Zudem können die Kommunen durch nachhaltige Vermittlung eine finanzielle Entlastung von den von ihnen zu tragenden Kosten für die Unterkunft erreichen. Von ganz besonderer Qualität ist - darüber haben meine Kollegen aus der Koalition schon gesprochen -, dass Sie die Landesregierung auffordern, in einer Rahmenvereinbarung mit der Regionaldirektion Regelungen zu treffen, die Gesetzesänderungen sowohl im SGB III als auch im SGB II voraussetzen. Dazu kann man nur sagen: Das geht wohl nicht.
Sie fordern unter II. eine Anpassung des Landesprogramms „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“. Recht vielen Dank - ich hatte unsere Vorstellungen dazu bereits im Ausschuss dargelegt.
Gestern haben die Koalitionsvertreter einen Antrag eingebracht, der in diese Richtung geht. Dieser wurde vom Parlament beschlossen. Somit haben Sie etwas aufgenommen, was längst Verhandlungsgegenstand des Parlaments und der Regierung war. - Vielen Dank.
der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Ich stelle den Antrag der PDS in der Drucksache 4/126 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da der Finanzminister in der heutigen Debatte bereits von Oppositions- und Regierungsreflexen gesprochen hat, können wir vielleicht aufgrund der fortgeschrittenen Zeit darauf verzichten, einen neuen Anlauf zu nehmen. Das wäre nach der heutigen Debatte nicht übel.
Ein Kernpunkt der Debatte um die Vollendung der deutschen Einheit ist die wirtschaftliche und soziale Stabilisierung in den neuen Bundesländern und die Bewältigung des sich vollziehenden Strukturwandels in den Altbundesländern. Das ist der Hintergrund der Debatten um den Solidarpakt II, um unterschiedliche Interessen zwischen den Ländern sowie zwischen Bund und Ländern als Ganzes.
Es geht auch um die Frage, inwieweit die Länder die Möglichkeiten ausnutzen, mit eigenen Instrumenten ihre Wirtschaftsund Sozialkraft zu stabilisieren. Meine Fraktion stellt zum wiederholten Male einen Antrag zur Erarbeitung eines Vergabegesetzes. Was ist der Hintergrund?
Erstens: Sie wissen, dass eine Reihe von Bundesländern entweder ein Vergabegesetz hat oder darüber debattiert, eines zu erlassen. In Niedersachsen läuft gegenwärtig eine sehr interessante Diskussion, die mit einer umfassenden Stellungnahme sowohl kommunaler Spitzen- als auch Wirtschaftsverbände Niedersachsens garniert ist, die allesamt die Existenz eines Vergabegesetzes positiv bewerten. Das ist nicht verwunderlich, da gegenwärtig etwa 80 % aller öffentlichen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union liegen und wir mit Gesetzen auf der NUTS-2-Ebene, sprich auf der Ebene der Länder, eine Möglichkeit haben, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stabilisieren, indem wir ein Gesetz schaffen, welches das Kriterium „Wirtschaftlichkeit“ rechtssicher definiert und die Auslegungsschwierigkeiten zwischen Haushaltsgesetz und Vergabeordnung damit rechtssicher aufhebt.
Wer meint, dass dies nicht nötig sei, dem empfehle ich die Lektüre des Landesrechnungshofberichts. Darin geht es unter anderem um die Verwendung öffentlicher Mittel im Bereich Bäderbau bzw. es wird beanstandet, dass mit den vorhandenen Instrumenten nicht rechtssicher umgegangen worden ist. Für die Vergabestellen wäre es positiv, auch hier rechtssicher entscheiden zu können.
Zweitens: Warum fordern wir ein Vergabegesetz genau zu diesem Zeitpunkt? Uns liegt der Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union vor. Diese werden Sie vielleicht zur Kenntnis genommen haben. Sie hat die Besonderheit, dass es sich um keine Sektorendienstleistungsrichtlinie, sondern um eine horizontale Dienstleistungsrichtlinie handelt. Sollten die Grundsätze dieser Dienstleistungsrichtlinie politische Realität werden, hätten wir die Situation, dass de facto keine nationalen Schutzbestimmungen, wie Tarife oder Ähnliches, mehr gelten dürften. Vor dem Hintergrund dieser Debatte sollten wir den Spielraum, den uns das europäische Recht gegenwärtig noch gibt, auch ausnutzen.
Drittens: Ich bin unsicher, inwieweit die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten durch Hartz IV tatsächlich Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Angeboten hat. Ich bin nicht sicher, ob eine Reihe von Wirtschaftsverbänden, zum Beispiel der Einzelhandelsbereich und andere, in der Zukunft Interesse an diesem Bereich anmelden werden. Ich befürchte, dass es die Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation auch des Mittelstandes in Brandenburg weiter verschärft. Ich denke, auch hier könnten wir mit einer gesetzlichen Regelung Rechtssicherheit schaffen.
Was sind denn die Alternativen, die debattiert werden? Der Städte- und Gemeindebund hat gefordert, dass wir uns auf eine bundesrechtliche Regelung zurückziehen sollen, die sich gegenwärtig in der Debatte befindet. Diesbezüglich gibt es zwei Probleme.
Erstens: Das im Bund debattierte Papier geht von einer unteren Grenze von 50 000 Euro aus, bevor das Gesetz überhaupt greifen soll. Sie alle wissen, dass damit der Hauptteil der öffentlichen Aufträge nicht mehr erfasst ist.
Zweitens: Das im Bund debattierte Papier spricht nur vom Bund, weder von Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts noch von anderen Beteiligungen der öffentlichen Hand. Aber genau darum geht es, um den Geltungsbereich, der die Gesamtheit der Beteiligung der öffentlichen Hand abdecken sollte.
In Brandenburg wird über das Mittelstandsfördergesetz debattiert. Dieses Gesetz stammt aus der Zeit von Anfang der 90er Jahre und ist eine in Rechtsform gegossene politische Willenserklärung aus der damaligen Zeit darüber, dass das Land soll, dass das Land möchte, aber nicht, dass das Land wird.
Wenn Sie die Vergaben bei § 5 des Mittelstandsfördergesetzes andocken wollen, werden Sie die Struktur des Gesetzes umfassend ändern müssen und trotzdem wiederum ein Vergabegesetz haben. Insofern haben wir Ihnen heute unseren Antrag vorgelegt mit der Bitte um Ausschussüberweisung, weil wir erstens dringenden Handlungsbedarf sehen, weil zweitens die politischen Zusagen zur Erarbeitung eines Vergabegesetzes im Wahlkampf bei allen Parteien eine Rolle gespielt haben und weil drittens bereits vor der Wahl durch Abgeordnete dieses Hauses zwei Gesetzentwürfe erarbeitet worden sind, über die damals aber nicht abgestimmt wurde, und zwar genau deshalb, weil wir nicht wollten, dass sie im Wahlkampf zerrieben und zerrissen werden.
Insofern hat sich am Handlungsbedarf nichts geändert. Ich bitte also um Ausschussüberweisung. Ich bin sicher, dass wir nur 14 Tage brauchen, um uns zu einigen, wenn wir den Experten
in den Fraktionen freie Hand geben. Es besteht also dringender Handlungsbedarf und eine Einigung ist möglich. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion fordert mit diesem Antrag ein Landesvergabegesetz für Brandenburg. Diese Forderung ist nicht neu. Eigentlich habe ich mit diesem Antrag bereits in der letzten Landtagssitzung gerechnet. Ehrlich gesagt habe ich von der PDS-Fraktion sogar schon einen Entwurf für ein Vergabegesetz erwartet.
Die PDS hat ja bereits im Wahlkampf vollmundig und pressewirksam einen solchen Entwurf angekündigt. Wenn ich eine Pressemitteilung von April richtig im Kopf habe, so haben Sie, Herr Christoffers, sogar einen PDS-Entwurf für ein Vergabegesetz der Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg übergeben. Nun haben wir also heute Ihren Antrag zu behandeln.
Seit den letzten Diskussionen über ein Landesvergabegesetz ist einiges in Bewegung gekommen. Auf Bundesebene gibt es Aktivitäten zur Novellierung des Vergaberechts. Deutliche Vereinfachungen und eine Verschlankung des Vergaberechts sollen erreicht werden. Zwei neue Vergaberichtlinien der Europäischen Union traten in Kraft, die bis 2006 in nationales Recht umzusetzen sind.
Die inhaltliche Arbeit läuft also schon auf vollen Touren. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat bereits Leitlinien zur Novellierung des Vergaberechts in die Debatte eingebracht. Nach Auffassung dieses kommunalen Spitzenverbandes sollen VOB, VOL und VOF weitestgehend zusammengefasst werden. Die Wirtschaft befürchtet dabei allerdings mehr statt weniger Bürokratie.
Das Vergaberecht soll von vergabefremden Aspekten, zum Beispiel auch dem der Tariftreue, befreit werden. Einengender kommunaler Handlungsspielraum wird von dem Spitzenverband abgelehnt.
Wir müssen darauf achten, dass die genannten angedachten Veränderungen unsere mittelstands- und handwerkstärkende Politik nicht beeinträchtigen. Die Regierungsparteien haben mit den neuen Koalitionsvereinbarungen den Weg für die Weiterentwicklung des Vergaberechts bereits geebnet.
Neben der Qualifizierung der kleinen und mittleren Unternehmen für ein erfolgreiches Abschneiden bei öffentlichen Ausschreibungen werden wir das Mittelstandsfördergesetz insbe
Sie sehen, meine Damen und Herren von der PDS, wir brauchen keine zündende Idee von Ihnen, um unsere kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen.
Die Koalitionspartner werden das Notwendige gemeinsam auf den Weg bringen, um Brandenburg zu einer erfolgreichen Region im Herzen Europas zu machen.
Lassen Sie mich jetzt noch einige Bemerkungen zu dem Antrag der PDS-Fraktion machen. Dazu habe ich zwei Botschaften an die PDS-Fraktion. Ich beginne besser mit der guten Botschaft: Mit Ihrem Antrag - das ist hier wahrscheinlich unstrittig - meinen Sie es wohl gut. Zumindest interpretiere ich die wenig konstruktiven Ansätze Ihres Antrags entsprechend.
Die zweite - schlechte - Botschaft: Wir machen nicht mit. Sie wollen, dass die Landesregierung handwerkliche Fehler macht, und erheben zum Teil wirkungslose und missverständliche Forderungen. Zum Beispiel die Ausgestaltung Ihrer vierten Forderung ist äußerst fragwürdig. Wollen Sie wirklich per Gesetz Benachteiligungen und Diskriminierungen beseitigen?
Mit Ihrem Antrag wollen Sie ein Vergabegesetz unter Einhaltung der EU- und Bundesvorschriften, durch das regionale Unternehmen bevorzugt werden. Aber mit keiner der von Ihnen geforderten Regelungen kann dieses Ziel erreicht werden. Daran erkennen Sie, dass es manchmal besser ist, sich ein wenig Zeit zu lassen, um eine Gesetzesregelung gründlich vorzubereiten. Dies werden die Koalitionspartner tun, und zwar im Interesse der Brandenburger Unternehmen und der Brandenburger Kommunen. - Herzlichen Dank.
Es gibt weiteren Bedarf an Zwischenfragen. Aber auch diese wollen Sie anscheinend nicht beantworten. - Damit kommen wir zu dem Redebeitrag der DVU-Fraktion. Bitte, Frau Hesselbarth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich mit Wettbewerbsrecht befasst, sollte man auch etwas davon verstehen. Genau das vermisse ich in Ihrem Antrag, den Sie heute vorlegen. Was Sie hier beantragen, ist schlichtweg Unfug. Ich will das auch erklären.
Im Jahre 2002 wurde auf der Grundlage des § 97 Abs. 6 und des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Vergabeverordnung erlassen, durch die die Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt worden sind. In dem genannten Gesetz ist ganz klar definiert, was ein öffentlicher Auftraggeber ist, und zwar unter Einbeziehung der Definition der Gebietskörperschaften und der funktionalen Auftraggeber, namentlich der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Verbände. Das können Sie in § 98 des Gesetzes nachlesen.