Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch dadurch, dass man einen Irrtum ständig wiederholt, wird er nicht wahr, Herr Innenminister. Die öffentliche Anhörung im Innenausschuss am 2. Oktober hat gezeigt, dass das Innenministerium keine Argumente gegen eine Übertragung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auf die LDA hat. Man kann zu EU-Richtlinien stehen, wie man will. Ich denke, keine Fraktion hier im Haus sieht die Regelungswut von Brüssel kritischer als wir. Trotzdem kann es nicht angehen, dass das Innenministerium Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der Datenschutzrichtlinie fleißig weiter ignoriert. Dort steht, dass die Kontrolle für den Datenschutz in völliger Unabhängigkeit wahrgenommen wird. Das bedeutet, dass die Frage der Unabhängigkeit für die Organisation des Datenschutzes von zentraler Bedeutung ist.
Vor den sachlich wie rechtlich nicht nachvollziehbaren Äußerungen des Vertreters des niedersächsischen Innenministeriums waren sich sämtliche Anzuhörenden darüber einig,
dass man dem Recht nur durch funktionelle, wenn nicht gar institutionelle Unabhängigkeit der LDA gerecht werden kann. Dem widerspricht aber, dass die Aufsicht über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes im nichtöffentlichen Bereich der Exekutive zugewiesen ist. Insbesondere ist die Landesregierung in ihrem Bericht mit der Meinung auf dem Holzweg, meine Damen und Herren, dass bei der Aufgabenübertragung auf die LDA diese zumindest der Rechtsaufsicht des Ministeriums oder der Landesregierung unterstehen muss, weil damit angeblich die Aufgaben sozusagen in einen rechtsfreien Raum verlagert würden. Diese Auffassung basiert, das hat der Vertreter der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausdrücklich festgestellt, auf einem groben Missverständnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auffassung vertreten und später mehrfach bestätigt, dass es zulässig ist, bestimmte Verwaltungsaufgaben auf Einrichtungen zu übertragen, die von der Regierung unabhängig sind.
Unsere Landesdatenschutzbeauftragte wurde durch das Plenum direkt gewählt, und durch die Begrenzung ihrer Amtszeit auf sechs Jahre ist sichergestellt, dass ihre Legitimation immer wieder erneuert werden muss. Unabhängig davon, dass unsere Landesdatenschutzbeauftragte seit ihrer Amtseinführung hervorragende Arbeit geleistet hat, besteht auch die sachliche Erfordernis, jede Datenschutzaufsicht ihrer Behörde zu übertragen. Dass die Landesdatenschutzbeauftragte nicht nur bei personellem Sachverstand, sondern auch im Hinblick auf die Zügigkeit und Arbeitsökonomie dem Innenministerium überlegen ist, konnte noch nicht einmal das Ministerium bestreiten. Denn schließlich gab es selbst zu, dass es gerade auf den notwendigen technischen Sachverstand der LDA, der für die Kontrolle des einheitlichen technischen Datenschutzes erforderlich ist, immer wieder angewiesen ist.
Aber auch, was die Beratungskompetenz gegenüber Unternehmen und Verbänden des Privatrechts sowie natürlichen Personen angeht, meine Damen und Herren, ist der Landesdatenschutzbeauftragte wesentlich besser aufgestellt, als die für die Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich zuständige Abteilung des Innenministeriums.
Vor allem im immer wichtiger werdenden Bereich der IT-Sicherheit - das wurde heute schon mehrfach angesprochen kann durch die Zusammenführung die hohe Fachkompetenz bei der LDA auch ökonomisch günstiger genutzt werden, was natürlich zwangsläufig neben personellen Einsparungen beim Innenministerium im Hinblick auf die Arbeitsoptimierung zu nachhaltigen finanziellen Einspareffekten für den Landeshaushalt führen wird.
Die Landesregierung ist daher gut beraten, meine Damen und Herren, ihre starrsinnige Haltung aufzugeben und die wichtige Aufgabe des Datenschutzes an die funktionell unabhängige und kompetente Stelle zu übertragen, also an die LDA.
Wir als Fraktion sind aber der Ansicht - das wurde auch vom Bund gesagt -, dass diese Stelle institutionelle Unabhängigkeit erfahren muss - wie ich auch bei der Anhörung schon angesprochen habe -, wie es zum Beispiel beim Landesrechnungshof ist. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keiner weiß genau, wie die Sache heute auf die Tagesordnung gekommen ist. Wir hatten im Innenausschuss eine Verabredung, dass wir den Bericht im November behandeln, und wir hatten die Verabredung, wie es der Herr Minister schon gesagt hat, dass wir erst einmal die Anhörung auswerten. Insofern ist Ihr Tatendrang schon bemerkenswert.
Nein, Kollege Scharfenberg, zu einer konstruktiven und sachlichen und vor allem verantwortlichen Oppositionsarbeit gehört es auch, sich an Verabredungen und Abmachungen zu halten. Offensichtlich ging es Ihnen nur darum,
heute die Tagesordnung zu füllen, damit wir nicht wieder von der Presse gescholten werden, dass wir faul seien, wenn wir schon um 15 Uhr Feierabend haben. Wahrscheinlich war das der Grund, diesen Antrag heute einzubringen. Ansonsten ist es verantwortungslos, was Sie hier abziehen, Herr Kollege Scharfenberg.
Wir haben uns mit dem Thema hinlänglich beschäftigt, und es gibt sicherlich eine ganze Reihe praktischer Aspekte, aus denen es befürwortet oder befördert werden sollte, darüber nachzudenken, beide Bereiche zusammenzulegen. Die Landesbeauftragte war vor einiger Zeit so freundlich, einige Dinge aufzuschreiben. Sie hat uns auch an verschiedenen Stellen erläutert, wo Überschneidungen liegen und wo der Bürger nicht weiß, wer zuständig ist: Frau Hartge und ihre Behörde oder das Innenministerium. Aber ich denke, man muss dem Bürger deutlich sagen, wo die Zuständigkeiten liegen, auch wenn es nicht immer ganz einfach ist. Aus pragmatischen Erwägungen heraus müssen wir an dieser Stelle also weiterarbeiten und sollten auch überlegen, wie wir zu einer Lösung kommen.
Es gibt dabei aber eine ganze Reihe von Dingen, die beachtet werden müssen, und eine ganze Reihe von Fragen, auf die wir Antworten finden müssen. Es ist immer wieder das Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH genannt worden. Mir geht es nicht darum, Herr Kollege Scharfenberg, Zeit zu schinden, sondern ich denke, man sollte schon so viel Respekt auch vor der europäischen Justiz wie vor der eigenen Justiz haben, dass man ein laufendes Verfahren abwartet und dann entscheidet, wie man mit dem Urteil umgeht. Wenn neun Länder eine bestimmte Regelung haben und sieben eine andere, dann bedeutet das nicht automatisch, dass die sieben Länder, die eine andere Regelung haben, als Sie sie gern hätten, nun schlechter sind oder dass diese Regelungen offensichtlich falsch seien.
Ich habe in der Anhörung die Frage nach der Rechts-, Dienstund Fachaufsicht aufgeworfen. Die ist mir nicht hinlänglich beantwortet worden. Brauchen wir also Rechts-, Dienst- und/oder
Fachaufsicht, und wenn ja, wie soll diese geregelt werden? Daraus ergibt sich auch die Frage nach der Konstruktion. Soll es eine Anstalt des öffentlichen Rechts werden, eine oberste Landesbehörde oder soll sie weiterhin beim Landtag angesiedelt sein? Wir haben es im nichtöffentlichen Bereich - auch das will ich ganz deutlich sagen, das ist eine Frage, die rechtlich bewertet werden muss - mit Ordnungswidrigkeiten, mit Bußgeldern und gelegentlich auch mit Straftatbeständen zu tun. Da muss die Frage geklärt werden: In welcher Art und Weise kann die Landesbeauftragte in diesem Bereich tätig werden, wenn es um strafbewehrte Tatbestände geht?
Das hängt wiederum, Kollege Schulze, mit den Fragen der Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht zusammen, und diese Fragen will ich geklärt haben. Wenn sie eindeutig geklärt sind, bitte schön, dann können wir weiter darüber reden.
Aber Sie merken schon, diese Materie ist - wie es der Minister gesagt hat - rechtlich nicht ganz einfach.
Es geht mit den Vertragsverletzungsverfahren - um noch einmal darauf zu kommen - um die funktionelle oder organisatorische Unabhängigkeit. Die Frage muss ebenfalls geklärt werden. Sie kann nur durch das Vertragsverletzungsverfahren geklärt werden. Insofern, denke ich, sollten wir uns über diese rechtlichen Fragen unterhalten, um Klarheit zu haben.
Es mag ja sein, dass wir in der letzten Zeit sehr viele unangenehme Skandale im Datenschutzbereich hatten. Aber auch da gibt es klare Zuständigkeiten, und man sollte diese Skandale nun nicht mittelbar benutzen, um die Zusammenführung zu legitimieren. Das Beispiel Telekom ist am ungeeignetsten dafür, weil da die Festlegung gilt, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist.
Wir können das alles im Ausschuss besprechen, Kollege Scharfenberg, wir müssen das jetzt hier nicht vor der Öffentlichkeit weiter ausdehnen.
Es ist ja klar, Herr Kollege Scharfenberg, dass der Bericht aus Ihrer Sicht enttäuschend ist. Das kann ich verstehen. Es steht nicht das darin, was Sie gern hören oder lesen wollten.
Eine letzte Bemerkung noch zu Kollegin Stark: Ich bin schon etwas überrascht, dass Sie jetzt hier ins Spiel bringen, dass wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wollen.
Frau Kollegin, ich muss schon staunen. Sie kennen sicherlich die Koalitionsvereinbarung. Darin stehen einige Regelungen.
Wir würden uns freuen, von Ihnen, Frau Kollegin Stark, eine Einladung zu bekommen, damit wir an dem Gesetzentwurf mitarbeiten können. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Ich schließe die Aussprache. Der Bericht der Landesregierung ist somit zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen zu diesem Tagesordnungspunkt ein Änderungsantrag in der Drucksache 4/6827, eingebracht von der DVU, vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Enthält sich jemand? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt. Er ist somit abgelehnt.
Ich rufe den Antrag in der Drucksache 4/6804, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, auf. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich gegen ihn gestimmt worden. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission über ihre Tätigkeit gemäß § 26 Abs. 3 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Branden- burgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG) vom 5.April 1993 (GVBl. 1993, S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. November 2007, GVBl. I/07, S. 193, 203) (Berichtszeitraum: 1. Juni 2007 bis 1. September 2008)
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist der Bericht der PKK zur Kenntnis genommen, und der Tagesordnungspunkt 5 kann geschlossen werden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: