Immer, wenn ich unterwegs bin, bemühe ich mich auf beiden Seiten um Verständnis für die andere Seite. Es besteht, so glaube ich, ein bisschen die Sorge, dass man sich gegenseitig Arbeit wegnimmt. Das ist durchaus schwierig. Ich finde es absolut kontraproduktiv und würde mich freuen, wenn der Anteil, der sicherlich nicht so hoch ist, wie ich es mir wünsche - das kann ich jetzt schon sagen -, steigen würde; denn ich glaube, dass diese beiden Partner unbedingt zusammengehören, wenn wir erfolgreich sein wollen.
Da vereinbart wurde, keine Debatte zu führen, lasse ich über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/6794 abstimmen. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Ich weise darauf hin, dass sich die Mitglieder des Haushaltsund Finanzausschusses jetzt im Raum 701 zu einer kurzen Ausschusssitzung treffen, während alle übrigen bis 13 Uhr in die Mittagspause entlassen sind. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3.
Bericht über die Prüfung, ob eine Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen Bereich bei der für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zuständigen Stelle unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Berlin finanzielle Einsparpotenziale bringen würde und ob diese daher sinnvoll wäre (gemäß Beschluss des Landtages vom 22. November 2006 - Drucksache 4/3654-B)
Während er an das Rednerpult tritt, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Pückler-Gymnasiums Cottbus, die am heutigen Nachmittag bei uns sind. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Beratung stehen heute zum Ersten der Bericht der Landesregierung über die Prüfung, ob eine Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich mit der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten sinnvoll wäre, und zum Zweiten der Antrag der Fraktion DIE LINKE: Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich.
Dieses Thema ist in der Öffentlichkeit sehr emotional diskutiert worden. Es ist rechtlich nicht ganz einfach. Derzeit läuft ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof. Ich stelle fest: Für den Landtag scheint es nicht so wichtig zu sein. Wenn ich mir vorstelle, wie lebhaft wir darüber diskutiert haben, muss ich sagen: Das ist so.
Nun haben wir Ihnen den Bericht vorgelegt und damit dargetan, dass eine Zusammenlegung der Aufsicht über den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich grundsätzlich möglich ist. Es geht um die Frage, ob es sinnvoll ist und ob es zum gegenwärtigen Zeitpunkt richtig ist.
Unstrittig zwischen den Parteien ist Folgendes: Wenn man beide Bereiche zusammenlegt, muss die Verfassung des Landes Brandenburg zur Frage der Rechtsaufsicht bei der Aufgabenwahrnehmung nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz, des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Datenschutz geändert werden. Das ist unstrittig.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, was unsere Verfassung vorsieht bzw. was Sie beschlossen haben. Damals wurde nur von „dem“ Datenschutzbeauftragten gesprochen, Frau Beauftragte. Wenn ich das jetzt zitiere, zitiere ich aus der Verfassung; nicht, dass mir ein Vorwurf gemacht wird, ich würde mich nicht geschlechtsneutral ausdrücken. Dort heißt es:
„Er“ - der Landesdatenschutzbeauftragte - „kann sich jederzeit an den Landtag wenden. Alle Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen sind verpflichtet, ihm auf Verlangen Akten und sonstige amtliche Unterlagen vorzulegen und herauszugeben, Auskunft auch aus Dateien zu erteilen sowie Zutritt zu allen Diensträumen zu gewähren.“
Diese Aufgabenwahrnehmung ist unstrittig. Es geht um die Frage, wie wir mit dem Bereich umgehen, den wir allgemein als den Bereich der Wirtschaft bezeichnen.
In Berlin, wo man aufgrund einer geänderten Verfassungslage und einer anderen Gesetzeslage den Datenschutz zusammengeführt hat, hat man etwas anderes gesagt. Dies möchte ich hinzufügen, weil wir über die Unabhängigkeit sprechen. Dort heißt es:
„Er untersteht insoweit der Rechtsaufsicht des Senats, die entsprechend der §§ 10 bis 13 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes ausgeübt wird.“
Ich möchte noch einmal sagen, dass es im Kern um Folgendes geht: Im Bereich der öffentlichen Verwaltung überprüft der LDA oder die LDA im Auftrag des Parlaments, und das Parlament kann auf verschiedene Art und Weise sanktionierend eingreifen. Die Mittel kennen Sie.
Es geht jetzt um die Frage, ob der oder die LDA hier eine Möglichkeit bekommt, in ordnungsrechtlichen oder möglicherweise sogar in strafrechtlich bewehrten Fragen tätig zu werden. Inwieweit dies unter der Verantwortung des Parlaments oder unter der Verantwortung der Verwaltung geschieht, ist eine Frage, die geklärt werden muss. Darum unterliegt dies in Berlin der Rechtsaufsicht des Innensenators.
Man könnte sich auch eine völlig andere Regelung vorstellen, wenn wir das Datenschutzgesetz wirklich verschärfen wollen, dass das zuständige Innenministerium, das mit Ordnungsrecht qua Amt zu tun hat, in diesem Bereich die Rechte mit wahrnimmt, wenn sie aufgrund eines geänderten Gesetzes größer werden. Das ist der Punkt, um den es im Kern geht.
Eine Entscheidung über die Veränderung für den nichtöffentlichen Bereich soll nach unserer Auffassung erst nach Abschluss des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland getroffen werden. Dieses Verfahren läuft derzeit noch. An dieser Auffassung hält die Landesregierung nachdrücklich fest. Das ist Ihnen auch vorgelegt worden.
Noch bevor der Landtag als Adressat dieses Berichts eine Debatte darüber geführt hat, fand am 2. Oktober dieses Jahres im Innenausschuss des Landtages eine Anhörung zur Frage der Verlagerung von Zuständigkeiten im Bereich des Datenschutzes statt. Dort haben die Vertreter, bei denen die Zuständigkeiten beim jeweiligen Landesbeauftragten zusammengeführt sind, für eine Zusammenführung plädiert. Welche Überraschung!
Der einzige Vertreter eines Innenressorts, das die Aufsicht nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz in Brandenburg innehat, konnte
seine anderslautende Auffassung nicht persönlich vertreten. Vielmehr hat er sich dazu umfassend schriftlich gegenüber dem Landtag geäußert. Insoweit ergibt sich - anders als im Antrag der Linken dargestellt - kein einhelliges Votum der Experten für eine Zusammenlegung. Vor einer solchen Einschätzung sollten zunächst die Stellungnahmen im Innenausschuss ausgewertet werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte an Folgendes erinnern: Der 2. Oktober war ein Donnerstag. Der 3. Oktober war ein Feiertag. Es kann sein, dass Sie an dem Tag nicht gefeiert, sondern gearbeitet haben. Ich nehme jedoch an, dass Sie auch gefeiert haben. Man hatte demnach den 3., 4. und 5. Oktober - das war ein Sonntag. Am 7. Oktober ist Ihr Antrag eingegangen.
Ich will damit nur Folgendes sagen: Eine reine Arbeitszeit zwischen der Anhörung im Innenausschuss und der Auswertung hat es nicht gegeben. Darum bedauere ich, dass Sie die im Innenausschuss durchgeführte Anhörung nicht ausgewertet haben. Demnach hätten wir auch darauf verzichten können. Als Alibi taugt sie dafür nicht.
Wenn man nun die Stellungnahmen vergleicht, dann zeigt sich, dass bei einer Zusammenlegung nicht nur über die Organisation einer Aufgabe zu entscheiden ist. Es geht um verfassungsrechtliche Fragen, wie ich ausgeführt habe. Insbesondere ist dabei an die Frage der notwendigen Rechtsaufsicht zu denken.
Der Vertreter des Innenministeriums Niedersachsen hat sich im Falle der Verlagerung auf die LDA sogar für eine Fachaufsicht ausgesprochen. Wir müssten in Ruhe darüber diskutieren, wie das funktioniert und welche Auswirkungen das hat. Daneben sind auch Auswirkungen auf das Vertragsverletzungsverfahren von Bedeutung. Diese Fragen müssen erörtert werden, bevor über eine Zusammenlegung entschieden wird.
Vor dem Hintergrund der Vorfälle beim Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich entsteht in der Diskussion mitunter der Eindruck, die Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht wäre ein Allheilmittel. Dies ist erwiesenermaßen nicht der Fall. Die Fälle, die öffentlich diskutiert wurden, haben sich außerhalb des Landes Brandenburg ereignet. Gott sei Dank!
- Ja, die öffentlichen Skandale, über die reden wir. Bei uns hat es auch Verstöße gegeben, die wir geahndet haben. Das zeigt: Unser System funktioniert.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei all denen zu bedanken, die im Datenschutz arbeiten und die im Datenschutz gemeinsam erfolgreich arbeiten. Der Bericht der Datenschutzbeauftragten ist für uns nicht immer erfreulich. Der Bericht des Landesrechnungshofs ist für uns auch nicht immer erfreulich. Das aber ist gerade Sinn der Sache. Es geht nicht darum, was erfreulich ist, sondern es geht darum, was zweckmäßig in der Organisation und in der Umsetzung ist.
Betroffen waren in den Fällen, die öffentlich gemacht wurden, vor allem Aufsichtsbehörden, die sowohl für den öffentlichen