Deshalb, Herr Platzeck - er ist ebenfalls nicht hier -, machen Sie sich stark; nutzen Sie die Chance Ihrer Präsidentschaft im Bundesrat, um das Thema Investitionszulage noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Lassen Sie uns in der Politik nicht Mikado spielen, sondern lassen Sie uns gemeinsam Politik gestalten.
nungswirtschaft nach der Investitionszulage war und ist richtig und auch verständlich. In der Tat besteht noch immer ein hoher Investitionsbedarf - darauf wurde schon hingewiesen - gerade beim innerstädtischen Altbau. Auch ist richtig, dass sich in den Innenstadtquartieren die künftige Lebensqualität der brandenburgischen Städte entscheidet.
Auch der Antragsteller hat sich bereits darüber Gedanken gemacht, wie eine solche Zulage möglichst sinnvoll einzusetzen ist. Allerdings ist ein wichtiger Schritt leider vergessen worden, nämlich die Möglichkeit der Durchsetzung in Bundestag und Bundesrat. Diesbezüglich ist meine Wahrnehmung eine andere als die meiner Vorrednerin. Ich habe mir von durchaus sehr ernsthaften Bemühungen der ostdeutschen Bauminister berichten lassen, über eine Bundesratsinitiative den Bund zu einer Verlängerung der Investitionszulage zu bewegen.
Auch in diesem Landtag gab es - das muss Ende der vergangenen Legislaturperiode gewesen sein - in diesem Sinne einen Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU.
Die Initiative zur Verlängerung der Investitionszulage ist also nicht am mangelnden Willen in Brandenburg gescheitert, sondern an der Uneinigkeit innerhalb der ostdeutschen Länder. Von Mecklenburg-Vorpommern bis Sachsen wird der Prozess des Stadtumbaus unterschiedlich bewertet und auch bilanziert. Es gab in den Landespolitiken keine Einigkeit, was die Ziele und auch die Prioritätensetzungen angeht.
Auch die Antragsteller schreiben in ihrer Begründung völlig zu Recht von der Absage Sachsens. Man müsste noch die Absage Thüringens hinzufügen; dann wäre das Bild komplett und stimmig. Angesichts dieser Lage - wenn nicht einmal die ostdeutschen Länder mit einer Stimme sprechen - wäre eine Abstimmung im Bundesrat ein vorprogrammiertes Debakel gewesen.
Leider betrachten die westdeutschen Länder den Stadtumbau als ein im Wesentlichen ostdeutsches Problem. Ich bin mir sicher - das kann man absehen -, dass sich diese Einstellung in den nächsten Jahren ändern wird. Bei unserem aktuellen Problem hilft uns das allerdings nicht weiter. Derzeit betrachten die westdeutschen Bundesländer - das ist über die Initiative klar geworden - den Stadtumbau in Ostdeutschland als ein finanzielles Problem. Sie sind strikt dagegen. Deshalb wäre ein erneuter Versuch entsprechend Ihrem Antrag schlicht und ergreifend illusorisch.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit ein paar Sätze zum Stadtumbau in Brandenburg sagen. Die Überschrift des Antrags und auch der eben gehörte Beitrag von Frau Böhnisch erwecken den Eindruck, als wäre der Stadtumbau von der Investitionszulage existenziell abhängig. Es ist allseits bekannt, dass die Höhe der Investitionsförderung immer von der hier oft und gern kritisch diskutierten Haushaltslage abhängig ist. Natürlich wäre es wünschenswert, mehr Geld zu haben, und das Hoffen auf Hilfe von außen ist, wie ich finde, eine nur menschliche Haltung.
Die bekannten Brandenburger Instrumente des Stadtumbaus wird es weiterhin geben. Die Programme „Zukunft im Stadtteil“, „Die soziale Stadt“ oder „URBAN II“ seien hier nur einmal beispielhaft genannt. In diesen Fällen wird Geld nicht mit der Gießkanne auf die Städte des Landes verteilt, sondern man konzentriert sich zielgerichtet auf die Aufwertung von Innenstadtquartieren und auf den Erhalt historischer Bausubstanz.
Der dringend notwendige Abriss von Leerstand muss ebenso weitergehen. Insofern ist der Stadtumbau in Brandenburg nicht gefährdet; er wir fortgesetzt - mit Investitionszulage, was besser gewesen wäre, oder ohne diese Zulage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Versprechen kann man vieles, aber wenn man das Ausschütten von Füllhörnern kundtut, muss man dies auch einhalten können. Was die PDSFraktion beantragt, mag durchaus wünschenswert sein, denn es besteht in den innerstädtischen Bereichen bei Bestandsbauten nach wie vor recht großer Investitionsbedarf. - Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, zielt darauf ab, den Geltungsbereich des Investitionszulagengesetzes 2005 auf die Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen in den neuen Ländern auszudehnen - ein Anliegen, das den Koalitionsfraktionen ebenso am Herzen liegt, und das nicht erst seit der Vorlage Ihres Antrags. Herr Günther ist bereits darauf eingegangen.
Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass das Investitionszulagengesetz 2005 bereits auf eine Initiative der fünf neuen Länder zurückzuführen ist bzw. überhaupt nur aufgrund dieser Initiative zustande gekommen ist. Mit diesem Gesetz ist es für weitere zwei Jahre möglich, betriebliche Investitionen im verarbeitenden Gewerbe und in den produktionsnahen Dienstleistungsbereichen zu fördern. Sie können sicher sein, dass von Brandenburger Seite in den Verhandlungen dazu natürlich immer wieder die Förderung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen nicht nur ins Gespräch gebracht, sondern vehement gefordert worden ist. Es ist also falsch zu sagen, dass Brandenburg hier nichts getan habe.
Es gab im vergangenen Jahr bereits mehrere Anläufe der neuen Länder, zum einen von Thüringen gemeinsam mit Sachsen-Anhalt, zum anderen von Mecklenburg-Vorpommern. All diese Initiativen haben nicht zu dem Ergebnis geführt, das wir uns gewünscht hätten. Fakt ist, dass Sachsen von Beginn an die Ausweitung der Förderfähigkeit im Sinne Ihres Antrages nicht mitgetragen hat. Aus Sicht der alten Bundesländer war dies nicht zustimmungsfähig, aber es war auch aufgrund der Uneinigkeit der fünf neuen Länder zum Scheitern verurteilt. Es ist nicht vorstellbar, dass gerade Ihr Antrag die Haltung der Länder in dieser Frage beeinflussen und die Länder einen könnte, nachdem über dieses Problem mehr als ein Jahr lang verhandelt wurde.
Die Landesregierung nun erneut ins Rennen zu schicken und zu beauftragen, dort neuerliche Bedingungen zu formulieren und mit den Ländern in einer Frage zu verhandeln, die von vornherein entschieden ist - leider ablehnend -, macht aus unserer Sicht auch keinen Sinn.
Nach einer entsprechenden Auskunft aus dem Fachbereich werden für den Stadtumbau und die Wohnungsmodernisierung in den kommenden Jahren dennoch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Selbstverständlich wäre der andere Weg hilfreich gewesen, aber zum Stillstand wird es deshalb trotzdem nicht kommen. - Danke.
Danke. - Für die Landesregierung spricht wegen der Abwesenheit des Finanzministers Staatssekretär Zeeb.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu den mündlich vorgetragenen Gründen der letzten Entwicklung kann ich die dem Antrag zugrunde liegende Begründung mit einer Ausnahme sachlich voll bestätigen.
Was in der schriftlichen Begründung nicht richtig war, haben die Redner der Koalitionsfraktionen schon dargelegt, nämlich dass sich die Landesregierung nicht bemüht hätte, eine Verlängerung des Investitionszulagengesetzes 1999 über den Jahreswechsel hinaus herbeizuführen.
Richtig an der Darstellung war, dass das Investitionszulagengesetz 1999 insgesamt zum Jahresende ausgelaufen wäre und sich eine gemeinsame Initiative aller ostdeutschen Länder darum bemüht hat, schon im Jahre 2003 - lange vor dem Auslaufen - die wesentlichen Teile zu verlängern. In dem damaligen Gesetzesantrag, der letztlich zum Teil auch erfolgreich war, war sowohl die Verlängerung der Zulagen für gewerbliche Investitionen als auch der hier infrage stehende Teil enthalten, die Verlängerung der Investitionszulage für den Mietwohnungsbau.
Ich muss noch einflechten: Wir haben in der Zwischenzeit zwar ein Verlängerungsgesetz, es ist von der EU-Kommission aber noch nicht genehmigt. Sie wissen, dass sich die Gespräche mit der EU-Kommission gerade über die Verlängerung steuerlicher Subventionen ziemlich schwierig gestalten.
Warum also war damals die Durchsetzung dieses Anliegens nicht möglich und warum ist es auch heute aussichtslos?
Eines ist klar, dass die angesprochenen Problemlagen im Mietwohnungsbau nach wie vor bestehen. Die Landesregierung ist deshalb auch der Auffassung, dass die Verlängerung der Investitionszulage für ein oder zwei Jahre durchaus ein Instrument gewesen wäre, hier mitzuhelfen.
Auf der anderen Seite kann man sich aber auch der Tatsache nicht verschließen - das wissen auch die anderen Länder, die im Bundesrat Stimmen haben -, dass in den letzten 15 Jahren gerade im Mietwohnungsbau sehr viel passiert ist. Vor allem ist allgemein bekannt, dass die Probleme auf dem Wohnungsmarkt andere geworden sind und sich in Zukunft neue Fragen stellen. Ich erinnere hier an das große und wachsende Leerstandsproblem.
Zurück zur Ausgangsfrage, inwieweit ein Antrag überhaupt Erfolg haben könnte. Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrages selbst - das ist auch richtig -, dass es keine Chance gab, eine einheitliche Haltung aller Ostländer herbeizuführen. Dass es nicht an Brandenburg lag, ist allgemein bekannt. Das Land, das hier letztlich nicht mitmachen konnte, ist im Süden des Ostens gelegen.
Es gibt einen weiteren Grund, warum eine einheitliche Haltung der Ostländer nicht vorlag, aber notwendig gewesen wäre, und zwar, dass die Investitionszulage als steuerliche Subvention eine für die Einnahmeseite gerade auch der Westländer relativ teure Subvention ist. Da kann man sich nichts vormachen. Das ist auch dem Antragsteller bekannt. Ohne eine einheitliche Haltung der Ostländer kann eine relativ teure Subvention im Bundestag und im Bundesrat nicht durchgesetzt werden.
Das ist die Lage auf den Punkt gebracht. Insofern wiederhole ich: Die in der schriftlichen Begründung dargelegte Vermu
Danke sehr, Herr Staatssekretär. - Wir sind damit, wenn es nicht noch Redebedarf bei der beantragenden Fraktion gibt, am Ende der Debatte. -
Ich stelle den Antrag - Drucksache 4/251 - zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt, während sich die DVU enthielt; die PDS hat dafür gestimmt.
Ich lade Sie ein, nach Ordnung Ihrer Akten und Unterlagen an der Bulettenparty teilzunehmen. Bis morgen.