Protokoll der Sitzung vom 09.04.2008

bzw. einem Baubetrieb kommen oder dort einmal gearbeitet haben, müssten eigentlich wissen, dass das, was Sie hier erzählt haben, Quatsch ist.

(Zuruf der Abgeordneten Hesselbarth [DVU])

- Glatter Quatsch. Sie haben das nämlich auch schon andersherum behauptet. Wir alle wissen doch ganz genau, wie die Landesregierung nach Möglichkeiten sucht, die KMU im Lande Brandenburg nach Kräften zu unterstützen.

(Zuruf der Abgeordneten Hesselbarth [DVU])

Ich kann darüber berichten und werde das in den nächsten fünf Minuten auch tun, Frau Hesselbarth.

„Exporte gesteigert, Titel verteidigt: Deutschland bleibt auch 2007 Exportweltmeister. Die Ausfuhren stiegen nach Schätzungen der Welthandelsorganisation um 19 Prozent. Doch es ist schon abzusehen, dass der Titel bald verloren geht.“

Das ist eine Meldung von „Spiegel-Online“, die im Dezember letzten Jahres veröffentlicht wurde.

Klar erkennbar ist, dass wir etwas tun müssen, damit die Eckdaten für den Export weiter so wachsen können. Grundsätzlich ist der Export das Zugpferd des jetzigen Konjunkturaufschwungs. Auch für unser Bundesland gilt, dass der Export die dynamischste Säule der Wirtschaft ist. Die Ausfuhren von über 10 Milliarden Euro im Jahre 2007 haben dies nochmals untermauert. Trotzdem verfügt Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern noch über erhebliche Wachstumspotenziale in diesem Bereich. Allerdings stehen viele kleine und mittlere Unternehmen aus unserem Land dabei vor einer schweren und auch schwer zu lösenden Aufgabe: Wie kann ich mit meinen Produkten einen Zugang zu einem ausländischen Markt bekommen?

Die Regierungskoalition hat die Landesregierung aufgefordert, ein aktuelles Außenwirtschaftskonzept vorzulegen, damit auf solche Fragen besser eingegangen werden kann. Das Konzept beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme, eine Perspektive der Außenwirtschaft und die Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsförderinstrumente als eigentlichen Kern der Konzeption. Neben der Investitionsförderung und der Neufassung entsprechender Konzepte im Innovations- und Tourismusbereich ist dies der nächste große Schritt für die generelle Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Lande Brandenburg. Das oberste Ziel muss es dabei sein, den Exportanteil der brandenburgischen Wirtschaft weiter zu erhöhen. Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen und mittlere Betriebe könnten somit von der EU-Osterweiterung profitieren und sich damit neue Absatzmärkte schaffen.

Auf der Reise des Wirtschaftsausschusses nach Warschau mussten wir feststellen, dass Brandenburg in der Metropolregion um Warschau schlecht bis gar nicht vertreten ist. Da sind Länder wie Hessen, Bayern und Niedersachsen meilenweit voraus. Ich möchte dies nur als ein Beispiel dafür nennen, dass wir mehr Potenzial in diesem Bereich haben. Mithilfe des nun vorliegenden Konzepts können sich die KMU in Brandenburg noch entschlossener auf den Weg machen, neue Märkte zu erkunden.

Mit den vier Phasen Sensibilisierung, Einstieg, Aufbau und Ausbau können die außenwirtschaftlichen Kompetenzen und Aktivitäten besser genutzt und gefördert werden. Wir müssen unseren exportwilligen Unternehmen die richtigen Chancen bieten, sich auf ausländischen Märkten zu behaupten. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob sich diese in Ost-, Mitteloder Westeuropa befinden. Das Unternehmen hat die Freiheit, zu entscheiden, wo es seine Produkte verkaufen will. Dazu ist es aber notwendig, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen, die über keine Exportabteilung verfügen, alle Möglichkeiten bekommen, die die Außenwirtschaft bietet.

Ich freue mich besonders, dass mit dem Außenwirtschaftskonzept „Brandenburg International“ auch die länderübergreifenden Kooperationsbeziehungen mit Berlin weiter ausgebaut werden. Es ist nirgendwo vermittelbar, wenn Berlin Alleingänge wie mit effektvoll vorgestellten Kampagnen macht, ohne das Umland mit seinen wirtschaftlichen Potenzialen auch nur wahrzunehmen. Hier gilt die Devise: Nur gemeinsam sind wir stark.

Dass sich gerade in der Wirtschaft durch äußere Einflüsse die Rahmenbedingungen schnell ändern können, ist wohl jedem klar. Es ist wichtig und richtig, dass das vorgelegte Konzept nicht der Weisheit letzter Schluss ist, sondern evaluiert und fortgeschrieben werden soll. Alles in allem hoffe ich, dass noch mehr brandenburgische Unternehmen mithilfe des Außenwirtschaftskonzepts von den Möglichkeiten des Exports profitieren können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Kollege Karney. - Ich beende die Aussprache. Das Konzept der Landesregierung in Drucksache 4/6082 ist damit zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (gemäß Beschluss des Landtages vom 07.06.2007 - Drs. 4/4638-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/6083

Wie gehabt wird Minister Junghanns für die Landesregierung die Debatte eröffnen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt, möchte ich einige Schwerpunkte herausgreifen. Ich muss Ihnen dabei einige Ausführungen zu technischen Abläufen zumuten, was von dieser Stelle aus sonst nicht meine Art ist.

Parallel laufen drei Prozesse ab: die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners, die Organisation und Modellierung der Geschäftsprozesse und die Normenprüfung. Ich kann sa

gen, dass wir uns auf gutem Kurs befinden und diese drei Teilprojekte innerhalb des selbst gesetzten straffen Zeitplans realisieren werden.

Zum ersten Punkt: Seit der Verabschiedung des Anforderungsprofils zum Einheitlichen Ansprechpartner durch die Wirtschaftsministerkonferenz im Jahr 2007 gehen wir verschiedenen Lösungsmöglichkeiten nach. Dabei handelt es sich neben der Landeslösung um die Verortung in den Landkreisen und Kommunen sowie bei den Kammern. Alle haben eine entsprechende Bereitschaft erklärt.

Den Abschluss dieser ergebnisoffenen Prüfung haben wir vor Ostern noch zum Anlass genommen, die Kammern und die kommunalen Spitzenverbände nochmals anzuschreiben, um sie im Lichte der von der Landesregierung verabschiedeten neun Grundsätze - sie sind Bestandteil des Berichts; dort können Sie das nachlesen - um eine aktuelle Stellungnahme zu ihrer Bereitschaftserklärung zu bitten. Diese Stellungnahmen werden gegenwärtig zeitnah eingeholt und danach intensiv ausgewertet.

Sobald die Vorklärungen auf Arbeitsebene abgeschlossen sind, werde ich eine Entscheidung zur Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners treffen. Diese werde ich mit einer entsprechenden Begründung dem Kabinett vorlegen. Geplant ist bei dem derzeitigen Erkenntnisstand eine Kabinettsbefassung Mitte Juni dieses Jahres.

Ich sage aber auch: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit, denn mit der Entscheidung für einen Einheitlichen Ansprechpartner geben wir diesem Prozess eine Prägung, die kaum korrigiert werden kann oder die, wenn sie falsch ist, zu enormen Aufwendungen führt.

Nach bisherigen Prognosen des Instituts für Mittelstandsförderung in Bonn wird für Brandenburg - das sei noch einmal als Hintergrund erwähnt - eine Fallzahl von ca. 3 000 im Jahr prognostiziert, und das unter Einschluss der sogenannten Inländeranmeldungen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen den Einheitlichen Ansprechpartner natürlich auch nutzen können. Das heißt, es werden ca. 15 Fälle pro Tag zu bearbeiten sein. Für einen solchen Aufwand muss auch die notwendige personelle und organisatorische Kapazität geschaffen werden.

Die Anregung des Landtages, dass dem Einheitlichen Ansprechpartner die Informationen neben Deutsch in Englisch und möglicherweise auch in Polnisch angeboten werden, ginge über die 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Wir werden diese Hinweise aber aufgreifen, verbunden mit der Bemerkung, dass ein mehrsprachiges Angebot in der Praxis an Grenzen stoßen wird, weil alle rechtlichen Normen, die den entsprechenden Genehmigungsverfahren für die Dienstleistung zugrunde liegen, nur in Deutsch als der hier bestehenden Amtssprache vorliegen und auch nur in Deutsch rechtsverbindlich sind. Aber, wie gesagt, an solchen Stellen werden wir flexibel sein, auch unter Beachtung der Tatsache, dass wir, was die Gebührensätze für die zu organisierenden Abläufe angeht, investorenfreundlich sein und nicht durch hochgetriebene Standards auch die Gebührensätze hochtreiben und dadurch ein zusätzliches Konfliktfeld eröffnen wollen.

Zum Thema Organisation und Modellierung, dem zweiten Schwerpunkt der Geschäftsprozesse: Parallel zu diesem Ver

fahren zur Bestimmung des Einheitlichen Ansprechpartners sollen auf der Bund-Länder-Ebene die verschiedensten Genehmigungsverfahren identisch ablaufen und identifiziert und gestaltet werden. Diese Bestandsaufnahme läuft unabhängig von den Prüfungen zur Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners. Im Kern geht es darum, alle Geschäftsabläufe, alle Genehmigungsverfahren für die anstehende IT-Umsetzung aufzuarbeiten und zu strukturieren.

Unser Ziel besteht darin, bis Juli ein detailliertes Fachkonzept zu erstellen und dann die Backoffice-Lösung zu konstruieren. Diese ist übrigens unabhängig von der Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners und wird ihm dann vom Land zur Verfügung gestellt. Da es keine Positivliste der einzubeziehenden Dienstleistungsbranchen gibt, analysieren wir in diesem Verfahren zunächst jene Gewerbe mit den zu erwartenden höchsten Fallzahlen. Nach und nach werden wir dann für die verschiedenen Branchen entsprechende Geschäftsabläufe zu modellieren haben, auch mit dem Gedanken, dass dies ein ständiger Prozess ist, wobei wir aber - und darin liegt eine große Chance - auf diesem Weg garantiert auch zu Vereinfachungen der Geschäftsprozesse kommen können. Vor diesem Hintergrund werden wir weiterhin zielstrebig mit den anderen Ländern zusammenarbeiten, um im Vergleich mit deren Standards und Anforderungen keine schlechte Position einnehmen zu müssen, sondern auch im Verfahrensgang wettbewerbsfähig zu sein.

Die Abwicklung von Genehmigungsverfahren ist nach aller Erfahrung ein außerordentlich kommunikationsintensiver Prozess. Ich sage voraus, dass wir neben den elektronischen Lösungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse nach wie vor mit dem Austausch von Papier zu rechnen haben, um die Geschäftsprozesse zu einem Ergebnis - wenn möglich, zu einem Erfolg - zu führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schließlich zum dritten Prozess, der Normenprüfung: Hier befinden wir uns voll im Zeitplan und treten ab Anfang Mai in die konkrete Prüfungsphase ein. Betroffen von der Normenprüfung sind alle innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die von einer mit hoheitlicher Rechtsetzungsbefugnis ausgestatteten öffentlichen-rechtlichen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt im Rahmen des ihr übertragenen Aufgabenbereichs erlassen worden sind. Das sind die Gesetze dieses Parlaments, Rechtsverordnungen, kommunale Satzungen, Regelungen der Wirtschaftskammern und der Berufsverbände.

Die Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung europarechtlicher Vorgaben besteht nach ständiger Rechtsprechung - ich möchte das so dezidiert sagen - des Europäischen Gerichtshofs für alle nach der innerstaatlichen Zuständigkeitsverteilung zuständigen Stellen und Einrichtungen. Für die Normenprüfung bedeutet dies, dass entsprechend der übertragenen Rechtsetzungskompetenz die jeweilige normengebende Stelle ihren Normenbestand dahin gehend überprüfen muss, ob er richtlinienkonform ist. Gegebenenfalls muss dann eine Veränderung angestrebt werden.

Eine praktische Unterstützung bei dieser für alle normensetzenden Stellen neuen Aufgabe bietet das elektronische Prüfraster, das Bund und Land gemeinsam und somit einheitlich entwickelt und zur Verfügung gestellt haben. Die Normenprüfung wird daher bundesweit einheitlich nach dem gleichen Muster

durchgeführt. Dieses Prüfraster stellt sicher, dass alle aus der Richtlinie resultierenden Anforderungen an die nationalen Rechtsordnungen berücksichtigt werden.

Wir wollen den Umgang mit den Inhalten der Normenprüfung und dem Normenprüfraster vereinfachen. Es geht auch darum, die Akzeptanz der Dienstleistungsrichtlinie zu verbreitern. Deshalb bieten wir - das Wirtschaftsministerium unter Einbeziehung anderer Häuser, nämlich des Finanzministeriums und des Innenministeriums -, insbesondere beginnend ab dem 14.04. Informationsveranstaltungen zur Unterstützung der an diesem Prozess Beteiligten an. Das Projekt wird gemeinsam mit dem LDS IT-flankiert sowie die Normenprüfung abgesichert. Wir wollen sicherstellen, dass dann, wenn die Normenprüfungen hier zur Entscheidung gelangen, Sie, die darüber zu beraten und diese Entscheidung zu fällen haben, im Kontext mit nationalem und europäischem Recht vorbereitet sind.

Mein Fazit: Wir liegen im Zeitplan. Ich will aber keinen Zweifel daran lassen, dass wir mit Hochdruck an dieser Aufgabe weiterarbeiten, um sehr schnell zu praktischen Lösungen zu gelangen.

Ich bitte um Ihre Kenntnisnahme und Unterstützung dieses für uns alle wichtigen Prozesses europäischer Wirtschaftsraumgestaltung. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD)

Kollege Junghanns hatte Recht, als er sagte, dass er im Zeitplan liege. Er hätte noch glatte 10 Sekunden gehabt.

Nun erhält die Fraktion DIE LINKE das Wort. Der Abgeordnete Hammer spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Auseinandersetzung um die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist in der Geschichte der europäischen Integration beispiellos.

Ich habe vor diesem Hohen Haus schon einmal von der mündigen europäischen Bürgerschaft gesprochen. Auch hier im Parlament wurde über die Dienstleistungsrichtlinie des Öfteren auf Initiative der drei demokratischen Fraktionen debattiert. Es steht außer Frage, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht nur einen einmaligen Akt der Umsetzung erfordert, sondern ein dynamischer Prozess ist. In der gesamten Diskussion um die Dienstleistungsrichtlinie ging es uns immer um die Stärkung der regionalen Wirtschaft. In diesem Sinne möchte ich die drei für uns wichtigsten Punkte in den Mittelpunkt stellen.

Erstens: Der Wirtschaftsminister hat die „Einheitlichen Ansprechpartner“ schon erwähnt. Wir bekräftigen die Auffassung, dass es richtig ist, Kriterien für die Schaffung eines Einheitlichen Ansprechpartners zu definieren. Dabei wollen wir noch einmal ausdrücklich betonen, dass Informationen auch auf Polnisch angeboten werden sollen. Es geht ja nicht nur um Rechtsgründe, sondern auch um sprachliche Kompetenz. Von der Seite her, denke ich, ist dies wichtig. Übrigens hat mir heute früh in der Debatte zum Thema Tourismus der grenzüberschreitende Tourismus gefehlt. Das will ich einmal deut

lich sagen. Da sollten wir uns alle einen Knoten ins Taschentuch machen.

(Schippel [SPD]: Das hat Domres vergessen! - Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU)

- Das haben alle vergessen. Ich habe schon einzelne Kollegen angesprochen; das haben alle vergessen. Ich möchte das als Frankfurter hier noch einmal betont wissen.

Natürlich sind uns die Interessen der IHK und der Handwerkskammer, aber auch der Landkreise bekannt, die diese Dienstleistungen gern erbringen wollen. Uns geht es aber darum, dass die gewählte Struktur unbürokratisch, schnell, einfach und transparent für die Unternehmen und die Erbringer von Dienstleistungen arbeiten kann. Dabei sollte auch geprüft werden, ob der Einheitliche Ansprechpartner nicht zum Beispiel bei der ZukunftsAgentur auf Landesebene angesiedelt werden könnte.