Die Begründung des RBB, der Einnahmeeinbruch liege vor allem an den ganzen Hartz-IV-Empfängern in Brandenburg und den Schwarzsehern in Berlin, steht auf sehr dünnem Eis. Schließlich sagte Herr Baaske in der 41. Sitzung des Hauptausschusses selbst, dass die Zahl der ALG-II-Empfänger in Brandenburg zurückgehe und dass die Schwarzseher angeblich meistens in Zehlendorf säßen. Wie Frau Reim ausführte, mache das die ganze Sache noch ein bisschen lächerlicher.
Wir als DVU-Fraktion verlangen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr weiter von staatlich kontrollierten Rundfunkanstalten gängeln lassen müssen, die ihnen vorschreiben, was sie zu sehen und zu hören haben - und das auch noch per Gebührenentscheid.
Dieser öffentlich-rechtliche Zwang ist schon deshalb seit langem nicht mehr angebracht, als sich die Qualität der öffentlichrechtlichen Rundfunk- und Fernsehangebote in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive denen der privaten Sender angeglichen hat. Das zeigen die Auswahl der Filme, aber auch der Umfang und die Qualität der Nachrichtensendungen und sonstigen Berichterstattungen. Es gibt auf dem privaten Markt mittlerweile wesentlich bessere Angebote, vor allem mit einem breiteren kulturellen Angebot und größerem Informationsgehalt.
Wenn sich der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur auf die Fortsetzung der gemeinsamen Stelle „Jugendschutz.net“ über das Jahr 2008 hinaus beschränkt hätte, hätten wir vielleicht sogar mit uns reden lassen und uns der Stimme enthalten. Weil der Schwerpunkt auch dieses Staatsvertrages wieder einmal auf der Gebührenerhöhung liegt, sehen wir uns gezwungen, uns auf die Seite des Zahlungspflichtigen zu stellen. Alles andere wäre nämlich politisch unglaubwürdig.
Die meisten unserer Bürgerinnen und Bürger können sich der zwangsweisen Gebührenerhebung heute nicht mehr entziehen. Selbst wer ausschließlich private Rundfunkangebote nachfragt oder beruflich oder betrieblich einen Computer oder ein normales Handy benötigt - was heute nicht ganz unnormal ist, sondern ganz im Gegenteil, jeder von uns hat ein Handy -, hält rundfunkrechtlich bereits ein gebührenpflichtes Empfangsgerät vor und ist in die Gebührenfalle geraten. - Dass wir den Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen werden, brauche ich nicht lange zu erwähnen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
für die Medien- und Rundfunkpolitik manchmal umso stärker zu. Es ist eine Materie, die nicht leicht zu verstehen ist. Wenn Sie in diesen Gremien sitzen, werden Sie merken, dass dort eine ganz eigene Sprache gesprochen wird. Das, was die Menschen, die Bevölkerung, interessiert, ist nur, ob die Rundfunkgebühren nach oben oder nach unten gehen und möglicherweise ob das Programmangebot so ist, dass man sich am Abend etwas aussuchen kann, was man gern sieht.
Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der zwischen den einzelnen Bundesländern vereinbart worden ist, hat letztlich zwei Dinge im Zentrum zu regeln: Zum einen einen zusätzlichen Jugendmedienstaatsvertrag, in dem der Jugendschutz verbessert wird, zum Zweiten: Der Anspruch der neun Landesrundfunkanstalten, die wir haben, auf eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 1,69 Euro ist von der Kommission zur Erfassung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in dieser Höhe nicht anerkannt worden. Sie ist mit 95 Cent maßvoll ausgefallen.
Trotzdem lohnt es sich, auch wenn der Zwölfte und Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute nicht zur Debatte stehen, grundsätzlich ein paar Dinge festzuhalten, die die zukünftige Arbeit betreffen. Ich bin ein Parlamentarier, der heute davon spricht, dass sich das Parlament - die Abgeordneten - mehr Arbeit machen muss und dass nicht alles nur den Staatskanzleien, Herr Kollege Appel, überlassen werden sollte. Das Bundesverfassungericht hat in seinem Urteil von 2007 die Rolle der Landesparlamente gestärkt und ihnen die eigentliche Verantwortung für die Regelung des Rundfunks- und Fernsehrechts zugewiesen. Diese Verantwortung bedeutet mehr Arbeit. Die müssen wir ernst nehmen.
Deswegen möchte ich zweitens zum Finanzierungssystem sagen, Herr Kollege Birthler: Es ist schwer, sich vorzustellen, ob man das jetzige System kostenneutral in ein gerechteres und besseres umwandeln kann. Ich bin aber der Meinung, wir sollten der Hoffnung Ausdruck geben, zum letzten Mal eine Gebührenperiode in der jetzigen Regelungsart bis zum Jahre 2013 festzulegen und dann etwas Neues zu haben, nämlich aus strukturellen, organisatorischen Gründen, aus Gründen der Gerechtigkeit und vor allen Dingen auch aus sozialen Gründen.
Halten Sie sich einmal vor Augen, was uns neulich ein Gutachter im Rundfunkrat vor Augen geführt hat: Wie wird der Finanzbedarf der einzelnen neun Landesrundfunkanstalten ermittelt? Ob es der Bayerische Rundfunk, der Westdeutsche Rundfunk, der RBB oder der Norddeutsche Rundfunk sind - sie melden einen Bedarf an und sagen, dass dieser aufgrund von Preissteigerungen, Leistungsangeboten, Programmveränderungen so hoch ist. Deswegen brauchen wir insgesamt eine Gebührenerhöhung um 1 Euro, 1,50 Euro, 90 Cent oder 50 Cent. Diese Bedarfsanmeldungen werden alle in einen Topf geworfen und geprüft. Dann wird insgesamt ein angemessener Betrag ausgerechnet, um den die Rundfunkgebühren erhöht werden können. Aber dabei kann es durchaus sein, wie der Gutachter sagt, dass es zu unangemessener Bereicherung kommt, und zwar insofern, als die Rundfunkanstalten, die nicht so viel angemeldet haben, die zum Beispiel in Gebieten mit 17 oder 18 Millionen Einwohnern empfangen werden, sehr viel mehr aus dem Topf kriegen als der RBB, da Brandenburg mit 2,5 Millionen und Berlin mit 3,5 Millionen Einwohnern nicht so viele Gebührenzahler hat und es sehr viel mehr Ausnahmetatbestände aus sozialen Gründen, Befreiungen gibt und es dann an diesen Stellen nicht ankommt.
Sie haben mich und einige von uns in den Rundfunkrat entsandt. Wir sind nicht nur Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen kulturelle, soziale, wissenschaftliche Kompetenz und dessen Rang wir immer wieder unterstreichen müssen - vor allen Dingen zu den Hauptsendezeiten -, sondern wir müssen uns auch um unseren RBB Sorgen machen. Denn wenn man einen Finanzbedarf, eine Lücke von 50 Millionen Euro hat und diese mit einem Überbrückungsdarlehen von 30 Millionen Euro durch die Landesrundfunkanstalten überbrückt werden kann, während der Rest durch Einsparungen erbracht werden muss, ist das ein Tatbestand, der uns dazu bringt, wegen unserer Regionalsender im eigenen Interesse hier ein neues Rundfunkgebührensystem und eine neue Erhebung und Verteilung vorzusehen.
Ein zweiter Punkt: Wenn Sie in die 50er oder 60er Jahre zurückschauen, stellen Sie fest, da gab es ARD, ZDF und die Dritten Programme, die noch keinesfalls Vollprogramme waren. Heute sind die Dritten Programme alle Vollprogramme. Jede Landesrundfunkanstalt hat vier, fünf, sechs - wir hatten sogar sieben - eigene Rundfunksender. Es ist nicht mehr so, dass ein Rundfunksender unterschiedliche Programmangebote für unterschiedliche Generationen unterbreitet, sondern heute gibt es für jede Richtung, ob das Information, Wissenschaft, Jugend, die ältere Bevölkerung oder Kultur betrifft, eigene Sender. Das alles verursacht Kosten. Deswegen ist es wichtig, dass wir eine Deckelung vorsehen, dass es eine Programmbeschränkung gibt und die Rundfunkanstalten auch angehalten werden, verschiedene Programmteile untereinander auszutauschen.
Meine Damen und Herren, letztlich sollte es für die Haushalte und vor allen Dingen um diese teilweise unwürdige Überprüfung durch die GEZ nicht mehr zu haben - eine Haushaltsgebühr für Rundfunk- und Fernsehgeräte geben und eine Betriebsstättengebühr, die vor allen Dingen den Mittelstand entlasten wird. Diese Dinge müssen wir in den Blick nehmen, meine Damen und Herren. Für den Zwölften und Dreizehnten Rundfunkstaatsvertrag kündige ich schon an, dass sich die CDUFraktionen der deutschen Länder, viel, viel stärker für das Zustandekommen einsetzen werden, als das bisher der Fall war. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gerne diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um den Fokus dieses Hohen Hauses einmal auf ein Thema zu lenken, das sonst sicherlich nicht im Mittelpunkt steht, nämlich Medienpolitik und Medienrecht. Was liegt Ihnen vor? Es ist eigentlich ein relativ dürftiger Staatsvertragsentwurf. Da geht es um die Gebührenerhöhung und die Kontinuität des Jugendschutzes in den Medien.
Man fragt sich manchmal, warum dieses Thema eigentlich so unbeliebt ist? Vielleicht liegt es daran, dass die Medienpolitik häufig über die Rundfunkstaatsverträge gemacht wird. Da gibt es den Neunten, und irgendwann wird über den Zehnten und den Elften verhandelt; jetzt beraten wir schon über den Zwölften. Vielleicht ist es einfach die Bezeichnung, die suggeriert, es
sei ein trockenes Thema. Dabei darf ich Ihnen versichern, es ist wahrlich ein spannendes Thema. Gerade jetzt und in den nächsten Monaten wird das der Fall sein. Das ist aus zwei Gründen so.
Wir beraten jetzt - wie ich bereits sagte - über den Zwölften Rundfunkstaatsvertrag, bei dem es darum geht, inwieweit die Öffentlich-Rechtlichen - gebührenfinanziert, das muss man immer dazudenken - in das Internet, in die digitale Welt reinkommen dürfen. Warum wollen die das? Ganz grobschlächtig gesagt: Die Öffentlich-Rechtlichen wie unser RBB oder das ZDF haben das Problem, dass sie Zuschauer im Alter von 0 bis 10 und ab 60 Jahren haben. Dazwischen spielt sich öffentlichrechtlich kaum noch etwas in den Medien ab. Das liegt daran, dass sich offensichtlich die über Zehnjährigen und die bis Sechzigjährigen hauptsächlich irgendwo im Internet rumtummeln, in das die Öffentlich-Rechtlichen derzeit noch nicht reindürfen, weil es ein neuer Medienweg ist.
Diese Diskussion - das werden Sie vernommen haben - ist gerade in voller Fahrt. Die Ministerpräsidenten sind gehalten, bis zum April nächsten Jahres - das ist eine Forderung der EUKommission - konkrete Vorschläge vorzulegen, wie man da in Zukunft vorgehen soll. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, der notwendig wird. Die Diskussion werden wir auch in diesem Hohen Hause haben - darauf darf ich Sie jetzt schon vorbereiten -, und zwar darüber, inwieweit man die gebührenfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen privilegiert, inwieweit man ihnen die Möglichkeit gibt, in diese neuen Medien reinzukommen, und inwieweit man den Privaten entgegenkommt, die das natürlich als Teufelszeug ansehen und sagen: Es kann nicht wahr sein, dass uns die Öffentlich-Rechtlichen gebührenfinanziert Konkurrenz machen. - Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt, den ich im Rahmen dieses Staatsvertrages noch einmal ansprechen möchte, ist der RBB. Wir haben immerhin erreicht, dass die bereits mehrfach erwähnte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender jetzt Vorschläge vorgelegt und insbesondere eines anerkannt hat, was wir bisher in dieser Republik noch nie hatten: Die KEF hat nämlich bestätigt, dass der RBB gegenüber den anderen Anstalten in dieser Republik ein strukturelles Finanzproblem hat. Die KEF hat gesagt: Die bereits erwähnten Schwarzseher - die übrigens mehr in Berlin und weniger in Brandenburg vorkommen - sind ein Problem des RBB. Das müsst ihr selber lösen. Ihr müsst sehen, dass ihr diese Teilnehmer als Gebührenzahler bekommt.
Aber die KEF hat auch etwas anderes gesagt: In Brandenburg habt ihr das Problem, dass ihr zu viele Befreiungstatbestände habt. - Da kann der RBB sich auf den Kopf stellen und machen, was er will, das kann er nicht ändern. Das sind gesetzliche Vorschriften, die es zum Beispiel Hartz-IV-Empfängern erlauben, an den öffentlich-rechtlichen Medien teilzunehmen. Daran können der RBB und die Länder Berlin und Brandenburg nichts ändern. Deshalb haben sie den ARD-Anstalten den Auftrag erteilt, diesbezüglich für Abhilfe zu sorgen. Die Intendantin hat, wie ich glaube, im Hauptausschuss sehr deutlich gemacht, dass die Schritte, die bis jetzt durch Berlin und Brandenburg veranlasst worden sind, tatsächlich auch helfen innerhalb der Gebührenperiode, die bekanntlich bis 2012 laufen wird.
In diesem Zusammenhang liegt Ihnen jetzt in der Tat der Antrag vor, die Gebühren nicht um 1,68 Euro, wie es ursprünglich einmal von den öffentlich-rechtlichen Sendern beantragt war, sondern um moderate 95 Cent anzuheben. Er bleibt also unter
18 Euro monatlich. Ich glaube, das ist noch tragbar, und darf dafür werben, dass Sie auch eingedenk der Tatsache, dass wir das RBB-Problem, nämlich das Fehlen von 56 Millionen Euro bis Ende 2012, in Angriff genommen haben, dem Gesetzentwurf zustimmen. Es müssen alle Länder bis Ende des Jahres zugestimmt haben, sonst tritt nichts in Kraft. Ich wünsche dem Thema, dass es in den nächsten Monaten auch in diesem Hohen Hause weiterhin heftig diskutiert wird. - Schönen Dank.
Ich stelle die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 4/6876, zur Abstimmung. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Da vereinbart wurde, hierzu keine Debatte zu führen, stelle ich die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 4/6878, zur Abstimmung. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. - Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall.
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 30. September 2008 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors BerlinBrandenburg
Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wer der Beschlussempfehlung 4/6879 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.