Protokoll der Sitzung vom 24.11.2004

können,

wären

gleiche

Ausgangsbedingungen notwendig. Ansonsten würde sich die Differenzierung verstärken.

Wir alle wissen, dass das Solidarprinzip in den ersten 40 Jahren des Bestehens der Bundesrepublik dazu beigetragen hat, dass Bayern sehr wohl von der Finanzkraft der anderen Länder profitiert und im Finanzausgleich die höchsten Zuwendungen erhalten hat. Nachdem man in Bayern und in Baden- Württemberg die höchsten Zuwendungen erhalten hatte und auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau bzw. sogar auf Spitzenniveau vorgedrungen war, stellte man das Solidarprinzip infrage; denn es gibt neu hinzugekommene Länder im Osten, über die dann geredet wird.

Dass man sich in der Diskussion um den Solidarpakt II durchgesetzt hat und es nun klare Regelungen gibt, ist positiv. Die Weichen sind gestellt, aber wir meinen, es wäre gut, wenn nicht nur der Ministerpräsident am 17. und 18. Dezember darüber redete, sondern wenn sich alle Verantwortungsträger

vorher

Hauptausschuss

verständigen würden.

Wir freuen uns auf die Überweisung. Wir sind auf eine konstruktive Debatte eingestellt und freuen uns auf die Mitwirkung der Regierungsmitglieder in dieser Diskussion. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Ich frage die SPD- Fraktion, ob sie die verbleibende Redezeit nutzen möchte. - Sie verzichtet. Ich frage die CDUFraktion. - Die DVU- Fraktion hat keine Restredezeit.

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen der SPD und der CDU beantragen die Überweisung der Drucksache 4/84, Antrag der PDS- Fraktion „Föderalismusreform: Für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Bundesgebietes“, an den Hauptausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Mit einer Stimmenthaltung ist der Antrag angenommen.

Damit schließe ich Punkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Volksabstimmung

zum

Europäischen

Verfassungsvertrag möglich machen

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 4/85

Ich eröffne die Aussprache. Es spricht Frau Abgeordnete Stobrawa von der beantragenden Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der politischen Landschaft Europas und speziell der Bundesrepublik hat sich manches bewegt, seit wir das letzte Mal über die Frage der Durchführung eines Referendums über den Europäischen Verfassungsvertrag gesprochen haben:

Der Verfassungsvertrag ist am 29. Oktober in Rom, wo die Verhandlungen

abgeschlossen

feierlich

unterzeichnet worden. Immer mehr Länder kündigen Volksabstimmungen über den Vertrag an. Mindestens acht Länder, darunter fast alle Nachbarländer der Bundesrepublik, werden die letztendliche Entscheidung in die Hände des Volkes geben. Sogar in Großbritannien wird ein Referendum stattfinden. In der Bundesrepublik haben die Spitzen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen trotz weiterhin bestehenden Widerstands des Bundeskanzlers und seines Vizekanzlers den Oppositionsfraktionen angeboten, gemeinsam die rechtlichen Voraussetzungen für eine Volksabstimmung über den Vertrag über eine Verfassung für Europa zu schaffen.

Auch wenn die CDU- Bundesvorsitzende Frau Merkel dieses Ansinnen bisher abgelehnt hat, muss die Union, deren bayerischer Teil bisher vehement für ein solches Referendum gekämpft hat, nunmehr als Ganzes Farbe bekennen; denn auch in der Bundes- CDU wachsen die Stimmen pro Volksabstimmung. Ich verweise auf den saarländischen Ministerpräsidenten, der die Entscheidung des französischen Staatspräsidenten für ein Referendum - Zitat - „als Aufforderung an die politisch Verantwortlichen in Deutschland“ versteht, ebenfalls „die Frage der Durchführung eines Plebiszits noch einmal zu prüfen“, oder auch auf Edmund Stoiber, von dem Folgendes zu lesen war:

„Ich bin mir mit Altbundespräsident Herzog vollkommen einig, dass wir die Menschen bei einer so grundlegenden Entscheidung auch einbeziehen müssen, wenn wir Europa zu einem Europa der Bürger machen wollen.“

Welche Gründe sprechen nun aus meiner Sicht für ein Referendum für die Europäische Verfassung?

Ich sehe erstens die grundlegende Bedeutung der EUVerfassung für die weitere Entwicklung der Europäischen Union und ganz Europas.

Zum Zweiten böte eine solche Beteiligung des Volkes die einmalige Chance, die Bürgerinnen und Bürger am europäischen Willensbildungsprozess maßgeblich zu beteiligen und endlich in eine sachlich- inhaltliche Debatte über Europa und die EU- Verfassung einzutreten. Wie bitter notwendig das ist, hat uns die niedrige Wahlbeteiligung am 13. Juni dieses Jahres vor Augen geführt.

Drittens würde der Europäische Verfassungsvertrag durch ein Referendum eine besondere Legitimität erhalten.

Schließlich entstünde auf diese Weise eine Möglichkeit, die demokratische Willensbildung in der Bundesrepublik generell zu diskutieren, sozusagen als Gegengewicht zum vorhandenen Vertrauensverlust und zum Ohnmachtsgefühl, das Menschen gegenüber der Politik bzw. gegenüber den Politikern haben.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Laut ZDF- „Politbarometer“ vom 29. Oktober dieses Jahres sind 73 % der Bundesbürger dafür, dass auch bei uns ein Volksentscheid über die Verfassung durchgeführt wird. Laut Umfrage vom 1. September 2004 sprachen sich sogar 86 % für die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene aus. Eine Umfrage des TNS Emnid- Instituts zeigte, dass der Zustimmungswert für ein EU- Referendum 77 % beträgt. Die höchste Zustimmung ist bei den Anhängern der PDS, was Sie nicht verwundern wird, mit 85 % und - man staune - bei den Anhängern der Union mit 83 % zu verzeichnen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Hört, hört!)

Es ist nicht davon auszugehen, dass ausgerechnet die Brandenburger an dieser so klaren Tendenz nicht beteiligt sind, zumal sie seit In- Kraft- Treten der Landesverfassung im Jahr 1992 auf eigene und sehr gute Erfahrungen mit direktdemokratischen Instrumenten zurückblicken können. Wenn der Landtag unserem Antrag zustimmen würde, würde er also eine Mehrheitsmeinung der Brandenburgerinnen und Brandenburger zum Ausdruck bringen.

Wir meinen, der Landtag sollte dies in Vertretung des Volkes tun. Für die PDS- Fraktion ist das kein Problem und für die Koalition dürfte es eigentlich auch kein Problem sein; denn in ihrer Vereinbarung heißt es:

„Für das Abstimmungsverhalten gilt der Grundsatz: Die Interessen des Landes haben absoluten Vorrang.“

In diesem Sinne bitte ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns auch diesen Antrag in den zuständigen Ausschuss überweisen, um dort vielleicht eine gemeinsame Diktion für den Landtag zu erarbeiten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD- Fraktion spricht Herr Abgeordneter Reiche.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

„Ja, die Bundesrepublik sollte wie Großbritannien und Frankreich über die EU- Verfassung abstimmen.“

Das sagt Roman Herzog in der Zeitung „Die Welt“ am 25.08.2004. Recht hat er!

„Die Entscheidung des französischen Staatspräsidenten wird als Aufforderung an die politisch Verantwortlichen in Deutschland verstanden, die Frage der Durchführung eines Plebiszits noch einmal zu prüfen“,

sagt Peter Müller. Recht hat er!

„Wir sollten die Abstimmung über die EU- Verfassung zum Testlauf für direkte Demokratie machen“,

sagt Michael Glos von der CSU. Recht hat er!