Für den Sportbereich ist es durchaus richtig und wichtig, und ich begrüße es auch, dass wir diesen wichtigen Teil der Jugendförderung, speziell der Freizeitgestaltung, finanziell derart ausgestalten. Nun haben wir folgende Situation an den Musikschulen: Ich bin dem Finanzminister sehr dankbar, dass er sofort gesagt hat, dass die Musikschulen die 2 Millionen Euro erhalten können.
Sicherlich sind auch nicht immer alle Kolleginnen und Kollegen der Koalition mit jeder Entscheidung des Finanzministers einverstanden; sicherlich wird er auch in der Koalition nicht immer gelobt. Aber an dieser Stelle tue ich das ausdrücklich, indem ich sage: Das war richtig so; das ist Geld, das sinnvoll investiert wird. - Ich habe zwei Haushaltspläne vorher zum Thema Justizvollzug gesprochen. Wenn ich diese beiden Dinge zusammennehme - Sportschulförderung und Musikschulförderung -, dann, muss ich sagen, ist das schon ein Mosaikstein und ein Beitrag dafür, dass die Justizministerin möglicherweise in den nächsten Jahrzehnten nicht so viele „Klienten“ bekommt, wie sie jetzt noch hat. Es lohnt sich, in diesen Bereich zu investieren.
Nun ist Thomas Falk, der Geschäftsführer des Musikschulverbandes, der ganz gespannt unserer Debatte lauscht, eifrig dabei, die Konzepte für diese 2 Millionen Euro zu erarbeiten. Allerdings muss ich an dieser Stelle etwas Wasser in den Wein gießen: Dieses ist nicht das Geld, das wir ursprünglich für die Novellierung des Musikschulgesetzes einsetzen wollten, sondern es wird für Projekte und bestimmte andere Dinge, zum Beispiel Anschaffung von Musikinstrumenten, Unterstützung von sozial Schwachen usw., verwendet. Ich möchte damit nicht sagen, dass dies nicht notwendig ist, im Gegenteil, wir begrüßen es ausdrücklich. Vonseiten des Musikschulverbandes, insbesondere von Thomas Falk sowie von einzelnen Musikschulleitern, hat es sehr viele lobende Worte gegeben. Von daher ist dieses Geld gut und richtig angelegt. Wir arbeiten an den Konzepten; im Januar werden wir einen ersten Konzeptentwurf auf dem Tisch haben, werden diesen im Vorstand beraten und dann damit sicherlich auch das Wohlwollen des Finanzministers und der Landesregierung erringen.
Gleichwohl möchte ich uns noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir von dem Vorhaben der Novellierung des Musikschulgesetzes nicht abweichen sollten. Wir haben aus Gründen, die auch schon dargestellt wurden, eine Reduzierung der ursprünglichen Finanzierung von 3,32 Millionen auf 2,6 Millionen Euro vorgenommen; das ist eine Reduzierung um mehr als ein Fünftel. Im Zeitraum von 2000 bis 2007 - ich darf einfach einmal
die Zahlen nennen, damit Sie ein Gespür dafür bekommen, worüber wir hier reden - hatten wir landesweit einen Rückgang der Schülerzahlen um 35,2 % von rund 360 000 auf 233 000 Schüler. Wir haben in diesem Zeitraum, in den letzten sieben Jahren, einen Aufwuchs der Schülerzahlen an den Musikschulen von 25 000 auf fast 31 000 - das ist ein Aufwuchs um 23,1 %, und das trotz der sinkenden Schülerzahlen. Wenn ich es anders ausdrücken darf: Im Jahr 2000 hatten wir, gerechnet auf die Schülerzahl an allgemeinbildenden Schulen, nicht einmal 7 % Musikschüler. Wir sind jetzt bei über 13 %.
Wenn ich ein Beispiel aus meinem Landkreis nennen darf: Der Landkreis Elbe-Elster hat über 2 000 Musikschüler, das ist ein Anteil von mehr als 20 % der Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Wenn diese Entwicklung wenigstens auf diesem Level bleibt, ist das ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Erziehung und zur Bildung von jungen Menschen.
Wir haben 28 anerkannte Musikschulen im Land. Wir haben Unterricht in 287 Städten und Gemeinden. Wir haben 1 280 Mu-sikschullehrkräfte, davon aber leider nur noch 25 % fest angestellt. Von daher halte ich es schon für dringend erforderlich, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie wir dieses Musikschulgesetz novellieren können, sodass wir zumindest wieder auf die Förderung kommen, die wir bei der Entstehung des Musikschulgesetzes hatten. Das heißt, dass wir mindestens 724 000 Euro einsetzen, dass wir aber auch anderen Parametern Rechnung tragen. Zum Beispiel ist die Wochenstundenzahl durch den Anstieg der Schülerzahlen um 9,2 Stunden gestiegen; auch das muss irgendwie finanziert werden.
Es hat Tarifsteigerungen gegeben; wir reden gerade über die niedrigen Honorare. Es sind Hochschulkräfte - hoch ausgebildete, leistungsfähige Lehrer, die im Schnitt 15 bis 16 Euro pro Stunde bekommen. Ich möchte aber nicht weiter in die Details gehen, das wird alles noch zu erörtern sein. Von daher möchte ich noch einmal dringendst dafür werben, dass wir an die Novellierung des Musikschulgesetzes gehen, dass wir diesen Betrag wieder einsetzen, dass wir aber auch den Kunstbereich im Musikschulgesetz festschreiben und dass wir wie beim Sportförderungsgesetz, wo es eine Deckelung nach unten gibt, in einer anderen Art und Weise ein Netz und doppelten Boden einziehen, nämlich dass wir einen bestimmten Anteil von Festanstellungen gesetzlich vorschreiben, damit eine gewisse Qualität des Unterrichts gegeben ist und damit wir vor allem auch Ensembletätigkeit, Wettbewerbsvorbereitung und alles, was damit im Zusammenhang steht, weiterhin fördern können und dies auch weiterhin gewährleistet ist.
Wir können es in diesem Haushalt leider noch nicht bewerkstelligen, dafür hat in der Koalition ein wenig die Kraft gefehlt, aber ich möchte dafür werben, vor allen Dingen bei den Kolleginnen und Kollegen in den Koalitionsfraktionen, dass wir das innerhalb der nächsten zwei Jahre - noch vor Beendigung der Wahlperiode - in Angriff nehmen; denn wir wissen nicht, wie lange die 2 Millionen Euro reichen bzw. auf welchen Zeitraum sie verteilt werden. Das ist auch nur eine einmalige Finanzierung. Von daher mein dringender Appell, dass wir das ins Auge fassen und spätestens dann, wenn diese Wahlperiode zu Ende geht, wieder auf dem Stand sind, auf dem wir im Jahr 2000 bei der Verabschiedung des Musikschulgesetzes waren. Dafür werbe ich, und ich bitte Sie darum, dabei mitzutun. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich Frau Meier reden hörte, war ich verwundert über die mangelnde Kenntnis. Beispiel: Sie erwähnen den Antrag der LINKEN zur freien Theaterszene und sagen, das alles sei ganz schrecklich, wir würden es kaputtsparen.
Die freie Theaterszene ist außerordentlich wichtig, und ich engagiere mich dafür intensiv. Wir haben die Gelder von 2003 bis jetzt im Bereich der freien Theater gesteigert, und wir haben vor allem strukturelle Dinge gemacht. Denn es geht nicht nur immer alles übers Geld, vor allen Dingen nicht, wenn man nicht genügend hat. Wir haben zum Beispiel in den Theaterund Orchesterverträgen festgelegt, dass die Stadttheater, die kommunalen Theater verpflichtet werden, mit den freien Theatern zusammenzuarbeiten, ihnen Auftrittsmöglichkeiten zu geben. Wir haben im FAG festgelegt, dass Städte wie Rathenow oder Wittenberge, die Spielstätten ohne eigene Ensembles haben, dafür Geld aus dem FAG bekommen, also nicht nur die großen Theater, damit die freie Szene dort Auftrittsmöglichkeiten hat und Honorare bekommt.
Die Einschätzung in der freien Theaterszene unterscheidet sich jedenfalls von dem, was Sie hier gerade erzählt haben, deutlich. Wenn man in der bundesweiten Zeitschrift lobend über unsere, über meine Politik in diesem Bereich schreibt, dann ist das für mich nicht unwichtig; denn diese Leute kennen sich aus. Wir haben der freien Szene gerade - das können Sie vielleicht nicht so genau wissen - eine halbe Million Euro gegeben, damit sie ihre Ausstattung verbessern kann. Es ist das erste Mal seit 1990, dass das im Land Brandenburg möglich ist. Und Sie tun so, als ob das alles ganz schrecklich wäre und Sie darauf aufmerksam machen müssten.
Dieser Grad der Unkenntnis, Frau Meier, erstaunt mich. Sie haben im Jahr 2007 nicht einmal an der Hälfte der Sitzungen des Kulturausschusses teilgenommen. Dafür haben Sie sicher sehr gute Gründe. Aber meine Bitte ist, die Protokolle zu lesen oder aber das zu tun, was zum Beispiel Ihr Fraktionskollege tut - das haben Sie seit 2004, seit Sie in diesem Landtag sind, noch nie getan -, nämlich sich bei den Mitarbeitern meines Hauses über Details zu informieren, über die zu diskutieren weder im Ausschuss noch im Landtagsplenum die Zeit ist. Es ist meine dringliche Bitte, sich zu informieren, bevor man kritisiert. Mit der Einstellung: „Die Landesregierung begreift Kulturförderung als die Förderung irgendwelcher durchgeknallter Künstler.“ kann man nichts für die Kultur tun.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wanka. - Wir sind am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 06.
Ich schlage vor, dass wir die namentliche Abstimmung wieder so durchführen, wie zuvor gehabt. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: 5 Abgeordnete stimmten mit Ja und 62 Abgeordnete stimmten mit Nein. Damit sind diese Anträge abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5587, zum Kapitel 06 810 Titel 684 20 ab. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5588, zum Kapitel 06 827 Titel 428 10 ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 06, Drucksache 4/5406, ab. Wer diesem Einzelplan seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Einzelplan 06 in der 2. Lesung verabschiedet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Themen, von denen Menschen persönlich betroffen sind, berühren sie nachhaltiger als andere Themen. So ist es nicht verwunderlich, dass im Bereich Gesundheit und Soziales vermutlich die meisten Anhörungen im Rahmen der Ausschusssitzungen durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es aber auch viele persönliche Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit zahlreichen Verbänden.
Natürlich ist es den Menschen nicht egal, wenn im Rahmen der Fortschreibung der Krankenhausplanung eine Station im nächstgelegenen Krankenhaus geschlossen wird. Es ist ihnen auch nicht egal, wenn die ambulante Versorgung vor Ort nicht mehr gesichert ist oder sehr lange Wartezeiten beim Arzt notwendig werden. Wenn wir ehrlich sind, werden in kaum einem anderen Bereich so viele Forderungen bezüglich Hilfen und Unterstützung jeglicher Art geltend gemacht wie im Bereich Soziales.
Ich sage es ganz ehrlich: Es fällt oft schwer, Entscheidungen zu treffen, die insgesamt gerecht sind, weil alle in gleicher Weise bedacht werden wollen. Der Grundsatz, „Menschen, die arbeitsfähig sind, in Arbeit zu bringen, ist noch immer die beste Sozialpolitik“, gilt nach wie vor. Das wissen wir spätestens, seitdem hohe Arbeitslosenquoten dazu geführt haben, dass die finanzielle Last durch die verbliebenen Arbeitnehmer kaum noch zu schultern ist.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden mit hohen Sozialbeiträgen belastet, denn alles, was wir staatlicherseits verteilen und Bedürftigen geben, muss von denen erarbeitet werden, die in Arbeit stehen. Das wird insbesondere von der Partei DIE LINKE gern und oft verschwiegen, weil es populär ist, Forderungen zu stellen.
Für viele Probleme im sozialen Bereich oder in der gesundheitlichen Versorgung gibt es keine schnellen und einfachen Lösungen, beispielsweise bei der ambulanten Betreuung in Randregionen. In den Kreisen und Kommunen werden Angebote unterbreitet, Grundstücke günstig bereitgestellt oder günstige Kredite zur Übernahme der Praxen gewährt. Die Kassenärztliche Vereinigung sichert über eine gewisse Zeit ein Mindesteinkommen. Es wurden auch schon zusätzliche Stipendien gewährt. Das alles sind Angebote. Ob sie von jungen Medizinern angenommen werden, hängt von vielen anderen Faktoren ab. Ich denke an die Einführung der Gemeindeschwester, die nach wie vor ein großes Für und Wider in sich birgt. Auch die Frage der Finanzierung ist noch offen.
In der stationären Betreuung verfügen wir nach wie vor über ein breit gefächertes Angebot. Mitunter reagieren Bürgerinnen und Bürger empört, wenn eine Geburtsstation im Krankenhaus vor Ort schließt und ein weiterer Weg zum Entbindungsort in Kauf genommen werden muss. An dieser Stelle möchte ich ganz deutlich sagen: Es geht vor allem um die Gesundheit von Mutter und Kind.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist ein weiterer Ausbau geriatrischer Stationen vonnöten. Doch das erfolgt alles in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium und den Krankenhausträgern vor Ort.
Auch die Sterbehilfe und im Zusammenhang damit der Ausbau von Hospizen oder die Organspende sind Themen, die in regelmäßigen Abständen diskutiert werden.
Ein breit diskutiertes Thema waren die U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit der Verbesserung des Kinderschutzes. Frau Hartfelder ist darauf eingegangen; ich hoffe, man konnte es auch akustisch verstehen. Das Geld, das wir dort einstellen und ausgeben werden, ist gut angelegtes Geld.
Wie schwierig die Diskussionen sind, möchte ich am Beispiel des Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetzes aufzeigen. Bekanntermaßen wurde der Caritasverband gegen unseren Willen von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgeschlossen, weil kein sogenannter Beratungsschein ausgestellt wird. Die anderen Träger der Schwangerschaftskonfliktberatung haben uns aufgesucht bzw. geschrieben und darauf hingewiesen, ihnen erscheine die landesweite Förderung als zu gering, und sie wüssten nicht, wie sie die Differenz - nämlich 20 % der Mittel aufbringen sollten. Daraufhin haben wir uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner entschlossen, die Förderung durch das Land für das Jahr 2008 noch einmal auf 85 % anzuheben, um sie erst im Jahr 2009 auf 80 % abzuschmelzen.
Kurz danach war in der Presse zu lesen, in Schwedt würden Schwangerschaftsabbrüche bei polnischen Frauen vorgenommen, die vorher unsere Beratungsstellen aufgesucht hätten. Es stellt sich hier die Frage der Finanzierung, der Zielrichtung der Beratungsgespräche und der Aufgabenwahrnehmung.
Anhand dieses Beispiels möchte ich unterstreichen, wie schwierig es mitunter ist, richtige Entscheidungen zu treffen. Wo geglaubt wird, dass Geld zu verteilen ist, wird es auch immer Ansprüche geben. Der gesamte soziale Bereich verfolgt in gewisser Weise einen Nachteilsausgleich. Es wird immer Notwendigkeiten geben, Hilfen zu gewähren, Menschen zu helfen, die besonderer Unterstützung bedürfen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch wiederholen: Alles, was an zusätzlichen sozialen Leistungen gewährt wird, muss von anderen erarbeitet werden. Sozialleistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben.
Wenn ich einen Wunsch frei hätte, würde ich die Rentner wieder mehr in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung stehen wir vor der Herausforderung, älteren Menschen, die der Hilfe bedürfen, nicht nur Plätze in Altenheimen anzubieten, sondern neue Wohnformen zu schaffen, die eher einem häuslichen Umfeld entsprechen. Die seniorenpolitischen Leitlinien sehen das auch vor.