Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

Wie ich bereits in der Aktuellen Stunde gesagt habe, wird mit dieser Novellierung auch der Kinderschutz nachhaltig gestärkt. Verschiedene Maßnahmen zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind nun gesetzlich festgeschrieben, zum Beispiel die Untersuchung aller Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat oder die nachsorgende Betreuung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Auch von der neuen Form des Einladungs- und Rückmeldewesens versprechen wir uns viel, vor allem größere Chancen, Vernachlässigungen und Entwicklungsstörungen früher zu erkennen. Wir sind in einem Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und unserem politischen und inhaltlichen Willen, den Gesundheitsschutz noch mehr zu professionalisieren und weitere Gestaltungsfreiräume für die Kommunen zu schaffen. Es ist uns ein gutes Stück gelungen, beidem gerecht zu werden.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Gesetzentwurfs und hoffe, dass Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Wöllert. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe zu, auf den ersten Blick macht es den Anschein, als sei der Gesetzentwurf ganz in Ordnung. Beim zweiten und dritten Blick merkt man aber, dass der Teufel im Detail steckt. Um es frei nach Wilhelm Busch zu sagen: Wer durch des Argwohns Brille schaut, sieht Raupen selbst im Sauerkraut.

(Heiterkeit)

Dazu muss ich sagen: Darin sind eine ganze Menge Raupen. Wir sollten sie uns einmal vornehmen. Das merkt man vor allem, wenn man Ihren Gesetzentwurf von hinten liest und dann

die Kostengegenüberstellung sieht. Dann stellt man fest: Eigentliches Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, Geld zu sparen. Wir müssen jetzt überlegen, ob das mit unserem Anspruch in Übereinstimmung steht, besser für die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu sorgen. Diese Aufgabe hat sich der öffentliche Gesundheitsdienst ja gestellt.

Der Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Situation, insbesondere der von Kindern und deren sozialer Lage ist unverkennbar. Es waren gerade die Gesundheitsberichte des brandenburgischen Gesundheitsamtes, die diesen Zusammenhang seit langem offengelegt haben. Zunehmende Armut und ein Leben unter Hartz IV haben diesen Zusammenhang eher noch verschärft. Insofern kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst mehr Verantwortung zu. Noch 2005 haben auch Sie, Frau Dr. Münch, das so gesagt. Ich habe es vorhin extra noch einmal nachgelesen. Hier ist vor allem seine sozialkompensatorische Funktion noch mehr wahrzunehmen.

Der vorhandene Gesetzentwurf setzt auf mehr Freiheiten vor Ort bis hin zur Möglichkeit, Aufgaben auf Dritte zu delegieren. Mehr örtliche Gestaltungsmöglichkeiten sind an sich nichts Schlechtes, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, das flächendeckend tatsächlich Mindeststandards eingehalten werden. Hier darf man aber angesichts der wachsenden Differenzierung besonders zwischen Speckgürtel und berlinfernen Regionen zumindest ein Fragezeichen setzen.

In den letzten Jahren stand der öffentliche Gesundheitsdienst meist im Rampenlicht unserer Diskussion, wenn es um die Vorsorgeuntersuchungen in den Kitas und den Kinderschutz ging.

Problem Nr. 1: Die vorgesehenen Reihenuntersuchungen in den Kitas werden längst nicht mehr im vorgesehenen Umfang durchgeführt. Gerade einmal sechs Kreise erreichen 50 % und mehr der Kinder. Alle anderen liegen darunter. Nachzulesen ist das in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Lehmann vom Oktober 2005.

Ursache für diese unbefriedigende Situation ist in erster Linie die rückläufige Personalausstattung in den Gesundheitsämtern in Verbindung mit der schlechten Finanzausstattung der Kommunen, worauf die Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Anhörung im März 2006 selbst hingewiesen haben. Lesen Sie es bitte im Protokoll des Fachausschusses nach!

(Zuruf von der CDU)

Problem Nr. 2: Bei den niedergelassenen Ärzten und insbesondere bei den Pädiatern herrscht Mangel, auch wenn das bei dem sogenannten Durchschnitt und der Niederlassungsquote nicht so aussieht. Im Spree-Neiße-Kreis sind es mit neun niedergelassenen Ärzten 182 %. Es gibt aber jetzt schon Probleme bei der Erreichbarkeit der Pädiater. Wenn es sich um einen Flächenkreis handelt, wird es für viele Eltern ein Problem, die zunehmend langen Wege bis zu ihrem Kinderarzt mit ihren Kindern zu bewältigen. Auch das sollten wir mit berücksichtigen.

Wir hatten heute früh eine Aktuelle Stunde zum Kinderschutz. Eine meiner Aussagen war: Wir brauchen vielleicht weniger neue Gesetze als mehr einen gesicherten Gesetzesvollzug. Wenn ich in der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs ganz ausdrücklich das Bemühen erkennen muss, weiter Geld einzusparen, passt das nicht mehr zusammen. Die vorgesehene

und von meiner Fraktion begrüßte Ausdehnung der Reihenuntersuchung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf NichtKita-Kinder, die Verbindung mit einem aufwendigen Einladungs- und Kontrollsystem und die zusätzliche Untersuchung zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat können nicht kurzfristig zu Einsparungen führen, jedenfalls dann nicht, wenn man an einer anderen Stelle nicht den Rotstift ansetzen will. Genau hier steckt der Teufel im Detail.

Genau das will nämlich die Landesregierung in ganz erheblichem Ausmaß. In dankenswerter Offenheit wird in der Gesetzesbegründung das künftige Verhältnis von Anzahl der Untersuchungen und Ausgaben dargestellt und eine Änderung der Verordnung schon vorweggenommen.

Insgesamt entfällt die Untersuchung für fünf Jahrgänge in der Kita und für einen Jahrgang in der Schule komplett. Eine Untersuchung wird dafür neu eingeführt. Das ist die Untersuchung, die genau in die Lücke stößt, in der es keine Untersuchungen gibt. Das macht in der Summe künftig drei statt heute acht Untersuchungen.

(Zuruf der Abgeordneten Lehmann [SPD])

- Moment, ich bin noch nicht am Ende, Frau Abgeordnete Lehmann. - Die Kostenersparnis pro Kreis beträgt 412 000 Euro. Für das ganz neu einzuführende Einladungswesen müssen im Gegenzug 101 000 Euro pro Kreis mehr ausgegeben werden. Deutliche Kürzungen bei den Reihenuntersuchungen und dafür ein erheblicher Aufwuchs an Bürokratie - irgendetwas passt da nicht -, das ist die Philosophie des Gesetzes.

Davon abgesehen: Die Pädiater, der Verband der Kinderärzte haben darauf hingewiesen, dass ihre U-Untersuchung und die Untersuchung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht das Gleiche ist. In ihrer Verordnung zum öffentlichen Gesundheitsdienst haben Sie sehr richtig geschrieben - das war eine ganz gute Sache -, dass diese Reihenuntersuchung zusätzlich zu den ärztlichen Untersuchungen erfolgt. Genau von diesem wesentlichen Prinzip gehen Sie jetzt ab. Aber das ist genau der falsche Weg. Damit haben wir nicht mehr, sondern weniger Qualität.

Deshalb sagen wir: Lassen Sie uns im Interesse unserer Kinder gemeinsam so über das Gesetz reden, dass wir hinterher nicht wieder über schlechtere Ergebnisse bei den gesundheitlichen Untersuchungen unserer Kinder klagen oder überhaupt nicht mehr einschätzen können, welche Ergebnisse vorliegen. Es gibt darüber noch viel zu diskutieren. Wir sollten die Diskussion offen und in aller Klarheit führen. Vielleicht wäre es ganz gut, wenn wir alle unabhängig von irgendwelchen Fraktionszwängen für Argumente offen wären. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. Es wird, wie gesagt, sicherlich noch eine 2. Lesung geben, bei der diese Diskussion weitergeführt werden kann. - Jetzt hat Frau Abgeordnete Dr. Münch das Wort. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Wöllert, unser primäres Ziel ist es nicht, Geld zu sparen - sonst könnten wir den öffentlichen Gesundheitsdienst abschaffen -, sondern es geht darum, die Instrumente des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu schärfen. Wie Frau Ziegler ausgeführt hat, stammt das bestehende Gesetz von 1994. Seitdem hat sich eine ganze Menge getan.

Es geht darum, Dinge praktikabel zu verändern, zu verschärfen und sie so zu gestalten, dass sie durchsetzbar sind. Was nützt es, wenn im Gesetz theoretisch acht Untersuchungen stehen und damit unvollständige Datenfriedhöfe geschaffen werden, die nicht nachverfolgt werden, und es trotzdem immer wieder zu diesen von uns allen zu Recht beklagten schlimmen Fällen von Kindesmisshandlung kommt, die durch alle Raster rutschen? Da ist es doch sinnvoll, die Instrumente zu bündeln und zu schärfen und tatsächlich die nachzuverfolgen, um die es geht.

Prinzipiell gehe ich davon aus, dass mit Ressourcen, die nun einmal nicht unermesslich vorhanden sind, verantwortlich und ökonomisch umgegangen wird. Damit umzugehen ist ja nicht per se etwas Verwerfliches. Wir müssen wirtschaftlich denken und mit dem Geld, das uns im Gesundheitswesen zur Verfügung steht, verantwortlich umgehen; denn wir wissen, dass es auf dem Rücken der Erwerbstätigen erwirtschaftet wird. Es ist geradezu meine Verantwortung, zu schauen, wohin das Geld fließt und wie ich es sinnvoll einsetzen kann. Insofern ist es kein Negativmerkmal, sich zu überlegen und auszurechnen, was die Dinge tatsächlich kosten.

Die Diskussion geht in eine ganz andere Richtung. Zum Teil wird fundamental infrage gestellt, dass man überhaupt ein öffentliches Gesundheitswesen braucht. Wofür gibt es den öffentlichen Gesundheitsdienst, wenn für das medizinische System, für das Krankenversicherungswesen, die Krankenhausbetreuung, die ambulante Medizin und Ähnliches, mit über 240 Milliarden Euro schon eine große Summe ausgegeben wird? Insofern stellt sich die grundsätzliche Frage, wofür man den öffentlichen Gesundheitsdienst braucht. Wir müssen uns darüber klar werden, wie wichtig und sinnvoll der öffentliche Gesundheitsdienst ist, um genau die Fälle, die uns durch das Netz rutschen, tatsächlich behandeln zu können.

Es geht um eine Konzentration und eine Schärfung des Aufgabenspektrums und des Instrumentariums. Es geht keinesfalls darum, auf diese Aufgaben zu verzichten. Der ÖGD ist keine Doppelstruktur neben der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern er umfasst zahlreiche Aufgaben an der Schnittstelle zwischen der Sicherung des Allgemeinwohls und des Gesundheitsschutzes.

Den Kollegen, die nicht so sehr mit dem Thema befasst sind, sei gesagt: Es geht um mehr als um den Kinderschutz, obwohl das ein ganz wichtiger Bereich ist. Es geht auch um Seuchenhygiene, Umwelthygiene, Toxikologie, Jugendgesundheitspflege, den amtsärztlichen und sozialmedizinischen Dienst und natürlich auch um Gesundheitsberichterstattung. Insofern brauchen wir dringend einen gut funktionierenden und effektiven Gesundheitsschutz.

Mit der Gesetzesnovelle soll der öffentliche Gesundheitsdienst auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Es geht zentral um eine Straffung des Instrumentariums und um ein Neujustieren des Aufgabenspektrums. Aufgaben, die bereits von anderen Trä

gern im Gesundheitswesen wahrgenommen werden, zum Beispiel Schwangerschaftsberatung oder die Beratung chronisch Kranker, brauchen wir nicht mehr wahrzunehmen. Daher ist es sinnvoll, sie aus dem Katalog herauszunehmen.

Der Spielraum für Landkreise und kreisfreie Städte als Träger des ÖGD soll erweitert werden. Nur da, wo es zwingend erforderlich ist, sind die Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auszuführen, eben bei der zentralen Gefahrenabwehr und beim Kinder- und Jugendgesundheitsschutz. Ansonsten sollte der Gesundheitsdienst als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe ausgestaltet werden. Wir alle möchten mehr Autonomie für die Kreise und Kommunen und müssen ihnen auch zugestehen, dass sie in der Lage sind, diese Bereiche tatsächlich selbst auszugestalten.

Es wird die Möglichkeit geben, Dritte mit der Aufgabendurchführung zu betrauen. Das hat sich in der Vergangenheit als sinnvoll erwiesen. Ich sehe kein Problem darin, dass lokale Kinderärzte diese Aufgaben nach Weisung erfüllen. Im Gegenteil: Das erhöht die Qualität und führt die Befunde noch enger zusammen. Das ist etwas, was wir wollen.

Der zentrale Punkt ist selbstverständlich die Neuregelung des Kinder- und Jugendgesundheitsschutzes. Heute Morgen ist dazu bereits einiges gesagt worden. Es gibt eine Konzentration der bisherigen Reihenuntersuchungen auf eine Früherkennungsuntersuchung für alle Kinder. In diesem Stadium, in dem es eine Lücke gibt, gibt es ein Betreuungscontrolling. Das ist etwas Neues, was wir bisher nicht hatten. Es bringt mehr, auffällige Befunde bzw. Kinder, die gar nicht auftauchen, tatsächlich verbindlich nachzuverfolgen, als einen Wust von Daten zu erstellen und sich in der Sicherheit zu wiegen, dass man diese Kinder auch erreichen kann.

Es geht auch um ein verbindliches Einlade- und Rückmeldungswesen, um bei den U-Untersuchungen einen höheren Kenntnisstand zu erreichen. Natürlich ist mir klar, dass U-Untersuchungen und Öffentliche-Gesundheitsdienst-Untersuchungen nicht direkt vergleichbar sind, aber es geht mir darum, dass Kinder regelmäßig Ärzten vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass sowohl die niedergelassenen Ärzte als auch die Krankenhausärzte und die Ärzte des öffentlichen Gesundheitswesens wissen, wie sie mit den erhobenen Daten und Befunden verantwortlich umzugehen haben, und das selbstverständlich auch tun.

Es geht um eine Reihe von Neuerungen. Es geht natürlich auch um Statistik. Für Qualitätsstandards - Sie haben vollkommen Recht, da hat sich an meiner Einstellung seit 2005 nichts geändert - spielt der öffentliche Gesundheitsdienst gerade in diesem Bereich zwischen dem, was freiwillig ist, und dem, wo die Sozial- und Jugendämter ihre Aufgaben haben, eine wichtige Rolle. Insofern stimmt die Grundausrichtung im Gesetzentwurf, und es kommt jetzt darauf an, in einem weit gefassten Anhörungs- und Diskussionsverfahren - die Einladung gilt wechselseitig - dieses Gesetz tatsächlich auf Herz und Nieren zu überprüfen. Aber die Grundrichtung des Gesetzes stimmt. Wir sollten in die weitere Diskussion gehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Fechner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Künftig soll jedes Kleinkind im Land Brandenburg vom Gesundheitsamt untersucht werden. Das sieht unter anderem der Gesetzentwurf der Landesregierung über den öffentlichen Gesundheitsdienst vor. Missstände und Fehlentwicklungen sollen so zeitig wie möglich erkannt werden. Kein Kind soll mehr durch das zurzeit doch ziemlich löchrige Netz fallen.

Damit die Eltern keinen Vorsorgetermin für ihre Kinder mehr vergessen, sollen sie ab 2008 Post vom Landesgesundheitsamt erhalten. Wenn die Eltern die Einladung zur Vorsorgeuntersuchung ignorieren, erhalten sie eine zweite Einladung. Sollte auch diese ergebnislos bleiben, soll das örtliche Gesundheitsamt eingreifen. Sanktionsmöglichkeiten sieht dieser Gesetzentwurf nicht vor. Normalerweise sollten alle Eltern ein Interesse an der Gesundheit ihres Kindes haben. Doch die Realität sieht leider nicht nur im Land Brandenburg anders aus.

Das Anliegen dieser Gesetzesnovelle findet durchaus die Unterstützung der DVU-Fraktion. Doch es gibt auch einige Kritikpunkte. So ist nach Ansicht der DVU-Fraktion der Gesetzentwurf ein zahnloser Tiger. Denn er sieht keinerlei Sanktionsmöglichkeiten vor. Nach wie vor wird es Eltern geben, die das Wohl ihrer Kinder nicht als ihre wichtigste Aufgabe ansehen und ihre Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen lassen. Erschreckenderweise - das haben Studien ergeben - sind es überproportional viele Kinder, die der sozial schwachen Schicht angehören.

Hier wäre es nach Ansicht der DVU-Fraktion vorteilhafter, wenn man diese Untersuchungen pflichtiger gestalten könnte. Es muss möglich sein, Eltern, die ihre Kinder nicht zur Vorsorgeuntersuchung schicken, zur Verantwortung zu ziehen. Sanktionsmöglichkeiten sind unerlässlich. Sicherlich gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken. So ist es zum Beispiel nicht möglich, einfach das Kindergeld zu kürzen. Aber es könnten sachliche und finanzielle Anreize geschaffen werden, um Eltern gerade aus den problematischen sozial schwachen Schichten einen Anreiz zu bieten.

Es gibt ein weiteres Problem; Frau Wöllert hat es bereits angesprochen. Schon heute finden viele Reihenuntersuchungen gar nicht erst statt, weil das nötige Personal fehlt. Das Durchschnittsalter der Brandenburger Kinderärzte liegt bei 58 Jahren.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, es gibt noch erheblichen Diskussionsbedarf. Es handelt sich heute um die 1. Lesung dieses Gesetzentwurfs. Der Ausschuss wird sich damit beschäftigen. Eine Anhörung wird es eventuell noch dazu geben. Vielleicht gibt es auch noch die eine oder andere Änderung.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Schier. Sie spricht für die CDU-Fraktion.