Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Der zweite Punkt ist - ich habe gesagt, wir müssen mehrere Schritte gehen -, dass wir unser Interesse auf die Prozessoptimierung fokussieren müssen; das ist ein Ergebnis der Bürokratiekostenmessung. Als Land Brandenburg haben wir ja als ers

tes Bundesland in der Bundesrepublik in einem Schnellverfahren über 1 300 Gesetze nach ihren Kosten gemessen, haben immer geguckt: Was kostet das die Wirtschaft, was kostet das die öffentlichen Stellen? Das hat vor uns kein Bundesland so gemacht. Wir haben hier relativ viele interessante Ansätze gefunden.

Ich möchte mich da auch einmal bei Herrn Minister Dellmann dafür bedanken, dass wir in die Bauordnung mit dem SKMVerfahren hineingegangen sind. Ich glaube, da gibt es auch erste Erkenntnisse.

Herr Minister Dr. Woidke, der dieses Thema von Anfang an zur Chefsache gemacht hat - das kann man auch einmal so deutlich sagen -, hat das Wassergesetz komplett messen lassen. Das ist auch so ein kleines Beispiel, bei dem man sagt: Wir haben in Brandenburg 1 400 Unternehmen, die alle nach dem Wasserrecht ein Anlagenkataster führen müssen. Das kostet diese 1 400 Unternehmer ca. 600 000 Euro im Jahr. Das sind allein die administrativen Kosten für die Führung dieses Anlagenkatasters. Der Minister, der das Wassergesetz novellieren möchte, hat gesagt, man wolle einmal gucken, ob man hier nicht vielleicht eine Einzelfallregelung finden kann. Da liegen wirklich Einsparpotenziale.

Der größte Hebel bei diesem Thema ist aber, den Blick darauf zu haben, dass wir mit den Experten Workshops durchführen, dass man einmal Planspiele macht, und zwar - bitte schön - bevor die Sachen hier bei uns im Parlament landen - wir wissen, wie die Anhörungen laufen - und bevor die Sachen im Kabinett sind, wo vielleicht auch noch einmal Kleinigkeiten geändert werden. Wenn man einen Gesetzentwurf das erste Mal behandelt, muss man die Situation mit den Betroffenen vor Ort durchspielen und sich dabei überlegen, ob es nicht intelligenter, schneller und effizienter geht. Da sind wir beim Thema Prozessoptimierung.

Ich bin dem Ministerpräsidenten dankbar dafür, dass er bei der 5. Führungskonferenz Mitte Juni in der Staatskanzlei gesagt hat: Wir müssen unsere Kräfte, wir müssen unsere Ressourcen auf diese Kernprozesse konzentrieren, die für Bürger, für Verwaltung und für Wirtschaft nötig sind.

Der dritte Schritt auf dem Weg in diese moderne Verwaltung ist, dass wir aufhören müssen, Verwaltung und Bürokratie traditionell zu denken. Wir müssen wirklich dazu kommen - da kann ich mich meinem Kollegen, Herrn Christoffers, nur anschließen, weil das explizit die Meinung des Ausschusses ist -, dass wir viel stärker als bisher die Potenziale von E-Government nutzen.

Wenn ich von E-Government rede, dann meine ich nicht, dass die Bürger schon jetzt Steuererklärungen online abgeben können. Das ist etwas, was sich im Kontakt mit dem Bürger im Frontoffice abspielt. Die eigentlichen Potenziale in diesem Bereich liegen dahinter, in den Verwaltungsstrukturen, in der Optimierung von Verfahren.

Wie gesagt, wir sind hier bei der Ausgangsthese: Dem Bürger ist es egal, wer zuständig ist. Der will vor Ort seine Leistung haben. Das kann über das Internet gehen oder kann in Anlehnung an ein Verfahren gemacht werden, das etwa die Sparkasse schon praktiziert. Die fährt nämlich heute schon mit dem Sparkassenbus in einige Regionen. Die Bürger können dort ihre

Überweisungen erledigen, können Geld abheben. Das wird gemacht, weil es eben nicht mehr so viele Sparkassenfilialen gibt, wie es früher einmal der Fall gewesen ist. Auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung könnte überlegt werden, einen solchen Bus einzuführen. Dort könnten sich Bürger etwa ummelden, ihren Rentenbescheid abholen oder ihren Führerschein bekommen, und das wäre ein Beitrag dazu, die Fläche wiederzubeleben.

Wichtig ist, dass wir bei dieser Komplexitätsfalle, bei den vielen Gesetzen und den ganzen Urteilen, die dabei zu beachten sind, am Ende des Verfahrens gut qualifizierte und hochmotivierte Mitarbeiter haben, die das hohe Niveau der Verwaltungsleistungen aufrechterhalten können.

Herr Christoffers, Sie haben soeben auch die Funktionalreform angesprochen. Deshalb sage ich es noch einmal: Dieser Ausschuss hatte ein anderes Thema zu bearbeiten. Ich bin dann ganz nahe bei Ihnen, wenn Sie sagen: Das, was wir hier erarbeitet haben, nämlich die Techniken, E-Government, die Komplexität der Themen müssen bei dieser Diskussion mitgedacht werden. Ich meine, wir sollten nach der Sommerpause unbedingt einmal zusammenkommen und überlegen, wie wir mit dem Thema weiter umgehen. - Im Übrigen sage ich Ihnen, dass wir daran nicht immer wieder erinnert zu werden brauchen. Das steht nämlich in unserem Koalitionsvertrag, dazu stehen wir, und das werden wir auch so umsetzen.

Wichtig ist Folgendes: Der Erfolg der Verwaltung in der Zukunft wird davon abhängen, dass wir gutes Personal, hochmotiviertes und hochqualifiziertes Personal, haben. Ein solches Personalmanagement muss dann auch den Namen haben, den es verdient. Dort besteht aus der Sicht des Ausschusses massiver Handlungsbedarf. Personalplanung kann letztendlich nicht immer nur mit Personalabbau gleichgesetzt werden, sondern Personalplanung bedeutet Weiterbildung, Qualifikation, Motivation. Bessere Führung, mehr Flexibilität und Leistungsorientierung sind aus unserer Sicht ganz wichtig.

Lassen Sie mich noch die zwei Punkte ansprechen, die wir als die beiden Erfolgsfaktoren ansehen. Das Erste ist: Wenn der Ausschuss mit seiner Arbeit aufhört, dann besteht die Gefahr, dass die ganzen Themen von der Tagesordnung verschwinden. Diese Gefahr hat eine Überschrift, die Stagnation heißt. Aber Stagnation kann sich dieses Land nun wirklich nicht erlauben.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Das Zweite ist, dass wir aufgrund der Komplexität unbedingt eine bessere Steuerung und eine bessere Koordinierung brauchen. Vor diesem Hintergrund sagt der Ausschuss: Es bedarf nicht einer interministeriellen Arbeitsgruppe - davon gibt es schon ich weiß nicht wie viele -, sondern das muss ganz oben angesiedelt werden. Das ist eine Führungsaufgabe, und wenn dies nicht gesichert ist, dann geht es hier überhaupt nicht weiter; denn dazu sind die Themen zu schwierig, und sie sind ja auch ressortübergreifend.

Bevor hier oben alle Lampen zu blinken anfangen, möchte ich mich noch einmal bei allen herzlich bedanken. Bedanken möchte ich mich bei meinen Kollegen. Ich weiß, dass es in den zwei Jahren wirklich nicht einfach war, immer zusammenzukommen. Bedanken möchte ich mich bei den Fraktionsreferenten, beim Ausschussdienst, der uns immer ganz toll unterstützt

hat, und vor allem bei den Kollegen in den Fachausschüssen für die bisherige und vor allem für die künftige Unterstützung.

Mein letzter Satz: Ich wünsche uns allen viel Erfolg und hoffe, dass das sprichwörtliche Glück tatsächlich mit dem Tüchtigen ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Fischer. - Das Wort hat der Abgeordnete Claus für die DVU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatten wir eine bestimmte Abfolge vereinbart, aber mittlerweile hat sich das alles vermischt.

Lassen Sie mich zuerst über die Paragrafen reden, die meiner Fraktion nicht gefallen haben und die sie beim Standarderprobungsgesetz auch geändert haben möchte.

Es geht zunächst einmal um das Standarderprobungsgesetz, werte Kolleginnen und Kollegen, das in § 9 allen Ernstes bestimmt, dass die Stellungnahme der Denkmalfachbehörde künftig einfach übergangen werden dürfte, und dies sogar in einer Sollvorschrift, was ich auch schon angesprochen habe. Das bedeutet: Es werden zwar auch künftig hochqualifizierte Fachleute in der Denkmalfachbehörde sitzen, aber ihre Arbeit ist unter diesen Bedingungen zu großen Teilen doch überflüssig. Sollten wir unter diesen Umständen daraus nicht lieber eine Kannbestimmung machen, meine Damen und Herren? Ich hatte das auch schon angesprochen, aber es wurde nicht gehört.

Auch in § 5, Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung, sehen wir noch Handlungsbedarf. Zum einen wird dort von einer Einwohnerzahl von bis zu 20 000 gesprochen; zum anderen ist von über 20 000 Einwohnern die Rede. Das ist bezogen auf fast die gleichen Fakten, meine Damen und Herren. Was soll das eigentlich?

In der 3. Wahlperiode - einige Kollegen werden sich noch daran erinnern - wurde die Gemeindegebietsreform durchgeführt und eine Zahl von 5 000 Einwohnern festgelegt, um starke und arbeitsfähige Gemeinden zu schaffen. Was spricht denn dagegen, dass wir uns auf diese Zahl, die eh schon gesetzlich paraphiert ist, festlegen? Also nehmen wir doch aus dem § 5 die Zahl von 5 000 Einwohnern. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, meinen Sie nicht, dass die Gemeinden am besten wissen, was für sie und ihre Einwohner am besten ist? Ich glaube schon.

Lassen Sie mich zum Schluss Otto von Bismarck zitieren:

„Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.“

Hoffen wir also für unser Land Brandenburg, dass wir in Zukunft wenigstens gute und engagierte Beamte haben werden.

Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, habe ich mei

ner Fraktion empfohlen, sich der Stimme zu enthalten, dem Standarderprobungsgesetz also nicht zuzustimmen. Wir werden uns also der Stimme enthalten.

Kommen wir nun zum Abschlussbericht. Als wir vor zwei Jahren in diesem Hause zusammensaßen und über die Einsetzung des Sonderausschusses diskutierten, war für uns als DVUFraktion sehr schnell klar: Ein solcher Ausschuss würde viel kosten, doch kaum etwas bewirken. Aus diesem Grunde haben wir damals schon die Einsetzung des Sonderausschusses geschlossen abgelehnt.

Auch als es vor einem Jahr um die Verlängerung dieses Ausschusses ging, haben wir mit der gleichen Begründung dagegengehalten. Großer Aufwand, kleiner Nutzen. Man kann es aber auch einfacher ausdrücken: Wie geht man mit Steuergeldern um? Denn wenn wir einmal bilanzieren, was die Tätigkeit des Ausschusses konkret gebracht hat, bleibt festzustellen: Mit viel persönlichem Einsatz wenig erreicht. Das konnte man auch in verschiedenen Zeitungen nachlesen, und zwar am 03.07.2007. Da stand das in verschiedenen Artikeln.

Es wäre für meine Fraktion ein Leichtes gewesen, unter eingangs genannten Bedingungen einfach die Mitarbeit zu verweigern. Aber wir haben einen Wählerauftrag, und diesen haben wir zu erfüllen. Daher haben wir uns an der Arbeit des Ausschusses auch konstruktiv beteiligt. Wir haben als Berichterstatter dem MWFK Anregungen gegeben, wie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft besser und effektiver funktionieren kann, und wir haben auf bürokratische Mängel des Landesdenkmalschutzes hingewiesen. In der Regel werden unsere Argumente ja immer überhört oder missachtet, weil sie von der DVU kommen. Ganz einfach: DVU steht drauf. So ist das nun einmal. Umso überraschter waren wir, als plötzlich sogar einige unserer Vorschläge im Sonderausschuss Gehör fanden.

Was nun aber hier als Ausschussbericht vor uns liegt, ist in Teilen - ich sage nicht: im Ganzen, sondern in Teilen des Abschlussberichts - nicht mehr als ein Sammelsurium von Selbstverständlichkeiten und Allgemeinheiten. Man kann doch nicht allen Ernstes den Bürgern als Superarbeit verkaufen, dass dieser Sonderausschuss der Landesregierung empfiehlt, künftig doch bitte bestimmte Informationskosten zu senken, Gesetze zu vereinfachen, sie lesbarer und verständlicher zu gestalten und überflüssige Verordnungen abzuschaffen. Das sollte doch sowieso die originäre Aufgabe der Landesregierung sein, meine Damen und Herren. Eine derartige Empfehlung gibt uns jeder Bürger auf der Straße, und zwar kostenlos. Dafür brauchen wir nicht zwei Jahre.

(Beifall bei der DVU)

Das Gleiche trifft für die Empfehlung zu, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beim Personalmanagement zu berücksichtigen. Das hat auch Staatsseketär Appel angesprochen.

Also warten wir, was daraus wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Dombrowski das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst den zahlreichen Danksagungen von allen und an alle aus vollem Herzen anschließen.

Im letzten Jahr verabschiedeten wir mit großer Mehrheit das erste Bürokratieabbaugesetz. Mit der Standarderprobungsklausel sollte insbesondere den Kommunen und Landkreisen die Möglichkeit eröffnet werden, von landesrechtlichen Standards abzuweichen. Leider stellten wir fest, dass die Landesregierung den Vorgaben des Gesetzes nur sehr zögerlich nachkam. Unter anderem wurden Bearbeitungsfristen zum Teil nicht eingehalten, das Einvernehmen mit der Staatskanzlei nicht immer hergestellt oder Anhörungen des Petenten nicht durchgeführt. Zudem wurden immer wieder Gründe vorgebracht, warum den Anträgen von Kommunen und Landkreisen nicht entsprochen werden konnte, anstatt dem Gesetz entsprechend nach Lösungswegen zu suchen und diese dann aufzuzeigen. Dieses Vorgehen verstieß gegen die bestehende Regelung des Standarderprobungsgesetzes.

Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass das Bürokratieabbaugesetz durch die Landesregierung in das Parlament eingebracht wurde. Auch die Damen und Herren Minister haben diesem Gesetz zugestimmt. Bereits damals wollten wir die Erprobung „Straßenverkehrsanordnungen durch die Kommunen“ ausdrücklich festschreiben. Im Rahmen der Beratung zum Bürokratieabbaugesetz wurde davon nicht aus dem Grund Abstand genommen, dass dieser Bereich ausgenommen werden sollte, sondern aufgrund des Hinweises, die Standardöffnungsklausel sei dazu ausreichend. Umso überraschter waren wir darüber, dass die Landesregierung nach der Verabschiedung der Meinung war, die Erprobung von Zuständigkeitsverlagerung sei nach der bestehenden Regelung verfassungsrechtlich bedenklich. Dies ist ein wichtiger Grund, warum wir uns heute noch einmal mit dem Standarderprobungsgesetz befassen.

Standarderprobungsklauseln sind rechtlich gesehen Neuland. Gerichte haben sich mit dieser Materie kaum befasst. In der Wissenschaft gab es verschiedenste Auffassungen dazu. Das muss nicht verwundern. Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau brauchen den Mut und den Willen zu Veränderungen. Dazu müssen zum Teil auch neue Wege beschritten werden. Im Klappentext des Berichtes steht - von Albert Einstein übernommen -:

„Es ist verrückt, die Dinge immer gleich zu machen und dabei auf andere Ergebnisse zu hoffen.“

Ein Gesetz auf den Weg zu bringen und danach seine Umsetzung möglichst weitgehend zu verlangsamen bzw. zu blockieren ist nicht der richtige Weg. Um den ernstzunehmenden Bedenken der Landesregierung Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, das Standarderprobungsgesetz zu ändern. Dies führt jedoch dazu, dass nur noch auf vier Bereiche - bürgernahe Verwaltung - abgestellt wird: die Straßenverkehrsanordnungen, das Modell „Geld an die Schulen“ und der vereinfachte Schulbezirkswechsel, der Vollzug des Baumschutzrechts und der Denkmalschutz. Diese können auf Antrag erprobt werden.

Die CDU-Fraktion hätte gern noch weitere Bereiche - unter anderem die Kfz-Zulassung, die Durchführung des Bundeselterngeldes und des Elternzeitgesetzes sowie Maßnahmen zum Bran

denburgischen Kindertagesstättengesetz - in das Gesetz aufgenommen. Dies war so nicht möglich. Jedoch beginnt auch der längste Weg mit dem ersten Schritt, auf den weitere Schritte folgen. Bis dahin ist aber ein positives Ergebnis zu verzeichnen.

Das Entscheidende ist, dass wir Abgeordnete uns für Bürokratieabbau zuständig fühlen und nicht nur auf die Verwaltung verweisen. Zudem ist mittlerweile festzustellen, dass auch die Verwaltung immer häufiger die Frage stellt: Muss das überhaupt so sein oder kann dies auch anders geregelt werden? Kann dies ein Beitrag zum Bürokratieabbau sein? - Das ist das Entscheidende. Wir haben nicht den Anspruch, mit einem ersten, zweiten oder dritten Gesetz den Bürokratieabbau außer Kraft zu setzen bzw. zum Ende und zum maximalen Ergebnis zu bringen. Vielmehr ist uns bekannt, dass wir Bürokratie benötigen. Dennoch fragen wir uns immer wieder, ob dies so sein muss oder ob es auch andere Wege gibt.

Die Standarderprobungsklausel sollte - wenn wir sie heute beschließen - für die Landesregierung konkret und bestimmt genug sein, um Anträge endlich auch im Sinne der Kommunen und der Landkreise zu entscheiden.

Meine Damen und Herren! Vor zwei Jahren wurde auf Antrag unserer Fraktion der Sonderausschuss eingerichtet. In dieser Zeit haben wir viele Themen behandelt und zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Im ersten Jahr lag unser Schwerpunkt im Bereich Bürokratie durch Gesetze. Beispielhaft möchte ich dazu die Bürokratiekostenmessung nennen. Im zweiten Jahr haben wir uns der Bürokratie in der Verwaltung gewidmet. Dabei behandelten wir folgende Themen: das E-Government, das neue Finanzmanagement, die Kosten- und Leistungsrechnung, die Verwaltungsorganisation, das Personalmanagement, die Behördensprache und die Aufgabenkritik.