Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für eine schier unzulässige Behauptung, was Sie hier in den Raum stellen, und möchte einfach nur klarstellen oder einige Anmerkungen machen.
Erstens: Das Elterngeld ist in der Tat ein Erfolgsmodell, gerade in Brandenburg. Die Vätermonate werden in Brandenburg sehr häufig und immer mehr in Anspruch genommen. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, dass wir uns um eine sehr gute Familienpolitik hier in Brandenburg bemühen. Das konnten Sie allenthalben, glaube ich, immer wieder auch hier im Parlament und im Ausschuss hören. Nur, da sind Ihre Debatten ja nicht sehr rege.
Zweitens: Während der Elternzeit - darauf möchte ich noch einmal hinweisen - gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Für eine Kündigung nach dem Ende der Elternzeit gelten die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes bzw. des Tarifvertrags. Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch darauf, auf ihren vorhergehenden oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Eine Schlechterstellung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
Drittens: Meine Damen und Herren, gerade Sie von der DVU, Sie sollten wissen, dass die Klagen in den Ländern, die sich gegen die Festlegung dieses fiktiven Gehalts gerichtet haben, bislang keinen Erfolg hatten und dass hier ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Ich glaube, wir sollten diese Entscheidung abwarten, bevor wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Von daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Wenn man Ihren Antrag liest, hat man ein bisschen den Eindruck, Sie haben aus der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zitiert. - Herzlichen Dank.
Die Linksfraktion verzichtet auf Redezeit. - Die Landesregierung verzichtet ebenfalls. Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Nonninger von der DVU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schulz, ich habe nicht das Elterngeld in Abrede gestellt,
sondern nur darauf hingewiesen - hören Sie gut zu, Frau Schulz! -, dass das Problem darin besteht, dass, wenn Väter oder Mütter - aus welchem Grund auch immer - länger als zwei Jahre in Elternzeit sind, das Arbeitslosengeld zu ihrem Nachteil berechnet wird. Ob Väter oder Mütter länger als zwei Jahre Elternzeit nehmen, bleibt ihnen überlassen; sie haben das Recht dazu. Sie dürfen aber nicht im Nachhinein benachteiligt werden, wenn sie dieses Recht ausschöpfen. Nur darum geht es.
Eigentlich müssten gerade die an Leistungsgerechtigkeit orientierten Sozialpolitiker über diesen Antrag erfreut sein, denn damit könnte das Land Brandenburg aus dem Bundesrat heraus ein Stück soziale Gerechtigkeit für die Familien in Deutschland schaffen. Schließlich müssten alle Politikerinnen und Politiker in diesem Hause wissen, dass gerade die demografische Falle früher oder später in Deutschland und speziell in Brandenburg zu einer immer größer werdenden Belastung der Sozialversicherungssysteme werden wird. Auch das war Normzweck der Einführung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit, nämlich eine Verbesserung der Chancen alleinerziehender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt.
Ziel dieses Gesetzes war, dass Kinder zukünftig nicht mehr der Armutsfaktor Nummer 1 in unserem Land sein sollen und dass sich wieder mehr junge Menschen für Kinder entscheiden. Letztlich wollte man es berufstätigen Frauen leichter machen, ein Kind zu bekommen.
Solange allerdings der gegenwärtige Rechtszustand im Hinblick auf die Berechnung des Bemessungsentgelts in Bezug auf den Bemessungsrahmen für das Arbeitslosengeld I fortbesteht, geht das Elterngeld- und Erziehungszeitgesetz ins Leere. Angesichts der von mir eben zitierten Rechtslage des SGB III werden es sich gerade junge Frauen im heiratsfähigen Alter auch weiterhin zweimal überlegen, ob sie eine gut bezahlte Stelle wirklich aufgeben, um ein Kind zu bekommen und zu erziehen.
Durch die gegenwärtigen Regelungen der §§ 130 und 132 SGB III werden schließlich eindeutig Mütter benachteiligt, die nur wegen Mutterschaft und Kindererziehungszeiten im Ergebnis weniger Arbeitslosengeld I bekommen. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist dies nicht hinnehmbar, denn die Elternzeit stellt schließlich einen gesetzlichen Anspruch zum Schutz der Familie dar. Dass Müttern Nachteile daraus entstehen, wenn sie sich auf diesen Anspruch berufen, kann und darf nicht sein.
Dass sich die linke Mehrheit in diesem Hause als in höchstem Maße unsozial zeigt, wenn es um die Förderung von Familien mit Kindern geht, haben wir mittlerweile einigermaßen begriffen;
schließlich hat auch eine rot-grüne Koalition die Hartz-III-Gesetzgebung, mit der diese Gesetzesverschärfung in Gang gesetzt wurde, zu vertreten. Deswegen gilt meine Hoffnung heute nicht nur den Abgeordneten der DVU, sondern auch einigen anderen Abgeordneten, und zwar aus der Partei, die nicht die Hartz-Gesetzgebung initiiert hat, gleichwohl aber das Elterngeld- und Elternzeitgesetz, und denen an jeder Initiative gelegen sein müsste, die dazu dient, den Normzweck des Elterngeldgesetzes zu fördern.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt.
Die DVU begehrt die Überweisung des Antrags in Drucksache 4/6895 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer diesem Begehr folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 5. Bevor ich Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, begrüße ich unsere Gäste, Schülerinnen und Schüler des Pestalozzi-Gymnasiums in Guben. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rezession ist in Brandenburg angekommen. Das sieht unser Wirtschaftsminister ganz genauso. Deswegen hat er ein 400-Millionen-Euro-Rettungspaket angekündigt. Da er zur Ausgestaltung dieses Hilfepakets noch nichts gesagt hat, können Sie unseren Antrag als Grundlage dafür nehmen, dass wir dann auch zusammen im Ausschuss diskutieren können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal darauf verweisen, dass ich natürlich auch heute Morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde für die Koalitionsfraktionen gesprochen habe. - Jetzt geht es um den Antrag der DVU-Fraktion „Auflegung eines ,Rettungspaketes‘ für die Brandenburger Wirtschaft“. Ich denke, dass zu dem Thema in der heutigen Aktuellen Stunde schon ausführlich beraten worden ist. Der Antrag ist unrealistisch und utopisch. Ich denke nur daran, dass eine bis 2020 geltende Verpflichtungsermächtigung zur Initiierung eines Bürgschaftsrahmens erteilt werden soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir gehen davon aus, das Thema heute Morgen erschöpfend behandelt zu haben, und lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Krise bedroht uns alle. Ich bin davon überzeugt, dass der vorliegende Antrag eine gangbare Ausgestaltung für das Hilfsprogramm des Wirtschaftsministers darstellt.
Von Ihnen, Herr Christoffers, habe ich nichts anderes als die Ablehnung unseres Antrages erwartet. Ihnen geht es doch wirklich nur darum, auf den Trümmern unserer Bundesrepublik Deutschland der Jetztzeit eine neue DDR zu errichten.
Meine Damen und Herren! Einen Auszug aus der wichtigsten europäischen Wirtschaftszeitung, der „Financial Times“ - deutsche Ausgabe -, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Dort war kürzlich zu lesen:
„Weit mehr Bundesbürger werden nun endgültig sehen: Der Kapitalismus hat keine Zukunft für sie und ihre Kinder. Ein System, das nur unermesslichen Reichtum für eine winzige Minderheit und Arbeitslosigkeit, Krisen, Hunger, Not, Elend, Kriminalität, Krieg und Gewalt produzieren kann, muss weg. Die Zeiten, als kaum einer den Kampf für nötig hielt, werden bald definitiv vorbei sein.“
Wir als DVU-Fraktion haben den Kampf für die Erhaltung der kleinen und mittelständischen Unternehmen unseres Landes mit dem vorliegenden Antrag aufgenommen. Ich fordere Sie auf: Kämpfen Sie mit!