Protokoll der Sitzung vom 09.04.2008

Wir haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfs die Ziele klar formuliert. Die sieben Monate intensiver Diskussion in den Ausschüssen zeigen, wie viel Zeit sich die Koalition genommen hat, um auch im parlamentarischen Raum über diesen Gesetzentwurf zu beraten. In dieser Phase wurden sogar noch einmal Prüfaufträge ausgelöst. Andere Ressorts wurden beteiligt; ich denke nur an das Innen- und das Finanzressort. Gutachten wurden erstellt. Am Ende wurde in den Ausschüssen Bericht erstattet; Sie waren bei verschiedenen Sitzungen und Anhörungen dabei.

Mit dem heutigen Entwurf kann man durchaus zufrieden sein. Er stellt, wie es bei Gesetzentwürfen häufig der Fall ist, in vielen Punkten einen Kompromis dar. Aber ich denke, dass die Hauptziele, vor allen Dingen das Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft in Brandenburg, mit diesem Entwurf erreicht werden.

Die Betreiber von Kleinkläranlagen erhalten mehr Investitionssicherheit. Forderungen des Nachhaltigkeitsbeirats sind dank der Abgeordneten der Koalition in den Gesetzentwurf eingeflossen. Wir haben eine rechtssichere kommunale Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung erreicht und wollen auch damit unbillige Härten vermeiden.

Ich danke neben dem Ausschuss allen, die sich an der intensiven Diskussion beteiligt haben, insbesondere denjenigen - an dieser Stelle möchte ich Frau Gregor-Ness und Herrn Dombrowski nennen -, die mit konkreten Vorschlägen in die Diskussion gegangen sind. Ein Gesetzentwurf sollte nicht nur Poesie und Prosa enthalten, sondern ein Gesetzentwurf ist dazu da, Dinge klar zu regeln. Er muss so formuliert sein - da gebe ich Ihnen Recht -, dass er für die Masse der Menschen verständlich und lesbar ist. Auch diesem Anspruch wird er gerecht.

Dem Eindruck, den Sie zu erwecken versuchen, nämlich dass das Wassergesetz das einzige Regelwerk im wasserrechtlichen Bereich für Brandenburg sei, muss ich entschieden entgegentreten. Für uns gelten die Wasserrahmenrichtlinie der EU, das Wasserhaushaltsgesetz und viele andere Rechtssetzungen von Bund und Europäischer Union. Ich denke, dass wir mit unserem Wassergesetz in diesem bunten Strauß verschiedener Regelungen eine gute Figur machen, und das nicht nur bezogen auf das Land Brandenburg, sondern auch im bundesweiten Vergleich.

Wir haben beispielsweise erstmalig landesweite Gewässerrandstreifen in das Gesetz aufgenommen. Neu sind auch die Hochwasserschutzbestimmungen - das haben Sie vergessen zu erwähnen - in Umsetzung des Hochwasserschutzgesetzes des Bundes. Das ist permanent in der Diskussion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition! Frau Adolph, Brandenburg ist bisher das einzige Bundesland, das ernsthaft an Deichrückverlegungen in nennenswertem Umfang arbeitet. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn Sie das zur Kenntnis genommen hätten. Das heißt nicht, dass Sie die Landesregierung loben sollen; aber da die Deichrückverlegung das Werk von vielen Menschen in der Region ist, die sich dafür eingesetzt haben, hätte das zumindest der Erwähnung durch Sie bedurft. Auch wenn man in der Opposition sitzt und hier die Fraktion DIE LINKE vertritt, sollte man auf die 500 Hektar Deichrückverlegung in der Lenzener Elbtalaue ebenso hinweisen wie auf die 100 Hektar in der Neuzeller Niederung; Letzteres gilt kurzfristig; langfristig wird sich die Fläche erhöhen. Bundesweit gibt es derzeit nicht ein einziges einigermaßen vergleichbares Beispiel. Fragen Sie Ihre Kollegen in anderen Bundesländern! Das Beste, was Sie hören werden, wird lauten: Es gibt Projekte, die man irgendwann angehen will. - Wir sind hier dank der Arbeit vieler Beteiligter bedeutend weiter als andere Bundesländer.

Wir werden die Öffentlichkeitsbeteiligung in den wasserwirtschaftlich wichtigen Bereichen ausbauen. Das betrifft Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach der Wasserrahmenrichtlinie sowie Hochwasserschutzpläne, die Hochwasserschutzrisiken betreffend.

Mit dem neuen Wassergesetz schaffen wir zudem die Voraussetzung für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer. Die Gewässerunterhaltungsverbände werden mit den heute zu beschließenden Änderungen effizienter und besser arbeiten können. Auf den Besucherplätzen sitzen einige Geschäftsführer von Wasserund Bodenverbänden, die sich sehr interessiert die Debatte anhören. Ihrer Arbeit gilt mein Respekt. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf wird ihnen auch in Zukunft eine gute Arbeit in den Wasser- und Bodenverbänden ermöglichen.

Wir haben ein modernes Regelwerk geschaffen; Frau GregorNess hat es gesagt. Das Interesse daran ist auch in anderen Bundesländern riesengroß, was wohl insbesondere an der Beteiligung unseres Sonderausschusses liegt. Wir sind gern bereit, unsere Erfahrungen weiterzugeben. Der heute zu beschließende Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der Wasserwirtschaft in Brandenburg, aber auch für die Erreichung der Ziele Nachhaltigkeit, Naturschutz und Hochwasserschutz sowie für viele andere Aspekte, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.

Wir erreichen gleichzeitig eine stärkere Einbeziehung der Nutzer - Waldbesitzer und Landwirte - als vorher. Damit erweisen wir ihnen nicht eine Gnade, sondern die Berücksichtigung der Nutzerinteressen ist eine dringende Notwendigkeit in den Regionen, damit die Wasserwirtschaft nicht gegen die Menschen betrieben wird, sondern mit den Menschen betrieben werden kann.

Um die Wasserrahmenrichtlinie der EU umsetzen zu können, ist es im Übrigen notwendig, nachzuweisen, dass die Nutzer in angemessener Art und Weise einbezogen werden.

Wir werden den Weg der Deregulierung und Entbürokratisierung fortsetzen. Als Beispiel nenne ich die Novelle zur Verordnung über die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die demnächst in Kraft gesetzt wird. Wenn Sie, Frau Adolph, eingangs die lange Dauer der Bearbeitung kritisieren und später beantragen, die Bearbeitungsdauer wiederum um, ich glaube, zehn Monate zu verlängern, dann ist das schon ein Widerspruch in sich.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

Ich hoffe, dass der Landtag dem Gesetzentwurf heute zustimmen wird. In diesem Zusammenhang noch etwas, Frau Adolph: Natürlich werden wir auch schon die Erfahrungen der kommenden Wochen und Monate in unsere kommenden Novellierungsüberlegungen einbeziehen, wie wir das in der Vergangenheit auch getan haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Abstimmungen über die vorliegenden Anträge.

Als Ersten stelle ich den Antrag der Fraktion der DVU in Drucksache 4/6133 zur Abstimmung, der eine Änderung in § 43 betrifft. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist bei einer Stimmenthaltung mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Ich stelle den Änderungsantrag der Fraktion der DVU in Drucksache 4/6134 zur Abstimmung, der eine Änderung in § 66 betrifft. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Ich stelle die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses in Drucksache 4/5850 zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich angenommen.

Ich stelle den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/6135 zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zu dem Zehnten Staatsvertrag vom 19. Dezember 2007 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5975

1. Lesung

Die Debatte wird mit dem Beitrag der Landesregierung eröffnet. Es spricht der Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Appel.

Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Appel

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun zum Thema Rundfunk. In der Welt der elektronischen Medien ist seit einigen Jahren ein rapider technologischer Wandel zu beobachten. Konventionelle Medien wie Hörfunk und Fernsehen erleben einen Digitalisierungsschub ohnegleichen. Dabei spielt das Internet natürlich eine nicht unerhebliche Rolle. Insbesondere die Rundfunk- und Fernsehanstalten erreichen über dieses Medium nicht nur alte, sondern vor allem auch neue Nutzer. Diese Entwicklung setzt völlig neue Maßstäbe, wie bestimmte Inhalte von den verschiedensten Sendern verbreitet werden, seien sie nun öffentlich-rechtlich oder privat organisiert.

Daher war es richtig und wichtig, diesen Veränderungen innerhalb des bewährten dualen Systems im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung zu tragen. Es ist erforderlich, die neuen technologischen Möglichkeiten, zum Beispiel die, mit dem Mobiltelefon auch fernzusehen, in der bestehenden Rechtsordnung zu berücksichtigen. Daher hat sich die Landesregierung mit den anderen Vertragspartnern, das heißt mit den 15 anderen Ländern, darauf geeinigt, die Medienaufsicht zu reformieren, und das zum Vorteil der privaten Rundfunkanbieter. Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht deshalb vor, eine Kommission für die Zulassung und Aufsicht privater Rundfunkprogramme einzurichten. Damit eröffnet sich den privaten Rundfunkanstalten die Möglichkeit, ihre Anträge lediglich bei einer Landesmedienanstalt zuzulassen, wenn sie ihr Programm bundesweit ausstrahlen wollen. Nur zur Information: Bisher mussten sie sich bei allen 14 Landesmedienanstalten jeweils um eine Lizenz bemühen. Das neue Verfahren entbürokratisiert also die Erteilung von Lizenzen. Dies schafft ein einheitliches Verfahren für die Zulassung von bundesweiten Rundfunkangeboten.

Im Zuge der Neustrukturierung wird übrigens die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, bekannter unter der Abkürzung KEK, künftig mehr Mitglieder haben. Dafür wird die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten, die bisher eine Quasi-Revisionsanstalt war, entfallen. Fortan gibt es zusätzlich zu den sechs Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts sechs Vertreter der jeweiligen Landesmedienanstalten.

Meine Damen und Herren, wenn wir von technischen Neuerungen reden, müssen wir auch die sogenannten Plattformen in den Blick nehmen. Plattformen können auf allen technischen Übertragungskapazitäten entstehen. Das betrifft das Kabel, Satellit, aber auch die Terrestrik. Diese Plattformen nehmen mitt

lerweile eine Schlüsselstellung ein, weil sie die verschiedenen medialen Angebote bündeln, selektieren und den Konsumenten, also uns, bereitstellen. Die Plattformanbieter entscheiden also darüber, welche Medieninhalte welchen Zuschauern zugeführt werden. Der neue Staatsvertrag regelt nun erstmals diesen Sachverhalt und sorgt dafür, dass Plattformen den diskriminierungsfreien Zugang von Rundfunkanbietern gewährleisten müssen. Das ist aus der Sicht der Landesregierung sehr zu begrüßen.

Lassen Sie mich noch ganz kurz auf einen dritten Aspekt im Zusammenhang mit dem vorliegenden Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingehen. Der Staatsvertrag über den Rundfunk regelt, dass Menschen mit geringem Einkommen keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Damit dieser Personenkreis von der finanziellen Last der Rundfunkgebühren befreit wird, müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie Empfänger bestimmter Sozialleistungen sind. Das soll nach dem Änderungsstaatsvertrag nach wie vor gelten. Allerdings reicht jetzt ein Bescheid sozusagen in abgespeckter Form, also nicht im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie und ohne überflüssige Daten. Wir erwarten, dass die Sozialleistungsträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den Betroffenen eine datenschutzfreundliche Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ aushändigen. Ich verbinde damit auch die Hoffnung, dass der Petitionsausschuss mit Eingaben aus diesem Bereich vielleicht etwas weniger befasst wird.

Wenn wir bei der Frage sind, dann drängt sich natürlich auch die Frage auf, wie es mit dem Gebührensystem des öffentlichrechtlichen Rundfunks in dieser Republik generell weitergehen soll. Das Thema ist noch offen. Es ist auch nicht Teil des nunmehr anhängigen Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Es gibt in der öffentlichen Debatte Stimmen, die sagen: Ihr müsst das Modell wechseln!, und es wird über ein Haushaltsmodell geredet. Andere sagen: Um Gottes willen, bleibt bei dem alten System; entwickelt das fort! - Die Ministerpräsidenten haben der Rundfunkkommission dazu den Auftrag gegeben, alternative Lösungen bei dieser Finanzierungsfrage zu suchen. Noch haben wir ausreichend Zeit, uns eine ausgewogene Meinung zu bilden; denn ein Modellwechsel kommt wohl frühestens für die übernächste Gebührenperiode, also ab 2013, in Betracht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt die Abgeordnete Meier das Wort.

Herr amtierender Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Jahr ist vergangen, und wieder liegt ein neuer Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vor. Aus meiner Sicht ist dieser Staatsvertrag sowohl aus formellen wie auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen.

Die Formgründe finden sich in erster Linie im Umgang mit dem nunmehr Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es hat sich gezeigt, dass sich, entgegen dem, was im März 2005 noch großartig verkündet worden ist, die Mitspracherechte der Landtage in keiner Weise verbessert haben; denn faktisch wurden die

Landesparlamente vor vollendete Tatsachen gestellt, als der Vertragsentwurf vom Oktober 2007 im Dezember 2007 von den Ministerpräsidenten ohne Veränderungen unterzeichnet wurde.

Wer als Abgeordneter an der Anhörung der Staatskanzleien zu dem Staatsvertrag am 26. Juli im Berliner Abgeordnetenhaus teilnehmen wollte, erhielt zur Antwort, dass es sich wie immer um eine rein interne Anhörung handele, bei der Gäste nicht vorgesehen seien. Doch zum Staatsvertrag kann, wie wir wissen, im Landtag erst angehört werden, wenn er vom Ministerpräsidenten unterschrieben wurde. Änderungen sind dann nicht mehr möglich. Politikferne im Öffentlich-Rechtlichen ist ein hohes Gut, aber die Rahmenbedingungen würde ich schon gern mitdiskutieren.

Meine Damen und Herren! Die inhaltliche Ablehnung ergibt sich zum einen aus aktuell getroffenen Regelungen. Hier liegt unser Kritikschwerpunkt auf der Neuorganisation der Medienaufsicht. Es wurde gerade gesagt: Aus der Kommission zur Ermittlung der Konzentration - kurz: KEK - wird eine Kommission für Zulassung und Aufsicht - kurz: ZAK. Diese besteht dann aus sechs Sachverständigen der KEK sowie sechs Direktoren bzw. Präsidenten der Landesmedienanstalten. Statt zu Bürokratieabbau kommt es zu Verwaltungsaufbau, denn die KEK hat mit ihren sechs Sachverständigen sowie sechs Mitarbeitern bei einem Etat von etwas mehr als 1 Million Euro in zehn Jahren 400 Entscheidungen getroffen. Es gab keine wesentliche Kritik an diesen Entscheidungen bis auf die, dass sie versucht hat, die Expansion des Springer-Konzerns und damit dominierende Meinungsmacht zu verhindern. Übrigens war sie sich darin auch mit dem Bundeskartellamt einig.

Wer die KEK so reformiert, will sie nicht effektiver und unabhängiger machen, sondern verfolgt Standortinteressen und macht Lobbypolitik. Diese Veränderung soll vor allem den kommerziellen Medienunternehmen Bayerns, Hamburgs und Nordrhein-Westfalens dienen. Keinesfalls wird sie unserem Land zum Vorteil gereichen.

Neben diesen Neuregelungen bleibt festzustellen, dass es eine Reihe offener Fragen gibt, die wir nun bereits seit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor uns herschieben und bisher keine Klärung fanden. So haben wir nach wie vor das Problem der Gebührenerhebung allgemein, welches sich langsam zu einem interessanten, aber leider kaum noch zu überschauenden und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern kaum noch erklärbaren Flickenteppich entwickelt. Es ist überaus bedauerlich, dass sich die Länder nicht auf einen Ansatz für ein neues Gebührenmodell einigen konnten - denn das war ursprünglich für dieses Jahr geplant - und ein Neustart auf 2013 verschoben wurde. Davor - nämlich jetzt - wäre es jedoch dringend erforderlich gewesen, die sowohl von den Petitionsausschüssen der Länder als auch von den Datenschützern bereits beim Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geforderten Veränderungen aufzunehmen. Kurz in Erinnerung gerufen seien hierbei nur die unvollständigen Härtefallregelungen bei der Gebührenbefreiung und die eingeführte PC-Gebühr, Regelungen, die mit einer gerechten und der Lebenswirklichkeit entsprechenden Gebührenregelung nichts zu tun haben. Dazu aber morgen mehr, wenn ich auf unseren Antrag im Hinblick auf den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingehe.

Statt diese soeben benannten Probleme abzubauen, kommen neue, meines Erachtens auch recht bizarre dazu. Zu den bis

her üblichen und vom Datenschutz im Übrigen auch schon immer mit einem Fragezeichen versehenen Verfahren der regelmäßigen Datenermittlung durch die Meldebehörden ist nun eine weitere Form der Aufspürung möglicher Rundfunkteilnehmer gekommen. Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr beauftragte Stelle - also die GEZ - kann zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, und zur Verwaltung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Eine derart weitreichende Datenerhebung und insbesondere unkontrollierbare Zusammenführung der von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhobenen personenbezogenen Daten lehnt DIE LINKE wegen der damit verbundenen ungerechtfertigten Eingriffe in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf informelle Selbstbestimmung entschieden ab. Hinzu kommt - da zitiere ich aus der schriftlichen Stellungnahme unserer Landesbeauftragten für den Datenschutz zu unserem vorjährigen Antrag -, dass diese Form der Datenbeschaffung in der Praxis sehr fehleranfällig ist, sodass immer wieder Minderjährige, Haustiere oder nichtexistente Personen angeschrieben werden.

(Dr. Klocksin [SPD]: Minderjährige Haustiere?)

Das war mit Komma! Minderjährige, Haustiere.

Ich könnte bei den inhaltlichen Problemen fortfahren, finde aber, dass die bisher benannten die Wichtigsten sind, und verweise darauf, dass eigentlich auch Fragen wie die Förderung unabhängiger Produzenten oder die zunehmende ARD-interne Schieflage bei den Gebühreneinnahmen diskutiert und geregelt werden müssten. Aber auch dafür wird sich morgen noch Zeit finden. Den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag jedenfalls lehnt DIE LINKE aus inhaltlichen wie aus Formgründen ab.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)