- Herr Dr. Klocksin, ich nehme Bezug auf die Argumentation von Herrn Christoffers, der sagte, wir müssten bloß die Berliner Regelung übernehmen, um dadurch sicherzustellen, dass Wettbewerbschancen für die Brandenburger Firmen verbessert werden. Diese Logik ist schlicht falsch. Schon aus diesem Grund muss man den Gesetzentwurf ablehnen. Man kann ihn deshalb auch nicht verweisen.
Ich werbe dafür, sich mit den praktischen Verhältnissen im Land Brandenburg auseinanderzusetzen und sich nicht an der Argumentation zu beteiligen, dass Löhne, die noch nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, per se schlechte Löhne seien. Diese Löhne sind ein Abbild der wirtschaftlichen Leistungskraft in der Region - wie gesagt, festgestellt durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als politisch Verantwortliche wären wir schlecht beraten, wenn wir so täten, als könnten wir in einer modernen Diskussion um Mindestlöhne diese Tatsachen im Land ignorieren. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, auch nicht in einer vermaledeiten Gerechtigkeitsdiskussion, mit Vorschlägen wie von der LINKEN könnten die Chancen von Arbeitnehmern am Arbeitsmarkt verbessert werden. Nein, wir würden sie verschlechtern.
Deshalb kann man dem Gesetzentwurf im Allgemeinen und im Besonderen einer Regelung, die Tariftreue nicht nur nicht honoriert, sondern sogar aushebelt, nicht zustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister! Frau Fischer, laut der Evaluierungsberichte zur Anwendung des Tariftreuegesetzes in Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind mittlerweile 80 % aller dortigen Unternehmen dafür, dass Tariftreueregelungen enthalten sind. In den Bundesländern Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und anderen gibt es Tariftreueregelungen, die für einzelne oder alle Branchen gelten, die von dem Gesetz erfasst worden sind. Das heißt, die Anzahl der Tarifverträge ist nicht das Problem.
Zweitens: Das Baugewerbe ist ein schlechtes Beispiel, um zu begründen, warum die 7,50 Euro nicht eingeführt werden sollten; denn dort gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der darüber liegt.
Wir haben aber nicht nur Bauaufträge, Herr Minister. Verwechseln Sie doch bitte nicht den Mindestlohn von 7,50 Euro, der von verschiedenen Seiten - auch von Ihrem Koalitionspartner, aber auch von Teilen der CDU - politisch gefordert wird, mit der Entgeltgrenze 7,50 Euro für öffentliche Aufträge! Das heißt doch nichts weiter, als dass die Kalkulation, die ein
Unternehmen einreicht, auf der Basis von 7,50 Euro pro Stunde beruhen muss. Das wird selbstverständlich auch kontrolliert. Uns hindert niemand daran, dieses Geld auch auszuzahlen. Ein Mindestlohn ist etwas anderes, er ersetzt den Tariflohn nicht - Herr Minister, falls Sie das suggerieren wollen -, sondern stellt ein Instrument dar, dass öffentliche Aufträge zu einem Stundensatz vergeben werden können, mit dem die politische Forderung, dass man von einer Vollzeitbeschäftigung leben können muss, tatsächlich umgesetzt werden kann. Insofern ist das eine ordnungspolitische Aufgabe, der man sich gemeinsam stellen kann und soll.
Meine letzte Bemerkung zu Ihrer Äußerung „nichts Neues“, Herr Minister: Ich wäre froh, wenn Ihr Entwurf dem Parlament zugeleitet worden wäre. Dann hätten wir einmal darüber reden können, was der Entwurf der Landesregierung im Verhältnis zu Regelungen in anderen Bundesländern tatsächlich an Neuem beinhaltet. In fast allen Landesvergabegesetzen sind Regelungen enthalten, die die Angemessenheit eines Angebots selbstverständlich definieren. Die Grenze von 10 bzw. 5 %, die auch wir definiert haben, haben wir uns doch nicht aus den Fingern gesogen, sondern sie ist eine Erfahrung aus der Praxis, die anwendbar ist. Insofern spricht nichts dagegen, dass das Land Brandenburg das übernimmt.
Eine letzte Bemerkung zu der Äußerung, wir wollten der heimischen Wirtschaft schaden. Das halte ich für ein sehr, sehr schwieriges Argument. Wie ist denn die derzeitige Situation? Diejenigen Unternehmen, die tarifgebunden sind und Tarif zahlen, werden benachteiligt, weil sie eine höhere Kostenkalkulation abgeben müssen als diejenigen, die nicht tarifgebunden sind oder weniger zahlen. Das kann doch nicht Sinn und Ernst einer Argumentation sein, wenn es um die Vergabe öffentlicher Mittel geht. Wir wollen Gleichbehandlung. Wir führen nicht den Mindestlohn ein - das ist nun wirklich ein Missverständnis -, sondern eine Mindestentgeltgrenze für öffentliche Aufträge. Das halten wir für berechtigt. Wir sind davon überzeugt, dass das - wie das Beispiel anderer Bundesländer zeigt - dazu beitragen kann, die Wirtschafts- und Beschäftigungssituation im Land Brandenburg zu stabilisieren. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Der Wirtschaftsminister hat noch einmal ums Wort gebeten. Herr Minister Junghanns, Sie haben noch eine Minute. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor sich Legenden festsetzen: Hier wird immer alles durcheinandergeworfen! Herr Christoffers, es gibt Vergabegesetze, die zum Beispiel eine 10-%-Regelung enthalten. Ich muss das hier nicht weiter ausführen. Das sind aber keine vergabefremden Kriterien. Sie wollen zwei solcher Kriterien hineinbringen, die diese Vergabegesetze aber nicht haben. Deren Autoren kämen nie darauf, so etwas hineinzuschreiben.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass in dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE die von Ihnen genannten vergabefremden Kriterien eine Kann-Bestimmung sind? Wir wissen, dass vergabefremde Kriterien natürlich sehr schwer umzusetzen sind. Stimmen Sie mir gleichwohl darin zu - das ist meine zweite Frage -, dass die Aspekte Gleichstellung und Lehrlingsausbildung im Sinne einer möglichen Zusatzbewertung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen sind? Wir sind insoweit hoffentlich einer gemeinsamen politischen Überzeugung.
Herr Christoffers, wir haben das grundgesetzlich im Land geregelt. Aus meiner Sicht führen Sie hier Show-Kriterien ein, die die Handhabung nicht erleichtern. Wer mit Vergaben umgeht und die Praxis im Land kennt, weiß, wie wichtig es ist, nicht nebulös mit Kann-Bestimmungen zu operieren, sondern klare Linien zu ziehen. Deshalb ist Ihr Ansatz nicht hilfreich. Ich bewerte diesen fortgeschrittenen Gesetzentwurf als nur modernisiert im Sinne einer aktuellen politischen Diskussion; er ist der Sache aber nicht dienlich.
Die Fraktion DIE LINKE hat die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Wirtschaftsausschuss beantragt. Ich frage Sie, ob Sie dieser Überweisung zustimmen, und bitte um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen diese Überweisung gestimmt. Sie ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 4/5810. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf gestimmt worden. Er ist damit abgelehnt.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Gesundheitsberufe und zur Änderung anderer Gesetze und Verordnungen
Wir kommen damit zur direkten Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Überweisung zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Überweisung ist damit einstimmig zugestimmt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass ich mein Jackett nicht anhatte, war allein der Tatsache geschuldet, dass ich mit einer anderen Reihenfolge gerechnet hatte. Ich bitte um Nachsicht.
Im Jahr 2001 wurde durch Gesetz die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Ausschlaggebend für diesen Schritt war unter anderem die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der Europäischen Union zu akquirieren. Anders ausgedrückt: Ohne die Finanzmittel der Europäischen Union und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es unmöglich gewesen, dieses in Deutschland und Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble mitsamt der ihm innewohnenden Pferdezucht zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Den Stiftungsgründern war damals schon klar, dass sowohl züchterische als auch wirtschaftliche Impulse günstiger von einem Gestütswesen ausgehen, welches nicht als unmittelbarer Teil der Landesverwaltung agiert, sondern sich eher einer Rechtsform bedient, die ein zielgerichtetes Handeln in den entsprechenden Märkten erlaubt. So kam es mit Wirkung zum 1. September 2001 zur Gründung der Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“.
Die Ziele waren klar. Erstens: Leistungsprüfungen sollten nach dem Tierzuchtgesetz durchgeführt werden. Zweitens: Die kulturelle Tradition und das historische Erbe des Brandenburgischen Haupt- und Landgestütes sollten gewahrt werden. Drittens: Die denkmalgeschützten Gestütsanlagen sollten wiederhergestellt und einer angemessen Nutzung zugeführt werden. Das war im Jahr 2001.
Heute, gut sechs Jahre nach dem Startschuss und vor dem Hintergrund einer genauso langen Zeit der praktischen Erprobung, ist die Landesregierung der Ansicht, dass - erstens - die
seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen, veränderten Anforderungen weiterhin gerecht werden zu können; dass - zweitens - die strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten überarbeitungsbedürftig sind, wenn man die Stiftungszwecke weiterhin effektiv und effizient erreichen will; und dass - drittens - die Entwicklung des ländlichen Raumes auch im Lichte der zwischenzeitlich zur Sanierung des Gestütsareals investierten EU-Fördermittel eine deutlich hervorgehobene Bedeutung innerhalb des Stiftungshandelns erhalten muss.
Das Ihnen vorliegende Änderungsgesetz beschreibt demnach folgerichtig die zu verändernden Positionen. Die Durchführung der nach Landesrecht übertragenen Aufgaben wird als Stiftungszweck etabliert. Mit dieser Definition werden über die Darstellung von Leistungsprüfungen hinausgehend weitere bedeutsame Landesaufgaben, beispielsweise die Ausbildung junger Menschen zu Pferdewirten oder auch Wirtschaftsmeistern, an die Stiftung als mittelbare Landesverwaltung übertragen und somit nachhaltig gesichert.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes soll zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes künftig deutlich in den Vordergrund gerückt werden. In der Gesetzesnovelle ist in diesem Zusammenhang die Rede von der Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit. Dieses Bewusstsein der Öffentlichkeit ist dringend vonnöten, wenn mit der Stiftung als Träger die Entwicklung des ländlichen Raumes auch in anderer als in hippologischer Hinsicht vorangetrieben werden soll.
Letztlich werden die Wiederherstellung, Pflege und Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt. So weit die Intention des Änderungsgesetzes zu den grundlegenden Inhalten.
Darüber hinausgehend verfolgt die Gesetzesänderung auch einen praxisbezogenen Ansatz, der sich, wie ich eingangs schon bemerkt habe, auf strukturelle und organisatorische Probleme bezieht. Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben den bisherigen Vertretern aus dem Finanzministerium, dem Landwirtschaftsressort und dem Pferdezuchtverband sollen künftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Eine weitere entscheidende Veränderung erfährt das Gestütsmanagement vor Ort dadurch, dass neben dem Landstallmeister als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann ein Geschäftsführer etabliert werden soll, welcher sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass die in Quantität und Qualität zunehmend komplexeren Anforderungen an die Leitungskräfte der Stiftung fachkompetent erledigt werden und Verwerfungen und Problemen vorgebeugt wird.
An dieser Stelle möchte ich nochmals daran erinnern, dass die Pferdezucht allein nicht die Neustädter Zukunft sein wird.
Vielmehr muss sich das Gestütswesen deutlich offensiver in die Vernetzung bereits vorhandener Potenziale in der Region einbringen und so die Entwicklung des ländlichen Raums auch mit Akteuren außerhalb des Gestüts voranbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Gesetzesänderung kann es gelingen, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum rund um das Pferd zu etablieren, das traditionelle Gestütswesen am Standort Neustadt nachhaltig zu sichern, zusätzlichen betriebswirtschaftlichen Sachverstand zu etablieren, die Regionalentwicklung auf ein neues Niveau zu heben, aus der Aktivierung touristischer Potenziale die Erträge für das Gestüt zu steigern und den Zusammenhalt mit den Akteuren in der Region voranzubringen und damit auch die wirtschaftliche Entwicklung der Region auf eine neues Niveau zu befördern.
Es wird dann auch möglich sein, die Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten, das Qualitätsmanagement und das Marketing an den heutigen und den kommenden Anforderungen auszurichten, die Geschäftsbereiche als Kompetenzzentrum mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgets zu versehen, die Aufgaben und auch die vorhandenen personellen Stärken zusammenzuführen sowie die deutschlandweiten Alleinstellungsmerkmale des Gestüts - ich denke unter anderem an die Kooperation mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien, aber auch an die einzigartige Anlage des Gestüts als Entwicklungspotenzial von nahezu unschätzbarem Wert - hervorzuheben und weiter auszubauen.