Protokoll der Sitzung vom 15.10.2008

Viertens: Ein sozial ausgewogener Personalabbau über alle Beschäftigtengruppen.

Die große Herausforderung besteht nun darin, trotz des erforderlichen Konsolidierungsbedarfs den Landeswald nachhaltig und kostendeckend zu bewirtschaften sowie die Erfüllung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung sicherzustellen.

In den bestehenden Strukturen kann diese Aufgabe nicht gelingen, und die finanziellen und personellen Eckwerte können nicht erreicht werden. Beharrten wir auf dem Bestehenden, würden Aufgaben nur in ungenügender Tiefe erfüllt, und die Beschäftigten der Landesforstverwaltung wären erheblichen Arbeitszeitverdichtungen ausgesetzt und damit in Teilen auch überlastet. Die schwarze Null für die Bewirtschaftung des Landeswaldes wäre in der jetzigen Struktur nicht erreichbar.

Wir haben uns natürlich die Frage gestellt, ob die notwendigen strukturellen Anpassungen nicht in der bestehenden Rechtsform, dem sogenannten Regiebetrieb, erfolgen können. Alternativ zum Regiebetrieb untersuchte die von uns beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG daher die Rechtsform des Landesbetriebs nach Landeshaushaltsordnung sowie die Anstalt öffentlichen Rechts. Die externen Gutachter kamen nach Abwägung der rechtsformrelevanten Vor- und Nachteile zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Fortführung des bestehenden Regiebetriebs nicht anzuraten sei. Vielmehr ist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen die Einrichtung eines

Landesbetriebs zweckmäßig und zugleich auch ein notwendiger Schritt, um die Landesforstverwaltung fit für die Zukunft zu machen.

Mit dem höheren Maß an wirtschaftlicher Flexibilität und Transparenz im betriebswirtschaftlichen Handeln des Landesbetriebs Forst Brandenburg werden die wesentlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, trotz Stelleneinsparungen sowohl die Nutz- als auch die Schutz- und Erholungsfunktion des Brandenburger Waldes auch weiterhin nachhaltig sichern zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir befinden uns auf unserem eingeschlagenen Weg in guter Gesellschaft. Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits mit positiven Erfahrungen gegangen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, ReinlandPfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und auch im Saarland arbeiten Landesforstbetriebe erfolgreich.

Auch die in Brandenburg gegründeten Landesbetriebe im Bereich des Straßenwesens, der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, der Datenverarbeitung und Statistik sowie des Vermessungswesens bestärken uns, diesen Schritt zu gehen.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg soll mit dem vorgelegten Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung zum 1. Januar 2009 errichtet werden. Die Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt gehen zu diesem Datum in Gänze als Betriebsteile in den Landesbetrieb über. Dies ermöglicht es, bis auf wenige Änderungen hinsichtlich der Betriebsleitung, zunächst in den bisherigen Strukturen der Landesforstverwaltung weiterzuarbeiten und hier die Kontinuität der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

Die weiteren Reformschritte erfolgen mit sozialer Verantwortung. So werden insbesondere die zum Zeitpunkt der Errichtung des Landesbetriebs in der jetzigen Landesforstverwaltung tätigen Beschäftigten - mit Ausnahme der in der obersten Forstbehörde verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dem Landesbetrieb Forst Brandenburg zugeordnet. Eine Sozialauswahl findet dabei nicht statt. Auf Basis der von meinem Haus veranlassten, bereits weit vorangeschrittenen geschäftsprozessorientierten Aufgabenkritik mit regionaler Ausrichtung werden im Jahr 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebs erarbeitet, die dieser dann zum 1. Januar 2010 einnehmen soll.

Alle Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde haben sich mit großem Engagement dieser Aufgabenkritik gestellt und mitwirkend konzeptionelle Vorschläge zur zweckmäßigen Gestaltung des Landesbetriebs Forst Brandenburg erarbeitet. Diese Regionalkonzepte bilden eine hervorragende Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur Aufgabenstruktur und zur inneren Organisation des Landesbetriebs. Hieraus wird deutlich, dass wir die Beschäftigten in keine von oben verordnete Struktur zwingen, sondern diese Struktur mit den Beschäftigten gemeinsam entwickeln wollen, eine Struktur, die ab 2015 - dies, meine Damen und Herren, sage ich ganz offen - mit 1 500 Stellen arbeiten muss, also mit 1 000 Stellen weniger als heutige. Dies bedeutet aber nicht, dass 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung 2015 vor die Tür gesetzt werden. Vielmehr kann der überwiegende Teil der zwingend erforderlichen Stelleneinsparungen durch altersbedingtes Ausscheiden und Altersteilzeit erbracht werden. Darüber hinaus wird es unvermeidbar sein, ge

zielte Personallenkungsmaßnahmen zur Vermittlung von Forstpersonal und Waldarbeitern in andere Teile der Landesverwaltung und auch außerhalb dieser einzuleiten. Die bereits erzielten Erfolge bei flexiblem Personaleinsatz begrüße ich sehr, zum Beispiel die Tätigkeit von Waldarbeitern bei Wasserund Bodenverbänden oder den künftigen Einsatz von Forstbeschäftigten im Polizeidienst.

Viele Beschäftigte der Landesforstverwaltung haben den Wunsch geäußert, nach Jahren der Ungewissheit endlich Klarheit und Verbindlichkeit bezüglich der Strukturen der Landesforstverwaltung und damit auch ihrer eigenen Entwicklungsmöglichkeiten zu erlangen. Der einzige Weg, der gegenwärtig zu mehr Sicherheit für die Beschäftigten weist, ist die Neuorganisation der Landesforstverwaltung mit der Errichtung des Landesbetriebs Forst Brandenburg. Nur so lassen sich Haushaltskonsolidierung, nachhaltige Bewirtschaftung unseres Brandenburger Landeswaldes, verantwortliches hoheitliches Handeln und gleichzeitig sozial ausgewogenes Personalmanagement auf einen Nenner bringen, nur so unsere Brandenburger Wälder mit all den eingangs genannten segensreichen Wirkungen für Mensch und Natur nachhaltig sichern.

Ich bitte um Zustimmung zur Einbringung der Gesetzesvorlage und um eine angeregte Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen. - Danke sehr.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Wehlan setzt für die Fraktion DIE LINKE fort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden die bisherige Landesforstverwaltung in einen Landesbetrieb Forst Brandenburg überführt und damit zugleich die Kabinetts-, sprich: Regierungsbeschlüsse, zu den Eckwerten der Forstreform bekräftigt. Sie kennen diese Eckwerte, verehrte Damen und Herren der Koalition, ganz genau, haben diesen ja auch nie wirklich widersprochen - im Gegenteil: Unsere Anträge zur Veränderung der Eckwerte wurden in den vergangenen Wochen und Monaten abgelehnt.

Mit dem Landesbetrieb werden der Stellenabbau um 1 100 auf zukünftig nur noch 1 500 Mitarbeiter, die Reduzierung des Zuschusses für den gemeinwohlorientierten und hoheitlichen Bereich von derzeit 78 Millionen auf zukünftig 42 Millionen Euro und die schwarze Null - Herr Dr. Woidke sprach davon - bis 2014 im Bereich der Landeswaldbewirtschaftung - Letzteres ist übrigens das Einzige, was auch von uns als unstrittig empfunden wird, also die schwarze Null bis 2014 im Bereich der Landeswaldbewirtschaftung - vollzogen. Die Gelehrten streiten sich übrigens darüber, ob das nicht auch mit der herkömmlichen Struktur möglich wäre. - Das nur als Anmerkung an dieser Stelle.

Das alles kommt im Gewand eines Gesetzes zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung daher. Erstaunlich, wie wenig Papier erforderlich ist, um über 1 000 Arbeitsplätze abzubauen. Die wenigen Seiten haben es in sich, und die 2 500 Beschäftig

ten der Landesforstverwaltung empören sich zu Recht. Denn am Beginn Ihrer Forstreform stand nicht die Aufgabenkritik, nicht die Beschreibung der zukünftigen Geschäftsfelder und auch nicht die Einbeziehung der Beschäftigten und der Verbände. Am Beginn Ihrer Forstreform stand der Beschluss zum drastischen Personalabbau und zur Reduzierung des Landeszuschusses. Ihre Reform ist reiner Selbstzweck zur Konsolidierung des Finanzhaushalts mittels Kürzung des Personalbudgets.

Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, Herr Minister, gegenüber dem Finanzminister deutlich zu machen, dass sich die Forstwirtschaft mit ihrer speziellen Bedeutung für das Gemeinwohl nur schwer in ein neoliberales Wirtschaftsmodell einbinden lässt. Das liegt, Herr Speer, in der Besonderheit des Wirtschaftens mit dem Naturgut Wald begründet.

(Zuruf von Minister Speer)

Falls Ihnen das entgangen sein sollte: Gegenwärtig gibt es das Landeswaldgesetz noch, was in bestimmten Artikeln mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgehebelt werden soll. Im Landeswaldgesetz geht es um die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion. Hier ist die Gemeinwohlleistung eingeschlossen. Noch im vergangenen Jahr hat der Minister abgelehnt zu sagen, es werden auch Aufgaben wegfallen. Da hatte er uns im Parlament und im Ausschuss erzählt, wir streichen einfach prozentual über alle Aufgaben hinweg. Dass das nicht möglich ist, haben wir schon vor einem Jahr gesagt. Heute haben wir die konkrete Auswirkung in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Das ist einfach die Wahrheit. Da muss man sich auch einmal die notwendige Fachkompetenz einholen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es.

Das dabei immer wieder ins Feld geführte Argument, bezogen auf die Gemeinwohlleistung, das europäische Wettbewerbsrecht fordere das geradezu ein, ist einfach falsch. Sie wissen das auch. Denn Entscheidungen auf europäischer Ebene zu Artikel 86 Abs. 2 des europäischen Gesetzes räumen den politischen Entscheidungsträgern auch in Zukunft erhebliche Freiheiten bei der Definition und der Finanzierung der Gemeinwohlleistungen im Forstbereich ein. Dieser Diskussion aber haben Sie sich bis heute verschlossen.

Mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie den Gesetzgeber, das Parlament, uns Abgeordnete, aus dem, was noch kommt, heraushalten. Wir sollen hier faktisch die „Katze im Sack“ beschließen und Ihnen einen Freibrief geben, einen Freibrief für Personalabbau, für Destrukturierung und Aufgabenstreichung. Stichworte wie Waldumbau, Rat und Anleitung für Waldbesitzer, tätige Mithilfe und Waldpädagogik sollen an dieser Stelle genügen. Das alles sind Aufgaben, die der Gesetzgeber formuliert und wofür die Landesforstverwaltung einen klaren gesellschaftlichen Auftrag hat.

Da Sie sich erneut unserem Antrag zur Unveräußerlichkeit des Landeswaldes verwehrt haben, besteht nach wie vor die große Sorge, dass die Privatisierung des Landeswaldes am Ende dieses Prozesses steht. Es ist ein entscheidender Mangel, dass Sie keine Regelung zur Zuordnung des Forstgrundstocks - sprich: des Landeswaldes - treffen wollen, auch nicht mit diesem Gesetz, Herr Minister.

Sie wollen die tätige Mithilfe - immerhin eine Einnahmequelle in Höhe von über 1,3 Millionen Euro - und die Unterstützung

der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse streichen. Für diese Politik zulasten des Kleinprivatwaldbesitzes werden Sie von der Linken keine Zustimmung bekommen. Wie wollen Sie das den Waldbesitzern und den holzverarbeitenden Unternehmen erklären? Es fand ja gerade die gemeinsame Beratung mit den forstlichen Dienstleistungsunternehmen statt. Für die sind die Förster bisher die vor Ort anerkannten Fachleute bei der Mobilisierung der Holzreserven und bei Auftragsvergaben.

Das Bundesland Thüringen geht genau den umgekehrten Weg und begreift die Landesforstverwaltung auf der Fläche als aktive Wirtschaftsförderung. Wir fordern ein ebensolches Herangehen. Nehmen Sie Ihr Branchenkompetenzfeld Holzwirtschaft endlich ernst!

Wir wollen erstens zukünftig die Einbeziehung des Parlamentes in den weiteren Reformprozess hinsichtlich der zukünftigen Aufgabenerfüllung - insbesondere bei den Gemeinwohlleistungen - sichern. Wir wollen zweitens eine klare gesetzliche Regelung über die Zuordnung des Forstvermögens - sprich: Landesvermögens - und dessen Unveräußerlichkeit. Drittens: Wir wollen die vollständige Sicherung aller sozialen Belange der Beschäftigten einschließlich des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen, und wir wollen das auch in einer Anhörung vor dem zuständigen Fachausschuss mit den Betroffenen und Verbänden öffentlich diskutieren.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Abgeordnete Gregor-Ness erhält für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Vertreter der Brandenburger Forst! Wir alle haben heute Morgen bei Ankunft am Landtag ein Flugblatt erhalten. Ich finde es schon bedauerlich, dass in diesem Flugblatt von der Verantwortung der Abgeordneten die Rede ist und unterstellt wird, wir würden oberflächlich und leichtfertig mit dem Problem Forstreform umgehen. Es gibt, glaube ich, kein Themengebiet, dem wir uns im Ausschuss, in diesem Parlament so oft und so intensiv gewidmet haben wie dem Brandenburger Forst. Wir alle hier im Haus wissen, was uns dieser Forst, diese Brandenburger Wälder eigentlich wert sind. Das hat mit wirtschaftlicher Entwicklung und gewachsenen Holzpreisen nichts zu tun, sondern das ist unser Land Brandenburg, das mit seinem Waldreichtum einen Wert an sich darstellt. Wir werden vielleicht allesamt noch in die Lage kommen, diesen Wert einsetzen zu müssen, wenn das Land mit 3 Milliarden Euro mit in die Verantwortung für die Finanzkrise genommen wird. Denn dann können wir ja locker eine Grundschuld eintragen. Unser Wald gibt das allemal her, ohne dass wir irgendwo an die Substanz gehen müssen. Das nur am Rande.

Forstreform begleitet uns seit Jahrzehnten in diesem Parlament. Wir befinden uns heute nicht etwa am Anfang, sondern am Ende einer Diskussion. Wir sind elf Jahre nach dem WIBERA-Gutachten, zehn Jahre nach Personalüberleitung, ein Jahr nach dem KPMG-Gutachten und nach dem gefundenen Konsensmodell; uns liegen endlich zehn Aufgabenkritiken aus allen Ämtern des Landes vor. Endlich ist es gelungen, von Top

down zu Bottom-up umzukehren. Aber all das wird überhaupt nicht anerkannt und gewürdigt. Ich finde es bedauerlich, dass es heute wieder zu einer Demonstration kommen musste, denn ich habe das Gefühl, dass wir uns auf einen guten Weg gemacht haben.

Der Gesetzestext, der heute vorliegt, ist nur der Anfang eines weiteren Diskussionsprozesses. Die Form einer Anstalt öffentlichen Rechts war nicht gewollt, und auch wir im Parlament haben unsere Zustimmung dazu verweigert. Demzufolge blieb als Alternative ein Landesbetrieb. Ein Landesbetrieb, mit Verlaub gesagt, Frau Wehlan, ist keine neoliberale Veranstaltung. Ein Landesbetrieb wird mit hohen normativen Standards gegründet, und es ist mitnichten so, wie es im Flugblatt der IG BAU suggeriert wird. Dort steht, dass für diese neue Übung - gemeint ist damit der Landesbetrieb - kein verlässliches Regelwerk besteht, das Sicherheit garantiert, Akzeptanz fördert und Mitarbeit gewährleistet, und dass es dementsprechend kein Vertrauen für das „neue Produkt“ des Kabinetts gibt.

Meine Damen und Herren von der Gewerkschaft, ich bitte Sie inständig: Ein Landesbetrieb ist weder eine Übung noch ein neues Produkt, sondern geübte Praxis. Landesbetriebe arbeiten in diesem Land erfolgreich. Sie haben wichtige wirtschaftliche Aufgaben und sind mit hohen Kompetenzen ausgestattet, gewährleisten ein Maß an Flexibilität, das wir bisher gar nicht kannten, und sind transparent vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Haushaltsführung. Unsere Landesbehörden müssen aufgelöst werden, wenn wir diese Aufgabe übertragen wollen. Dafür haben wir ein Landesorganisationsgesetz, das alle Schritte dafür vorschreibt. Hat das Land hoheitliche Aufgaben, muss es diese mit Weisungsvorbehalt unterlegen. Dementsprechend brauchen wir auch diesen Passus im Gesetzestext.

Die bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisse - der Minister führte das bereits aus - werden natürlich überführt. Ein Landesbetrieb ist, wie gesagt, keine Übung und kein neues Produkt, sondern gut geübte Praxis.

Im Wirtschaftsbericht der Landesforst, der übrigens mit dem Titel „Wir sind ein Team“ überschrieben ist, ist eine Vision der Landesforstverwaltung beschrieben: Die Landesforstverwaltung Brandenburg ist effizient, bürgernah und der Nachhaltigkeit des Waldes sowie seiner Funktion besonders verpflichtet.Dieser Leitsatz sollte Anleitung für unser Handeln im Parlament und für das Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters sein. Um diesem Leitbild zu genügen, müssen wir Verlässlichkeit, Langfristigkeit und verbindliche Rahmenbedingungen garantieren.

Eine solche Garantie für Verlässlichkeit bietet unser heute zu diskutierender Entwurf für die Errichtung eines Landesbetriebes. Sicherlich ist dieser Entwurf noch diskussionswürdig, denn - ich schließe mich an - es kann nicht einfach in den Raum gestellt werden, dass zum Beispiel tätige Mithilfe zu streichen ist. Wir haben unendlich viele Kleinwaldbesitzer, die unbedingt Unterstützung brauchen.

Ich frage die IG BAU: Warum schwächen Sie Ihre Verhandlungsbasis? Wir brauchen einen geschlossenen Sozialtarifvertrag über alle Bereiche unserer Landesverwaltung. Dazu sind wir angetreten. Natürlich kann sich im Laufe der Verhandlungen ergeben, dass für einzelne Beschäftigtengruppen spezifische Regelungen notwendig sind; das kann bei Lehrern sein,

und das kann im Forst sein. Aber wir müssen doch erst einmal herauskristallisieren: Wo liegen diese Knackpunkte, wofür brauchen wir Extraregelungen? Seien Sie bitte als Gewerkschaften geschlossen und verhandeln Sie geschlossen! Nur so können wir unserem Ziel eines geschlossenen Sozialtarifvertrages für alle Mitarbeiter der Landesverwaltung näher kommen. Da haben Sie unsere volle Unterstützung. Bitte zersplittern Sie sich nicht und fordern nicht heute pauschal einen eigenen Tarifvertrag, wenn Sie noch nicht einmal die Eckpunkte des zu erwartenden Sozialtarifvertrags für die gesamte Verwaltung kennen!

In diesem Sinne wünsche ich uns für die Beratungen eine konstruktive Art der Diskussion. Sie können sicher sein: Der Gesetzentwurf verlässt dieses Parlament nicht so, wie er heute eingebracht worden ist. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Der Abgeordnete Norbert Schulze erhält für die DVU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung des Landes Brandenburgs ist, so meinen wir von der DVU-Fraktion, ein weiterer Schritt in Bezug auf die Weiterführung der Forstreform. Es ist zweifellos aber heute schon davon auszugehen, dass der Entwurf keinesfalls mit der späteren Endfassung identisch ist.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte ich hier mit aller Deutlichkeit erklärt, dass wir grundsätzlich für Reformen sind, wenn es um den Fortschritt geht und zum Wohle und Nutzen unserer Mitbürger ist. Seinerzeit wurde von mir auch deutlich gemacht, dass nicht jede Reformidee gut sein müsse und sich positiv auf die Entwicklung auswirke, aber genau das gelte es zu ergründen und zu diskutieren. Das fällt jedoch in die Kompetenz der Fachgremien im Ministerium und des Fachausschusses im Landtag.

Die Errichtung eines Landesbetriebes Forst Brandenburg ist durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, zumal ein solcher Schritt auch ein wesentlicher Beitrag zur Vereinheitlichung der brandenburgischen Landesstrukturen sein könnte. Unter Buchstabe A des Gesetzentwurfs werden dabei einleitend die bereits gegründeten Landesbetriebe Straßenwesen, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Datenverarbeitung und Statistik oder Vermessungswesen als gute Beispiele angeführt.

Bei allen positiven Aspekten darf jedoch keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass über dem gesamten Reformvorhaben das Damoklesschwert der Geldknappheit schwebt und diese finanzielle Misere letztendlich auch mit ursächlich für den Reformzwang sein dürfte.

Meine Damen und Herren, gerade unter diesem Zwang ist die Gefahr schneller Entscheidungen mit entsprechenden Negativfolgen umso größer. Deshalb ergeht von unserer Seite die eindeutige Erklärung an die Landesregierung: Unsere Fraktion wird den Gesetzentwurf in all seinen Punkten sehr kritisch be

trachten und begleiten. Reformen ja, aber wirtschaftlich sinnvoll und keinesfalls zum Nachteil unserer Bürger im Land Brandenburg und der Arbeitnehmer in der Forstwirtschaft! Finanzpolitische Zwänge allein sind allzu oft die Ursache einer späteren krisenhaften Entwicklung in der Wirtschaft und eines sozialen Niedergangs ganzer Bevölkerungsschichten gewesen.