Protokoll der Sitzung vom 15.10.2008

trachten und begleiten. Reformen ja, aber wirtschaftlich sinnvoll und keinesfalls zum Nachteil unserer Bürger im Land Brandenburg und der Arbeitnehmer in der Forstwirtschaft! Finanzpolitische Zwänge allein sind allzu oft die Ursache einer späteren krisenhaften Entwicklung in der Wirtschaft und eines sozialen Niedergangs ganzer Bevölkerungsschichten gewesen.

Aus dem Gesagten ist unschwer zu erkennen, dass wir der Überweisung an den Fachausschuss zustimmen, weil wir insgesamt für eine allseitig effektive Forstwirtschaft im Land Brandenburg eintreten.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält nun der Abgeordnete Helm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Diskussion zur Sache hat wieder gezeigt, dass die unterschiedlichen Sicht- und Nutzungsweisen des Waldes als Spiegel der Zeit seit jeher nicht immer konfliktfrei sind. Konflikte auszutarieren und Lösungsansätze zu finden war und ist Aufgabe der Forstverwaltung und der Politik. Es ist immer besser, wenn dieser Prozess von den Fachpolitikern gemeinsam mit dem Finanzminister gestaltet wird, als wenn er diesem allein überlassen wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Abschluss der seit mehr als zehn Jahren, eigentlich seit 1990 geführten Diskussion gefunden werden. Was wurde in dieser Zeit in Sachen Forstreform nicht alles diskutiert, wie viele Gutachten haben, nicht nur hier im Parlament, eine Rolle gespielt! Es gibt keinen Fachbereich, der so lange so intensiv, so kontrovers diskutiert und begutachtet wurde wie der Forstbereich.

Daher verstehe ich nicht, dass verschiedene Lobbygruppen dem Land bzw. uns unterstellen, wir hätten den Brandenburger Wald im Stich gelassen. Es hat keine Reform gegeben, über die hier nicht debattiert worden ist, auch dank der vielen Anträge der Linken, bis hin zu einer unterstellten Privatisierung des Landeswaldes.

Ich habe heute den Eindruck - das sage ich Ihnen ganz ehrlich -, dass in diesen zehn und mehr Jahren nicht nur nach vorn diskutiert worden ist, sondern dass vieles auch zerdiskutiert worden ist. Selbst die Arbeitsgruppe zur Fortführung der Forstreform kommt in ihrem Abschlussbericht vom November letzten Jahres zu der Feststellung, dass Reformvorhaben in Forstverwaltungen anderer Bundesländer kurzfristiger als in Brandenburg umgesetzt werden. In dieser Runde saßen bekanntlich alle Beteiligten, auch Gewerkschaftsvertreter.

Wir stehen heute vor der Frage: Soll dieses Spiel - auch mit der Unsicherheit der Betroffenen - weitergeführt werden, oder ziehen wir hier mit aller Konsequenz einen Schlussstrich? Meine Fraktion zieht Letzteres vor.

Meine Damen und Herren von der Linken, ich kann schon verstehen, dass Sie kein Interesse an einem Abschluss der Debatte über die Forstreform und an einer von der Mehrheit der Betei

ligten getragenen Lösung haben. Denn gerade mit der Unzufriedenheit von Betroffenen - bei jeder Reform gibt es Unzufriedenheit - lässt sich vortrefflich Politik machen.

Frau Wehlan, eigentlich ist es gut, dass Sie sich zur schwarzen Null bekennen. Aber Sie haben eines vergessen: Um die schwarze Null zu erreichen, braucht man einen Weg dorthin; ohne schafft man es nicht. Die Verwirklichung all dessen, was Sie in Ihrer Rede angeführt haben, würde eher dazu führen, dass die Null noch roter würde, als sie schon ist.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Sie haben hier Horrorszenarien an die Wand gemalt und behauptet, es gebe Defizite im Wald, der Gemeinwohlaspekt werde infrage gestellt, der Finanzhaushalt diene einem Selbstzweck und, und, und. Sie haben Dinge herbeigeredet, die so nicht da sind.

Ich bin Forstwirt und Waldbesitzer. Durch die Gesetzgebung bzw. die Reform sehe ich mich nirgendwo benachteiligt. Es trifft nicht zu, was Sie der Landesregierung bzw. der Forstpolitik des Landes unterstellen. Ihre Vorwürfe in dieser Form muss ich zurückweisen.

(Beifall des Abgeordneten Lunacek [CDU])

Man kann nicht jeden Vorschlag, jede Lösung, die auf den Tisch kommt, ablehnen und zerreden, um bei der nächsten Variante, die auf den Tisch kommt, den Möglichkeiten nachzutrauern, die mit der vorangegangenen doch gerade erst zerredet wurden. Ich denke dabei an die Fragen des öffentlichen Dienstrechts, die natürlich in einer Anstalt öffentlichen Rechts, die aber nicht gewollt war, anders als in einem Landesbetrieb hätten umgesetzt werden können.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Dennoch sehen wir im Landesbetrieb eine eigenständige Einrichtung, die nicht unter Haushaltsvorbehalt steht. Sie muss natürlich darauf hinarbeiten und lernen, auf eigenen Füßen zu stehen. Was der private Waldbesitzer kann, nämlich eine schwarze Null schreiben, muss die Landesforstverwaltung doch erst recht können.

Ich frage mich, wieso wir 500 Waldarbeiter brauchen. Für meinen Wald brauche ich, bezogen auf die Fläche, nicht einmal die Hälfte. Warum geht das im privaten Bereich und nicht im Landeswald? In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass wir den Kündigungsschutz nur gewährleisten können, wenn wir für die Waldarbeiter auch andere Geschäftsfelder erschließen. Anderenfalls ist der Finanzminister doch in der Situation, Kündigungen aussprechen zu müssen. Das sollte man sich einmal überlegen. Man muss abwägen, was für die Waldarbeiter und alle Forstbediensteten günstiger ist. Da Aufgabenkritik Teil der Personalstrukturplanung ist - auch eine Forderung von uns -, bin ich schon der Meinung, dass dieser Aspekt zu beachten ist.

Wir haben im Agrarausschuss noch viel Zeit, um Hinweise bzw. Einwände, die von außen kommen, zu bearbeiten und auszudiskutieren. Auch ich gehe davon aus, dass das Gesetz im Detail anders aussehen wird. Wir werden uns dieser Aufgabe verantwortungsbewusst stellen. Alle Hinweise fließen ein, da

mit wir eine gute Reform im Forstbereich zustande bringen, die funktioniert und Bestand hat. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Die Aussprache ist beendet.

Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6784 an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Der Überweisung wurde einstimmig zugestimmt.

Wir können damit Tagesordnungspunkt 11 schließen, und ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Versorgungs- fondsgesetz - BbgVfG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6788

1. Lesung

Herr Minister Speer erhält das Wort und beginnt damit die Aussprache.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zu: Heute ist nicht der beste Tag, um einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem wir beabsichtigen, einen Fonds aufzulegen und mit diesem am Kreditmarkt, der heute Morgen verrissen wurde, zu arbeiten.

Aber klar ist: Wir müssen - wie auch immer - Vorsorge treffen für die steigende Zahl der Versorgungsempfänger im Land Brandenburg. Derzeit ist die Zahl überschaubar, da meist nur Beamte, die nach 1990 aus dem Westen zu uns gekommen sind, in Pension gehen. Die Beamten aus dem Osten sind meist jünger; denn für zum Zeitpunkt der Wende ältere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes war die Altersgrenze für die Verbeamtung zu hoch. Demzufolge gehen noch nicht so viele in Pension.

Wir haben wegen der Ansprüche aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen jährlich ca. 400 Millionen Euro zu zahlen. Dieser Betrag wird kontinuierlich abnehmen; das ist eine Frage der Biologie. Gleichzeitig wird die Zahl der Versorgungsempfänger steigen, die nach 1990 neu in das System gekommen sind. Ich weiß nicht, wann genau, aber zwischen 2016 und 2018 werden sich die - zunehmenden - Neufälle mit den - abnehmenden - Altfällen kreuzen. Dann wird es - je nach Entwicklung der Größenordnung unserer Zuschüsse und in Abhängigkeit von der Inflationsrate - zu einem Aufwuchs kommen.

Mit der Annahme von 1 % Versorgungsaufwuchs haben wir sehr vorsichtig gerechnet und sind - ungefähr für das Jahr 2025 - auf

ca. 750 Millionen Euro gekommen. Ich gehe davon aus, dass der Betrag, was die jährlichen Belastungen angeht, eher bei 1 Milliarde Euro liegen wird.

Dafür muss Vorsorge getroffen werden. Wir gehen davon aus, dass es sinnvoll ist, entsprechend dem Prinzip der Vorsicht und im Sinne der Vorsorge keine übertriebenen Zinserwartungen zu hegen, sondern nur mit dem zu planen, was man bei größtmöglicher Sicherheit am Kreditmarkt erzielen kann.

Dazu braucht es eine Ermächtigung. Die Landesregierung erbittet diese mit dem Gesetzentwurf. Die von uns im Jahr 2007 erwirtschafteten 400 Millionen Euro werden wir als Erstes in den Fonds einlegen und dann, je nach Haushaltslage - das werden wir uns Jahr für Jahr anzuschauen haben -, erneut Beträge dazugeben.

Wir haben uns innerhalb der Landesregierung verpflichtet, dass wir bei Haushaltsaufstellung jeweils den versicherungsmathematisch errechneten Betrag neben den Haushaltsentwurf legen, um einschätzen zu können: Tun wir genug oder nicht? Wir haben bei der letzten Berechnung einen Betrag ermittelt, der - wenn man 2020 die volle Leistungsfähigkeit haben wollte bei 267 Millionen Euro jährlich liegen würde, den wir zurücklegen müssten. Das ist natürlich eine gewaltige Aufgabe und in Anbetracht unserer Finanzplanungen derzeit nicht leistbar, aber es zeigt die Aufgabe. Demzufolge werden wir das Jahr für Jahr dann versicherungsmathematisch errechnen, um es neben die Haushaltsplanung zu legen und die Aufgabe zu zeigen.

Darüber hinaus wird ab dem Jahre 2010 - also mit dem Inkrafttreten des nächsten Haushalts, der wahrscheinlich erst Anfang 2010 verhandelt wird - die Neuverbeamtung in Angriff genommen. Alle Verbeamtungen, die ab dem Jahre 2010 vorgenommen werden, müssen dann mit einem festen Betrag berücksichtigt werden. Der Stock, der zur Verfügung steht, um einen solchen Fonds zu speisen, wird sich dann auch aus dieser Zahl definieren.

Insgesamt ist es also ein notwendiges Vorhaben, verbunden mit der Bitte um Gewährung der entsprechenden Freiheitsgrade, die wir brauchen, um mit dem Geld vernünftig, aber auch entsprechend der Möglichkeiten, die der Markt bietet, agieren zu können, um den größtmöglichen Ertrag für die Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg sicherzustellen.

Ich denke, wir werden über dieses Gesetz in den Ausschüssen sehr intensiv reden, weil ich ja weiß, dass es auch über die Vorschläge der Landesregierung hinausgehende Überlegungen gibt, was die Pflichten, jährlich zuzuführen, betrifft. Auch über den Einstiegszeitraum für die Säule der neu zu Verbeamtenden ist zu reden. Darüber wird es intensive Diskussionen geben, sicherlich auch über die Frage, ob das zeitgemäß ist. Ich glaube, dass das Paket, das wir heute morgen besprochen haben, dazu dient, den Kreditmarkt zu stabilisieren, den Finanzmarkt zu stabilisieren, damit dann solche Geschäfte in der Größenordnung, wie wir sie anstreben - also 2 % über dem, was wir am Kreditmarkt zahlen müssen -, abgewickelt werden können. In dem Sinne wünsche ich interessante, intensive Diskussionen in den Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Schwacher Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Nun erhält der Abgeordnete Christoffers für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ob der Tag ungünstig ist oder nicht, sei dahingestellt, eines ist mit Sicherheit richtig: Der Gesetzgeber - die öffentliche Hand - ist verpflichtet, für die Altersbezüge der Beamten Vorsorge zu treffen, sodass sie gezahlt werden können. Insofern ist die Einrichtung einer derartigen Vorsorge völlig unstrittig zwingend notwendig. In zehn Bundesländern ist das bereits Realität.

Zweitens: Ich teile Ihre Skepsis, dass die in der Gesetzesbegründung ausgewiesenen Beträge wirklich ausreichen, dass wir also im Jahre 2035 mit „nur“ 750 Millionen Euro Pensionslasten zu rechnen haben. Das wird höher liegen, weil: Sie haben bezüglich der jährlichen Steigerungen sehr konservativ gerechnet. Davon, dass dies eintritt, gehe ich nicht aus. Die Steigerungen werden - zumindest im Durchschnitt - über 1 % liegen.

Drittens: In der Koalitionsvereinbarung war ursprünglich vorgesehen, einen derartigen Fonds erst ab 2010 einzurichten. Das heißt, man hätte das Problem normalerweise noch einmal verschoben, und zwar auch vor dem Hintergrund der haushaltstechnischen und haushaltsfinanzpolitischen Situation, weil man keinen Spielraum sah, diese dringend notwendige Vorsorgemaßnahme jetzt auch politisch umzusetzen. Es wäre bedauerlich gewesen, wenn es so gekommen wäre. Wir hätten noch mehr Zeit verloren, diese notwendige Vorsorgemaßnahme zu realisieren. Insofern bin ich froh, dass Sie von der Koalitionsvereinbarung abgewichen sind und wir bereits 2008/2009 diesen Fonds einrichten.

Viertens: Ich freue mich auch auf die Debatte im Ausschuss. Sicherlich wird es da auch um Anlagestrategien gehen, die der Fonds zu verfolgen hat; das ist völlig klar. Ich gebe ehrlich zu: Mich beunruhigt einiges bzw. zumindest hätte ich eine Reihe von Nachfragen. Man will sich an den Regelungen der Versicherungswirtschaft orientieren. Die Versicherungswirtschaft darf gegenwärtig 35 % ihres Vermögens im Risikobereich einsetzen. 35 % wären mir für eine Fondslösung des Landes Brandenburg zu viel; das will ich deutlich sagen. Darüber werden wir uns mit Sicherheit verständigen müssen.

Wir werden uns über Risikoklassen verständigen müssen: Hoch-, Mittel- oder Höchstrisiko. Ich schließe Letzteres einmal aus. Ich habe keine Lust darauf, dass der Fonds möglicherweise in Bereiche hineingeht, wie einige Kommunen es handhaben - wie heute auch der „Süddeutschen Zeitung“ zu entnehmen ist -, die nicht mehr nur über Zinshöhen gewettet haben, sondern auch noch über die Struktur der jeweiligen Zinsen in der Zinshöhe. Ich sage: Das ist die Spekulation mit der Möglichkeit einer Möglichkeit und das mit einer Wahrscheinlichkeit. In solche Bereiche werden wir nicht gehen; das ist klar. Trotzdem werden wir uns hier über Anlagestrategien austauschen müssen.

Fünfte Bemerkung: Wir haben aus meiner Sicht auch keine andere Chance. Die haushaltspolitische Situation wird es uns auch aufgrund der Unwägbarkeit von Konjunkturentwicklung und Steuereinnahmen über 40 oder 50 Jahre im Schnitt nicht

ermöglichen, jährlich ohne größere Problemstellungen Summen zwischen 750 Millionen und 1 Milliarde Euro de facto aus dem Haushalt bereitzustellen. Deshalb gibt es keine andere Chance, als diesen Fonds jetzt einzurichten.