Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

In Deutschland ist auch der Zusammenhang zwischen Bildungsleistung und sozialem Hintergrund extrem groß. Das ist ein Besorgnis erregender Zustand, an dem wir so schnell wie möglich etwas ändern müssen.

Vor diesem Hintergrund hat sich zum Beispiel Prof. Lenzen sehr deutlich für ein zweigliedriges Schulsystem in Deutschland ausgesprochen. Er hatte diese Empfehlung schon als Vorsitzender der Kommission „Bildung neu denken“ der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft ausgesprochen. Auch Prof. Jürgen Baumert, Leiter des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin und Leiter des PISA-Konsortiums 2000, hat angesichts der von Bundesland zu Bundesland sehr differenziert zu sehenden Situation der Hauptschulen die Entscheidung Brandenburgs, die Oberschule einzuführen, noch einmal ausdrücklich begrüßt.

Auch angesichts der PISA-Ergebnisse müssen unsere zukünftigen bildungspolitischen Ziele sein: das Offenhalten des weiteren Bildungswegs für alle Schülerinnen und Schüler, die Aktivierung aller Bildungsreserven, ein motivierendes Lern- und Leistungsklima an allen Schulen. Dann werden wir auch erfolgreich sein.

Gemessen an diesen Anforderungen, haben wir in Brandenburg ab dem Schuljahr 2005/06 aus meiner Sicht eine unserem Bundesland angemessene Schulstruktur, die auch erfolgreich sein wird. Wir haben zum einen die sechsjährige Grundschule, darauf aufbauend in Zukunft die Gymnasien und Oberschulen und auch, was ich für wichtig halte - da bin ich auch sehr optimistisch -, zu einem Teil, nicht in der Gesamtheit, die Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, die bewiesen haben, dass sie auch in Konkurrenz zu den Gymnasien überlebensfähig sind. Das ist, glaube ich, eine Schulstruktur, die zukunftsfähig ist und die beste Voraussetzungen für weitere Qualitätssteigerungen unserer Schulen bietet.

Gestatten Sie mir ein letztes Wort. Ich denke, wir sollten, wenn der heutige Tag vorbei ist, den Streit um die Schulstrukturen schnellstens zu den Akten legen und uns wieder der einzelnen Schule zuwenden;

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

denn Qualität von Schule findet in der einzelnen Schule statt. Daran beteiligt sind engagierte, fortbildungsbereite Lehrer, engagierte und zur Kooperation bereite Eltern und natürlich motivierte Schüler, und dann ist mir nicht bange um die Schule in Brandenburg. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es gibt noch Restredezeiten. Die Fraktion der PDS hat zweieinhalb Minuten. - Sie verzichtet. Die Fraktion der SPD hat

drei Minuten. - Sie verzichtet. Die Fraktion der CDU hat zweieinhalb Minuten. - Danke.

Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Ich erinnere noch einmal an die zwei Sekunden. Ich lasse zunächst einzeln abstimmen - das ist so beantragt worden - über die Änderungsanträge der PDS. Dann gibt es zwei namentliche Abstimmungen, die beantragt wurden.

Ich komme zum ersten Änderungsantrag, Drucksache 4/275: Änderung von § 17 Nr. 1 bis Nr. 6 in Artikel 1 Nr. 4. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ablehnung durch alle Fraktionen, die nicht Antragsteller sind. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich komme zum zweiten Änderungsantrag, Drucksache 4/276: Neufassung von § 22 Abs. 1 bis 3 in Artikel 1 Nr. 6. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Wir kommen zum dritten Änderungsantrag, Drucksache 4/277: Änderung von § 103 in Artikel 1 Nr. 11. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion abgelehnt worden.

Ich komme zum vierten Änderungsantrag, Drucksache 4/278: Änderung des § 112. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. Die DVU-Fraktion hat zugestimmt.

Wir kommen zum fünften Änderungsantrag, Drucksache 4/279: Änderung von § 2 Satz 2 in Artikel 2. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion abgelehnt worden.

Wir kommen zum sechsten Änderungsantrag, Drucksache 4/280: Änderung des Artikels 4. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit ist dieser Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Damit schließe ich die Einzelabstimmung über die Änderungsanträge der PDS-Fraktion.

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung, die von der Fraktion der PDS beantragt wurde. Es wird namentlich abgestimmt über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/215 „Schulstrukturgesetz“.

Ich eröffne die Abstimmung und bitte um Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es Abgeordnete, die noch keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben?

(Der Abgeordnete Fritsch [SPD] gibt sein Votum ab. - Die Abgeordnete Hartfelder [CDU] korrigiert ihre Stimmab- gabe.)

Damit ist die Abstimmung beendet und ich bitte um die Feststellung des Ergebnisses.

Ich verlese das Ergebnis: 52 Abgeordnete haben mit Ja und 30 Abgeordnete mit Nein gestimmt. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

(Beifall bei SPD und CDU)

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 336)

Ich komme zur Beschlussempfehlung - Drucksache 4/216 -, Brandenburgisches Schulgesetz. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich abgelehnt worden, und zwar bei gegenteiligem Stimmverhalten der PDS-Fraktion.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich ganz herzlich Gäste der Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme aus Belzig. Seien Sie willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5:

Gesetz zur Änderung und Neufassung tierkörperbeseitigungsrechtlicher Bestimmungen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/102

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Drucksache 4/221

2. Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Frau Wehlan, die für die PDS-Fraktion spricht. Bitte.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz zur Änderung und Neufassung tierkörperbeseitigungsrechtlicher Bestimmungen dient der Regelung folgender Sachverhalte:

Anpassung der landesrechtlichen Ausführungsregelungen an das neue Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom

25. Januar 2004 sowie an die EG-Verordnung vom 3. Oktober 2002, Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Zulassung und Überwachung von immissionsrechtlich genehmigungsbedürftigen Biogas- und Kompostieranlagen auf das Landesumweltamt und Anpassung der Kostenregelung zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten an den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, Falltieren und Schlachtabfällen.

(Fortwährende Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Was das Gesetz nicht neu regelt bzw. unangetastet lässt, ist die erst jüngst durch den Landkreistag infrage gestellte Drittelfinanzierung bei der Tierkörperbeseitigung. Das ist auch gut so, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die nüchterne Einschätzung der Finanzsituation des Landes lässt für die Kompensierung des Anteils der Landkreise und kreisfreien Städte durch das Land keine Mehrheit erkennen, auch wenn das durch den Landkreistag bemühte Argument, dass es sich bei der Tierkörperbeseitigung um eine hoheitliche Landesaufgabe handelt, die der Gefahrenabwehr dient, meines Erachtens durchaus seine Berechtigung hat.

Ich befürchte eher, dass die vom Landkreistag erneut ins Rollen gebrachte Diskussion zur Drittelfinanzierung von Hardlinern auf der Landesebene genutzt wird, um in den anstehenden Haushaltsdiskussionen auch den Landesanteil infrage zu stellen. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Drittelfinanzierung ausgesprochen. Ich denke, das ist ein wichtiges und auch notwendiges Signal an die Landwirte, die gegenwärtig mit sehr vielen Rahmenbedingungen der Politik in Betroffenheit gebracht wurden. Als Stichworte sollen Altschuldenhilfe, GAPReform und Agrardiesel genügen.

Wir meinen, dass die Tierkörperbeseitigung ein wichtiger Teil der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes ist. Bei dieser Aufgabe sollte man den Landwirt nicht allein lassen, sondern bei der ordnungsgemäßen Verbringung der Tierkörper durchaus unterstützen.

(Beifall bei der PDS)

Der in diesem Zusammenhang oftmals bemühte Hinweis auf die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg wird dem Anliegen nicht gerecht; schließlich sind diese Mittel für den Ernstfall einer Tierseuche gedacht. Die jüngsten Beispiele in Europa haben gezeigt, dass wir nicht in einem luftleeren Raum leben und die dafür gebildeten Rückstellungen schnell aufgebraucht sein können.

Der vorliegende Gesetzentwurf tangiert auch die Frage der Einhaltung des strikten Konnexitätsprinzips nach Artikel 97 Abs. 3 der Landesverfassung. Gegenwärtig geht das Ministerium davon aus, dass sich eine eventuelle Mehrbelastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufgabe der Zulassung und Überwachung sämtlicher übriger zulassungsbedürftiger Verarbeitungsund Beseitigungsbetriebe durch eine mittelfristige Entlastung bei der Überwachung der Speiseabfallverwertung relativiert. Die von uns in die Ausschussdiskussion eingebrachte erneute Befassung des Ausschusses mit dem Gesetz nach einem Jahr wird die Frage der Mehrbelastungen konkreter beantworten lassen. - Die PDS stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der PDS)