Es sind immerhin 84 % der jungen Frauen, die sich von diesen 346 Ausbildungsberufen in den ersten 25 meistgewählten Berufen bewerben. Bei den Jungen sind es bei den ersten 25 immer noch über 50 % und bei den ersten fünf über ein Drittel. Es ist also offensichtlich nicht so richtig herübergekommen, dass Jungen sich durchaus auch einmal bei „typischen“ Mädchenberufen wie Pflegerin, Kindergärtnerin, Krankenschwester - das müsste dann vielleicht Krankenbruder heißen - und Ähnliches umschauen könnten. Es geht also darum, dass wir Jungen ermuntern wollen, sich dort einmal umzuschauen.
Es geht aber dabei letzten Endes nicht nur allein um die Fachkräfteproblematik, sondern auch darum, dass wir nach wie vor ein großes Gefälle im Durchschnittseinkommen von Männern zu Frauen haben. Das hängt natürlich auch mit den Berufen zusammen, die sich Mädchen aussuchen. Ganz oben stehen Kauffrau im Einzelhandel, Fachkraft für Bürokommunikation, Büro-, Industrie und Hotelkauffrau, medizinische oder zahnmedizinische Fachangestellte, also die ehemaligen Arzt- und Zahnarzthelferinnen. Auf Platz fünf sind dann Friseurinnen und Verkäuferinnen des Lebensmittelhandels. Keiner dieser Berufe ist technisch. Jungen entscheiden sich in der Regel für technische Berufe. Ganz oben stehen der Kraftfahrzeugmechatroniker und der Metallbauer. Danach kommt zwar der Koch, aber dann geht es wieder mit technischen Berufen weiter.
Die Crux ist eben, dass die Berufe, die die Jungen wählen, wesentlich besser bezahlt werden als die Berufe, die die Mädchen
Die Kraftfahrzeugmechatronikerin verdient natürlich auch so viel wie der Kraftfahrzeugmechatroniker.
Ich kenne Tarifverträge, wo es überhaupt keine Unterschiede gibt. Wenn Sie andere kennen, müssen Sie mit der Gewerkschaft reden.
Ich kann nur sagen: Die Crux liegt schlicht und ergreifend in der Berufswahl. Wir müssen darauf achten, dass junge Mädels auch Berufe annehmen - das können sie, ein junges Mädchen kann durchaus Mechatronikerin werden -, in denen sie mehr verdienen. Genau dafür sollte der heutige Zukunftstag hilfreich sein. Dafür ist es auch notwendig, dass wir solche Veranstaltungen wie „Schule und Wirtschaft“ und Ähnliches durchführen.
Das war die eine Studie, die ich erwähnen wollte. Die andere, die mich auch umtreibt, ist die „Sächsische Wanderungsanalyse“. Sie ist nicht ganz neu, aber sie wird in der Qualität, vielleicht nicht in der Quantität, nach wie vor stimmig sein. Im September 2004 war der Tag erreicht, an dem von der Wende bis zu diesem September so viele Menschen Brandenburg verlassen hatten, wie Sachsen in einem Jahr verlassen. Das hat etwas damit zu tun, dass die Sachsen nicht so gut pendeln können wie wir nach Berlin, das hat aber auch etwas damit zu tun, dass Sachsen größer ist. Die Problematik ist also in Sachsen wesentlich größer, und deshalb hat Sachsen einmal nachgefragt: Warum gehen die Leute aus Sachsen weg? Würden sie eventuell wiederkommen? Was sind das eigentlich für Leute, die das Land verlassen?
97 %, also eigentlich alle, die Sachsen - man könnte wahrscheinlich auch sagen: den Osten - in Richtung Westen verlassen, gehen mit einer abgeschlossenen schulischen Ausbildung. 80 % derer, die das Land verlassen, gehen mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung. Über die Hälfte derer, die das Land verlassen, haben eine Berufsprüfung bei der IHK oder bei der Handwerkskammer gemacht. 20 % derer - das ist ein Hammer, finde ich -, die gehen, haben ein Hochschulstudium abgeschlossen, und immer noch 8 % derer, die Sachsen verlassen, haben einen Meisterbrief in der Tasche oder eine Fachhochschulausbildung gemacht. Also der gute alte Spruch, den wir früher hatten „Nur die Besten gehen in den Westen“ stimmt nach wie vor.
Wir müssen uns einmal überlegen, dass jedes Jahr mehr als 10 000 junge Leute im Alter zwischen 18 und 30 Jahren das Land Brandenburg verlassen. Unsere Schulen verlassen jedes Jahr nur 30 000 Schüler - noch. Es werden bald nur noch 14 000 sein. Ich wiederhole: Noch verlassen uns jedes Jahr mehr als 10 000 junge Leute im Alter von 18 bis 30 Jahren mit
den gerade beschriebenen Qualitäten. Es muss uns darum gehen, die Leute hier zu halten. Wir müssen Ihnen auch sagen, welche Chancen sie hier in diesem Land haben. Viel zu oft passiert das eben nicht.
Diese Fachkräftestudie wurde unter anderem von einem Kollegen betreut, der auch in Brandenburg die letzte Frachkräftestudie angefertigt hat, die wir vor zwei Jahren hatten. Dagmar Ziegler und Kollege Müller hatten sie angesprochen. Dieser Kollege hat auch eine Fachkräftestudie im Chemiedreieck Sachsen-Anhalts, also Bitterfeld/Wolfen, angefertigt. Er hat mir neulich eine Episode erzählt, die sich so natürlich nur in Sachsen-Anhalt zutragen wird, aber nicht in Brandenburg. Er hat sich im Zusammenhang mit der Anfertigung der Fachkräftestudie angeschaut, wie es eigentlich mit der Chemieindustrie in dieser Ecke aussieht. Wir haben über viele Jahre gehört, wie dort die Chemieindustrie zusammenbricht, dass es keine Arbeit mehr gibt und die Leute arbeitslos sind. Er ist zu den Unternehmen gegangen und hat gefragt, ob sie expandieren können und ob sie dafür die Leute haben. Die Unternehmer haben ihm drastische Zahlen genannt. Sie haben ihm gesagt, wie viel Ingenieure und wie viele Facharbeiter dort fehlen, dass sie bestimmte Bereiche gar nicht besetzen können, weil sie die Leute dafür nicht haben. Er hat das Ergebnis der Studie in einer Podiumsdiskussion, bei der auch Lehrer anwesend waren, dargestellt. Nach dieser Veranstaltung kam ein Lehrer und erzählte ihm, dass er ein ganz schlechtes Gefühl habe. Er hatte sich als Chemielehrer über viele Jahre bemüht, einen möglichst schlechten Unterricht zu machen, weil er Angst hatte, er würde junge Leute ermuntern, später einmal einen Chemieberuf zu erlernen oder Chemie zu studieren, und nun höre er, dass in diesem Bereich dringend Fachleute gebraucht würden.
Dieser Lehrer, meine Damen und Herren, hat im Laufe der Jahre nicht in den Betrieben nachgefragt, wie es vor Ort aussieht. Ich denke und hoffe, dass viele Lehrerkolleginnen und -kollegen sich am 12. Mai aufmachen, wenn es heißt: Wir haben die Betriebe offen, besucht uns doch! Das wäre eine echte Chance, genau so etwas zu vermeiden. - Ich danke Ihnen.
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 39 (Galopprenn- bahn Hoppegarten), die die Abgeordnete Adolph stellen wird.
Die BVVG hat am zurückliegenden Freitag die Privatisierung der Galopprennbahn Hoppegarten erneut verschoben. In Pferdesport-Kreisen gibt es Befürchtungen, dass die schönste
Rennbahn Europas vor den Toren der Hauptstadt an einen Eigentümer wechseln könnte, der das Areal nicht weiter für den Pferdesport nutzt. Um eine Kontinuität des Galopprennsports auf der traditionsreichen Stätte zu sichern und um zu verhindern, dass das Areal Immobilienspekulationen zum Opfer fällt, organisiert der Rennverein Hoppegarten trotz schwieriger Situation in diesem Jahr sieben Rennen. Die Gemeinde Hoppegarten unterstützt die Aufrechterhaltung des Rennbetriebes mit 150 000 Euro.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit ist sie bereit, die Pferderennen auf dem traditionsreichen Standort, die im Umfeld rund 100 Arbeitsplätze sichern, finanziell zu unterstützen, wie das die anderen Bundesländer für ihre Rennbahnen tun?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, erlauben Sie mir zunächst, dass ich einem möglichen Missverständnis entgegne, das im Wortlaut Ihrer Fragestellung liegt. Sie sprechen von Bundesländern und ihren Pferderennbahnen. Ich möchte klarstellen, was eigentlich klar ist, auch in der Presse: Die Rennbahn Hoppegarten gehört nicht dem Land Brandenburg. Sie liegt im Land Brandenburg. Deshalb und weil von der Rennbahn eine maßgebliche wirtschaftliche Leistung für das Land und die Region ausgeht, hat sich die Landesregierung - dabei bin ich bei Ihrer Frage - bereits für den Rennbetrieb eingesetzt. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr eine maßgebliche Verlustdeckungszusage gegeben und damit über einen Betriebsmittelkredit über das gesamte Jahr, so wie zugesagt, den Rennbetrieb während des Privatisierungsverfahrens gewährleistet.
Die Landesregierung hat aber seinerzeit bis heute stets betont, dass es sich hierbei um eine einmalige Hilfe handelt. Deshalb wird eine entsprechende Hilfe, so wie es jetzt dankenswerterweise die Gemeinde Hoppegarten übernommen hat, von der Landesregierung nicht mehr beabsichtigt.
Vielen Dank für die Antwort. - Ich rufe die Frage 1182 („audit berufundfamilie“) auf, die von der Abgeordneten Lehmann gestellt wird.
Das „audit berufundfamilie“ wurde auf Initiative und im Auftrag der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung entwickelt. Es handelt sich um ein Managementinstrument zur Förderung der familienbewussten Personalpolitik, bei dem nicht nur bereits umgesetzte Maßnahmen begutachtet, sondern auch das betriebsindividuelle Entwicklungspotenzial aufgezeigt und weiterführende Zielvorgaben festgelegt werden.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat sich als erste Landesbehörde in Brandenburg der Auditierung unterzogen und im Juni 2006 das Grundzertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Notwendigkeit ein, dass im Sinne einer Vorbildfunktion für Unternehmen weitere Landesbehörden, insbesondere auch das mit Unternehmen in ständigem intensiven Kontakt stehende Wirtschaftsministerium, das „audit berufundfamilie“ durchführen und eine entsprechende Zertifizierung anstreben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat für Unternehmen eben auch wirtschaftliche Effekte. Sie sagten es. Dies ist ein wesentlicher Grund für eine Auditierung. Sie wird als ein Mittel der Personalentwicklung gesehen, welches die Zufriedenheit und die Motivation der Beschäftigten verbessert und zu geringerem Ausfall und Fehlzeiten führt. Angesichts des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels ist Familienfreundlichkeit - so sehen wir das - ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für Arbeitgeber. Es trägt natürlich auch zum Imagegewinn des Unternehmens bei. Allerdings sind für den Auditierungsprozess auch entsprechende finanzielle und personelle Mittel notwendig. Die Kosten belaufen sich auf ca. 10 000 Euro. Daneben bindet das Auditierungsverfahren auch sehr stark Personalressourcen.
In Zeiten von Stellenabbau und Personaleinsparung ist es deshalb auch ein wenig nachvollziehbar, wenn sich nicht gleich alle Landesbehörden einem Zertifizierungsverfahren unterzogen haben und eben erst einmal neugierig auf den Piloten MASGF schauen. Die Zertifizierung schärft auf jeden Fall das Bewusstsein von Personalverantwortlichen in den Häusern, von Führungskräften und Beschäftigten für eine familienbewusste Personalpolitik und ein familienbewusstes Führungsverhalten. Wir und auch unsere Beschäftigten haben in dem Auditierungsverfahren viel gelernt.
Noch wichtiger ist es aber, dass in den Behörden im Land Brandenburg familienbewusste Personalpolitik praktiziert und eben auch gelebt wird. Wir stehen unseren Landesbehörden und den nachgeordneten Einrichtungen mit den Erfahrungen in unserer Behörde selbstverständlich zur Verfügung und werden auch gefragt.
Es gibt auch sehr viele gute Ansätze in den Behörden und Dienststellen, aber auch in den Hochschulen. Frau Prof. Wanka wies mich darauf hin, dass sich Brandenburg und Eberswalde um ein Auditierungsverfahren beworben haben. Man befindet sich also in einem Mainstream. Es ist gesellschaftlich angesagt, sich diesem wichtigen Imagefeld zu widmen und den wirtschaftlichen Nutzen zu sehen. Deshalb gehe ich fest davon aus, dass wir zwar die Ersten, aber nicht die Letzten sein werden, sondern dass sich viele nach uns diesem Prozess auch unterziehen werden.
Danke, Frau Ministerin, für die Beantwortung dieser Frage. Ich will nicht verhehlen, dass ich ein bisschen damit geliebäugelt habe, dass der Wirtschaftsminister antwortet. Aber ich nehme mit Ihrer Antwort gern vorlieb. Ich habe Ihre Antwort so verstanden, Frau Ministerin, dass wir - bezogen auf unsere Landesbehörden - nicht kurz-, aber mittelfristig möglicherweise noch hoffen dürfen.
Ich will sagen, dass die Familienfreundlichkeit von Unternehmen im familienpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung als ein Vorhaben enthalten ist. Wir diskutieren innerhalb der Landesregierung darüber, wie das Maßnahmenpaket erweitert werden kann. Ich gehe fest davon aus, dass das Herz von Herrn Junghanns dafür schlägt. Es müssen aber eben die Voraussetzungen gegeben sein, damit das auch durchführbar wird.
Vielen Dank. - Ich rufe die Frage 1183 (Suspendierung zweier Forstamtsleiter) auf, die die Abgeordnete Wehlan stellen wird.
Minister Dietmar Woidke hat unlängst die Leiter der Staatlichen Forstämter Belzig und Peitz von ihren Aufgaben entbunden. Vorausgegangen war ein Protest beider gegen die Forstreform der Landesregierung auf offiziellen Briefbögen, ein Sachverhalt, der angesichts der vom Kabinett der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Forstreform und dabei besonders des drastischen Personalabbaus vielerorts Respekt und Anerkennung hervorruft.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens, besonders hinsichtlich der Bewertung des Sachverhalts nach bisher anerkannten Regeln des Arbeitsrechts, wonach dienstbezogene kritische Meinungsäußerungen über den Arbeitgeber und betriebliche Zustände im Rahmen der allgemeinen formellen Gesetze unbeschränkt zulässig sind und die Dienststelle zwar kein Parlamentssaal ist, aber auch die Demokratie nicht am Diensteingang endet?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, am 5. März 2007 wurde gegen die Leiter der Ämter für Forstwirtschaft Belzig und Peitz - zwei Beamte des höheren Dienstes - ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil es den Verdacht schwerer Dienstpflichtverletzungen gibt. Derzeit werden die erforderlichen Ermittlungen durchgeführt. Dabei werden die belastenden, aber auch die entlastenden Umstände ermittelt, die für die Bemessung der dann folgenden Disziplinarmaßnahmen bedeutsam sind.
schließende Anhörung der Beamten ist bisher nicht durchgeführt. Die abschließende Anhörung ist Ausdruck des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs und damit ein grundgesetzlich geschützter Anspruch. Eine Erklärung, die zu einer Vorverurteilung der betroffenen Beamten führen könnte, kann und will ich heute dazu nicht abgeben. Ich kann nur noch einmal betonen, dass die Suspendierung keine Vorverurteilung darstellt. - Danke.
Ich hatte eigentlich weniger mit einer Erklärung zur Vorverurteilung statt mit einer Erklärung zur Korrektur gerechnet. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das sich zu Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes geäußert hat und feststellt:
„Politische Meinungsäußerungen in der Dienststelle über den Staat erfahren keine Einschränkung dadurch, dass der kritisierte Staat gleichzeitig Arbeitgeber ist. Der Staat als Arbeitgeber muss eine Kritik seiner Politik auch durch seine Bediensteten grundsätzlich im gleichen Umfang hinnehmen wie eine Kritik anderer Bürger.“