Jetzt komme ich zu Ihrem Abschluss. In der Tat hat das Gesetz von Niedersachsen die Diskussion entfacht und andere Länder in die Erwägung gebracht, ähnliche Gesetze vorzusehen. Es hat
auf internen Wegen intensivste Debatten über dieses Gesetz gegeben. Es ist ein Stück Ausfluss dieser Gesetzeslage, welche durch Niedersachsen provoziert worden ist, dass in einem entsprechenden Bundesgesetz, das eigentlich zum Ansatz hat, die Verfahren für die Hochspannungsleitungen planungsrechtlich zu beschleunigen, auch das Anliegen aufgegriffen worden ist, Erdverkabelungen zu erproben. In dieses Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren - 25 Projekte, vier Projekte, die die Ausnahme regeln - wird die Notwendigkeit zur Beschleunigung und die Erprobung aufgenommen, aber alles vor dem Hintergrund, die Gesetzgebungskompetenz, die Regelungskompetenz des Bundes zu stützen.
Ich sage voraus - das ist die Logik im Umgang mit dem Gesetz -, dass, wenn dieses Bundesgesetz demnächst beschlossen wird ich weiß nicht, wann es auf der Tagesordnung steht, aber ich gehe fest davon aus, dass es so beschlossen wird -, das niedersächsische Gesetz seine Wirkung nicht entfalten kann, weil jeder, der sich als Antragsteller zur Verlegung einer Leitung in dem Druck sieht, an der Landesgrenze plötzlich etwas erdverkabeln zu müssen, sich natürlich darauf zurückziehen und sagen wird: Wie ist hier denn nun die übergeordnete Regelungskompetenz des Bundes?
Der Bund macht mit diesem Gesetz klar, dass er nicht beabsichtigt, in diesen Fragen die Kompetenz aus der Hand zu geben. Das ist der Hintergrund der internen Diskussionen. Das sage ich hier ganz offen, und das wissen auch die Niedersachsen. Sie werden sehen, wie das niedersächsische Gesetz angewandt wird. Sie werden sich jetzt auf die drei Projekte beziehen, die sie im Land haben. Sie werden nichts anderes machen. Logisch. Sie haben damit im Grunde genommen ihre Erprobungszeit.
Aber es wird im Umgang mit anderen Projekten ganz konsequent danach verfahren. Sachpolitisch bin ich da sehr nahe dran, unabhängig davon auch die Ergebnisse der vier Erprobungsprojekte zu erfahren, um dann im Ergebnis dieser Regelungen, dieser Erfahrungen zu einem Zeitpunkt X gegebenenfalls zu einer Regelungsnotwendigkeit zu kommen.
Herr Minister, ich bitte auf solche Zwischenfragen nicht zu antworten. Ein bisschen Disziplin müssen wir schon halten.
Das ist also der Hintergrund, und für uns heißt das, dass dieser Antrag abzulehnen ist, weil er letztlich den Eindruck erweckt, dass er nicht nur auf Sand, sondern auf Treibsand steht. Wir haben nicht die Regelungskompetenz.
Wenn Sie glauben, Sie können den Bürgern, die sich aus ehrlichem Herzen, aus ehrlicher Sorge mit den Freileitungen im Norden unseres Landes - in der Uckermark und in der Prignitz - beschäftigen, damit helfen, dann täuschen Sie die Bürger. Das sage ich Ihnen ausdrücklich. Einen Regelungseinfluss auf diese Verfahren haben wir nicht. Nein, wir müssen trotz aller Schwierigkeiten in aller Ehrlichkeit sagen, dass der Ausgleich der Interessen, die Gestaltung der Trasse, die Höhe der Leitungen, die Trassenführung, die Möglichkeiten auch des Interessenausgleichs bei unmittelbarer Benachteiligung in den einschlägigen Planfeststellungsverfahren geregelt und geordnet werden.
Das ist die ehrliche Antwort. Deshalb glaube ich auch, dass die Koalition richtig daran tut, diesen Antrag abzulehnen. Sollte es zu einer Rechtslage kommen, die eine veränderte Handlungsmöglichkeit bietet, ist die Koalition selbst handlungsfähig genug, dies zu tun. - Danke schön.
Vielen Dank. - Da die Diskussion jetzt den Charakter einer Ausschussberatung annahm, habe ich weitere Nachfragen nicht zugelassen, Herr Domres.
(Schulze [SPD]: Deshalb wäre die Überweisung an den Ausschuss auch richtig gewesen! - Beifall bei der Frak- tion DIE LINKE - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE - Schulze [SPD]: Pacta sunt servanda!)
Herr Präsident! Ich kann nicht auf alles antworten, was in der sehr interessanten Diskussion hochgekommen ist.
Meine Fraktion hat nicht beantragt, diesen Gesetzentwurf zu bestätigen, sondern ihn zu überweisen und die Debatte in den Fachausschüssen zu führen.
Herr Schrey, das ist das, was auch in Niedersachsen passiert ist: Natürlich hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, dann sind viele Stationen genutzt worden, und es ist mit Betroffenen - weil der Herr Minister richtigerweise den notwendigen Interessenausgleich angesprochen hat - diskutiert worden. Das war ein langfristiger Prozess. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich verweigern und warum letztlich in einem Gesetzgebungsverfahren diese Möglichkeiten ungenutzt bleiben sollen. Wir wollen doch etwas von der Bevölkerung. Wir wollen, dass sie im Grunde genommen genau diese Probleme lösen hilft und
Die zweite Sache: Herr Minister, ich bin wirklich kein Gesetzgebungsmann, das gebe ich zu, und mir fällt auch das Juristendeutsch schwer. Aber Niedersachsen hat sich damit beschäftigt, hat sogar Rechtsgutachten erstellen lassen, um zu prüfen, ob ihr Gesetzentwurf verfassungskonform ist. Das Rechtsgutachten gab der konservativen Landesregierung Recht, und sie verabschiedeten dieses Gesetz. Daher frage ich: Warum sollen wir das alles wiederholen, was längst geklärte Sache ist, und nicht lieber über die Inhalte streiten? Ich biete Ihnen auch gern an, für diejenigen, die Schwierigkeiten mit der Problematik Erdverkabelung haben, Seminare durchzuführen. Ich nehme sogar kein Geld dafür.
Ich kann Ihnen auch eine Adresse nennen: www.netzausbauniedersachsen.de. Auf dieser Website hat die Landesregierung, weil sie eben um Zustimmung wirbt, noch einmal aufgelistet, was alles bekannt ist. Ich habe einmal Auszüge zu den Technologien, die vorhanden sind, gemacht. Es gibt Länder, die bereits lange Strecken mit den unterschiedlichsten Technologien erdverkabelt haben, und das funktioniert. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel Verluste und auch gesundheitsschädigende Wirkungen in Größenordnungen eingeschränkt werden können und dass die Instandhaltung und die Wartung im Grunde genommen gegen null gehen. Das ist das, was wir brauchen. Wenn sich der Klimawandel und seine Folgen bemerkbar machen, werden wir über die Notwendigkeit und Möglichkeit von Freileitungen nicht mehr diskutieren können.
Deswegen sage ich: Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck - mit der SPD und den Linken haben wir die Mehrheit -, stimmen Sie unserem Überweisungsantrag zu!
Die Linksfraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6873 - Neudruck - an den Ausschuss für Wirtschaft - federführend - und den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer diesem Ansinnen Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Ich lasse über den Entwurf in der Drucksache 4/6873 in der Sache abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zum Durchbruch verhelfen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. - Ich verweise auf das Selbstbefassungsrecht des Ausschusses.
Keine Benachteiligung von Erziehenden bei der Bemessung von Arbeitslosengeld I Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) (Arbeitsförderung), vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 4 Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterent- wicklungsgesetz) vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874) SGB III
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Offensichtlich besteht kein großes Interesse, die Benachteiligung von Erziehenden bei der Bemessung von Arbeitslosengeld I zu beseitigen. Dabei ist uns allen wohl klar: Der Schutz der Familie müsste unser höchstes Anliegen sein, denn Familien mit Kindern sind unser aller Zukunft.
Elterngeld- und Arbeitslosengeldanspruch müssten demgemäß zwei Seiten derselben Medaille sein. Dies lässt sich in Bezug auf die Erziehenden schon aus Artikel 6 Abs. 4 unseres Grundgesetzes ableiten, wonach jede Mutter Anspruch auf besonderen Schutz und Fürsorge der Verfassungsgemeinschaft hat. Dazu passt aber nicht, dass Mütter oder auch alleinerziehende Väter, die ihre arbeitsrechtlich garantierte Elternzeit voll ausschöpfen, dadurch benachteiligt werden, dass ihr Arbeitslosengeldanspruch nach einem Bemessungsentgelt berechnet wird, dem nicht mehr das zuletzt tatsächlich bezogene Gehalt zugrunde gelegt wird, sondern nur noch ein fiktiver Betrag.
Heute ist es so, dass immer mehr Eltern respektive Mütter, die nach einer dreijährigen Elternzeit in den Beruf zurückkehren und dann gekündigt werden, was nicht selten der Fall ist, damit rechnen müssen, dass ihr Arbeitslosengeld I deutlich geringer ausfällt als bei Arbeitslosigkeit ohne Elternzeit.
Nun dürfen wir nicht vergessen, dass die von unserer DVUFraktion kritisierte Rechtslage beim Dritten Sozialgesetzbuch auf die Hartz-III-Gesetzgebung vom Dezember 2003 zurückgeht. Danach ist zu prüfen, wie lange ein Arbeitsloser im Bemessungsrahmen, sprich: in den letzten zwei Jahren, Arbeitsentgelt bezogen hat. Wenn es weniger als fünf Monate waren, wird das Arbeitslosengeld nicht - wie sonst üblich - nach dem letzten Arbeitseinkommen berechnet, sondern nach dem betreffenden Pauschalbetrag.
Das Skandalöse daran ist, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung bundesweit auch auf Mütter anwendet, denen gekündigt wird, kurz nachdem sie aus der Elternzeit ins Berufsleben zurückgekehrt sind. Diese Praxis verstößt nach Auffassung meiner Fraktion gegen den verfassungsrechtlichen Schutz von Müttern. Mit Rücksicht auf diesen Verfassungsgrundsatz muss
Es kann und darf nicht sein, dass Mütter, wenn sie einerseits in den vollen Genuss des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit gelangen wollen, andererseits dafür bestraft werden, dass sie zum Zweck der Pflege und Erziehung der Kinder ihre Arbeit unterbrochen haben. Ihr Arbeitslosengeld I muss daher in diesen Fällen auf der Grundlage des tatsächlich zuletzt bezogenen Gehalts berechnet werden, auch wenn die Gehaltszahlung durch die Erziehungszeit unterbrochen worden ist. Alles andere entspricht nicht einer sozialen und am Maßstab unserer Verfassung orientierten Familienpolitik.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für eine schier unzulässige Behauptung, was Sie hier in den Raum stellen, und möchte einfach nur klarstellen oder einige Anmerkungen machen.