Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

auf die Judikative Brandenburgs, überleiten, wie sie sich im vorliegenden Haushaltsentwurf des Jusitzministeriums leidvoll niederschlägt.

In unserer Landesverfassung ist in Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 das Grundrecht der Bürger auf ein zügiges Gerichtsverfahren konstatiert. Dies ist sowohl für die Justiz als auch für die Exekutive ein Auftrag - ein Auftrag, der zum Inhalt hat, der Justiz an Personal- und Sachausstattung das zu geben, was sie zur Erfüllung dieser Aufgaben braucht.

In Wirklichkeit sieht die Sache jedoch anders aus, meine Damen und Herren. Der Justiz werden zwar einerseits ständig neue Aufgaben zugewiesen; dafür setzt die Landesregierung im Bereich des Justizministeriums ständig Stellenkürzungen nach dem Rasenmäherprinzip durch, obwohl dessen Personal schon immer peinlich genau nach Fallzahlen berechnet worden ist. Dies führt dazu, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Brandenburg nicht nur heillos überlastet sind, sondern dass die Verfahrensdauern insbesondere bei den Verwaltungsgerichten, aber auch im Zivilrecht immer länger werden und damit teilweise ein Verstoß gegen den erwähnten Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 unserer Landesverfassung, also Verfassungswidrigkeit in weiteren Bereichen der Justiz, längst gegeben ist.

Doch wenn es nach der Landesregierung geht, sollen die Stellenstreichungen auch in den beiden kommenden Jahren munter weitergehen, ob bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Justizangestellten. Bis 2009 sollen weitere 244 Stellen in der brandenburgischen Justiz gestrichen werden, davon 143 im Beamtenbereich und 101 im Angestelltenbereich. Auch die Zahl der Beamten im Vorbereitungsdienst soll von bisher 60 um 12 auf nur noch 48 abgesenkt werden. Dies können wir als DVU nicht hinnehmen, meine Damen und Herren.

Daher fordern wir mit zwei Ihnen vorliegenden Anträgen eine zumindest teilweise Rückgängigmachung der katastrophalen Rotstiftpolitik im Personalbereich der Brandenburger Justiz. So soll im Kapitel 04 040 - Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften - die unter dem Titel 412 11 geplante Streichung von zwei Stellen bei den Staatsanwaltschaften nach unserem Willen rückgängig gemacht und sollen dazu weitere 200 000 Euro aus dem Haushalt eingestellt werden.

Im Kapitel 04 090 - Gerichte der Allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit -, welche von besonders langen Verfahrensdauern betroffen sind, fordern wir in einem weiteren Antrag, die geplanten Streichungen von 16 Richterstellen rückgängig zu machen und deren Zahl in den Jahren 2008 und 2009 wieder von 55 auf 71 zu erhöhen. Wir denken, dass im Bereich der Richter und Staatsanwälte die Mittel besser eingesetzt sind als bei dem sogenannten externen Jugendstrafvollzug oder im Einzelplan 20 als Finanzpuffer von Herrn Minister Speer bei den in den letzten Jahren noch nie ausgeschöpften Personalverstärkungsmitteln.

Als Stichwort, meine Damen und Herren, möchte ich noch den externen Strafvollzug nennen. Für diese unserer Meinung nach völlig unsinnigen, doch mit dem SPD-Flügel und den Koalitionären verbundenen Schickimicki-Projekte wollen Sie, Frau Ministerin Blechinger, im Jahr 2008 1 045 600 Euro und im Haushaltsjahr 2009 sogar 1,2 Millionen Euro ausgeben.

Finanzpolitisch sieht das Ganze so aus: Für 24 jugendliche Straftäter - Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren: für 24 - sollen für die externe Unterbringung 1,2 Millionen Eu

ro - auf Deutsch gesagt: 135 Euro pro Tag - ausgegeben werden. Dafür bekommt ein Normalbürger bei einem entsprechenden Dauerrabatt ein Hotelzimmer mit Vollpension in einem Vier-Sterne-Hotel. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: für 24 Personen 1,2 Millionen Euro insgesamt oder 135 Euro am Tag!

Ihre Einlassung, Frau Justizministerin Blechinger, während der Debatte über den Einzelplan des Justizministeriums im Finanzausschuss, die Haftplätze in den Justizvollzugsanstalten würden ebenso viel kosten, nehme ich Ihnen schlicht und ergreifend nicht ab, weil das nicht sein kann. Daher fordern wir eine Absenkung der Mittel für den sogenannten externen Jugendstrafvollzug auf die Höhe der bereits ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung und langfristig die komplette Streichung des unsinnigen Geldvernichtungsprogramms, meine Damen und Herren.

Doch auch mit den anderen von unserer Fraktion eingebrachten Änderungsanträgen, welche die Halbierung der geplanten Kosten für Maßnahmen der Freizeitgestaltung von Strafgefangenen beinhalten, lassen sich weitere knapp 30 000 Euro einsparen, die für viel sinnvollere Maßnahmen verwendet werden könnten, beispielsweise für die Deckung der neu eingeführten DDR-Opferrente, die wir als Fraktion ausdrücklich begrüßen.

Doch lassen Sie mich zum Schluss noch zu einem anderen Thema kommen. Ich meine die Misere im brandenburgischen Strafvollzug. Trotz völliger Überalterung der Bediensteten in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten, heilloser Überlastung und neuerlicher Streichungen soll in dem Bereich nach wie vor nicht mehr ausgebildet werden. Das kann nicht sein. Wie sollen die Jugendlichen, die Justizvollzugsbedienstete werden wollen, dies denn machen, meine Damen und Herren? Dabei haben sich in den brandenburgischen Gefängnissen in den ersten zehn Monaten dieses Jahres mehr Gewalttaten ereignet als im gesamten Vorjahr. Ihr eigener Sprecher, Frau Justizministerin Blechinger, Herr Thomas Melzer, erklärte dazu wörtlich gegenüber der Deutschen Presseagentur:

„Bis Ende Oktober wurden uns 33 Körperverletzungen im Justizvollzug gemeldet. Darunter waren zwei Angriffe auf Bedienstete.“

Das ist schlimm genug, meine Damen und Herren! Doch dies verwundert nicht, wenn man sich die Personalstärke und den Altersdurchschnitt der Bediensteten unserer Justizvollzugsanstalten ansieht. Was wir hier durchaus brauchen, ist die schnellstmögliche Ausbildung neuer, junger Fachkräfte, damit diese nach Vollendung der Ausbildung so schnell als möglich im Justizvollzugsdienst eingesetzt werden können. So fordern wir wie bereits in den Jahren zuvor, mindestens 20 neue Justizvollzugsobersekretäranwärter in den Haushaltsplan 2008/2009 einzustellen. Die von uns dafür vorgesehenen 400 000 Euro pro Jahr wären hier sicherlich sinnvoller eingebracht als bei der staatlichen Parteienfinanzierung.

Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin Blechinger, den Einzelplan 04 - Justiz - lehnen wir ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter von Arnim.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, auch in diesem Jahr zunächst festzustellen, dass ich weiterhin der Überzeugung bin, dass das Justizressort eines der besonders wichtigen in unserem Landeshaushalt ist. Denn wie Justiz arbeitet oder arbeiten kann, ist ein Standortfaktor für dieses Land.

Ich bin überzeugt, dass wir eine gute Justiz haben. Das haben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch der Führung des Hauses zu verdanken. Ich muss hinzufügen: Hinsichtlich der Personalfrage sind wir mittlerweile an einer unteren Grenze angelangt. Es gilt abzuwarten und zu prüfen, ob wir damit tatsächlich den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen gerecht werden können.

Bei der Behandlung des Jugendstrafvollzugs betreten wir, so wie es jetzt vorgeschrieben ist, Neuland. Wir müssen abwarten und werden in den nächsten Jahren erfahren, ob wir dem mit diesen Haushaltsvorgaben gerecht werden können.

Eine neue Baustelle ist für uns die Bearbeitung der SED-Opferrenten. Das ist etwas, was aufgrund von Bund-Länder-Übereinkünften auf unseren Tisch gekommen ist.

Ich glaube aber, dass die Abstimmung zwischen dem Justizministerium und dem Finanzministerium über diese Dinge einigermaßen funktioniert. 2009 wird möglicherweise die Frage ein Thema werden, ob wir mit der Personalstärke auskommen. Bei erwarteten rund 15 000 Anträgen - wenn man ganz grob schätzt, kommt man auf eine Stunde pro Antrag; das ist ganz vorsichtig gerechnet - kommt einiges zusammen. Man wird abwarten müssen, wie sich das später in der Praxis realisieren lässt. - Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Abgeordneter Sarrach. Während er zum Pult geht, begrüße ich Auszubildende der Fachschule für Sozialwesen Rathenow. Herzlich willkommen bei uns!

(Allgemeiner Beifall)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Einzelplan 04 für das Ministerium der Justiz aufgerufen wird, kann die Debatte meines Erachtens nicht ohne eine grundsätzliche Kritik eröffnet werden. Was das Justizministerium mit diesem Einzelplan dem Parlament weiszumachen versucht, stimmt mit der Realität der Justiz in diesem Land nur noch bedingt überein.

Doch zuerst: Ehre, wem Ehre gebührt! Nachdem es die Fraktion DIE LINKE in allen vergangenen Haushaltsberatungen gefordert und beantragt hat, haben Sie nun doch noch die freiwillige Förderung des Vereins der Schiedsmänner und -frauen wieder in den Haushalt eingestellt. Das zeigt uns, dass wir als Opposition zumindest in Teilen erfolgreich sind. Das war auch schon der Lichtblick in diesem Einzelplan.

Ansonsten ist zu diesem Haushalt festzustellen, dass die dritte Gewalt nicht die erforderlichen und notwendigen Mittel für ihre Funktionstüchtigkeit und -fähigkeit erhält. Der Haushalt in diesem Bereich ist von Personalabbau gekennzeichnet, der mit dem Finanzministerium vereinbart worden ist. Dieser findet zwar in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 noch nicht dramatisch statt; dennoch besteht angesichts der eindeutigen Weichenstellung ab dem Jahr 2010 endgültig Grund zur Sorge.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sind - das wissen Sie spätestens seit der Beantwortung der Großen Anfrage meiner Fraktion zur Situation der Justiz - in weiten Teilen an der Grenze der zumutbaren Belastbarkeit angekommen. Das ist nicht nur eine Problematik für die Beschäftigten der Justiz, sondern auch schädlich für den verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewähranspruch des Bürgers.

Die Antwort der Landesregierung hat belegt, dass der Personalmangel seit Jahren eklatant ist. Die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften ist mit 126 % bei den Staatsanwälten und 168 % im gehobenen Dienst nicht mehr erträglich. Die Verfahrenslaufzeiten an den Brandenburger Gerichten sind im Bundesvergleich sehr lang. Viele Brandenburger Gerichte halten die rote Laterne des Schlusslichtes seit Jahren in der Hand.

Frau Ministerin, wenn der Präsident des Oberlandesgerichtes öffentlich äußert, dass die Personalausstattung im Bereich des Jugendstrafrechts nicht ausreichend sei, dann ist es keine Lösung, wenn Sie ihm entgegnen, dass es bei den Jugendstaatsanwälten noch schlimmer aussehe. Sie sind gefordert, die Ausstattung zu verbessern.

Stattdessen werden immer weitere Pensenberechnungssysteme erfunden. Für ein normales Jugendgerichtsverfahren hat ein Richter nach dem heutigen Pensenschlüssel so viel Zeit wie für ein beschleunigtes Verfahren. Jede Zeugenvernehmung bringt unweigerlich das vorgesehene Zeitpensum durcheinander. Wenn solche Berechnungssysteme aufgestellt werden, stellt sich die Frage, weshalb die ermittelten Personalstellen nicht auch besetzt werden.

In der sozialen Gerichtsbarkeit ist ein Bedarf von 118 Stellen festgestellt worden; besetzt sind 87 Stellen. Die Reaktionen im Bereich der Justiz laufen darauf hinaus, den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger immer mehr infrage zu stellen, um in diesem Bereich Kosten zu sparen. Da scheut doch die Ministerin nicht davor zurück, die hohen Eingangszahlen von Verfahren am Sozialgericht Potsdam mit einer Mentalität von gut informierten und großstädtisch geprägten Menschen, die um ihr in Klammern: auch vermeintliches - Recht kämpfen, zu erklären. Dass das mit einer handwerklich schlechten und ungerechten Sozialgesetzgebung zu tun haben könnte, kommt Ihnen dabei nicht in den Sinn.

Stattdessen wird auf Bundesebene versucht, den Zugang zu den Gerichten weiter zu erschweren und vom Portemonnaie der Bürger abhängig zu machen. Das Ministerium versucht, mit der Schließung von Amtsgerichten angeblich der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken. Tatsächlich ist das aber nur der scheinbar gefundene Schlüssel zur Abfederung der Folgen von Personalreduzierungen nach außen.

Nach Auffassung der LINKEN ist das der falsche Weg. Immer weniger Personal an immer weniger Justizstandorten bedeutet

keine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Justiz. Die erhofften Einsparungen werden Sie nicht erzielen.

(Beifall des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

Ich hoffe auch, dass das von Ihnen bemühte Argument vieler in Elternzeit befindlicher Richter und Staatsanwälte für die Begründung eines besonderen, nicht ausgleichbaren Personalmangels nicht taugt; denn die Zahlen sind seit Jahren fast konstant.

Die steigende Zahl der Verfahren an den Sozialgerichten, immer mehr Insolvenzverfahren und das seit August geltende Opferrentengesetz stellen immer neue Herausforderungen dar, denen die Landesregierung nicht ausreichend und frühzeitig begegnet. Stattdessen setzte man sich kleinkariert mit der Frage auseinander, wer für die Auszahlung der Opferrente zuständig sei. Darüber vergaß die Landesregierung beinahe die Bearbeitung der Anträge. Bei Aufstellung des Haushaltes hatten Sie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln angeblich nicht vorhersehen können.

Entschuldigen Sie, Frau Ministerin! Seit dem 28. August 2007 ist dieses Gesetz in Kraft, beschlossen am 6. Juli 2007 durch den Bundestag und begrüßt durch Sie per Presseerklärung. Vorher hatte der Bundesgesetzgeber über viele Wochen beraten. Die Überraschung kann doch nur gespielt sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um diese geschilderte akute Notlage vor allem im Personalbereich etwas zu mildern, hat die Fraktion DIE LINKE zwei Haushaltsanträge zur Verbesserung der Personalsituation bei den Staatsanwaltschaften und bei den Bediensteten im Strafvollzug eingebracht. Darüber hinaus fordert DIE LINKE zur Verbesserung der personellen Ausstattung der Justiz wiederholt ein Personalentwicklungskonzept des Ministeriums, das im Zweifel gegen den Finanzminister durchzusetzen ist, weil endlich die richtigen Fachargumente gebracht und die politische Unterstützung des Parlaments organisiert werden. Sonst läuft die Justiz im Land Gefahr, ihre Aufgaben nicht meistern zu können.

Der sich abzeichnende Personalmangel und die Altersproblematik in allen Bereichen der Justiz erfordern Ausbildung und Neueinstellungen. Ihre Vorstellung, dass man mit den Einstellungsanforderungen in der Justiz heruntergehen müsse, ist nicht unsere. Soll es so sein, dass es keinen Anspruch auf einen guten Richter, sondern lediglich auf den gesetzlichen geben soll? Frau Ministerin, wenn das tatsächlich Ihre Vorstellung vom Stellenwert der Justiz in unserem Land ist, wird es Zeit, dass ein anderer Geist Einzug erhält. Eine solche Politik wäre bewusst kalkulierter Verfassungsbruch.

Frau Ministerin Blechinger, Ihre Art und Weise, das Ministerium nach allen Seiten hin moderierend und unverbindlich zu leiten, kann ich mit Blick auf Ihre persönliche Situation nachvollziehen. Wer aber so abhängig von den Fachkenntnissen des eigenen Hauses ist, sollte vorgetragene fachliche Bedenken und Aspekte berücksichtigen und doppelt so aufmerksam sein, um nicht Spielball hausinterner Auseinandersetzungen zu werden.

Dass Sie als Ministerin vorführbar sind, ist mehr als einmal zu belegen. Ein beredtes Beispiel dafür sind die Schließungspläne für Gerichtsstandorte im Land und der Umgang damit. Diese Standorte und die Mitarbeiter haben Sie in einer beinahe drei

jährigen Prüf- und Berichtsphase verunsichert. Herausgekommen ist, wie es nicht weiter verwundern kann, ein Rumpfkonzept, bei dem Standorte zusammengelegt werden sollen, um weniger Gerichtsvorgänge mit weniger Mitarbeitern bearbeiten zu können.

Der Neubau der Gerichtsstandorte und ihre Ausstattung mit Räumen lässt zudem das Schlimmste erwarten. Mit Handlungsstärke und Sachkenntnis hätte das schäbige Gezerre hierzu unbedingt beendet werden müssen. Überraschenderweise mussten Sie später, mitten in der Prüfung - da waren alle Pferde schon scheu gemacht -, einsehen, dass Bundesrecht die Bildung eines landesweiten zentralen Grundbuchamtes nicht erlaubt. So etwas kann und muss vorher abgeklärt sein. Das war peinlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Personalabbau im Justizvollzug wird erhebliche Auswirkungen ab 2010 zeigen. Die Zahl der Selbsttötungen in den brandenburgischen Vollzugsanstalten hat in diesem Jahr stark zugenommen. Auch wenn dies nicht allein die Erklärung oder die Ursache ist, ist es allemal ein deutlicher Warnhinweis. Da Sie offenbar nicht die Kraft besitzen, in der Justizpolitik umzusteuern, weil Sie keinen adäquaten Haushalt vorgelegt haben, lehnen wir ihn in dieser Form ab. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Abgeordneter Ziel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat gehört der Haushalt 2004 des Justizressorts zu den kleineren Haushalten, er ist aber nicht weniger bedeutungsvoll. Dem haben wir sowohl im Rechtsausschuss als auch in der weiteren Bearbeitung hier im Hohen Hause Rechnung getragen.

Ich bin etwas erstaunt darüber, Herr Kollege Sarrach, dass Ihre Darstellung hier heute so weit von der konstruktiven Atmosphäre - zu den Gegenständen dieses Ressorts und zu den Anträgen, die Sie selbst für Ihre Fraktion gestellt haben - entfernt ist, die wir im Rechtsausschuss hatten.