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Herr Minister, was in der Frage „Gemeinde Hohen Neuendorf“ genannt wurde, ist seit zehn Jahren die „Stadt Hohen Neuendorf“. Aber das nur nebenbei.
In der Stadtverordnetenversammlung hat es wirklich besorgte Fragen der Bürgerinnen und Bürger, der Anwohnerinnen und Anwohner gegeben. Aber nicht nur in Hohen Neuendorf, sondern auch in Birkenwerder werden diese Fragen aufgeworfen. Sie konnten zum Teil nicht beantwortet werden, weil das Expertenwissen fehlte. Sie haben gesagt, Sie seien jederzeit bereit, mit Ihren Fachleuten noch einmal zu kommen und mit den Stadtverordneten bzw. den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen; so verstehe ich das. Bezieht sich dieses Angebot auch auf die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beamtenrechtsneuordnungsgesetz, der Begriff klingt sehr kompliziert. Aber dank der Vereinbarungen in der Föderalismuskommission
ist es doch ein bisschen einfacher geworden. Der Bund ist zuständig für ganz bestimmte Bereiche, und die Länder sind zuständig für ganz bestimmte Bereiche. Für das Laufbahnrecht sind die Länder zuständig, für den Status ist der Bund zuständig. Da gibt es entsprechende Regelungen.
Wir waren jetzt aufgefordert, die Regelungen für die Landesebene zu treffen. Die Landesregierung hat einen durchaus honorigen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt, mit dem wir hier arbeiten konnten. Nach der 1. Lesung hat es eine Reihe von Gesprächen gegeben. Es hat eine Anhörung gegeben, an der ich selber leider nicht teilnehmen konnte. Aber mir ist natürlich übermittelt worden, was in dieser Anhörung Wichtiges gesagt worden ist. Außerdem gibt es ein Protokoll darüber.
Wir haben sehr wohl besonderen Wert darauf gelegt, dass der Landespersonalausschuss in diesem Rechtsbereich wieder eine wichtige Rolle spielt. Wir, die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, haben untereinander und mit der Landesregierung Gespräche geführt. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns auf eine Regelung haben einigen können, die durchaus modern ist. Ich sage das an die Adresse von Kollegen Bernig gerichtet: Dies ist ein durchaus modernes Gesetz, das wir vorlegen. Wir sagen in unserem Entschließungsantrag aber auch, dass wir das Gesetz in der Zukunft natürlich fortschreiben wollen. Das ist selbstverständlich. Das haben wir auch in der Vergangenheit so gehandhabt.
Dann gibt es einen anderen Punkt, das sind die Beamten auf Probe. Jeder weiß, es gibt Probezeiten für Beamte. Das bedeutet unter Umständen bis zu fünf Jahre Probezeit. Wir haben uns überlegt, dass wir Regelungen hatten, die die Möglichkeit geboten haben, diese Probezeit zu verkürzen. Auch dieses Instrument haben wir in den neuen Gesetzentwurf, der heute in 2. Lesung zu behandeln ist, aufgenommen. Was wir nicht aufgenommen haben, ist die Beförderung während der Probezeit. Auch darüber hätte man reden können. Aber wenn wir diese beiden Instrumente gegeneinander abwägen, dann, meine ich, ist es sowohl für die künftigen Beamtinnen und Beamten als auch für das Land in allen Bereichen, bis hin zu den kommunalen Bereichen, wichtig, Probezeitverkürzungen vorzunehmen.
Ein dritter Punkt, der uns ganz wichtig war, hat etwas mit Vertrauen zu tun, hat etwas damit zu tun, dass Beamte verlässlich sein sollen und müssen. Das bedeutet, dass wir von Beamten Verfassungstreue verlangen. Wir waren uns sehr einig, dass wir das in dieses Gesetz aufnehmen. Ich bin der Auffassung, es ist auch notwendig.
Wer Beamte beruft, der muss seine Beamten auch anständig und ordentlich behandeln. Ich halte nichts davon, auf dem Rücken der Beamten bestimmte politische Fragestellungen auszutragen; denn die Beamten sind nicht einfach nur so für das Land da, sondern sie sind für die Menschen in unserem Land da. Das sollten wir jederzeit wissen. Sie leisten wirklich oft Arbeit weit über das normale Maß hinaus. Dafür sollten wir dankbar sein.
Beamte in allen Bereichen kann es nicht geben. Wir haben uns eine Zeit lang sehr darum gekümmert, in welchen Bereichen wir Verbeamtungen vornehmen wollen. Das waren vor allem die hoheitlichen Bereiche. Ich habe selbst dafür gestanden, dass in den hoheitlichen Bereichen verbeamtet wird, in der Justiz, in den hoheitlichen Bereichen der Verwaltung, aber auch bei der Polizei. Jeder weiß, wie wichtig und notwendig es ist - das ist
inzwischen auch ein europäischer Trend -, dass Polizistinnen und Polizisten verbeamtet sind. Wir sind alle sehr dankbar, wenn wir uns dann darauf berufen können, dass diese Beamten uns in der Weise gegenübertreten, wie sie das tun. Umfragen haben ergeben, wie stark die Bevölkerung gerade auf diese Menschen setzt.
Deshalb will ich es noch einmal sagen: Es ist ein modernes Beamtengesetz, das wir jetzt gemeinsam in Abstimmung mit der Landesregierung vorlegen. Wir in Brandenburg sind diejenigen, die weit vorne sind. Brandenburg ist eines der ersten Bundesländer, die in der Lage sind, ein solch modernes Gesetz vorzulegen. - Vielen Dank, dass Sie zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade die Begründung eines Antrags gehört, die sehr tiefgehend ist. Ich bekenne mich ausdrücklich zum Rechtsinstitut der Ehe, die Ehe ist zu schützen - das steht im Grundgesetz. Aber nach der
neuen Rechtsprechung sowohl auf der deutschlandweiten wie auf der europäischen Ebene ist völlig klar, dass Lebenspartnerschaften gleichgestellt sind - gleichgestellt werden sollen, will ich etwas vorsichtiger sagen. Dazu bekenne ich mich auch, dazu bekennt sich auch meine Fraktion. Wir sind uns da so weit einig.
Das Problem entsteht dort, wo man dieses Recht umsetzen will. Nun habe ich einmal ins Internet geschaut und mir den Text ausgedruckt. Es gibt eine Generalklausel; die haben Sie offenbar gelesen und wollen jetzt die Landesregierung drängen, indem Sie so tun, als müsste das gleich morgen geschehen. Denn Sie geben in Ihrem Antrag an: Bis zur Februar-Sitzung - das wäre genau in vier Wochen - sollte auf jeden Fall ein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen. Sofern dies nicht geschieht, sofern die Landesregierung also nicht sofort springt, legen Sie einen Gesetzentwurf auf den Tisch.
Da habe ich im Internet auch schon einen Gesetzentwurf gesehen und ihn ausgedruckt auf meinem Platz liegen, den ein wirklich honoriger Jurist für die Lesben- und Schwulenorganisation Deutschlands zusammengestellt hat, und zwar für alle Bundesländer, wenn Sie so wollen. Das ist eine gute Hilfe. Aber wer sorgfältig arbeiten will, wer handwerklich sauber Recht setzen will, der kann nicht mit einer Generalklausel kommen, der kann auch nicht mit diesem Papier kommen. Ich hoffe, Sie werden das jetzt nicht einfach zugrunde legen und „DIE LINKE“ darüber schreiben. Dann müssen Sie sich schon die Mühe machen und alle Gesetze des Landes Brandenburg durchgehen und daraufhin abklopfen, wo denn Möglichkeiten und Aufgaben bestehen, diese Gleichstellung, die ich auch selbst für richtig halte, vorzunehmen. Das wird sehr viel Arbeit kosten. Wenn es Ihnen untergegangen ist, Herr Kollege Dr. Bernig, dann sage ich es Ihnen: Im Besoldungsrecht und im Versorgungsrecht haben wir das gerade erst im Dezember beschlossen. Sie haben eben so getan, als wäre auf diesem Sektor gar nichts getan worden. Wir haben es sogar im Abgeordnetengesetz untergebracht. Vielleicht ist Ihnen das auch untergegangen; denn sonst könnten Sie jetzt nicht mit einem Mal behaupten, es bestehe eine unabdingbare Bringepflicht für die Landesregierung, sofort Gesetzentwürfe auf den Tisch zu legen.
Im Sinne der Sorgfalt, im Sinne einer soliden Rechtssetzung sage ich, was in einem anderen Zusammenhang der Finanzminister einmal gesagt hat:
„Schritt für Schritt werden wir das machen, sorgfältig und sauber.“
Wenn Sie gedacht haben, schauen zu sollen, wo die gemeinsamen Schnittmengen der Linken mit der SPD vielleicht etwas größer sind als mit deren Koalitionspartner, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben das mit dem Koalitionspartner ohne Weiteres vereinbaren können. - Er wird sich ja auch selber noch äußern. Wir gehen unseren Weg. Wir müssen nicht jeden Tag Urinproben machen, um zu erfahren, wie die Befindlichkeiten des Koalitionspartners sind. Hier haben wir keine Schwierigkeiten gehabt, und wir werden dies auch in der Zukunft weiter so tun können.
Meine Damen und Herren, mir ist es ganz wichtig, dass wir uns unter den demokratischen Parteien einig sind, dass wir diese Gleichsetzung anstreben. Wie Sie es machen wollen ist es
holterdiepolter. Das lehnen wir ab. Aber wir werden es tun, und darauf kann sich jeder verlassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat gehört der Haushalt 2004 des Justizressorts zu den kleineren Haushalten, er ist aber nicht weniger bedeutungsvoll. Dem haben wir sowohl im Rechtsausschuss als auch in der weiteren Bearbeitung hier im Hohen Hause Rechnung getragen.
Ich bin etwas erstaunt darüber, Herr Kollege Sarrach, dass Ihre Darstellung hier heute so weit von der konstruktiven Atmosphäre - zu den Gegenständen dieses Ressorts und zu den Anträgen, die Sie selbst für Ihre Fraktion gestellt haben - entfernt ist, die wir im Rechtsausschuss hatten.
Ich denke, wir sind dort sehr vernünftig miteinander umgegangen. Ich weise es wirklich zurück, dass Sie hier so tun, als wäre die Führung des Hauses schlecht beraten gewesen, als es um den Einzelplan 04 ging.
Wir alle sind angetreten, den Haushalt des Landes Brandenburg zu konsolidieren. Das war der Auftrag dieser Koalition. Sie würde ihre Aufgabe nicht erfüllen, täte sie es nicht.
Wir haben Prioritäten gesetzt, die Sie alle - auch Sie von der Fraktion DIE LINKE - ganz genau kennen: Technologieförderung, Wissenschaft, Bildung. Die Justiz ist nicht dabei, aber wir haben für diesen Bereich einen ausgewogenen Haushalt aufgestellt. Ich will deutlich sagen: Wenn wir an der Konsolidierung beteiligt sind, halte ich das für einen ganz wichtigen
Faktor. Ich halte es aber auch für wichtig, dass es gelungen ist gerade aus diesem Hause heraus -, intelligent zu reagieren. Den elektronischen gerichtlichen Briefkasten hat es vorher nicht gegeben - konnte es vielleicht vorher auch nicht geben -, er ist aber in diesem Hause neu eingeführt worden. Es steht an, das elektronische Grundbuch einzuführen. Sie haben das alles auch nachlesen können. Deshalb bin ich der Meinung, Sie von der Fraktion DIE LINKE haben hier wirklich überzogen.
Herr Kollege Vietze, das Ranking, das Sie vorhin in Bezug auf die Finanzminister vorgenommen haben, fand ich sehr spannend. Es ist ja nicht immer ein Einzelspiel. Unser Finanzminister ist konsequent; das ist in Ordnung. Die Landesregierung ist mit der konsequenten Konsolidierung des Hauhalts auf dem richtigen Weg. Das ist der Weg, den wir als Abgeordnete auch gewünscht haben und den wir auch vertreten. Wir verteidigen ihn dann auch.
Jetzt will ich auf die von Ihnen gestellten Anträge eingehen. Darunter ist mancher, gerade was das Personal in der Justiz angeht, den ich ganz gerne angenommen hätte, wenn ich denn die entsprechende Deckung gefunden hätte. Sie haben Deckungsvorschläge unterbreitet. Wir sind sie im Rechtsausschuss durchgegangen und haben die Unmöglichkeit der Realisierung feststellen müssen. Ich will nicht sagen, dass sie völlig unmöglich war, aber Sie hätten das Geld an Stellen weggenommen, wo wir es genauso brauchen.
Demzufolge will ich jetzt abschließend feststellen: Wir haben einen Haushalt, dem Sie, meine Damen und Herren, alle zustimmen können.
Herr von Arnim hat auf einen Punkt hingewiesen, den ich auch unterstützen möchte: Die Opferrenten, die in den Haushalt neu hineingekommen sind. Damit ist er nur technisch größer geworden. Meine Bitte ist, dass wir sehr zügig arbeiten, damit diese Menschen ihre Renten erhalten. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Günter Baaske, und einige Abgeordnete, darunter ich, haben vor kurzem ehemalige Speziallager besucht und feststellen müssen, dass 15-/16-Jährige wegen Nichtigkeiten eingesperrt worden sind und jahrelang, manchmal über ein Jahrzehnt, unschuldig gesessen haben. Das wird jetzt durch eine kleine Rente wiedergutgemacht. Das wollen wir auch wirklich gewährleisten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist klar, dass dies hier der Souverän des Landes ist. Ich füge aber hinzu: Bevor wir nicht alle Hintergründe kennen, sollten wir keine Richterschelte betreiben. Ich bitte darum, der Tagesordnung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine gut funktionierende Justiz im Lande Brandenburg. Das ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Fachbereichen dieses Ressorts zu danken, nicht zuletzt aber auch der Führung dieses Ressorts.
Am Gesamthaushalt hat der Justizhaushalt einen Anteil von 3 %. Das ist nicht sehr viel, aber es ist sehr bedeutsam, weil er Bereiche des Lebens im Land Brandenburg angeht, die uns und vor allen Dingen den Bürgerinnen und Bürgern sehr am Herzen liegen. Es geht um das Sicherheitsgefühl der Menschen. Insofern gibt es immer wieder Verbindungen zwischen den Haushalten 03 und 04 - dem Haushalt des Innenressorts und dem des Justizressorts.
Ich gebe zu, dass ich, als wir diese Fragen im Rechtsausschuss - ich glaube, in zwei wesentlichen Ausschusssitzungen - diskutiert haben, dem einen oder anderen Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ganz gern zugestimmt hätte. Allerdings haben wir nach genauer Prüfung festgestellt, dass leider keine Deckungsgrundlagen vorhanden waren.
- Ja, wir haben es im Einzelnen diskutiert, und es lässt sich auch nachlesen. Ich möchte das alles jetzt nicht aufführen.
Die von Ihnen angegebenen Deckungsgrundlagen konnten wir nicht akzeptieren.
Dennoch haben wir Akzente gesetzt. Ich möchte besonders auf ein Beispiel eingehen, das im Kapitel 04 080 - Zuwendungen im Projektfeld Opferberatung und Täter-Opfer-Ausgleich - verankert ist. Die Zuwendungen wurden mehr als verdoppelt. Aus ganz bestimmten Gründen möchte ich noch einmal deutlich machen: Die Mittel sind insbesondere für die Beratung und die Betreuung von Kriminalitätsopfern, Opfern von Gewaltkriminalität, zum Beispiel Gewalt gegen Kinder, Opfern von Sexualstraftaten und von politischer Gewalt vorgesehen. Jetzt wundert es mich gar nicht, dass die DVU-Fraktion dagegen etwas einzuwenden hat. Aber ich finde es unerträglich, wenn dies als „politischer Schnickschnack“ abgetan wird.
Ähnliches gilt auch für Modellversuche im Justizbereich. Wenn man bestimmte Entwicklungen vorausschauend erkennen will, ist es angezeigt, einen Modellversuch auf den Weg zu bringen. Beispiel Jugendstrafvollzug: Wollen wir in denselben Spuren bleiben wie in den Jahren und Jahrzehnten zuvor?
Ich denke, es ist notwendig, zu neuen Ideen zu kommen und diese auch auszuprobieren. Wir jedenfalls unterstützen das.
Natürlich sind wir verpflichtet, auch darüber nachzudenken, wo es Effizienzreserven geben könnte oder gibt. Wir sind uns
mit dem Justizministerium einig: Eine moderne Aktenführung gehört dazu. Wir haben im Ausschuss eine Vielzahl von Experten dieses Ressortbereichs gehört, die schon vieles auf den Weg gebracht haben. Ich will noch einmal betonen: Auch das elektronische Grundbuch gehört dazu. Das wird derzeit vorangebracht, und alle Gedanken, die sich darum ranken, müssen dann auch erlaubt sein. Wir wissen, dass dies in Österreich schon seit Jahren praktiziert wird; wir sollten einmal dorthin fahren, uns das genauer anschauen und uns davon überzeugen, dass das elektronische Grundbuch auch für Deutschland und insbesondere für unser Land Brandenburg - wir wären dann eines der ersten Bundesländer, das dies auf den Weg bringt Sinn machen kann.
Zu einem weiteren Punkt. Ich finde nicht, dass der Gedanke, Amtsgerichte kompakter anzulegen, verboten sein sollte, sondern wir müssen uns ihm stellen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass das nicht nur ein Sieg finanzieller Überlegungen sein kann, sondern auch ein Sieg derjenigen, die inhaltlich zu vertreten haben, was hier im Lande geht und was vielleicht nicht gehen kann.
Es muss eine Struktur sein, die sowohl der Effizienz als auch den Aufgaben bzw. Angeboten, die wir für die Bürger des Landes Brandenburg auf diesem Sektor vorhalten müssen und die wir als Abgeordnete für wichtig halten, Rechnung trägt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen. Wenn hier von einem Redner, der zum Haushalt 03 gesprochen hat, gefordert wird, den Verfassungsschutz im Land Brandenburg abzuschaffen, dann erinnert mich das an das Beispiel von dem Bock und dem Gärtner. Gott sei Dank wird es dazu nicht kommen, dass hier Macht ausgeübt werden kann. Angenommen, es könnte dazu kommen, dann wüsste ich ganz genau: Man will bei der Vorbereitung bzw. Unterstützung von Straftaten oder jedweder rechtsextremistischer Machenschaften nicht beobachtet werden. Dem sollten wir dann einen Riegel vorschieben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den nächsten Neujahrstag erwarte ich etwas gelassener als Herr Sarrach, weil ich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Sie ja sicherlich auch zugrunde gelegt haben, abhebe. - Sie haben noch fünf Minuten Redezeit und werden sicherlich darauf eingehen.
Die Praxis ist allerdings so, dass meine Garage natürlich auch in der DDR-Zeit eine besondere Rolle gespielt hat. Sie hatte nicht nur einen materiellen, sondern auch einen gewissen ideellen Wert, denn was in dieser Garage stand, war ein Vermögensgegenstand. Ein Auto war damals ein Vermögen. Das ist heute zum Glück ein bisschen anders. Ich gehe schon davon aus, dass die Garage nicht mehr unbedingt eine soziale Funktion hat.
Ich wollte eigentlich darauf verzichten, aber Herr Sarrach, Sie haben mich dazu gezwungen, doch noch das entsprechende Zitat zu bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau zu diesem Punkt - ich glaube, es war am 14.07.1999 - gesagt:
„Verfassungsrechtlich zu beanstanden“
- da geht es um das Schuldrechtsanpassungsgesetz, wie Sie wissen
„und im Ergebnis nichtig ist auch die Regelung, wonach die Kündigung der Nutzung von Garagengrundstücken auch noch nach dem 31. Dezember 1999 beschränkt
wird. Diese Regelung führt zu einer einseitigen, die Interessen der Eigentümer nicht mehr hinreichend berücksichtigenden und deshalb verfassungsrechtlich unzulässigen Bevorzugung der Nutzer. Sie lässt außer Betracht, dass die Bedeutung von Garagengrundstücken für deren Nutzer in der Lebenswirklichkeit der DDR hinter der von Erholungsgrundstücken“
- das spielte in dem Zusammenhang auch eine Rolle
„deutlich zurückblieb. Garagengrundstücke dienten nicht als Refugium für einen privaten Freiraum im sozialistischen Alltag.“
Ich denke, die Regelung, die für uns jetzt zugrunde liegt, dass ausläuft, was jetzt endlich einmal auslaufen muss, sollten wir nicht konterkarieren. Das tut der Antrag der PDS. Ich empfehle, ihn nicht anzunehmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich feststellen, dass sich der Landtag hier mit einer Angelegenheit befasst, die nicht in den Landtag gehört.
Wir tun es dennoch, weil wir der Auffassung sind, dass sich in Gemeindevertretungen auch Verwaltungsbeamte durchaus sehr viel Mühe geben, vor Ort die Probleme so zu lösen, dass sie den Menschen, die sie dort vertreten, auch ins Gesicht schauen können. Hier ist eine wirklich verfahrene Situation festzustellen. Ich habe die Unterlagen zwei Tage lang studiert - ich bin übrigens auch schon mehrmals in Groß Kreutz gewesen, nicht nur Sie, Herr Kollege Dr. Scharfenberg - und stelle fest: Eine so verfahrene Situation können wir als Abgeordnete hier, die wir für ganz andere Dinge zuständig sind, nicht auflösen, aber wir sind sehr wohl der Auffassung, dass die kommunale Selbstverwaltung ein sehr hohes Gut ist, und wollen uns in diesem Ausnahmefall damit befassen. Aber, Herr Kollege Scharfenberg, die Nummer zieht nicht, dass Sie über diesen Weg jetzt jede Einzelheit - dann könnten wir solche Dinge hundertfach hier im Hause behandeln - in den Landtag ziehen. Das wird auf Dauer nicht funktionieren.
Dennoch will ich sagen: Hier gibt es eine so verfahrene Situation, dass man einen Schritt zurück unternehmen muss, und zwar den Schritt, der auch vom Innenministerium vorgeschlagen worden ist, noch einmal - darüber bitte ich ausdrücklich, wie ich vorhin auch in einem Gespräch gesagt habe, in der Gemeindevertretung nachzudenken - einen unabhängigen Gutachter, eine unabhängige Gutachterin einzuschalten; denn über diesen Weg kann man das Ganze noch einmal neu inszenieren. Was nicht passieren darf, ist, dass die Gemeindevertretung nicht danach gefragt wird, wer der Gutachter sein soll, und dass nicht Beamte einfach darüber entscheiden. Sondern die Gemeindevertretung soll mitentscheiden können, wer dieses Gutachten erstellen soll. Dann wäre das ein Algorithmus auch für andere Gemeinden, solche Dinge in der Zukunft sauber und ordentlich zu behandeln.
Was das Geld angeht: Wir Abgeordnete sind ja in der Lage, das in allen Ministerien genau zu kontrollieren. Dieser Fonds, um den es hier geht, wird von uns genau unter die Lupe genommen. Er ist - auch in der Vergangenheit - sehr sorgfältig behandelt und sehr ehrlich ausgereicht worden. Deshalb sehe ich da keinen Kritikpunkt, Herr Kollege Scharfenberg, wie Sie das hier so unterschwellig unterbringen wollen.
Meine Bitte ist - Sie haben es ja schon gesagt -, dass wir mit großer Mehrheit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen und dieses Signal auch ins Land senden. Meine Bitte ist auch, hier kein Öl ins Feuer zu gießen, sondern
die ganze Sache möglichst zu deeskalieren, damit die Leute vor Ort etwas davon haben. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie alle den Antrag gelesen und noch vor Augen haben, und stelle fest, dass Ziffer 1 durchaus akzeptabel ist. Es bedarf aber keines Beschlusses des Landtages; denn wir können jederzeit von der Ministerin erläutert bekommen - das hat sie schon zweimal getan, sehr umfassend am 10. Februar -, welche konzeptionellen Überlegungen in ihrem Hause hinsichtlich eines effizienten Strafvollzugs angestellt werden. Dass in diesem Punkt gleichzeitig Abstimmungsbedarf mit anderen Ressorts besteht, kann man sich sicherlich auch vorstellen.
Die Vorlage des Konzeptes darf nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Die Einbeziehung des Themas „Liegenschaften“ ist aber ebenso verständlich wie die Tatsache, dass andere Ressorts, die mitwirken wollen bzw. gefragt sind, nicht ad hoc etwas auf den Tisch legen können.
Das Justizministerium ist vorbereitet. Ich habe aber auch feststellen können, dass aufseiten der PDS ein gewisses Misstrauen herrscht. Das kommt auch in Ihrem Antrag zum Ausdruck. Liest man den Text unter Ziffer 3, stellt man fest, dass die PDS die Landesregierung nicht nur kritisiert; manchmal - wir haben es von Herrn Gehrcke gehört - lobt sie die Landesregierung sogar; da muss man ganz misstrauisch werden.
Es ist auch so, dass die PDS gern regieren möchte. Schauen Sie einmal hinein!
Ich bin dafür, eine klare Trennung der Gewalten vorzunehmen; wir haben darüber vor kurzem im Rechtsausschuss gesprochen. Herr Sarrach, Sie sind genau wie ich ein vehementer Vertreter der Gewaltenteilung. Ich bin strikt dagegen, dass man die Aufgaben der Exekutive und der Legislative vermischt. Jeder hat seinen Verantwortungsbereich und wir sind dazu da, die Landesregierung zu kontrollieren. Dagegen wird auch seitens der Landesregierung niemand etwas einzuwenden haben. Aber der Landesregierung die Hände zu binden und zu sagen: Liebe Ministerin, Sie dürfen in diesem Punkt nicht handeln, weil die PDS noch kein grünes Licht gegeben hat, geht mir zu weit.
Ich weise jede Kritik beispielsweise an Richtern und gegenüber der Staatsanwaltschaft zurück, weil ich die Staatsanwaltschaft mit zur Judikative zähle. Aber ich möchte nicht, dass das Handeln der Landesregierung davon abhängig gemacht wird, ob eine Fraktion vorher zugestimmt hat oder nicht.
Deshalb ist mein Hinweis an die Kollegen dieses hohen Hauses: Wir können dem Antrag in der Fassung, in der er gestellt worden ist, nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich kann mich kurz fassen. Die Firma Bombardier Transportation hat angekündigt, am Standort Hennigsdorf 515 Arbeitsplätze abzubauen. Grund ist die mangelhafte Auftragslage. Ich stelle fest, dass dies große Unruhe bei der Belegschaft hervorruft, aber auch seine Kreise im gesamten Umland zieht; denn der gesamte Norden des Landes ist mit betroffen.
Meine Frage an die Landesregierung lautet: Was hat sie in der Vergangenheit getan, um diesen Standort zu unterstützen und zu sichern? Was kann sie in der Zukunft tun?
Ich habe eine Nachfrage, Herr Minister. Kritisiert wurde die mangelnde Kommunikation zwischen Landesregierung auf der einen Seite und Betriebsrat und Management auf der anderen Seite. Können Sie etwas dazu sagen, wie man diese Kommunikation verbessern kann?