Das heißt, all das, was Sie aufgelistet haben, wird schon getan. Wir sind auf einem guten Weg. Wir werden kein eigenes Landesförderprogramm auflegen. Aber wir werden die Möglichkeiten, die wir haben, zum Beispiel die Förderung über ESFMittel - da sind wir als MWFK partiell nicht schlechtgestellt -, nutzen. Was wir brauchen, sind gute Ideen, wie man dieses Geld wirklich effektiv einsetzen kann. Es gab Unmengen von Programmen in der Bundesrepublik. Es sind Millionen ausgegeben worden - ohne große Effekte. Das möchte ich nicht. Deswegen diskutieren wir über das Wie des Geldausgebens intensiv. Da bin ich auf kluge Vorschläge auch von Ihnen von der PDS-Fraktion, gespannt. - Schönen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält jetzt der Abgeordnete Dr. Niekisch von der CDU-Fraktion. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke herzlich für die Möglichkeit. Ich hatte das abgesprochen. Da hat sich eine Etage tiefer mit den Zeiten etwas verschoben. Entschuldigung.
Zum Antrag der PDS-Fraktion Frauen- und Familienförderung an Hochschulen: Meine Damen und Herren, da wir alle unglaublich viel zu tun haben, sollten wir unsere Arbeitskraft auf Dinge konzentrieren, die unbearbeitet sind und vorangebracht werden müssen, anstatt Arbeit doppelt zu erledigen.
Sie wollen zunächst einmal feststellen, dass wir hinsichtlich der Familien- und Frauenförderung an den Hochschulen Erfolge zu verzeichnen haben, gut im Bundesdurchschnitt sind und an vielen Stellen der Entwicklung Rechnung tragen. Dies vom Landtag feststellen zu lassen ist redundant. Das muss man nicht unbedingt machen. Jeder Sprecher der Fraktionen kann das nach außen vermitteln und Interviews geben. Gleichfalls die Ministerin.
Zweiter Punkt: Sie wollen Dinge schon wieder zentralisieren. Sie wissen, was wir - insbesondere ich - darüber denken. Sie wollen ein Landesförderprogramm für die Hochschulen, obwohl im Hochschulgesetz des Landes Brandenburg viele gute Vorkehrungen getroffen worden sind. Sie wirken wie eine Klammer und fügen das zusammen, was dezentral in den einzelnen Universitäten und Hochschulen sehr viel besser betrieben werden kann, als wenn wir das mit einem Landesprogramm von oben aufoktroyieren könnten.
Sie möchten, dass aus dem alten Hochschulwissenschaftsprogramm der Artikel 1 - Förderung - fortgeschrieben wird. Wir können Sie beruhigen. Es gibt einen neuen Hochschulpakt. Da wird das integriert werden. Wenn Sie mehr Anreize dafür wollen, dass Frauen bei der Vergabe von Positionen im mittleren und höheren akademischen Dienst stärker berücksichtigt werden, kann ich nur sagen: Diese Art von Leistungshonorierung gibt es schon. Wir haben sie vor Jahren unter Ministerin Wanka eingeführt. Bestimmte Mittel werden auf einem Sockel der Grundfinanzierung der Hochschulen nur gezahlt, wenn Frauen in einem bestimmten Maße gefördert werden.
Insgesamt kann ich nur sagen: Die Leistung muss noch eine Rolle spielen. Wenn an einer Hochschule plötzlich mehr Akademikerinnen und Professorinnen da sind, weil sie einfach bessere Dissertationen und Habilitationen geschrieben haben, dann ist das so. Dann braucht man keine Gleichstellungsbeauftragten oder Gleichstellungsmaßnahmen für Frauen bzw. umgekehrt für Männer.
Ich finde, die Maßnahmen sind gut. Es gibt auch sehr viele Förderungen, weil Frauen aufgrund von Familiengründung oder Traditionen oder Vorurteilen, die es zum Teil noch gibt, Nachteile haben. Diese werden intensiv ausgeglichen. Dies sollte mit der Klammer des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und dezentral vor Ort in den Hochschulen und Universitäten geschehen. Wir brauchen keine neuen Zentralisierungen. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. Das Wort geht noch einmal an den Abgeordneten Jürgens. Er möchte seine restliche Redezeit nicht in Anspruch nehmen. - Dann ist die Rednerliste abgearbeitet und wir kommen zur Abstimmung.
Der Antrag in Drucksache 4/3525 steht zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt worden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bauwirtschaft Brandenburgs steckt nach wie vor in einer tiefen strukturellen Krise. Auch wenn sich die Umsatzzahlen im Jahre 2006 marginal zu konsolidieren scheinen, sind in dieser Branche ein hohes Insolvenzrisiko und eine allgemeine wirtschaftliche Erosion an der Tagesordnung. Deswegen sind wir als Politiker gefordert, alles zu tun, um den Unternehmen der Bauhaupt- und Nebengewerke jede rechtspolitische Unterstützung zu geben.
Worum geht es in dem von uns vorgelegten Antrag? - Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss - abgekürzt DVA hat im Juli die Änderung der VOB/B 2002 beschlossen und am 22. September 2006 wurde die neue Vergabeordnung im Bundesrat verabschiedet. Im Wesentlichen - von einigen redaktionellen Änderungen abgesehen - besteht allerdings auch in dieser Fassung 2006 nach wie vor keine Bestimmung in § 14 Nr. 2, wonach der Auftragnehmer ein gemeinsames Aufmaß verlangen kann, wenn der Umfang der Leistungen für die Abrechnung nur schwer feststellbar ist. Gleichwohl hat die Rechtsprechung regelmäßig betont, dass sich schon aus dem Grundsatz von Treu und Glaube ergebe, dass der Auftragnehmer einer baulichen Maßnahme jedenfalls dann von seinem Auftraggeber einen Anspruch auf ein gemeinsames Aufmaß haben müsse, wenn er berechtigt ist, die Abnahme zu verlangen.
Des Weiteren hat der BGH zum Beispiel in seinem Urteil vom 22. Mai 2003 betont, dass der Auftraggeber, der einem Termin zum gemeinsamen Aufmaß fernbleibt, dann, wenn ein neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig vorgenommenen Aufmaßes nicht mehr möglich ist, im Werklohnprozess aus Billigkeitsgründen die Beweislast haben müsse, welche Maße zutreffend sind oder dass die vom Auftragnehmer eingesetzten Leistungen nicht erbracht worden sind. Im Einzelfall führt die
se nach wie vor bestehende Lücke in der VOB aber immer wieder zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Im Ergebnis müssen die Bauunternehmen dann auch das Ergebnis eines langen Prozesses abwarten. Bis sie dann endlich Geld sehen, ist die verklagte Partei oder sind nicht selten sie selbst schon pleite. Dann gibt es ein Bauunternehmen weniger - mit all den negativen Konsequenzen für die Wirtschaftsstruktur und auch für den Arbeitsmarkt.
Das ist nicht hinnehmbar. Deswegen verlangen wir als DVUFraktion, dass die VOB entsprechend nachgebessert wird.
Dies ist auch ein positives Signal für die Handwerksbetriebe, deren Mehrzahl eine entsprechende Anpassung der VOB schon seit langem fordert.
Gleichermaßen verhält es sich mit § 16 Nr. 3 VOB/B. Zwar hat der DVA nunmehr klar geregelt, dass die Frist von zwei Monaten für die Rüge der Prüfbarkeit einer vorgelegten Schlussrechnung eine Ausschlussfrist ist, nach der sich der Auftraggeber nicht mehr auf die fehlende Prüffähigkeit berufen kann, aber leider hat der Vergabeausschuss die Forderung der Mehrzahl der Bauhandwerker abgelehnt, wonach eine Verkürzung der Schlusszahlungsfristen bei Pauschal- und Stundenlohnverträgen auf 30 Werktage festgeschrieben wird.
Es ist aus Sicht meiner Fraktion nicht einsehbar, warum dem nicht gefolgt wurde. Denn gerade bei sehr einfach nachvollziehbaren Abrechnungsvorgängen ist eine Prüffrist von zwei Monaten nicht nötig und erhöht gleichermaßen das Risiko der Uneinbringlichkeit berechtigter Werklohnforderungen zulasten gerade kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe. Die Baubetriebe brauchen hier endlich klare vertragsrechtliche Regelungen, und deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank, Frau Hesselbarth. - Das Wort erhält jetzt der Abgeordnete Schulze; er spricht für die Koalitionsfraktionen. Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der DVU-Fraktion bezieht sich darauf, dass wir hier heute einen Antrag beschließen sollen, der die Landesregierung auffordert, mit anderen Landesregierungen und auch mit der Bundesregierung zu reden, um dann eine Bundesratsinitiative zu etwas zu starten, was weder der Deutsche Bundesrat noch die Bundesregierung noch der Deutsche Bundestag beschließen kann, nämlich die VOB.
Im Übrigen frage ich mich, was passiert wäre, wenn Frau Hesselbarth auf dem Weg zum Rednerpult ihren Zettel verloren hätte. - Vermutlich hätte es dann hier im Saal ein Schweigen gegeben, weil sie schlicht nur abgelesen hat, was man ihr aufgeschrieben hat. Ein tieferes Sinnverständnis der Angelegenheit ist ihr vermutlich verschlossen geblieben.
Womit haben wir es zu tun? - Die VOB wird von dem DVA erstellt. Dieser Verein ist ein nicht rechtsfähiger Verein, im Übri
gen schon 1926 gegründet, und in diesem Verein kann man Mitglied sein, wenn man auf der Auftraggeber- oder auf der Auftragnehmerseite steht. Dies betrifft allerdings nur bundesweit tätige Organisationen. Ich werde mir gleich das Vergnügen machen, Ihnen aus der illustren Liste von 82 Mitgliedern vorzulesen.
Dieser Verein, der eben aus 82 institutionellen Mitgliedern besteht, berät sich regelmäßig über die Verdingungsordnung für Leistungen - VOL -, über die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB - und auch über die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF -. Das sind nun keine Gesetze. Sie haben Rechtscharakter, aber es sind keine Gesetze. Nur über Gesetze kann der Deutsche Bundestag befinden, sie beschließen oder ändern. Das ist hier nicht der Fall. Deswegen ist diese ganze Initiative - knapp daneben ist auch vorbei - leider völlig sinnlos.
Nichtsdestotrotz haben wir natürlich ein Problem. Aber wir sind in Deutschland stolz darauf, dass in diesem Land nicht alles staatlich geregelt ist, sondern dass wir Selbstverwaltung haben, dass wir eine freiheitliche demokratische Grundordnung und eine soziale Marktwirtschaft haben. In dieser sozialen Marktwirtschaft, in der nicht immer alles das Gelbe vom Ei sein muss - hier ist auch die Chance des Irrtums immer mit dabei; Kollege Klocksin, wir wissen das -, ist es unsere Aufgabe, die Dinge, die nicht so gut sind, zu verbessern zu versuchen.
Aber ich will zu dem Antrag zurückkommen. Wer sind denn sozusagen auf der Auftragnehmerseite diejenigen, die sich vermeintlich oder tatsächlich über die Probleme von Zahlungsmoral etc. beschweren, andererseits aber im DVA über die VOB entscheiden? Das sind zum Beispiel der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag, der Bundesverband deutscher Wohnungsbauunternehmen, der Zentralverband des deutschen Handwerks, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Zentralverband des deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der deutschen Bauindustrie, der Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, der deutsche Stahlbauverband, der deutsche Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der deutsche Betontechnikverein e. V., der Bauindustrieverband Heizung, Klima, Sanitärtechnik, der im Übrigen auch im Vorstand vertreten ist. Ich könnte jetzt mehrere Seiten dieser Liste vortragen.
Sie werden das wahrscheinlich alles selber wissen oder in der Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt der heutigen Plenarsitzung schon nachgelesen haben.
Was ich damit sagen will, ist: All diejenigen, die die DVU zu vertreten meint, sind in der einen oder anderen Organisation, in dem einen oder anderen Spitzenverband vertreten und gehören so zu den Mitgliedern des DVA. Insofern bedarf es dieser Initiative nicht, und ich glaube auch, dass sich viele, auf die Sie sich hier berufen, verbitten würden, von der DVU vertreten zu werden.
ein ständiger Kampf, das ist eine Interessenfrage. Aber in diesem DVA haben die Anbieter die Übermacht, sie stellen die Mehrzahl der Mitglieder. Dass dort manche Dinge eben in der Jahreshauptversammlung nicht beschlossen werden und nicht zur Änderung der VOB beitragen, wird vermutlich gute Gründe haben. Diese haben Sie in Ihrem sehr harmlosen und oberflächlichen Antrag jedoch nicht aufgeschrieben, weil die Frage, warum bestimmte Dinge so oder so gehandhabt werden, einer tiefschürfenden Analyse bedarf. Dazu konnten Sie heute keinen Beitrag leisten. Ihre Ausführungen haben auch nicht überzeugt. Deswegen ist dieser Antrag grundsätzlich abzulehnen.
Herzlichen Dank, Herr Schulze. - Die Fraktion der Linkspartei.PDS verzichtet, die Landesregierung verzichtet. Deshalb geht das Wort jetzt wieder an die DVU-Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schulze, selbstverständlich verabschiedet der Bundesrat die VOB, zuletzt geschehen am 22. September dieses Jahres. - Aber ja.
Wenn ich mir Ihren Beitrag so anhöre, Herr Schulze, frage ich mich wirklich, welche wirtschaftspolitische Motivation die Große Koalition hier in diesem Land hat.
Ich sehe auch an Ihrer Reaktion auf unseren heutigen Antrag zur Änderung der Vergabeordnung sowohl inhaltliche Konzeptlosigkeit als auch dürftiges Interesse.