Drittens bin ich der Auffassung: Bei einigen Ihrer Forderungen geraten wir in die Gefahr, dann vielleicht Praktikumsverhinderungsregelungen auf den Weg zu bringen, und das kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Von daher, bin ich der Auffassung, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurden hier schon sehr konkrete Vorschläge unterbreitet, die durchaus aufzugreifen sind, um Missbräuche zu unterbinden. Im Übrigen darf ich an die Antragsteller gewandt sagen: Ein Blick in das Berufsbildungsgesetz klärt die Sachlage. Dort ist in der Tat in § 26 alles Notwendige gesagt. Ich darf Sie darauf verweisen und erspare mir mit Blick auf die Zeit, das im Einzelnen vorzutragen.
Wir begrüßen solche Praktika, die Bestandteil der Ausbildung oder des Lehrplans sind und mit klaren Lernzielen von berufserfahrenen Fachkräften begleitet werden. Wo das nicht so ist und Praktikanten zum Teil in prekärer Weise missbräuchlich in normale Arbeitsabläufe eingebunden sind, ohne von Erfahrungen und Fertigkeiten profitieren zu können, muss in der Tat reagiert werden. Deshalb prüft nach unserer Kenntnis die Bundesregierung derzeit, ob, und wenn ja, in welchem Handlungsrahmen Aktivitäten zur Frage einer missbräuchlichen Nutzung von Praktika geboten sind.
Die Landesregierung hält es für sinnvoll, § 26 Berufsbildungsgesetz gegebenenfalls dahin gehend zu präzisieren, dass die missbräuchliche Ausnutzung wirksam ausgeschlossen werden kann.
Wir werden uns mit dem Ergebnis der Prüfung auf Bundesebene sorgfältig auseinanderzusetzen haben. Doch die von der Linkspartei.PDS vorgeschlagene Bundesratsinitiative halten wir für zu weitgehend und nicht zielführend. Dies würde Praktika nur überregulieren und in der Folge zu ihrer drastischen Reduzierung führen, nämlich auch dort, wo diese Praktika durchaus benötigt werden.
Was Ihre qualitativen Vorschläge zu den Inhalten von Praktika angeht, können Sie sie in dieser Qualität ohne Weiteres auch aus den bestehenden Regelungen des Berufsbildungsgesetzes ableiten. - Vielen Dank.
- Es ist kein zweiter Redebeitrag angemeldet. Ich sage das hoffentlich ein letztes Mal. Während der Aktuellen Stunde werden die Redezeiten gesplittet - möglichst kein Beitrag über zehn Minuten. Während der Beratung der einzelnen Tagesordnungspunkte gilt die Rednerfolge, die hier angezeigt ist. Wenn Sie Ihre Redezeit nicht ausschöpfen, muss ich davon ausgehen, dass Sie nichts mehr zu sagen haben.
(Jürgens [Die Linkspartei.PDS]: Nein, unser Parlamenta- rischer Geschäftsführer sollte eigentlich zwei Redezeiten vereinbaren!)
Ich stelle den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3698 zur Abstimmung in der Hoffnung, dass sich das Ergebnis jetzt nicht verändert. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Abänderung der Justizvollzugsentwicklungsplanung für das Land Brandenburg betreffend den Vollzug von Haft an weiblichen Verurteilten
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass eine hohe Qualität der Arbeit im Justizvollzug ein entscheidender Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung ist. Je besser Resozialisierung gestaltet wird, umso besser ist danach die Chance, dass Strafgefangene künftig ein straffreies Leben führen. In diesem Sinne möchte ich unseren Antrag verstanden wissen.
In § 140 Strafvollzuggesetz heißt es in Absatz 2, dass Frauen getrennt von Männern unterzubringen sind. Aus besonderen Gründen können für Frauen getrennte Abteilungen in Anstalten für Männer vorgesehen werden. In Brandenburg scheinen solche besonderen Gründe vorzuliegen.
Der geschlossene Frauenvollzug befindet sich als Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Duben, der am besten gesicherten Haftanstalt im Land, die vor allem für Langzeitstraftäter vorgesehen ist. Der Teil für die Frauen ist baulich, sicherheitstechnisch und im Rahmen aller vollzuglichen Festlegungen in keiner Weise den geforderten besonderen Situationen und Bedürfnissen von Frauen angepasst.
Für auftretende Besonderheiten im Frauenvollzug scheint nach meinen bisherigen Erfahrungen weder das Personal in genügender Anzahl vorhanden zu sein, noch scheinen dem die besonderen räumlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Bei meinem letzten Besuch waren zwei Bedienstete in dem Bereich. Da uns eine Bedienstete im Anschluss an die Gespräche zur Pforte zurückbegleiten musste, stand für den Aufenthalt im Freien nur noch eine Aufsichtsperson zur Verfügung. Viel mehr als Aufsicht konnte da auch nicht mehr passieren.
Wie unzureichend Bedingungen für Frauen sind, zeigt der Fall einer jungen Frau, die sich seit Juli in der Justizvollzugsanstalt befindet. Sie hat Ende Dezember ihren Entbindungstermin und wusste bis zur vorigen Woche nicht, wo sie ihr Kind bekommen und was danach passieren wird. Erst nachdem der Mutterschaftsurlaub schon begonnen hatte, sich die Presse interessierte und meine Fraktion im Rechtsausschuss nachfragte, kam die Entscheidung zur Haftunterbrechung. Auch wenn sich für diesen Fall jetzt eine Lösung in Gestalt eines Mutter-Kind-Platzes in Berlin abzeichnet, müssen wir für Brandenburg generell schnellere Lösungen finden. Wenn wir auf kein Kind im Land verzichten können, gilt das auch für Kinder von Inhaftierten. Sie suchen sich ihre Eltern nicht aus. Hier muss schnell nach Lösungen gesucht werden, die den besonderen Haftansprüchen von Frauen unter Berücksichtigung ihrer engen Verbindung zur Familie besser Rechnung tragen. Vielleicht ist Spremberg doch noch einmal eine Überprüfung wert, ob hier künftig unter weniger hohen Sicherheitsvoraussetzungen mit einem vielleicht nicht so hohen finanziellen Aufwand der Frauenvollzug geplant werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS entspricht dem typischen Oppositionsantrag, wie wir ihn von Ihnen kennen - nach dem Motto: das ist alles falsch -, nicht. Aber er entbehrt leider einer nachvollziehbaren konkreten Begründung und einer plausiblen Alternative.
Einen Schwachpunkt haben Sie aufgezeigt. Ich gebe zu, dass ich selbst nicht mehr in Duben war, nachdem diese Anstalt in Betrieb gegangen ist. Das räume ich ein, ich werde es nachholen. Ich kenne aber die bauliche Situation von früher. Ich weiß auch, wie andere Haftanstalten im Lande sind, etwa Brandenburg. Ich weiß ebenfalls, wie Luckau früher ausgesehen hat. Verglichen damit ist es weiß Gott ein Fortschritt auch im Interesse der Gefangenen und der Frauen, wie sich Duben darstellt. Sie haben nichts aufgezeigt, was es für Frauen unannehmbar machen würde, in Duben untergebracht zu sein.
- In einem Fall haben Sie Recht. Die Unterbringung einer Frau mit einem Kind in Duben ist offensichtlich so nicht praktikabel. Dafür aber die Justizvollzugsplanung im Lande ändern zu wollen ist absurd. Dafür gibt es glücklicherweise Absprachen
mit Berlin, wo es entsprechende Einrichtungen gibt und wo es für diesen Einzelfall eine vernünftige Unterbringung geben wird. Natürlich lohnt es nicht, dafür extra Einrichtungen zu schaffen, weil wir im Land Brandenburg zum Glück wenige derartige Fälle haben.
Wie Sie wissen, ist geplant, im Jahre 2014 oder 2015 - auch wenn das noch eine Weile hin ist - die Anstalt in Brandenburg an der Havel umzubauen, um dort noch besser auf den Frauenvollzug eingehen zu können. Was in der Zwischenzeit an anderer Stelle besser sein könnte, ist mir nicht klar. Wenn es nur darum geht, dass es die Inhaftierten als unangemessen empfinden, dass Duben so ausbruchsicher ist, gebe ich zu, dass ich diesem Argument nicht folgen kann, um die Häftlinge dort herauszubringen. Die Begründung dieses Antrags kann uns nicht überzeugen. Wir werden ihn deshalb ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich bin ich davon ausgegangen, die Fraktion der Linkspartei.PDS sei schon ideologisch eine Verfechterin von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Anscheinend ist das aber nicht der Fall, zumindest nicht im Strafvollzug. Diesen will sie, die Linkspartei.PDS, so, wie er jetzt ist, bekanntlich abschaffen. Dazu ist der Fraktion der Linkspartei.PDS jedes Mittel recht. Es gilt das Prinzip der Beliebigkeit. Natürlich machen wir als DVU-Fraktion dabei nicht mit. Deshalb lehnen wir den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ab.
Konkret - erstens: Bei der JVA Luckau-Duben handelt es sich um einen Neubau. Dies ist die modernste JVA im Land Brandenburg. Natürlich gilt dort entsprechend den Anforderungen der Zeit ein hoher technischer Sicherheitsstandard, wie Herr Holzschuher vorhin schon erwähnt hat. Warum aber diese moderne JVA deshalb für weibliche Strafgefangene im geschlossenen Vollzug nicht geeignet sein soll, ist für unsere DVUFraktion nicht nachvollziehbar. Wie soll der Strafvollzug bei weiblichen Strafgefangenen nach der Vorstellung der Linkspartei.PDS konkret aussehen? Sollen hier nur alte JVAs oder etwa gar keine JVAs in Betracht kommen? Dies alles geht aus Ihrem gesamten Antrag nebst Begründung nicht hervor.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen: Auch bei weiblichen Strafgefangenen handelt es sich um den Vollzug von Strafe - bei denen, die in der JVA Luckau-Duben einsitzen, sogar um solche im sogenannten geschlossenen Vollzug. Hier kann und darf es daher grundsätzlich keinen Unterschied geben. Hier muss das Prinzip gelten: Strafe muss Strafe bleiben, egal ob männlich oder weiblich!
gründung angeführte Vielzahl an Zuschriften von weiblichen Strafgefangenen an einzelne Mitglieder des Landtages nicht bekannt. Sie wurden auch nicht im dafür zuständigen Rechtsausschuss erörtert. Erörtert wurde im Rechtsausschuss nur der Fall einer schwangeren Strafgefangenen. Aber der ist nach Auskunft des Ministeriums in der Weise gelöst, dass die Gefangene bis zur Geburt Haftverschonung bekommen hat und danach in eine Berliner JVA mit Betreuungsmöglichkeiten für Mutter und Kind kommt. Ich gehe davon aus, dieser Fall ist gelöst. Das Ministerium wird künftige Fälle dieser Art ebenfalls vernünftig lösen. Ihr Antrag geht also insoweit von vornherein ins Leere.
Zweitens: Soweit Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion der Linkspartei.PDS, in Ziffer 2 Ihres Antrags obendrein auch noch von der Landesregierung mit der kurzen Frist bis zum 15. Februar 2007 einen Bericht zum Stand der Justizvollzugsentwicklung im Rechtsausschuss verlangen, setzen Sie sich zudem mit Ihrem eigenen Vorverhalten in Widerspruch und merken dies offensichtlich nicht einmal. Zur Erinnerung: Erst in der vergangenen Rechtsausschusssitzung am 16. November haben Sie die Einsetzung eines Unterausschusses zu diesen Fragen beantragt. Also muss es sich doch in Ihren Augen hierbei um eine komplexe Materie handeln. Sonst würde ein solcher Unterausschuss ja von vornherein keinen Sinn machen. Nun soll die Landesregierung dazu innerhalb von knapp drei Monaten einen Zwischenbericht abliefern. Wir von der DVU-Fraktion halten dieses Ansinnen für grotesk und lehnen Ihren Antrag natürlich ab. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Justizvollzugsentwicklungsplanung ist aus meiner Sicht folgendermaßen zu beantworten: Das Bauprogramm zur Vollendung des Justizvollzugs in Brandenburg ist im Gange, wenn auch - logischerweise - nur in Schritten. Ein Zwischenschritt ist momentan die JVA Luckau-Duben. Es ist unbestritten richtig, dass diese JVA nicht von vornherein für den Strafvollzug an weiblichen Gefangenen vorgesehen war; er ist dort aber nicht unmöglich. Die Unterbringung dort ist, wie gesagt, ein Zwischenschritt.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf die Situation einer Strafgefangenen zurückgeht, die vor der Entbindung stand. Diese Dame ist - entsprechend einer vertraglichen Regelung zwischen Berlin und Brandenburg - mittlerweile in Berlin einsässig. Von daher ist die Lösung des Problems auf dem richtigen Weg. Wir können davon ausgehen, dass das gesamte Entwicklungsprogramm Stück für Stück abgearbeitet wird, wie es im Plan vorgesehen ist. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.