Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/3379 an den Ausschuss für Inneres - federführend - und an den Rechtsausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung des Antrags in der Sache. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der DVU-Fraktion. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gebührenschneiderei der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten muss endlich ein Ende haben. Ab Januar 2007 werden nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für internetfähige Computer GEZ-Gebühren erhoben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass wir diese Sache jetzt und nicht erst irgendwann in diesem Haus behandeln, meine Damen und Herren.
Die einschlägige Regelung ist zum einen ein Schlag gegen die Gewerbetreibenden und zum anderen gegen die Freiberufler. Die Neuregelung betrifft hauptsächlich die Unternehmen, die
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehen nun eine Möglichkeit, zusätzlich die Hand aufzuhalten. Für einen internetfähigen Rechner sollen künftig - geht es zum Beispiel nach den Intentionen des ZDF - 204,36 Euro im Jahr zusätzlich gezahlt werden, wenn die Geräte gebührenrechtlich wie Fernsehempfänger behandelt werden. Für alle Selbstständigen bedeutet dies - so die Handwerkskammer Potsdam - eine Mehrbelastung von insgesamt etwa 500 Millionen Euro.
Obwohl Unternehmer in ihren Betrieben bekanntlich nicht fernsehen, sondern arbeiten, ist davon auszugehen, dass mindestens 92 % aller Selbstständigen ab Januar 2007 für den bloßen Vorhalt internetfähiger Empfangsgeräte die neuen Gebühren zu zahlen haben.
Die Firmen sollen für Sendungen zahlen, die sie nicht sehen, die von den TV-Sendern nicht einmal ins Internet gestellt werden und wofür bereits zu Hause in der Regel GEZ-Gebühren gezahlt werden.
Doch die neue Gebührenerhebung für so genannte neuartige Rundfunkempfängergeräte schlägt dem Fass den Boden aus; denn dafür gibt es keine Gegenleistungen. ARD, ZDF und die anderen öffentlich-rechtlichen Spartensender lassen so gut wie keine Sendung über das Internet laufen. Allenfalls einige Nachrichtensendungen und Formate bei Phoenix sind über das Netz verfügbar. Das ist jedoch nur ein Bruchteil des normalen Programms, meine Damen und Herren.
Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass sich ab 2007 an dieser dünnen Quote etwas ändern soll. Abgaben ohne konkrete Gegenleistungen sind finanzrechtlich eigentlich Steuern, zumindest sind sie aber Beiträge und keine Gebühren. Da es sich mithin also gar nicht um echte Gebühren handelt, die bekanntermaßen für konkret erbrachte Leistungen erhoben werden, ist die Rundfunkgebührenerhebung für internetfähige PCs allein schon abgabenrechtlich mehr als fragwürdig.
Gewerbetreibende und Freiberufler haben zu Recht kein Verständnis für solche Abgaben, die mit keinen echten Leistungen verbunden sind; denn gerade sie sind es gewohnt, nur die Leistungen vergütet zu bekommen, die von ihnen tatsächlich erbracht wurden.
Die DVU-Fraktion setzt sich für das Überleben der kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Lande ein; denn die kleinen und mittelständischen Unternehmen - die Selbstständigen - sind vor allem in Brandenburg die Stütze der heimischen Wirtschaft und verdienen daher unseren besonderen Beistand.
Es versteht sich von selbst, dass man die Unternehmen vor unnötigen öffentlichen Belastungen schützen muss. Wir tun das. Ich hoffe, Sie auch.
Bevor Herr Birthler für die Koalitionsfraktionen das Wort erhält, begrüße ich Gäste aus dem Bundestagswahlkreis Gifhorn Peine von der AG SPD 60 plus, die mir von Jahr zu Jahr immer sympathischer wird. - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition lehnt den Antrag der DVU-Fraktion aus zwei Gründen ab. Erstens, weil wir selbstverständlich alle Anträge der DVU-Fraktion ablehnen.
Zweitens aus sachlichen Gründen. Seit 1990 ist bekannt, dass eine Gebührenregelung für internetfähige PCs ab dem 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Insofern ist die derzeitige Aufregung nicht ganz zu verstehen. Zudem ist die in der Öffentlichkeit bekannte Anzahl derjenigen, die die Gebühren erheben sollen, und die derzeit kursierende Zahl der Betroffenen völlig falsch. Niemand, der ein Erstgerät - ein Radio oder einen Fernseher angemeldet hat, muss die Gebühr zahlen.
Auch für sie gilt die Zweitgerätregelung. Jeder muss nur einmal - auch wenn er mehrere Computer besitzt - die Gebühr zahlen. Pro Betrieb ist die Gebühr nur einmal fällig.
Die in der Öffentlichkeit kursierenden Zahlen - es wurden gerade wieder 500 Millionen Euro genannt - sind völlig absurd. Für das Jahr 2008 ist insgesamt - wenn die Gesamtgebühr von 17,03 Euro verlangt wird - ein zusätzlicher Betrag von etwa 11 Millionen Euro eingeplant.
Ich begrüße ausdrücklich die Überlegung von ZDF, ARD und des Ministerpräsidenten, dass nur die einfache Grundgebühr für den Hörfunk - 5,52 Euro - verlangt werden kann. Das ist sachlich vernünftig, denn das Angebot von linearem Fernsehempfang ist noch nicht flächendeckend. Auf der anderen Seite zeigen alle Medienanalysen, dass die Nutzung von Hörfunk über Internet deutlich gestiegen ist.
Ich würde allen Kolleginnen und Kollegen empfehlen, bei ihrer nächsten Auslandsreise nicht nur die schönen Landschaften zu betrachten und die interessanten Kulturangebote wahrzunehmen, sondern auch einmal zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote es im Ausland gibt. Sie werden feststellen, dass nirgendwo in Europa ein so vielseitiges, vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie in Deutschland besteht.
Wenn Sie dann bei der Recherche sind, erkundigen Sie sich bitte auch bei Ihren Gastgebern, wie viel Gebühren sie zahlen müssen. Sie werden feststellen, dass in den meisten europäischen Ländern sehr viel höhere Gebühren für den öffentlichrechtlichen Rundfunk gezahlt werden müssen.
Auch im Landtag wird die Forderung - ich halte sie für richtig immer lauter, das Internet viel mehr zu nutzen: in der öffentlichen Verwaltung, bei der Antragstellung und Ähnlichem. Wenn aber unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk das Internet nutzt und darüber Programme abrufbar sind, beginnt plötzlich eine Gebührendebatte. Insofern halte ich die ganze Aufregung für einen Sturm im Wasserglas und bitte Sie, diesen Abtrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, auch die Fraktion der Linkspartei.PDS lehnt Ihren Antrag ab. Es gibt aus meiner Sicht drei Punkte, die man dazu noch sagen kann.
Erstens: Sie haben ein sehr umfangreiches juristisches Gutachten erstellt und es Ihrem Antrag als Begründung beigefügt. Nur ging es in der gesamten Debatte über die Rundfunkgebühren nicht um juristische Dinge, weil diese völlig unstreitig sind, sondern um politische Entscheidungen und um Entscheidungen im Sinne der Gerechtigkeit.
Zweitens: Sie stellen fest, dass Rundfunkgebühren Angelegenheiten der Bundesländer sind - das ist richtig -, und wollen mit Ihrem Antrag trotzdem eine Bundesratsinitiative erreichen. Der Bundesrat ist dafür aber leider nicht zuständig. Das maximal Mögliche wäre, dass sich der Ministerpräsident in der Ministerpräsidentenkonferenz für eine gerechte Lösung einsetzt. Wie wir heute erfahren haben, wünschen sich ARD und ZDF auch, dass diese Konferenz in Kürze stattfindet. Insofern könnten wir unserem Ministerpräsidenten mit auf den Weg geben, sich anhand des Antrags, der an den Hauptausschuss überwiesen wurde, der eine Anhörung durchführen wird, im Sinne dessen ein wenig einzusetzen.
Drittens: Sie begründen die Einbringung des Antrags mit der akuten Situation. Das ist schön, nur hat die Linkspartei.PDS genau zu diesem Thema bereits im Juni einen Antrag eingebracht, der, noch bevor im Sommer die Wellen hochgeschlagen sind, im Rahmen einer Anhörung im Hauptausschuss zur Sprache kommen wird. Sie sind wie immer eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen. Allerdings wird das wohl nicht passieren, denn Sie haben sich nicht einmal in der Lage gesehen, Fragen an die Anzuhörenden zu formulieren. Hören Sie daher auf, „Platzhalteranträge“ zu formulieren, mit denen Sie suggerieren, Sie würden aktuelle Probleme aufgreifen, und lassen Sie uns einfach vernünftige und durchdachte Arbeit machen. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Beiträge meiner Vorredner betrachte, wird es keine lange Debatte geben. Ich erkenne in den Beiträgen viel Ignoranz und Polemik. Zumindest diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die es mit dem Bürokratieabbau mit dem Ziel der Kostensenkung für Selbstständige ernst meinen, müssen unserem Antrag zustimmen. Für plumpe Polemik ist hier kein Platz, aber wenn Sie es wollen, kann ich es auch. Ich fordere hiermit, dass die GEZ-Gebühren endlich auf den Tisch kommen und neu verhandelt werden. Das ist auch Polemik, meine Damen und Herren.
Dass die ab Januar 2007 nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tretende Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht auch so genannte neuartige Geräte umfasst, ist ein unverfrorenes wie unnötiges Abkassieren. Darüber waren sich die Kolleginnen und Kollegen in der letzten Sitzung des Hauptausschusses einig gewesen. Meine Fraktion war es, die an dem gleichen Tage noch in der Sitzung die Anzuhörenden benannt und die Vorschläge schriftlich abgegeben hat. Das nur zur Klarstellung. Danke, Herr Vietze, dass Sie das bestätigen.