Freuen Sie sich mit uns und stimmen Sie dafür, dass wir die Viadrina in diese erste Teilautonomie entlassen, die Viadrina also eine Stiftungsuniversität wird, und zwar an der Grenze zwischen Deutschland und Polen, dort, wo jetzt auch die Außengrenzen niedergerissen werden. Ich meine, hier kommen sehr viele schöne Maßnahmen zusammen. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Niekisch. - Das Wort erhält jetzt Ministerin Prof. Dr. Wanka. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir den Entwurf des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) heute in 2. Lesung beraten. In der letzten Woche sind zu dem Gesetzentwurf Experten angehört worden.
Obwohl meine Mitarbeiter davon überzeugt waren, dass es sich um einen vorzeigbaren Gesetzentwurf handelt und dass die Wertung des Gesetzentwurfs entsprechend sein würde, waren sie doch sehr erfreut darüber, dass die Wertung so grundlegend positiv ausfiel. Herr Niekisch erwähnte hier schon Herrn Prof. Battis, der uns sehr gelobt hat. Dazu ist
noch zu sagen, dass Herr Prof. Battis von der Fraktion DIE LINKE als Experte benannt worden war. In Richtung dieser Fraktion sage ich, dass eine entsprechende Vorgehensweise noch ausbaufähig ist.
Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss haben wir die wichtigen Teile des Gesetzentwurfs noch einmal diskutiert. Eine der wohl wichtigsten Fragen war dabei, wie das Land, das Steuermittel in Höhe von 20 Millionen Euro an die Universität gibt, dort seine Steuerung gestaltet. Die Form der Grobsteuerung, die wir gewählt haben, wurde auch von den Experten als positiv empfunden. Herr Jürgens, ich muss Ihnen sagen, dass es in diesem Zusammenhang nicht nur um das Prinzip Hoffnung bzw. um das Prinzip der langen Leine geht, sondern dass wir hier wesentlich weiter gegangen sind.
Im Zusammenhang damit, dass die Viadrina als Stiftung natürlich Zuwendungen bekommen muss, war eine große Sorge, dass der Zuwendungsbescheid kleinkariert sein könnte, dass darin vieles von dem zurückgenommen werden könnte, was theoretisch machbar wäre. Dieser Sorge sind wir begegnet, indem wir einen Musterzuwendungsbescheid erarbeitet haben - dies im Übrigen nicht erst gestern, sondern schon vor längerer Zeit -, der die volle Zustimmung der Viadrina findet und mit dem solche Dinge wie die Befreiung von der Landeshaushaltsordnung bis an die Grenze des Möglichen umgesetzt werden. Ich glaube also, dass der Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Konturen wirklich eine Chance für die Viadrina bedeutet und zeigt, dass wir an einer Hochschule in diesem Lande einen anderen Weg gehen wollen.
Vonseiten der Oppositionsfraktion liegen einige Änderungsanträge vor, von denen einer grundsätzlicher Art ist; mit allen anderen Anträgen werden die Grundintentionen des Gesetzes nicht angetastet. Bei dem Änderungsantrag grundsätzlicher Art geht es darum, das Vetorecht des Landes abzuschaffen, indem geregelt wird, dass der Stiftungsrat auch dann beschlussfähig ist, wenn ein Vertreter des Ministeriums nicht anwesend ist und das Vetorecht des Landes damit nicht ausgeübt werden kann. Das wollen wir natürlich nicht.
Mit dem Änderungsantrag, der dahin geht, den Frauenanteil im Stiftungsrat zu erhöhen, habe ich überhaupt kein Problem. Da es allerdings ohnehin schwierig sein wird, das Gremium hochkarätig zu besetzen, sollten wir die Festlegung einer höheren Quote vermeiden. Dabei ist die Viadrina natürlich frei, dieses Gremium mit 50 oder 60 % Frauen zu besetzen.
Insgesamt bietet der Gesetzentwurf sehr gute Möglichkeiten, auch die angesprochenen Wünsche der Experten, vielleicht auch noch Wünsche auf anderen Feldern, was etwa die Freizügigkeit, die Personalautonomie oder die Organisation angeht, zu erfüllen, das also noch ein Stück freier zu gestalten. Das nehme ich sehr gern auf. Sie alle hier wissen, dass wir die Eckpunkte der Novelle des Hochschulgesetzes für das nächste Jahr in den unterschiedlichsten Gremien vorgestellt haben und dass wir damit nicht nur für die Viadrina, sondern für alle Hochschulen genau solche Wege gehen und auf diesen Wegen auch ziemlich weit gehen wollen. Das sind aber Dinge, die wir erst im nächsten Jahr hier beschließen können.
Als die Viadrina im Jahr 1506 das erste Mal gegründet wurde, bedurfte es dafür der Zustimmung des Papstes. Wir sind heute frei, die Viadrina von uns aus in ein Stück Selbstständigkeit zu entlassen, und ich wünsche mir, dass Sie Ihre Zustimmung dazu geben. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Wir kommen damit zur Abstimmung. Die in den Redebeiträgen bereits erwähnten Änderungsanträge rufe ich dabei zuerst auf.
Der erste Änderungsantrag in der Drucksache 4/5351 wurde von der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mehrheitlich ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Der zweite Änderungsantrag in der Drucksache 4/5352 wurde ebenfalls von der Faktion DIE LINKE eingebracht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mehrheitlich ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit nicht angenommen.
Der dritte Änderungsantrag in der Drucksache 4/5353 wurde wieder von der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mehrheitlich ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Somit ist er abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten vierten Änderungsantrag in der Drucksache 4/5354. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Der fünfte Änderungsantrag in der Drucksache 4/5355 ist ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE eingebracht worden. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/5305. Wer dieser Besschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Wer enthält sich bei dieser Beschlussempfehlung der Stimme? - Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss zum Staatsvertrag über das Landesentwicklungsprogramm und die Änderung des Landesplanungsvertrages ist wieder ein wichtiger Meilenstein in der Überarbeitung der Landesplanung gesetzt. Das ist ein wichtiger Baustein.
Bekanntlich haben wir vor mehr als zwei Jahren damit begonnen, die etwa zehn Jahre alte Landesplanung zu überarbeiten, und zwar sehr erfolgreich. Die bestehende Landesplanung befindet sich auf der Höhe der Zeit. Es ist einfach notwendig, auch die Landesplanung in bestimmten Zeithorizonten zu evaluieren, anzupassen und neu auszurichten. Für uns ist besonders wichtig, dass sich das insgesamt einordnet in die Strategie der Landesregierung, Stärken zu stärken, das Land Brandenburg gemeinsam mit der Hauptstadtregion zu einem leistungsfähigen Bundesland zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.
Hinter uns liegt ein sehr umfangreiches Beteiligungsverfahren mit der kommunalen Ebene, mit Institutionen. Es sind insgesamt 270 Stellungnahmen eingereicht worden, wobei in dem überwiegenden Teil der Stellungnahmen - ich betone: in dem überwiegenden Teil - die Neuausrichtung der Landesplanung begrüßt wird.
Das Landesentwicklungsprogramm - das ist ganz entscheidend - schränkt sich in seinen Ausführungen sehr deutlich ein. Es erfolgt eine Konzentration auf wesentliche Planungsinhalte. Wir alle wissen, dass in der Vergangenheit häufig Kritik geäußert worden ist, die Landesplanung gehe viel zu sehr ins Detail. Mit dieser Überarbeitung haben wir nunmehr einen Rahmen für eine gute, gedeihliche Entwicklung unserer kommunalen Ebene. Um es statistisch zu untermauern: Von bisher 37 Regelungen - ein paar in Form von Paragrafen - haben wir uns auf insgesamt acht konzentriert. Das ist aus unserer Sicht ein sehr deutlicher Beitrag zur Deregulierung des Landesrechts.
Dieses LEPro - auch das muss noch einmal gesagt werden - ist wieder ein gemeinsames Landesentwicklungsprogramm mit dem Land Berlin. Wenn an der einen oder anderen Stelle Kritik geäußert wird, die Landesplanung sei zu berlinlastig,
muss ich an dieser Stelle noch einmal deutlich widersprechen. Frau Tack, wenn Sie die Inhalte der früheren Landesplanung mit
denen der neuen Landesplanung vergleichen, sehen Sie, dass sich die Schwerpunkte und die Möglichkeiten eindeutig in Richtung Brandenburger Planungsmöglichkeiten verschoben haben.
Uns eröffnet sich aber auch eine riesengroße Chance; denn Brandenburg ist das einzige Bundesland, das mit einem anderen Bundesland - in diesem Fall mit der Stadt, die in der Mitte von Brandenburg liegt - eine gemeinsame Landesplanung auf den Weg gebracht hat, realisiert hat und jetzt fortschreibt.
Weitere Artikel betreffen Änderungen im Staatsvertrag. Da geht es um Fragen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Landesplanung bzw. um redaktionelle Änderungen. Darauf will ich hier nicht weiter eingehen. Es ist auch wichtig, dass in den Staatsvertrag bestimmte Übergangsregelungen aufgenommen worden sind, die so lange gelten, bis der neue LEP B-B - Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg - tatsächlich in Kraft tritt.
Ich will die wichtigsten Bestandteile noch einmal nennen, weil sie von relativ großem öffentlichen Interesse sind. Da sind zum Ersten die Regelungen, die sich mit dem großflächigen Einzelhandel beschäftigen. Wir alle sind sicherlich der Auffassung, dass eine Konzentration auf die Städte notwendig ist, hier in Brandenburg aber auch auf die Mittel- und Oberzentren. Zudem ist es sehr wichtig, dass wir mit diesem Staatsvertrag die Regelungen, die für die Entwicklung des BBI notwendig sind, fortschreiben.
Ganz besonders danke ich den Mitgliedern des beteiligten Ausschusses. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag diesem Staatsvertrag zustimmt, und bitte um Ihre Unterstützung. - Vielen herzlichen Dank.
(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU - Frau Tack [DIE LINKE]: Sehr sparsamer Beifall! - Schippel [SPD]: Wir wissen auch so, dass er gut ist!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Anwesende! Mit dem vorliegenden Gesetz soll zum einen die gemeinsame Landesplanung zukünftig großgeschrieben werden, was formal und politisch nicht falsch ist. Zum anderen ist mit dem Gesetz ein neues Landesentwicklungsprogramm - LEPro - zu beschließen. Nachdem wir uns damit auseinandergesetzt haben, kommen wir zu anderen Ergebnissen, als sie der Minister hier vorgestellt hat.
Wie noch in den Vorbemerkungen zum Entwurf angekündigt, „werden im LEPro die programmatischen Aussagen und Zielvorstellungen des informellen Leitbildes für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in Form von Grundsätzen … auf Raumordnungsebene umgesetzt... Im Sinne des Leitbildes ,Stärken stärken‘ werden räumliche und sektorale Schwerpunkte gesetzt. Diese sollen die Effektivität staatlichen Fördermitteleinsatzes erhöhen und für private Investoren als Orientierungsfunktion dienen.“
So heißt es in den Begründungen - die sich über weite Strecken lesen, als wären sie vom Wirtschaftsministerium geschrieben zu § 1 (Hauptstadtregion).
Diese Ansätze und die Formulierungen in den §§ 1 und 2, jeweils Absatz 2, werfen die Frage auf, ob das Verfassungsziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten, mit diesem LEPro erreicht wird, zumal in den Begründungen nur noch von „zu schaffenden Voraussetzungen“ für diese Aufgabe gesprochen wird. Zudem stellt sich die Frage, weshalb die nunmehr vorgelegten brandenburgischen Grundsätze der Raumordnung mit den allgemein in Deutschland anerkannten Zielen der Raumordnung nicht mehr in Einklang zu bringen sind.
„Zu den obersten Zielen der Raumordnung und Raumordnungspolitik zählt es, den Ausgleich zwischen negativen und positiven Entwicklungen, den Abbau regionaler Disparitäten … zu schaffen.“
Disparitäten und Entwicklungsdefizite finden keine Erwähnung. Raumordnerische Ansätze und Strategien zu ihrer Minderung oder Überwindung fehlen demzufolge. Das ist der grundlegende Mangel des Landesentwicklungsprogramms.