Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

(Der Redner hält ein Schriftstück hoch.)

Die angeblich aktuellen Vorschläge sind - ich glaube, das wissen wir alle - in Wirklichkeit nicht neu; es sind alles alte Hüte. Man kann also auch die Entscheidungsfindung hierzu abkürzen.

Wenn Sie mir hier nicht glauben wollen, so folgen Sie doch wenigstens der Bundesregierung, die sich schon im März 2006 anlässlich der Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat in den Deutschen Bundestag - es war die Drucksache 16/1027 - genau zu den Forderungen nach Fahrverbot, „Warnschuss-Arrest“, Ahndung von Straftaten Heranwachsender nach dem allgemeinen Strafrecht und Heraufsetzung der Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre verhalten hat. Die Bundesregierung stellte fest, dass der Entwurf Regelungsvorschläge enthalte, die schon seit langem Gegenstand der politischen Diskussion seien, dass aber entsprechende Gesetzgebungsinitiativen nie Erfolg gehabt hätten. Die Vorschläge seien aus der Vergangenheit, stießen bis heute ganz überwiegend auf breite fachliche Kritik und seien deswegen als kontraproduktiv abzulehnen. Ferner führte die Bundesregierung aus, dass sich das geltende Jugendstrafrecht grundsätzlich bewährt habe und dass eine dauerhafte, tragfähige Änderung des Jugendstrafrechts in wesentlichen Punkten nur durch eine neue, solide empirische und kriminologische Untersuchung und Arbeit vorbereitet werden könne und ein breiter politischer Konsens gesucht werden müsse. Das alles sind Voraussetzungen, die 2006 nicht erfüllt waren, die 2007 nicht erfüllt wurden und die auch in der aktuellen Diskussion nicht erfüllt werden.

Ich meine also, wer bis jetzt keinen Standpunkt hatte, wird auch künftig keinen haben können. Die Sache ist also zu entscheiden.

Diese Debatte hat sich verselbstständigt, sie ist nicht immer sachlich gewesen. Wir als Fraktion wollen nun - dem dient unser Antrag -, dass diese Diskussion ein wenig versachlicht wird; denn die vorgeschlagenen Lösungen taugen aus unserer Sicht wenig. Ich hatte es angesprochen, die Mehrheit der Fachverbände und die Experten des Jugendstrafrechts halten diese Strafverschärfungen für ungeeignet, das Problem jugendlicher Kriminalität zu lösen. Wer nach dem „Warnschuss-Arrest“ und Ähnlichem ruft, gefährdet vielmehr erzielte Erfolge und schadet dem postulierten Anliegen.

Erst gestern habe ich in einer anderen Debatte zum Jugendgerichtsgesetz ausgeführt, was alles empirisch nicht belegt ist

bzw. was durch die empirische Forschung belegt werden kann, dass es nämlich keinen deutlichen Anstieg der Jugendgewaltkriminalität gibt, dass Jugendgewalt stagniert bzw. sogar rückläufig ist, dass schlimme Ausnahmetaten nicht Grund sein dürfen, generell das Jugendstrafrecht zu verschärfen, dass schwere Kriminalität immer noch Erwachsenen- und nicht Jugendkriminalität ist und dass es auch in der Praxis nicht umstritten ist, dass harte Strafen nicht von schweren Taten abschrecken können und auch die Rückfallquote nicht senken. Die Liste dieser weiteren Fakten ist lang, und sie ist sicherlich vielen unliebsam. Dennoch muss uns in den drei demokratischen Fraktionen, die wir in Brandenburg in politischer Verantwortung stehen, klar sein, dass Kriminalität und Gewalt in unserem Land, egal, wo sie auftritt, konsequent geahndet werden muss, egal, ob sie von Erwachsenen oder Jugendlichen, von Rechtsextremisten, von deutschen oder nichtdeutschen Straftätern ausgeübt wird. Dabei sind Parolen nicht tauglich; sie sind schädlich.

Hat Brandenburg ein Problem mit der Jugendkriminalität? Sicherlich nicht in dem Umfang und mit der Zielrichtung, wie es derzeit Äußerungen mancher Landespolitiker vermuten lassen. Ich verweise auf den Beitrag von Prof. Mitsch in der Zeitung „PNN“, der mehr Betreuung und nicht mehr Strafe fordert.

Wie hat sich die Jugendkriminalität in Brandenburg entwickelt? Die schriftliche Antwort der Landesregierung auf die gestrige mündliche Frage der Kollegin Lieske gestern lautete:

„Die polizeilichen und justiziellen statistischen Angaben für Brandenburg zeigen im Übrigen, dass die absolute Anzahl der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen und der prozentuale Anteil im Wesentlichen gleich geblieben ist. Für die Mehrheit der jugendlichen Straftäter stellt das Jugendgerichtsgesetz einen Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der geeignet ist, sie durch erzieherischen Einfluss von weiteren delinquenten Auffälligkeiten abzuhalten.“

Wie passen dann die Vorschläge ins Bild, wenn es mehr als nur Wahlkampfgetöse sein soll? Experten lehnen diese alle Jahre wieder vorgetragenen Verschärfungsvorschläge ab. Jüngst haben sich mehr als 600 Richter, Staatsanwälte und Kriminologen in einer gemeinsamen Resolution gegen die Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen.

Diese Vorschläge führen demnach zu einer höheren Rückfallquote. Diese ist bei einer Unterbringung in Bootcamps wie in den USA nicht geringer als bei einer Unterbringung im normalen Strafvollzug. Der Aufenthalt ist bei dem Gebrüll der Sergeants aber billiger für die US-Bundesstaaten. Auch die Bundesregierung kam 2006 zu dieser Erkenntnis, als sie den erwähnten Gesetzentwurf des Bundesrats abgelehnt hat.

Wenn ein Gericht zu der Überzeugung kommt, dass ein Straftäter wegen einer günstigen Sozialprognose zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen ist, dann frage ich mich wirklich, worin der Sinn besteht, ihn dann bis zu mehrere Wochen lang doch in den Arrest zu stecken. Erfolg hat man damit nicht, das belegen Statistiken. Konservatives Image hin oder her, es wird Zeit, dass dieser „Oldtimer der Hardliner“ da geparkt wird, wo er hingehört: im Museum.

Zu den Forderungen und Vorschlägen von Brandenburger Politikern empfehle ich einen Blick in die Analyse „Zur Entwick

lung der Gewaltkriminalität junger Menschen“ der Bundesinnenministerkoferenz. Dort heißt es für den Bund:

„Es sind derzeit keine gesicherten Aussagen möglich, ob die Jugendkriminalität in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg zeigt.“

Steigende Fallzahlen sind wohl durch eine erhöhte Anzeigebereitschaft zu erklären.

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass Vorsicht vor diesen Schnellschüssen angebracht ist, die am Ende nur teuer werden. Selbst Großbritannien und die USA überdenken ihr Vorgehen im Jugendstrafvollzug, da Erfolge ausblieben. Lassen Sie uns also nicht in diese falsche Richtung gehen!

Notwendig ist, die Dauer der Jugendstrafverfahren - oder besser: deren Beginn - zu verändern. Noch wichtiger ist, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Wir hatten dazu in der Dezembersitzung des Landtags und in der Debatte im Rechtsausschuss einen entsprechenden Antrag eingebracht, um die Stellen bei den Staatsanwaltschaften aufzustocken. Sie haben diesen Antrag abgelehnt.

Das geltende Recht bietet nach Auffassung meiner Fraktion hinreichende Möglichkeiten, um ausreichend und angemessen auf die Straftaten junger Menschen zu reagieren. Dazu muss der Rechtsstaat mit den entsprechenden Mitteln - nicht den gesetzlichen, sondern den finanziellen Mitteln - ausgestaltet werden. Schärfere Gesetze laufen ins Leere, wenn bei Justiz und Jugendhilfe Personal gespart wird. Die Koalition in Brandenburg versucht, in diesem Bereich zu sparen. Die Debatte zu den neuen Stellen im Bereich des Jugendstrafvollzugs ist dabei nur eine Seite.

Also noch einmal: Strafverfahren müssen schnell durchgeführt und Strafen schnell vollzogen werden. Das Land Brandenburg ist bezüglich der Dauer von Jugendgerichtsverfahren nicht Spitze, und es gibt Bereiche, in denen das Land noch schlechter dasteht. Wenn auf die Kritik des OLG-Präsidenten Prof. Dr. Farke, dass in den Jugendgerichtsverfahren keine Zeit bleibe, um der Persönlichkeit des Jugendlichen gerecht zu werden, so abschätzig reagiert wird, wie es die Justizministerin und der Finanzminister taten, wird die Realität nicht wahrgenommen. Wer zulässt, dass die Arbeitsbelastung der brandenburgischen Staatanwälte 168 % beträgt, darf nicht verwundert sein, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen lange dauern und die Strafe der Tat eben nicht auf dem Fuße folgt. Bei weit zurückliegenden Taten hat eine Verurteilung nur noch wenig erzieherische Wirkung.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten hat Recht, wenn er feststellt, dass es durch Stellenabbau nicht mehr innere Sicherheit geben kann.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich möchte zusammenhängend vortragen.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich den Ursachen der Jugendkriminalität sinnvoll zuzuwenden: Prävention durch gleiche

Bildungschancen, integrative Jugendarbeit, eine konsequente Integrationspolitik, die eingliedert und nicht aussondern will.

Jugendkriminalität muss mit sozialer Integration begegnet werden. Deshalb hat meine Fraktion beantragt, die Kriminalpolitik des Landes der letzten Jahre auszuwerten. Erst wenn man weiß, wie sich Stellendefizite, Mittelkürzungen in der Jugend- und Sozialarbeit und im Vollzug sowie Einsparungen bei der Betreuung von Jugendlichen auf die Jugendkriminalität ausgewirkt haben, kann man politisch bestimmen, mit welchen Programmen junge Menschen tatsächlich positiv beeinflusst werden, um straffrei zu leben. Es kann nicht sein, dass man plant, „Warnschuss-Arrest“-Plätze zu finanzieren, während Geld für den Täter-Opfer-Ausgleich und soziale Trainingskurse fehlt. Abstriche bei ambulanten Maßnahmen, die kostengünstiger und wirkungsvoller sind als stationäre Arrestplätze, sind nicht zu akzeptieren. Das ist unserer Meinung nach die wirkliche Herausforderung, der wir uns stellen müssen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Holzschuher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, Ihr Antrag geht grundsätzlich in die richtige Richtung. In der Tat, die Diskussion in den letzten Wochen war für einen Rechtspolitiker eine ärgerliche Diskussion. Da wurden Forderungen in den Raum gestellt, die Fachleute nur noch mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen können. 15 statt 10 Jahre Höchststrafe für Heranwachsende. Dabei weiß der Fachmann: Der 18-jährige Mörder hat eine Höchststrafe vor sich, die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet, es sei denn, er verfügt über Entwicklungsdefizite, die den Richter veranlassen, ihn als Jugendlichen zu behandeln, und zu glauben, ihn noch erziehen zu können. Wenn man dann sagt, 10 Jahre Erziehung reichten nicht, es müssten noch 5 Jahre mehr werden, dann ist das doch grotesk. Es wird keinen Fall geben, in dem man ernsthaft sagen kann, dass es dort noch eine sinnvolle weitere Erziehungsmaßnahme geben könnte.

Dann die Forderung „Kriminelle Ausländer raus“, als gäbe es kein Ausländerrecht in Deutschland und als hätten wir nicht seit Jahren über eine Verschärfung in diesem Bereich diskutiert und sie teilweise auch umgesetzt.

Schließlich die Forderung, kriminelle Kinder möglichst auch noch ins Gefängnis zu stecken - und das in einem Land, in dem Arbeiterkinder seit Jahren immer schlechtere Voraussetzungen haben, im Vergleich zu Akademikern und Besserverdienenden, einen vernünftigen Bildungsabschluss zu bekommen, und in einem Land, in dem Migrantenkinder schlechtere Voraussetzungen haben als in fast allen Ländern Europas, einen angemessenen Bildungsabschluss zu bekommen. Wenn ein Ministerpräsident in dieser Situation so etwas fordert, dann ist das nicht einfach nur zynisch, sondern dann ist das ein Hilferuf, ein Eingeständnis des Scheiterns.

Wir wissen, im Land Brandenburg - darin stimme ich nicht mit Ihnen überein, Herr Kollege Sarrach - sind die Verhältnisse et

was anders. Ich freue mich, dass unsere Justizministerin Blechinger sehr wohl erkannt hat, dass es nicht darum geht, mit bedingungsloser Härte den Stammtischparolen Genüge zu tun, sondern dass die wirksamsten Mittel zur Verhinderung von Jugendkriminalität eine vernünftige Prävention und die konsequente Ahndung von Taten mit einer Verwahrung in einer Einrichtung, die auf Bedürfnisse der Täter Rücksicht nimmt, sind. Solche Einrichtungen gibt es im Land Brandenburg in Frostenwalde bzw. Liepe. Diese Einrichtungen würde Ministerpräsident Roland Koch möglicherweise als Erziehungscamps bezeichnen. Derlei fordert er. Er muss sie nicht fordern, denn das geltende Recht ermöglicht es bereits. Wenn er sich in Brandenburg umschauen würde, würde er erkennen, wie es funktioniert. Sicherlich findet er hier keine Bootcamps wie in den USA, doch so, wie es in Frostenwalde bzw. Liepe funktioniert, kann es überall funktionieren. Eine ärgerliche Diskussion!

Insoweit verstehe ich im Grundsatz den Antrag der LINKEN; allerdings sollte man ihn in dieser Form nun auch nicht unterstützen. Der Antrag läuft darauf hinaus, eine Initiative zu starten, nichts zu tun, und das ist etwas absurd. Das brauchen wir nicht zu tun. Ein generelles Verbot, über Maßnahmen im Bereich der Jugendkriminalität bzw. im Jugendstrafvollzug zu diskutieren, wollen wir auch nicht. Deswegen können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen, auch wenn wir die darin aufgeführten Punkte im Wesentlichen durchaus positiv sehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Wir danken Ihnen auch. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schuldt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die LINKE betreibt mit Ihrem Antrag reine Augenwischerei. Sie will hier offensichtlich vorgaukeln, das Problem der Jugendkriminalität sei lediglich ein Scheinproblem, und die derzeitige bundesweite Diskussion zur Generalprävention und zur Anpassung des Jugendstrafrechts sei ohne jeden Anlass. Die Fakten strafen Sie jedoch Lügen, meine Damen und Herren von Links.

Wie Sie schon sagten, Herr Sarrach, haben Sie die von Ihnen befürchteten Gesetzesinitiativen zur Heraufsetzung der Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre, den „Warnschuss-Arrest“ und das Stellen Heranwachsender unter allgemeines Strafrecht einer Erklärung der Bundes-CDU vom 5. Januar 2008, der so genannten Wiesbadener Erklärung, entnommen.

Nun mag man über die rechtspolitische Aufrichtigkeit der CDU geteilter Meinung sein. Insbesondere wenn ich mir die Ausführungen des Kollegen Werner zu unserem Antrag vom 9. Mai 2006 zur generellen Anwendung des allgemeinen Strafrechts auf Heranwachsende vergegenwärtige, fehlt mir der Glaube an die Integrität der CDU. Damals hat der Kollege Werner lauthals verkündet, das Problem der Jugendkriminalität sei nur marginal. Er hat gesagt, eine vollständige Herausnahme der Erwachsenen aus dem Jugendstrafrecht sei nicht diskutabel. In den europäischen Ländern habe die deutsche Regelung vielmehr Vorbildcharakter, und deshalb sei unser Antrag abzulehnen. Über diese Auffassung kann man nur den Kopf schütteln,

meine Damen und Herren, bedenkt man, dass die BundesCDU nun auf Seite 7 ihrer Wiesbadener Erklärung die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Täter ab dem Alter von 18 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs wieder zur Regel machen will und einen ganzen Katalog zur Verschärfung des Jugendstrafrechts propagiert.

Zum Antrag der LINKEN: Dass Sie an einer den tatsächlichen Verhältnissen angepassten Fortentwicklung des Jugendstrafrechts kein Interesse haben, kann ich verstehen. Schließlich haben Sie Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenen, die sich entweder Autonome oder Antifa nennen.

(Zuruf von der Fraktion die LINKE: Erzähl' nicht so’n Quatsch!)

Dass Sie denen mit Ihrem Antrag schmeicheln wollen, wäre zumindest eine plausible Antragsbegründung. Die ganze soziologische Floskelei, die Sie da hineingeschrieben haben, hätte man außer Acht lassen können.

(Beifall bei der DVU)

Wenn man bedenkt, wie Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, noch bis vor kurzem, vor der Wiedervereinigung damals nannten Sie sich noch SED -, mit kriminellen Jugendlichen umgegangen sind, wie brutal sich der Gefängnisalltag gerade in der DDR-Jugendstrafhaft gestaltete, zeigt sich mir der ganze Zynismus Ihres Antrags.

(Beifall bei der DVU)

Ich will mich nicht weiter dazu auslassen, da der gesamte Antragstenor jeder vernünftigen rechtspolitischen Grundlage entbehrt und allen derzeitigen Bemühungen um eine Verbesserung des Strafrechts zuwiderläuft. Dass wir den Antrag ablehnen, brauche ich wohl nicht zu sagen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU - Zuruf von der Fraktion DIE LIN- KE: Gut so; dann brauchen wir uns wenigstens nicht zu schämen!)

Frau Abgeordnete Richstein, mit Ihrem Beitrag fahren wir in der Debatte fort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass wir, ohne lange darüber nachdenken zu müssen, den Antrag der LINKEN ablehnen werden.