Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Dann werden die sehr gut vorbereiteten Vergleichsarbeiten auch gut laufen. Ich finde Panikmache nicht nur ärgerlich, sondern auch verantwortungslos. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es gibt eine Nachfrage von Frau Große.

Ich weise zunächst einmal den Vorwurf der Panikmache zurück und habe folgende Nachfragen:

Erstens: Der Kreiselternrat Oberhavel sieht in dem jetzigen Vorgehen die Priorität des Elternwunsches, die im Schulgesetz noch eingeräumt ist, durch die zentralen Vergleichsarbeiten ausgehöhlt. Wie verhält sich die Landesregierung dazu?

Zweitens: Inwiefern hält es die Landesregierung für legitim, dass man die Note für eine Arbeit von der eigentlichen Leistung abkoppelt und so gewichtet, dass sie einem bestimmten

Zweck, nämlich dem des Übergangs an eine weiterführende Schule, dient? Es geht erst einmal um 40 %; dann wird diese Arbeit wieder wie eine normale Klassenarbeit gezählt.

Drittens frage ich die Landesregierung: Inwieweit ist sie der Meinung, dass die Proteste der Eltern auf der Befürchtung beruhen, elfjährige Kinder seien noch nicht in einer solchen psychischen Verfassung, dass sie locker mit solchen Prüfungsanforderungen umgehen können?

Die Antworten auf die ersten beiden Fragen kann ich zusammenfassen. Es ist richtig, dass die Priorität des Elternwunsches in einem gewissen Maße eingeschränkt wird. Damit verbinden wir zwei Ziele. Zum Ersten wollen wir eine subjektive Notengebung zumindest in gewisser Weise objektivieren,

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

um am Ende richtige Entscheidungen für den Übergang zu treffen.

Das zweite Ziel ist mir noch wichtiger: Wir wollen vermeiden, dass nicht geeignete Kinder in einen - jetzt sehr anstrengenden und anspruchvollen - verkürzten Bildungsgang gelangen, den sie dann eventuell abbrechen müssen,

(Beifall bei SPD und CDU)

um frustriert in eine Schulform zurückzukehren, die sie, weil es ihnen so suggeriert wird, eventuell als minderwertig ansehen, was sie aber gar nicht ist.

(Beifall bei der CDU)

Das ist meine primäre Motivation. Ich sehe mich auch durchaus bestätigt, wenn ich mit Fachleuten rede, dass wir Kindern nicht zumuten sollen, was manchmal Eltern aus ihrer subjektiven Betrachtungsweise heraus ganz anders sehen als wir.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wenn es um die psychische Verfassung geht, sind wir wieder bei dem, was ich vorhin schon gesagt habe. Wenn es nicht die öffentliche - teilweise auch gesteuerte - Aufregung gegeben hätte, dann wären die Schülerinnen und Schüler wesentlich gelassener an das Problem herangegangen.

(Zuruf der Abgeordneten Große [DIE LINKE])

Die Vergleichsarbeit ist im Prinzip eine höher gewertete Klassenarbeit. Die Schülerinnen und Schüler haben mit Klassenarbeiten nicht erst seit der 6. Klasse zu tun. Sie werden das bewältigen. Davon bin ich überzeugt. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2007 bis 2009

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5153

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/5269

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 3 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.06 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beginnen mit dem Nachmittagsteil unserer Sitzung. Bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, begrüße ich eine Gruppe Studierender des Ausbildungsverbundes Teltow, Fachrichtung Betriebswirtschaft. Herzlich willkommen bei uns im Plenarsaal!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Landtagssitzung auf:

Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2007

Gesetzentwurf der Landesregierung

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/5270

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Bernig spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! In der 1. Lesung des Gesetzentwur

fes habe ich mich schon kritisch zu einigen Regelungen geäußert. Ich hatte jedoch die Hoffnung, dass sich im Verlauf der parlamentarischen Beratungen noch einiges im Sinne der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, ändern lässt. Diese Hoffnung wurde leider nicht erfüllt.

In den parlamentarischen Beratungen wurde darauf verwiesen, dass die Landesregierung mit dem jetzigen Gesetzentwurf lediglich die notwendigsten besoldungs- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten regeln will. Alles andere soll in Abstimmung mit den anderen Ländern und dem Bund erfolgen, um eine Auseinanderentwicklung zu vermeiden. Meine gute Erziehung verbietet es mir, diese Feststellung als das zu bezeichnen, was sie ist.

In Wirklichkeit geht es darum, die Taktik der vergangenen Jahre fortzusetzen und zu schauen, wo man im Beamtenbereich Kürzungen vornehmen und dabei Beamte und Tarifbeschäftigte gegeneinander ausspielen kann. Das kann man sehr schön in der Gegenäußerung der Landesregierung auf die Stellungnahme des Beamtenbundes nachlesen. Geradezu zynisch wird darauf verwiesen, dass die Bezahlungssysteme verschieden seien und es schließlich auch nicht gelungen sei, die Streckung der Dienstalterstufen, also eine Verschlechterung im Tarifbereich, zu übertragen. Warum wohl nicht, meine Damen und Herren? Weil sich die Tarifbeschäftigten im Tarifkampf gewehrt und durch Streikmaßnahmen einen völlig neuen Tarifvertrag ausgehandelt haben, der den BAT abgelöst hat.

Auf der Ebene des Bundes und der Länder werden permanent von Einzelnen im Beamtenbereich Kürzungsvorstöße unternommen. Sind sie dann gesetzlich durchgesetzt, ziehen die anderen Länder mit der Begründung der Gleichbehandlung nach. Wir konnten diesen Prozess bei der Kürzung bzw. Streichung des Weihnachtsgeldes verfolgen und haben das auch bei der Verlängerung der Arbeitszeit gesehen. Während diese im Tarifbereich durch Streiks bisher in Grenzen gehalten werden konnte, wurde die Verlängerung der Wochen- sowie auch der Lebensarbeitszeit im Westen per Gesetz umgesetzt. Inzwischen ist es kein Geheimnis mehr, dass auch in Brandenburg die Lebensarbeitszeit im Beamtenbereich verlängert werden soll. Das ist ein schöner Gleichklang mit den anderen Ländern, natürlich verbunden mit dem Verweis auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Aber, meine Damen und Herren, was im Rentenbereich bereits falsch ist, wird nicht dadurch richtiger, dass es auf den Beamtenbereich übertragen wird.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Hier sind andere, volkswirtschaftlich sinnvollere Regelungen erforderlich. Wenn die Landesregierung wirklich die Absicht gehabt hätte, die Entwicklung des Besoldungs- und Versorgungsbereichs im Gleichklang mit den anderen Ländern zu vollziehen, dann hätte sie auch den Forderungen der Berufsorganisation folgen können, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage beizubehalten. Bayern hat das getan, und in Rheinland-Pfalz wird über eine entsprechende Regelung nachgedacht. Für die in den Jahren 2008 und 2009 betroffenen Polizistinnen und Polizisten ab der Besoldungsgruppe A 10 wären das 50 bis 60 Euro mehr Pension im Monat gewesen. Für den Landeshaushalt sind das wahrlich Peanuts, weil von den 348 Betroffenen nur schätzungsweise die Hälfte über A 10 besoldet wird. Für den Einzelnen ist das jedoch viel Geld. Doppelt bestraft ist diese Personengruppe, weil sie auch nicht in den Ge

nuss der Ost-West-Angleichung kommt, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ab dem 01.01.2008 wenigstens bis zur Besoldungsgruppe A 9 vorgenommen wird.

Meine Damen und Herren, mit Artikel 3 des Gesetzentwurfes reagiert die Landesregierung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. In beiden Fällen haben Betroffene bis in die letzte Instanz geklagt, und es wurde zu ihren Gunsten entschieden. Wie aber reagiert die Landesregierung? An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verkürzung der Wartezeit von drei auf zwei Jahre bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge kommt sie nicht vorbei und regelt den Sachverhalt zum Vorteil der Betroffenen. Was für eine Stärkung des Glaubens an den Rechtsstaat!