Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [Die Linkspartei.PDS])

Ihr heutiges Verhalten ist daher schon bemerkenswert. Ihr Verhalten in der Sache, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, wundert mich am meisten. Schließlich haben Sie zur Plenartagung im Juni einen Antrag mit so genannten Eckpunkten für den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingebracht.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Völlig ausreichend!)

Die besagte Initiative der Linkspartei.PDS enthält zwar auch viel Unfug, aber zumindest in puncto Rundfunkgebührenerhebung für internetfähige PCs und UMTS-Handys dürfte im Wesentlichen Einigkeit bestehen. Ihnen passt nur nicht, dass wir unseren Antrag mit rechtlicher Substanz zu füllen vermögen.

(Widerspruch bei der Linkspartei.PDS - Beifall bei der DVU)

Nur noch einmal zur Verdeutlichung: Zukünftig sollen Selbstständige für dieselbe Leistung gleich dreimal bezahlen: zum Ersten als privat im Haushalt eine Jahresgebühr in Höhe von 204,36 Euro, zum Zweiten auf der Fahrt ins Büro für das Radio im Firmenfahrzeug jährlich 66,24 Euro und, im Unternehmen angekommen, zum Dritten für ein so genanntes neuartiges Empfangsgerät noch einmal 204,36 Euro. Das Ganze summiert sich bei mehreren Betriebsstätten - und das für Programmleistungen, die gar nicht in Anspruch genommen werden, da sie es nennenswert nicht gibt.

Dass der Bedarf an Geld bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kein Ende nimmt, zeigt sich auch darin, wie das Geld mit offenen Händen ausgegeben wird. So hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg neulich seinen Anteil an der Filmförderung des Medienboards um 500 000 Euro auf insgesamt 1,5 Millionen Euro erhöht. Dies wurde in den Medien damit begründet, dass sich die Intendantin des RBB, Frau Reim, angeblich auf die Filme aus Berlin und Brandenburg freut, die

mit diesen Mitteln entstehen sollen. Über die zweifelhafte Qualität der als Beispiel genannten RBB-Projekte möchte ich mich hier nicht auslassen. Dazu habe ich hier im Plenum schon oft genug etwas gesagt.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Viel zu oft!)

Hier geht es schlicht und ergreifend um die Verhältnismäßigkeit von zusätzlichen Gebühren. Die in unserer Antragsbegründung ausgeführte und im Übrigen von der Handwerkskammer, von der Brandenburgischen Ingenieurkammer und anderen Berufsverbänden erkannten verfassungsrechtlichen Bedenken teilen wir als DVU-Fraktion zu 100 %. Jeder Selbstständige und Freiberufler im Land Brandenburg, der die ab 2007 geltende zusätzliche Gebührenanmaßung ablehnt, findet die volle Unterstützung meiner Fraktion. Ich verspreche Ihnen: Wir lassen hier nicht locker. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen liegen uns und nicht Ihnen am Herzen. Sie können nur reden und handeln niemals. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU - Dr. Klocksin [SPD]: Aber mein Herz schlägt links!)

Meine Damen und Herren, die DVU-Fraktion hat namentliche Abstimmung über den Antrag in Drucksache 4/3380 beantragt. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Hatte einer der anwesenden Abgeordneten noch keine Gelegenheit abzustimmen?

(Der Abgeordnete Senftleben [CDU] gibt sein Votum ab.)

Dann bitte ich Sie um einen Moment Geduld zum Auszählen.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Der Antrag in Drucksache 4/3380 ist mit 6 Jastimmen und 69 Neinstimmen abgelehnt worden.

(Vereinzelt Beifall bei der Linkspartei.PDS - Abstim- mungslisten siehe Anlage S. 2527)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3391

Gemäß Artikel 112 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg erfolgt die Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg geheim. Ich kann Ihnen die üblichen Wahlhinweise leider nicht ersparen. Ich bitte darum, sie bei der Wahl zu beachten.

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch, die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten zur Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Gibt es einen Abgeordneten, der noch keinen Stimmzettel bekommen hat? - Das ist nicht der Fall.

Wenn jeder seinen Stimmzettel eingeworfen hat, bitte ich die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und Sie, meine Damen und Herren, um etwas Geduld.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts bekannt. An der Wahl haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Es gibt keinen ungültigen Stimmzettel. Für Herrn Dr. Volkmar Schöneburg haben 60 Abgeordnete gestimmt,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD und CDU)

15 stimmten dagegen und ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Schöneburg. - In vier Wochen kann Herr Dr. Schöneburg vereidigt werden und sein Amt antreten.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und wünsche Ihnen einen schönen Abend und noch ein paar freundliche Spätsommertage.

Ende der Sitzung: 16.34 Uhr