Kerstin Meier

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Vor dem Hintergrund, dass dem Landtag am 30. Juni am späten Nachmittag ein Konzept der Landesregierung zum Übergang zu einer flächendeckenden Breitbandversorgung übermittelt worden ist, möchte ich meine Fragestellung ein wenig ändern.
Aus welchen Gründen hat die Landesregierung es versäumt, das nun vorliegende Konzept zeitlich so in den Landtag einzubringen, dass das Parlament eine Chance erhalten hätte, sich zu diesem für das Land doch durchaus wichtigen Infrastrukturthema zu verständigen?
Herr Appel, stimmen Sie mir zu, dass solch ein Konzept der Landesregierung vielleicht doch noch ein bisschen etwas anderes ist als eine Hausarbeit eines Studenten, der seine Arbeit immer noch fristgerecht eingereicht hat, wenn er nachts fünf vor zwölf den Eingangsstempel vom Pförtner der Uni bekommen hat? Vielleicht ist ein Konzept ja doch auch dafür da, um es hier gemeinsam zu diskutieren. Denn das ist ein Problem, das wir gemeinsam lösen wollten und das jetzt nicht sozusagen im Nirwana sein sollte, weil sich erst der nächste Landtag damit beschäftigen kann. - Herr Speer, schön, dass Sie mir winken. - Das war die erste Nachfrage.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir sind sehr daran interessiert, dass dieses Thema diskutiert wird und die genannten weißen Flecken schnell beseitigt werden. Für uns ist das ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Aber weder die Bundesregierung noch die Landesregierung kann die Kommunen, die Gemeinden anweisen, ihre Breitbandversorgung auszubauen. Selbst der Landkreis Teltow-Fläming, der durch seine gute Wirtschaftsförderung durchaus sehr bekannt ist, hat gesagt:
„Wir halten auch weiterhin an dem Ziel fest, den gesamten Landkreis Teltow-Fläming in den nächsten fünf Jahren mit einer optimalen Breitbandversorgung auszustatten.“
Auch die CDU hat dieses Thema nicht in ihr Wahlprogramm aufgenommen, weil - ich zitiere den Kollegen Dombrowski man nichts versprechen wolle, was nicht zu halten sei.
Deshalb frage ich Sie: Wie realistisch ist denn nun das Versprechen, dass es 2009 keine weißen Flecken mehr geben wird?
Dann die dritte Frage: Liegt zum Konzept ein Beschluss des Kabinetts vor, und, wenn ja, wann wurde der gefasst?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, die Sie im Moment in der Mehrzahl sind!
- Aber sie sind zumindest aufmerksam.
In meinen Ausführungen zur 1. Lesung standen eher allgemeine Aspekte des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Vordergrund. Heute möchte ich auf ein paar Details eingehen, die meiner Meinung nach zeigen, dass auch dieser Staatsvertrag leider wieder nur mehr Probleme schafft, als er zu lösen vermag.
Drei kurze Blicke in die Vergangenheit: Seit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag schleppen wir einen Rucksack mit uns herum, der mit noch zu erledigenden Aufgaben und noch zu lösenden Problemen gefüllt ist.
Erstens: Ein ursprünglich bis zum Jahr 2009 geplantes neues Rundfunkgebührenmodell wurde bereits auf das Jahr 2013 verschoben und ist nach neuesten Erkenntnissen noch nicht einmal bis dahin zu erwarten.
Zweitens: Die Schwierigkeiten, die sich rund um die im Jahre 2005 eingeführten Regelungen für Gebührenbefreiungen ergeben haben, sind bis heute nicht ausreichend behoben.
Drittens: Im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag konnten wir feststellen, dass es kein Trennungsverbot gab zwischen denjenigen, die Netzbetreiber sind und das Kabelnetz beherrschen, und denjenigen, die Programme anbieten. Die Folge war, dass die Programmanbieter, darunter auch die privaten, zum Teil aber auch ARD und ZDF, von den Kabelnetzanbietern diskriminiert werden. Auch das ist noch nicht geklärt.
Alle drei Punkte sollten mit den Folgestaatsverträgen geklärt werden. Doch weder mit dem Elften noch mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das geschehen.
Kommen wir nun zu den Problemen der Zukunft. Was wollen denn Medienanbieter in der Zukunft? Gibt es dort nicht einen Paradigmenwechsel? Haben wir denn nicht mehr nur noch Medienanbieter wie Fernsehsender oder Radioanbieter, sondern mittlerweile auch Kabelnetzbetreiber, die in den Medienbereich einsteigen wollen? Das sind Plattformbetreiber wie Premiere oder auch Suchmaschinenanbieter wie Google, die 95 % des Suchmaschinenmarkts beherrschen. Müsste dies nicht in die Rundfunkregulierung aufgenommen werden, wenn immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche ins Internet abwandern und ihre Meinungs- und Willensbildung im Wesentlichen über Suchmaschinen befördern? Mehr noch: Was können wir denn feststellen, wenn wir uns die Medienanbieter der Zukunft ansehen? Sie wollen die Daten des Endkunden, sie wollen die Nutzerprofile, sie wollen wissen, wann wer wo wie was nutzt, um ihre Werbung personengenau schalten zu können. Darauf hat die Medienpolitik nicht reagiert, obwohl sie genau dieses Problem angehen müsste: Wie kann man in der medialen digitalen Zukunft die Anonymität des Einzelnen sichern? Darauf fehlt bis heute jegliche Antwort - auch aus der brandenburgischen Staatskanzlei.
Kommen wir nun zum Kern des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Der Kern ist, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die ARD-Anstalten, das ZDF und auch das Deutschlandradio, in Zukunft einen Dreistufentest durchführen sollen. Im Rahmen dieses Tests soll unter anderem geprüft werden, welche Auswirkungen die neuen Telemedienangebote, also nicht das, was über Fernsehen und Radio, sondern über Internet verbreitet wird, auf den Medienmarkt haben. Anscheinend ist gewollt, dass diese Auswirkungen möglichst gering sein sollen. Doch worum geht es bei diesen Medienangeboten? Man kämpft schlichtweg um Aufmerksamkeit. Es wird in dem Dreistufentest gefordert, dass es in Zukunft für die Telemedienangebote, sprich: die Angebote im Internet, einen publizistischen Mehrwert geben soll.
Was genau aber verbirgt sich hinter dem Dreistufentest? In der ersten Stufe geht es um die genauere Bestimmung des Auftrags.
In der zweiten und zugleich wichtigsten Stufe wird gefragt, ob der publizistische Mehrwert, der Mehrwert für die Gesellschaft, überhaupt rechtfertigt, dass ein solches Angebot ausgerechnet vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt.
In der dritten Stufe muss dann noch abgeklopft werden, ob entsprechende Angebote schon im Netz verfügbar sind und wie sich ein gebührenfinanziertes Angebot auf einen schon besetzten Markt auswirken würde. Andere Angebote etwa von Verlagen oder Privatsendern könnten ja wirtschaftlichen Schaden erleiden, wenn eine öffentlich-rechtliche Konkurrenz dazukommen würde.
Da stellt sich mir schon die ketzerische Frage: Wenn schon so eine Prüfung, warum denn dann nur für Telemedienangebote? Wenn wir Probleme mit dem publizistischen Mehrwert von ARD und ZDF haben, warum denn dann nicht für alle Angebote, also auch für das, was im Radio und Fernsehen verbreitet wird? Das wäre doch nur konsequent.
Das entsprechende Verfahren des Dreistufentests soll durch die Gremien, also die Rundfunkräte, durchgeführt werden. Das heißt aber im Klartext, dass die Gremienmitglieder Experten auf verschiedenen Spezialgebieten sein, über medienökonomische Kenntnisse verfügen und medienökonomische Stellungnahmen bzw. Gutachten werten können müssen. Außerdem sind die entsprechenden Bescheide EU-gerecht zu erstellen. Im Ergebnis bedeutet das, dass der genannte Dreistufentest nur das Gutachterwesen fördert. Das ZDF hat hierfür 1,25 Millionen Euro eingestellt. Davon könnte man ca. 20 45-minütige Dokumentationen erstellen. Genau aus diesem Grunde haben die ARD-Anstalten ein Gutachten in Auftrag gegeben, um nach Annahme des Staatsvertrags womöglich genau gegen diesen Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu können. Auch der VPRT, RTL und andere haben schon angekündigt, dass sie, wenn das erste Gutachten da ist, Klageschritte einleiten werden.
Wenn man dann, fast schon nebenbei, die Redakteure klagen hört, dass sie bei dieser gesamten Regelungswut außen vor bleiben, kann man eigentlich fast nur noch mit den Achseln zucken. Beiträge werden dem Redakteur gegenüber erst dann erneut vergütungspflichtig, wenn diese länger als sieben Tage als Telemedienangebot vorgehalten werden. Abgesehen von sportlichen Großereignissen, angekauften Spielfilmen und Serien regelt der neue Staatsvertrag jedoch, dass ausgestrahlte Sendungen nur für bis zu sieben Tage zum Abruf in Mediatheken anzubieten sind. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt!
Meine Damen und Herren, wer die Urteile des Bundesverfassungsgerichts liest, wird feststellen, dass Medien nicht eine Freiheit an sich, sondern eine der Demokratie dienende Freiheit haben. Seit Jahren werden die vorgelegten Staatsverträge dem nicht mehr gerecht. Deshalb lehnen wir auch den vorliegenden Staatsvertrag ab. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der der Umsetzung des sogenannten EU-Beihilfekompromisses dient, ist von zentraler Bedeutung bei der grundlegenden Reform des Rundfunkrechts und hat die medienpolitische Debatte des letzten Jahres maßgeblich geprägt. Im Kern geht es in diesem Staatsvertrag um die Konkretisierung des Auftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die EU hatte die derzeitige Finanzierung und Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kritisiert.
Die Aufgabe für Deutschland liegt nunmehr darin, den Auftrag der Anstalten im Bereich der Telemedien wie auch des Rundfunks hinreichend präzise und klar zu fassen, insbesondere eine konkrete Definition des Programmauftrags für digitale Angebote und einen Nachweis über den gesellschaftlichen Nutzen gebührenfinanzierter Auftritte im Internet vorzunehmen.
Es geht in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag also um die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem digitalisierten Medienumfeld leisten soll und darf. Er ist damit entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Öffentlich-Rechtlichen in der multimedialen Landschaft. Gerade wegen dieser grundsätzlichen Bedeutung ist der Staatsvertrag öffentlich stark debattiert und auch kritisiert worden. Sowohl die Anhörung aller Marktbeteiligten als auch die mediale Resonanz auf den Staatsvertragsentwurf haben gezeigt, dass man der vielschichtigen Interessenlage nur schwer gerecht werden kann.
Unabhängig von den jeweiligen Koalitionen oder Kollisionen verschiedener Interessengruppen sind die Gesetzgeber an ein höchst kompliziertes rechtliches Rahmenwerk gebunden. Einerseits haben die Länder die von der EU-Kommission konkretisierten Vorgaben im Hinblick auf eine klare Fassung und Begrenzung des Auftrags der Rundfunkanstalten zu beachten; andererseits ist den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk Telemedien anbieten, wenn sie einen programmbezogenen Inhalt aufweisen. Das war der EU-Kommission nicht hinreichend konkret. Der Staatsvertrag regelt nun, dass ausgestrahlte Sendungen, mit konkreten Ausnahmen, für sieben Tage zum Abruf in Mediatheken anzubieten sind, und unterteilt die Telemedien in Angebote, die direkt durch den Staatsvertragsgeber beauftragt werden, und solche Angebote, die zu ihrer Zulässigkeit einen Drei-Stufen-Test durchlaufen müssen. Die Auftragsnorm wird ergänzt durch eine sogenannte Negativliste, also der Angebotsformen, die in öffentlich-rechtlichen Telemedien nicht erlaubt sind.
Meine Damen und Herren, nicht an die Stelle, sondern zu der bisherigen Funktion des Suchens tritt das Internet als Plattform bzw. Verbreitungsweg von Angebotspaketen, von nutzerspezifischen Angeboten, wobei die klassischen elektronischen Medien hier nur noch ein Teil umfangreicher Angebote sein werden. In Gestalt des digitalen Wohnzimmers wird heute schon demonstrierbar, dass sich beispielsweise das klassische Rundfunknutzungsverhalten nicht ändern muss, um das Internet als Verbreitungsweg zur ersten Eingangsstufe jedweder digitalen Mediennutzung zu machen.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt es in dieser Perspektive darauf an, als vollgültiges Angebot überhaupt wahrgenommen zu werden. Dies ergibt sich - jenseits eines möglichen Wettbewerbs mit Anbietern, die keinen klassischen Rundfunk betreiben - bereits aus seiner Stellung im dualen Rundfunksystem. Die Rundfunkordnung in Deutschland beruht nach wie vor auf dem Grundsatz, dass es privaten und privatwirtschaftlichen Rundfunk nur geben darf, sofern der Bestand und die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Rundfunkurteil vom September 2007 erneut bestätigt und dabei sogar noch betont, wie breitgefächert dabei das Angebot des ÖffentlichRechtlichen an neuen Formaten sein muss. In diesem Verfahren ging es zwar um den verfassungswidrigen Eingriff der Bundesländer in die Rundfunkfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht hat aber mit dem Urteil über den Streitfall hinaus Grundsätze formuliert, wonach die Entwicklungsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade im multimedialen Umfeld bei Sicherung der Programmautonomie zu gewährleisten ist. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen also im publizistischen Wettbewerb keine Nachteile gegenüber privaten und privatwirtschaftlichen Wettbewerbern entstehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich heute noch nicht großartig mit dem Inhalt des Vertrages auseinandersetzen. Meine Fraktion wird dazu eine Anhörung im Hauptausschuss beantragen, da es nach unserer Ansicht durchaus Detailfragen gibt, die dem eben Genannten noch nicht Rechnung tragen und darüber hinausgehende Folgen haben, die unserer Meinung nach diskutiert werden sollten.
Für die Zukunftsfähigkeit des Öffentlich-Rechtlichen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass auch er die Chance bekommt, ein attraktives Angebot im Internet zu unterbreiten, um auch den veränderten Nutzungsbedürfnissen insbesondere der jüngeren Generation Rechnung tragen zu können und um weiterhin gesamtgesellschaftlich akzeptiert zu bleiben. Die Rundfunkanstalten können ihre öffentliche Aufgabe nur dann wirksam erfüllen und auch die Gebührenpflicht nur dann rechtfertigen, wenn sie für alle Teile der Bevölkerung interessante Angebote vorhalten.
In diesem Sinne lassen Sie uns dazu im Hauptausschuss ins Gespräch kommen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu Ihrem Antrag komme, möchte ich kurz die 71. Landtagssitzung vom September Revue passieren lassen. Damals debattierten wir hier das Konzept der Landesregierung zur Verbesserung des Breitbandinternetzugangs für die ländlichen Regionen Brandenburgs.
Kollegin Hackenschmidt führte aus: „Das Konzept ist gut und für unser Land sehr wichtig.“ Weiter hieß es: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen warten jetzt auf Umsetzung, es anzugehen.“ Der Wirtschaftsminister gab zu Protokoll, dass die flächendeckende Versorgung mit Breitbandtechnik neutral erfolgen müsse. Es sei nicht Aufgabe der Politik, bei der Entwicklung der Breitbandversorgung technische Prämissen oder Vorzüge zu setzen. Herr Karney, Sie kamen damals zu dem Schluss, dass das vorliegende Konzept die strategischen Handlungsfehler der Landesregierung aufzeige.
Alle Aussagen sind heute wie damals richtig. Allerdings stellt sich mir heute die Frage, ob das große Lob der Koalition von damals gegenüber der Landesregierung auch tatsächlich so gemeint war.
Der vorliegende Antrag, der erst von der SPD-Fraktion im Alleingang beschlossen worden ist, um dann nicht unerwartet ein Koalitionsantrag zu werden, ist aus unserer Sicht doch eher Aktionismus. Aber was ist zwischenzeitlich passiert?
In seiner Regierungserklärung vom 17. Dezember gab der Ministerpräsident das landespolitische Ziel vor, die flächendeckende Breitbandversorgung im Land bis zum Ende des Jahres 2009 zu sichern. Meine Fraktion nahm diese Aussage wohlwollend zur Kenntnis, denn uns war schon frühzeitig die Bedeutung einer flächendeckenden Versorgung des Landes mit schnellen Internetzugängen für die Entwicklung des Landes sehr bewusst. Unsere Vorschläge sind dem Parlament bekannt.
Gefragt haben wir uns allerdings, wie dieses Versprechen - so kann man es in einem Wahljahr durchaus nennen - finanziell
umgesetzt werden soll. Aber ein Ministerpräsident hat ja manchmal dann auch noch ein Ass im Ärmel.
In diesem Falle hieß es: Konjunkturpaket II. So wurde am 6. Januar im Kabinett als ein Schwerpunkt unter anderem beschlossen, den Ausbau der Breitbandinfrastruktur beim Bund anzumelden. So weit, so gut.
Die Initiative der Landtagsfraktion, dem Parlament einen Antrag zu bescheren, ist hingegen nicht nachvollziehbar. Diesmal soll die Landesregierung ein Konzept für eine flächendeckende Breitbandversorgung vorlegen, mit dem das Konzept zur Verbesserung des Breitbandinternetzugangs konkretisiert werden soll.
Ich erinnere noch einmal an die Auffassung der SPD-Fraktion im September 2008: „Das Land wartet auf die Umsetzung des Konzeptes.“ - Warum schicken Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, die Landesregierung „Auf Los!“ jetzt wieder zurück und wollen ein Konzept für das Konzept? Das soll dem Landtag im II. Quartal 2009 vorgelegt werden. Aus meiner Erfahrung bedeutet das: Ende des II. Quartals. Der Bund will dagegen bereits bis Mitte Februar eine umfassende Breitbandstrategie vorlegen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das passt leider vorn und hinten nicht so recht zusammen und wird dem zeitnahen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung in Brandenburg eher im Wege stehen als diesen forcieren. Hören Sie bitte auf, Monopoly zu spielen. Dazu ist die Bedeutung des Breitbandausbaus einfach zu groß für das Land, seine Bürger und seine Unternehmen.
Vielmehr scheint mir wichtig, die Kommunikation zwischen Land und Kommunen zu verändern. Die Richtlinie zum bestehenden Konzept ist da. Die Kommunen und Kreise wurden auch schon darüber informiert. Aber nach Aussage des MLUV liegen derzeit noch keine bewilligungsreifen Förderanträge vor. Die Nachfrage ist verhalten.
Dies passt nicht zur Situation des Landes und den Bedarfsmeldungen im Breitbandatlas. Die Chance, bis Ende 2009 eine Umsetzung des Versprechens von Matthias Platzeck zu vollenden, rückt mit dieser Bestandsaufnahme in große Ferne. Dies macht mich - das möchte ich sehr deutlich sagen nicht etwa schadenfroh; denn hier geht es um Daseinsvorsorge und Wirtschaftsförderung. Zudem bin ich gern bereit, bei der Umsetzung des neuen Verständnisses von Kommunikation zu helfen.
Aus unserer Sicht müssen die auf Landesebene vorhandenen Ergebnisse und Umsetzungsstrategien dem Bund unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren müssen unverzüglich die telekommunikations- und medienrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Rundfunkfrequenzen für die Breitbandkommunikation geschaffen werden. Darüber hinaus gilt es, den Kommunen, die in ihrer kommunalen Hoheit Betreibermodelle für den Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung planen bzw. bereits umsetzen, in geeigneter Art und Weise Unterstützung zu geben.
Zu Ihrem Antrag bleibt mir dann leider nur noch Folgendes zu sagen: Er ist alter Wein in neuen Schläuchen. Die Ihrer Meinung nach zu klärenden Punkte sind nicht Aufgabe der Landesregierung. Auch wenn der Wirtschaftsminister in der Koalition keine große Lobby mehr zu haben scheint, so ist seine damals getroffene Äußerung nach wie vor richtig.
Es ist nicht Aufgabe der Politik, bei der Entwicklung der Breitbandversorgung technische Prämissen oder Vorzüge zu setzen. Aufgabe der Politik ist es, Ziele zu formulieren und die Rahmenbedingungen zur Erreichung zu gestalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst etwas Grundsätzliches zu dieser Anfrage. Ich finde Große Anfragen immer äußerst spannend, hat man doch die Möglichkeit, sehr tief und umfänglich in eine bestimmte Materie einzutauchen und auch Dinge zu erfahren, die sonst nicht ohne weiteres abrufbar sind. Bei dieser Großen Anfrage jedoch Herr Birthler, es tut mir leid, dass ich da etwas querschießen muss - erschließt sich mir selbst nach längerem Zuwarten der Sinn nicht so richtig, und einen tatsächlichen Erkenntnisgewinn konnte ich nach dem Lesen auch nicht feststellen.
Damit schien ich nicht allein zu sein; denn offenbar waren die Antworten auch für die Koalition nicht allzu bedeutend. Bei deutlich mehr Interesse hätte zumindest irgendjemandem auffallen können, dass wesentliche Unterlagen in der Antwort fehlten, die wir dann letztendlich abgerufen haben.
Während der gesamten Befassung mit dieser Anfrage hat sich eine in mir aufkeimende Verwunderung äußerst stabil verfestigt. Mindestens zwei Drittel der gestellten Fragen hätten keiner Großen Anfrage bedurft, weil die Antworten ohne weiteres sowohl beim rbb als auch bei der MABB abrufbar sind. Mehr noch: Beide Koalitionsfraktionen haben ein Mitglied im rbbRundfunkrat zu sitzen. Dort werden sie regelmäßig mit den Antworten auf genau die Fragen, die wir unter der Überschrift „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ finden, versorgt, nämlich im aktuellen Bericht der Intendantin, im Programmausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss des Rundfunkrates. Diese Antworten sollten also uns allen gegenwärtig sein.
Es hilft uns auch nicht weiter, wenn wir zum 100. Mal die schlechte Finanzsituation des rbb erfassen und den dringend jetzt - erforderlichen ARD-internen Finanzausgleich nach dem Prinzip „Eile mit Weile“ betreiben, während uns inzwischen ganze Spartenprogramme wegbrechen. Da helfen auch keine vorübergehenden Liquiditätshilfen, wie das Ende von „Multikulti“ oder „Polylux“ zeigt. Nur eine ernsthafte, dauerhafte Lösung kann die Situation wirklich nachhaltig entschärfen.
Das haben wir, insbesondere im Zusammenhang mit den - in letzter Zeit zahlreich debattierten - Rundfunkänderungsstaatsverträgen immer wieder betont und angemahnt. Jetzt erwarten wir mit Spannung den zu erarbeitenden Vorschlag der Rundfunkkommission.
Überdies haben wir vor wenigen Wochen die neuen Mitglieder des Medienrates gewählt. Nicht nur über diese, sondern auch generell kann man den Zugang zur MABB als wirklich gut bezeichnen. Die Informationen zum privaten Rundfunk und zur technischen und programmlichen Versorgung des Landes sind ebenfalls schnell greifbar.
Bleiben noch genau 14 Fragen, bei denen sich die Landesregierung endlich selbst positionieren konnte. Aber wie bei einem Fortsetzungskrimi hörte es an der spannendsten Stelle einfach auf.
Ich hätte mir gewünscht, dass die Anfrage nicht nur die Überschrift „Medienwirtschaft“ bekommt, sondern zu diesem Thema auch ein echter Diskurs entwickelt worden wäre, um in die Materie abzutauchen. Gerade der gesamte Bereich der Medienund Kreativwirtschaft macht deutlich, dass ein Medienstandort aus wesentlich mehr besteht als aus Rundfunk-, Film- und Fernsehstudios. Zweifellos haben Unternehmen wie die Studio Babelsberg AG mit ihren teils riesigen Kinofilmproduktionen eine wichtige Ankerfunktion an einem Standort wie dem hier in Potsdam. Aber die Verbindungen, die sich zwischen diesem Anker und den daran andockenden Unternehmen entwickeln, sind symbiotischer Natur. Sie bedingen und bedürfen einander. Wenn wir als Land wollen, dass der Anker stabil bleibt, müssen wir uns auch um die angedockten Partner kümmern. Genau dort sehe ich noch Entwicklungsbedarf.
Berlin ist von jeher ein pulsierendes Zentrum für innovative, kreative und schnelllebige Entwicklungen, und zwar gerade im Kreativwirtschaftsbereich. Das Land und seine Investitions
bank haben sich seit längerem darauf eingestellt und verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die speziell auf die Bedürfnisse von Klein- und Kleinstunternehmen in diesem Bereich ausgerichtet sind, wie etwa den „Venture Capital Fonds Kreativwirtschaft“. Da bekommt die junge Handtaschendesignerin genauso unkompliziert einen Mikrokredit wie die beiden Softwareentwickler, die dem Rollator ihrer Oma das Sprechen beibringen wollen, was über normale Förderprogramme völlig ausgeschlossen wäre.
In Brandenburg sieht es da etwas anders aus. Sicher, die Branche ist noch auf dem Entdeckerweg, was die Ansiedlung außerhalb von Berlin angeht. Aber in Babelsberg kann man schon erhebliche Entwicklungen feststellen. Da findet man neben kleinen Nischenverlagen Kreative aus den Bereichen Musik, Entertainment, Werbung, Design, Softwareentwicklung, Spieleentwicklung, und die Medienwirtschaft gewinnt als Wirtschaftsfaktor in der Region immer mehr an Bedeutung. Neben der Neuansiedlung starker Unternehmen muss das Augenmerk deshalb wesentlich stärker auf die Förderung der vielen jungen und kleinen Firmen gerichtet und Förderprogramme stärker auf die Realitäten dieser Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft ausgerichtet werden. Innovationen und Produktionen dürfen nicht an fehlenden Kleinkrediten scheitern.
Wenn wir diese meist jungen Menschen weiterhin an Brandenburg binden wollen, müssen wir dem verlockenden Hauptstadtflair ein Rundum-Sorglospaket entgegensetzen und können das nicht nur dem Medienboard überlassen, das mit seinem Pilotprojekt „web 2.0“ genau die Potenziale fördert, die durch das Raster der normalen brandenburgischen Förderprogramme fallen und in Berlin aufgefangen würden.
Das ist nur ein Aspekt des Themas Medienwirtschaft, das wir vertiefen sollten.
Meine Damen und Herren, was hier heute vorliegt, ist eine wahre Fleißarbeit; von Nutzen für die politische Arbeit scheint mir jedoch eher das zu sein, was ungefragt blieb. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Sitzung des Hauptausschusses in der letzten Woche unter anderem Frau Reim, die Intendantin des RBB, zu Gast gehabt und haben von ihr hören können, warum sie die Gebührenerhöhung, die uns zum 1. Januar 2009 erwartet, für gerechtfertigt hält. Sie beruft sich darauf, dass es dem RBB sehr schlecht geht, was wir alle auch wissen, dass sich die Gebührenausfälle, die in den letzten Jahren dort aufgetreten sind, hauptsächlich aus der Abwanderung von Gebührenzahlern aus unserem Einzugsgebiet, aus der hohen Ausfallquote aufgrund von Gebührenbefreiungen und aus der hohen Schwarzseherquote in Berlin-Brandenburg ergibt.
Wir alle wissen - das ist ja kein neues Thema -, dass es dem RBB wirklich sehr schlecht geht. Ich erkenne dieses Finanzproblem ausdrücklich an. Dazu habe ich mich auch schon vielfach geäußert. Ich meine aber, dass der vorgesehene Weg nicht richtig ist, da wir damit wieder einmal nur Flickwerk betreiben, was wir schon seit Jahren tun, indem wir uns immer wieder auf so etwas verständigen, wenn wieder einmal ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor uns auf dem Tisch liegt.
Ich halte eine Gebührenerhöhung deshalb nicht für gerechtfertigt, weil die erhöhten Gebühren wieder einmal nicht dort an
kommen würden, wo sie ankommen müssten, nämlich bei der Programmgestaltung des RBB, und stattdessen nur der Mangel verwaltet wird.
Ich nenne dazu ein paar Beispiele:
Es wird jetzt ein zweites Format von „Thadeusz“ geben, das am Nachmittag ausgestrahlt wird. Es gibt davon bekanntlich schon die Abendrunde. Aber auch diese bringt nicht das ein, was sie eigentlich einbringen sollte. Jetzt soll es also noch ein Nachmittagsformat hiervon geben. Im Gegenzug soll die Sendung „Polylux“ eingestellt werden. Über die Schließung von „radiomultikulti“ haben wir bereits diskutiert.
Ich nenne ein zweites Beispiel: Bei den Kommunalwahlen gab es nicht einen einzigen Reporter des RBB, der Vor-Ort-Reportagen gemacht hat. Es gab nur die Studioberichterstattung. Allein aus Kostengründen wurde das so gemacht. Inzwischen kommen ganze Regionen tagelang nicht mehr in „Brandenburg aktuell“ vor, weil die Teams aus Kostengründen einfach nicht rausfahren dürfen.
Auf der anderen Seite muss der Sender RBB - das ist ein Gegenbeispiel; das ist auch der Grund, warum RBB extrem hohe finanzielle Lasten zu tragen hat - die Pensionslasten des SFB abarbeiten. Ehemalige Mitarbeiter des SFB beziehen zum Teil 90 % oder sogar 110 % ihres letzten Nettogehalts. Sie bekommen also als Pensionäre jetzt mehr Geld, als sie als Nettogehalt bezogen. Das ist ein Beispiel dafür, was zur Schieflage bei dem Sender beigetragen hat.
Ich nenne einen weiteren Grund dafür, warum ich eine Gebührenerhöhung jetzt nicht für erforderlich halte: Wir haben bereits darüber gesprochen, dass ein ARD-interner Finanzausgleich dringend erforderlich ist. Zwar gab es jetzt eine Einmalzahlung der ARD - das ist auch richtig so -, es ist auch richtig, dass wir hier mit Fingerspitzengefühl vorgehen müssen, aber es nicht okay, dass wir jetzt weiterhin diesen Schmusekurs fahren, den auch Frau Reim im Hauptausschuss noch einmal gefordert hat, indem sie sagte, dass wir Rücksicht nehmen müssten auf die Gefühle der anderen Anstalten. Das halte ich nicht für in Ordnung; denn die ARD ist schließlich eine Familie, sie hat gemeinsame Intentionen, sie ist eine gemeinsame Anstalt. Da muss man einander auch schon mal unter die Arme greifen, wenn es Probleme gibt. In § 12 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages ist genau das festgehalten, nämlich dass der Finanzausgleich dafür da ist, eine Gleichstellung der Anstalten untereinander zu erreichen.
Wir haben auch ein Zitat der KEF, das ich gern einmal vorlesen möchte. Nach Auffassung der KEF sorgt der Finanzausgleich dafür, dass einerseits die kleinen Anstalten bedarfsdeckend Gebührenerträge erhalten und andererseits die großen Anstalten nicht mit Finanzmitteln ausgestattet werden, die über deren Finanzbedarf hinausgehen. Eine Finanzierung der Rundfunkanstalten unter, aber auch über Bedarf wäre gleichermaßen verfassungswidrig. Der Gebührenzahler hat einen grundrechtlichen Anspruch darauf, nur zu den für die Deckung des Finanzbedarfs notwendigen Rundfunkgebühren herangezogen zu werden.
Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass zum Beispiel der WDR 100 Millionen Euro mehr erhält, als ihm eigentlich zuerkannt
wurden, der NDR 80 Millionen Euro mehr und der Hessische Rundfunk 30 Millionen Euro mehr erhalten, frage ich mich, ob dieser Punkt immer noch gerechtfertigt ist.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass jetzt ein neues Gebührenmodell her muss und nicht erst 2013. Es sollte 2009 mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Es gibt noch nicht einmal ein Grundmodell. Insofern ist es dringend geboten, ein Solidarmodell zu schaffen. Dann hat man die Chance, die Gebühren etwas niedriger zu gestalten.
Zum Schluss möchte ich betonen: Ich halte es nicht für gerechtfertigt, dass die Menschen, die hier bleiben und ihre Gebühren zahlen, jetzt noch mehr Gebühren zahlen müssen, weil dies andere nicht tun. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Juli 2007 forderte der Landtag per Beschluss die Landesregierung auf, bis zum damaligen IV. Quartal ein Konzept zur Verbesserung des Breitbandinternetzugangs für die ländlichen Regionen Brandenburgs vorzulegen. Anfang des III. Quartals 2008 konnten wir das Konzept nun endlich zur Kenntnis nehmen. Mit diesem Konzept haben wir eine gute Grundlage, die es nun umzusetzen gilt. Deshalb sehen Sie es mir nach, dass ich meiner Fraktion zu einem Entschließungsantrag geraten habe. Das Entscheidende sind nämlich die nächsten Schritte, und die müssen schnell gegangen werden.
Im Dezember 2007 wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ein Breitbandförderprogramm durch den Bund und die 16 Länder beschlossen.
Damit stehen von Bundesseite ab 2008 für drei Jahre 30 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird von Länderseite kofinanziert, sodass es auf 50 Millionen Euro hinausläuft. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben bereits darüber hinausgehende Maßnahmen und Fördergelder angekündigt und in entsprechenden Förderrichtlinien umgesetzt, wodurch am Ende mehr als 55 Millionen Euro zur Unterstützung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum bereitstehen könnten.
Wie ist der Stand in Brandenburg? - Während vor allem westdeutsche Flächenländer bereits entsprechende Fördermöglichkeiten umgesetzt haben, besteht in Brandenburg die Gefahr, dass die bereitstehenden Bundesmittel für 2008 nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Sie drohen verloren zu gehen.
Meine Fraktion hat schon frühzeitig die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen nicht nur als einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor, sondern vor allem als einen für die Bürgerinnen und Bürger elementaren Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge definiert. Wie wichtig es ist, Zugang zu Nachrichten und Informationen zu haben, hat vorhin der Kollege Petke gezeigt. Ein Mausklick auf die Internet-Seite www.sozia
listen.de reicht, und man kann sich die programmatischen Eckpunkte der Linken herunterladen.
Wir haben in der letzten Haushaltsdebatte mit diversen Änderungsanträgen versucht, die Kofinanzierung der Bundesmittel für die Jahre 2008 und 2009 sicherzustellen. Ich frage mich erneut, wieso wir ohne Gehör blieben.
Die Brandenburger Kofinanzierung beläuft sich laut Aussage der Bundesregierung für die uns zustehenden 846 000 Euro Bundesmittel auf immerhin 564 000 Euro.
In den Haushaltsdebatten wurde fraktionsübergreifend zwar die Rolle des Internets für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Brandenburg betont, aber konkret wurde es an dieser Stelle leider nicht. Es ist dringend geboten, die haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Fördermittel des Bundes nicht verloren gehen.
Nun liegt das Konzept vor, und wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung zu einem zügigen Auf- und Ausbau von weitestgehend flächendeckenden breitbandigen Infrastrukturen und Diensten im gesamten Land bekennt.
Nur eine gegenteilige Auffassung haben wir diesbezüglich; diese ist jedoch grundsätzlicher Natur. Die Landesregierung will zuerst die regionalen Wachstumskerne fördern. Wir sagen: Dorthin, wo der Markt versagt - in diesem Fall bei den 22 Anschlussbereichen, die sich nach Aussage der Deutschen Telekom AG für sie nicht rechnen -, gehört die Förderung.
Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht uns nicht um eine zusätzliche Subventionierung der Deutschen Telekom AG. Es ist eine Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, und die sieht die Förderung des Bundes auch ausdrücklich vor.
Deshalb fordern wir die Erstellung einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung eben dieser 22 Anschlussbereiche.
Weiter heißt es im Konzept, eine Richtlinie zur Förderung der breitbandigen Erschließung von Gemeinden und Gemeindeverbänden im ländlichen Raum werde erarbeitet. Nach unseren Erkenntnissen ist eine Förderrichtlinie zur Breitbandförderung bis heute nicht in Kraft gesetzt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass man hinsichtlich der konkreten Fördermöglichkeiten schon viel weiter sein kann. Deshalb gilt es, umgehend eine entsprechende Förderrichtlinie zu verabschieden, um neben den haushalterischen auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Kofinanzierung der Bundesmittel zu schaffen.
Des Weiteren sehen auch wir es als wesentlich an, dass der Aufbau von sogenannten Leerrohrsystemen eine wichtige Grundlage für den Ausbau eines Breitbandangebots ist. Aber anders, als es Ihr Konzept vorsieht, wollen wir es nicht bei einer Empfehlung an die Landkreise bzw. Kommunen belassen. Wir wollen eine Prüfung dahin gehend, inwieweit den Kommunen bei diesem Aufbau von Leerrohrsystemen bzw. Leerrohrkatastern landesseitig Unterstützung gewährt werden kann.
Auch diesbezüglich kann auf Erfahrungen aus anderen Bundesländern zurückgegriffen werden. So fördert Baden-Württemberg den Aus- bzw. Aufbau von Leerrohrsystemen.
Also, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, legen wir los! Es verlangt niemand von Ihnen, das Rad neu zu erfinden ein, zwei Blicke über den Tellerrand genügen da völlig. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will ohne große Vorrede meinen Faden von gestern wieder aufnehmen. Wie wir wieder einmal feststellen können, hat das Parlament bei der Umsetzung von Staatsverträgen kein Mitspracherecht mehr
und nimmt nur noch die Rolle eines Abnickgremiums ein. Inhaltliche Änderungen sind also nicht mehr möglich. Daher startet die Fraktion DIE LINKE erneut einen Versuch, anstehende Probleme rechtzeitig zu diskutieren, um dem Ministerpräsidenten einige grundlegende Hinweise für die Beratungen zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit auf den Weg zu geben.
Bereits vor einem Jahr haben wir denselben Anlauf genommen. Es gab immerhin so viel Zustimmung von Ihrer Seite, dass wir uns im Fachausschuss intensiver damit beschäftigt haben. Damals bescheinigten mir sowohl Herr Birthler als auch Herr Appel, dass die in unserem Antrag aufgeworfenen Probleme bekannt und auch nicht neu seien und man im Grunde viele dieser Punkte teile. Da mittlerweile auch die Petitionsausschüsse Sturm liefen, wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, die für Klärung sorgen sollte.
Den Ausgang kennen wir. Die Diskussion über ein neues Rundfunkgebührenmodell wurde bis 2013 verschoben; die Probleme
bleiben bestehen. Wir werden ab Januar 2009 eine erneute Gebührenerhöhung um 95 Cent haben. Das haben die Ministerpräsidenten am 6. März beschlossen, was im Übrigen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 zu erwarten war. Damit wurde den Verfassungsbeschwerden der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF und von Deutschlandradio gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr sowie gegen die Änderung der Kriterien, nach denen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz: KEF, ab 1. Januar 2009 die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten zu prüfen hat, im Wesentlichen stattgegeben und die Einflussmöglichkeiten der Politik auf die Rundfunkgebühr an strenge Vorgaben geknüpft. Aber das System sowie alle damit verbundenen Probleme und Fragen bleiben - neue Gebühr, altes System.
Lassen Sie mich nun zu den Punkten unseres Antrags kommen. Zur Zweitgebühr für Kleingartenlauben und Ferienwohnsitze, zur Gebührenbelastung für Vermieter von Ferienwohnungen, Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe - hierzu hat auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband mehrfach eindeutige Forderungen an die Politik erhoben - und zur PCGebühr haben mein Kollege Thomas Domres und ich uns bereits mehrfach ausführlich geäußert. Deshalb nur noch einmal ein kurzer Umriss.
Zweitgebühren sind, glaube ich, schon deshalb unsinnig, weil man sowieso nur einen Körper mit zwei Augen im Kopf hat. Mit dem sitzt man dann entweder auf der häuslichen Couch oder in der Gartenlaube vor dem Fernseher oder vor einem Rechner.
Für Geräte zu zahlen, die zwar existieren, aber nicht genutzt werden - das betrifft zum Beispiel in den Wintermonaten Geräte in Ferienwohnungen, die nicht vermietet werden -, ist genauso weltfremd.
Zum Thema Gebührenbefreiung und zur Forderung nach weitergehenden und damit vereinfachenden Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbeständen hat sich neben meiner Fraktion auch der hiesige Petitionsausschuss immer wieder starkgemacht. Die Kriterien für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht knüpfen an die in § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag im Einzelnen genannten sozialen Leistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder BAföG, an und setzen voraus, dass diese mit schriftlichem Bescheid der entsprechenden Behörde nachgewiesen werden. Wir haben gestern gehört, dass es insoweit jetzt eine Vereinfachung gibt. Die Gewährung einer Befreiung ist damit unabhängig von der Höhe des Einkommens. Zwar gibt es in § 6 Abs. 3 eine sogenannte Härtefallregelung; doch bei der Beantragung einer Befreiung muss das Vorliegen einer Bedürftigkeit, vergleichbar mit der von Empfängern von Sozialleistungen, im Einzelfall begründet werden, was in der Regel zu einer Ablehnung führt, denn der GEZ steht das notwendige umfängliche Instrumentarium zur Bewertung einzelfallbezogener persönlicher Lebensumstände und zur Ermittlung der kompletten Einkommenssituation der Antragsteller überhaupt nicht zur Verfügung.
Da kommt es manches Mal zu bizarren Ablehnungen. Ich erinnere nur an den Mann aus Teltow-Fläming, dessen Gebührenbefreiungsantrag aufgrund eines 47-Cent-Zuschlags zu seinem ALG II abgelehnt wurde.
Punkt 5 unseres Antrags, das Antragsverfahren zur Gebührenbefreiung wieder in die Zuständigkeit der vertragschließenden Länder zurückzuführen, also den Ämtern vor Ort zu überantworten, birgt die Einstellung eines hohen bürokratischen Datenbearbeitungsaufwandes, der bisher notwendig ist. Da die Ämter vor Ort ohnehin die Voraussetzungen für eine Befreiung bescheinigen müssen, würde bei einer direkten Antragsbearbeitung ein großer Datenaustausch mit der GEZ wegfallen und das Prozedere alles in allem bürgerfreundlicher werden.
Zur jetzt möglichen Datenerhebung bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis der Betroffenen habe ich mich gestern schon geäußert. Dennoch möchte ich noch einmal klar sagen: Auch wenn die jetzige Regelung in Abstimmung mit den Datenschützern getroffen wurde, gibt es einen Unterschied zwischen einem freudigen „Ja“ und einem zähneknirschenden „wenn es denn sein muss“. Nichts anderes ist hier passiert. Sowohl die Datenschützer des Bundes als auch die der Länder betonen immer wieder, dass das gesamte Verfahren der Datenbeschaffung bedenklich ist, da es in erster Linie struktureller Natur und im System der Rundfunkfinanzierung selbst begründet ist. Ich zitiere dazu wieder unsere Datenschutzbeauftragte:
„Um die Rundfunkfinanzierung datenschutzfreundlicher zu gestalten, wäre es erforderlich, sich von der Anknüpfung der Gebühr an das Bereithalten einzelner Geräte zu lösen. Auch wäre es aus datenschutzrechtlicher Sicht wünschenswert, das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so weiterzuentwickeln, dass auf den derzeit erforderlichen Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten verzichtet werden kann.“
Ich komme zum letzten Punkt unseres Antrags. Das Verfahren der Erhebung der Rundfunkgebühr soll eine bedarfsgerechte Finanzierung der Anstalten sichern. Jedoch ist das nicht der Fall. Aufgrund der Verteilung der Gebührenzahler in den einzelnen Bundesländern sowie der Abwanderung von Gebührenzahlenden - vor allem aus dem Osten - kommt es zu erheblichen Verschiebungen. So profitiert beispielsweise der Bayerische Rundfunk von den Abwanderungen aus dem MDR-Gebiet. Der WDR erhält fast 100 Millionen Euro mehr im Jahr, als ihm zuerkannt wurde, der MDR 80 Millionen Euro und der Hessische Rundfunk 30 Millionen Euro. Insgesamt werden also ca. 230 Millionen Euro im Jahr umverteilt, was insbesondere die kleinen Anstalten wie den RBB zusätzlich belastet. Schon die Hälfte dieser Summe würde den Anstalten völlig ausreichen, die andere Hälfte könnte real eingespart werden.
Die Mitspracherechte der Landtage seien gestärkt worden. Das erklärten viele Medienpolitiker im März 2005. Die Landtage seien keine Abnickgremien mehr. Die Beratungen zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben begonnen. Zum Jahresende muss der Vertrag von den einzelnen Ländern bzw. Landtagen ratifiziert werden. Die noch verbleibende Zeit ist also sehr kurz bemessen. Lassen Sie uns daher die viel zu geringen Einflussmöglichkeiten, die ein Landesparlament in diesem Verfahren hat, nutzen und unserer Landesregierung wesentliche Eckpunkte für diese Vertragsberatung mit auf den Weg geben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine verehrten Kollegen! Ich will kurz auf einige Dinge reagieren. Herr Schuldt, vorneweg: Sie sind manchmal so berechenbar, dass es eine Freude ist. Ich habe meine Rede zum damaligen Antrag hervorgeholt, weil ich damit gerechnet habe, dass Sie auf Ihren Antrag verweisen. Ich möchte kurz in Erinnerung rufen: Sie haben damals ein juristisches Gutachten erstellt und damit den Antrag begründet, obwohl es eigentlich um politische Entscheidungen ging und juristische Fragen überhaupt keine Rolle spielten. Zum anderen forderten Sie damals eine Bundesratsinitiative. Der Bundesrat ist dafür jedoch nicht zuständig, sondern - wie wir wissen - die Ministerpräsidentenkonferenz. Außerdem habe ich Ihnen damals nahegelegt - da wir gerade im Hauptausschuss in einer Debatte darüber waren und auch die Anhörung vorbereitet haben -, sich an dieser Debatte zu beteiligen; Sie hätten alle Möglichkeiten dazu gehabt. Aber Ihre Fraktion hat für die Anhörung nicht einmal Fragen eingereicht. Insofern möchte ich den Vorwurf der Scheinheiligkeit zurückgeben.
Damit komme ich zu Ihrer Kritik, dass Gebührenforderung einerseits und Gebührenbefreiung andererseits in unserem Antrag widersprüchlich seien. Ich finde, dass die Gerechtigkeit, die man gegenüber den Gebührenzahlern an den Tag legen sollte, nicht unter der hausgemachten finanziellen Schieflage leiden sollte. Von verschiedenen Rednern ist die hausgemachte finanzielle Schieflage innerhalb der ARD angesprochen worden. Insofern würde es dem RBB und den Gebührenzahlern helfen; denn auf der einen Seite haben wir die Finanzierung der Anstalten, und auf der anderen Seite muss es für sozial Schwache unabhängig davon Möglichkeiten geben, eine Gebührenbefreiung zu erlangen. Dass die Befreiungen dem RBB schaden, hat Herr Niekisch angesprochen. Genau deshalb fordern wir ein insgesamt neues Modell. Solange es dieses Modell nicht gibt, dürfen sozial schwache Menschen nicht darunter leiden, dass es ein immer größerer Flickenteppich wird.
Herr Appel, ich habe vorhin extra gesagt, dass ich die Erneuerung in Form des Formblatts zur Beantragung der Befreiung durchaus gut finde; das haben auch wir gefordert. Das hat jedoch nichts mit der Prozedur zu tun, wie die GEZ Daten einfordert. Das eine ist ein unkompliziertes Verfahren, um eine Gebührenbefreiung zu beantragen, und bei dem anderen geht es darum, wie sich die GEZ Daten beschafft, um eventuelle Rundfunkteilnehmer ausfindig zu machen.
Das ist ein Unterschied. Das eine befürworten wir. Wir finden es auch gut, dass das eine Lösung gefunden hat. Aber
das andere muss noch eine endgültige Lösung finden, und das funktioniert nur in einem neuen Gebührenmodell. - Danke schön.
Herr amtierender Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Jahr ist vergangen, und wieder liegt ein neuer Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vor. Aus meiner Sicht ist dieser Staatsvertrag sowohl aus formellen wie auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen.
Die Formgründe finden sich in erster Linie im Umgang mit dem nunmehr Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es hat sich gezeigt, dass sich, entgegen dem, was im März 2005 noch großartig verkündet worden ist, die Mitspracherechte der Landtage in keiner Weise verbessert haben; denn faktisch wurden die
Landesparlamente vor vollendete Tatsachen gestellt, als der Vertragsentwurf vom Oktober 2007 im Dezember 2007 von den Ministerpräsidenten ohne Veränderungen unterzeichnet wurde.
Wer als Abgeordneter an der Anhörung der Staatskanzleien zu dem Staatsvertrag am 26. Juli im Berliner Abgeordnetenhaus teilnehmen wollte, erhielt zur Antwort, dass es sich wie immer um eine rein interne Anhörung handele, bei der Gäste nicht vorgesehen seien. Doch zum Staatsvertrag kann, wie wir wissen, im Landtag erst angehört werden, wenn er vom Ministerpräsidenten unterschrieben wurde. Änderungen sind dann nicht mehr möglich. Politikferne im Öffentlich-Rechtlichen ist ein hohes Gut, aber die Rahmenbedingungen würde ich schon gern mitdiskutieren.
Meine Damen und Herren! Die inhaltliche Ablehnung ergibt sich zum einen aus aktuell getroffenen Regelungen. Hier liegt unser Kritikschwerpunkt auf der Neuorganisation der Medienaufsicht. Es wurde gerade gesagt: Aus der Kommission zur Ermittlung der Konzentration - kurz: KEK - wird eine Kommission für Zulassung und Aufsicht - kurz: ZAK. Diese besteht dann aus sechs Sachverständigen der KEK sowie sechs Direktoren bzw. Präsidenten der Landesmedienanstalten. Statt zu Bürokratieabbau kommt es zu Verwaltungsaufbau, denn die KEK hat mit ihren sechs Sachverständigen sowie sechs Mitarbeitern bei einem Etat von etwas mehr als 1 Million Euro in zehn Jahren 400 Entscheidungen getroffen. Es gab keine wesentliche Kritik an diesen Entscheidungen bis auf die, dass sie versucht hat, die Expansion des Springer-Konzerns und damit dominierende Meinungsmacht zu verhindern. Übrigens war sie sich darin auch mit dem Bundeskartellamt einig.
Wer die KEK so reformiert, will sie nicht effektiver und unabhängiger machen, sondern verfolgt Standortinteressen und macht Lobbypolitik. Diese Veränderung soll vor allem den kommerziellen Medienunternehmen Bayerns, Hamburgs und Nordrhein-Westfalens dienen. Keinesfalls wird sie unserem Land zum Vorteil gereichen.
Neben diesen Neuregelungen bleibt festzustellen, dass es eine Reihe offener Fragen gibt, die wir nun bereits seit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor uns herschieben und bisher keine Klärung fanden. So haben wir nach wie vor das Problem der Gebührenerhebung allgemein, welches sich langsam zu einem interessanten, aber leider kaum noch zu überschauenden und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern kaum noch erklärbaren Flickenteppich entwickelt. Es ist überaus bedauerlich, dass sich die Länder nicht auf einen Ansatz für ein neues Gebührenmodell einigen konnten - denn das war ursprünglich für dieses Jahr geplant - und ein Neustart auf 2013 verschoben wurde. Davor - nämlich jetzt - wäre es jedoch dringend erforderlich gewesen, die sowohl von den Petitionsausschüssen der Länder als auch von den Datenschützern bereits beim Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geforderten Veränderungen aufzunehmen. Kurz in Erinnerung gerufen seien hierbei nur die unvollständigen Härtefallregelungen bei der Gebührenbefreiung und die eingeführte PC-Gebühr, Regelungen, die mit einer gerechten und der Lebenswirklichkeit entsprechenden Gebührenregelung nichts zu tun haben. Dazu aber morgen mehr, wenn ich auf unseren Antrag im Hinblick auf den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingehe.
Statt diese soeben benannten Probleme abzubauen, kommen neue, meines Erachtens auch recht bizarre dazu. Zu den bis
her üblichen und vom Datenschutz im Übrigen auch schon immer mit einem Fragezeichen versehenen Verfahren der regelmäßigen Datenermittlung durch die Meldebehörden ist nun eine weitere Form der Aufspürung möglicher Rundfunkteilnehmer gekommen. Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr beauftragte Stelle - also die GEZ - kann zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, und zur Verwaltung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Eine derart weitreichende Datenerhebung und insbesondere unkontrollierbare Zusammenführung der von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhobenen personenbezogenen Daten lehnt DIE LINKE wegen der damit verbundenen ungerechtfertigten Eingriffe in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf informelle Selbstbestimmung entschieden ab. Hinzu kommt - da zitiere ich aus der schriftlichen Stellungnahme unserer Landesbeauftragten für den Datenschutz zu unserem vorjährigen Antrag -, dass diese Form der Datenbeschaffung in der Praxis sehr fehleranfällig ist, sodass immer wieder Minderjährige, Haustiere oder nichtexistente Personen angeschrieben werden.
Das war mit Komma! Minderjährige, Haustiere.
Ich könnte bei den inhaltlichen Problemen fortfahren, finde aber, dass die bisher benannten die Wichtigsten sind, und verweise darauf, dass eigentlich auch Fragen wie die Förderung unabhängiger Produzenten oder die zunehmende ARD-interne Schieflage bei den Gebühreneinnahmen diskutiert und geregelt werden müssten. Aber auch dafür wird sich morgen noch Zeit finden. Den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag jedenfalls lehnt DIE LINKE aus inhaltlichen wie aus Formgründen ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Niekisch, manchmal denkt man, man glaubt es kaum. Bisher war ich immer sehr nachsichtig und habe gedacht: Gut, er ist ein zerstreuter Mensch, hat viel zu tun, ist wichtig. - Aber bei dem, was Sie heute so erzählt haben, musste ich mich sogar mit Mitgliedern der SPD-Fraktion verbünden und sagen: Irgendwann ist es mit Ihnen nicht mehr schön.
Dies tue ich übrigens sehr gern, weil es sehr kluge Menschen in Ihrer Fraktion gibt. Das muss ich einmal sagen.
Schaut man sich die für Kultur relevanten Kennziffern im Haushalt an, wird man schnell feststellen, dass hier folgendes Prinzip herrscht: Die Zahlen des Vorjahres sind auch die Zahlen des Folgejahres. - Man könnte sich entspannt zurücklehnen und sagen, dies sei nichts Dramatisches. Jedoch trügt der Schein, wenn man ins Detail geht bzw. etwas genauer hinsieht.
Zum Filmmuseum Potsdam - im Übrigen eine der renommiertesten kulturellen Einrichtungen Brandenburgs, die weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist und sowohl durch aufsehenerregende Ausstellungen als auch durch ihr Filmprogramm von sich reden macht: Dieses Museum muss eine empfindliche Personalkürzung hinnehmen. Eine hervorragend funktionierende Einrichtung wird Einschnitte beispielsweise beim Programmangebot hinnehmen müssen, weil es in der bisherigen Form nicht mehr leistbar sein wird. Um das etwas abzufangen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie inzwischen auch in vielen anderen Kultureinrichtungen einspringen und sich mehr, als es die Bezahlung hergibt, für Haus und Thema einsetzen. Wir beantragen die Aufstockung der Personalmittel und die damit verbundene Veränderung des Personalplans im Wirtschaftsplan des Filmmuseums.
Zur Stiftung, die Frau Wanka bereits angesprochen hat: Stellen Sie sich vor, der Bundesrechnungshof rügt ein Bundesministerium, und der Haushaltsausschuss sperrt diesem Ministerium ein Drittel der Mittel. Nicht vorstellbar? Doch! Im Hinblick auf die Förderung der sorbischen Kultur und Sprache - und darum geht es bei der Stiftung für das sorbische Volk - ist das leider Realität. 2,6 Millionen Euro von 7,6 Millionen Euro wurden vom Bundestag gesperrt. Staatsminister Neumann erdreistete sich sogar, die Kritik des Rechnungshofs als Begründung für eine weitere Absenkung zu missbrauchen, hat aber bis dato noch keine Stellungnahme zum Prüfbericht zustande gebracht.
Was macht die Brandenburger Landesregierung? Sie sperrt ein Viertel der Landeszuschüsse. Ihre jetzige Begründung, Frau Ministerin, ist die des Bundes. Damals in der Aktuellen Stunde, in der die Sorben anwesend waren, klang das alles noch ein bisschen anders. Durch diese Politik im Bund und hier im Land gefährden Sie unikate Einrichtungen und Projekte, eine von vier autochthonen Minderheiten in Deutschland, und Sie bedienen Vorurteile in der deutschen Mehrheitsbevölkerung.
Selbst der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion richtete seine Kritik an Brandenburg und Sachsen, die sich einer vernünftigen Lösung verschließen würden. Steuern Sie also um, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!
Zum Thema Deutsches Filmorchester Babelsberg, ein Thema, dessen ich mich immer wieder annehmen werde, bis Sie, Frau Wanka, endlich gewillt sind, über dieses Thema in einem vernünftigen Ton und sachlich zu reden. Ich sehe es nicht ein, mich von Ihnen in einer für eine Ministerin absolut unwürdigen Weise beschimpfen zu lassen, nur weil ich den Finger in eine Wunde lege, die Sie am liebsten ausbluten lassen würden. Ich habe es bereits mehrfach gesagt und auch immer wieder gewürdigt, dass es sowohl vom Land als auch vom Bund ein großes Engagement gab, die Finanzierung des Umbaus der neuen Wirkungsstätte des Filmorchesters zu stemmen. Aber was nützt das schönste Studio, wenn dem Orchester selbst das Wasser bis zum Hals steht und die Musiker trotz übervoller Auftragsbücher am Ende des Monats feststellen, dass sie als Gegenwert für permanentes Schaffen von kulturellen, sozialen und karitativen Werten eine Entlohnung auf Hartz-IV-Niveau erhalten.
Und, Herr Niekisch - da kommen Sie das erste Mal ins Spiel -, ich bin traurig und wirklich sauer, dass der Arbeitskreis Kultur der Koalition erst den Intendanten des Orchesters einladen muss, um dann vom zuständigen Fachpolitiker, nämlich Ihnen, zu hören, dass es da Probleme gibt, und dann festzustellen, dass der Zug längst abgefahren ist und keine Mittel mehr in den Haushalt eingestellt werden können. Das Signal, das wir damit für diesen Kulturbotschafter des Landes setzen, ist verheerend und zeichnet nicht gerade ein erfreuliches Bild von unserer Arbeit hier im Parlament.
Ich möchte ein weiteres Problem ansprechen, das für alle Kulturträger zutrifft, unabhängig davon, ob sie eine institutionelle oder Projektförderung bekommen oder sogar eine Landeseinrichtung sind. Wenn wir zunächst festhalten, dass gedeckelte Finanzzuweisungen besser sind als gestrichene Finanzen, müssen wir auch sichtbar machen, dass bei allen Bemühungen der Macher vor Ort um Sponsoring, Personaleinsparungen, Kooperationen mit anderen Einrichtungen, um Synergieeffekte und um manche kleine Schliche die Einsparmöglichkeiten einfach endlich sind.
Als Vorstandsvorsitzende des Theaters des Lachens, dem einzigen professionellen Puppentheater im Land Brandenburg, erlebe ich ständig, wie bei meinen Mitarbeitern und den mit uns kooperierenden Häusern die Kreativität bei der Suche nach Drittmitteln bzw. Einsparmöglichkeiten immer wieder stark gefordert ist. Aber ab einem bestimmten Punkt geht es nicht mehr nur noch um Einschränkungen in der Qualität, sondern dann müssen Projekte oder ganze Einrichtungen infrage gestellt werden. Auch diese Häuser haben höhere Betriebskosten, es kommen höhere Fahrtkosten, höhere Druckkosten etc. zustande. Schaut man sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren an, stellt man fest, dass die erwähnte Stabilisierung auf unterem Niveau gefangen ist. Das geht aus den Übersichten der Landesregierung hervor. Hier wurde in der Vergangenheit deutlich gespart. Die Kultur hat ihren Anteil geleistet, was bekanntermaßen zu schmerzlichen Brüchen geführt hat.
Der Standortfaktor Kultur wird immer wieder hervorgehoben, und es wird inzwischen auch überall erkannt, dass Kultur Teil des Aufschwungs ist. Kultur muss dann aber auch an diesem Aufschwung partizipieren dürfen. Lassen Sie mich vier Beispiele nennen: Die Bibliotheken. Es werden Aktionen unternommen, um in einer zunehmend digitalisierten Welt Kinder und Jugendliche an das Lesen und den Umgang mit Büchern heranzuführen. Es gibt den Tag des Buches, den Vorlesetag, die Aktion Lesen und vieles mehr. Demgegenüber steht allerdings der gefährdete Zugang zum Medium Buch. Bücher sind teuer. Sozial schwache Familien werden immer zuerst Essen und Kleidung kaufen, bevor sie 30 Euro für einen Harry-Potter-Band ausgeben. Bücher sind aber auch Nahrung. Insofern brauchen wir die Bibliotheken als „geistige Suppenküchen“. Mit ihrer finanziellen Situation können die Bibliotheken dieser Aufgabe nicht gerecht werden. Auch die Kommunen können das vielfach nicht auffangen. Also wird es wohl auch weiterhin Schließungen von Standorten geben. Das können wir nicht ertragen.
Die Musikschulen brauchen dringend einen Aufschlag - da kommen Sie, Herr Niekisch, wieder ins Spiel -. Wir fordern eine Novellierung des Musikschulgesetzes und unterstützen damit auch die Forderung des Landesverbandes der Musikschulen. Eine stete Arbeit auf gleichbleibend hohem Niveau ist nur möglich, wenn die Schulen und Lehrer ernstgenommen und dementsprechend finanziert werden. Mein Kollege Hoffmann bereitet das seit langem vor und versucht immer wieder, Sie von der Koalition mit an die Seite zu holen, um einen gemeinsamen Antrag einzubringen, so wie es der Landesverband der Musikschulen gefordert hat. Der hat nämlich ganz ausdrücklich gesagt, dass sich die Musikschulen ein gemeinsames Agieren aller drei großen Fraktionen wünschen. Mein Kollege hat die Vorarbeit geleistet, jetzt wäre es an Ihnen, endlich einmal nachzuziehen.
Zum Thema Gedenkstätten, das auch schon angesprochen worden ist: Wir sind der Meinung, dass dringend mehr pädagogisches Personal für Führungen von Kinder- und Jugendgruppen durch die ehemaligen Konzentrationslager benötigt wird. Es darf nicht sein, dass Schulklassen, die sich dank engagierter Lehrerinnen und Lehrer aufmachen, Geschichte hautnah zu erfahren, abgewiesen werden müssen, weil das pädagogische Personal völlig überlastet ist.
Zu den freien Trägern: Unser Antrag, für die freie Theaterszene mehr zu tun, ist im Ausschuss abgelehnt worden. Angesichts der demografischen Entwicklung, der steigenden Besucherzahlen und der exzellenten Professionalität der darstellenden Kunst, die wir erleben dürfen, muss mehr getan werden.
Ja, bitte.
Es tut mir leid, aber da müssten Sie sich untereinander in der Koalition verständigen; denn der Bericht, den ich aus diesem Arbeitskreis bekommen habe, ist mir aus Ihrer Koalition bestätigt worden. Insofern kann ich dazu nicht viel sagen.
Ich lege meine Hände bestimmt nicht in den Schoß. Sie können gern einmal mit Herrn Beyer reden, wie sehr ich mich für dieses Filmorchester einsetze. Sie wissen, was im Kulturausschuss dazu gelaufen ist. Sie sind einfach zu spät aufgestanden und haben gesagt: Ich weiß, da gibt es ein Problem, aber was sollen wir denn machen? - Sie sind der Zuständige für Kultur, weil beiden Ministerien mit Frau Wanka und Herrn Junghans Politiker von der CDU vorstehen. Insofern wäre es an Ihnen gewesen, einen Antrag einzubringen. Wenn wir einen Antrag einbringen, wird er sowieso abgelehnt, also was sollen wir machen? Insofern war unser Ansinnen, gemeinsam dafür zu agieren. Das ist nicht passiert.
Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Kulturpolitik hat nicht nur die Aufgabe, Kunst, Kulturgüter und die sich darum bemühenden Menschen zu verwalten. Sie ist viel mehr. Vor allem sollte sie ein Gespür dafür entwickeln, wo Sparen zugunsten der Kunst möglich ist und wann es anfängt, ihr zu schaden; denn Kultur ist etwas Besonderes. Sie ist nicht nur ein Hort für all das, was die Menschen im Laufe der Jahrhunderte gelernt, geschaffen und interpretiert haben. Sie ist vielmehr ein Bewahrer und Kreativwerkstatt für die menschliche Intelligenz, die Seelen- und Gefühlswelt und damit Fundament unseres Lebens, unserer Lebenskultur und nicht zuletzt auch ein Stück gesellschaftliches Korrektiv.
Solange Sie, Frau Wanka, und bis auf wenige rühmliche Ausnahmen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, mit dem Haushalt das Signal geben, dass Kulturförderung nur eine Förderung von Spielwiesen durchgeknallter Lebenskünstler ist, und Sie den Sinn, Wert und Nutzen von Kunst
und Kultur für alle Bürgerinnen und Bürger nicht begreifen können oder wollen, werden wir diesem Einzelplan nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich sehr, dass endlich wieder mal ein Lösungsansatz gefunden wurde, über den sich die drei großen Fraktionen einig sind. Das freut mich umso mehr, als damit einer Forderung der Betroffenen selbst Rechnung getragen und eine Forderung der Fraktion DIE LINKE umgesetzt wird. Bereits vor mehreren Monaten hat unsere Fraktion öffentlich gefordert, dass die Summe von 15 Millionen Euro verstetigt werden sollte, um nicht den Schwankungen der Glücksspielabgabe ausgesetzt zu sein, die nach der neuen Regelung zu erwarten sind. Es ist aber nur ein erster Schritt, den wir in diesem Land gehen, um unserer Verantwortung in der Sportförderung und Sportentwicklung gerecht zu werden.
Es sei mir ein ganz kleiner Einwurf zur Deckungsquelle gestattet. Wenn wir bei unseren Haushaltsanträgen die Deckungsquelle „Steuermehreinnahmen“ angeben, wird uns immer vorgeworfen, dass wir uns einer Quelle bedienten, die man nicht überschauen könne. Insofern finde ich es schon spannend, dass Sie bei Mindereinnahmen diese Deckungsquelle angeben. Aber sei's drum.
Nach wie vor sehen wir vorhandene oder sich gar zuspitzende Probleme im Sport, insbesondere im Bereich der Sportstätten. Wir haben im September vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sportstätten für den Kinder- und Jugendsport festschreiben sollte. Die SPD begründete ihre Ablehnung damals mit der nach ihrer Meinung bereits existierenden Regelung im Sportförderungsgesetz. Dass dies allerdings eine Kannbestimmung und die Realität in den Kommunen eine andere ist, wird leider sehr gern verdrängt. Minister Rupprecht lehnte damals eine Behandlung im Ausschuss ab und verwies auf die Landessportkonferenz. Auch dort spielte dieses Thema im vergangenen Jahr keine Rolle, aber auf der letzten Konferenz am vergangenen Freitag verwiesen die Vertreter der geladenen Kommunen in ihren Beiträgen selbst auf dieses Problem.
Ein weiteres Thema tauchte auf, eines, das ich vorhin als ein sich zuspitzendes Problem bezeichnete und auf das auch der
Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Gerlach in seinem Interview am Montag verwies. Die nach Meinung der Fraktion DIE LINKE falsche Bildungspolitik der Koalition wirkt sich nicht nur problematisch auf Schulen, Pädagogen, Kinder und Eltern aus, sondern strahlt auch auf den Freizeitbereich aus. Ortsansässige Sportvereine sind auf die Nutzungsmöglichkeiten der an die Schulen angeschlossenen Sportstätten angewiesen. Mit der Schließung von Schulen und der Aufgabe von Bildungsstandorten, vor allem im ländlichen Raum, stehen auch die - so Gerlach - absolut erforderlichen Sporthallen nicht mehr zur Verfügung. Vereine allein sind nicht mehr in der Lage, die nötigen Mittel für den Unterhalt der Sportstätten aufzubringen. Betroffen von Schulschließungen sind ohnehin schon Kinder und Jugendliche aus strukturschwachen Gegenden. Wenn man ihnen dann noch die oft einzige Möglichkeit zur aktiven Freizeitgestaltung in ihrem Ort nimmt, dann ist das doppelt fatal.
Diese Möglichkeit zu erhalten ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen wichtig - wir haben das alles schon mehrfach gehört -, schließlich erfüllen gerade auch Sportvereine eine überaus wichtige gesellschaftliche Funktion. In dieser Frage ist also ein schnelles Umsteuern nötig. Hier benötigen sowohl die Sportvereine als auch die Kommunen die Unterstützung des Landes. Wir sollten uns mit dem Sportförderungsgesetz nicht in Zufriedenheit wiegen, sondern es als ersten Schritt ansehen, dem weitere folgen müssen, um dem Sport im Land die angemessene Perspektive zu bieten, die er verdient. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zugang zu moderner Informationstechnologie ist nicht nur ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, sondern vor allem für die Bürgerinnen und Bürger ein elementarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dass dies hauptsächlich, aber nicht nur die entfernt gelegenen Regionen des Landes betrifft, zeigen Briefe aus der Bevölkerung, die uns immer wieder erreichen. „Die DSL-Wüste beginnt direkt vor den Toren Berlins“, schrieben Betroffene. So seien beispielsweise neben ganzen Flächen der Uckermark, der Prignitz und anderen Gebieten im Landkreis Barnim Teile der Gemeinde Panketal, Orte wie Ahrensfelde und Wandlitz von DSL und damit vom bezahlbaren Breitbandinternet ausgeschlossen.
Die Landesregierung sah sich bis jetzt nicht in der Verantwortung, konkrete Schritte zu unternehmen, die flächendeckende Versorgung zu befördern. Die Antwort auf eine mündliche Anfrage meiner Kollegin Wehlan ließ erkennen, dass Sie zwar mit den Anbietern in einen Dialog treten wollen, die Städte und Gemeinden aber sich selbst überlassen. Das sehen wir anders, und deshalb starteten wir eine weitere Initiative über eine Kleine Anfrage meiner Fraktionskollegen Christoffers und Domres. Noch vor der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, sich dieses Themas angenommen.
Dafür gebührt Ihnen unser Dank. Damit ist deutlich signalisiert, dass auch Sie der Landesregierung eine weitere laxe Abarbeitung dieser Thematik nicht mehr durchgehen lassen wollen.
Ich frage mich, was diesen plötzlichen Anlauf ausgelöst hat: das vehemente Auftreten der IHK zu diesem Punkt oder die Feststellung, dass die Abgeordneten für die Nutzung des geplanten ELVIS-Programms in ihren Wahlkreisen auch über schnelle Internet-Verbindungen verfügen sollten? Egal! - Schade ist nur, dass Sie die Forderung nach Bereitstellung von Mitteln aus den Operationellen Programmen zu einem Zeitpunkt fordern, an dem die inhaltliche Ausgestaltung dieser Programme längst abgeschlossen ist. Bis dato haben Sie das nämlich gern der Weisheit der Landesregierung überlassen.
So wurde schon im Endbericht „Analyse zur sozioökonomischen Lage im Land Brandenburg - Handlungsempfehlungen zum Einsatz der EU-Strukturfonds 2007 bis 2013“, einer aus dem Jahre 2005 stammenden SWOT-Analyse zur technischen und wirtschaftsnahen Infrastruktur, die schlechte Netzabdeckung mit moderner Kommunikationstechnologie als Schwäche festgestellt und daraus die Aufgabe abgeleitet, die Netzabdeckung in diesbezüglich benachteiligten Räumen speziell zu fördern.
Der EU-Ministerrat hat sich als Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen in Europa auf mindestens 90 % zu steigern. Entsprechend weist die Kommission auf den beihilfefähigen Einsatz von struktur- und regionalpolitischen Instrumenten hin.
Der Bericht zum Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom April 2007 zeigt den Handlungsbedarf für das Land Brandenburg. Neben MecklenburgVorpommern und Sachsen-Anhalt besteht in Brandenburg die geringste Flächenversorgung. Weiterhin heißt es in dem Bericht:
„In diesen strukturschwachen und dünn besiedelten Regionen sind trotz eines weiteren Anstiegs der Nutzungsquote die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Netzausbau weiterhin nicht gegeben.“
Deshalb sind Initiativen auf diesem Gebiet mehr als geboten. Die Landesregierung muss dabei einfach nur vorhandene Initiativen aufgreifen. Die Europäische Kommission hat von 160 vorgeschlagenen Modellprojekten zur Breitbanderschließung des ländlichen Raums 40 als besonders modellhaft für ganz Europa ausgewählt. Von diesen Projekten kommen drei aus dem Süden Deutschlands; darunter befindet sich die Clearing-Stelle „Neue Medien im ländlichen Raum“ in BadenWürttemberg. Die Bundesregierung wird für die Erschließung von Regionen, in denen dauerhaft nicht mit einer Versorgung im wettbewerblichen Umfeld zu rechnen ist, Unterstützung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel anbieten.
Darüber hinaus wird ihrerseits derzeit ein Programm zur Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum geprüft. Daraus lassen sich klare Handlungsoptionen für die Landesregierung ableiten: Nehmen Sie es ernst, dass Brandenburg nicht auf einem weiteren Gebiet zu den Schlusslichtern in der Bundesrepublik gehört. Greifen Sie heute den Faden auf, und beziehen Sie diese Problematik in die Haushaltsdebatte ein
ganz im Sinne der Forderung der IHK. Die Fraktion DIE LINKE wird sich mit Anträgen einbringen.
Nicht zuletzt leisten Sie womöglich dem Beispiel aus Schleswig-Holstein Folge. Dieses Bundesland hat bereits vor einem Jahr eine Richtlinie zur Förderung von Projekten für die flächendeckende Versorgung des Landes mit schneller Internetzugangsmöglichkeit erlassen. Darin heißt es in der Präambel unter anderem:
„Der Zugang zu Informationen und deren Nutzung hat stets erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft und ihrer einzelnen Bereiche gehabt.”
Ich wiederhole meinen Eingangssatz: Zugang zu moderner Informationstechnologie ist nicht nur ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, sondern vor allem für die Bürgerinnen und Bürger ein elementarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rundfunkgebühren sind ein heikles Thema, zu dem es sehr ambivalente Auffassungen gibt. Auf der einen Seite stehen die berechtigten Forderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach den Gebühren von Nutznießern seiner Leistung. Andererseits sollte und muss es bei dieser wie bei allen Gebühren und Abgaben eine differenzierte und sorgfältige Entlastungsmöglichkeit geben.
Eine Veränderung sowohl der Gebühr selbst als auch des bis dahin recht aufwendigen Verfahrens der Gebührenbefreiung trat mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Seitdem hat sich gezeigt, dass es Nachbesserungsbedarf gibt. Das ist ein gängiges und reales Verfahren. Unrealistisch hingegen ist es, zu behaupten, dass die jetzigen Regelungen ausreichend seien und das einzige Problem darin bestehe, dass sie eigentlich in die Sozialgesetzgebung gehört. Das sehe ich ähnlich, jedoch sind die Debatten jetzt und heute noch anhand des Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu führen, denn dort sind sie momentan geregelt.
Und wir müssen darüber reden! Gründe gibt es ausreichend, wie auch die Anhörung im Hauptausschuss gezeigt hat. Ich will jetzt nicht mehr auf alle vier Punkte unseres Antrags eingehen, auch wenn es dazu noch einiges zu sagen gäbe. Aber ich will nicht riskieren, dass der Kollege Baaske sich wieder zu Gesprächen mit seinem Nachbarn genötigt sieht, weil er das alles schon kenne und sowieso wisse, was ich sagen werde.
Ich will auf die eingangs genannten Befreiungsregelungen zurückkommen. In § 6 Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist ein grundsätzlich abschließender Katalog von Befreiungstatbeständen aufgeführt, die durch Sozialleistungsbescheide nachzuweisen sind. Ein niedriges Einkommen allein reicht nicht aus. Genau das ist der Knackpunkt. Menschen, die ein geringes Einkommen haben, welches höher oder niedriger ist als das eines ALG-II-Beziehers, sind von der Befreiung ausge
schlossen, da sich die Befreiung auf die Bescheide für die Sozialleistungen bezieht.
Sehr geehrter Herr Kollege Baaske, Ihr Wunsch sei mir Befehl. Deshalb habe ich mich noch einmal bei Frau Howe in Düsseldorf über die in der Anhörung genannten Beispiele der unzureichenden Härtefallregelung kundig gemacht und auch Einsicht in die Petitionen genommen, die unserem Landtag vorliegen. Ich will dennoch sehr deutlich sagen, dass ich die Art und Weise, wie Sie und Kollege Bakarinow von der Staatskanzlei mit den Äußerungen der Sprecherin der Petitionsausschüsse der Landtage, Frau Howe, umgehen, für sehr bedenklich halte. Bei der Auswertung der Anhörung zu behaupten, die von ihr genannten Beispiele seien falsch und so etwas gebe es nicht, ist schlichtweg eine Brüskierung der Arbeit von Frau Howe und aller anderen Petitionsausschüsse, die sich seit Inkrafttreten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages verstärkt mit dieser Problematik konfrontiert sehen und dort auch hervorragende Arbeit leisten.
Ich will Ihnen die Beispiele, die es angeblich nicht gibt, noch einmal vor Augen führen.
Ein allein lebender Mann aus Teltow ist ALG-II-Bezieher und erhielt für drei Monate einen Zuschlag in Höhe von 7 Euro, danach in Höhe von 47 Cent, weiter nichts. Die GEZ beschied ihm, dass er mit dem Zuschlag über dem beschiedenen ALG-IISatz liege, und verweigerte eine Gebührenbefreiung.
Ein weiteres Beispiel: Eine junge allein lebende Frau aus Brandenburg an der Havel erzielt ein geringes Einkommen in Höhe von 628 Euro monatlich und hat damit gegenüber einem ALG-IIEmpfänger weniger Geld zur Verfügung. Da sie keinen Sozialleistungsbescheid vorweisen kann, weil ihr Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis stammt und keine Sozialbezüge sind, wurde ihr die Befreiung verweigert.
Nicht zuletzt das angeblich falsche Beispiel aus NordrheinWestfalen: Eine alleinstehende Frau aus Bielefeld bezieht ALG II und erhält einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 50 Cent, keine weiteren Leistungen. Auch ihr wurde der Befreiungsantrag abgelehnt, da sie über der ALG-II-Grenze liegt.
Diese Fälle sind - hier zitiere ich ausdrücklich Frau Howe - nur die Spitze des Eisbergs, da es nur die sind, die mittels einer Petition den Parlamenten bekanntgeworden sind. Im Übrigen teilt die Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen die Erkenntnisse von Frau Howe. Beide, Staatskanzlei und Parlament, sind bereits initiativ geworden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Koalition hat beschlossen, unseren Antrag abzulehnen, obwohl sie zwei Punkte ähnlich sieht und auch der hiesige Petitionsausschuss im September zum wiederholten Male den Hauptausschuss sehr eindringlich gebeten hat, sich mit diesem Problem lösungsorientiert zu befassen, insbesondere mit der Härtefallregelung, die von allen Petitionsausschüssen bemängelt wird, da sie äußerst selten zur Anwendung kommt, in Brandenburg übrigens noch kein einziges Mal.
Herr Baaske, Sie wollten Ross und Reiter benannt haben. Das hätten Sie schon längst haben können, dafür müssten Sie eigentlich nur einmal Ihre Ausschussunterlagen lesen. Aber anstatt sich einen Ruck zu geben oder wenigstens einen Ent
schließungsantrag einzubringen, wollen Sie dem Ministerpräsidenten einen Brief schreiben. Wie schön! Er wird sich freuen. Die Betroffenen werden beruhigt sein über so viel aktive Unterstützung durch das Parlament.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, auch die Fraktion der Linkspartei.PDS lehnt Ihren Antrag ab. Es gibt aus meiner Sicht drei Punkte, die man dazu noch sagen kann.
Erstens: Sie haben ein sehr umfangreiches juristisches Gutachten erstellt und es Ihrem Antrag als Begründung beigefügt. Nur ging es in der gesamten Debatte über die Rundfunkgebühren nicht um juristische Dinge, weil diese völlig unstreitig sind, sondern um politische Entscheidungen und um Entscheidungen im Sinne der Gerechtigkeit.
Zweitens: Sie stellen fest, dass Rundfunkgebühren Angelegenheiten der Bundesländer sind - das ist richtig -, und wollen mit Ihrem Antrag trotzdem eine Bundesratsinitiative erreichen. Der Bundesrat ist dafür aber leider nicht zuständig. Das maximal Mögliche wäre, dass sich der Ministerpräsident in der Ministerpräsidentenkonferenz für eine gerechte Lösung einsetzt. Wie wir heute erfahren haben, wünschen sich ARD und ZDF auch, dass diese Konferenz in Kürze stattfindet. Insofern könnten wir unserem Ministerpräsidenten mit auf den Weg geben, sich anhand des Antrags, der an den Hauptausschuss überwiesen wurde, der eine Anhörung durchführen wird, im Sinne dessen ein wenig einzusetzen.
Drittens: Sie begründen die Einbringung des Antrags mit der akuten Situation. Das ist schön, nur hat die Linkspartei.PDS genau zu diesem Thema bereits im Juni einen Antrag eingebracht, der, noch bevor im Sommer die Wellen hochgeschlagen sind, im Rahmen einer Anhörung im Hauptausschuss zur Sprache kommen wird. Sie sind wie immer eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen. Allerdings wird das wohl nicht passieren, denn Sie haben sich nicht einmal in der Lage gesehen, Fragen an die Anzuhörenden zu formulieren. Hören Sie daher auf, „Platzhalteranträge“ zu formulieren, mit denen Sie suggerieren, Sie würden aktuelle Probleme aufgreifen, und lassen Sie uns einfach vernünftige und durchdachte Arbeit machen. Danke schön.
In den Jahren 2002 bis 2005 wurden die Landes- und FAGMittel für das Staatsorchester um ca. 6 % heruntergefahren, während die Eigenmittel und der städtische Anteil entsprechend erhöht wurden. In der Fortschreibung des Verbundver
trages gibt es meines Erachtens einen sehr hilfreichen Passus, der festlegt, dass Brandenburg 30 000 Euro zusätzlich aus dem Verbund erhält und das BSOF dafür zwei Konzerte in Brandenburg gibt.
Könnte es Ihrer Meinung nach hilfreich sein, eine ähnliche „Spielstättenförderung“ für andere Häuser zu entwickeln, gekoppelt an eine direkte Konzertforderung, um Häuser und Klangkörper, wie auch den Verbund dadurch insgesamt zu stärken?