Allerdings - insoweit ist es eben zunächst nur eine Hoffnung konnte bisher keine Stiftungshochschule in Deutschland diesen Vorteil überzeugend nutzen. Diese Anmerkung fiel unter anderem in der Anhörung im Wissenschaftsausschuss. Leider gibt es sogar Fälle wie den der Universität Witten/Herdecke, in denen sich die Hoffnungen überhaupt nicht erfüllten und die Hochschulen Insolvenz anmelden mussten. Dies ist bei der Viadrina als öffentlicher Stiftung glücklicherweise nicht zu erwarten. Auch die zweite Hoffnung der Viadrina, eine stärkere Identifikation mit der Hochschule und der Stadt zu erreichen und somit als Imagefaktor für die Region zu dienen, ist eine berechtigte Hoffnung.
Immer wieder wurde von allen Seiten betont, dass es sehr viel Zeit brauche, um diese Hoffnungen zu erfüllen. Wir als Fraktion DIE LINKE wollen und werden dem nicht im Weg stehen. Wir werden die Viadrina, wo immer es möglich ist, unterstützen.
Jedoch können wir uns nicht ausschließlich auf Hoffnung stützen. Uns liegt ein konkreter Gesetzentwurf vor, der über die beiden genannten Erwartungen hinausgeht. Er lässt sich an einigen Stellen nicht mit unseren hochschulpolitischen Vorstellungen vereinbaren. Vor allem zwei große Bereiche stoßen bei uns auf deutliche Kritik. Das ist zum einen die Frage der Autonomie der Hochschule und zum anderen die Frage der demokratischen Ausgestaltung der Stiftung bzw. des Verhältnisses zwischen Stiftung und Hochschule.
Zum ersten Punkt: Die Steigerung der Eigenverantwortung und der Selbstständigkeit ist ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs. Betrachtet man die Regelungen jedoch genau, kommen einem erhebliche Bedenken. Zwar gibt es einige Punkte wie die größtmögliche Unabhängigkeit von der Landeshaushaltsordnung, welche die Viadrina durchaus freier machen als andere Hochschulen im Land - wir würden uns übrigens wünschen, dass alle Hochschulen von dem engen Korsett der Landeshaushaltsordnung befreit würden -, aber in anderen Bereichen ist der Einfluss der Landesregierung weitaus stärker, so zum Beispiel beim Stiftungsrat, dem künftigen Kontroll- und Aufsichtsgremium der Universität. Dieses Gremium ist nur dann
beschlussfähig, wenn der Vertreter des Ministeriums anwesend ist. Den Buchstaben des Gesetzestextes zufolge ist hier eine massive Blockade möglich. Auch sind viele Beschlüsse nur dann gültig, wenn der Vertreter des Ministeriums zugestimmt hat. Damit wird dem MWFK eine Art Vetorecht eingeräumt. Die beiden Punkte sind bei der Viadrina zu Beginn der Diskussion auch auf erhebliche Kritik gestoßen. Ähnliche Eingriffsmöglichkeiten an anderer Stelle des Gesetzes gehen uns ebenso zu weit. Wir als Fraktion DIE LINKE wünschen uns etwas mehr Vertrauen in die Viadrina und fordern daher in diesem Fall mehr Freiheit für die Hochschule.
Zum zweiten Punkt: Hochschulen sind kollegiale Institutionen. Verschiedene Statusgruppen sollen zusammenwirken und gemeinsam entscheiden. Das klappt generell noch nicht so, wie wir uns das vorstellen. Meine Fraktion setzt sich seit langem für eine Demokratisierung der Hochschulen ein. Obwohl es formal eine Trennung zwischen Stiftung und Hochschule gibt, ist die Verquickung beider Ebenen doch deutlich. Gerade deshalb können wir nicht nachvollziehen, warum die Hochschule nur mit einem Mitglied im Stiftungsrat vertreten sein soll. Auch die Mitwirkung von Studierenden oder dem wissenschaftlichen Mittelbau ist äußerst mangelhaft. Um Demokratie und Kollegialität zu verbessern, sollte jeweils ein Vertreter aus beiden Statusgruppen wenigstens mit beratender Stimme an den Sitzungen des Stiftungsrates teilnehmen können.
Noch viel schwerwiegender ist unserer Ansicht nach jedoch die Reduzierung der universitären Selbstverwaltung. Bisher war der Senat der Hochschule neben dem Präsidium das entscheidende Gremium. Viele Aufgaben soll nun der Stiftungsrat übernehmen. Das ist in etlichen Fällen nachvollziehbar, aber die Verlagerung der Kompetenzen hinsichtlich der Kernaufgabe des Senats, nämlich die Entscheidung über Studiengänge, ist für uns nicht hinnehmbar. Das ist für uns eine Einschränkung der Selbstverwaltung der Hochschule, die sich nicht mit unserem Verständnis deckt.
Aus hochschulpolitischer Sicht weist dieses Gesetz in einigen Punkten in die falsche Richtung bzw. geht an den eigenen Zielstellungen vorbei. Frau Ministerin Wanka hat im Ausschuss gesagt, sie würde die im Gesetzestext angelegten Zügel nicht allzu stark gebrauchen oder gar missbrauchen. Meine Fraktion hofft inständig, dass dieses Wohlwollen zum Wohle der Viadrina anhält. Insofern gibt es bezüglich des Vorhabens Stiftungsuniversität Viadrina Hoffnung von allen Seiten. Dem wollen wir uns nicht entgegenstellen. Das Gesetz selbst gibt uns jedoch leider keinen Anlass zur Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jürgens, Sie haben viel von Glauben, Vertrauen und Hoffnung gesprochen. Ich meine, dass die Koalitionsfraktionen ein wenig glaubensstärker und vertrauensvoller sind als Sie. Wir haben großes Vertrauen in den sehr langwierigen und komplexen Prozess der Aushandlung dieses Gesetzes über die Errich
Es ist sehr erfreulich, dass wir Ihnen heute ein Gesetz zur Annahme empfehlen können, durch das die erste Stiftungsuniversität in Brandenburg geschaffen wird. Damit erhält die brandenburgische Hochschullandschaft ein Alleinstellungsmerkmal und erfährt eine deutliche Bereicherung. Anlass für die Idee der Stiftungsuniversität war der Wunsch nach größerer Unabhängigkeit und höherer Attraktivität für Sponsoren und Zustifter. Die Stiftung Europa-Universität Viadrina liegt in der Mitte Europas, an der Grenze zu unseren polnischen Nachbarn. Schön ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Grenzkontrollen in wenigen Wochen wegfallen werden und damit das Zusammenleben der Studierenden der Viadrina noch unkomplizierter sein wird.
Die Viadrina ist ein deutsch-polnisches Experimentierfeld, wo uns die Studierenden vorleben, wie sich Deutsche und Polen trotz unseres geschichtlichen Hintergrundes gewinnbringend begegnen können. Mit dem Stiftungserrichtungsgesetz erhält die Viadrina eine größere Autonomie, mehr Eigenständigkeit, und sie wird flexibler bei der Organisation ihrer zentralen Prozesse. Gleichzeitig muss sie aber auch mehr Verantwortung für das ihr übertragene Vermögen, die Beschäftigten, die Studierenden und für ihren internationalen Ruf als in vielerlei Hinsicht grenzüberschreitende Universität an der Schnittstelle europäischer Geschichte übernehmen.
An die Umwandlung der Universität sind viele Erwartungen geknüpft, etwa die Hoffnung, private Finanzmittel zum Aufbau eines eigenen Vermögensstocks akquirieren zu können, oder die Erwartung, dass sich die Mitglieder der Universität, aber auch die Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) stärker als bisher mit der Universität identifizieren werden, wenn sie erst einmal eine Stiftung ist.
Dies alles braucht Zeit, sich zu entfalten. Dies setzt eine Kultur der Bürgergesellschaft voraus, die es zu entwickeln gilt. Das alles wird sicherlich nicht acht bis zehn Jahre oder noch länger dauern, Herr Jürgens, sondern ich denke, wir werden in den nächsten Jahren die Früchte dieses Gesetzes ernten.
Das vorliegende Gesetz ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion zwischen der Universität und dem Wissenschaftsministerium, auch unter Einbeziehung der Politik. Es stellt einen gelungen Kompromiss dar. Schwierig in den Verhandlungen war vor allem die Gestaltung der Gehalts- und Versorgungsregelungen für die Beamten und Angestellten der Hochschule. Der gefundene Kompromiss berücksichtigt sowohl die Interessen der Hochschule nach größtmöglicher Autonomie als auch die Kontrollmöglichkeiten und die Kontrollpflicht seitens des Landes. Schließlich wird die Viadrina auch weiterhin jährlich rund 20 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt erhalten.
Entscheidende Bedeutung für die Steuerung der Universität erhält der neu zu schaffende Stiftungsrat, der als höchstes Gremium die Universität in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung berät. Die Landesregierung hat naturgegebenermaßen einen wichtigen Sitz in diesem Stiftungsrat.
Wesentliche Angelegenheiten der Entwicklungsplanung der Universität oder, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass für das Land finanzielle Verpflichtungen über die jährliche Zu
wendung hinaus entstehen, bedürfen zwingend der Zustimmung des Landesvertreters. Dieses sogenannte Vetorecht war lange zwischen Ministerium und Hochschule umstritten. In der Praxis wird sich zeigen, ob dies zukünftig eher restriktiv oder großzügig im Geiste der Idee der weitgehend autonomen Stiftungsuniversität erfolgen wird. Da Stiftungsvorstand und Universitätsleitung in Personalunion eng verschränkt sind, sind kurze Entscheidungswege und schnelle Umsetzung der Beschlüsse zu erwarten.
Die für die Europa-Universität gewählte Konstruktion einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts als Trägerin und der Universität selbst als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantieren, dass die Selbstverwaltung der Universität nicht geschmälert wird und die geltenden Regelungen unseres Hochschulgesetzes auch Anwendung finden.
Ein wichtiger Diskussionspunkt war der Status der Professoren und Angestellten der Universität. Die jetzt gefundene Lösung sieht vor, dass alle zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung beschäftigten Beamtinnen und Beamten auf die Stiftung übergeleitet werden, ebenso alle sonst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Auszubildenden. Damit wird die Stiftung hoheitlich gegenüber der Universität tätig, sie wird dienstherrenfähig sowie Arbeitgeberin und Ausbilderin.
Die Fraktion DIE LINKE hat eine Reihe von Änderungsanträgen in den Ausschuss eingebracht. Die Koalition hat diese Änderungsanträge abgelehnt; denn in der Anhörung sprach die Präsidentin der Viadrina ausdrücklich die Bitte aus, den Gesetzentwurf möglichst unverändert zu beschließen, da er das Resultat einer komplexen Abstimmung innerhalb der Universität sei und vom Senat der Viadrina mit Mehrheit gebilligt wurde.
Natürlich sind wir der Gesetzgeber des Landes, Herr Jürgens; das ist mir klar. Es geht aber auch darum, dass wir diesen komplexen Prozess, an dem wir mit beteiligt waren, der sich lange hingezogen hat, auch respektieren und anerkennen. Deshalb möchte ich Sie bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf in unveränderter Form zuzustimmen und damit auch der Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu folgen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Brandenburgs Hochschullandschaft braucht weniger Bürokratie, mehr Geld, mehr Gestaltungsspielraum.
Die Überführung von Universitäten in die Trägerschaft von öffentlich-rechtlichen Stiftungen kann ein Weg sein, die genannten Ziele zu erreichen. Die DVU-Fraktion hat den jahrelangen
Prozess der Schaffung der ersten Stiftungsuniversität stets zustimmend begleitet. Wir haben es von Anfang an begrüßt, aufgrund der angespannten Haushaltslage sowie der notwendigen Stärkung der Hochschulautonomie neue Möglichkeiten zu suchen, Hochschulen in anderer Rechtsform zu betreiben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun erstmalig von der Öffnungsklausel des Brandenburger Hochschulgesetzes Gebrauch gemacht. Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) soll entsprechend Ihrem Antrag in eine Stiftung öffentlichen Rechts übergeführt werden. Bei der in der vergangenen Woche durchgeführten Anhörung konnten die letzten Zweifel ausgeräumt werden. Die Europa-Universität Viadrina möchte durch einen höheren Grad an Selbstständigkeit, Flexibilität und Eigenverantwortung ihre Effizienz und Innovationsmöglichkeit erhöhen. Eine deutliche Leistungssteigerung durch mehr organisationsrechtliche Autonomie soll möglich werden.
Frau Prof. Dr. Schwan sprach in der Anhörung dann auch von einem zufriedenstellenden Kompromiss zwischen den ursprünglichen Vorstellungen der Universität und des MWFK; denn es ist offensichtlich geworden, dass es innerhalb der Universität einige Bedenkenträger gab, die nicht hundertprozentig vom Konzept der Stiftungsuniversität überzeugt waren. Beleg war das knappe Abstimmungsergebnis. Nun ist klar geworden, dass es hauptsächlich Gehalts- und Versorgungsregelungen für Beamte und Angestellte waren, die im Mittelpunkt der Bedenken standen. Auch diese Probleme sollten mittlerweile ausgeräumt worden sein.
Die DVU-Fraktion teilt die Hoffnung, dass in Zukunft die Zahl der Beamtenstellen reduziert und damit die wachsende Versorgungsrückstellung bewältigt werden kann. Anstelle dessen sollte eine zunehmende Zahl von angestellten Wissenschaftlern zum Einsatz kommen.
Änderungswünsche gab es zum jetzigen Zeitpunkt durch die Viadrina nicht mehr. Vielmehr geht es jetzt darum, wie die Umsetzung des Gesetzes zukünftig praktiziert wird.
Auch die Hoffnung der Viadrina hinsichtlich einer nicht allzu engen bzw. strengen Auslegung des Zustimmungsvorbehalts des MWFK, wenn Stiftungsratsentscheidungen Risiken oder zusätzliche Kosten für das Land beinhalten könnten, haben wir zur Kenntnis genommen. Jetzt kommt es also wirklich auf die Praxis an.
Letztlich kann festgestellt werden, dass bei allen Anzuhörenden eine positive Grundeinschätzung überwog. Betont wurden unter anderem die geschaffenen neuen Freiräume und Kompetenzen. Übereinstimmend geht man von der Erwartung aus, notwendige zusätzliche finanzielle Mittel leichter einzuwerben. Mit den zusätzlichen Mitteln könnte man neue Stipendienprogramme oder internationale Forschungsprojekte anschieben. Nicht zuletzt könnten langfristige Finanzierungen von Stiftungsprofessuren ermöglicht werden. Allerdings wird auch unsere Meinung geteilt, dass dies ein sehr langwieriger Prozess sein wird.
Die Stiftung wird zwar in die Lage versetzt, durch eigene Liegenschaften als Grundstockvermögen mittel- bis langfristig ein Vermögen aufzubauen. Kurzfristige Wunderdinge sollte man allerdings nicht erwarten.
Wie wir schon bei der 1. Lesung betonten, ist vieles, was hier angeschoben wird, mit dem Prinzip Hoffnung verbunden. Die DVU-Fraktion teilt die Einschätzung, die Chancen des Stiftungsmodells vom Potenzial her zu betrachten, das es für die mittlere und die fernere Zukunft besitzt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftungsuniversität in Frankfurt an der Oder, am Tor zum Osten Europas, handelt es sich nicht um das Prinzip Hoffnung. Es gibt einen großen Wissenschaftler und Philosophen: Jürgen Habermas, der das zu einem wissenschaftlichen Prinzip erhoben hat. Aber es ist kein wissenschaftliches Prinzip, und wir hoffen auch nicht, sondern wir haben gearbeitet, wir haben ein Gesetz vorgelegt, wir haben vor Ort diskutiert mit den Angestellten, mit den Professorinnen und Professoren, auch mit den studentischen Vertretern, es gab eine Anhörung im Landtag. Ich denke, es ist eine gute Gründung, und wenn Frau Schwan, die Präsidentin der Viadrina, sagte, es sei ein sehr, sehr gutes Ergebnis erzielt worden, denke ich, ist das eine gute Aussage. Es ist ein kleines Kunstwerk entstanden, etwas, was in Deutschland neu ist, was es vergleichbar so noch nicht gibt - eine Landesuniversität, die sich aufmacht, Stück für Stück auf eigenen Füßen zu gehen und eine Stiftungsuniversität zu sein.
Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um unsere alte Viadrina, von einem brandenburgischen Kurfürsten gegründet, von Friedrich dem Großen erweitert, dann Anfang des 19. Jahrhunderts eingeschlafen, Bedeutungsverlust zwischen Königsberg, Breslau und vor allem gegenüber Berlin, wo nach den Befreiungskriegen die Universität gegründet worden ist, schließlich aufgelöst. Dann erfolgte nach der Wiedervereinigung 1990 die Wiederauferstehung mit dieser wunderbaren Perspektive, im Osten Brandenburgs einen wissenschaftlichen und damit auch technischen und wirtschaftlichen Schwerpunkt zu setzen Richtung Osteuropa, Richtung Polen, vielleicht sogar noch weitergehend Richtung Ukraine und Weißrussland. Ich denke: Es ist gelungen.
Bei der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der letzten Woche gab es keinen Geringeren als Herrn Prof. Battis, der vor kurzem mit enorm viel Sachverstand die Potsdamer Denkmalschutz- und Bauverwaltung auf die Hörner genommen und kritisiert hat, der uns bescheinigt hat: Juristisch und auch sachlich ist es ein guter Weg, es gibt daran nichts auszusetzen.
Sicher könnte man hier und da Freiheitsgrade noch vergrößern und noch weitere Möglichkeiten schaffen, aber die Stiftungsuniversität liegt nicht nur an unserer Leine, sondern auch auf unserer Tasche. Nach wie vor kommen 98 % oder noch mehr des Geldes, das dort verbraucht und eingesetzt wird, von den Bürgern unseres Landes. Es wird von uns verwaltet und aus Steuergeldern finanziert. Deshalb braucht man ein Vetorecht,
deshalb braucht man Einspruchsmöglichkeiten, deswegen müssen die Verwaltung, das Wissenschafts- und Kulturministerium und auch wir die Hand draufhalten, führen und steuern. Prüfende Kontrolle ist allemal besser als Vertrauen oder möglicherweise das Prinzip Hoffnung.
- Ja, von Bloch. Entschuldigung, Frau Kollegin, was Recht ist, muss Recht bleiben, da stimme ich Ihnen zu. Aber Habermas hat sich in seinen Schriften sehr oft darauf bezogen.
Prima, meine Damen und Herren! Ich denke, das Kunstwerk, das entstanden ist, dieses sehr gute Ergebnis, kann sicher noch besser werden; es kann ein Gesamtkunstwerk werden.
Präsidentin Prof. Schwan hat gesagt, sie habe sich vorgestellt, dass es an der Viadrina auch Naturwissenschaften, eine medizinische Fakultät geben könnte. Es zeichnet Frau Prof. Schwan ja aus, dass sie, obwohl sie nicht ewig Präsidentin bzw. Rektorin der Hochschule sein kann, über den Tag, über das Jahr, über das Jahrzehnt hinaus denkt und Möglichkeiten aufzeigt, die es durchaus gibt und deren Umsetzung eine Universität wirklich zu einer Universität im herkömmlichen und auch im zukunftsträchtigen Sinne machen würden. Aber das ist dann vor allem eine Aufgabe derjenigen, die im Stiftungsrat sitzen. Es ist eine Aufgabe, die vor Ort wahrzunehmen ist, die Universität zu einer wirklichen Stiftungsuniversität mit privatem Engagement zu machen. Wenn dies vollzogen sein wird, dann kann man sich dort auch eine medizinische Fakultät, eine naturwissenschaftliche Bildung vorstellen. Dieser dritte, vierte oder fünfte Schritt ist aber künftigen Jahrzehnten vorbehalten, den können wir nicht jetzt unternehmen.
Freuen Sie sich mit uns und stimmen Sie dafür, dass wir die Viadrina in diese erste Teilautonomie entlassen, die Viadrina also eine Stiftungsuniversität wird, und zwar an der Grenze zwischen Deutschland und Polen, dort, wo jetzt auch die Außengrenzen niedergerissen werden. Ich meine, hier kommen sehr viele schöne Maßnahmen zusammen. - Danke schön.