Ich möchte abschließen mit einem Zitat aus dem Abschlussbericht des Ombudsrates der Bundesregierung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV. Dort heißt es am 23. Juni unmissverständlich:
„Über Qualität, Art und Umfang öffentlich geförderter Beschäftigung bedarf es neuer gesellschaftlicher Übereinkünfte.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegen! Mit ca. 460 Millionen Euro Gesamtvolumen ist der Einzelplan 07 durchaus überschaubar. Er umfasst 5 % des Gesamthaushalts des Landes. Die Arbeitsförderung einschließlich deren Umsetzung mit 138 Millionen Euro, der Gesundheitsbereich mit der Krankenhausförderung in Höhe von 108 Millionen Euro sowie die Refinanzierung des IVP mit 41 Millionen Euro sind finanziell gesehen die größten Positionen unseres Einzelplans.
Mit dem Jahr 2007 starten wir die neue EU-Förderperiode, und mit dem Europäischen Sozialfonds - (ESF) - ist dies gerade für die Arbeitsförderung im Lande von großer Bedeutung. Auch hier gilt: Neue Herausforderungen erfordern neue politische Ansätze. Globalisierung, demografischer Wandel und Bedeutungszunahme von Wissen und Kompetenz stellen wachsende Herausforderungen an Individuen, Betriebe und Regionen.
Die Art und Weise, mit der in unserer Gesellschaft Beschäftigung entsteht und organisiert wird, unterliegt einem Veränderungsprozess. Der damit verbundene Wandel von Arbeit und Beschäftigung hat Auswirkungen auf Erwerbsverläufe und führt zu veränderten Risikolagen. Aber natürlich auch die Vorgaben der EU, das geänderte Gefüge in der Bundespolitik, nämlich die starke Gesamtverantwortung für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen, die jetzt der Bund im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernommen hat, sowie
die Neuausrichtung der Förderstrategie des Landes werden in den nächsten Jahren die Schwerpunkte unserer Arbeitsförderung bestimmen.
Arbeitspolitik in Brandenburg ist nicht schlechthin eine neue, spitzfindige Definition, sondern ein neuer Politikansatz. Arbeitspolitik meint die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, die Beschäftigungsstrukturen zu gestalten, Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu verbessern, ihre Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungschancen für Arbeitsuchende zu erhöhen. Arbeitspolitik geht deutlich über Arbeitsmarktpolitik hinaus. Damit verbunden ist auch eine höhere politische Verantwortung; denn wir werden uns weniger an Integration in Arbeit, sondern mehr an Qualität von Arbeit und Stabilität der Arbeitsplätze im Lande messen lassen müssen. Dieser Verantwortung stellen wir uns.
In der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 stehen uns im ESF 620 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind leider 135 Millionen Euro weniger als in der nun auslaufenden Förderperiode. Jährlich sind es etwa 19 Millionen Euro weniger. Diese Tatsache müssen wir zur Kenntnis nehmen. Sie wird uns vor schwierige Herausforderungen stellen. Allein 41 % der ESF-Mittel werden wir in die Verbesserung des Humankapitals investieren, das heißt zum Beispiel in Ausbildungsverbünde, in klein- und mittelstandsunternehmerische Netzwerke, in die Akademie „50 plus“, in den Bildungsbereich in puncto Berufsorientierung, Praxislernen, Schülerfirmen, in die Verbesserung der Schulabschlussquote und in vieles andere mehr.
Einen zweiten Schwerpunkt der künftigen ESF-Förderung sehen wir in der Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie in der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen. 38 % des ESF werden somit unter anderem aufgebracht für die Finanzierung eines flächendeckenden Regionalbudgets mit Fokus auf die Eingliederung von benachteiligten Personen. Mit dem Landesprogramm „Aktiv für Arbeit“ wollen wir vor allem Nichtleistungsbezieher erreichen. Der Übergang von der Schule ins Berufsleben für sozial benachteiligte Jugendliche wird ein weiterer Schwerpunkt sein.
Den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor einzurichten, lehnen wir so, wie er formuliert ist, ab. Wir sagen aber ganz deutlich, dass unsere Zielstellung die gleiche ist. Bei Herrn Müntefering gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich derzeit unter anderem mit diesem Thema befasst. Aber es geht noch um viel mehr, um eine weitere Effizienzsteigerung bei Hartz IV, um Mindestlohn, um Zuverdienstmöglichkeiten und auch - lassen Sie mich es ruhig so nennen - um den dritten Arbeitsmarkt. Die Ergebnisse werden Ende des I. Quartals 2007 vorliegen. Sie sollten eigentlich jetzt schon zur Verfügung stehen; aber die Diskussion zeigt, wie schwierig diese Frage ist. Wir sollten abwarten, was dort verabredet wird, ganz einfach deshalb, weil das natürlich auch wichtig ist für Regelungen, die wir auf Landesebene schaffen wollen. Hinzu kommt, dass die Finanzierung nicht in jedem Fall nachvollziehbar und schlüssig ist. Die Frage ist, wie wir dann, wenn man auf einen Kostenpunkt von 8 Euro pro Stunde kommt, mit jenen Bereichen umgehen, in denen eben nicht 8 Euro pro Stunde verdient werden. Wir sind uns auch nicht ganz sicher, ob Beschäftigungsträger überhaupt in der Lage sind, einen finanziellen Anteil, wie Sie ihn in Ihrem Rechenmodell ausweisen, zu erbringen. Der Fraktionsvorsitzende hat heute Vormittag dazu auch schon etwas gesagt.
Natürlich spiegelt sich in unserem Einzelplan auch unser Maßnahmenpaket für Familien- und Kinderfreundlichkeit im Land Brandenburg finanziell wider. Wir werden auch 2007 wieder einen Familienpass erstellen. Lokalen Bündnissen für Familien gewähren wir eine Anschubfinanzierung. Neben Lauchhammer werden wir ein weiteres lokales Netzwerk „Gesunde Kinder“ im Lande entwickeln. Insgesamt gibt es für all diese Maßnahmen einen echten Aufwuchs von über 733 000 Euro.
Mit der Privatisierung unserer Landeskliniken für Psychiatrie und Neurologie haben wir dem Landeshaushalt 59 Millionen Euro eingespielt und gleichzeitig einen Investitionsbedarf in Höhe von 40 Millionen Euro mit den privaten Betreibern vereinbart. Aus unserer Sicht ist das ein großer und guter Beitrag des Fachministeriums zur Entlastung des Landeshaushalts. Aus fachpolitischer Sicht war für uns wichtig, dass die psychiatrische Versorgung in den Häusern auf dem derzeitigen qualitativen Niveau bleibt und weiterentwickelt wird und dass die regionale Einbindung in den gemeindepsychiatrischen Verbund auch künftig zur Unternehmensphilosophie gehört.
Die hoheitliche Aufgabe des Maßregelvollzugs ist per Beleihungsakt an die privaten Träger übertragen worden. Das heißt, fachlich, inhaltlich und finanziell bleiben wir für diesen Bereich zuständig. Derzeit werden im Maßregelvollzug 297 kranke Straftäter betreut. Das schlägt mit 28 Millionen Euro zu Buche, und zwar mit jährlich steigender Tendenz. Erstmals finanzieren wir über die Institutsambulanzen die Nachsorge für diesen Personenkreis, um deren Resozialisierungsprozess intensiver und erfolgreicher zu begleiten.
Zur Refinanzierung des Investitionsprogramms Pflege werden wir noch bis 2023 in Abhängigkeit von der jeweiligen Zinslast 41 bis 45 Millionen Euro zu veranschlagen haben. Grundlage sind die Finanzierungshilfen des Bundes gemäß Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz in den Jahren 1995 bis 2002 in Höhe von 530 Millionen Euro für die erforderlichen Investitionen im Pflege- und im Behindertenbereich. Über das IVB beteiligte sich das Land mit 556 Millionen Euro. Träger und Kommunen finanzierten 163 Millionen Euro. Alles in allem flossen in diesen Bereich 1,3 Milliarden Euro - eine dringend notwendige Investition für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, durch die wahrlich lebenswürdige Bedingungen geschaffen wurden.
Der Einzelplan 07 ist, wie man so schön sagt, auf Kante genäht. Dennoch können wir für 2007 das Fazit ziehen, dass man damit eine solide und gute soziale Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik umsetzen kann. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Armut breitet sich aus. Die Hälfte der Jugendlichen will weg. Dies sind nur zwei von vielen ähnlichen Schlagzeilen in der Presse, welche die soziale Situation in den letzten Wochen in Brandenburg beleuchteten. Doch statt Arbeitsplätze zu schaffen und die soziale Not zu lindern, tut diese Landesregierung nichts, aber rein gar
nichts, was auch nur irgendwie den Anschein von erfolgversprechender Arbeitsmarkt- oder Sozialpolitik erwecken könnte. Die Wirtschaft oder das, was davon übrig ist, geht durch die famose sogenannte neue Förderpolitik buchstäblich weiter vor die Hunde. Auch im Sozialbereich wird Politik weiterhin in erster Linie mit dem Rotstift gemacht.
Sehen wir uns den Einzelplan 07 genau an und ziehen wir in Betracht, dass die Kostenerstattung für die bedauernswerten Hartz-IV-Opfer in den Einzelplan 20 umgesetzt wurde, ergibt sich im vorliegenden Haushalt gegenüber dem Vorjahr ein haushaltspolitisches Nullsummenspiel. Darüber hinaus sollen innerhalb des Ressorts 31 Stellen gestrichen werden.
Diese Landesregierung tut einfach so, als gäbe es die über 204 000 Arbeitslosen von Ende November 2006 mit einer Quote von 17 %, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen, überhaupt nicht. Dabei sind dies geschönte Zahlen, da inzwischen selbst sogenannte 1-Euro-Jobs als reguläre Arbeitsverhältnisse zählen. Würde man diese sowie die verschiedenen anderen Verschleierungsmöglichkeiten abziehen, käme man leicht auf 30 %, in manchen Regionen unseres Landes sogar auf über 50 %. Noch erschreckender ist die Tatsache, die sich aus der Arbeitsmarktstatistik ergibt, dass es in Brandenburg fast 262 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II gibt, also in Armut und in Not Getriebene.
Für die sozial Benachteiligten in unserer Gesellschaft hat sich die Lage in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. In Deutschland sind einer jüngsten Studie zufolge 13 % der Bürger von Armut bedroht oder sogar arm. Im Jahr 2004 waren 10,6 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Kinder unter 16 Jahren, betroffen, wie das Statistische Bundesamt in Berlin mitteilte. In Brandenburg liegt die Armutsgefährdung bei über 17 %. In der Zwischenzeit ist in Brandenburg jedes vierte Kind von Armut betroffen, in der Uckermark, um nur ein Beispiel zu nennen, sogar jedes dritte Kind.
Hartz IV verschärfte die Lage geradezu dramatisch. Wenn es nach vielen Ihrer schwarz-roten Parteifreunde in Berlin ginge, meine Damen und Herren Koalitionäre, soll den ohnehin schon bedauernswerten Hartz-IV-Opfern bildlich gesprochen noch mehr die Gurgel zugedreht werden.
Armutsrisiken sind vor allem Arbeitslosigkeit und fehlende Bildungsabschlüsse. Mehr als 40 % der Arbeitslosen und jeweils ein Viertel der Menschen ohne abgeschlossene Schulund Berufsausbildung sind von Armut bedroht, von den Erwerbstätigen jedoch nur 5 %. Auch in Familien von Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko besonders groß. Fast ein Drittel lebt unter der Armutsgefährdungsgrenze, während es bei Familien mit nur einem Kind nur 7 % sind.
Arme oder von Armut Bedrohte müssen auf viele grundlegende Dinge verzichten. Mehr als ein Fünftel dieser bedauernswerten Menschen lebt in Wohnungen mit Baumängeln und geht trotz gesundheitlicher Probleme wegen der zusätzlichen Kosten nicht zum Arzt. 14 % müssen im Winter sogar beim Heizen sparen. Ohne soziale Transferleistungen wie Arbeits
losengeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeld würde die Armut hier im Lande Brandenburg leicht die 50-%-Marke überschreiten.
Es ist offenkundig, dass die Sozialleistungen nicht ausreichen, Millionen Menschen wirksam vor Armut zu schützen. Wir brauchen eine echte bedarfsorientierte Grundsicherung, also ein Existenzminimum, wie es der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband fordert. Doch von solchen Gedanken kann bei Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank und von den Koalitionsfraktionen, überhaupt nicht die Rede sein. Sie interessieren sich buchstäblich einen feuchten Kehricht für die arbeitsmarktpolitische und soziale Situation hier im Land.
Daher gibt der vorliegende Haushalt weder für Arbeitsmarktreformen, welche sogar um 5 Millionen Euro gekürzt werden sollen, noch für Sozialmaßnahmen mehr her, als ohnehin zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist - und dies, obwohl Sie genauso gut wie wir wissen, dass die ESF-Mittel in den kommenden Jahren deutlich gesenkt werden. Angesichts eines solchen, geradezu menschenverachtenden Szenarios wundert es nicht, dass 47 % der jungen Brandenburger nach der jüngsten Jugendstudie ihre Zukunft darin sehen, das Land Brandenburg zu verlassen. Doch auch das scheint die Verantwortlichen von SPD und CDU nicht im Geringsten zu stören.
Dabei gibt es im vorliegenden Einzelplan 07 durchaus nicht wenige Positionen für privilegierte Minderheiten, die zugunsten sinnvoller Sozialmaßnahmen gekürzt werden könnten, so zum Beispiel die Zuschüsse für laufende Zwecke an freie Träger, also Multikulti-Vereine in der Titelgruppe 70 der Ausländerbeauftragten der Landesregierung. Diese wollen wir auf die Höhe der Verpflichtungsermächtigung kürzen und die Ausbringung einer neuen Verpflichtungsermächtigung streichen. Wozu brauchen wir eigentlich noch eine Ausländerbeauftragte?
Aufgrund der hohen Zahl der hier ausreisepflichtigen Ausländer bräuchten wir eine Ausländerrückführungsbeauftragte. Für die Ausländerbeauftragte sind im Haushalt fast 580 000 Euro vorgesehen. Zum Vergleich: Für den Behindertenbeauftragten stehen lediglich 37 500 Euro zur Verfügung. In Brandenburg gibt es offiziell nur 3 % Ausländer, jedoch fast 10 % Menschen mit Behinderung, Herr Schippel. Hier sollte man die Prioritäten anders setzen. Dem dient unser vorliegender Antrag.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass es trotz knapper Kassen und abnehmender EU- und Bundesmittel Möglichkeiten gibt, Gelder umzuschichten, um zumindest die schlimmsten sozialen Härten auszugleichen.
4,8 Millionen Euro könnten eingespart werden, wenn, wie von meiner DVU-Fraktion seit Jahren gefordert, das Fass ohne Boden - das Unternehmen LASA - endlich aufgelöst würde. Aufgrund der Hartz-IV-Gesetzgebung hat sich der Aufgabenbereich drastisch verkleinert. Ein Teil der von ihr immer noch durchgeführten Programme könnte ohne bürokratischen Auf
Um es hier noch einmal zu sagen: Die LASA als Institution möchte die DVU-Fraktion abgeschafft wissen, nicht aber deren zum Teil durchaus sinnvolle Programme.
Ein weiterer Antrag sieht vor, den Titel 891 70 - Zuschüsse an Integrationsprojekte für Investitionen - in Kapitel 07 060 Maßnahmen für Schwerbehinderte - um 150 000 Euro anzuheben. Dies ist umso dringlicher, da gerade Schwerbehinderte besondere Probleme im täglichen Leben und noch größere Probleme damit haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Dass Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank - und hier meine ich nahezu alle Ressorts -, bis heute die Schwerbehindertenquoten immer noch nicht erfüllen, finde ich und findet meine DVU-Fraktion skandalös.
Wir sind als DVU-Fraktion weiterhin der Ansicht, dass der Titel „Förderung des Ehrenamtes“ in Kapitel 07 070 nicht wegfallen, sondern mit 100 000 Euro aufgefüllt werden soll. Gerade angesichts der Tatsache, dass landauf, landab von Vereinen und Verbänden wie auch von der Landesregierung selbst ehrenamtliche Helfer geradezu händeringend gesucht werden, ist es ein Gebot der Stunde, ein Zeichen zu setzen und zumindest eine geringe Aufwandsentschädigung zu gewähren.
Dagegen sehen wir nicht ein, warum Zuschüsse an die Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ von Jahr zu Jahr steigen. Um es klar und deutlich zu sagen: Wir wollen niemandem, der einen wirklichen Anspruch hat, irgendetwas wegnehmen. Dass aber die Kosten und die Zahl der Anspruchssteller, je weiter diese Zeit vorbei ist, immer mehr steigen und bisher keine Evaluierung stattfand, legt doch den Verdacht eines zunehmenden Missbrauchs nahe.
Schließlich soll in Kapitel 07 080 - Frauenförderung, Gleichstellung, Familie - beim Titel 684 65 die Nr. 4 der Erläuterungen mit der Bezeichnung „lesbisch-schwule Interessenvertretung“ gestrichen werden. Auch hier sage ich klar und deutlich: Die Akzeptanz dieser Personengruppe ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass man spezielle Interessenvertretungen nach Meinung meiner DVU-Fraktion nicht mehr benötigt. Priorität sollte die Familienförderung haben.
Meine Damen und Herren, summa summarum wird unsere DVU-Fraktion den vorliegenden Einzelplan 07 des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie selbstverständlich ablehnen.