Herzlichen Dank. - Die Landesregierung hat ihre Redezeit um drei Minuten überzogen; das heißt, dass die Fraktionen das Recht erhalten, sich noch einmal zu äußern. Es gab zwischenzeitlich auch den Hinweis auf eine Kurzintervention. Vielleicht erledigt sich das jetzt, wenn der Abgeordnete Sarrach das Wort erhält. - Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Richstein, hätten Sie noch Gelegenheit, kurz zuzuhören? Wenn bei Ihnen Restzweifel geblieben sein sollten, dass meine Fraktion mit ihrem politischen Agieren und ihren Anträgen eine Politik verfolgt, nach der soziale Integration der beste Opferschutz ist, dann halte ich es für unlauter, wenn Sie meiner Fraktion heute hier vorwerfen, in diesem Bereich nicht die nötige Sensibilität zu entwickeln – das meiner Fraktion vorwerfen, die als einzige in diesem Haus zum Thema des Opferschutzes schon mit Anträgen aufgetreten ist,
meiner Fraktion, die sich im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen über Jahre konsequent für Opferhilfe und Opferberatung eingesetzt hat.
warten Sie eine persönliche Entschuldigung von mir für eine Straftat, mit der ich in keinem Zusammenhang stehe. Mir Betroffenheit abzusprechen ist jedenfalls Zynismus und ebenfalls unlauter.
Aber ich muss davor warnen - weil das auch zur Verantwortlichkeit in diesem Hause gehört -, Politik auf der Grundlage von wirklich schlimmen, verabscheuungswürdigen Einzelfällen zu betreiben, mit denen das Jugendstrafrecht in seinem System insgesamt infrage gestellt werden soll.
Ich bin der Auffassung, dass auch Sie in der CDU noch erkennen werden - wenn Sie die empirischen Belege, die etwas anderes besagen, nicht bringen können -, dass im Jugendstrafrecht die Wirksamkeit und nicht die Härte im Vordergrund zu stehen hat, weil es im Jugendstrafrecht um die Erziehung geht. Dazu sind entsprechende Vorschläge von uns unterbreitet worden.
Wenn Sie nach der Einordnung der Jugendgerichtshilfe fragen, dann fragen Sie bitte mich. Eine Publikation aus NordrheinWestfalen, die Sie zitiert haben, kenne ich nicht und werde ich auf dieser Grundlage auch nicht bewerten. Ich sage Ihnen aber Folgendes: Die Arbeit der Jugendgerichtshilfe in Brandenburg wird, wenn der „Warnschuss-Arrest“ eingeführt wird, konterkariert werden; denn eines ist klar: Bei einer Strafaussetzung auf Bewährung wird die Jugendgerichtshilfe mit Maßnahmen begleitend tätig. Wird der „Warnschuss-Arrest“ durchgesetzt und für einen Jugendlichen verhängt, dann werden diese Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe, die angelaufen sind und auch schon Geld gekostet haben, abgebrochen werden – ohne Wirkung.
Ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Der Rechtsausschuss bemüht sich schon seit Monaten, Frostenwalde und Wriezen zu besuchen. Wenn ich in der Rechtspolitik des Lan
des und in der Verantwortung des Ministeriums eines festgestellt habe, dann ist es Folgendes: Solche Projekte werden in diesem Land grundsätzlich nie evaluiert.
Das Wort erhält der Abgeordnete Holzschuher, wenn er es denn möchte. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schuldt, wenn er es denn möchte. - Das Wort würde auch die Abgeordnete Richstein erhalten, wenn sie es denn noch einmal möchte. - Nein. Dann können wir zur Abstimmung kommen.
Ihnen liegt der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/5747 vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit Mehrheit ist gegen diesen Antrag gestimmt worden; er ist somit abgelehnt.
Übersicht 9 des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg - Petitionsgesetz (PetG) -
Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Damit ist die Übersicht 9 zur Kenntnis genommen.