In der Tat ist der Antrag schon einmal vor gut einem Jahr gestellt worden, und wir haben darüber schon vor einem Jahr diskutiert. Es hat sich in der Zeit bis zum heutigen Tage in dieser Frage nichts, aber auch wirklich nichts geändert. Ich weiß nicht, woher Sie Ihren Wissensstand haben.
Es gibt zu der Frage der Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Tat von einigen Ländern, genannt seien das Saarland und Baden Württemberg, Bestrebungen. Aus dem Grunde ist eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe gebildet worden, die es heute noch gibt. Ich habe den Eindruck, dass diese Bund/Länder-Arbeitsgruppe sehr gewissenhaft arbeitet.
Im September letzten Jahres wurde eine Expertenanhörung durchgeführt. Das Ergebnis der Expertenanhörung ist, dass zwei Studien in Auftrag gegeben worden sind, anhand deren genau belichtet werden soll und wird: Was würde es bedeuten, wenn es zu der Anhebung der Arbeitszeit käme? Was würde es bedeuten, wenn es zu Einschränkungen der Beschäftigungsverbote kommen würde? Man wird sich auf soziale, gesundheitliche und körperliche Auswirkungen konzentrieren. Ich habe schon das Gefühl, dass man mit dieser Frage sehr gewissenhaft umgeht. Das ist die eine Schwerpunktstudie.
Die andere Studie wird sich damit befassen, was in Bezug auf die medizinische Betreuung vor Lehrbeginn und während der Lehrzeit notwendig ist. Ich denke, man macht das sehr gewissenhaft.
Mein politisches Bauchgefühl und auch meine politische Erfahrung sagen mir: Diesen Prozess sollten wir nicht stören. Ich glaube, da wird gute Arbeit geleistet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Krause, der Meinungsbildungsprozess innerhalb unserer DVU-Fraktion ist
noch nicht abgeschlossen. Ich sage Ihnen auch warum, weil Sie meine Frage gar nicht zugelassen haben. Ich hätte nämlich gern eine Antwort auf meine Frage gehabt, wie Ihre Brandenburger Fraktion dazu steht, den Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzes auf Jugendliche bis 21 Jahre auszuweiten. Darauf hätte ich gern eine Antwort; denn wenn Sie dafür sind, müssten wir Ihren Antrag ablehnen.
Vielleicht gehen Sie ja im zweiten Teil darauf ein. Dann werden wir sehen, wie wir uns verhalten werden. - Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen von Frau Lehmann an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Februar 2007 hat DIE LINKE einen Antrag unter der Überschrift „Für eine Stärkung des gesetzlichen Jugendarbeitsschutzes - soziale Schutzrechte von Jugendlichen erhalten und ausbauen“ eingebracht. Das Thema wurde damals aufgegriffen, nachdem Ver.di ähnlich wie DIE LINKE argumentiert und gewarnt hatte.
Bereits in der damaligen Debatte haben wir darauf hingewiesen, dass der Länderausschuss selbst die Auffassung vertreten hat, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz modernisiert werden muss. Das ist bei Gesetzen, die mehr als 30 Jahre gültig sind, mitunter der Fall. Das wissen wir als Landesgesetzgeber aus eigener Erfahrung.
Der vorliegende Antrag beruht auf Spekulationen. Schon in der Begründung wird das erkennbar, wenn Sie darauf verweisen, dass „der bisherige Beratungsstand befürchten lässt, dass es zu einer Aushöhlung des Schutzniveaus kommt.“
Ich verstehe nicht, warum Sie darauf verweisen bzw. besonders betonen, dass sich auch das Land Hessen an den Beratungen in dieser Arbeitsgruppe beteiligt hat. Das hört sich fast so an, als ob es den Jugendlichen in Hessen ganz besonders schlecht ginge. Sie wissen selber, dass das nicht der Fall ist.
Viele Jugendliche sind leistungsbereit. Sie wünschen sich eine gute und solide Ausbildung, um später ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Mit den Neuregelungen im Arbeitsschutz will man auch die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen junger Menschen verbessern. Da dürfte doch auch Ihrerseits nichts dagegen sprechen.
Gar nicht nachvollziehbar ist für mich Ihre Forderung, zu prüfen, inwieweit die Schutzrechte noch ausgeweitet werden müssen. Das würde bedeuten, dass in mehr als 30 Jahren, in denen das Gesetz bislang gültig war, überhaupt nicht auf den Gesundheitsschutz für Jugendliche geachtet worden wäre. Sie verweisen auch auf das Saarland und Baden-Württemberg, die angeb
lich einen weitreichenden Abbau von Schutzrechten anstreben. Auch das ist doch spekulativ, meine Damen und Herren.
Ich kann Ihnen versichern: Niemand wird die Sicherheit der Jugendlichen und den Jugendarbeitsschutz infrage stellen. Die anstehenden Veränderungen werden mit Augenmaß vorgenommen, und sie werden zu einer größeren Flexibilität führen. Junge Menschen, die leistungswillig sind, wollen gefordert werden. Gefährlicher als die Arbeit sind für die Jugendlichen beispielsweise zu hoher Alkoholkonsum und das Rauchen.
Ich frage mich manchmal besorgt, welches Bild DIE LINKE von unseren Jugendlichen hat. Heißt es nicht, dass der Mensch mit seinen Aufgaben wächst? Die meisten Jugendlichen wollen Verantwortung übernehmen; bitte akzeptieren Sie das!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, wir sind uns bezüglich des Inhalts völlig einig. Aber - Frau Lehmann hat es schon gesagt - die Arbeitsgruppe existiert, das Forschungsvorhaben läuft. Es ist definitiv nicht möglich, dass wir sozusagen noch einmal prüfen - bis 30.09. -, sondern wir brauchen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens, um auf sachlicher Grundlage darüber zu diskutieren. Deshalb kann man Ihrem Antrag nicht zustimmen. Das ist das eine.
Die Lebensverhältnisse, auch die von Jugendlichen, haben sich verändert; Herr Karney hat es angedeutet. Es lässt sich oftmals schwer vermitteln - auch wenn wir uns in der Sache einig sind, dass Arbeitsschutz gelten muss -, dass die Arbeitszeiten stringenter sein müssen, wenn man bedenkt, dass die Jugendlichen am Wochenende erst um 24 oder 1 Uhr in die Diskothek gehen. Das ist ja immer das Argument der Arbeitgeberseite. Man muss sehr wohl abwägen und braucht dafür eine fundierte wissenschaftliche Grundlage. Insofern, bezüglich des Inhalts d’accord, aber der zeitliche Rahmen muss eingehalten werden. Danke.
Ich lasse über den Antrag - Drucksache 4/6447 - der Fraktion DIE LINKE „Gegen Abbau von Standards im gesetzlichen Jugendarbeitsschutz“ abstimmen. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei drei Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon heute werden in Deutschland jährlich 800 000 Haushalte ganz oder zeitweise von der Stromversorgung abgeschaltet, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Die Energiepreise steigen und steigen, explosionsartig. In den zurückliegenden drei Jahren erhöhten sich die Kosten für Energie in Brandenburg um rund 30 %. Doch nicht nur aus der öffentlichen Wahrnehmung lässt sich der politische Handlungsbedarf ableiten. Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg kletterte die Teuerungsrate in Brandenburg allein im Juni auf 3,4 % im Vergleich zum Juni des Vorjahres. Das ist der höchste Anstieg seit 14 Jahren.
Die wachsende Inflationsrate ist neben den erhöhten Preisen für Lebensmittel vor allem auf den enormen Anstieg der Energiekosten zurückzuführen. Allein bei den Energieprodukten schlagen dabei vor allem Heizöl und Kraftstoffe, aber auch die Haushaltsenergie mit einem Plus von 8,8 % als Preistreiber zu Buche. Angesichts dieser Entwicklung wird auch in diesem Jahr ein Großteil der Menschen in Brandenburg wieder reale Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben, wobei Brandenburg ohnehin schon zu den einkommensschwächsten Bundesländern zählt.
Die rasant steigenden Strom- und Gaspreise sowie die neuen Rekordmarken bei Preisen für Mineralöl treffen vor allem private Haushalte mit geringem Budget sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Die Preissteigerungen führen die Menschen zunehmend in existenzielle Bedrängnis. Diese Entwicklung können einkommensschwache Haushalte nicht mehr durch Verhaltensänderungen wie Energieeinsparungen auffangen. Wer kaum Geld übrig hat, kann sich auch keine teuren Energiespargeräte leisten. Für meine Fraktion ist Energieversorgung jedoch ein öffentliches Gut, das dauerhaft jedem zur Verfügung stehen muss. Strom und Wärme müssen für alle Menschen bezahlbar sein.
Energie ist ein fester Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, ist wie der Zugang zu Bildung eine Gemeinwohlpflicht und Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Hier muss der Staat eingreifen und über steuerfinanzierte Instrumente oder andere Regelungen für bezahlbare Energiepreise sorgen. Selbst SPD- und CDU-Politiker aller Ebenen erheben entsprechende Forderungen. Vonseiten der Politik wird öffentlich über die verschiedensten Modelle diskutiert, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten.
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die soziale Abfederung von steigenden Energiepreisen für Haushalte mit geringem Einkommen einzu
DIE LINKE hat bereits Vorschläge zur Entlastung der Einkommen gemacht. Ich erinnere an dieser Stelle an unseren Antrag auf Wiedereinführung der Pendlerpauschale in der letzten Landtagssitzung.
Während Bürgerinnen und Bürger bei Strom, Heizung und Sprit ordentlich draufzahlen, kassieren die Energiekonzerne hemmungslos und streichen Rekordgewinne in mehrstelliger Milliardenhöhe ein. Die vier großen Energiekonzerne in Deutschland haben den Markt weitestgehend unter sich aufgeteilt. Es gibt kaum Transparenz oder Preiskontrollen. Die kartellartigen Strukturen in der Strom- und Ölbranche führen zu aberwitzigen Profiten. Im Stromsektor beeinflusst das Monopol hinter der Steckdose die Preise beliebig, behindert den Wettbewerb und erschwert die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Zeche zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Allein im Handel mit Emissionszertifikaten haben die Energiekonzerne im Herbst ca. 10 Milliarden Euro Gewinn gemacht. 1 bis 2 Milliarden davon würden reichen, um Geringverdienern und anderen Bedürftigen das Recht auf eine warme Wohnung und eine bezahlbare Stromversorgung zu sichern.
E.ON edis hat einen Anfang gemacht und als überregionaler und regionaler Stromanbieter über eine freiwillige Selbstverpflichtung 5 000 Haushalte von der Grundgebühr befreit. Das entspricht einem Rabatt von 75 Euro im Jahr. Der Nachweis für eine Berechtigung wurde über die Befreiung von den Rundfunkgebühren erbracht. Leider ist die Quote bereits ausgeschöpft, sodass nach Unternehmensangaben neue Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.
Um die Energiepreise im Zaum zu halten, müssen sie kontrolliert und die enormen Gewinne der Konzerne stärker besteuert werden. Gleichzeitig gilt es, erneuerbare Energien auszubauen. Davon haben wir heute bereits gehört. Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft; denn diese Energie wird lokal bzw. dezentral erzeugt. Heimisch erzeugter Strom aus Wind, Sonne und Biomasse wird immer wirtschaftlicher und sorgt bereits jetzt für sinkende Strompreise.
Darüber hinaus fordern wir, zur Sicherung stabiler Energiepreise Vorschläge zur Entkopplung der Preise von Gas und Öl zu unterbreiten sowie den Ausbau von ordnungspolitischen Maßnahmen für eine verbesserte Kontrolle von marktbeherrschenden Unternehmen zu ergreifen. Dazu wird mein Kollege Ralf Christoffers noch Ausführungen machen.
Die Energieversorgung muss dem Wohl aller Menschen und nicht dem Profit weniger Konzerne dienen. Grund genug, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.