Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Erstens geht aus dem Bericht eindeutig hervor, dass bei den Kostensätzen nicht nur die Politik, also nicht nur das Land bzw. die Kommunen selbst gefragt sind, sondern dass sich ein Teil der Berichtspflichten auch zum Beispiel aus der Tätigkeit der Kammern ergibt. Es gibt auch eine Verantwortung der Kammern, ihrerseits - sage ich einmal - bestimmte Kosten zu senken. Ich denke dabei an das Heilberufsgesetz, ein Gesetz, das immer wieder in der politischen Debatte steht.

Der zweite Punkt: Es gibt sehr unterschiedliche Angaben über Fallzahlen. Es ist ein Unterschied, ob ich beispielsweise nach der Förderabgabeverordnung des Wirtschaftsministeriums die Fallzahl von 100 angebe oder die Fallzahl von 0. Das muss sehr schnell aufgeklärt werden, weil sich ansonsten politische Fehlsteuerungen daraus ergeben.

Der dritte Punkt: Wir müssen natürlich auch aufpassen, was wir abschaffen wollen. Der Minister wies darauf hin. Ich habe eine Presseerklärung von der Grünen Woche vom heutigen Tag. Dort wurden die besten Brandenburger Milchproduzenten ausgezeichnet. Es wurde festgestellt, dass eine wesentliche Ursache der hohen Qualität die umfassende Qualitätssicherung und das umfassende Qualitätsmanagement auch von staatlichen Stellen sind. Auf gut Deutsch: Das, was immer wieder angesprochen wird, die hohen Informationsdichten in diesem Bereich, führen letztendlich dazu, dass sich Verbraucherschutz auch öffentlichkeitswirksam umsetzen kann.

Aus dem Bericht ergibt sich die Notwendigkeit von vertieften Untersuchungen. Das ist in der Stellungnahme der Landesregierung angedeutet bzw. gesagt worden. Ich bin gespannt darauf, wann sie vorliegen.

Unabhängig von diesem Bericht, glaube ich, werden wir in der Zukunft um politische Fragestellungen nicht herumkommen. Ich möchte das anhand von einigen Beispielen deutlich zu machen versuchen.

Erstens: Wenn wir die Entscheidungsfreiheit von Akteuren weiter erhöhen und gleichzeitig Kosten senken wollen, werden wir uns künftig darüber verständigen müssen, was öffentliche Daseinsvorsorge im Land Brandenburg ist und wer welche Funktionen in diesem Bereich wahrnimmt. Das heißt auf gut Deutsch, die Funktionalreform ist ein Thema, das tatsächlich inhaltlich angegangen werden muss, um deutlich machen zu können, wer welche Entscheidungskompetenz hat.

Zweitens: Wir haben Hausaufgaben auch bei bereits hier im Landtag beschlossenen Gesetzen zu machen. Wir haben die Experimentierklausel für die Kommunen mit umgesetzt. Wenn wir jetzt feststellen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken darüber gibt, wer die Entscheidungskompetenz hat, in den Kommunen Verkehrsschilder aufzustellen, dann haben wir ein strukturelles Defizit. Ich bin sehr froh, dass die Staatskanzlei angekündigt hat, dass spätestens im März per Artikelgesetz eine Lösung gefunden werden muss. Ich glaube, dass wir ansonsten die Experimentierklausel, die den politischen Willen des Parlaments zum Ausdruck gebracht hat, mehr Entscheidungskompetenz an die Kommunen zu geben, tatsächlich nicht weiter aufrechterhalten können.

Ein dritter Bereich, den ich ansprechen möchte: Wir müssen uns über die Rolle zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme verstärkt Gedanken machen. Natürlich gibt es die Möglichkeit, ihnen beispielsweise dann, wenn sie von der EU zertifiziert sind, einen höheren Freiheitsgrad einzuräumen, was die Selbstständigkeit und die Akzeptanz ihrer Einschätzung betrifft, um über diesen Weg die Häufigkeit von Informationspflichten tatsächlich abzubauen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben mit der Quick-ScanUntersuchung zunächst nichts anderes gemacht, als Kosten zu erfassen. Die politische Entscheidung, ob und in welchem Umfang wir die Kosten abbauen können, ist eine, die wir jetzt erst fassen können. Darüber hinaus müssen wir uns politisch grundsätzlich darüber verständigen, welchen Freiheitsgrad regionale und örtliche Entscheidungsträger haben sollten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Frau Abgeordnete Fischer, Sie sind die Nächste in der Aussprache.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An allererster Stelle ein großes Dankeschön an den Finanzminister, der nämlich seinerzeit für die Landesregierung die Verantwortung und die Federführung für das Projekt übernommen hat. Mein Dankeschön geht an dieser Stelle aber auch an den Wirtschaftsminister, an den CdS und an die IHK. Ich glaube, das war auch einer der Erfolgsfaktoren, warum dieses Projekt, warum diese Untersuchung geklappt hat. Ich denke, die Englischkenntnisse reichen bei allen so weit, zu wissen, was hierbei „quick“ heißt, Herr Speer. Nochmals: Wichtig war der Dreiklang aus Parlament, Regierung und Wirtschaft.

Wichtig war auch - das sollte noch einmal betont werden -, dass wir für dieses umfangreiche Vorhaben, mehr als 1 400 Vorschriften in einem Schnellverfahren zu messen, nicht länger als drei Monate gebraucht haben. Wir wissen, dass andere Länder immer noch dabei sind, in aufwendigen Arbeitsgruppen zu recherchieren.

Wir waren also schnell. Ich will das denjenigen hier im Raum sagen, die zu den Bedenkenträgern und Skeptikern gehören, die immer sagen: Geht denn das? - Das ist etwas Neues. Wir wissen nicht ganz genau, was dabei herauskommt. - Ich kann von hier vorn ein bisschen Beruhigung signalisieren. Das Saarland hat mittlerweile als zweites Land auch alle Gesetze in diesem Schnellverfahren gemessen und ist zu ähnlichen, wenn nicht sogar zu gleichen Kostentreibern gekommen wie wir. Wir sind also auf dem richtigen Weg.

Herr Kollege Christoffers hat eben gesagt, dass wir jetzt soweit seien. Hierbei geht es aber nicht um ein Gefühl, dass wir irgendwie denken, was das kostet und ob wir belastet sind. Vielmehr wissen wir jetzt relativ genau - das ist ein Einstiegsinstrument -, wie hoch die Kosten sind.

Das Ergebnis ist - der Finanzminister hat es bereits gesagt -: Wir haben auf Landesebene keine übermäßigen Kostentreiber:

8 Millionen Euro, 10 bis 15 Millionen Euro, wenn man die Gutachten mit hochrechnet. Ich denke, wenn wir Verwaltungsvorschriften mit dazunehmen, müsste man das mit zwei multiplizieren. Ich denke aber, dass es sich im Rahmen hält. Wir reden hier nicht über Milliardenbeträge. Wir können in diesem Zusammenhang aber auch nicht sagen, das ist alles nicht sehr viel Geld, wir lehnen uns zurück und machen gar nichts.

Wenn ich hier in der Runde zu den Kollegen gucke, dann bin ich mir relativ sicher, dass Sie, wenn Sie Schulen oder Kitas besuchen oder wenn Sie in die Unternehmen gehen, immer wieder hören: Da gab es eine Statistik. Da musste ich etwas ausfüllen. Die Genehmigung dauert zu lange. Ich finde keinen Ansprechpartner. - Darum geht es uns in dem ganzen Verfahren. Deswegen ist es für uns als Abgeordnete auch wichtig, dass wir nach wie vor immer die Außensicht, die Bürgersicht, die Unternehmersicht auf die Verfahren haben und überlegen: Wo verursachen wir eigentlich die Kosten? Wo verursachen wir die Belastung? Wo können wir das auch ein Stück weit absenken, damit das im Verhältnis bleibt?

Es ist auch immer pädagogisch hilfreich, mit Positivbeispielen zu arbeiten. Wir haben ein, zwei Häuser, die das mit einer SKM-Messung vertieftend geprüft haben. Herr Minister Woidke hat für den Bereich Wassergesetz gezeigt, dass da nicht nur geredet, sondern auch gehandelt wird. Es gibt auch Beispiele aus anderen Häusern. Allein das Beispiel des Anlagenkatasters, von dem mehr als 1 400 Unternehmen betroffen sind und wo es eine Zusage gibt, zu prüfen, ob man bei der Festschreibung, die zur Führung dieses Anlagenkatasters führt, nicht zu 80 bis 90 % von jetzt insgesamt 600 000 t herunterkommt, ist eine Ansage. Das betrifft nicht nur ein Unternehmen, sondern mehr als 1 400.

Man muss hier auch deutlich sagen, dass hierfür nicht der Minister allein verantwortlich ist, sondern dass das ganze Haus an einem Strang zieht. Das heißt, es gibt Möglichkeiten, Positivbeispiele, wie der Aufwand gesenkt werden kann. Es liegt jetzt auch an der Regierung, am Finanzminister, weiterzumachen und den Prozess nicht aus dem Auge zu verlieren.

Der Weg kann natürlich nicht sein - da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Christoffers -, zu sagen: Wir streichen, wir streichen. Das wollen wir nicht. Darum geht es auch nicht, sondern worum es uns geht, ist, im Wege der Prozessoptimierung ein Stück weiterzukommen. Das sind schon wieder große Begriffe „Prozessoptimierung“, „Verfahrensvereinfachung“. Worum geht es uns dabei? - Das heißt doch nichts anderes, als dass dieses oder jenes Formular, die Genehmigung oder die Statistik im Internet ausgefüllt werden kann. Kann die Genehmigung nicht schneller erteilt werden? Hat der Bürger einen einheitlichen Ansprechpartner oder muss er von a nach b, und jedes Mal hält man sich für nicht zuständig? Oder es heißt: Das war schon einmal ein guter Aufschlag, aber es fehlt noch an dem einen oder anderen auf der Seite 2 oder 3 oder an Extragenehmigungen. - Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Das wissen wir alle hier. Das Entscheidende ist eben, dass die Fragen in diesem Haus beantwortet werden.

Ich möchte noch zwei Punkte nennen, die mir bei diesem Weg wirklich wichtig sind. Das ist zum einen der Dialog mit den Kommunen und mit den Verbänden. Wenn ich Dialog sage, dann meine ich nicht, dass nach langen Runden und Gremiensitzungen einmal ein Komma in einer Zeile verschoben wird. Die Partner vor Ort wissen oft am besten, wie Verfahren einfa

cher abzuwickeln sind, und haben oft sehr intelligente Lösungsvorschläge.

Der andere Ansatz, der auch schon angesprochen wurde, betrifft die Möglichkeiten des E-Government. Dazu muss ich nichts mehr sagen.

Uns sollte es um zwei Schwerpunkte gehen: Kundennähe und Bürgerorientierung.

(Unruhe im Saal)

Ich sage: Da hilft kein Geld. Dafür können wir kein Programm auflegen, sondern das muss vor Ort gelebt werden. Ich gestatte mir eine Randbemerkung zum Umgang. Der Umgang einiger Häuser mit den Erprobungskommunen ist in dem Zusammenhang wenig hilfreich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss ganz deutlich sagen, dass wir am Anfang stehen. Für das Land ist wichtig, eine nachhaltige Perspektive aufzuzeigen und heute die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Anerkannt ist, dass wir hier bundesweit eine Vorreiterrolle haben. Lassen Sie uns diesen Spitzenplatz verteidigen. Dann sind wir gemeinsam auf dem richtigen Weg. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Fischer. - Ich bitte darum, das Gemurmel in Grenzen zu halten. - Das Wort erhält der Abgeordnete Claus.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Der Bericht der Landesregierung zur Quick-Scan-Untersuchung offenbart uns dreierlei. Zum einen offenbart er uns die 20 teuersten Regelungen des Landesrechts. Es überrascht nicht, hier etwa auf das Straßengesetz, das Denkmalschutzgesetz und das Wassergesetz zu stoßen. Die im Bericht genannte Konsequenz, entlastende Handlungsalternativen zu suchen, ist aus Sicht unserer Fraktion völlig selbstverständlich.

Die zweite Offenbarung ist - das lässt durchaus aufhorchen - ein doppeltes Eingeständnis, wonach nämlich nicht die Erhebung von Daten die Grundlage des Quick-Scan gebildet hat, sondern eine reine Schätzung, und wonach die beauftragten Experten nur teilweise auf die brandenburgischen Lebensverhältnisse eingegangen sind. Ansonsten wurden Erfahrungen aus den Niederlanden einfach übernommen, die sicherlich nicht die Rechtsverhältnisse in Brandenburg widerspiegeln. Mit anderen Worten: Der Quick-Scan ist gegenüber der Standardkostenmessung sehr viel ungenauer. Er wurde außerdem zu einem großen Teil auf ausländische Rechtsgegebenheiten gestützt. Das also ist das Ergebnis, das uns die Leistung des Sonderausschusses präsentiert.

Die DVU-Fraktion hat sich, wie Sie wissen, von Anfang an gegen diesen Sonderausschuss ausgesprochen. Wir hatten eine andere Lösung des Problems vorgeschlagen, die von Ihnen bekanntlich abgelehnt wurde. Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt. Da wir jedoch entschieden dafür sind, administrative Lasten zu senken, haben wir der Durchführung des Quick-Scan zugestimmt.

Dieser Quick-Scan hat drittens ein eigenes Ergebnis gebracht. Es ist ein Ergebnis, das eigentlich seit Jahren auf dem Tisch liegt und dennoch andere Fraktionen und Parteien überhaupt nicht zu beschäftigen scheint. Die Rede ist von der katastrophalen „Übergesetzgebung“ und „Durchregulierung“ durch den Bund und vor allem durch die EU. Sogar der Bericht der Landesregierung führt hierzu aus:

„Das Ergebnis belegt, dass die bürokratischen Hauptlasten nicht dem Landesrecht zuzuordnen sind.“

Selbstverständlich bleibt es bei dieser vagen Andeutung. Wir alle wissen aber, was damit gemeint ist. Was also bringt es, unser brandenburgisches Landesrecht nach Kostentreibern zu durchforsten, wenn mehr als die Hälfte des in Deutschland geltenden Rechts direkt aus Brüssel diktiert wird? In Fragen des Wirtschaftsrechts sind es sogar 80 %. Was ist das für eine politische Kultur? Die Landesregierung sieht sehr wohl, dass die geringste Bürokratie aus dem brandenburgischen Landesrecht stammt. Sie sieht sich aber nicht veranlasst, die entsprechenden Appelle an Berlin und Brüssel zu richten. Dieser sogenannte Quick-Scan sollte uns die Augen öffnen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Dombrowski von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit rund 8 Millionen Euro jährlich belastet das brandenburgische Landesrecht unsere Wirtschaft, wie hier von verschiedenen Vorrednern bereits gesagt wurde. Das ist das Ergebnis der Messung der Bürokratiekosten, wie der Minister zutreffend ins Deutsche übersetzt hat.

Meine Damen und Herren, wir wollen Bürokratiekosten für unsere Bürgerinnen und Bürger deutlich senken. Darauf muss bei der Verabschiedung und der Novellierung von Gesetzen künftig verstärkt geachtet werden. Das ist das eigentliche Ziel.

Wo stehen wir bislang auf dem Weg dorthin? Wir wollen mit unserer Entbürokratisierungspolitik administrative Hürden und Hindernisse ausräumen oder zumindest senken. Dadurch werden Kostenvorteile für die heimische Wirtschaft erzielt sowie die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Brandenburg verbessert. Je mehr man über diese Verbesserung redet, desto mehr werden wir alle einen Gewinn haben.

(Beifall bei der CDU)

Im Standardkostenmodell haben das Parlament und die Landesregierung eine große Chance für unser Land gesehen. Als Vorreiter in Deutschland, wie man wirklich sagen kann, hat Brandenburg mittels Quick-Scan, einem stark vereinfachten Modell zur Messung von Standardkosten, das gesamte brandenburgische Landesrecht nach den größten Kostentreibern

untersucht. Bei der Messung wurden die Regulierungsverantwortlichkeiten identifiziert. Abschließend wurde eine Liste der 20 Regelungen erstellt, die die höchsten Informationskosten verursachen. Informationskosten sind Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft durch Berichterstattung, Statistik, Genehmigungs-, Anzeige- und Aufzeichnungspflichten entstehen.

Welche Ergebnisse haben wir durch die Quick-Scan-Untersuchung im Einzelnen gewonnen? Ca. 150 der rund 1 300 Gesetze und Verordnungen enthalten insgesamt 316 Informationspflichten. Dies entspricht, wie bereits gesagt wurde, einer Kostenlast von rund 8 Millionen Euro jährlich. Es stellte sich heraus, dass gerade einmal 20 Gesetze und Verordnungen 82 % der festgestellten Informationskosten beinhalten. Die Kostentreiber - auch wenn sich dieses Wort negativ anhört, was es eigentlich gar nicht muss - sind auf jeden Fall bekannt.

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist, dass Bundes- und Europarecht einen erheblichen Anteil an der Bürokratielast haben. Deshalb lässt aufhorchen, dass der EU-Industriekommissar Günter Verheugen heute in Brüssel erklärt hat:

„Wir wollen eine noch nie da gewesene Kampagne zum Bürokratieabbau einleiten.“

Verheugen weiter:

„In einem ersten Schritt können wir bereits ein gutes Stück vorankommen und die Belastungen um 1,3 Milliarden Euro senken.“

Meine Damen und Herren, das sind wirklich einmal gute Nachrichten von der EU. Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Europaparlaments und auch die Verwaltung dort genauso ernsthaft an diesem Ziel arbeiten werden, wie wir es hier tun und wie es Günter Verheugen in Aussicht gestellt hat.