Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Gregor. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu dem, was sich hier gerade in der Diskussion um das Schulgesetz und in der Abstimmung dazu sowie der nachfolgenden Hektik abgespielt hat, ist das, was wir gerade diskutieren, völlig unspektakulär. Frau Wehlan hat darauf hingewiesen, dass wir uns im Ausschuss relativ einig waren und dieses Gesetz eine breite Zustimmung gefunden hat.

Ich möchte Sie alle nur darauf hinweisen, dass das Wort Tierkörperbeseitigungsgesetz in diesem Hause immer ein eingeschliffener Begriff war; denn er war mit langen Diskussionen und sehr schwierig zu findenden Kompromissen verbunden. Aber ab heute, wenn wir dieses Gesetz verabschieden, wovon ich ausgehe, heißt es „Gesetz zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten“ und nicht mehr „Tierkörperbeseitigungsgesetz“.

Wir als Koalitionsfraktionen haben vor dem Hintergrund, dass wir möglichst Verwaltungsaufwand und Bürokratie abbauen wollen, noch einen Änderungsantrag eingebracht und bezwecken damit, dass die Genehmigung von Geschäfts- und Vertragsbedingungen einmalig erfolgt und diese nur bei entsprechenden Änderungen nochmals dem Ministerium vorzulegen sind. Die Preislisten sind weiterhin jährlich zu genehmigen.

Vor dem Hintergrund, dass das Ganze - wie gesagt - völlig unspektakulär und unstrittig ist, möchte ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass der Landkreistag versucht hat, die Drittelfinanzierung, worauf auch Frau Wehlan hingewiesen hat, im laufenden Verfahren infrage zu stellen. Wir als Fachausschuss konnten dies vor dem Hintergrund, dass das höchstwahrscheinlich einseitig zulasten der Landwirte oder unseres Landeshaushalts gegangen wäre, natürlich nicht mittragen. So einfach konnten wir im laufenden Verfahren, für das eine Fristsetzung bis zum 01.01.2005 für die Verabschiedung besteht, das Ganze nicht aufgreifen. Dazu bedarf es eines langen und vernünftigen Diskussionsprozesses. Er kann nicht einseitig von einer interessierten Seite infrage gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf insgesamt zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die Fraktion der DVU spricht der Abgeordnete Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist prinzipiell nichts anderes als eine Anpassung an die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und die Bundesgesetzgebung. Doch wir wissen in der Fraktion der Deutschen Volksunion nur zu gut, dass weder Brüssel noch Berlin auf das Geld schauen, wenn es andere

ausgeben müssen, nämlich der so genannte kleine Mann bzw. hier unter anderen die Landwirtschaftsbetriebe. Dass die Regierenden in Berlin und Potsdam oftmals bedenkenlos in das EU-Boot steigen, ganz gleich, welche Probleme oder Auswirkungen auf die Ausführenden zukommen, ist nicht neu.

Was verbirgt sich hinter diesem veränderten Gesetz entsprechend dem hier vorliegenden Entwurf? Wir hinterfragen bei jedem Gesetzentwurf, also auch hier: Welche Auswirkungen hat ein Gesetz auf die unmittelbar und mittelbar Betroffenen? Fakt ist: Die finanziellen Mehrbelastungen für die ohnehin leeren Kassen des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte sind noch nicht absehbar. Damit kommt in vielleicht schon naher Zukunft das so genannte böse Erwachen.

Wir von der DVU-Fraktion - und mit Sicherheit nicht nur wir stellen uns die eindeutige Frage: Wie will die Landesregierung mit verwässerten Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten bei der Gesetzesdurchführung eine Planungssicherheit erreichen? Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass dem Landtag ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der die Kostenfrage bagatellisiert. Wir sind der Auffassung, dass zumindest annähernd konkrete Zahlen errechnet und vorgelegt werden müssen. Gerade Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, müssten doch aus der Vergangenheit gelernt haben, dass Fehlplanungen oder lapidare Aussagen einen erheblichen wirtschaftlichen und somit entwicklungspolitischen Schaden nach sich ziehen.

Das Fazit aus diesen Darlegungen ist die Tatsache, dass das heute zu beschließende Gesetz zur Problematik Tierkörperbeseitigung in seiner Realisierung eindeutig zusätzliche Kosten verursacht. Aber auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft ist in hohem Maße das Spiegelbild der jeweiligen Kostengestaltung. Daran sollten Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, heute und in Zukunft stets denken. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Helm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben sich bereits damit befasst, was der Inhalt der Novelle ist. Es ist eine Anpassung an geltendes EU- und Bundesrecht. Wir sind also in der Pflicht, das in Landesrecht umzusetzen.

Das Anliegen von uns Landwirten war es, klar und deutlich zu sagen, dass wir keine zusätzlichen Lasten für die Landwirte zulassen; denn nach unserer Auffassung ist der bäuerliche Berufsstand durch die Entscheidung auf der Bundesebene in Fragen der Steuererhöhung bei Agrardiesel und die Belastungen aus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bereits genügend zur Kasse gebeten worden.

(Beifall des Abgeordneten Gehrcke [PDS])

In diesem Vorhaben waren sich alle Fachpolitiker und auch der Fachausschuss des Landtags einig. Es gab auch - darauf wurde bereits hingewiesen - Vorstellungen und Forderungen des

Landkreistages, die bewährte Drittelfinanzierung hinsichtlich der Kosten für die Tierkörperbeseitigung abzuschaffen und einseitig den Landwirten zuzuordnen. Das ist mit uns nicht zu machen.

Schwierigkeiten hatten wir im Verständnis des § 6, Genehmigung der allgemeinen Vertragsbedingungen. Die ursprünglichen Formulierungen waren aus unserer Sicht für den Betreiber der Anlagen zur Tierkörperbeseitigung bzw. Teilen davon rechtlich fragwürdig.

Sie sind zum anderen mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden. Die Höhe ist noch nicht bezifferbar, sodass wir die Entwicklung der Kosten, die eventuell steigen werden, sehr genau im Auge behalten müssen. Wir haben uns deshalb in unserem Änderungsantrag auf Erleichterungen verständigt. Wir sind der Auffassung, dass die nunmehr gefundene Regelung ein Beitrag zur weiteren Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie ist. - Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die Landesregierung spricht der Minister. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen; denn alles Wesentliche wurde gesagt.

Ich bin sehr froh darüber, dass über die Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit über die Drittelfinanzierung herrscht. Diese Botschaft ist vielleicht wichtiger als die Umsetzung von EU-Recht durch das Landesgesetz am heutigen Tag.

(Vereinzelt Beifall bei SPD, PDS und CDU)

Ich möchte auf die Befürchtungen eingehen, die vonseiten der DVU-Fraktion bezüglich Kostenentwicklung und -übernahme geäußert worden sind. Wir können zurzeit nicht beziffern, wie viele Betriebe die neuen Verarbeitungswege nutzen werden. Das ist ein Prozess; nicht gleich am 1. Januar wird ein großer Teil woanders verarbeitet werden.

Nunmehr können Alternativen zu den Anlagen der Tierkörperbeseitigung genutzt werden, wenn es um die Beseitigung bzw. Verwertung tierischer Nebenprodukte geht. Welche und wie viele dieser Alternativen genutzt werden, ist zurzeit nicht bezifferbar. Sie wissen, dass die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise nach wie vor für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständig sind. Ob es zu einer Mehrbelastung kommt, hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme der neuen Entsorgungswege durch die wirtschaftlich Beteiligten ab.

In meinem Haus wird davon ausgegangen, dass durch den Wegfall von Überwachungsaufgaben in der Speiseabfallverwertung der Aufwand mittelfristig zumindest in der Summe nicht steigen wird. Ich gehe davon aus, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte mögliche Mehrbelastungen über die Ge

bühreneinnahmen weitgehend kompensieren können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei allen Fraktionen)

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/221, Gesetz zur Änderung und Neufassung tierkörperbeseitigungsrechtlicher Bestimmungen, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und komme auf Antrag der Parlamentarischen Geschäftsführer auf das Abstimmungsverfahren zum Schulgesetz zurück. Ich stelle fest: Es wurde richtig gefragt und richtig abgestimmt. Jeder ist für sein Abstimmungsverhalten zuständig. Es gibt aber Situationen, in denen Irrtümer unterlaufen können. Um Eindeutigkeit herzustellen, wurde ich gebeten, die Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Brandenburgischen Schulgesetz, Drucksache 4/216, zu wiederholen; manche Abgeordnete haben den Eindruck, sie hätten sich geirrt. Das kommt vor und ist menschlich.

Wenn es keinen Widerspruch gibt, lasse ich die Abstimmung wiederholen. Erhebt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle eine Einigkeit wie beim Gesetz über die Tierkörperbeseitigung fest.

(Allgemeine Heiterkeit)

Deshalb kommen wir jetzt zur Fehlerbeseitigung. Ich wiederhole die Abstimmung zur Beschlussempfehlung zum Brandenburgischen Schulgesetz, Drucksache 4/216. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Die PDSFraktion hat gegen die Beschlussempfehlung, die die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt, gestimmt; die anderen Fraktionen haben dafür gestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und das Gesetz in 2. Lesung abgelehnt worden.

Wir sind in der glücklichen Situation, dass wir einen Irrtum korrigiert haben und nicht zwei widersprüchliche Gesetze gleichzeitig gelten. Das wäre vor allen Dingen für die Schüler nicht gut.

Ich hoffe, dass wir diesen Punkt für heute endgültig schließen können.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/189

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Abgeordnete Schier. Sie spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben sich entschlossen, den vorliegenden Gesetzentwurf sehr kurzfristig einzubringen; denn die Kreise warten darauf, dass das Land eine Regelung trifft, die ab Januar gilt.

Das Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz hat mehrfach zu kontroversen Diskussionen zwischen dem Land und den Kommunen geführt. So wurden die Auswirkungen des AG-BSHG bereits im Jahr 2001 in einer Anhörung durch den zuständigen Fachausschuss sehr kritisch gesehen. Aus diesem Grunde kam es zu einer Verfassungsbeschwerde von kommunaler Seite gegen das Ausführungsgesetz. Im Jahr 2003 wurde es erneut geändert und eine neue Berechnungsgrundlage für die Personal- und Sachkostenerstattung aufgenommen.

Wir haben in der vorletzten Landtagssitzung das Ausführungsgesetz zum SGB II verabschiedet und passen jetzt die Regelungen für nicht arbeitsfähige Hilfeempfänger den neuen Bedingungen an. Weil es aber bereits Befürchtungen in den Kreisen gab, das Land wolle sich komplett aus der Verantwortung stehlen, ist mir daran gelegen, zwei Punkte besonders zu betonen.