Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/6158

1. Lesung

Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Es spricht der Abgeordnete Dr. Hoffmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg hat in der Tat ein Musikschulgesetz, um das uns andere Bundesländer beneiden. Ja, es war ein großer Erfolg, dass der Landtag im Jahre 2000 kurz vor Weihnachten ein Gesetz verabschiedete, das die Belange der Musikschulen in einem gesonderten Gesetz regelte. Hier sind wir noch immer beispielgebend für andere Bundesländer. Sie wissen auch, dass die damalige PDS-Fraktion keinen geringen Anteil an diesem Erfolg hat.

Aber es war natürlich damit zu rechnen, dass von Zeit zu Zeit Veränderungen im Gesetz notwendig sein werden, um sich einfach veränderten Bedingungen anzupassen. Es gab allerdings von Anfang an auch einige Punkte, die nicht im Gesetz berücksichtigt werden konnten. Es passt nun einmal nicht alles in ein Gesetz. Es ist vielleicht auch nicht gut, alles gesetzlich regeln zu wollen. Aber zu einigen Punkten fanden sich auch nicht die erforderlichen Mehrheiten im Landtag. So kann das Gesetz nicht die Schließung von Musikschulen verhindern. Die festgelegten Qualitätsstandards sind noch nicht optimal definiert. Vor allem kann unter Berufung auf das geltende Musikschulgesetz nicht die Tendenz zum Abbau hauptamtlicher Stellen verhindert werden, sodass im Rahmen des Gesetzes die Qualität der Musikschulen auch sinken kann. Und das Gesetz bietet keinen Schutz gegen teilweise drastische Erhöhung der Elternanteile und damit letztlich keinen effektiven Schutz gegenüber sozialer Ausgrenzung. Schließlich - auch das war ja ein Wunsch - ist die Unterhaltung von Musikschulen nicht als Pflichtaufgabe definiert.

Es gab also schon vor acht Jahren ein paar Wünsche von Musikschulen, die keinen Eingang in das Gesetz fanden. Trotzdem können die Erarbeitung dieses Gesetzes und die Arbeit mit dem Gesetz zu den Erfolgen des Landes Brandenburg gerechnet werden. Etwas Druck musste sein; die Volksinitiative zum Musikschulgesetz zeigte ja auch Wirkung. Es gab auch von CDU

und SPD den bereits damals nicht besonders originellen Vorwurf, DIE LINKE würde die Musikschulen parteipolitisch instrumentalisieren. Ich meine, es war eher andersherum. Die Musikschulen wollten, dass die Landtagsabgeordneten ihre Sorgen und Wünsche ernst nehmen und sich an die Arbeit machen. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fraktion war ihnen dabei genau wie heute ziemlich egal. Aber Fraktionen und Regierung fanden sich schließlich doch bei der Arbeit an einem zu lösenden Problem wieder.

Wir haben heute 28 öffentliche, nichtkommerzielle Musikschulen im Land Brandenburg. Musikschulen sind öffentliche, also allgemein zugängliche Einrichtungen. Träger ist in der Regel eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde. Die Musikschule ist einem musikalischen Bildungsauftrag verpflichtet. Sie nimmt dabei bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitische Aufgaben wahr. Das wird auch allgemein anerkannt. Eine Förderung durch das Land kann nur dann erfolgen, wenn sich Kommunen und Landkreise angemessen an den Kosten beteiligen. Auch das ist klar. Die Erhöhung der Elternanteile konnte allerdings nicht verhindert werden.

Anzunehmen wäre nun, dass analog zum Rückgang der Schülerzahlen im Land Brandenburg auch die Anzahl der Musikschülerinnen und Musikschüler abnimmt. Immerhin sank in den letzten acht Jahren die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen des Landes um 35 %, von rund 360 000 im Jahre 2000 auf knapp 234 000 im Jahre 2007.

In dem gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Musikschülerinnen und Musikschüler um 23 %, also von 25 000 im Jahre 2000 auf knapp 31 000 im Jahre 2007. Trotzdem wurde die Landesförderung im Jahre 2003 um fast 22 % gekürzt, nämlich um immerhin 724 000 Euro. Der Anteil der fest angestellten Lehrkräfte ging von knapp 58 % im Jahre 2000 auf 45 % im Jahre 2007 zurück, und diese Tendenz setzt sich fort. Die Festangestellten wurden mehr und mehr durch Honorarkräfte ersetzt. Wir gehen aber davon aus, dass die Qualitätssicherung, die Erfüllung des Bildungsauftrags der Musikschulen und eine hohe Identifikation mit dem gesellschaftlichen Auftrag in den Kommunen und Kreisen vor allem durch die fest angestellten Lehrkräfte erreicht werden können. Bei Honorarkräften besteht die Gefahr, dass sie als Stundengeber nicht mehr die Belange der jeweiligen Musikschule als Ganzes vertreten können. Das ist nicht ihre Schuld. Es gibt nach wie vor engagierte Honorarkräfte, die sich auch darum kümmern. Aber es werden in der Regel keine Leistungen über den Musikunterricht hinaus, also Wettbewerbe, Auftritte, Chorlager, Bildungsreisen usw., vergütet. Das ist eine eindeutige Benachteiligung der Honorarkräfte. Es besteht auch die Gefahr, dass Honorarkräfte als preiswerter Ersatz gegen Festangestellte ausgespielt werden könnten.

Deshalb und weil dem Landesverband der Musikschulen die Qualität der musikalischen Bildung von der Früherziehung über die Talenteförderung bis hin zur Studienvorbereitung am Herzen liegt, hat dieser Verband unter dem Vorsitz von Minister a. D. Enderlein immer wieder Vorschläge dafür erarbeitet, wie die Stellung der Honorarkräfte verbessert werden könnte. Dabei geht es vor allem um Folgendes:

Honorarkräfte sollten eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und in den Ferienzeiten erhalten. Bisher ist das nicht der Fall. Sie sollten Urlaubsentgelt erhalten und Bildungsurlaub bekommen. Mutterschutzregelungen und Festlegung der Kün

digungsfristen sollten auch für Honorarkräfte an Musikschulen gelten. Der Stundensatz, der, wenn man großzügig rechnet, gegenwärtig bei etwa 15 Euro liegt, muss unbedingt erhöht werden.

Das sind die Forderungen und Wünsche der Musikschulen.

Seit Anfang 2006 haben wir im Vorstand des Landesmusikschulverbandes daran gearbeitet, diese Forderungen als Bestandteil eines erneuerten Musikschulgesetzes in eine sachliche Form zu bringen. Herr Werner und Herr Kuhnert haben als Vorstandsmitglieder ja auch an dieser Arbeit teilgenommen. Im Oktober 2006 schließlich gab es per Beschluss der gesamten Mitgliederversammlung des Musikschulverbandes den Auftrag an die Landtagsabgeordneten Kuhnert, Werner und mich, uns dafür einzusetzen, dass das Musikschulgesetz in einigen Punkten novelliert werden kann.

Erstens ging es um die Berücksichtigung von Angeboten in den Bereichen der bildenden und darstellenden Kunst. Es hat sich gezeigt, dass dieser Punkt unstrittig ist, dass es auch unproblematisch ist, da etwas zu verändern.

Zweitens ging es um die Klärung des Verhältnisses von fest angestellten und Honorarkräften.

Drittens ging es um die Qualitätssicherung über die Festschreibung eines bestimmten Anteils von fest angestellten Lehrkräften an den Musikschulen. 50 % fest angestellte Lehrkräfte waren gewünscht. 30 % fest angestellte Lehrkräfte als Mindestforderung sind der Kompromiss, der in dem Papier, das vor ungefähr einem Jahr erarbeitet worden ist und nur in Kleinigkeiten verändert wurde, jetzt enthalten ist. Später kam noch der Vorschlag hinzu, bestehende Vereinsmusikschulen und Musikschulen im Aufbau im Interesse der Bestandssicherung von einigen Regelungen auszunehmen. Auch das ist Bestandteil des Entwurfs, den wir Ihnen heute vorlegen.

Ich hatte gehofft, dass wir den Text des Gesetzentwurfs mit einem fraktionsübergreifenden Antrag auf den Weg bringen könnten. Offensichtlich gab es da aber einige Kommunikationsprobleme bei SPD und CDU. Das hat also nicht geklappt. Das bedauere ich sehr. Ich glaube, auch der Musikschulverband ist darüber nicht sehr erfreut.

Wir schlagen deshalb vor, den vorliegenden Antrag zur weiteren Qualifizierung in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu überweisen, damit wir in Kürze ein neues, etwas verändertes, modernes Musikschulgesetz im Land Brandenburg haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält jetzt die Abgeordnete Dr. Münch für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Musikschulgesetz des Landes Brandenburg von 2000 ist ein gutes Musikschulgesetz. Das hat auch Herr Dr. Hoffmann noch einmal bestätigt, und das ist Bestandteil des Gesetzent

wurfs. Brandenburg gehört zu den sechs Bundesländern, die überhaupt ein Musikschulgesetz haben. In unserem Musikschulgesetz ist als Einzigem eine Summe fixiert, nämlich 2,6 Millionen Euro, mit der das Land die Musikschulen des Landes bezuschusst.

Die Landesförderung haben wir also festgesetzt. Sie ist nicht weiter abgesenkt worden. Im Übrigen gibt es einen Passus im Gesetz, in dem festgeschrieben wird, dass dann, wenn es zu tarifvertraglichen Erhöhungen oder zu einer nennenswerten Erhöhung der gegebenen Stunden kommt, eine Erhöhung bzw. Anpassung des im Gesetz genannten Förderbetrages erfolgen kann. Die Musikschulen gehören bei uns also zum prioritären Bildungsbereich.

Die Bedeutung, die die Musikschulen für das Land haben, zeigt sich auch darin, dass es möglich war, im Rahmen der Ausschüttung des Sonderfonds aus SED-Vermögen den Musikschulen 2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Das alles zeigt, welche Bedeutung wir dem Bereich der musischen Ausbildung und Erziehung unserer Kinder beimessen, dass dies unverzichtbarer Bestandteil der Erziehung und Bildung der Persönlichkeit ist.

Lassen Sie mich jetzt noch etwas zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sagen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass dieser Gesetzentwurf in einigen Punkten formal nicht dem entspricht, was nach den Kriterien erforderlich wäre. Beispielsweise sprechen Sie darin von Mehrkosten in Höhe von 630 450 Euro. Diese Mehrkosten müssten aber im Gesetz auftauchen; denn da ist ja jetzt schon eine konkrete Summe genannt. Das tun sie nicht. Sie belegen auch nicht, wie diese Mehrkosten tatsächlich zustande kommen. Wenn es darum ginge, einen verlorenen Anspruch auszugleichen, stimmte das auch tatsächlich nicht überein; denn das Gesetz von 2000 wurde inhaltlich nicht verändert. Zwar wurde gekürzt, aber es wurden keine Bedingungen verschlechtert.

Noch etwas dazu. Sie sagen, dass die Zahl der Honorarkräfte zunehme. Auf eine Kleine Anfrage, die ich zu dem Thema gestellt habe, antwortet das Ministerium, dass die Tendenz tatsächlich sinkend sei, dass es also keinen weiteren Aufwuchs an Honorarkräften gebe. Abgesehen davon kann man nicht sozusagen automatisch davon ausgehen, dass Honorarkräfte qualitativ schlechter seien. Man muss da im Einzelfall sehr genau unterscheiden. Wenn es sich beispielsweise wie in Cottbus darum handelt, dass Orchestermusiker zusätzlichen Unterricht an Musikschulen erteilen, so ist dagegen überhaupt nichts zu sagen; denn es ist ja nur von Vorteil, wenn das Lehrerkollegium auch aus jüngeren Kollegen und aus Kollegen, die nur zeitweise unterrichten, weil sie im Hauptberuf anderweitig musikalisch tätig sind, besteht, wenn also solche Kräfte zusammen mit den anderen an einer Musikschule den Unterricht erteilen.

Darin, dass die Bedingungen bzw. die Bezahlung der Honorarkräfte mit der der fest angestellten Kräfte gleichzusetzen sind und dass die Regelung im Musikschulgesetz nicht zu Lohndumping berechtigt, stimme ich Ihnen zu. Man muss allerdings hinzufügen, dass, wie Sie, Herr Dr. Hoffmann, auch selbst gesagt haben, nicht alles per Gesetz geregelt werden kann und auch nicht per Gesetz geregelt werden sollte. Vielmehr sollte

das dort bleiben, wo die Zuständigkeit ist, nämlich bei den Trägern der Musikschulen, sprich: den Kommunen.

Nach Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie eine Regelung im Gesetz dahin gehend, dass mindestens ein Drittel der Lehrkräfte an den Musikschulen fest angestellt ist. Wenn Sie sich die aktuellen Zahlen anschauen, werden Sie feststellen, dass lediglich bei einer Musikschule, nämlich der der Uckermark, diese Quote unterschritten ist. Landesweit liegt der Anteil deutlich höher. Auch hierbei geht es darum, dass sich die Träger vor Ort, die Kommunen, ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst sind.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch das Beispiel Cottbus anführen, weil ich das am besten kenne. Dort beträgt der Anteil der fest angestellten Lehrkräfte mehr als 80 %. In Schwedt - dies führe ich an, weil ich gerade hier meinen Kollegen Bischoff vor mir sitzen sehe - sind es immerhin noch 58 %. Die meisten Musikschulen haben also einen höheren Anteil.

Das ist eine Frage der Verantwortung vor Ort. Aus diesem Grunde möchte ich Sie einfach bitten, dass Sie nicht etwa in einem vermeintlich richtigen Gedanken des Zentralismus meinen, solche Dinge per Gesetz regeln zu können. Vielmehr gehören die Dinge dahin, wo sie von der Selbstverwaltung her auch wahrgenommen werden. Wir haben ja heute Morgen in der Aktuellen Stunde über Volksbegehren und Volksinitiativen bzw. über die Nähe zum Wähler vor Ort gesprochen. Ich möchte Sie dafür gewinnen, Ihre vielen Kollegen, die in der Kommunalpolitik vor Ort tätig sind, dazu zu bewegen, sich dafür einzusetzen, wenn es einer Stadt gelingt, die Prioritäten zu setzen.

Ich spreche wieder vom Beispiel Cottbus. Wir haben im Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ hervorragend abgeschnitten. Herzlichen Glückwunsch auch von dieser Stelle noch einmal an alle Preisträger des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

- Danke schön! Da können Sie gern klatschen. Wir haben mit hervorragenden Leistungen im Land Brandenburg abgeschnitten und das trotz all der Missstände, die Sie beklagen, Herr Dr. Hoffmann.

Es geht darum, dass vor Ort klar wird: Wir sind stolz auf die Leistungen unserer Schüler, wir sind stolz auf die hervorragende musische Ausbildung, die vor Ort möglich ist, und das lassen wir uns etwas kosten.

Cottbus ist hochverschuldet und leistet es sich trotzdem, viel Geld in seine Musikschule zu stecken. Ich möchte Sie alle ermutigen, vor Ort diesem Beispiel zu folgen und sich dort, wo die Kinder und die Eltern sitzen, wo vor Ort musiziert wird die Kommune profitiert von einer Musikschule -, entsprechend einzubringen, damit es zu solchen Missständen nicht kommt. Dazu brauchen wir kein neues Gesetz, sondern ein vermehrtes Engagement vor Ort. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Nun erhält Herr Abgeordneter Nonninger das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

„Wir müssen die Nachmittage unserer Kinder retten und bei ihnen Lust auf Leben wecken durch Musik und weitere kulturelle Angebote.“

Dieses Zitat des hoffentlich allseits bekannten Kriminologen Christian Pfeiffer auf dem vorjährigen Musikschulkongress in Mannheim möchte ich an den Anfang meiner Ausführungen setzen. Damit ist klar: Unsere DVU-Fraktion steht für verlässliche Rahmenbedingungen, und in der Diskussion sollte es keine Tabus geben, wenn es um das Wohl nicht nur unserer Kinder und Jugendlichen geht.

Unsere Fraktion teilt die Einschätzung des Landesverbandes der Musikschulen, dass es gerade die PISA-Studie war, die deutlich machte, dass es neben den Leistungsanforderungen in den Kernfächern auch einer musikalischen kulturellen Bildung als persönlichkeitsbildendem und kreativitätsförderndem Element bedarf. Die Kooperation von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen steht auf der Tagesordnung. Unsere DUVFraktion hat und wird sich weiterhin jedweder Streichungsvorhaben, die dieses Gesetz berühren, verweigern. Wir teilen die Einschätzung des Landesverbandes der Musikschulen, dass unser Landeshaushalt nicht über die Musikschulen saniert werden kann. Wo wirklich gespart werden kann, hat unsere Fraktion bei den Haushaltsdebatten deutlich gemacht.

Wie stellt sich die Situation an unseren Musikschulen exakt dar? Die Landesregierung musste dazu in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im November 2007 Stellung nehmen. Die Landesregierung betrachtet alle Angebote der Musikschulen, die darauf gerichtet sind, vorrangig Kindern und Jugendlichen musikalische Bildung zu vermitteln, Begabungen zu fördern und auf ein mögliches Studium der Musikschule vorzubereiten, als abgesichert. Alle Interessierten - so wird weiter ausgeführt wird ein Zugang ermöglicht werden. Dies wird gewährleistet, indem die Musikschulen jährlich einen Zuschuss von 2,6 Millionen Euro erhalten, der sich nach der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden bemisst. Demnach wird die derzeitige Finanzierung der Musikschulen als gesichert angesehen. Es ist bemerkenswert, dass es den Musikschulen gelungen ist, ihre Schülerzahlen um immerhin 23 % zu steigern.

Doch zurück zu diesem Antrag: In der Ergänzung des § 3 Abs. 3 wünschen Sie eine generelle Aufnahme von Unterrichtsangeboten in den Bereichen der Bildenden und der Darstellenden Kunst. In der Problemanalyse gestehen Sie allerdings selbst ein, dass es gegenwärtig erfolgreiche Praxis an einigen Musikschulen ist, Unterricht in Darstellender und Bildender Kunst anzubieten.

In der Problembeschreibung gehen Sie von weiteren theoretischen Möglichkeiten anstelle von Fakten aus, was beispielsweise in der Formulierung zutage tritt, dass im Rahmen des Gesetzes die Qualität der Musikschulen durchaus sinken könnte. Begründet wird dies mit einem Abbau von hauptamtlichen Stellen zugunsten von Honorarkräften. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage zu den Musikschulen vom November letzten Jahres belehrt uns jedoch eines Besseren. Dort wird zwar eine Zunahme der Honorarkräfte bis 2005 eingeräumt, aber auch vermerkt, dass deren Zahl seitdem tendenziell wieder rückläufig ist.

Des Weiteren verweisen wir darauf - wie auch aus besagter Beantwortung der Kleinen Anfrage ersichtlich -, dass die Personalhoheit für die Musikschulen bei deren Trägern liegt und eine rechtliche Festlegung von Mindestanteilen fest angestellter Musiklehrer die Grenze der Konnexität berührt. Trotz bzw. unabhängig von den von Ihnen avisierten jährlichen Mehrkosten von über 36 000 Euro werden wir uns Ihrem unausgereiften Gesetzentwurf verweigern.

(Beifall bei der DVU)