Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

Wir kommen zur Frage 1748 (Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk), die der Abgeordnete Dr. Hoffmann stellen wird.

In einer gemeinsamen Kabinettssitzung haben die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen am 16. Oktober ausweislich einer Presseerklärung erklärt: Wir halten

„eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk durch den Bund für notwendig. Beide Länder setzen ihre Bemühungen fort, zeitnah den Abschluss eines neuen unbefristeten Finanzierungsabkommens mit dem Bund zu erreichen, das möglichst ab dem 1. Januar 2008 seine Gültigkeit haben soll.“

Einen Monat später gab die zuständige Ministerin vor dem Landtag die gefassten Beschlüsse wie folgt wieder:

„Der Beschluss, den wir vor kurzem... gefasst haben, zeigt eindeutig unsere Positionen, die da lauten: keine Projektförderung, eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren oder länger, Überrollung der Ansätze.“

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 10. April folgenden Beschluss gefasst:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, in ihren Verhandlungen mit der Bundesregierung und der sächsischen Staatsregierung mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die Stiftung für das sorbische Volk auch zukünftig über die erforderliche finanzielle Ausstattung verfügt, und sich insbesondere gegenüber der Bundesregierung für eine ungekürzte Bundesförderung sowie sich weiterhin für einen zügigen Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens einzusetzen“.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Erklärungen bzw. Beschlüsse?

Bitte, Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann, für das Volk der Sorben ist heute ein wichtiger Tag. Im Sächsischen Landtag wird heute Herr Tillich und damit ein Sorbe zum Ministerpräsident von Sachsen gewählt.

Die Frage nach dem Stand des Finanzierungsabkommens wurde hier schon mehrfach gestellt. Herr Dr. Hoffmann hat gerade auf das von mir Gesagte hingewiesen. Die Verhandlungen sind in den letzten Wochen sehr intensiv verlaufen. Der Vertrag ist im Prinzip fertig und steht kurz vor der Unterzeichnung. Die Dinge, die Sie eben zitiert haben, die ich damals aus Branden

burger Sicht gesagt habe, sind drin. Es gibt also weiterhin eine Finanzierung, wie wir sie vorher hatten.

Der zweite Punkt war eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Der Vertragsentwurf, den wir jetzt unter den drei Zuwendungsgebern abgestimmt haben, hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Der dritte von mir aus Brandenburger Sicht genannte Punkt war die Überrollung der Ansätze. Brandenburg überrollt seine Ansätze, das haben wir von Anfang an gesagt, und kürzt sie nicht. Das bedeutet bei sinkenden Kulturausgaben in den nächsten Jahren eine eindeutige Prioritätensetzung für das sorbische Volk. Die Absicht des Bundes, ab nächstem Jahr jeweils um 100 000 Euro zu kürzen, ist vom Tisch. Die klare Aussage ist im Vertrag formuliert: Der Bund überrollt. Der vierte Punkt ist, dass Sachsen etwas erhöhen wird. Das heißt: Die Voraussetzungen sind gegeben. Wir rechnen damit, dass wir den Vertrag jetzt schließen können - natürlich unter Beachtung entsprechender parlamentarischer Verfahren.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Dr. Hoffmann, bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. In der Tat sind einige Punkte in dem jetzt vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden. Trotzdem wissen wir, dass die 7,6 Millionen Euro vom Bund, die vorgesehen sind, nicht dem entsprechen, was notwendig ist, um die komplette Förderung so, wie es vorgesehen war, zu erfüllen.

Erste Frage: Warum ist Brandenburg nicht bereit, ähnlich wie Sachsen die Mittel für die Stiftung aufzustocken?

Zweite Frage: Zu welchem Termin sehen Sie die Bedingungen erfüllt, um die Sperre über 600 000 Euro aufzuheben, die für die Jahre 2008 und 2009 jeweils im Brandenburger Landeshaushalt vorgesehen sind?

Dritte Frage: Der Bund - so haben wir das immer im parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk gehört - ist nach Abschluss der Verhandlungen zum Finanzierungsabkommen der Auffassung, dass die Förderung der sorbischen Minderheit vorrangig eine Aufgabe der Länder Sachsen und Brandenburg ist. Der Bund könne, so wurde immer wieder gesagt, die Leistungen nur ergänzen, aber nicht den Hauptanteil leisten. Ich frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die bekanntermaßen eine andere Auffassung hat, gegen diese Position des Bundes vorzugehen?

Die dritte Frage finde ich „klasse“. Sie haben beim Wissenschaftlichen Dienst ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dem Gutachten steht, der Bund müsse gar nicht zahlen. Wir haben erreicht, dass er bereit ist zu zahlen. Das hat auch die Bundeskanzlerin immer wieder betont. Sie sollten froh sein, dass drei Zuwendungsgeber bereit sind, für die Stiftung für das sorbische Volk zu zahlen. Das ist ganz eindeutig.

Was die Frage des Finanzbedarfs betrifft: unstrittig. Wir hatten im Finanzausschuss dezidiert über die Vorstellungen der Sorben und über die Bedenken und Argumente diskutiert. Die Position Brandenburgs ist, wie ich eben gesagt habe, folgende:

Wir überrollen auf jeden Fall. Das ist eine eindeutige Prioritätensetzung.

Die Aufhebung der Sperre ist im Haushaltsplan ganz eindeutig geregelt. In dem Moment, in dem das Finanzierungsabkommen unterschrieben ist, wird die Sperre automatisch aufgehoben. Wir sind in der Situation, dass wir eigentlich fertig sind und zum Unterschreiben kommen wollen. Wie gesagt, es gibt die entsprechenden parlamentarischen Verfahren.

Vielen Dank. Wir kommen zur letzten Frage der Fragestunde, zur Frage 1749 (Aussperrung brandenburgischer Unterneh- men aus der Berliner Innenstadt), gestellt vom Abgeordneten Karney.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie diese Frage noch zulassen.

Das Land Berlin führte zu Beginn des Jahres die Umweltzone ein. Eine weitere Stufe ist für das Jahr 2010 geplant. Danach dürfen Fahrzeuge mit roten und gelben Umweltplaketten nicht mehr in die Innenstadt. Das wird laut Zeitungsberichten mehr als 100 000 Fahrzeuge betreffen. Die überwiegende Anzahl davon werden Nutzfahrzeuge sein. Laut einer DIW-Studie beziehen 47 % der Berliner Unternehmen Vorprodukte bzw. Leistungen aus Brandenburg. Viele dieser brandenburgischen Unternehmen sind auf die genannten Nutzfahrzeuge angewiesen und würden somit quasi aus der Innenstadt von Berlin ausgesperrt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden von ihr unternommen, damit brandenburgische Unternehmen keine Aussperrungen aus der Berliner Innenstadt zu befürchten haben?

Herr Minister Woidke, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Karney, ein Eingreifen der Landesregierung setzt voraus, dass brandenburgische Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen diskriminiert oder im Wettbewerb behindert werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall, der Schaffung der Umweltzone in Berlin, nicht der Fall. Es gelten für alle Fahrzeuge, ob aus dem Ausland oder aus dem Inland, die gleichen Maßstäbe und die gleichen Regeln, die durch den Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin und ergänzend durch Regelungen zur Erteilung von Ausnahmengenehmigungen definiert werden. Im Übrigen gibt es bundesweit das Instrumentarium der von den Kommunen auszuweisenden Umweltzonen. Derzeit haben 13 Städte, übrigens besonders in Baden-Württemberg, von diesem Instrument Gebrauch gemacht und Umweltzonen eingerichtet.

Nach umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit und auch einer intensiven Einbeziehung der Wirtschafts- und Industrieverbände Berlin-Brandenburgs wurde 2005 der Luftreinhalteund Aktionsplan 2005 bis 2010 verabschiedet. Er sieht mehrere Maßnahmen vor, die geeignet, verhältnismäßig und angemes

sen sind, die europaweit geltenden Grenzwerte für die Luftreinhaltung, insbesondere bei Feinstaub und Stickoxiden, einzuhalten. Die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern sowie die Fuhrgewerbeinnung haben sich intensiv und sehr zeitig in diese Diskussion eingebracht.

Um die Einfahrt in die Umweltzone sicherzustellen, bieten sich den Unternehmen mehrere Möglichkeiten. Das sind die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen für Euro-1- bis Euro-3-Generation mit Partikelfiltern, die Ersatz- bzw. Neubeschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen oder die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.

Vor dem Hintergrund, dass die Länder hierzu verpflichtet sind, sehe ich die Maßnahme durchaus als angemessen an. - Danke sehr.

Vielen Dank, Herr Minister Woidke. Wir sind damit am Ende der Fragestunde angekommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ankerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Gesundheitsberufe und zur Änderung anderer Gesetze und Verordnungen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5886

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Drucksache 4/6145

2. Lesung

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Ich stelle die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 4/6145, hiermit zur Abstimmung. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dies mehrheitlich angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zu dem Zehnten Staatsvertrag vom 19. Dezember 2007 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5975

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/6193

2. Lesung

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, und ich lasse direkt über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/6193 abstimmen. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich gehe davon aus, dass die Beschlussempfehlung mit einer knappen Mehrheit angenommen worden ist. Sollte jemand auf Auszählung bestehen, würde ich das veranlassen. - Das tut niemand, sodass ich feststelle, dass Brandenburg mit knapper Mehrheit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgi- sches Musikschulgesetz - BbgMSchulG)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE