Es geht zunächst einmal um die Frage, wie wir die Totenehre an den Grabstätten wahren, die Ehre von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft. Dies ist eine Aufgabe, der wir uns gemeinsam verpflichtet fühlen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir diese Opfer vor politischer Instrumentalisierung schützen und bewahren. Wir wollen die Gräberstätten als Orte der stillen Erinnerung, der Trauer, der Einkehr und der geistigen Besinnung nutzen. Ich wiederhole: Trauer, Einkehr und geistige Besinnung. Ich glaube, das täte manchem gut.
Zudem gewähren wir damit den Angehörigen der Opfer die Sicherheit, dass ihre Angehörigen nicht posthum zum Gegenstand zweifelhafter politischer Aktionen werden. Bei der 1. Lesung dieses Gesetzes gab es hierüber harte Auseinandersetzungen. Ich bin sehr dankbar, dass dies heute in einer sehr viel sachlicheren Atmosphäre stattfindet. Ich glaube, das tut dem Gesetz und dem Thema gut.
Darüber hinaus trägt das Gesetz in unserem Land dazu bei, die politische Kultur zu wahren, indem Kriegsgräberstätten gerade für künftige Generationen als Orte erhalten werden, die authentisch an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern.
Herr Dr. Scharfenberg, ich habe nicht verstanden, was Sie hier über Totalitarismus gesagt haben. Ich will nur eine Sache sagen: Für die Union bleibt das, was Totalitarismus war, Totalitarismus. Und der Stalinismus war das. Darüber sind wir uns vielleicht auch einig. Deshalb versuchen Sie nicht, anhand dieses Gesetzes Gegensätze aufzureißen, die vielleicht gar nicht bestehen! Wenn sie bestehen, sollten wir sie allgemeinpolitisch ausräumen.
Mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit, die verschiedentlich angesprochen wurde, hat sich die Landesregierung intensiv befasst. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, weil wir uns auf dem Gebiet des Versammlungsrechts in einer Materie bewegen, die von den Verfassungsgerichten stets mit besonderer Sensibilität behandelt wird, das auch zu Recht. Denn gerade hier haben wir doch die Erfahrung gemacht, dass die Versammlungsfreiheit der Grundpfeiler unserer freiheitlichen Ordnung ist.
Als die Menschen hier 1989 auf die Straßen gingen, war dies eine Ursache dafür und die Möglichkeit, dass es zur Einheit gekommen ist. Manche hier im Raum haben damals auf der anderen Seite gestanden. Ich freue mich, dass es hier jetzt ein hohes Maß an Übereinstimmung gibt. Offensichtlich ist, dass die DVU sich weiterhin durch Ihre Beiträge ausgliedert und nicht dabei ist und nicht begriffen hat, worum es eigentlich geht. Denn hier haben wir festgestellt, dass die Parteien sagen, ja, wir wollen dies gemeinsam machen, wir schützen damit auch das Recht auf Versammlungsfreiheit, wir ziehen klare Grenzen. Das ist - so glaube ich - damit deutlich geworden.
Die Anhörung im Innenausschuss hat auch deutlich gemacht, dass ein andauernder Bestand dieser Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwarten ist. Der in diesem Fall im Innenausschuss angehörte Experte hat dies bestätigt. Dort hieß es auch, eine Entscheidung des Landtages von Brandenburg, also Ihre Entscheidung, werde gegebenenfalls in Karlsruhe nicht unberücksichtigt bleiben.
Nach dem bisherigen Diskussionsstand bin ich mir sehr sicher, dass wir hier im Landtag eine breite Zustimmung zu diesem vorgelegten Gesetzentwurf bekommen werden, um damit auch deutlich zu machen, dass es hier eine politische Gemeinsamkeit gibt.
Ein Letztes! Am 18.11., am Tag der Demokraten, wollen wir unser gemeinsames Anliegen bei der geplanten Veranstaltung vortragen. Ich hoffe, dass wir dies auch gemeinsam und kraftvoll tun können.
Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist es natürlich nicht getan. Ich glaube, der Alltag wird das Entscheidende sein. Wir alle, jeder an seinem Platz, nicht nur wir Parlamentarier, auch alle anderen, sind gefordert, für diese Überzeugung, für die Grundwerte unserer Verfassung einzutreten. Dieses Gesetz macht deutlich, dass wir gewillt sind, dies zu tun. Deshalb hoffe ich auf eine breite Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir für heute zu diesem Tagesordnungspunkt am Ende der Debatte angelangt sind, hoffe ich sehr, dass wir gemeinsam die Diskussion in der Öffentlichkeit fortführen werden.
Es liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres vor, der die Annahme dieses Gesetzes in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung empfiehlt. Das ist die Drucksache 4/3545. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Stimmenthaltung bei einigen Gegenstimmen angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Es spricht die Abgeordnete SteinmetzerMann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novelle des Nationalparkgesetzes wird heute beschlossen, auch mit den Stimmen der Linkspartei. Für uns ist dies ein klares Bekenntnis zum Nationalpark trotz oder wegen seiner noch kurzen, aber wechselvollen Vergangenheit. Gemessen an den Turbulenzen, die uns in den letzten zehn Jahren begleiteten, sind die Änderungen im Gesetz sowohl in der Form der Einbringung durch die Landesregierung als auch im Ergebnis umfangreicher Befassungen durch den Fachausschuss marginal.
Übereinstimmend wurden durch den Ausschuss mit seiner Ihnen vorliegenden Empfehlung folgende Veränderungen verabschiedet:
Erstens: Die Aufstellung des Nationalparks ist verbindlich auf den 31. Dezember 2011 terminiert. Damit wurde der zuvor bestehenden Unverbindlichkeit ein Ziel- und Zeithorizont entgegengesetzt. Dieser ist weniger ambitioniert als im alten Gesetz, aber klarer als im Entwurf der Novelle. Klar ist aber auch, dass sich der eigentlich wichtige Nutzungsverzicht noch wesentlich länger hinziehen wird. Für die Totalreservate gibt das Gesetz nur den Rahmen vor, die Umsetzung erfolgt überwiegend durch das Flurneuordnungsverfahren. Vom Chef des Nationalparks wurde im Scherz gesagt, dass er nicht wisse, ob dessen Ende in seinem beruflichen Leben noch erreicht werde. Der Konstruktionsfehler des Nationalparks und seiner Finanzierung sind dafür die Ursache. Es wurde in der Anhörung durch den Vertreter des Landesbauernverbandes nochmals mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass hier nach wie vor zahlreiche Probleme bestehen.
Drittens: Eine Reihe von Ermächtigungen für den Minister sind nunmehr mit dem Benehmen des Fachausschusses gekoppelt.
Viertens: Kanufahrten sind nur noch unter fachkundiger Führung im Beisein von befugten Personen der Nationalparkverwaltung möglich.
füllung der Schutzzwecke auszurichten. Alle Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und die Ziele des Hochwasserschutzes sind selbstverständlich zu beachten. Das Primat der Gewässerunterhaltung wurde aber deutlich präzisiert.
Der Antrag meiner Fraktion zur Gewährleistung einer einheitlichen Nationalparkverwaltung fand jedoch keine Zustimmung. Das ist umso bedauerlicher, als die Gesamtfrage der Verwaltung einen Schwachpunkt darstellt. Weder die Einheitlichkeit noch die Zuständigkeit wurden den Anforderungen eines Nationalparks gerecht geregelt. Die Zuständigkeit mehrerer unterer Naturschutzbehörden lässt eine gehemmte Verwaltung befürchten oder zumindest nicht ausschließen. Uns wurde signalisiert, dass diese Frage auch in der Koalition nicht unumstritten war. Nun, das lässt auf eine spätere Lösung hoffen.
Mit der Novelle konnten zahlreiche Nutzergruppen so weit zufrieden gestellt werden, dass der Spagat zwischen Nationalpark und Freizeitpark zugunsten des Nationalparks geregelt wurde. Beim Loblied auf Brandenburgs schöne Landschaften, intakte Umwelt, hohe Artenzahl bei Flora und Fauna sollten wir ehrlich sein und auch die Einschnitte bedenken. Der Schutz der Natur ist uns auch dann ein Anliegen, wenn gerade einmal kein unmittelbarer Vorteil daraus gezogen werden kann. Ein Satz aus unserem Leitbild für Brandenburg lautet:
Gerade deswegen bin ich froh, dass es in Brandenburg den Nationalpark Unteres Odertal gibt. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Gelegentlich hilft es ja, sich auf Grundsätze, Definitionen und das Wesentliche zu konzentrieren, um auf den Kern von Prozessen zurückzukommen. In § 20 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes haben wir nämlich erst einmal den Begriff Nationalpark definiert. Als Nationalpark ist demzufolge ein einheitlich zu schützendes, pflegendes und entwickelndes Gebiet zu verstehen, das großräumig und von besonderer Eigenart ist. Im überwiegenden Teil des Gebietes sind die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllt, und es ist im Wesentlichen vom Menschen nicht oder nur gering beeinflusst.
Nach dieser Definition wurde dieser Nationalpark 1995 ausgewiesen. Es ist der erste Nationalpark Brandenburgs. Er ist von besonderer Bedeutung. Er ist nicht nur der Nationalpark der Uckermark oder Brandenburgs, er ist ein Auennationalpark und hat sowohl für Brandenburg als auch für die Bundesrepublik und in seiner Einzigartigkeit auch für ganz Mitteleuropa Bedeutung.
verantwortungsvolle Umgang besonders wichtig. Es ist für uns schwierig gewesen, den Umgang dahin gehend zu gestalten, da er von zweierlei Prämissen bestimmt wird. Er ist einzigartig in seiner natürlichen und naturräumlichen Ausstattung, aber er ist auch einzigartig in seiner noch unwahrscheinlich großen Nutzung. Er ist der Nationalpark in Deutschland, einer von 14 Nationalparken, der den höchsten Anteil an Privatflächen und an landwirtschaftlicher Nutzung aufweist. Aus diesen beiden Randbedingungen ergeben sich auch die Schwierigkeiten in der bisherigen Entwicklung des Nationalparks, weil man genau diese beiden Problemfelder miteinander in Einklang bringen musste.
Dieser Problemberg hat im Laufe der vergangenen zwölf Jahre dazu geführt, dass für die Akzeptanz des Nationalparks geworben werden musste. Aber die Akteure vor Ort haben nicht immer den richtigen Weg gefunden oder den richtigen Ton getroffen. Deshalb drohte sich die Stimmung vor Ort offensichtlich gegen den Nationalpark zu richten.
Wir haben im Koalitionsvertrag klar geregelt, dass wir uns eine Novelle des Nationalparkgesetzes vorgenommen haben, um die Akzeptanz vor Ort wesentlich zu erhöhen, um die Erfolgsstory Nationalpark, die es wert ist, eine zu werden - und weil ein Nationalpark auch immer ein hohes Potenzial für den Naturtourismus in einer Region darstellt -, zu entwickeln. Das, was wir als Parlament dazu beitragen können, an dieser Erfolgsstory unter den ausgesprochen schwierigen dramaturgischen Bedingungen zu arbeiten, wollen wir natürlich tun. Wir wollen in dem Rahmen, wie sich die Nutzung im Nationalpark zurückzieht und die Natur den Raum zurückgewinnt, die Nachhaltigkeit in ihrer Dreidimensionalität im Auge behalten und unter diesen Bedingungen einen Prozess gestalten, der ein langwieriger Prozess ist und demzufolge nichts für ungeduldige Gemüter.
Im Gesetzentwurf findet sich keine Zeitachse, weil sie absolut unrealistisch darzustellen und in der Koalition kein Konsens dafür zu finden gewesen wäre.
Wir hatten den Nationalpark auch als Entwicklungsfaktor in der Region zu stärken. Dabei waren die Naturschutzziele nicht außer Acht zu lassen und auch der Naturschutzerfolg zu stärken. Besonnenheit und Fingerspitzengefühl, gepaart allerdings mit Nachdruck und klaren Prioritäten für die Entwicklungsidee des Nationalparks, werden langfristig den Erfolg bedingen.
Die Chancen, die der Nationalpark für die Region bringt, werden inzwischen in Schwedt, Gartz und Mescherin durchaus akzeptiert und natürlich auch ergriffen. Gemeinsam mit der polnischen Seite müssen allerdings all diese Chancen noch viel besser vermarktet werden, um das Potenzial gewinnbringend für die Region zu nutzen.
Wir haben als wesentlichen Bestandteil die Ausweisung der Schutzzonen flurstückgenau im Gesetzentwurf dargestellt und werden damit Planungssicherheit erzielen. Mit einem Gesamtanteil von 50,1 % dieser Fläche haben wir nur einen minimalen Konsens für den Naturschutz erreicht, aber den maximal möglichen Konsens für die Nutzer vor Ort. Die endgültige Aufgabe der Nutzung ist nicht verbindlich geregelt, aber der Nationalparkplan wird mit einer höheren Qualität und Verbindlichkeit in der Region dafür sorgen, dass wir schlussendlich über den jährlichen Fortschrittsbericht besser vorankommen; denn eine 13%ige Ausweisung von Schutzgebiet in den letzten zwölf Jahren ist eindeu
tig zu wenig. Deswegen wollen wir als Parlament mit jährlichen Fortschrittsberichten den Druck erhöhen, um mit der Entwicklung des Nationalparks entsprechend voranzukommen.
Die gewonnene Sprachfähigkeit und Akzeptanz in der Region darf natürlich nicht gefährdet werden. Der Nationalparkplan muss im Dialog verfasst werden. Ein zweites Elchpapier wollen wir uns alle gemeinsam nicht leisten.