Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fortschritt und Erfolg sind zwei Paar Stiefel. Eigentlich müsste die vorliegende Berichterstattung „Zustandsbericht“ heißen,
denn Fortschritt setzt immer das Überwiegen von Erfolgen voraus. Überwiegend ist dies zumindest für meine Fraktion bislang nicht sichtbar.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Entschuldungsansinnen Berlins gegenüber dem Bund eine deutliche Absage erteilt hat und das Land Berlin auch weiterhin im Schuldensumpf vor sich hin dümpelt, ist die Länderfusion vorerst endgültig vom Tisch. Die Staatskanzlei des Landes Brandenburg versucht diese Situation, die wohl niemand von uns ableugnen könnte, nun mit einem Bericht zu relativieren, der darstellen soll, wie toll doch im Rahmen einer gemeinsamen Strukturpolitik in nahezu allen Ressorts unermüdlich gearbeitet wird - allein, mir fehlt der Glaube. So ist schon das besondere Herausstellen der Überarbeitung der Landesplanung als Voraussetzung für eine Metropolregion eher spekulativ. Dass Berlin ohne Region keine Metropole sein kann, ist nicht nur historische Erfahrung, sondern eine Binsenweisheit.
Eine konkrete Analyse der Ergebnisse der Landesplanungskonferenz ist aus dem vorliegenden Fortschrittsbericht allerdings nicht herauszulesen. Das Gleiche gilt für die Frage der Zusammenarbeit mit Polen im Interesse einer effektiven, nachhaltigen Wachstumspolitik für die Oderregion. Wenn Sie hier schon auf das Abhalten von Wirtschaftskonferenzen hinweisen, deren letzte am 5. April 2006 stattgefunden hat, so möchte die Staatskanzlei doch bitte auch konkrete Aussagen zu den dort vereinbarten Projekten unter dem Titel „Oderpartnerschaft“ machen. Verdächtig ist schon, dass im Ergebnis nur auf ein Folgetreffen für das erste Halbjahr 2007 hingewiesen wird.
Natürlich will ich nicht alles schlechtreden, was im vorliegenden Bericht steht. So unterstützen wir als DVU-Fraktion im Interesse eines überlebensfähigen Wirtschaftsstandortes Berlin-Brandenburg sämtliche Bestrebungen, die auf die gemeinsame Vermarktung der Region, auf gemeinsame Außenwirtschaftsaktivitäten und insbesondere auf Investorenwerbung gerichtet sind. Aber dann wollen wir auch Ergebnisse sehen und nicht nur Postulate entgegennehmen.
Große Ergebnisse einer insofern zielführenden Wirtschaftspolitik sind für mich aus dem vorliegenden Bericht eben nicht zu ersehen. Da wundert es einen nicht, wenn als Highlight von der Staatskanzlei die enge Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden beteuert wird, so zum Beispiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Herausgabe einer Broschüre „Kennzeichen und Symbole des Rechtsextremismus“. Man versucht hier, lächerliche Nebenkriegsschauplätze zu konstruieren, um von der eigentlichen strukturpolitischen Handlungsunfähigkeit und Konzeptionslosigkeit abzulenken. Diese Strategie ist jedoch durchschaubar und bringt wohl jeden, der sich mit Standortfragen auseinandersetzt, eher zum Schmunzeln als zum Staunen.
um mich zu der Vielzahl der in dem Bericht aufgezählten Politikfelder ausführlicher zu äußern. Ich darf nur anmahnen, dass Berlin und Brandenburg wenigstens im Bereich dringend notwendiger Gesetzgebungsvorhaben, so zum Beispiel im Bereich
der Ländergesetzgebung beim Strafvollzug, ihre Hausaufgaben machen. Wir haben dies getan und stellen mit unseren Anträgen zur Gestaltung des Straf- und des Jugendstrafvollzugs, die heute noch auf der Tagesordnung stehen, entscheidende grundsätzliche Weichen, um bestehende Standards zumindest aufrechtzuerhalten.
Wir als DVU-Fraktion werden natürlich die Zusammenarbeit des Landes Brandenburg mit Berlin weiterhin kritisch beobachten und, wenn es notwendig ist, hier im Landtag auch Anträge dazu stellen, um Sie als Landesregierung zu Schritten zum Wohle beider Länder aufzufordern, vielleicht sogar noch einmal zu einer notwendigen Fusion. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute der dritte Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden vor. Ich halte es schon für einen Fortschritt, dass wir heute erstmals überhaupt über einen solchen Bericht debattieren. Es ist schon gesagt worden: Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der Hauptausschüsse Berlin und Brandenburg ist dies beschlossen worden. Ich sage an dieser Stelle dem Senat von Berlin und der Landesregierung Brandenburgs Dank dafür, dass sie diesen Bericht nunmehr gemeinsam erarbeitet und uns vorgelegt haben.
Die Zusammenarbeit und die Zusammenlegung von Behörden und Einrichtungen ist kein Selbstzweck; vielmehr ist das Fernziel - das wollen wir nicht vergessen - immer die Fusion. Meine Fraktion hat sich immer zur Fusion bekannt, aber wir haben auch immer gesagt: Wir möchten die Fusion nicht um jeden Preis. Große Hoffnung haben wir in das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gesetzt. Ich will nicht darüber streiten, ob es ein richtiges oder falsches Urteil war, es ist nun einmal so, wie es gefällt wurde, und wir müssen uns daran orientieren.
Berlin muss aus seiner Schuldenfalle allein herauskommen, weil dies für uns in Brandenburg noch immer Voraussetzung für eine Fusion ist. Aber es hat mich doch ein wenig irritiert, als der Regierende Bürgermeister von Berlin sich nach der Verkündung des Urteils hingestellt und gesagt hat, er bedaure das Urteil, aber Berlin werde mit seiner Finanzplanung so weitermachen wie bisher. Darin erkenne ich keinen Willen zur Fusion. Ich empfand es als sehr betrüblich, dass er im Gegenzug lediglich der Landesregierung Brandenburgs Vorwürfe machte und uns den Schwarzen Peter zuschob, wir seien diejenigen, die nicht fusionieren wollten.
Der Bericht - ich möchte nur drei Aspekte herausgreifen - befasst sich mit den Entwicklungen in den letzten Jahren, zum Beispiel mit der Schaffung gemeinsamer Einrichtungen. Gemeinsame Einrichtungen sind wirklich das größtmögliche Maß an Kooperation. Eine Vernetzung zwischen Berlin und Bran
denburg - das vergessen wir gern - verlangt teilweise auch unseren Bediensteten und Mitarbeitern viel ab, und zwar deswegen, weil sie sich an neue Standorte gewöhnen müssen, an neue Kollegen, an neue Regelungen. Wir haben es beim Dienstrecht für die Richter gesehen. Von daher möchte ich noch einmal Dank sagen für die Flexibilität, die unsere Mitarbeiter, die Beamten und Angestellten an den Tag legen.
Herausgreifen möchte ich hier - es ist teilweise schon von meinen Vorrednern getan worden - das Justizwesen, nicht nur, weil ich selbst die Chance hatte, die Fusion der Fachobergerichte mit auf den Weg zu bringen, sondern weil uns hier etwas gelungen ist, was uns in allen anderen Bereichen bisher nicht gelungen ist: dass wir nämlich einen Standort für eine gemeinsame Einrichtung einmal außerhalb des Speckgürtels gefunden haben. Das hat zwar zu Verwerfungen geführt - es gibt noch immer anhängige Rechtsverfahren -, aber Cottbus ist der einzige Standort, den wir für eine gemeinsame Einrichtung gefunden haben. Ich finde, das sollte Schule machen; denn der ländliche Raum gehört genauso zu Brandenburg wie der Speckgürtel.
Der zweite Aspekt ist die enge Kooperation, auch die praktische Zusammenarbeit. Egal, ob Umweltschutz, Informationstechnik, Verfassungsschutz, Gesundheitsförderung oder Hochschulwesen, wohin man auch blickt, es bestehen enge, vertiefte Beziehungen. Es ergibt sich manchmal aus der Natur der Sache, dass man zusammenarbeiten muss, aber es ist auch immer die Frage, wie man diese Zusammenarbeit gestaltet. Ich meine, dass wir hier wirklich große Schritte gegangen sind.
Ich kann nicht auf alles en détail eingehen, aber ein ganz zentraler Punkt - hier konnten wir auch einen Erfolg feiern - ist die Rechtssicherheit, die wir nun durch die Entscheidung zum Flughafen Berlin Brandenburg International haben. Hier zeigt sich, wie Infrastruktur und Wirtschaftsförderung Hand in Hand gehen, wie wir zusammenarbeiten und wie letztlich unsere Region zusammenwachsen wird.
Damit komme ich zum dritten Aspekt, zur Repräsentation und Außendarstellung einer gemeinsamen Region. Vorab auch wieder ein Lob, nämlich dafür, dass die trilaterale Zusammenarbeit zwischen Berlin, Brandenburg und der Woiwodschaft Großpolen entfristet, also verlängert wurde. Das zeigt, dass hier wirklich etwas geschaffen wurde, was auch funktioniert. Es sind weitere polnische Partner hinzugekommen. Das eint uns und macht uns auch stärker im europäischen Kontext. Leider verweigert sich Berlin noch immer der von diesem Landtag angestrebten gemeinsamen Landesvertretung in Brüssel. Wir hoffen, dass sich das, nachdem wir das wunderschöne Büro erwerben konnten, doch noch ändert.
Es ist heute auch über die europäische Metropolregion gesprochen worden. Hier muss ich etwas Wasser in den Wein gießen. Denn ich habe noch immer die Befürchtung, die ich bereits im letzten Jahr geäußert habe: dass man versucht ist, bei der europäischen Metropolregion nur Berlin und den engeren Verflechtungsraum zu sehen. Das darf nicht passieren, auch in einem gemeinsamen Leitbild nicht, denn wir müssen den ländlichen Raum genauso im Auge haben.
Es ist schön, dass sich Berlin-Brandenburg bei dem europäischen Netzwerk Metrex angemeldet hat. Nur, wenn man auf
die Homepage von Metrex geht und nach Berlin-Brandenburg sucht, findet man leider kein Berlin-Brandenburg. Es taucht nur Berlin als Mitglied auf. Positiver Aspekt: Geht man weiter hinein, gibt es immerhin einen Link zu Brandenburg. Das heißt, nur die Homepage von Brandenburg ist angegeben. Allerdings landet man dann auf der zentralen Homepage der Landesregierung, und der geneigte Leser, der etwas über die Metropolregion wissen möchte, muss sich erst einmal ein wenig durchwursteln. Das ist bestimmt verbesserungswürdig. Ich hoffe, es wird auch verbessert.
Dann habe ich nur noch einen Aspekt, bei dem ich sage: Wir machen vielleicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Es ist sehr gut - auch darüber haben wir in diesem Haus bereits gesprochen -, dass wir die gemeinsame Marke Berlin-Brandenburg verkaufen wollen: „Capital Region Berlin Brandenburg“. Aber ich halte es für ganz wichtig, dass wir erst einmal sehen dazu ist eine Initiative von meiner Fraktion gestartet worden -, dass wir die Marke Brandenburg weiter nach vorn bringen, also brandenburgische Produkte weiter vermarkten, damit wir ein starker Partner in der gemeinsamen Region Berlin-Brandenburg sind.
Dieses, damit wir, wie einige Berliner Politiker sagen, nicht nur „Berliner Hinterland“, sondern eine eigenständige Region innerhalb dieser Partnerschaft sind. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Der Bericht der Landesregierung, Drucksache 4/3773, ist von uns zur Kenntnis genommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt der Entschließungsantrag, Drucksache 4/4083, eingebracht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, vor. Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? - Gibt es Stimmenthaltungen? Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Abschlussbericht des Untersuchungsbüros EIM zur Quick-Scan-Untersuchung der Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Brandenburg
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Veranlassung des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards ist eine „Blitzuntersuchung“ durchgeführt worden - um einmal zu versuchen, den Begriff „QuickScan“ zu übersetzen -, also eine Blitzuntersuchung zu 1 327 Normen im Land Brandenburg, die wir aufgelistet haben, verortet in 323 Gesetzen und 1 004 Rechtsvorschriften.
Es ist dabei grob überschlägig ermittelt worden, dass 148 von diesen Normen Informationspflichten bei Bürgern oder Unternehmen auslösen. Daran „schuld“ sind 56 Gesetze und 92 Rechtsverordnungen. Insgesamt sind 316 Informationspflichten identifiziert worden, die nach der Berechnungsmethode nach der Schätzung der Gutachter 7,9 Millionen Euro jährlich erfordern.
Die Landesregierung hat dazu umfangreich Stellung genommen. Wir haben uns für die einzelnen Ressorts mit der Methodik auseinandergesetzt, jeweils zu diesen Berichtspflichten die Begründungen hergeleitet und Änderungsmöglichkeiten in der Stellungnahme beschrieben. Dabei ist sozusagen in einer QuickBetrachtung festzuhalten, dass auch diese Informationspflichten kein Selbstzweck sind, sondern sie dienen im Wesentlichen der politisch-administrativen Steuerung. Denn wer nichts weiß, kann nicht vernünftig handeln. Das ist notwendig zur Gefahrenabwehr, zum Schutz von Gütern, zum Verbraucherschutz, zum Umweltschutz etc.
Wir werden uns bei der Frage, wofür diese Informationen notwendig sind, wofür die Informationspflichten gedacht sind, im Weiteren über das Ob in einzelnen Fragen zu verständigen haben. Das wird aber eher die geringste Zahl sein. Wir werden im Wesentlichen die Frage der Quantität ins Auge fassen: Wie oft muss man abfragen? Wie oft muss man etwas wissen? Wir werden auch nach der Methodik fragen und prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, zum Beispiel durch IT-gestützte Verfahren die Meldepflichten für die Unternehmen und die Bürger auf ein Minimum an Aufwand zurückzuführen. Das ist die Zielrichtung, die wir dabei verfolgen.
Ich sehe auch die jüngsten Stellungnahmen des Ausschusses in diese Richtung gehend und wünsche weiterhin gute Zusammenarbeit. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Christoffers. Er spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung. Ich war noch etwas freudig erregt, dass die Redezeit nicht völlig ausgeschöpft worden ist, Herr Minister.
Meine Damen und Herren! Es ist gesagt worden, dass es auf Veranlassung des Sonderausschusses diese Quick-Scan-Untersuchung gab. Lassen Sie mich vielleicht aus dem Bericht und aus der Stellungnahme der Landesregierung vier Punkte ver