Protokoll der Sitzung vom 13.09.2006

Interesse des Verbraucherschutzes, der für mich bei der Bewertung der Anträge eine sehr wichtige Maßgröße ist, sondern auch unter generellen Gesichtspunkten offengelegt werden. Die Gasversorger haben das beispielhaft getan. Die Hamburger Entscheidung, die getroffen worden ist, hat das noch einmal nachdrücklich bekräftigt.

Für uns steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Mittelpunkt, den Wettbewerb wirksam zu machen und gleichzeitig im Rahmen dessen, was uns die BTO bis zum 30. Juni in nächsten Jahr vorgibt, die Preiskontrolle durchzuführen.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Christoffers, Sie haben das Wort zu einer Nachfrage.

Herr Minister, in der ordnungspolitischen Diskussion in mehreren Bundesländern wird gegenwärtig überlegt, nicht, wie geplant, die Preisaufsicht der Länder abzuschaffen, sondern weiterzuführen, um Wettbewerb bei den natürlichen Monopolen der Netze garantieren und durchsetzen zu können. Wie steht die Landesregierung bzw. wie steht Ihr Haus zu dieser Überlegung?

Eine Befassung der Landesregierung mit diesem Thema hat es noch nicht gegeben. Im Kreis der Wirtschaftsministerkonferenz wird das in der Tat diskutiert. Einschlägige Initiativen sind angekündigt, aber noch nicht auf den Weg gebracht worden. Ich tue alles für eine Preissenkung. Die Sinnhaftigkeit der Preiskontrolle als Mittel zur Erreichung von Preissenkungen erschließt sich für mich gegenwärtig nicht. Ich persönlich bin der Auffassung, dass die Preiskontrolle im Kontext der Festlegung der Netznutzungsentgelte und der so genannten Anreizregulierung ihre Wirksamkeit verfehlt, weil sie sich letztlich nur auf 5 % der Preisbildung bezieht.

Bei der Preisbildung werden 45 % über die Netznutzungsentgelte ermittelt. Die Netznutzungsentgelte werden von den Regulierungsbehörden festgelegt. Dann gibt es die Preisermittlung aus den Beschaffungskosten. Da werden die einzelnen Modelle der Ankaufsversionen rechnerisch noch einmal nachvollzogen, aber es ist eben nur ein rechnerisches Nachvollziehen. 30 % der Preisbildung stehen im Zusammenhang mit öffentlichen Abgaben. Bei einer solchen Preisbildung stellt sich für mich wirklich die Frage, ob man der Verteuerung von Energieträgern mit Preiskontrolle begegnen kann. 5 % der Preisbildung resultieren aus den Kostenstrukturen des Vertriebs. Diese Kosten bewerten wir in den Kommunalunternehmen und bei den Regionalversorgern.

Vor diesem Hintergrund meine ich, dass der Wettbewerb in Gang gesetzt werden muss. Wenn wir im nächsten Jahr feststellen würden, dass der Wettbewerb nach der Festlegung der Netznutzungsentgelte nicht wirkte, bekämen wir eine Diskussion um das Grundprinzip des eingeschlagenen Weges, aber nicht über die Fortgeltung der Bundestarifordnung. Es gibt Länder, zum Beispiel Baden-Württemberg, die die Bundestarifordnung zurzeit überhaupt nicht mehr anwenden, weil sie der Meinung

sind: In dieser Auseinandersetzung muss der Wettbewerb mehr erreichen, als gegenwärtig eine Preiskontrolle möglich macht.

In diesem Sinne werbe ich dafür, den Wettbewerbsgedanken bei der Durchsetzung der Deregulierung dieses Marktes wirken zu lassen. Ich werbe natürlich auch dafür, das ganz genau zu beobachten. Im Kreis der Wirtschaftsminister stehen wir wirklich in einem sehr kontroversen Disput darüber, mit welchen Mitteln und Möglichkeiten wir dieser Monopolbildung entgegenwirken können. Das mit der wettbewerblichen Missbrauchsgesetzgebung anzupacken halte ich persönlich für angezeigter, als dies über die Preiskontrolle zu regeln.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Bevor wir zur nächsten Frage kommen, begrüße ich die Schülerinnen und Schüler des Weinberg-Gymnasiums Kleinmachnow. Herzlich willkommen bei uns!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe die Frage 793 (Eingliederungsmittel nach dem SGB II) auf. Sie wird vom Abgeordneten Görke gestellt.

Mitte des Jahres erklärten einige Träger der Grundsicherung, unter anderem die PAGA in Potsdam, dass bei Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung im Bereich des SGB II keine oder kaum noch Neubewilligungen möglich seien. Diese Situation sei das Ergebnis von Kürzungen und Umschichtungen vonseiten des Bundes. Unter anderem stünden wegen einer Haushaltssperre 1,1 Milliarden Euro - das entspricht ungefähr einem Sechstel des gesamten Ansatzes - nicht mehr zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung: Welchen aktuellen Sachstand gibt es im Hinblick auf eine Erhöhung der so genannten Eingliederungsmittel?

Ich frage das auch vor dem Hintergrund einer aktuellen Meldung, die Ihnen ebenfalls vorliegen dürfte, nach der im Grundsicherungsamt Havelland auch nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Bundestages statt 23,4 Millionen Euro nur noch 20,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Herzlichen Dank. - Frau Ministerin Ziegler, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, Sie haben bereits gesagt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 5. September bei den Eingliederungsmitteln nach SGB II eine Teilentsperrung in Höhe von 230 Millionen Euro vorgenommen hat. Von diesen 230 Millionen Euro entfallen auf die Brandenburger Grundsicherungsträger rund 23,5 Millionen Euro, also gut 10,2 % des Gesamtbetrags.

Wir haben damit viel erreicht. Die Brandenburger Arbeitsgemeinschaften, die zugelassenen Träger haben im Jahre 2005 bekanntlich große Aufbauschwierigkeiten gehabt, über die wir hier auch mehrfach diskutiert haben. Diese Schwierigkeiten haben dazu geführt, dass auch der Mittelabfluss im Jahre 2005 unzureichend gewesen ist.

Im Jahre 2006 ist es sehr viel besser gelaufen. Dadurch wurden die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen allerdings quasi bestraft. Man muss an der Stelle sagen, dass die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen, was den Bindungsgrad angeht, hier große Arbeit geleistet haben.

Ein großer Teil der brandenburgischen Grundsicherungsträger, nämlich 13 von 18, hat die statistischen Daten, die der Verteilung der Eingliederungsmittel zugrunde gelegen haben, revidiert. Im Juli 2006 gab es aufgrund dieser Revision noch einmal zusätzliche Haushaltsmittel. Von diesen zusätzlichen Haushaltsmitteln entfielen auf Brandenburg 9,375 Millionen Euro. Im August 2006 gab es im Rahmen der so genannten freiwilligen Umverteilungsaktion zwischen den Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern insgesamt 117 Millionen Euro. Auf die brandenburgischen Grundsicherungsträger entfielen davon 14,786 Millionen Euro. Sie kennen diese freiwillige Umverteilung bei Arbeitsgemeinschaften, bei denen es keinen großen Bindungsgrad gab. Das traf für die brandenburgischen Arbeitsgemeinschaften allerdings nicht zu. Insofern wurden sie da auch belohnt.

Im Ergebnis dieser so genannten Nachschlagsrunden und der Verteilung der entsperrten Mittel können die Brandenburger Grundsicherungsträger über insgesamt mehr als 340 Millionen Euro verfügen. Dieser Betrag entspricht weitgehend den Ausgangsplanungen. Die Zahlen für das Havelland habe ich jetzt nicht bei mir; das können wir gegebenenfalls noch nachschauen. Jedenfalls entspricht das Gesamtvolumen jetzt der Ausgangssituation.

Wir haben bekanntlich sehr viel interveniert. Das betraf zum einen die Landkreise, andererseits aber auch die Länder. Ich habe mich insofern mehrfach an Herrn Müntefering gewandt.

Aber jetzt haben wir ein weiteres Problem. Es ist nämlich Folgendes festzustellen: Es ist fraglich, ob die im August und September freigegebenen Kassenmittel, die jetzt zur Verfügung stehen, jetzt noch gebunden, also verausgabt werden können. Das ist das eigentliche Problem. Man kann nicht einfach nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln“, also je nach Belieben des Haushaltsgesetzgebers, verfahren. Vielmehr brauchen die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen Verlässlichkeit, Planungssicherheit. Auch brauchen wir eine Motivation im Hinblick auf die Integrationsmaßnahmen, damit wir diejenigen, die wir in diesem Jahr erreicht haben, nicht dadurch verlieren, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort nie wissen, ob ihnen genug Geld zur Verfügung steht, ihre geplanten Maßnahmen durchführen zu können. Im Übrigen sind die Arbeitslosen ja darauf angewiesen, dass ihnen entsprechende Maßnahmen angeboten werden. Auch sie dürfen nicht verunsichert werden, indem bei ihnen der Eindruck entsteht, dass der Bund nicht weiß, was er tut. Dies muss hier beachtet werden.

Wir werden uns weiterhin politisch darum bemühen, dass eine solche Stop-and-go-Politik von der Bundesseite nicht mehr betrieben wird.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt Nachfragebedarf. Bitte schön, Herr Abgeordneter Görke.

Auch vor dem Hintergrund, dass wir uns im Land mit einer Kürzung von 23,4 Millionen Euro, also 10 %, bei den Eingliederungstiteln konfrontiert sehen, frage ich Sie, Frau Ministerin: Halten Sie es nicht für eine Irreführung, wenn aus dem Landtag heraus behauptet wird, dass das Land nach den Kürzungen bei den Eingliederungsmitteln 29 Millionen Euro mehr für eine aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung habe? Können Sie dies nachvollziehen?

Aus dem Landtag heraus wurde das gesagt?

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Ja!)

Mir steht es nicht zu, Aussagen aus dem Landtag heraus zu bewerten.

(Görke [Die Linkspartei.PDS]: Dann bewerten wir diesen Sachverhalt!)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Damit kommen wir zur Frage 794 (Baubeginn B 183 - Ortsumfahrung Bad Lieben- werda), die vom Abgeordneten Schrey gestellt wird. Bitte schön.

Die Bundesregierung hat die südliche Ortsumfahrung der B 183 von Bad Liebenwerda in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gestellt. Die Ortsumfahrung wird seit geraumer Zeit von den Bürgern und der regionalen Wirtschaft eingefordert. Sie ist auch aufgrund des Kurstadtstatus von Bad Liebenwerda und als wichtige Zuführung zum Mühlberger Hafen für die Region wichtig. Dabei sind besonders überregionale Firmen wie VESTAS oder BASF auf diese Fahrstrecke angewiesen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der südlichen Ortsumfahrung von Bad Liebenwerda?

Herr Minister Szymanski, Sie haben die Chance zu antworten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich nehme die Chance gern wahr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich teile Ihre Einschätzung, Herr Abgeordneter Schrey, was die Bedeutung der genannten Ortsumgehung angeht, und zwar auch im Hinblick auf den Hafen Mühlberg und den Kurstadtstatus von Bad Lie

benwerda. Aus diesem Grunde wurden und werden die erforderlichen Planungsmittel aus dem Landeshaushalt zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Wir haben bereits 550 000 Euro verplant. Weitere 850 000 Euro werden ab dem Jahr 2007 zur Verfügung stehen.

Bekanntlich ist nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens die Linie bestätigt worden. Damit wird diese Linie auch dem Entwurf der technischen Unterlagenplanung, die jetzt erfolgt, und dem landschaftspflegerischen Begleitplan zugrunde gelegt. Es ist vorgesehen, dass Ende 2007 das Planfeststellungsverfahren beginnt. Das kann ich hier zusagen.

Nicht zusagen kann ich allerdings den Zeitpunkt des Baubeginns, weil der Bund zurzeit zu den Maßnahmen, die zu Ende gebaut werden, aber auch zu den Neubaumaßnahmen, über die dann zusammen mit den Ländern zu entscheiden ist, einen Fünfjahrplan für die Zeit von 2006 bis 2010 erarbeitet. Dies wird dann ein verkehrs- und investitionspolitisches Konzept für die Mittelfristplanung des Bundes sein. Ich muss in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Planung vom Land und der Bau vom Bund übernommen wird. Für uns ist es eine klare Zielstellung, die zur Diskussion stehende Ortsumgehung in den genannten Fünfjahrplan hineinzubekommen, damit das Vorhaben dann auch in dem Zeitraum begonnen werden kann.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die Frage 795 wird auf die Fragestunde des morgigen Plenarsitzungstages verlegt. Die Fragen 796 und 797 sind bereits beantwortet worden. Damit kommen wir zur Frage 798 (Einführung von Studiengebühren im Land Brandenburg), die vom Abgeordneten Jürgens gestellt wird. Bitte schön.

Im August dieses Jahres haben sich mehrere CDU-Politikerinnen und -Politiker zum Stichwort Studiengebühren zu Wort gemeldet, unter anderem die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Frau Reiche. Diese Politikerinnen und Politiker haben die Landesregierung dabei aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode Studiengebühren in Brandenburg einzuführen. Die Landesregierung nimmt dazu bisher eine eher abwartende, abwägende Haltung ein.

Ich frage die Landesregierung, ob sich ihre Position zu diesem politischen Thema geändert hat.

Herzlichen Dank. - Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Herbst nächsten Jahres werden in Deutschland 70 % aller Studenten Studiengebühren zahlen. Im Herbst dieses Jahres beginnen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit der Erhebung von Studiengebühren. Es folgen die Länder Bayern,

Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und das Saarland. Also gerade die Länder mit einer ausgeprägten Hochschullandschaft und einer großen Zahl von Studierenden haben sich entschlossen, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Hochschulen durch diese zusätzliche Einnahmemöglichkeit zu verbessern.

Die Gebührenmodelle der einzelnen Länder sind unterschiedlich. Gemeinsam ist allen Modellen, dass erstens die Gelder, die über die Studiengebühren eingenommen werden, in die Qualitätsverbesserung der Lehre gehen - mehr Tutorien, mehr Professoren etc. -, dass sie sozialverträglich sind, das heißt ein sehr hohes Engagement der einzelnen Länder zeigen, was Darlehensmodelle oder eine Beitragsbefreiung angeht, und dass drittens nach den bisherigen Regelungen die Einnahmen aus Studiengebühren wirklich zusätzlich den Studierenden bzw. Hochschulen zugute kommen. - Das ist die Situation.

Eine eventuelle Vorreiterrolle Brandenburgs hat sich also damit erledigt. Diese wollten wir ja sowieso nicht.

Wir geraten etwas stärker unter Druck. Das ändert aber nichts an der prinzipiellen Haltung, wobei ich meine Haltung hier im Landtag schon mehrfach dargelegt habe. Die letzte Anfrage dazu wurde im Juni gestellt. Seitdem hat sich nichts verändert. Natürlich haben wir kein Interesse daran - das ist die Haltung der gesamten Landesregierung -, dass den Hochschulen und den Studierenden in Brandenburg längerfristig ein Wettbewerbsnachteil entsteht. - Es gibt also prinzipiell keine andere Haltung.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)