Dieter Dombrowski

Sitzungen

4/4 4/5 4/11 4/12 4/13 4/14 4/16 4/17 4/18 4/21 4/23 4/25 4/26 4/29 4/31 4/34 4/36 4/37 4/38 4/43 4/44 4/45 4/47 4/48 4/49 4/50 4/51 4/54 4/55 4/61 4/62 4/63 4/64 4/65 4/66 4/67 4/68 4/69 4/73 4/74 4/78 4/80 4/83 4/84 4/85 4/86 4/87 4/88

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Volksinitiative hat kürzlich 27 000 Unterschriften übergeben. Die drei Hauptforderungen sind bekannt: 1 500 m Abstand von der Ortsbebauung, 10 000 m Abstand zwischen einzelnen Windfeldern und drittens keine Windräder in Naturschutzgebieten.
Die Kollegin Gregor-Ness hat gesagt, dass Dritte ist ohnehin schon längst der Fall. Beim Ersten hat die Landesregierung reagiert und einen Mindestabstand von 1 000 m empfohlen. Die 10 km Abstand zwischen einzelnen Windfeldern sind willkürlich gegriffen.
Ich will es kurz machen, meine Damen und Herren: Wenn wir Anhörungen durchführen - es ist ja nicht die erste, die wir durchgeführt haben -, dann beschäftigen sich die Abgeordneten doch sehr ernsthaft mit dem, was dort vorgetragen wird, weil man ja auch weiß, dass sich diejenigen, die als Anzuhörende eingeladen werden, darauf vorbereiten, um ihr Anliegen möglichst überzeugend zu verkaufen.
Es ist so, dass der Ausschuss einstimmig das Anliegen zurückgewiesen hat.
- Moment mal, das würde ich jetzt auch einmal als Dank an die Linksfraktion an dieser Stelle sagen.
Im Grunde genommen konnte kein Abgeordneter, dem, was dort vorgetragen wurde, so zustimmen, weil das - ich muss das leider sagen und habe als Leiter der Anhörung daraus auch keinen Hehl gemacht -, was dort vorgetragen wurde, nicht die Qualität hatte, den Landesgesetzgeber zu überzeugen, hier gesetzlich tätig zu werden, und dann auch noch in einem Bereich, der so ohne Weiteres, wenn es um die Abstandsflächen geht, durch Gesetz gar nicht geregelt werden kann.
Auch auf die Fragen, welche Vorschläge die Anzuhörenden, gegebenenfalls auch aus anderen Bundesländern haben, die sie uns als Empfehlung an die Hand geben können, folgte Schweigen bzw. kamen Hinweise auf Arbeitsmediziner in den USA, die festgestellt hätten, wie schädlich das alles sei.
Das ist im Grunde genommen wirklich zu wenig. Ich sage - und habe das auch in der Anhörung gesagt -, wenn man dann weiß, dass sich diese Volksinitiative längst entschieden hat, zur Landtagswahl anzutreten, was ihr gutes Recht ist, dann kann ich an der Stelle nur feststellen: Sie haben an mehreren Tagen kräftig demonstriert. Aber das, was an verantwortlicher Politik für das gesamte Land und für alle Politikbereiche notwendig ist, das ist der Volksinitiative, zumindest denen, die sie vorgetragen haben, nicht denen, die im guten Glauben, das wäre richtig, unterschrieben haben, einfach nicht abzunehmen gewesen.
Das ist der Grund, warum kein Abgeordneter bei der Anhörung der Volksinitiative, so wie sie ist, zustimmen wollte.
Es bleibt dabei: Die Mehrheit dieses Hauses steht zur Energiekonzeption der Landesregierung. Wir wissen, dass wir damit noch ausreichend Probleme haben werden. Egal, welche der Energieformen darin aufgezählt ist - keine ist konfliktfrei. Zu jeder einzelnen Energieform gibt es eine Volksinitiative, zumindest aber ablehnende Stimmen. Das ist aber in der Politik überhaupt nichts Besonderes. Wir sind dafür gewählt, und es ist unsere ständige Aufgabe, Dinge zusammenzubringen, die, für sich betrachtet, scheinbar nicht zusammengehen können. Aber wir haben im Grunde genommen keine Alternative. Deshalb ist es gut - das sage ich wieder in Richtung Linkspartei -, dass Sie die Anhörung nicht zum Anlass genommen haben, gleich „Hurra!“ und „Weiter so!“ zu rufen, sondern sich eine andere Strategie überlegen. Wie diese zu bewerten wäre, ist eine andere Frage. In Ihrem Papier haben Sie sich ausreichend Möglichkeiten offengelassen.
Ich kann Ihnen aufgrund dessen, was wir hier gehört haben, und nach ernsthafter Beschäftigung mit der Thematik nur emp
fehlen, sich der Empfehlung des Hauptausschusses anzuschließen und diese Volksinitiative abzulehnen. - Danke schön.
Ende April gründete sich die Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung Berge - Lietzow“. Die Mitglieder und Anwohner beklagen die sprunghaft angestiegene Anzahl der Fahrzeuge, die täglich die beiden Ortschaften auf der Bundesstraße B 5 durchfahren. Dabei sind der große Anteil des Schwerlastverkehrs an dem Gesamtverkehrsaufkommen und die dadurch entstandene zusätzliche Gefährdung der Anwohner wohl wesentliche Kritikpunkte der Bürger.
Ich frage die Landesregierung: Wann kann angesichts des rasant angestiegenen Verkehrsaufkommens mit einem Baubeginn der Ortsumgehung für Berge und Lietzow gerechnet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Vortrag des Kollegen Vietze hätte man vergessen oder irritiert sein können, über welches Gesetz wir reden. Denn der Kollege Vietze hat sich im Grunde genommen - so sehe ich es jedenfalls nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf bezogen.
Ich hatte nach der 1. Lesung im Landtag die Erwartung, so wie die Diskussion verlief, dass der Landtag Brandenburg die Gelegenheit nutzt, im 20. Jahr der friedlichen Revolution dieses
Gesetz mit einer großen Mehrheit zu beschließen. Die Diskussion im Rahmen der Anhörung halte ich für keinen schädlichen, sondern für einen nützlichen Prozess.
Selbstverständlich, nicht alle Opferverbände haben den Gesetzentwurf in der damaligen Form begrüßt. Der Hauptausschuss, der federführend war, hat die Anregungen verarbeitet. Diese finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf wieder. Von daher ist ein weitestgehender Konsens zumindest zwischen den Betroffenen, die angehört wurden, hergestellt worden.
An der Stelle darf ich im Publikum sieben Vertreter von Opferverbänden kommunistischer Diktatur begrüßen. Das macht sonst der Präsident; vielleicht macht er es noch.
Meine Damen und Herren! Herr Vietze hat sich in seiner Rede auf den ehemaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe bezogen. Ich möchte Ihnen, Herr Vietze, widersprechen. Sie haben den Eindruck erweckt, als hätten 54 % der Brandenburger bei der Landtagswahl symbolisch ihr Votum bezüglich der tatsächlichen oder vermeintlichen Belastung des ehemaligen Ministerpräsidenten abgegeben. Das halte ich für falsch. Ich weiß nicht, woher Sie wissen, dass die absolute Mehrheit aus diesem Grunde zustande gekommen ist. Vielleicht lag es einfach daran, dass die damalige Landesregierung und der Ministerpräsident es verstanden haben, die breite Politik der Dinge, die es zu verarbeiten galt, den Menschen nahe zu bringen. Das auf das Thema Stasi zu reduzieren halte ich für daneben. Im Grunde genommen glaube ich, dass Sie hier missbräuchlich das Ansehen des Altministerpräsidenten Manfred Stolpe nachträglich schädigen, weil Sie sich in seinen Schatten stellen wollen, wo sie nicht hingehören.
Wenn Manfred Stolpe und andere gesagt haben, allen Menschen müsse nach einer solchen dramatischen Wendung der Gesellschaftsordnung eine Chance gegeben werden, dann haben sie Recht.
Herr Vietze hat gesagt, er selbst sei einen schweren Weg gegangen. - Ja, Sie sind einen schweren Weg gegangen, Herr Vietze: vom letzten Bezirkssekretär hier in Potsdam in diesen Landtag. Da sind Sie heute auch schon gewürdigt worden. Das ist wahrlich schwer. Sie fahren einen BMW, während andere, die Opfer nicht alle, aber viele - von Hartz IV leben oder und sich mit einer beschämenden Opferrente begnügen müssen, die ihnen auch nur gewährt wird, wenn sie länger als ein halbes Jahr
zu Unrecht im Gefängnis gesessen haben. Nur dann können sie diese überhaupt geltend machen.
Meine Damen und Herren! Herr Vietze, Sie haben dann beschrieben, dass die Diskussion in den Jahren 2008 und 2009, 20 Jahre nach der friedlichen Revolution, noch einmal Fahrt aufgenommen hat. Das ist eine gute Diskussion, und sie kommt nie zu spät. Denn wenn es darum geht, allen Menschen eine Chance zu geben, kann man das nur unterstreichen. Ich schildere Ihnen einmal ein Beispiel, das belegt, dass wir, die in
der Politik Verantwortung tragen, Menschen, denen wir bisher keine Chance gegeben haben, mit diesem Gesetz eine Chance geben werden.
Bei den Opfern sind viele Verletzungen zurückgeblieben; die körperlichen Wunden heilen schneller als die seelischen. Zu dem Fall: Ein älterer Herr in der Region Cottbus geht als ehemaliger langjähriger Haftinsasse laufend zu Ärzten und sagt, er habe schwere Schäden. Er geht zum Orthopäden, weil er meint, dass körperliche Schäden zurückgeblieben seien. Alle Orthopäden schicken ihn wieder weg. Irgendwann kam er zu mir und sagte: Nirgends wollen sie mir helfen, denn überall ist die Stasi dahinter. - Er fühlte sich verfolgt.
Ich schickte ihn zu einem Cottbuser Orthopäden, der mir gut bekannt und wirklich über alle Zweifel erhaben ist. Letzte Woche kam der Betroffene zu mir und sagte: Herr Dombrowski, der Arzt hat bei mir nichts gefunden. Ich glaube, da ist auch schon die Stasi gewesen.
Von daher könnte man einfach sagen: Der hat sie nicht alle! Aber Fakt ist eines: Der Mann hat ein Problem, und er hat bisher keine Chance gehabt, im Rahmen psychosozialer Beratung Hilfe von jemandem zu bekommen, der sich mit dieser Thematik auskennt.
Das sind die Geschichten, die das Leben schreibt.
Wenn Manfred Stolpe gesagt hat: Allen Menschen eine Chance geben!, dann gilt das auch für diesen Personenkreis, denn nicht alle haben es so gut geschafft, wie wir es vielleicht gewünscht hätten.
Neben der psychosozialen Beratung ist natürlich die Vernetzung von Angeboten und die Vermittlung von Wissen über die Diktaturen in Deutschland ein wichtiger Punkt. Es kann im Grunde genommen nicht befriedigen, dass wir im 20. Jahr der friedlichen Revolution noch darüber diskutieren, ob die DDR ein Rechtsstaat war.
Sie wissen, Herr Vietze, die DDR-Führung hat nie behauptet, dass die DDR ein Rechtsstaat sei, sondern es hieß: Wir sind ein souveräner Staat. - Wie kann denn auch eine Diktatur des Proletariats oder auch jede anders geartete Diktatur etwas mit Demokratie oder Rechtsstaat zu tun haben? Aber heute, mit 20 Jahren Abstand, finden wir uns in einer Diskussion wieder, in der uns weiszumachen versucht wird: Na ja, eigentlich war die DDR ja auch ein Rechtsstaat. - Sie war keiner!
Angesichts der Aussagen über den Bildungsstand bei Schülerinnen und Schülern auch in Brandenburg bezüglich dieses Themas erkennen wir Handlungsbedarf. Es geht überhaupt nicht darum, Herr Vietze, irgendjemanden zu diskriminieren, zu diskreditieren. Sie wissen, auch ich habe das nie gemacht, denn es führt nicht weiter.
Wenn man übertrieben Verantwortung zuweist - ich denke, die kann man auch nur persönlich zuweisen -, läuft man Gefahr, unglaubwürdig zu werden. Von daher bitte ich, Herr Vietze,
einfach noch einmal zu überlegen, ob das, was Sie heute hier vorgetragen haben, wirklich ein Beitrag zur Versöhnung ist. Denn es geht darum - ich zitiere Manfred Stolpe -, „allen Menschen eine Chance zu geben“, auch denen, die Täter geworden sind, weil sie als inoffizielle Mitarbeiter noch immer ein Geheimnis mit sich herumtragen. Denn im Gegensatz zu den hauptamtlichen Mitarbeitern wissen ja die inoffiziellen Mitarbeiter in der Regel nichts voneinander, sie wissen nicht, mit wem sie sich austauschen können. Sie tragen dieses Geheimnis mit sich herum. Ich würde mich freuen, wenn von diesen vielen Tausend inoffiziellen Mitarbeitern, die dieses dunkle Geheimnis mit sich herumtragen - es kann die Menschen nicht glücklich machen, wenn sie ein Geheimnis bewahren müssen -, viele sich einem solchen Beauftragten anvertrauen, um nach Möglichkeiten zu suchen, sich dieser Last zu entledigen. Dafür gibt es gute Beispiele. Es muss nicht so weit kommen, dass es jemand seinen Angehörigen erst auf dem Totenbett gesteht. Es sind ja auch Angehörige und Kollegen bespitzelt worden. Es lebt sich schwer mit einer Lüge, egal in welchem Bereich. Auch für diese Menschen ist dieses Gesetz eine Chance.
Von daher, Herr Vietze, zum Schluss: Seien Sie bitte versichert zumindest gilt das für meine Fraktion -, dass das Gesetz kein Instrument der Abrechnung sein soll, sondern ein Instrument zur Aufarbeitung und Versöhnung. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Klarer Kurs für Brandenburg - verbindliche Standards für die Windkraft im Rahmen der Energiestrategie der Landesregierung“ lautet das Thema der heutigen Aktuellen Stunde; der Präsident hat es gesagt.
Meine Damen und Herren! Brandenburg stellt sich mit der Energiestrategie 2020 dem Klimaschutz und der Frage, wie die Energiepolitik unter den Bedingungen einer weltweit steigenden Energienachfrage unter Einhaltung des im Kyoto-Protokolls formulierten Reduktionsziels der klimaschädlichen Treibhausgase um 20 % bis 2020 nachhaltig gestaltet werden kann.
Vor dem Hintergrund knapper werdender Energieressourcen wird es zunehmend wichtiger, die Versorgung mit Energie im Land auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei dürfen wir aber weder die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft noch die Bürger überfordern. Wir müssen uns dieser Herausforderung unweigerlich stellen - jetzt und in der Zukunft -, um zu garantieren, dass Energie und die Versorgung mit Energie zur wirtschaftlichen Preisen sichergestellt ist.
Wir haben im Land Brandenburg mit der Energiestrategie 2020 die energiepolitischen Zielsetzungen für die nächsten Jahre
formuliert. Die Bundesrepublik hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase um 40 % gegenüber 1990 zu senken.
Der Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz benennt die konkreten Maßnahmen für Brandenburg. Der erste Blick in diesen Katalog zeigt schon, dass kaum ein Bereich ausgespart bleiben kann. Handeln ist überall notwendig, egal, ob es sich um die Energiewirtschaft selbst, die Gebäudewirtschaft, den Verkehr, die Entsorgungswirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft oder den kommunalen Bereich handelt.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir uns in diesem Haus über die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen im Grundsatz einig sind. Wir brauchen in Brandenburg eine dauerhaft sichere, umweltverträgliche und wirtschaftliche Energieversorgung für die Wirtschaft und die Menschen im Land. Die Kombination dieser Ansprüche, die ich eben formuliert habe, stellt gleichzeitig die Herausforderung dar, da jede Energieform selbstverständlich auch ihre Kritiker hat.
Die Energiestrategie 2020 sieht vor, den Energieverbrauch bis zum Jahre 2020 um 13 % zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % gegenüber 1990 auszubauen.
In der Bilanz sollen damit bis zum Stichtag die CO2-Emissionen um 36,4 Millionen t CO2, also um 40 %, gesenkt werden. Erreichen können wir diese Vorgaben allerdings nur, indem wir gleichzeitig mehrere Ziele verfolgen:
Erstens: Die Energieeffizienz in der Energieerzeugung und -verteilung muss deutlich verbessert werden. Mit Maßnahmen zur emissionsarmen Energiebereitstellung, einer besseren Energieeffizienz und zur weiteren Energieeinsparung lassen sich die größten Energieeinsparpotenziale erzielen und damit die CO2Emissionen deutlich verringern.
Zweitens müssen wir die Entwicklung und Nutzung zukunftsfähiger Energietechnologien weiter voranbringen. Die Forschung und Nutzung nachhaltiger Energietechnologien generiert Wertschöpfung für unser Land und schafft Hunderte von Arbeitsplätzen.
An dritter Stelle steht die Sicherung der zukunftsfähigen Nutzung der heimischen Braunkohle. Die Braunkohle zählt im Land Brandenburg zu den Hauptverursachern der energiebedingten Klimagasemissionen. Dennoch bestehen gerade im Bereich der Braunkohleverstromung enorme Reduktionspotenziale durch neue Technologien wie CCS. Deshalb bekennen sich die Landesregierung und auch meine Fraktion zur weiteren Verstromung der Braunkohle in Brandenburg. Die Braunkohle ist momentan der einzige wettbewerbsfähige heimische Energieträger, der maßgeblich zur Versorgungssicherheit und zur wirtschaftlichen Grundlaststromerzeugung für Brandenburg und über die Landesgrenzen hinaus beiträgt.
Viertens: Nach der Energiestrategie 2020 soll in Brandenburg der Anteil der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 20 % am Primärenergieverbrauch ausgebaut werden. Im Zentrum stehen dabei Energiegewinnung aus Windkraft, die Solarenergie und die Energieerzeugung aus Biomasse, obgleich der Windkraft die größte Bedeutung bei den regenerativen Energien zufällt. Mit 45 % hat sie den höchsten Anteil am Ausbauziel.
Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien werden Ressourcen geschont. CO2-Emissionen können spürbar gesenkt werden, wenn ein Teil der Energieerzeugung auf der Basis fossiler Energieträger ersetzt wird.
Seit 1990 beobachten wir, dass die energiebedingten CO2Emissionen in Brandenburg zurückgehen. Durch den forcierten Einsatz der regenerativen Energien werden inzwischen mehr als 7 Millionen t CO2 vermieden. Eine vermehrte Energieerzeugung durch regenerative Energien führt aber bei den Endverbrauchern vor Ort zu höheren Strompreisen. Erinnern möchte ich hier an die Energieeinspeisevergütung, an das EEG.
Lassen Sie mich aber bei der Windenergie bleiben - darum soll es ja heute auch gehen: Um die 45 % des Ausbauziels durch die Nutzung der Windenergie erreichen zu können, müssen neue Windenergieanlagen gebaut, ältere Anlagen durch Repowering modernisiert und weitere Windeignungsgebiete in Brandenburg ausgewiesen werden.
Herr Präsident, Sie haben am 27. April die Unterschriftenlisten der Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windindustrieanlagen entgegengenommen. Insgesamt wurden Ihnen und damit uns allen mehr als 26 000 Unterschriften überreicht. Gestern hatten wir hier vor dem Haus eine Demonstration, und einige Kolleginnen und Kollegen haben sich der Diskussion gestellt. Das ist bei den Demonstranten sehr gut angekommen; so viel sei an dieser Stelle auch gesagt. Es ist also ein Problem für viele Bürger im Land.
Die in der Energiestrategie 2020 des Landes und dem Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz gesteckten Ziele sehen vor, die Windkraft bis 2020 auf 15 300 Gigawattstunden auszubauen. Das bedeutet eine Verdoppelung der installierten Anlagenleistung und eine Zunahme der Windeignungflächen um ca. 50 %.
Die Ausweisung der Windeignungsgebiete liegt bislang in der Verantwortung der Regionalplanung, also den fünf Regionalen Planungsgemeinschaften im Land. Die Entwicklung der Windenergie im Land Brandenburg konzentrierte sich in der Vergangenheit - und wird sich auch in der Zukunft darauf konzentrieren - auf die in den Regionalplänen ausgewiesenen Eignungsflächen, was den Bau von Windkraftanlagen außerhalb dieser planfestgesetzten Gebiete ausschließt.
Zeitgleich nehmen alle von uns - gerade in jüngster Vergangenheit - einen zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung wahr, der die Windkraft und die Ausbaupläne verurteilt. Die Kritik der Windkraftgegner richtet sich vor allem gegen die zu geringen Abstände der Windräder zu den Wohngebieten. Die Windkraftgegner führen die Lärmemissionen, den Schattenwurf und die Verspargelung der Landschaft, wie es heißt, als Gegenargumente ins Feld. Ein Umweltminister der letzten Wahlperiode hat die Verspargelung zum geflügelten Wort gemacht. Ihr Kernanliegen ist, dass Windräder einen größeren Abstand zu den Gemeinden und Kommunen aufweisen sollen bzw. müssen, als dies bislang der Fall ist.
Ich sage an dieser Stelle ganz klar, dass wir an dem Ausbauziel der Energiestrategie 2020 festhalten. Die Windkraft ist wichtig, um bis zum Jahre 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 % am Primärenergieverbrauch auszubauen. Dieses Ziel stelle ich nicht infrage. Infrage stelle ich aber, ob die Bemühungen der Landesregierung und auch unsere Bemühungen,
für verbindliche planerische Standards zu sorgen, bislang ausreichend waren.
Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, auch der Windkraft, ist notwendig und sinnvoll. Aber auch die Bedenken und Einwände der Menschen in Brandenburg dürfen wir bei den Ausbauzielen weder vernachlässigen noch unter den Tisch kehren. Der Widerstand der Menschen macht uns deutlich, dass wir eine derartige Problematik nicht ohne die Bürger lösen können.
Trotz des hohen umweltpolitischen Nutzens, den die Windkraft im Rahmen der Energiestrategie 2020 hat, brauchen wir in Brandenburg einen klaren Kurs und verbindliche Regelungen zum Mindestabstand von Windkraftanlagen, zur Grenze der Innenbereiche, also dort, wo die Menschen wohnen.
Die bislang ausgesprochene unverbindliche Empfehlung in der Energiestrategie 2020, bei neuen Windkraftanlagen einen Abstand von 1 000 Metern zur Ortsrandbebauung einzuhalten, reicht nicht aus. Jedenfalls ist die Praxis bisher eine andere. Die Widerstände der Bürger zeigen uns, dass die praktizierten Abstände offenbar als ungenügend empfunden werden und es aus meiner Sicht auch sind. Der Unmut der Bürgerschaft sollte nicht einfach beiseite gewischt werden. Es gibt auch gute Gründe, näher hinzusehen und sich den Argumenten gegenüber aufgeschlossen zu zeigen.
Ein Blick in den Windkrafterlass des Landes Brandenburg zeigt, dass Natur- und Umweltschutz über die Belange der Bürger gestellt bzw. nicht gleichberechtigt behandelt und geregelt werden. Im Windkrafterlass heißt es wörtlich:
„Eine deutliche Verminderung der beeinträchtigenden Wirkung des Eingriffs besteht, wenn die Windkraftanlage oder der Windpark folgende Abstände einhält: zu Brut- und Rastgebieten gefährdeter Vogelarten und zu den Rast- und Überwinterungsgebieten der Vögel von 1 000 Metern und zu den Außengrenzen von Naturschutzgebieten von 1 000 Metern.“
Meine Damen und Herren, was will ich damit sagen? Das, was wir im Planungsrecht der Natur und den Tieren als Verpflichtung angedeihen lassen, sollte auch für den Abstand zur Wohnbebauung unserer Menschen hier im Lande gelten.
Es gab in der Vergangenheit auch irritierende Äußerungen. Als es vor einem guten Jahr darum ging, die Energiestrategie zu erläutern usw., hat auch der für Infrastruktur zuständige Minister öffentlich erklärt: Ja, das wollen wir - aber ohne neue Windeignungsflächen auszuweisen. - Das konnte natürlich nicht aufgehen, war auch nicht so gemeint, wie hinterher klargestellt wurde. Aber ich denke, wir müssen, wenn wir die erneuerbaren Energien ausbauen wollen, auch in diesem Bereich den Menschen ganz klar sagen, dass wir dahinter stehen und sie damit auch Einschränkungen zu ertragen haben, dass wir aber versuchen, durch verbindliche Vorgaben die Einschränkungen und Belästigungen in einem erträglichen Rahmen zu halten. Das genannte Beispiel belegt jedoch, dass wir für bedrohte Tiere und Naturschutzgebiete Mindeststandards aufgelegt haben und praktizieren, dies aber beim Abstand zur Wohnbebauung in unseren Städten und Gemeinden nicht der Fall ist.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine weitere Anmerkung: Wenn wir heute über den Ausbau der erneuerbaren Energien debattieren, ist es auch angebracht, offen über einen möglichen Anstieg der Stromkosten für die Endverbraucher zu reden. Auch das gehört zur Wahrheit. Das EEG der Bundesregierung, das erst kürzlich novelliert wurde, beschleunigt die Entwicklung auch im Bereich der Windenergie.
Betreiber von Windenergieanlagen erhalten seit Jahresbeginn eine höhere Vergütung für neue Windkraftanlagen von 9,2 Cent pro Kilowattstunde. Damit werden die Betreiber von Windkraftanlagen betriebswirtschaftlich motiviert, den Ausbau der Kapazitäten zu forcieren. Das ist auch der Hintergrund dieser Vergütung.
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus regenerativen Energien abzunehmen. Die Kosten dafür - auch die Netzausbaukosten - werden von den regionalen Netzbetreibern auf die Endverbraucher vor Ort, das heißt auf die Unternehmen und privaten Haushalte umgelegt. Schon jetzt fließen 35 % eines jeden Strom-Euros der privaten Haushalte an den Staat. 5 % sind dabei Mehrkosten, die sich aus der EEG-Umlage ergeben. Gewerbekunden zahlen auf jeden Strom-Euro bereits 30 % an staatlichen Abgaben, wobei die EEG-Mehrkosten hierbei 7 % ausmachen.
Meine Damen und Herren! Nachhaltigkeit heißt nicht, sich nur auf ökologische Belange zu konzentrieren. Nachhaltigkeit meint auch, eine Balance zwischen der Wirtschaftlichkeit und bezahlbaren Strompreisen zu finden. Dies können wir nur durch einen ausgewogenen Energiemix erreichen. Die erneuerbaren Energien sind ein Teil des Ganzen, sollen sie doch bis 2020 ein Fünftel am gesamten Energieverbrauch in Brandenburg ausmachen.
In Brandenburg liegen die Strompreise im bundesdeutschen Vergleich schon jetzt im oberen Drittel der Skala. Auch in den anderen neuen Ländern ist das so. Dies hat Gründe, die auch daran liegen, dass wir aufgrund geschichtlicher Entwicklungen und der Entwicklung der Unternehmen auf dem Energiemarkt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nicht den Wettbewerb haben, der notwendig wäre, um hier einzugreifen.
Aber wir müssen auch sagen: Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, auch mit den Projekten, Höchstspannungsleitungen unter der Erde zu verlegen und vielem mehr, was sich alles sehr gut anhört, erhöhen wir natürlich auch die Energiepreise hier in der Region. Dies muss man den Menschen sagen. Das fällt nicht vom Himmel und ist auch ein Wirtschaftsfaktor für Brandenburg. Es trägt jedoch dazu bei, dass die Energiepreise ständig erhöht werden. Wenn man das will, dann soll man das auch sagen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Energiesicherheit ist das eine, ökologische Interessen sind das andere. Wenn es eine Begründung dafür gibt, warum trotz aller Belastungen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden müssen, dann ist es die Energiesicherheit. Denken Sie an den letzten Winter zurück, als Gazprom die Gaslieferungen an die Ukraine und damit an 15 europäische Staaten drosselte. Diesbezüglich müssen wir den Bürgern auch erklären: Es geht eben nicht nur um Preise - so wichtig das auch ist -, sondern auch darum, dass wir überhaupt Energie verfügbar haben.
Deshalb lassen Sie uns gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern offen mit dem Thema umgehen, die Bedenken ernst nehmen, aber auch unsere Vorstellung der Entwicklung der regenerativen Energien immer unter den Vorbehalt stellen, dass wir die Preisentwicklungsbeeinflussung dabei nicht aus den Augen verlieren dürfen. - Danke schön.
Aus verschiedenen Kreisen wurde angemerkt, dass im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 teil
weise sehr restriktive ordnungsbehördliche Verordnungen bezüglich der Plakatierung erlassen werden. Dabei sind dem Aushang von Plakaten sowohl zeitlich als auch zahlenmäßig sehr enge Grenzen gesetzt worden. Beispielsweise wurden ein Plakatierungszeitraum von 7 bis 14 Tagen sowie eine Plakatanzahl von maximal 30 Plakaten bei einer Einwohnerzahl von knapp 7 000 Einwohnern und bei 236 km2 Fläche durch ein Ordnungsamt festgelegt.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern sind solche zeitlichen und zahlenmäßigen Beschränkungen mit den Grundsätzen freier, demokratischer Wahlen und der dafür notwendigen Wahlwerbung vereinbar?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben schon viel Zustimmendes zu diesem Gesetzentwurf vorgetragen. Die Kollegin Gregor-Ness hat insbesondere auch darauf hingewiesen, wie der Beratungsstand und der Beratungsweg im Fachausschuss gewesen sind. Wir haben die Änderungen am Gesetzentwurf dort einstimmig angenommen und auch Anträge der Opposition verarbeitet, weil sie sachlich und vernünftig waren. Ich möchte deshalb nicht alles wiederholen.
Das Gesetz war notwendig und sinnvoll, um auch dem Bürokratieabbau wieder ein Stückchen Genüge zu tun. Es war Bundesrecht anzupassen, auch EU-Recht. Der eigentliche Punkt, über den wir uns als Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf gestellt haben, war die Absicht, Pflichtentleerungen bei der Abfallentsorgung einzuführen. Dies war aus Sicht aller Fraktionen kein Beitrag zur Abfallvermeidung, sondern vielleicht zu anderen sinnvollen Zwecken. Da uns aber auch Missstände aus der Fläche des Landes nicht bekannt waren, auch nicht aus unseren eigenen kommunalen Erfahrungen, waren wir der Meinung, dies ist nicht notwendig. Von daher ist es mir ein großes Vergnügen, Sie alle zu ermutigen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute, im 20. Jahr der friedlichen Revolution, liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und Folgen diktatorischer Herrschaften“ vor. Ich habe mir Einiges dazu aufge
schrieben und aufschreiben lassen. Aber wenn man sich seine Aufzeichnungen zu einem solchen Thema anschaut, stellt man fest, dass sie doch nicht richtig sind, weil es bei einem solchen Thema nicht nur um Sachfragen geht, sondern auch um viele Emotionen, ganz persönliche Empfindungen und vor allen Dingen um viele absolut zulässige Blickweisen auf die eigene Geschichte und auf das Leben anderer.
Derzeit laufen überall in den Medien Filme über 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Gestern Abend habe ich in der ARD einen Kurzbeitrag gesehen, in dem es darum ging, wie im Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland die Aufarbeitung der vorangegangenen Diktatur bewältigt wurde. Unter anderem wurde dort berichtet und nachgestellt, wie sich ein Bürgermeister und der gesamte Stadtrat nach Ende des Zweiten Weltkrieges im Heizungskeller des Rathauses getroffen haben, um dort die Vergangenheit den Flammen im Kohleofen zu übergeben. Alle brachten ihre Unterlagen aus der Zeit mit, ihre NSDAP-Mitgliederkarteien, und waren sich einig: Es hat eine neue Zeit begonnen. Wir schmeißen alles in die Flammen, und damit ist es vorbei. Die Vergangenheit ist bewältigt.
Nun will ich dies nicht mit dem vergleichen, was wir im Zuge der friedlichen Revolution im Osten Deutschlands, aber auch im Westen unseres Vaterlandes an Vergangenheit für die letzten 40 Jahre zu bewältigen hatten. Wir wissen aber, wenn wir die Lehren aus der Vergangenheit ein wenig annehmen, dass das, was der Bürgermeister und sein Stadtrat symbolisch vorgenommen haben, nicht funktioniert. Wir wissen, dass die jungen Menschen, die Studenten, 1968 in der alten Bundesrepublik und auch woanders die Vergangenheit völlig zu Recht auf ihre Art wieder aufgegriffen und versucht haben, darauf hinzuweisen: Da ist noch etwas, was noch nicht bewältigt ist.
Man kann daraus also die Lehre ziehen, dass man Vergangenheit - sofern sie mit Unrecht verbunden ist - nicht erledigen kann, indem man sie für erledigt erklärt, sondern dass man damit offen und ohne gegenseitigen Vorwurf umgehen und miteinander darüber sprechen muss. Wenn man diese Lehre ernst nimmt, tut man auch 20 Jahre nach der friedlichen Revolution in diesem Teil Deutschlands, in Brandenburg, gut daran, mit diesem Bedürfnis, das offenbar auch in der Bevölkerung gewachsen ist, zumindest in weiten Teilen, offener umzugehen. Alle haben einen gewissen Abstand zu den Ereignissen und zu dem eigenen Schicksal in den Jahren der DDR und sind ein bisschen freier, darüber zu sprechen.
Daher möchte ich gleich voranstellen, dass zumindest meine Fraktion mit diesem Gesetzentwurf nicht beabsichtigt, Vorwürfe gegen andere Bürger dieses Landes zu formulieren. Es ist ein Angebot an die Opfer aus der DDR-Zeit, die in Brandenburg bisher nicht angemessen behandelt wurden. Es geht nicht nur um die Frage, dass der Rechtsstaat mit seinen Möglichkeiten hilft und eingreift, wenn man ihn anruft, oder um Versorgungsoder Entschädigungsfragen. Es geht vor allen Dingen auch darum, den Opfern aus 40 Jahren DDR und auch aus den vier Jahren davor, von 1945 bis 1949, Respekt zu erweisen, indem man sich ihrer Probleme annimmt, indem man sie anhört.
Wie ist das - das sage ich aus der Praxis - bei den Opfern, die in der DDR geblieben sind, die nicht zu den 156 politischen Gefangenen gehörten, die freigekauft wurden, sondern die hier geblieben sind? Das sind auch einige Zehntausend. Wie ist es denen ergangen? Das weiß doch jeder. In der DDR durften sie
nicht erzählen, was sie erlebt haben, und nach der Wende, nach der großen Freude, wollte es im Grunde genommen auch keiner hören. Die Familie kennt es schon. So sind die Menschen dann mit ihren Problemen allein.
Da ich ehrenamtlich ehemalige Opfer betreue, ist mir aus der Praxis bekannt: Je älter die Menschen werden - das erfährt jeder von uns irgendwann -, um so näher rücken länger zurückliegende Zeiten und die Jugend wieder, die dann, wenn sie unreflektiert bleiben, dazu führen, dass sich die Menschen trübseligen Gedanken hingeben. Es wird auf jeden Fall nicht jeder so ohne weiteres damit fertig. Von daher ist dieser Gesetzentwurf nicht dazu gedacht, Anklagen oder Verfolgung zu organisieren, sondern zuallererst den Menschen den nötigen Respekt zu erweisen, die am meisten unter dem Unrecht der kommunistischen Diktatur haben leiden müssen.
Hierbei ist die psychosoziale Beratung ein ganz wichtiger Punkt. Als ich vor Wochen und Monaten in erlauchten Kreisen darüber berichtete, wie wichtig das ist - vieles andere hat der Rechtsstaat geregelt -, war die psychosoziale Beratung vielen noch nicht verständlich. Das hat sich nach der Expertenanhörung erfreulicherweise geändert. Es gibt einen Bedarf. Man kann diese Menschen, die ihre Vergangenheit nicht so einfach wegstecken können, nicht ohne Beratung lassen.
Um ein plastisches Beispiel zu nennen: Es gibt für jede Opfergruppe, die es heute aufgrund von Kriminalität, Verfolgung, Folter, Bürgerkrieg und vieles mehr gibt, spezialisierte Psychologen. Sie finden in Brandenburg aber keinen einzigen Psychologen, der in besonderer Weise dafür geschult und geeignet wäre, Opfer aus 40 Jahren DDR, aus Gefängnissen, aus Stasi-Verhören, usw. zu verstehen, weil sie nicht über die Methoden informiert sind.
Außerdem kommt hinzu, dass auch hier - ich weiß nicht, ob es ein Fall ist oder ob es hunderte Fälle sind - nicht sachgerecht psychologisch beurteilt wird. Die Menschen werden nicht verstanden. Es kann ihnen nicht geholfen werden. Diese Dinge stehen deshalb völlig zu Recht in diesem Entwurf.
Meine Damen und Herren, ist es wirklich nötig, zu dieser Zeit einen solchen Beauftragten einzusetzen? Ich wiederhole: Ja! Er ist nicht nur notwendig, um den Opfern gerecht zu werden, sondern auch, um zu einer Befriedung, einem Ausgleich zwischen den verschiedenen Gruppen, die in der DDR an Unrecht beteiligt waren, beizutragen. Es ist vor allen Dingen auch deshalb notwendig, damit junge Menschen etwas über ihre Heimat erfahren. Das können sie nur, wenn darüber gesprochen wird. Ich kann immer nur wiederholen: Es geht nicht um Abrechnung. Wenn es so ist, dass das, was sie in der DDR haben erleben müssen, sozusagen Teil des Kalten Krieges zwischen zwei Systemen war, dann ist dieser Krieg entschieden. Die Menschen haben ihn entschieden, nicht mit Waffen, nicht mit Panzern, sondern friedlich. Es herrscht Frieden. Damit dieser Frieden auch gelebt werden kann, ist dieser Ausgleich von Interessen und Meinungen einfach notwendig.
Ich gehöre nicht zu denen, die der Partei DIE LINKE - ehemals SED - in jeder Sachfrage, die hier diskutiert wird, ständig vorwerfen, was sie in der DDR alles gemacht hat. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, wie wir die Zeit, die auf uns zukommt, gestalten. Wie gestalten wir die Zukunft gemeinsam? Von daher, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf eine wichtige Angelegenheit.
Nun zur Frage: Ist es sinnvoll bzw. notwendig, diesen Beauftragten auch mit der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland zu verbinden? - Darüber kann man in der Tat unterschiedlicher Auffassung sein. Dies erläutere ich beispielhaft anhand des Gefängnisses in Cottbus. Dort haben in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch in der Zeit danach - unter kommunistischer Herrschaft - mitunter dieselben Personen als Gefangene eingesessen. Es gibt eine Reihe von Mitbürgern, die sowohl von den Nationalsozialisten verfolgt und eingesperrt wurden als auch in der nachfolgenden Diktatur - unter der Herrschaft der Sowjetunion, aber auch in der DDR - entweder inhaftiert waren oder aber, wie Robert Havemann, unter Hausarrest standen.
In dem Gefängnis in Cottbus war in den letzten Jahren der NS-Zeit eine Frau Hilde Seigewasser inhaftiert; es war ja ein Frauengefängnis. Hilde Seigewasser war die Frau des späteren Kirchenstaatssekretärs Seigewasser in der DDR. Diese Hilde Seigewasser gehörte dem Widerstandskreis um Robert Havemann den meisten aus DDR-Zeiten bekannt, weil er in Wandlitz über Jahre unter Hausarrest stand - an. Hilde Seigewasser ist in den Bombennächten im Gefängnis von Cottbus, in dem sie inhaftiert war, zu Tode gekommen, als sie noch jemandem helfen wollte.
Die ehemaligen politischen Gefangenen des Gefängnisses in Cottbus aus DDR-Zeiten diskutieren gegenwärtig darüber, ob es nicht eine gute Idee wäre, dieser Gedenkstätte bzw. dieser Bildungsstätte, die dort entsteht, den Namen von Hilde Seigewasser zu geben. Jetzt komme ich zum Kern: Diejenigen, die ohne Zweifel Antikommunisten und deshalb auch dort inhaftiert waren, haben kein Problem damit, sich mit einer ausgewiesenen Kommunistin, die aufgrund ihrer Überzeugung während der NS-Zeit im gleichen Gefängnis inhaftiert war und anderen geholfen hat, zu solidarisieren.
Von daher: Es gibt dort eine Verbindung zwischen Opfern, die unabhängig davon ist, welcher Weltanschauung man angehört. Auf eines muss man sich schließlich verständigen können: All diejenigen, die ihr politisches Leben und ihr Engagement nicht auf Kosten anderer ausleben, sondern dafür mit legalen Mitteln streiten, weil sie ehrlichen Herzens von einer Idee überzeugt sind - mag sie für andere auch noch so falsch sein -, haben unseren Respekt verdient. Dann ist es auch egal, ob jemand einer linken Ideologie, einer bürgerlichen oder einer anderen Weltanschauung anhängt.
Von daher: Diese Größe, dieser Abstand und dieses Verständnis, das viele Opfer untereinander und füreinander haben, sollten wir uns auch in der Politik ein wenig als Beispiel nehmen und nicht immer gleich darauf zeigen: Wo könnte noch etwas sein, dass einer beklagt oder ihm zu Unrecht vorgeworfen wird? Das werden wir im weiteren Verlauf der Diskussion über dieses Gesetz noch sehen. Dazu wird es auch eine Anhörung geben.
Ich möchte Sie alle auffordern und an uns alle appellieren, dass wir nicht den Fehler begehen, diesen Gesetzentwurf vor allem dazu zu nutzen, uns gegenseitig Vorwürfe zu machen. Das ist nicht beabsichtigt. Ich habe keine Nähe zu den Ideen der Linkspartei, dennoch liegt es mir fern, alle Mitglieder der Linkspartei zu pauschalisieren und zu sagen: Ihr seid diejenigen, die schuld waren. - Es gibt Schuld, aber sie ist unterschiedlich verteilt, sie ist nicht kollektiv. Es gehört eine Offenheit dazu, dass man sich zu seinem eigenen Leben bekennt und nicht immer nur von anderen Transparenz verlangt.
Von daher möchte ich Sie, meine Damen und Herren, herzlich einladen und Sie bitten, diesem Gesetzentwurf ohne Vorurteile - wenn doch, dann mit möglichst wenigen Vorurteilen - entgegenzutreten. So, wie ich das Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs verstanden habe, geht es darum, im 20. Jahr der friedlichen Revolution im Land Brandenburg ein Zeichen für Aufklärung und Versöhnung zu setzen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung erstattet dem Landtag regelmäßig Bericht zur Entwicklung der Klimagasemissionen in Brandenburg. Das ist eine gute Einrichtung, weil man damit auch kontrollieren kann, ob das Handeln der Landesregierung, der Verwaltung, der Wirtschaft und auch der Bürgerinnen und Bürger in dem Bemühen, schädliche Klimagase zu vermeiden und zu senken, von Erfolg gekrönt ist oder nicht. Man kann feststellen: Die Erfolge in Brandenburg sind unübersehbar. Die schädlichen Emissionen von Methan- und Lachgas in der Zeit von 1990 bis zum Jahr 2007 sind drastisch zurückgegangen; unmittelbar nach 1990 bzw. bis 1995 aufgrund des Abschaltens von unmodernen umweltverschmutzenden Anlagen natürlich stärker.
Dennoch ist in der jüngsten Zeit festzustellen, dass auch bei der jetzigen hochindustrialisierten, hochmodernen Industrie und dem Gewerbe, das wir in Brandenburg haben, die klimagasschädlichen Emissionen weiter zurückgehen. Dies hat vor allen Dingen auch damit zu tun, dass in Brandenburg die regenerativen Energien Einzug gehalten haben und ihren Beitrag leisten.
Vieles ist schon gesagt worden. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der für die Zukunft von Bedeutung sein wird: Die CCS-Technologie hat ein hohes Potenzial bezüglich klimaschädlicher Gase. Von daher sind unsere Hoffnungen daran geknüpft. Zum Zweiten - darauf möchte ich an dieser Stelle einmal hinweisen - zeigt uns der Bericht, dass der CO2-Zertifikatehandel, mit dem viele noch nicht so recht umgehen und beurteilen können, ob das eine gute Sache ist und ob er wirksam wird - mir fällt es auch schwer -, funktioniert und wir in Brandenburg einige Unternehmen haben, die ihre CO2-Zertifikate nicht ausnutzen. Das ist ein gutes Zeichen.
Noch einen letzten Hinweis, wo wir als Landespolitiker aufmerksam sein sollten: Wenn der CO2-Zertifikatehandel in seine zweite Runde geht, werden erhebliche Mittel in den Bundeshaushalt fließen. Wir als Landespolitiker sollten darauf achten, dass die hohen Beträge, die dann für Umweltprojekte verwandt werden sollen, nicht nur durch den Bund verantwortet wieder zurückfließen sollen, sondern hier sollten sich auch die Länder aufstellen und sagen: Auch wir wollen daran beteiligt werden, damit wir in Brandenburg, die wir ja doch ein großer Verur
sacher von klimaschädlichen Gasen sind, Umweltprojekte fördern können. - Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf Folgendes aufmerksam machen: Es ist zwar noch nicht so weit, dass wir jetzt handeln müssten, aber das Thema müssen wir bei uns besetzen. Nicht nur den Umweltpolitikern, sondern auch den Finanzpolitikern und allen anderen Abgeordneten muss klar sein, dass wir uns kümmern müssen, damit der Bundesumweltminister - egal, wie er in der nächsten Runde heißen mag - das viele Geld nicht alleine verwenden muss. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hesselbarth, ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten. Sie haben vorhin an Demokratie appelliert, und ich möchte dem auch gar nichts entgegensetzen. Denn selbstverständlich können Sie hier im Landtag vortragen, was Sie wollen.
- Doch. Das sieht das Gesetz so vor, und das soll auch so bleiben. Wir werden das alles überstehen und überleben.
Fakt ist eines: Sie müssen sich gefallen lassen, dass die Kollegen, wenn Sie hier ernsthaft vorzutragen versuchen, in Gelächter ausbrechen. Ich habe mir auch schon vorher mit anderen Kollegen Gedanken gemacht, woher Sie dieses Geschreibsel eigentlich haben.
Vielleicht ist das von der Stiftung „Kontinent Europa“, die Sie uns als geistige Bewegung anempfehlen. Sie haben sinngemäß vom „Stammland des weißen Mannes“ gesprochen. Sie können nicht erwarten, dass Sie damit ernst genommen werden. Wenn ich das sage, dann sagt das ja einer, der sich bemüht, auch zu Ihnen einen kollegialen Kontakt zu halten.
Wenn Sie nur aufrufen würden, zur Europawahl zu gehen, wäre das ja in Ordnung. Das tun auch wir alle. Selbstverständlich hat hier niemand Zweifel, dass Brandenburg im Europa der Vaterländer seinen Platz hat. Aber wenn man sich ansieht, was hier zusammengeschrieben worden ist, kann man das wirklich nur befremdlich finden. Ich habe es dreimal gelesen. Sie sprechen vom „gemeinsamen kulturellen, spirituellen und anthropologischen Zusammenleben zu einer organischen Einheit“, wie Sie die Völker Europas bezeichnen. Sie führen aus:
„Führende Politiker des Kontinents vertreten fremde Interessen und beschneiden durch internationale Vereinheitlichung die existenziellen Souveränitätsrechte der Völker.“
Sie sagen weiter:
„Europa ist kein monolithischer Block und lebt durch seine Polarität und Vielgestaltigkeit. Keltische, germanische, helennische, römische und slawische Impulse prägten die Kultur Europas.“
- Das ist aber lustig.
Das ist ganz global. Sie sprechen von „Umvolkung“, die Sie feststellen, Sie sprechen von „selbstmörderischen Bruderkriegen“. „Als Ergebnis dieser Kriege kam Europa unter das Joch der Feinde der Völker, die sich heute Globalisierungsgegner nennen“ - das hört sich wirklich hochdramatisch an. Sie sprechen hier von „raumfremden Mächten“.
Das klingt für mich nach Krieg der Sterne, Obiwankinobi und Ähnlichem mehr.
Da fühle ich mich dann auch persönlich betroffen, wenn Sie bei Familienpolitik schreiben:
„Die Aufgabe jedes Staates ist es, die Familien wieder zu einer organischen Zelle des Volkes zu machen.“
Dazu sage ich, Frau Kollegin: Um meine Familie muss sich niemand Gedanken machen. Wir möchten auch keine organische Zelle des Staates sein. Wir leben gern in Deutschland; wir bekennen uns zu diesem Land. Aber wir möchten auch keine Zellteilung durch den Staat über uns ergehen lassen. Das machen wir schon alles allein, wie sich das gehört.
Sie schreiben weiter ein komisches Zeug:
„Wir rufen die Europäer auf, sich zu erheben, sich den Herausforderungen zu stellen, die unser europäisches Haus bedrohen.“
Damit meinen Sie jetzt nicht Krieg, sondern beziehen sich auf die „Umvolkung“. Mit dem, was Sie da an komischem Zeug schreiben, haben Sie wirklich übertrieben, Frau Kollegin. Ich kann mich hier nur dem Kollegen Schulze anschließen: Das wäre gut geeignet für Mathias Richling. Wenn er das einmal im Fernsehen vortragen würde, hätten alle etwas davon.
Herr Minister, können Sie noch einmal etwas konkreter werden, was Sie damit meinten, „sich die Rahmenlehrpläne noch einmal anzuschauen“?
Zweitens: Nachdem nun klar ist, dass beim Abitur zum Thema DDR nicht geprüft wurde, gibt es jetzt - so haben Sie eben ausgeführt - einen Vorschlag, darüber zu beraten. Das ist erst einmal sehr positiv. Aber ich würde darüber gern etwas Verbindlicheres hören, damit man Kenntnis über den Stand von heute hat. Denn das 20. Jubiläumsjahr der friedlichen Revolution ist auch schneller vorbei, als man denkt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Linksfraktion, der von der Kollegin Adolph mit viel Herzblut vorgetragen wurde, ist gut gemeint. Aber die Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit und der Sinn im Grunde genommen nicht erschließen, auch wenn man bei unserem kollegialen Umgang miteinander sucht, wo man da einen Nutzen finden könnte.
Von daher bleibt nur anzumerken: Der Lagebericht Abwasser 2009 wird von der Landesregierung auch ohne diesen Antrag fristgerecht vorgelegt, und er wird dann besprochen. Grundlage dieses Lageberichts ist die kommunale Abwasserrahmenrichtlinie der EU, wie Sie in der Begründung schon anführen. Der Lagebericht Abwasser ist aber auch nicht der erste. Von daher haben wir hier kein Neuland zu betreten.
Die von Ihnen geforderten Auskünfte sind jedoch nicht Bestandteil der EU-Abwasserrahmenrichtlinie. Ohne ausreichende Rechtsgrundlage ist es äußerst schwierig, zu solchen Angaben zu kommen, zumal deutlich gesagt werden muss, dass ein solch umfangreicher Bericht in einer so kurzen Frist, wie Sie sie hier vorgegeben haben, wohl nicht zu erarbeiten ist.
Im Übrigen, Frau Kollegin Adolph, wenn Sie vorhin gesagt haben, dass in den Bereichen Bildung, Polizei und Forst alles das vorliegt, was nach Ihrer Meinung hier nicht vorliegt, dann haben Sie eigentlich die Antwort schon gegeben, sozusagen selbsterklärend. Bei den drei Aufgabenbereichen, die Sie nannten, handelt es sich um Aufgaben, die in Landeshoheit liegen. Aber die Abwasserentsorgung ist keine hoheitliche Aufgabe des Landes, sondern eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen. Trotzdem sind wir nicht aus der Verantwortung und kümmern uns auch in vielerlei Hinsicht darum, von der Beratung über Schuldenmanagement usw. Wir bestimmen auch Rahmenrichtlinien. Aber es gibt definitiv keine Zuständigkeit des Landes für diesen Bereich, den Sie hier mit drei anderen großen Aufgabenbereichen vergleichen.
Was immer Sie mit diesem Antrag bezwecken, er dient jedenfalls nicht der Klarheit. Er dient vor allem nicht dem Ziel, das wir alle gemeinsam haben, nämlich wenn es irgend möglich ist, auch mithilfe des Landes Bürgerinnen und Bürger davor zu bewahren, dass sie mehr zahlen, als unbedingt sein muss. Das ist regional sehr unterschiedlich, und das werden Sie auch durch diese Abfrage nicht verändern können.
Der Antrag ist gut gemeint, aber sehen Sie es mir nach, liebe Frau Kollegin, die CDU-Fraktion kann Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schulze von der DVU, Sie werden sicherlich nicht wirklich erwarten, dass wir Ihrem Antrag zustimmen. Er ist inhaltlich falsch. Aber auch Ihr Denkansatz ist falsch. Es geht bei der Einsetzung eines Landesbeauftragten, worüber wir gerade diskutieren, nicht, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, um die Hinterlassenschaften des MfS, sondern es geht um Menschen, für die eine Aufklärungs- und Anlaufstelle geschaffen werden soll. Ziel ist es nicht, eine Verfolgungsbehörde zu schaffen, wie Sie es aber ein bisschen unterstellen.
Ja, wir wollen in Brandenburg einen Landesbeauftragten im Sinne eines Ansprechpartners für die Betroffenen. Betroffen sind im Übrigen nicht nur die Opfer. Betroffen sind zum Beispiel auch - das gehört auch in anderen Ländern zu dem entsprechenden Aufgabenbereich - Menschen, die sich zur Mitarbeit beim MfS verpflichtet haben und die mit dieser Last noch herumlaufen, ohne sich irgendwo offenbaren zu können. Auch sie sollen einen sachkundigen Ansprechpartner haben, mit dem sie sich beraten können und wo sie erfahren können: Wie mache ich es, wenn ich mich offenbaren will? Was passiert mir dann? - Das ist in vielen Fällen schon gut gelaufen; man nennt das Mediation.
Es geht eben nicht darum, Konfrontation herzustellen, wie Sie es sowohl in Ihrem Antrag als auch in Ihren Worten hier ausgedrückt haben, sondern es geht darum, die friedliche Revolution mit ihren unterschiedlichen Folgen für die Beteiligten auf allen Seiten so zu organisieren, dass möglichst wenige oder keine Verletzte auf dem Weg bleiben. Dazu gehören, wenn Sie so wollen, Täter wie Opfer. Sie wissen: Bei allen ist es eine sehr vielschichtige Angelegenheit. Man kann nicht alle über
einen Kamm scheren. Dem würden wir uns immer entgegenstellen.
Es geht weiterhin darum, durch aktive Aufklärungs- und Bildungsarbeit Wissensdefizite zu verringern und vor allen Dingen jungen Menschen, denen es sehr viel leichter fällt, Dinge anzunehmen, die sich ihr Leben noch neu organisieren und sich nicht immer gleich selbst betroffen fühlen, Hinweise zu geben, mit denen sie ihre Heimat bewerten können. Vielleicht sehen sie dann sogar ihre Eltern in einem anderen Licht. Das mag alles sein. Wir wollen wirklich nicht Feuer ins Land bringen, sondern - im Gegenteil - zur Befriedigung, zum Ausgleich und zur Versöhnung ein gutes Stück beitragen.
Durch wissenschaftliche Studien ist belegt, dass unsere Schüler in Brandenburg - anderswo auch, aber bei uns besonders ausgeprägt - zu wenig über die Zusammenhänge in der ehemaligen DDR wissen. Es darf keine Vorverurteilung, keine Polemik und keine Abrechnung, aber auch keine Verharmlosung, keine Beschönigung oder Relativierung geben.
Wir wollen in respektvoller Würdigung persönlicher Biografien eine sachliche und ehrliche Aufarbeitung der DDR-Geschichte weiter befördern. Vieles ist schon getan worden; aber vieles haben wir auch noch zu tun.
Der vorliegende Antrag zielt auf Konfrontation ab. Dies findet definitiv nicht unsere Zustimmung. Es hätte nicht Ihres Antrages bedurft, um eine so wichtige Sache hier im Landtag zu diskutieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Bischoff hat es schon gesagt: Die vorliegende Schlussrechnung ist kein Schlussstrich unter die Konversion im Lande Brandenburg. Alle, die daran zweifeln, werden durch das tatkräftige Handeln des Landes eines Besseren belehrt werden. Das gilt jedenfalls für alle, die bereit sind, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen.
Lassen Sie mich zur Schlussrechnung selbst einige Anmerkungen machen. Die Erstellung der Schlussrechnung hat einige Zeit gebraucht, aber nun ist sie da. Ich möchte festhalten, dass im WGT-Gesetz die Auffassung verankert ist, dass es sich bei den Liegenschaften um gemeinsames Vermögen von Land und Kommunen handelt. Das zeigt insbesondere die Regelung zur Überschussverteilung. Sinnvoll und hilfreich wäre es deshalb gewesen, die Kreise und Gemeinden frühzeitiger und intensiver an der Erstellung der Schlussrechnung zu beteiligen. Zum Beispiel hätte es sich angeboten, sozusagen als vertrauenbildende Maßnahme, die Kommunen auch bei der Auswahl des Wirtschaftsprüfers zu beteiligen, oder auch, sie bei der Formu
lierung des Prüfauftrages von vornherein zu konsultieren und sich mit ihnen zu verständigen. Das setzt auch voraus, dass die kommunalen Spitzenverbände bereit sind zur Mitwirkung. Ich weiß sehr wohl, Herr Finanzminister, dass insbesondere der Städte- und Gemeindebund hier zeitweise recht zögerlich war, dass man schon Zweifel daran haben konnte, wie tief er dort wirklich einsteigen möchte. - Aber bei diesen Grundsatzkritiken möchte ich schon bleiben.
Zweitens: Die Skepsis der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der Schlussrechnung kann ich ein Stück weit aufgrund eigener Erfahrungen aus der 3. Legislaturperiode nachvollziehen. Wir haben im Finanzausschuss zwei Kaufverträge sehr intensiv und kontrovers beraten. In beiden Fällen hatte das Finanzministerium den Ausschuss über die Beschaffenheit der in Rede stehenden Flächen nicht korrekt informiert. So war eine Fläche, 1 000 ha bei Jüterbog zum Beispiel, als Forstfreifläche ausgewiesen worden. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine Forstfreifläche, sondern um besten Brandenburger Wald handelte. Es lag auf der Hand, dass in mehreren vorbereiteten Kaufverträgen keine Verkehrswertermittlungen durchgeführt worden waren. Sie wurden dem Finanzausschuss nachgereicht. In diesen Fällen wollte das Land einen geringeren Kaufpreis festsetzen, als ihm eigentlich zustand. Im Finanzausschuss waren wir der Meinung: Das Land Brandenburg hat nichts zu verschenken. Wenn Verbilligungstatbestände greifen sollen, dann müssen diese von einem ordentlich ermittelten Verkehrswert ausgehen, egal, wie gut oder wie wichtig die Sache ist, die dahinter steht.
Letztlich kann ich nur diese beiden Fälle wirklich beurteilen. Aufgrund dieser Erfahrung kann ich nur sagen, dass es sich immer wieder lohnt, genauer zu hinzuschauen.
Drittens: Wenn man die Schlussrechnung etwas genauer betrachtet, dann fällt auf, dass hohe Auffangbeträge für Rückbauund Sanierungsmaßnahmen ausgewiesen sind. Die Rückstellungen hat die BBG teils durch Gutachten, zu einem großen Teil aber auch anhand von Erfahrungswerten und Schätzungen ermittelt. Der Wirtschaftsprüfer hält diese Vorgehensweise für legitim und plausibel, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Aufwendungen von den Prognosewerten erheblich abweichen können. Ich ziehe den Schluss, dass diese Posten bezüglich ihrer Höhe künftig laufend zu aktualisieren und mit der tatsächlichen Vorhabenplanung abzugleichen sind. Das ist eine wichtige Aufgabe für den Geschäftsbesorger. Aber auch der Landtag und seine zuständigen Ausschüsse sollten darüber informiert werden.
Um es in einem Vergleich zu verdeutlichen: So wie das Handelsgesetzbuch den ehrbaren Kaufmann dazu verpflichtet, Rückstellungen nur für genau definierte Zwecke zu bilden ansonsten kommt das Finanzamt -, so gilt auch für das Land, dass auch hier die Rückstellungen für genau definierte Zwecke zu bilden sind. Wenn sich dann abzeichnet, dass diese Zwecke so nicht eintreten, ist zu aktualisieren und sind diese Rückstellungen aufzulösen.
Vierte und letzte Bemerkung: Die zahlreichen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den Kaufverträgen durch Grundstückserwerber eingegangen wurden - Minister Speer hat darauf hingewiesen -, sind dauerhaft zu kontrollieren, und der Landtag ist darüber zu informieren; denn wir sind den Käufern sehr weit entgegengekommen, und die Käufer sind Verpflichtungen
eingegangen. Diese müssen sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der Arbeitsplätze erfüllt werden.
Noch eine Anmerkung zum Antrag der Linkspartei: Der Entschließungsantrag ist überflüssig. Minister Speer hat dazu schon Stellung genommen.
Zu Sperenberg ist anzumerken: Das Land hat ein handfestes Eigeninteresse daran, dass der Bund sich weiter beteiligt. Wir wissen noch nicht, was wir dort übernehmen. Von daher brauchen wir hier nicht aufgefordert zu werden.
Zur Kyritz-Ruppiner Heide, Herr Domres, ist zu konstatieren: Wir wissen, wie die Position des Landtages ist, dass es sich um keine Konversionsfläche handelt, im Moment jedenfalls nicht. Wir alle hoffen, dass es eine wird. Aber zu Ihrer Frage, was die CDU betrifft: Die Bundeskanzlerin hat Vorbild zu sein für die Einhaltung der Grundlagen dieses Rechtsstaates. Das bedeutet, dass man in ein laufendes Verfahren nicht eingreifen kann, nicht eingreifen darf. Das ist auch ein Grundsatz im Verwaltungsrecht.
Letzte Anmerkung zu Ihrem Entschließungsantrag: Titelgruppe 65 im Einzelplan. Der Finanzminister hat im Finanzausschuss am 11. Dezember bereits darüber informiert, dass die bisherige Systematik beibehalten werden soll.
Also: Die Konversion war und bleibt eine gute Sache für Brandenburg. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist überflüssig. - Danke schön.
Herr Kollege Domres, vielleicht hilft es Ihnen ein bisschen weiter, wenn Sie sich einmal damit beschäftigen, wie eigentlich die Position in den einzelnen Fraktionen des Deutschen Bundestages ist.
Hier in Brandenburg, wo wir in besonderer Weise betroffen sind, steht der gesamte Landtag dahinter, dass die Kyritz-Ruppiner Heide zivil genutzt werden soll. Reden Sie aber einmal mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag. Ich erinnere mich gut an eine Kollegin von der SPD, die in der Arbeitsgruppe Tourismus des Deutschen Bundestages war und mit der ich die Kyritz-Ruppiner Heide besucht habe, um sie davon zu überzeugen, das wir hier Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung ohne Bundeswehr haben wollen.
Sie hat mir gesagt, in ihrem Wahlkreis habe sie auch einen Truppenübungsplatz, und dort gebe es auch Tourismus.
Es ist also ein fließender Prozess über die Fraktionen hinweg. Von daher ist es eben nicht so, dass man alles einfach nur politisch entscheiden kann. Wenn der Rechtsweg beschritten wurde, dann tut man gut daran, den Rechtsweg auch abzuwarten. Wir tun das hier im Land Brandenburg auch nicht anders.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Vietze, als Herr Honecker in Bonn und übrigens auch in Wiebelskirchen im Saarland war, war ich dabei. Ich habe ihn vorbeifahren sehen und ihn zusammen mit 300 anderen Bürgern begrüßt.
Als er das erste Mal an uns vorbeifuhr, winkte er noch; nachdem er aber verstanden hatte, was wir da gerufen haben, hat er auf der Rückfahrt nicht mehr gewinkt. Die 300 Demonstranten bezeichneten ihn dort nämlich öffentlich als Mörder. Das war vielleicht ein bisschen übertrieben; aber diese Bürger meinten eben, dass mehrere Hundert Tote an der innerdeutschen Grenze nicht einfach so beiseite geschoben werden können.
Wenn Sie, Herr Vietze, hier zu einer ernsthaften und sachlichen Diskussion mit der Linkspartei auffordern, dann sage ich Ihnen dazu, dass wir - und auch ich persönlich - dazu bereit sind. Nun liegt aber als Tagesordnungspunkt ein bestimmter Antrag vor, nach dem wir 20 Jahre neu errungener Freiheit in besonderer Weise durch den Landtag würdigen wollen. Aber Sie kommen daher und begründen mit dem Hinweis auf 20 Bücher, was wir in dem Zusammenhang noch alles tun müssten. Das mag ja richtig sein, nur führt das am Ende mit Ihrer Argumentation dazu, dass im Grunde das Ereignis von 40 Jahren DDR und Unterdrückung, von über 200 000 politischen Gefangenen, von 33 575 mit 3,7 Milliarden D-Mark freigekauften Gefangenen, womit die DDR Devisen gemacht hat, für Sie keine große Rolle spielt. Das sind für Sie kleine Details, die einfach so mit vorgekommen sind.
Im Moment reden wir darüber, dass wir diesen Jahrestag von 20 Jahren friedlicher Revolution würdigen wollen. Das ist unsere ureigene Angelegenheit, insbesondere die Angelegenheit der Ostdeutschen und in diesem Fall speziell auch der Brandenburger. Es geht hier nicht um Amerikaner, Russen bzw. Sowjets, sondern es geht darum, was sich die Ostdeutschen gegenseitig angetan haben, wofür wir Verantwortung tragen. Diese Verantwortung ist nicht anonym. Viele haben in der DDR Verantwortung getragen, auch in den Blockparteien. Aber jeder, der in der DDR gelebt hat, weiß natürlich auch, welche Funktion die Blockparteien hatten. Jeder weiß auch, wie sehr man sich in einer Diktatur verbiegen und anpassen muss. Die Hauptverantwortung, Herr Vietze, war, bleibt und ist da zuzuordnen, wo Sie sitzen, nämlich bei der ehemaligen SED. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Wenn Sie sich dieser Verantwortung ernsthaft stellen... Herr Vietze, Sie sind hier ja weiter gegangen als viele andere in ihrer Partei, das weiß ich. Von daher habe ich mit Ihnen ja kein Problem. Aber in Ihren Reihen sind auch Leute, die nach wie vor Leserbriefe schreiben, in denen es heißt: Wer an die Grenze gegangen ist, wusste doch, dass da geschossen wird. - Diejenigen, die versucht haben zu flüchten, sind also die Doofen, weil sie wussten, dass da geschossen wird. Dem widersprechen Sie auch nicht öffentlich. Das ist Ihre Klientel, sind Ihre ehemaligen Anhänger.
Von daher: Ernsthafte Diskussion ja. Aber auch ein klares Bekenntnis zu der Verantwortung, die insbesondere die SED und innerhalb der SED insbesondere ca. ein Drittel der Mitglieder gehabt hat. Auch das gehört zur Ehrlichkeit. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzusagen: Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen. Ich möchte das kurz begründen.
Kollegin Adolph hat hier eine atemberaubende Schirmtheorie vertreten, nach der über die Banken ein Schirm gespannt und es beim Abwasser so ähnlich sei. Nur: Der Unterschied zwischen dem Schirm für die Banken und dem Abwasserschulden
managementfonds besteht unter anderem darin, dass der Bund hier einen Schirm gespannt hat aus Bürgschaften, die die Banken, die diese in Anspruch nehmen, teuer bezahlen müssen, während wir hier in Brandenburg beim Schuldenhilfefonds Abwasser von barem Geld, von 166 Millionen Euro - Sie haben es gesagt; das ist Geld des Steuerzahlers -, reden. Das ist ein verlorener Zuschuss, was auch völlig in Ordnung ist, sonst könnten wir nicht helfen. Aber Ihre Schirmtheorie stimmt eben nicht, wie auch vieles andere von dem, was Sie gesagt haben, einfach nicht stimmt.
Das, was Sie vorgetragen haben, ist auch in sich widersprüchlich. Sie haben auszumachen versucht, wo hier die Übeltäter sind, und angeregt, andere sollten dann bezahlen. Die Bürger können nichts dafür, aber Fakt ist auch, dass nicht überall im Land Brandenburg in den Nachwendejahren in der Abwasserpolitik die Weichen falsch gestellt wurden. In vielen Teilen des Landes ist es genau richtig oder besser gemacht worden. Alle hatten die gleichen Voraussetzungen. Von daher kann man auch die kommunalen Mandatsträger nicht ganz außen vor lassen, wenn es um die Verantwortung geht.
Des Weiteren sprechen Sie von einem sozialverträglichen Umbau in der Abwasserwirtschaft. Was soll das eigentlich bedeuten? Klar ist - das wissen Sie auch -: Der Fachausschuss hat sich am 12. März 2008 ausführlich mit dem Gutachten befasst. Er hat einstimmig empfohlen, auch das Schuldenmanagementprogramm fortzuführen. Es wird auch fortgeführt; daran hat niemand Zweifel. Nur, wenn Sie einerseits mehr Geld fordern und andererseits - hier komme ich wieder zu Ihrer Schirmtheorie - in Ihrem Antrag wortwörtlich ausführen, die Kriterien sollen dahin geändert werden, dass seitens des Landes die in kommunaler Selbstverwaltung getroffenen Entscheidungen respektiert werden, betrifft dies insbesondere Fragen der Abwasserkonzepte, die Anerkennung dezentraler Lösungen als Alternative. Bei Ihrer Schirmtheorie für die Banken würde das bedeuten, der Steuerzahler gibt das Geld, und die Banken können dann so verfahren, wie sie es für richtig halten. Genau aus diesem guten Grund macht die Bundesregierung dies nicht, sondern es werden genaue Vorgaben vereinbart. Sie wissen, das geht bis hin zu Gehältern usw.
Wenn das Land Brandenburg diese Fehlentwicklungen aus Mitteln, die die Bürger, also die Steuerzahler, aufbringen, zu korrigieren versucht, dann muss es nach den Regeln gehen, die diejenigen, die in diesem Land für die Mittelverwendung verantwortlich sind, aufgestellt haben. Nicht, dass diejenigen das Geld kriegen, die es vorher nicht ordentlich, nicht richtig gemacht haben und jetzt mit neuem Geld einfach so weitermachen. Das geht nicht.
Verbände, die glauben, sie könnten weitermachen wie bisher, würden von mir, wenn ich es entscheiden könnte, keinen einzigen Cent bekommen.
Ich habe vor zwei Jahren mit dem Geschäftsführer eines Abwasserverbands gesprochen, der mich dafür gewinnen wollte, dafür zu werben, dass der Verband Geld aus dem Schuldenmanagementprogramm bekommt. Da habe ich gefragt: Wie viel
Geld brauchen Sie denn? - Er antwortete: Zwischen 8 und 12 Millionen Euro. - Darauf sagte ich: Sie müssen doch als Geschäftsführer wissen, wie viel Geld Sie brauchen, damit Sie betriebswirtschaftlich wieder in eine gerade Linie kommen. - Das zeigt mir doch, dass derjenige sich gar nicht darüber im Klaren war, worum es eigentlich geht. Er kann sich doch nicht darauf verlassen, dass das Land ausrechnet, wie viel Geld in seinem Verband gebraucht wird.
Kurzum: Der Schuldenmanagementfonds wird weitergeführt. Ich appelliere ganz klar, nach den Regeln, die wir im Land vorgeben, zu handeln. Da wird auch kein Insolvenzverwalter - das darf er auch gar nicht - mit dem Geld, das er von irgendwoher kapitalisieren kann, einfach das machen, was die alte Geschäftsführung ihm sagt. Da müssen die Weichen neu gestellt werden. Insofern haben Sie vielleicht ein wenig Recht: Man sollte an die Vergaberegeln auch stärker binden, dass sich die Verbände zu wirtschaftlichen Einheiten neu strukturieren. Dazu werden auch die Verbandsvertreter herangezogen; die müssen das nämlich auch wollen.
Kurzum: Der Antrag ist abzulehnen, weil er in keinem Punkt wirklich schlüssig ist. Er verfolgt ausschließlich emotionale Ziele. Von dem Versuch, den Beweis erbringen zu wollen, dass Sie sich in besonderer Weise kümmern, können wir uns nicht irritieren lassen. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sind bei den Koalitionsfraktionen hier im Landtag Brandenburg sehr gut aufgehoben. - Danke schön.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass sich zwei Landkreise entschieden haben, die für dieses Jahr bereitstehenden Mittel erst im nächsten Jahr einzusetzen. Ist der Landkreis Havelland zufällig einer der beiden Landkreise, die in diesem Jahr über die Mittel nicht verfügen wollen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geregelt werden soll, ist schlicht und ergreifend nicht mehr oder weniger, als dass zukünftig die Gespannfahrer von der Gestattungspflicht bei Betretung und Befahrung des Waldes ausgenommen werden sollen. Das heißt, sie werden lediglich davon befreit, vorher die Zustimmung des Eigentümers - egal, ob privater oder öffentlich-rechtlicher Eigentümer - einzuholen. Dies hat nicht automatisch zur Folge, dass die Schranken im Wald nicht mehr verschlossen werden dürfen.
Ich möchte den Ärger der Kollegin Wehlan durchaus aufnehmen. Natürlich kann man sich fragen: Warum reden wir schon so lange über dieses Thema? Das ist leicht erklärt: Der Wald hat verschiedene Eigentümer - das Land, Kommunen und Private. Allerdings haben sich die Eigentümer - gleich, welcher Rechtsnatur - mit ihrem Eigentum auch für die Erholung der Bevölkerung usw. zu öffnen. Deshalb ist völlig klar, dass hier Nutzungskonflikte entstehen - tatsächliche und gefühlte.
Beim Gespannfahren handelt es sich meiner Erfahrung nach um Folgendes: Ich weiß, wovon ich rede, weil ich sowohl Reiter als auch ab und zu Gespannführer bin - wenn auch nicht im Wald -, weil ich mich da zufällig etwas besser auskenne als der eine oder andere Kollege; es ist ja nicht jeder Reitsportler. Das Problem, das hier beschrieben wird, war im Grunde nie eines, weil: Wer sind denn die Gespannfahrer? Die Gespannfahrer biegen nicht von Nordrhein-Westfalen kommend mit einem schweren Fahrzeug mit zwei Pferden darin oder einem Hänger daran von der Autobahn ab, um auf
einen Parkplatz und dann „Ab durch die Mitte!“ durch den Wald zu fahren.
Vielmehr verhalten sie sich, wie es sich gehört. Es gibt Reitwanderkarten. Analoges gilt für das Gespannfahren. Man bereitet sich auf eine solche Tour vor, wenn man es touristisch betreibt. Man dockt sich an einen örtlichen Reiterhof oder einen Hof, auf dem Gespannfahren angeboten wird, an. Man informiert sich vorher, bereitet seine Tour vor, wie es jeder Radfahrer tut, der eine Tour von hier nach Hamburg plant, und regelt alle Dinge, die zu regeln sind.
Von daher: Alle Waldbesitzer - auch die privaten, möchte ich ausdrücklich sagen - haben mit den Reitsportbetrieben vor Ort überhaupt kein Problem. Man kennt sich, die Waldbesitzer hatten immer einen Schlüssel an die Unternehmen vor Ort abgegeben, die mit dem Reitsport auch ihren Lebensunterhalt verdienen. Es hat damit nie ein Problem gegeben. Das Problem kam damit auf, dass der Wald vollständig geöffnet und zu Recht beklagt wurde, dass Vermüllung - die haben wir damals vermutet, aber dann wurde dies auch dokumentiert; der Minister hat es damals auch im Landtag vorgetragen - auftrat und eine Zunahme des Holzdiebstahls zu verzeichnen war, regional höchst unterschiedlich. Dort, wo man schneller auf die Autobahn kommt, wurde mehr Holz gestohlen als anderswo. Von daher können diese Dinge nur vor Ort - Frau Wehlan, da haben Sie Recht - befriedigend gelöst werden. Wir sollten durch unsere Gesetze aber nicht behindern, dass solche Regelungen vor Ort vernünftig auch unter den Betroffenen getroffen werden können.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht dafür gedacht, Waldbesitzer in ihrem Eigentumsrecht einzuschränken. Er ist auch nicht dazu gedacht, die Leute dazu zu motivieren, ihren Müll in den Wald zu fahren. Er ist ausschließlich dazu gedacht, dass das Tourismusland Brandenburg auch eine Chance bekommt, dieses Marktsegment weiterzuentwickeln. Das geht am besten im guten Einvernehmen vor Ort. Von daher ist auch die Forstverwaltung - und der Minister natürlich - gefordert, die Entscheidung, die der Gesetzgeber hier heute trifft, so an die Forstverwaltungen vor Ort durchzustellen, dass die Forstbeamten wissen, wie sie damit umzugehen haben, das heißt, sowohl dem Waldbesitzer zu seinem Recht zu verhelfen, dass sein Eigentum geschützt wird, als auch praktikable Lösungen vor Ort zu ermöglichen, damit auch der Sport zum Wohle unserer heimischen Wirtschaft ausgeführt werden kann.
Ich komme zum Schluss: Dieses Gesetz ist nicht dafür gedacht, dass einfach die Schranken abgerissen werden, weil sie psychologische Barrieren darstellen, wie es aus Teilen der Forstverwaltung einmal hieß; mich erschreckt das überhaupt nicht. Von daher rechnen wir damit, dass wir mit diesem Gesetzentwurf wirklich etwas zum Rechtsfrieden beitragen. Dies ersetzt aber nicht die Vernunft und die Einigungsbereitschaft vor Ort.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir haben lange darüber diskutiert, und wir werden - das sage ich zumindest für die CDU-Fraktion - auch die verwaltungsmäßige Umsetzung dieses Gesetzes sehr genau überwachen, denn vieles von dem, was an gefühlten Ungerechtigkeiten durch Gespannfahrer aufgenommen wurde, war vor Ort nicht real. Viele haben einfach
gedacht: Wenn mich jetzt einer im Wald anhält und fragt, wo denn meine Genehmigung sei, kann ich keine vorweisen. - Jetzt brauchen sie keine mehr. Das heißt aber nicht, dass jeder herumfahren kann, wie er will. Vor allen Dingen bleibt doch eines: Dass die Schranken verschlossen bleiben, muss sich vor Ort so regeln, wie es vernünftig ist. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt die Zusammenlegung der beiden Institutionen, weil sie zum einen aus wirtschaftlichen Gründen und zum anderen darüber hinaus vom sachlichen Gehalt her sinnvoll ist. Zwischen Berlin und Brandenburg gibt es keine Grenze mehr. Es gibt keine Mauer mehr. Daher tun wir gut daran, wenn es um den Schutz von Verbraucherrechten und auch um den Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg und Berlin geht, dass die beiden Bundesländer gemeinsam das Notwendige tun, um hier bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
So richtig und konsequent die Entscheidung war, dass der Agrarminister des Landes Berlin Dietmar Woidke heißt, so
sinnvoll ist es auch, dass wir die Aufgaben in den Bereichen Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz gemeinsam wahrnehmen. Was die Kollegin Adolph an Bedenken vorgetragen hat, nach dem Motto, ein Haar in der Suppe finden, war für mich eher der Versuch, auf einer Glatze Locken zu drehen.
Denn wer will denn den beiden Landesregierungen unterstellen, den Verbraucherschutz oder den Umweltschutz einschränken zu wollen! Das trauen wir unserer Landesregierung und auch der Genossin Lompscher in Berlin nicht zu. Die vorgesehene Regelung bezüglich der Finanzen besagt: im Jahr 2009 halbe-halbe und weitergehend dann nach Fallzahlen. Niemand wird dem Land Brandenburg oder dem Land Berlin ernsthaft unterstellen wollen, dass die zuständigen Behörden sagen: Untersucht mal möglichst wenig, damit es billiger für uns wird. - So etwas anzunehmen ist großer Quatsch, zumal - da ist Brandenburg vermutlich bundesweit eine Ausnahme - die Verbraucherzentrale zu den wenigen Titeln im Landeshaushalt Brandenburg gehört, die wir zu keiner Zeit angetastet haben. Wir haben immer sichergestellt, dass der Verbraucherschutz in Brandenburg auf hohem Niveau gewährleistet ist und bleibt. Die Bundesverbraucherzentrale hatte mal ein Ranking erstellt, in dem Brandenburg die Nummer 1 gewesen ist. Das sind wir ja nicht überall, aber in dem Bereich sind wir es.
Meine Fraktion hat mit der Zustimmung zu dem Staatsvertrag kein Problem. Es ist richtig, darüber zu beraten, aber ich denke, die Alternative wird ja wohl nicht sein, in neue Verhandlungen mit dem Land Berlin, mit Senat und Abgeordnetenhaus, einzutreten. Ich kann in dem Staatsvertragsentwurf keine Mängel erkennen. Ich sehe darin nur viele Vorteile für die Menschen in Berlin und Brandenburg. - Danke schön.
Der Tagespresse war zu entnehmen, dass von 11 300 im Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Stellen nach dem Kombi-Lohn-Modell bisher nur 600 Stellen vergeben wurden. Von der Landesregierung wurde gegenüber der Presse erklärt, dass dies unter anderem daran läge, dass Kommunen wegen der Kostenbeteiligung nicht ausreichend Anträge stellen würden.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anträge aus dem Land Brandenburg liegen derzeit beim Bundesverwaltungsamt in Köln zur Bearbeitung vor?
Frau Ministerin, ich habe kein Problem. Ich habe zwei kleine Nachfragen. Alle diejenigen, die hier gefragt haben, wollen, dass das Programm ein Erfolg wird, auch wenn es nicht in unmittelbarer Landesverantwortung ist. Die Bürger in Brandenburg sind aber auch deutsche Bürger. Daher sind wir natürlich auch zuständig.
Frage 1: Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass die Bearbeitungszeiten beim Bundesverwaltungsamt in Köln derzeit so sind, dass Anträge, die im Juni eingereicht wurden, vom Bundesverwaltungsamt in Köln frühestens im September beschieden werden können? Sehen Sie die Möglichkeit - außer das einfach so hinzunehmen -, vielleicht beim Bund dafür zu
sorgen, dass die Entscheidungen, die reine Formangelegenheiten sind und die Verzögerungen einer Arbeitsüberlastung geschuldet sind, schneller umgesetzt werden können?
Frage 2: Nachdem wir seit dem Anlauf des „Kommunal-Kombi“-Programms erste Erfahrungen gesammelt haben und nicht alle Regionen, Gebietskörperschaften glücklicherweise daran partizipieren können, besteht die auch von der Kollegin der SPD-Fraktion geteilte Sorge: Wenn wir erst 5 % der Stellen besetzt haben, wie sollen wir dann innerhalb eines guten Jahres die restlichen 95 % schaffen? Sehen Sie eine Möglichkeit, beim Bund zu sondieren, ob einzelne Kommunen, deren Arbeitslosigkeit deutlich über 15 % liegt, vielleicht im nächsten Jahr noch in das Programm „hineinrutschen“ könnten, um zumindest regional über die Gebietskörperschaften - Landkreise, kreisfreie Städte - hinaus Wirkung auf dem lokalen Arbeitsmarkt erzielen zu können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Entschließungsantrag vom 29. Mai 2008 den Bürgern versprochen haben, wird schnell und gründlich gehandelt. Die Landesregierung hat auf unsere Bitte hin den Ihnen vorliegenden Änderungsentwurf des Kommunalabgabengesetzes fristgerecht vorgelegt. Damit haben wir Punkt 5 unseres Entschließungsantrags erfüllt. Sie sehen also, wir halten uns an das Vereinbarte. Dies geschah sehr kurzfristig, weshalb hier auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien zu danken ist, die diese Vorlage gefertigt haben.
Meine Damen und Herren! Die Gesetzesnovelle muss im Grunde genommen nicht mehr erklärt werden. Wir verlängern die Verjährungsfrist um einen angemessenen Zeitraum, um den Verbänden Gelegenheit zu geben, die Aufgaben zu erfüllen, die sie selbst erkannt haben, deren Erledigung wir aber auch von ihnen verlangen, nämlich eine Bestandsaufnahme vor Ort vorzunehmen, wer überhaupt in welchem Umfang betroffen ist, damit wir mit diesen Zahlen und Datensätzen, die wir vor Jahresfrist kaum erwarten können, eine sichere Bewertung vornehmen können. Wir erhalten damit die Chance, einen sinnvollen und wohlüberlegten Lösungsansatz zu entwickeln, der den
Interessen aller Betroffenen - sowohl der Alt- als auch der Neuangeschlossenen sowie der Aufgabenträger - weitgehend gerecht wird. Hierzu ist eine sehr differenzierte Analyse notwendig. Nichts anderes kann unsere Handlungsgrundlage sein.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass man in diesem Zusammenhang Sorge vor einer Kommunal- oder Landtagswahl hätte. Für die CDU-Fraktion gilt das auf gar keinen Fall, denn wenn Abgeordnete und auch die Landesregierung den Bürgern mit ihrer Arbeit gegenübertreten, die sie nach bestem Wissen und Gewissen tun, brauchen sie sich keine Sorge bezüglich der Reaktion der Bürgerinnen und Bürger zu machen. Für sachliche Argumente findet man meiner Erfahrung nach auch in hitzigen Versammlungen, wenn es um Abwasser geht, Gehör.
Von daher ist es nicht Ansinnen der CDU, meine Damen und Herren von der Linkspartei, Sie zufriedenzustellen. Unser Auftrag ist es, die Bürgerinnen und Bürger gerecht zu behandeln, soweit wir das können. Kollege Holzschuher hat darzustellen versucht, dass es eine historische Herausforderung ist, zu definieren, was gerecht ist. Ganz gerecht wird es vermutlich nie sein, weil es eben, wie gesagt, auch eine Frage des Gefühls ist. Wir lassen uns aber nicht von Gefühlen leiten - diese nehmen wir zur Kenntnis -, sondern unsere Handlungsgrundlage sind sachliche Fakten, die aber erst einmal ermittelt werden müssen.
Die Koalition ist sich darin einig, dass wir zusammen mit den Experten eine grundrechtskonforme und rechtssichere Entscheidung zu entwickeln haben. Nur so werden wir unserem Auftrag für die Bürgerinnen und Bürger auch gerecht.