Es wird dann auch möglich sein, die Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten, das Qualitätsmanagement und das Marketing an den heutigen und den kommenden Anforderungen auszurichten, die Geschäftsbereiche als Kompetenzzentrum mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgets zu versehen, die Aufgaben und auch die vorhandenen personellen Stärken zusammenzuführen sowie die deutschlandweiten Alleinstellungsmerkmale des Gestüts - ich denke unter anderem an die Kooperation mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien, aber auch an die einzigartige Anlage des Gestüts als Entwicklungspotenzial von nahezu unschätzbarem Wert - hervorzuheben und weiter auszubauen.
Weiterhin wollen wir die Flexibilität der eigenen Rechtspersönlichkeit im Sinne des Stiftungszwecks nutzen. Ich denke, dass der Ihnen vorliegende Vorschlag zur Änderung des Gestütsstiftungsgesetzes das Gestüt in Zukunft auf sichere Füße stellt, die Kontrollaufgaben des Landes besser wahrgenommen werden können und wir mit diesem Gesetzentwurf das tun, was über einer Tür im Brandenburgischen Haupt- und Landgestüt zu lesen ist: Zum Besten des Landes. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Zwischenzeitlich begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow, die soeben Platz genommen haben. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Die Fraktion DIE LINKE wird der vorliegenden Gesetzesänderung zum Gestütsstiftungsgesetz zustimmen, und das aus folgenden Gründen:
Erstens: Die bisher definierten Stiftungszwecke - Leistungsprüfungen durchzuführen, die kulturelle Tradition und das historische Erbe zu wahren sowie die denkmalgeschützten Gestütsanlagen wiederherzustellen bzw. zu erhalten - müssen
weiterentwickelt und ausgebaut werden, dies vor allem im Hinblick auf den bereits 2001 mit der Stiftungsgründung verfolgten Ansatz, die Sanierung der Gestütsanlagen aus europäischen Fördermitteln zur ländlichen Entwicklung zu unterstützen. Damit einher geht nämlich die Verpflichtung, die Ausreichung der Fördermittel an die Umsetzung der strategischen Ziele der EUFörderung zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes zu binden. Im Übrigen gab es dazu eine Empfehlung des Landesrechnungshofes. Nunmehr auch im Wortlaut des Gesetzestextes deutlich zu machen, dass es diesen Zusammenhang gibt, halten wir natürlich für den richtigen Weg.
Gestatten Sie mir, einen kurzen Blick zurück auf die Landtagssitzung vom 21. Juni 2001 zu werfen. Damals haben wir mit dem Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ die Überführung des Gestüts aus der öffentlichen Verwaltung in die Stiftung beschlossen. Es ging uns darum, das Gestüt in seiner Gesamtheit und mit seinen bis dahin erfolgreichen klassischen Gestütsaufgaben zu sichern. Aber auch 2001 klangen bereits ich zitiere den damaligen Minister Wolfgang Birthler - „die Chancen für ein flexibleres Management und der Neuaufbau eines Bereiches Freizeit, Erholung und Tourismus“ an.
Wenn wir im nun vorliegenden Änderungsgesetz die ländliche Entwicklung und die regionale Entwicklung explizit aufnehmen, ist das nur mehr als konsequent. Damit verbunden ist die Aufgabenstellung, das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt zu einem Zentrum einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung von nicht nur regionaler, sondern auch überregionaler Bedeutung auszugestalten. Dafür bilden die hohe kulturhistorische Bedeutung der 1788 von König Friedrich Wilhelm II. gegründeten größten Gestütsanlage in Deutschland sowie die züchterischen Erfolge des Gestüts einen hervorragenden Rahmen.
Ländliche Entwicklung im Sinne des strategischen Ansatzes der EU ist ein Erlebbarmachen des ländlichen Raumes mit konkreten, für den Bürger greifbaren Projekten, die zugleich zu einer wirtschaftlichen Wertschöpfung in der geförderten Region führen müssen. Dieser Ansatz wird durch die bisherigen Stiftungszwecke nur ungenügend aufgegriffen. Darüber hinaus sind in diesem Gesamtkontext die geförderten Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und mit den regionalen Angeboten im ländlichen Raum zu vernetzen. Unter Ausnutzung aller Potenziale kann es so gelingen, das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt zu einem Wirtschaftsfaktor mit Wertschöpfung in einer strukturarmen Region zu entwickeln.
Zweitens: Mit der Erweiterung der Aufgabenstellung der Stiftung als Zentrum der nachhaltigen ländlichen Entwicklung von regionaler und überregionaler Bedeutung ist auch eine veränderte Zusammensetzung des Stiftungsrates verbunden. Dieser muss logischerweise der erweiterten Aufgabenstellung Rechnung tragen und über einen kommunalen Vertreter die Vernetzung mit den Potenzialen in der Region sichern helfen. Auch die Neufassung des § 7 zu Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Kuratoriums dient vorrangig dieser angestrebten Veränderung.
Drittens: Die §§ 8 und 9 regeln die Trennung zwischen dem primär wirtschaftlich orientierten Geschäftsführer und der tra
ditionellen Aufgabenstellung des Landesstallmeisters neu, wobei die Funktion des Geschäftsführers vornehmlich auf das betriebliche Management der Stiftung ausgerichtet ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor gut einem halben Jahr war unser Landesgestüt mit deutlichen Worten in den Schlagzeilen. Das Management habe Schwächen bei der Definition von ergebnisverbessernden Zielen und personelle Defizite im Geschäftsfeld Freizeit, Erholung und Tourismus offenbart. Die Region sei zu wenig eingebunden, hieß es dort. Der Ehrlichkeit halber muss aber auch gesagt werden, dass diese Aufgaben im Stiftungsgesetz von 2001 noch nicht formuliert waren. Folgerichtig waren auch die Ausstattung und die Ausrichtung des Landesgestüts auf die Umsetzung dieser spezifischen Erwartungen nicht genügend eingestellt. Wer also daran Kritik übt, obwohl er die Gestütsverwaltung an dieser Stelle nur ungenügend unterstützt bzw. gefördert hat, sollte sich vielleicht an die eigene Nase fassen.
Natürlich rufen solcherart Schlagzeilen auch Begehrlichkeiten hervor, zum Beispiel, dass eingesetzte Landesmittel infrage gestellt werden. Ich bin sehr froh, dass uns diese Art der Diskussion hier im Land erspart blieb: Weder für die Landesregierung noch für den Fachausschuss und auch nicht für den Landtag stand das Landgestüt zur Disposition.
Es gehört auch zur Fairness im Umgang miteinander, hinzuzufügen, dass zu keiner Zeit die Erfolge in Zucht, Leistungsprüfung und Vermarktung in Abrede standen und auch nicht die des Landesstallmeisters Dr. Müller, der nicht nur regional und überregional, sondern auch international höchste fachliche Anerkennung besitzt. Auch mit seinem Namen ist der Weltruf des Landgestüts verbunden, wie die Ergebnisse der Kooperation mit der Uni in Wien deutlich zeigen. Trotzdem lief nicht alles rund. Die ländliche Entwicklung des Gestüts im Landkreis Ostprignitz-Ruppin war ebenso wie die Einbeziehung der Region unterbelichtet.
Was die Ergebnisse des Landesrechnungshofs anbelangt, war es Sache der Gestütsleitung, ein funktionsfähiges Rechnungswesen mit inhaltlich tragfähiger Kosten- und Leistungsrechnung zu etablieren. Die Erstellung einer Entwicklungskonzeption, die Qualifizierung des Verwaltungspersonals und eine Investitionsplanung wurden zu Recht angemahnt. Schlussendlich denke ich, dass die Ergänzung mit Personal für Marketing und Finanzen sowie die Trennung der Aufgaben des Geschäftsführers und des Landesstallmeisters für die Weiterentwicklung des betrieblichen Managements der Stiftung richtige und wichtige wegweisende Entscheidungen sind.
Bei allem sollte man aber bedenken, dass die tragende Säule der Erfolgsseiten des Landgestüts die Pferdezucht ist. Stiftungsrat und Kuratorium sind gut beraten, genau diese Funktion auf fachlich hohem Niveau fortzuführen. Es wäre fatal, um des wirtschaftlichen Erfolges willen dabei Einschnitte zuzulassen. Damit wären Rolle und Funktion der neu geschaffenen Stelle eines Geschäftsführers schnell konterkarriert. Während das Kompetenzzentrum Pferd schon höchsten Ansprüchen genügt, haben wir noch einige Baustellen wie bei der Ausgestaltung der Bildungslandschaft, zugeschnitten auf dieses Kompetenzzentrum. Heute sind dazu Ausnahmeregelungen notwendig, Herr Bildungsminister Rupprecht, nicht erst morgen.
die Vernetzung regionaler Angebote, die Einbindung der Grafvon-Lindenau-Halle und kommunaler Akteure, die Einbindung von Amtsträgern und Abgeordneten. Insofern, sehr verehrter Kollege Helm, können Sie als Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung nicht nur die Sonnenseiten des Erfolgs genießen, sondern Sie haben auch die hohe kritische Erwartung vor Ort und hier im Agrarausschuss des Landtags mitzutragen. Sie haben bereits im Jahr 1994 im Landtag - man bedenke, wie lange das Thema Landgestüt den Landtag bewegt - dazu angefragt:
„Die Entwicklung des Brandenburgischen Landgestüts in Neustadt (Dosse) gibt Anlass zur Sorge. Die stark defizitäre Haushaltsbelastung erfordert ein konkretes Wirtschafts- und Geschäftskonzept. Zunehmend sind starke tourismusfeindliche Tendenzen festzustellen. Wie will die Landesregierung diese Situation ändern?“
Wir sind nicht mehr auf diesem Stand; völlig klar. Jedoch denke ich, dass der kritische Gegenstand Ihrer damaligen Anfrage immer auch Anlass sein sollte, diesen weiten Weg konsequent weiterzugehen. Sie kannten die konkrete Situation vor Ort wie kein Zweiter im Parlament, haben selbst kritische Fragen gestellt und müssen sich natürlich in Ihrer jetzigen Funktion an die Spitze der Bewegung stellen.
Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Gestütsstiftungsgesetzes nutzen wir die Möglichkeit, gesetzgeberisch Veränderungen zu befördern, und wissen gleichermaßen, dass es damit nicht getan sein wird. Damit ist höchstens ein Grundstein gelegt.
Wichtig ist auch, dass die regelmäßige unabhängige Bewertung der Leistung und die Kontrolle im Bereich der Liquiditätssicherung durch den Fördermittelgeber verbessert wird. Mittelzuweisung ist das eine, Verwendungskontrolle das andere. Was aus Landessicht darüber hinaus notwendig ist, müssen wir tun. Die Gesetzesänderung ist wie die deutliche Haushaltsposition im Einzelplan 10 ein wichtiger Schritt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Der Minister war zunächst zu Recht verunsichert; ich bringe ja nicht mal das entsprechende Stockmaß eines Pferdes aus Neustadt (Dosse) mit, als dass ich zu dem Thema sprechen könnte. Aber ich versuche es trotzdem.
- Lassen Sie sich nicht verwirren; das stimmt an dieser Stelle wirklich nicht. Damit beschäftigt man sich in Neustadt (Dosse) nicht. Dort werden hochkarätige, edle Pferde gezüchtet, die unserem Land alle Ehre machen. Das Brandzeichen - Pfeil und Schlange - ist inzwischen international überall vertreten. Wir können mit den Pferden richtig Geld verdienen, weil die Zucht ihrer Beachtung wert ist.
Neustadt (Dosse) - das ist unser Haupt- und Landgestüt. Das klingt großartig und vielversprechend, ein bisschen nostalgisch und romantisch. Es klingt jedoch auch nach Pflicht und Verantwortung. In diesem Jahr schreibt Neustadt (Dosse) immerhin 220 Jahre Gestütsgeschichte. Friedrich Wilhelm II. war es, der das Gestüt per Erlass - über dem steht der vom Minister zitierte Titel „Zum Besten des Landes“ - gegründet hat. Er hatte andere Zielsetzungen, als wir sie heute haben. Diese lasse ich einmal dahingestellt. Wir sollten uns dennoch dieser Verpflichtung stellen und das als unsere Aufgabe annehmen.
Unser Gestüt ist sowohl in architektonischer als auch in kulturhistorischer Hinsicht ein Prachtstück, ein Juwel preußischer Kultur. Das Gestüt hat mit seiner Tradition alle Möglichkeiten, um in der Landschaft der Ostprignitz ein Juwel zu bleiben und sich als solches weiterzuentwickeln.
Ein Haupt- und Landgestüt bedeutet vor allen Dingen Verpflichtung. Frau Wehlan ging bereits darauf ein, dass wir uns dieser Verpflichtung gestellt haben. Dazu diente schlussendlich auch die Überführung in eine Stiftung im Jahr 2001. Mit der Umwandlung in eine Stiftung haben wir große Ziele verfolgt. Man muss sich die Frage gefallen lassen: Haben wir, die Verantwortung tragen, vor Ort tatsächlich alle mitgenommen und konnten sie den großen Schritt so schnell nachvollziehen? Wir wollten sowohl die EU-Fördermöglichkeiten nutzen - der Minister ging darauf ein - als auch neue Handlungsfelder eröffnen. Wir wollten die Strukturen des Gestüts flexibilisieren, sodass das Gestüt innerhalb der Region Neustadt (Dosse) und des Landkreises stärker wahrgenommen werden kann. Sie haben es schon einige Male vernommen, ich spreche immer von „unserem Gestüt“; aber eigentlich müsste die Region sagen, es ist ihr Gestüt im Sinne eines Leuchtturms in der Prignitz-Region. Das ist leider noch nicht vollbracht.
Vor diesem Hintergrund haben wir alle Erfahrungen, die wir seit der Errichtung im Jahr 2001 sammeln konnten, mit dem Bericht des Landesrechnungshofs und mit externem Sachverstand in Verbindung gebracht und daraus eine Novelle des Stiftungsgesetzes zu verfassen versucht. Unsere Aufgabe muss es sein, die Stärken, die das Gestüt ohne Zweifel hat, zu stärken, und um die vor Ort vorhandenen Chancen zu erweitern. „Stärken stärken“ im Sinne des Gestüts bedeutet eindeutig, die züchterischen Qualitäten, die das Gestüt hat, nachhaltig zu sichern. Es muss ein Dienstleistungszentrum rund um unser „Kulturgut Pferd“ werden. Die Gestütsaufgaben sind dabei der wichtigste Punkt in der Sicherung, und natürlich müssen die naturräumlichen Ressourcen besser in die Entwicklung des Gestüts einbezogen werden. Hinzu treten viele weitere Chancen, die es im Außenmarketing noch besser und klarer darzustellen gilt.
In der Schule gibt es das Fach „Reiten“. Es wird gut angenommen und ist sozusagen ein mögliches Unterpfand für den Erhalt einer Schule, weil es ein Alleinstellungsmerkmal ist. Wir haben überregionale Partner mit im Boot. Inzwischen ist die Uni Wien eine Kooperation mit unserem Gestüt eingegangen. Natürlich wurde die Novellierung darauf ausgelegt, das an Stärken Vorhandene mit den Chancen, die wir sehen, zu verbinden und das Stiftungsmodell auf diesem Wege endgültig zum Erfolg zu führen.
Insbesondere müssen wir erreichen, dass sowohl die Gemeinwohlorientierung als auch die Wertschöpfung aus der Stiftung
heraus deutlicher in den Vordergrund rücken und wir diesen programmatischen Ansatz verstärken. Die Feststellungen des Landesrechnungshofs haben im Gesetzestext ihren Niederschlag gefunden, und wir wollen vor allen Dingen die betriebswirtschaftliche Seite, sprich: die Ablauforganisation des Gestüts stärken.
Das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt hat auch im bundesweiten Vergleich Alleinstellungsmerkmale, um die es sich zu kämpfen lohnt. Wir haben ein Landgestüt mit touristischem Potenzial, das in einer völlig intakten Naturlandschaft existiert. Es gibt - ich sagte es bereits - das Fach „Reiten“ an der Schule. Mit dem Veranstaltungszentrum der Graf-von-Lindenau-Halle besteht die Möglichkeit, große Veranstaltungen in die Region zu ziehen, die jenseits des Reitens Optionen für die Region öffnen. Über die wissenschaftliche Kooperation verfügen wir in der Region auch über internationales Know-how. Wichtig sollte es sein, dass Neustadt (Dosse) endlich als das Gestüt der Region anerkannt und angenommen wird. Dazu setzen wir Impulse.
Ich hoffe, Herr Helm verzeiht es mir, dass ich ihm heute den größeren Teil der Arbeit überlasse; er ist der Kuratoriumsvorsitzende und kann aus erster Hand berichten, was nottut, welche Erfahrungen gesammelt worden sind. Er ist als Erster in der Verpflichtung, nach der Novelle die entsprechenden neuen Zielsetzungen mit geschärftem Blick auf die Aufgabenstellungen umzusetzen. Dazu wünsche ich ihm allen Erfolg. Unser Gestüt hat es verdient.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann wieder einmal sagen: Es ist gut, dass es den Landesrechnungshof als Kontrollorgan der Landesregierung gibt, und es zeigt sich, wie nützlich es war, nicht die von der Landesregierung favorisierte Personalbesetzung des Landesrechnungshofes zu akzeptieren.
Als Wermutstropfen muss man allerdings anmerken, dass dem Rechnungshof leider umfassende exekutive Rechte fehlen. Kritiken oder Empfehlungen werden nur allzu oft und allzu gern von den Regierenden ignoriert. Das sind Tatsachen, die allerdings im Fall der Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landesgestüt Neustadt an der Dosse“ nicht zuzutreffen scheinen. Offensichtlich ist es jedoch ein Ergebnis des Jahresberichts 2007 des Landesrechnungshofes, dass uns heute dieser Gesetzentwurf vorliegt.
Sie wissen, dass unsere Fraktion stets für den Erhalt und die Förderung guter - ich betone: guter - Traditionen eintritt. Das Gestüt in Neustadt an der Dosse hat eine sehr gute Tradition und ist weltweit bekannt. Mein Fraktionskollege Michael Claus hat in der vorigen Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landesgestüt“ seinen Ausführungen die Frage vorangestellt, ob aus dem strahlenden Brandenburger Juwel der Pferdezucht ein blasser Glasstein wird. Damit wir Brandenburger aber weiterhin die Hüter eines strahlenden Juwels bleiben, haben wir seinerzeit dem Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung unsere Zustimmung gegeben.
Dann begannen die für Brandenburg schon üblichen Schlampereien und Unregelmäßigkeiten. Ein unzureichendes Buchhaltungssystem, nicht aussagefähige Kosten- und Leistungsabrechnungen usw. waren für die Entwicklung des Gestüts alles andere als hilfreich, meine Damen und Herren. Übrigens ist die ganze Negativpalette nachzulesen im Jahresbericht 2007 des Landesrechnungshofes Brandenburg auf den Seiten 185 bis 190. Nun kennen Sie auch den Grund meiner einleitenden Bemerkungen zur außerordentlichen Bedeutung der Arbeit des Landesrechnungshofes.
Der uns nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des besagten Stiftungsgesetzes berücksichtigt zwar augenscheinlich die einzelnen Kritikpunkte und Beanstandungen; aber wie es dann in der Praxis aussieht, muss sich erst zeigen. Es ist doch eine Tatsache, wenn gesagt wird, ein Gesetz ist nur so gut, wie es sich umsetzen lässt und wie es dann auch mit Erfolg umgesetzt wird. In Anbetracht der Fakten, dass der Landesrechnungshof vom MLUV die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Kontrolle hinsichtlich der Verwendung und Abrechnung gewährter Zuschüsse einfordert, kann nun nur noch die künftige Entwicklung abgewartet werden. - Einer Ausschussüberweisung werden wir uns nicht verweigern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich eigentlich, dass wir fraktionsübergreifend die Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehmen können, wenn auch mit einzelnen Unterschieden. Aber wenn hier von „unserem Gestüt“ gesprochen wird, dann zeigt das doch, dass wir uns mit der Sache identifiziert haben. Frau Gregor, das ist auch zunehmend die Praxis vor Ort; die Kommunen binden sich immer mehr ein und stellen Geld zur Verfügung. Sie haben erkannt, dass es unsere Chance für die kommunale Ebene ist.
Die Zeit ist reif, um bisherige Erfahrungen seit der Stiftungsgründung 2001 zu analysieren, Veränderungen, wenn notwendig, vorzunehmen und die Zukunft zielgerichtet zu gestalten. Die Novelle ist notwendig, um Zweifel an der investiven Förderung im Sinne der ländlichen Entwicklung zu unterbinden. Der Anteil von 75 % EU-Mitteln an den gesamten Investitionskosten zwingt zur Klarheit in der Sache. Das betrifft sowohl die Organisation der Stiftung selbst inklusive ihrer Organe als auch die Entwicklung generell. Vielen ist vielleicht nicht bewusst, welchen Rohdiamanten das Land Brandenburg mit dem gesamten Campus „Haupt- und Landgestüt“ eigentlich besitzt. Dieser Diamant befindet sich gegenwärtig im Schliff. Es liegt an uns, wie wir ihn veredeln, damit er in der vollen Pracht erstrahlen kann. Landschaft, Gebäudestrukturen, Architektur und zunehmend der gesamte Zucht- und Dienstleistungsbereich Pferd sind ein Alleinstellungsmerkmal, um das uns viele beneiden und das über die Grenzen Brandenburgs weltweit ausstrahlt. Mehrere neue Dienstleistungsbereiche und Kooperationen auf höchstem Niveau sind unmittelbar in der Vorbereitung.