Dabei gilt es aber nicht nur, von den Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung Gebrauch zu machen, sondern in erster Linie soll die Chance genutzt werden, eine Qualitätspolitik auf dem Gebiet der Dienstleistung insgesamt zu entwickeln.
Zweitens: Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Wir unterstützen die Vereinfachung des komplizierten deutschen Rechts, was ja auch die Dienstleistungsrichtlinie selbst fordert. Wir warnen zugleich davor, vor dem Hintergrund der Umsetzung der Dienstrichtungsrichtlinie Vereinfachungen vorzunehmen, die die Richtlinie nicht unmittelbar fordert. Der Spielraum, den sie den Mitgliedsstaaten einräumt, ist vor allem im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland voll auszunutzen, so lange, bis europaweit Mindeststandards im Bereich des Arbeitsschutzes, des Sozialrechts usw. geschaffen sind. Davon sind wir weit entfernt, wie die Diskussion über den Entwurf gezeigt hat. Bei der Umsetzung in nationales Recht muss der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Lohn- und Sozialdumping im Vordergrund stehen.
Drittens: Zeitdruck bei der Umsetzung. Obwohl für den einen oder anderen der 31.12.2009 noch in weiter Ferne liegt, bleibt bezüglich der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie noch viel zu tun. Die Zeitleiste ist sehr knapp; das hat Herr Junghanns sehr ehrlich bekannt. Natürlich bin ich kein IT-Fachmann, aber ich habe Bedenken, ob der Zeitplan zu halten ist. Es ist vorgesehen, die benötigte IT-Infrastruktur bis zum II. Quartal 2009 aufzubauen. Gleichzeitig soll bis zum 30. November 2009 die Testphase des Pilotsystems abgeschlossen sein. Angesichts der Erfahrungen aus der Wirtschaft oder auch bei der Einführung von Hartz IV und wegen der Bedeutung und des Umfangs des Projekts scheint eine effektive Testphase von ca. einem Jahr nicht auszureichen.
Mein Fazit: Wir haben den Wunsch, dass der Landtag bzw. die zuständigen Ausschüsse für Wirtschaft, für Europaangelegenheiten und für Inneres in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Umsetzung informiert werden. Angesichts der Tragweite der Dienstleistungsrichtlinie und der Notwendigkeit, dies als Daueraufgabe im Land Brandenburg zu betrachten, wäre dies sinnvoll.
Da wir heute schon mit Zitaten gearbeitet haben und mein Kollege Domres sehr weit vorgeprescht ist, möchte ich Mark Twain zitieren:
Vielen Dank, Herr Hammer. - Ich darf die Gelegenheit nutzen, Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Oberschule Schwanebeck bei uns zu begrüßen. Ich wünsche euch viel Spaß hier im Landtag. Nehmt viele Informationen mit nach Hause!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Heute liegt der Bericht der Landesregierung, Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, vor. Ich gebe offen zu, dass der Titel nicht wirklich spannend, sondern eher monströs klingt. Aber es ist - ich denke, das ist unstrittig - das derzeit größte ressortsübergreifende Vorhaben des Landes. Die drei wichtigsten Punkte hat der Minister dargestellt.
Der erste Punkt - darüber haben wir bereits letzten Monat diskutiert - ist die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners. Dazu gab es einen Antrag der Koalitionsfraktionen, zu dem auch die Kollegen der Fraktion DIE LINKE in weiten Teilen inhaltliche Übereinstimmung signalisiert haben. Deswegen will ich nur kurz erwähnen, was aus unserer Sicht wichtig ist.
Eine Ansiedlung auf Landesebene ist wünschenswert. Es handelt sich zum Teil um hoheitliche Aufgaben. Ich gebe zu, dass auch ich anfangs dafür war, den Einheitlichen Ansprechpartner bei der ZAB anzusiedeln. Ich bleibe jedoch bei dem Wunsch, ihn auf der Landesebene zu verorten. Vielleicht könnte man - jetzt schweife ich in § 13 Landesorganisationsgesetz ab - eine Einrichtung schaffen; es müssen ja nicht immer gleich 20 Mitarbeiter sein. Das hätte den Vorteil, dass man einen Beirat gründen könnte, in dem der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, die Kammern, die Gewerkschaften, alle gesellschaftlichen Gruppen, mit denen ohnehin schon, auch auf Bundesebene, eine Zusammenarbeit erfolgt, vereint wären. Warum ist das so wichtig? Wir brauchen jeden Einzelnen! Genehmigungen und Anträge sind nicht immer nur Landes- oder kommunale Angelegenheiten. Wir brauchen alle an Bord! Wenn die Genannten sich nicht einbezogen fühlen, arbeiten sie nicht mit. Es ist völlig egal, wer Einheitlicher Ansprechpartner ist, wenn die Zuarbeit nicht funktioniert. Ich sehe eine natürliche Konnexität zum Bereich der Wirtschaft. Insofern könnte man eine solche Einrichtung räumlich bei der ZAB ansiedeln.
Ich wünsche mir und unterstütze ein transparentes Verfahren, das Sie gewählt haben, Herr Minister. Anfangs gab es viele Interessenbekundungen. Mittlerweile - das muss man bei die
sem komplexen Vorgang sagen - wird immer deutlicher, was alles daran hängt. Insofern war es völlig richtig, alle erneut anzuschreiben. Ich wünsche mir, dass das Land im Rahmen des transparenten Verfahrens sagt: Okay, wir machen es. - Insofern sind wir auf den Verordnungsentwurf gespannt.
Schwerpunktmäßig möchte ich auf den zweiten Prozess, den Sie angesprochen haben, eingehen. Ich denke, darin liegt die eigentliche Herkulesaufgabe. In dem Bericht wird völlig zu Recht darauf hingewiesen: Alle Verwaltungsverfahren sollen künftig elektronisch abgewickelt werden. Davon können wir derzeit nur träumen. Die Landesregierung hat in den letzten zwei Jahren im Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards, dessen Arbeit inzwischen eingestellt wurde, mitgearbeitet, und wir alle wissen: Das ist eine riesige Herkulesaufgabe und ein absolutes Novum.
Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ja nicht nur den Friseur - gern wird das Beispiel des portugiesischen Friseurs, der sich in Brandenburg ansiedelt und sich an sechs verschiedene Stellen wenden muss, angeführt -, sondern - das ist in dem Bericht sehr präzise ausgeführt - wir reden von Forschung und Entwicklung, Datenverarbeitung, Softwareentwicklung, Filmwirtschaft und den Fremdenverkehr, der heute Morgen in der Aktuellen Stunde Thema war. Das alles ist vom Begriff „Dienstleistung“ erfasst.
Aufgrund dieses großen inhaltlichen Spektrums, das dahinter steht und das nirgends abschließend geregelt ist - Herr Minister hat es gesagt, es gibt ja keine Positivliste -, ist es dringend notwendig, die verschiedenen Dienstleistungen in Kategorien zu erfassen, zu systematisieren und zu prüfen, welche Genehmigungen daran hängen. Dazu fehlt mir in dem Bericht die eine oder andere dezidierte Aussage, wobei Sie es soeben mündlich konkretisiert haben. Aber noch einmal: Ich denke, darin besteht die Herkulesaufgabe.
Ich komme auf zwei Besonderheiten dieses Themas zu sprechen. Gemeint ist zum einen die Genehmigungsfiktion; das heißt, wenn eine Zeitspanne x verstrichen ist, gilt die Genehmigung dem Dienstleister gegenüber als erteilt. Das bringt einen gewissen Zug hinein. Zum anderen haben wir die Besonderheit, dass durch Brüssel - um es einmal salopp zu sagen - die Föderalismusreform III vorgegeben wird. Zu Recht wurde ausgeführt, aber ich glaube, das haben die Allerwenigsten in ihrem Bewusstsein: Wenn für eine Dienstleistung eine Genehmigung erteilt wird, gilt diese auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik. Wir kämpfen ja manchmal um Normen und Standards und die verschiedenen Landesrechte und darum, wo welche Niveaus eingehalten werden. Insofern kann man sagen, dass sich relativ viel vereinfachen wird.
Es gibt noch einiges zu tun, wenn, wie im Zeitplan vorgesehen, das Artikelgesetz zum I. Quartal 2009 vorliegen soll. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Auch wenn das Ministerium für Wirtschaft federführend ist, so sind alle Ministerien und auch wir Abgeordnete in diesem Punkt nicht nur gefragt, sondern vor allem auch gefordert. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Fischer, für Ihren Beitrag. - Für die DVUFraktion spricht der Abgeordnete Nonninger.
Herr Baaske! Meine Damen und Herren! Nachdem wir uns bereits in der vergangenen Plenarsitzung ausführlich mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beschäftigt haben, liegt nun auch der Bericht der Landesregierung zur selbigen vor. Der Standpunkt unserer DVU-Fraktion war stets klar und deutlich hinsichtlich einer Ablehnung sowohl der ursprünglichen Variante als auch der vorliegenden Kompromissvariante.
Unsere DVU-Fraktion wandte sich dabei stets gegen eine Liberalisierung mit der Brechstange. Wir sagen auch heute wieder in aller Deutlichkeit, dass es ein vorprogrammiertes Sozialdumping nicht geben darf.
Die Bilanz der Eurokraten Anfang 2008 für Deutschland und weite Teile der EU ist nicht gerade rosig. Wissen Sie eigentlich, dass im vergangenen Vierteljahrhundert der Anteil Europas am Weltsozialprodukt um rund 30 % gesunken ist? Bekannt sein dürfte Ihnen aber das Millionenheer von Arbeitslosen in Deutschland. Offiziell liegt die Arbeitslosigkeit in der EU bei über 8 %. Rund 68 Millionen Europäer leben unterhalb der Armutsgrenze, und das bei den hochtrabenden Zielen der sogenannten Lissabon-Strategie, wonach der EU-Binnenmarkt bis zum Jahr 2010 zum dynamischsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt gemacht werden soll.
Doch zurück zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dass der gegenwärtige Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie nicht befriedigen kann, drückt sich unter anderem darin aus, dass es noch immer keine Liste der gemäß der Dienstleistungsrichtlinie durch die Normenprüfung zu ändernden oder beizubehaltenden begründungspflichtigen landes-, kommunal- und kammerrechtlichen Vorschriften gibt. Immerhin weiß man schon, dass sich die Prüfung der Richtlinienkonformität auf die Hauptbereiche brandenburgisches Verwaltungsverfahrensrecht, Bauordnungsrecht, Bauberufungsrecht, Gewerberecht, Handwerksrecht sowie Anzeigen- und Genehmigungsverfahren in verschiedenen Einzelbereichen erstrecken wird.
Der Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern gemäß Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie kommt eine Schlüsselrolle zu. Über diesen Einheitlichen Ansprechpartner müssen alle Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme der Dienstleistungstätigkeit und für die Beantragung der hierfür erforderlichen Genehmigungen notwendig sind, abgewickelt werden.
Nach Ansicht unserer DVU-Fraktion wird es problematisch, wenn der Einheitliche Ansprechpartner nur als koordinierende Stelle agiert, inhaltlich aber nicht entscheidungsbefugt ist. Hier sind Kompetenzen notwendig, trägt doch der Einheitliche Ansprechpartner die Verantwortung insbesondere wegen der Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung. Man sollte schnellstens prüfen, ob es nicht doch notwendig werden könnte, eine von den E-Government-Basiskomponenten des Landes abweichende technische Infrastruktur beim Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Ich möchte nicht auf weitere Einzelheiten eingehen. Das meiste haben meine Vorredner bereits gesagt. Hinweisen möchte ich aber darauf: Auch dieser Bericht hat deutlich gemacht, dass es weiterhin großen Handlungsbedarf gibt, wenn die Frist bis Ende 2009 gehalten werden soll.
Vielen Dank, Herr Nonninger. - Zum Abschluss des Themas EU-Dienstleistungsrichtlinie spricht jetzt die Kollegin Richstein von der CDU zu uns.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner sagte schon, vieles sei zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeführt worden. Dennoch möchte ich noch einmal den einen oder anderen Aspekt hervorheben.
Es ist richtig: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist aus Sicht der Europäischen Kommission ein wichtiger Baustein der Lissabon-Strategie, deren Ziel es immerhin ist, unsere Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Auch wir in Brandenburg verfolgen Elemente dieser Strategie, nämlich den Abbau bürokratischer Hindernisse und zwischenstaatlicher Hemmnisse - Letzteres ist insbesondere in der Zusammenarbeit mit Polen sehr wichtig -, aber auch die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist von so großer Bedeutung, weil immerhin 70 % unseres Bruttoinlandsproduktes im Dienstleistungsbereich erwirtschaftet werden. Dienstleistungen sind ein Motor des Wirtschaftswachstums. Außerdem - das erleben wir nicht erst seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union verzeichnen wir einen enormen Zuwachs an grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist auch für Parlament und Exekutive von hoher Bedeutung. Frau Fischer hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung unser derzeit größtes Vorhaben ist. Wir erleben praxisnah, wie europäisches Recht in nationales ebenso wie in Landesrecht transformiert werden muss, aber auch transformiert werden kann.
An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, dass gerade die Länder in Brüssel vertreten sind - entweder im Ausschuss der Regionen oder im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas -, um ihre Stimme laut erheben zu können, wenn regionale Komponenten betroffen sind.
Zu dem Bericht der Landesregierung möchte ich noch einiges anmerken. Auch ich habe mir bei der Durchsicht überlegt, warum es immer noch nicht möglich ist, genau zu wissen, welche Gesetze und sonstigen Vorschriften geändert werden müssen. Ich sehe ein, dass hier ein enormer Wust vorhanden ist, der natürlich erst einmal gesichtet werden muss. Ich möchte wirklich darum bitten, den Landtag frühzeitig einzubeziehen. Die Zuleitung an den Landtag sollte nicht erst dann erfolgen, wenn die Landesregierung die Kabinettsvorlage beschlossen hat. Wenn wir unsere Aufgabe ernst nehmen wollen - davon gehe ich aus -, müssen wir immerhin prüfen, ob wir mit allen Gesetzesänderungen, die von der Landesregierung vorgeschlagen werden, konform gehen. Ich möchte nachher nicht Teil der Verzögerungsmaschine sein, die es eventuell mit sich bringt, dass der ehrgeizige Plan, die EU-Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen, nicht realisiert werden kann. Deshalb bitte ich darum, die entsprechenden Ausschüsse frühzeitig einzubeziehen, bevor es zu einer endgültigen Kabinettsvorlage kommt.
Der zweite Punkt betrifft die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. In habe beim Lesen des Berichts den Eindruck gewonnen, dass man in diesem Punkt zögerlich ist. Man fürchtet sich ein bisschen vor der Aufgabe, elektronische Verfahren umzusetzen, was rein theoretisch in Brandenburg schon möglich ist. Die Genehmigungsfiktion fasst man mit spitzen Fingern an. Letztlich ist die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren eine Forderung, die der Landtag und der Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards immer wieder erhoben haben. Ich finde es gut, dass wir jetzt von der Europäischen Union ein bisschen gedrängt werden, innovativ vorzugehen und das umzusetzen, was wir rein theoretisch schon umsetzen können.
Natürlich muss gerade die Verwaltung das eine oder andere Mal über ihren Schatten springen, wenn wir jetzt eine Genehmigungsfiktion haben. Der zuständige Mitarbeiter kann nicht mehr ohne weiteres überlegen, ob er die Entscheidung noch eine Woche hinausschiebt oder ob er noch dieses oder jenes Gutachten einholt. Es geht darum, transparent und schnell Entscheidungen zu bekommen.
Zum Einheitlichen Ansprechpartner möchte ich nicht so viel sagen, weil die Forderungen bereits in dem Antrag der Koalitionsfraktionen in der letzten Plenartagung vorgegeben wurden. Ich gehe fest davon aus, dass dies berücksichtigt werden muss.
Frau Fischer, in einem Punkt muss ich Ihnen jedoch widersprechen: Ich bin nicht dafür, eine neue Organisationseinheit zu errichten. Es geht darum, Verwaltung schlanker zu machen, zu vereinfachen und keine neuen Strukturen aufzubauen. Ich bin mir sicher, wir werden einen Weg finden, den Einheitlichen Ansprechpartner irgendwo anzusiedeln, wo er bereits vorhanden ist.
Ich kann auf jeden Fall die Unterstützung der CDU-Fraktion für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie anbieten und das Angebot zu einer konstruktiven Mitarbeit machen. Die EUDienstleistungsrichtlinie bringt uns aus meiner Sicht nur Vorteile. Verwaltungsrechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse werden abgebaut. Hier zeigt sich, dass Verwaltung auch Dienstleister sein kann. Der Abbau von Beschränkungen und Diskriminierungen verhilft auch Brandenburg zu noch mehr Rechtssicherheit. Wir haben einen Wettbewerbs- und Standortvorteil, wenn Menschen in unser Rechtssystem vertrauen können.
Last, not least: Die brandenburgische Wirtschaft wird gestärkt. Wir haben noch nicht darüber gesprochen, dass auch die inländischen Dienstleister von einem Einheitlichen Ansprechpartner profitieren. Eine One-stop-agency wollten wir immer.
Wir reden immer von der Angst davor, dass ausländische Dienstleister zu uns kommen. Dabei vergessen wir, dass wir auch die Chance haben, unseren Anbietern die Möglichkeit zu eröffnen, im europäischen Ausland ihre Dienstleistung feilzubieten, ohne dort Hemmnisse überwinden zu müssen. - Herzlichen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Ich beende die Debatte zu Tagesordnungspunkt 10. Sie haben den Bericht der Landesregierung in der Drucksache 4/6083 hiermit zur Kenntnis genommen.