Protokoll der Sitzung vom 19.01.2005

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2002 (gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 4/405

und

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2002 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 4/406

Die Aussprache wird eröffnet mit dem Beitrag des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Herrn Abgeordneten Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht üblich, dass der Ausschussvorsitzende als Erster redet, sondern wir lassen zunächst die Fachpolitiker der einzelnen Fraktionen sprechen. Aber es gibt schon einen Grund dafür, dass ich jetzt am Mikrofon stehe. Der Grund liegt in meiner Feststellung - obgleich ich mittlerweile schon 14 Jahre Mitglied dieses Parlaments bin -, dass der Haushaltskontrollausschuss zum einen eine unheimlich wichtige Aufgabe erledigt und zum anderen auch ein wenig anders arbeitet als andere Ausschüsse. Ich werde Ihre Geduld aber auch nicht lange in Anspruch nehmen, höchstens fünf Minuten. Das liegt darin begründet, dass mich der Präsident anderenfalls „abwinken“ würde und die Sache damit ohnehin erledigt wäre.

Wie gesagt: Bei mir hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass wir im Haushaltskontrollausschuss etwas anders arbeiten. Ich werde jetzt versuchen, das zu erläutern.

Grundlage für die Beschlussempfehlungen, die Ihnen vorliegen - es sind vier -, ist der Jahresbericht 2004 des Landesrechnungshofes, der sich auf das Jahr 2002 bezieht.

Normalerweise ist es so: Wenn eine solche Grundlage vorliegt, beschäftigt sich ein Ausschuss damit. Das ist im Haushaltskontrollausschuss nicht so. Da kommt die Stunde des Ausschusses erst etwas später, nämlich dann, wenn Folgendes passiert ist: wenn sich der Landesrechnungshof und die Fachressorts zusammengesetzt haben und die Fachressorts auf die Vorwürfe des Landesrechnungshofes reagiert haben und sie zu einer Lösung gekommen sind, die von beiden Seiten, nämlich vom Landesrechnungshof und von den Fachressorts, getragen werden kann.

Wir hätten mit der Beratung zum Landesrechnungshofbericht 2004 früher beginnen können; dies war jedoch aufgrund der Wahlen am 19. September nicht möglich. Der Ausschuss musste sich zunächst konstituieren und konnte erst dann die Arbeit aufnehmen. Der erste zugeleitete Bericht fiel der Diskontinuität anheim, da zwischenzeitlich die Wahlen stattfanden.

Der Ausschuss konstituierte sich am 16.11.2004 und legte sogleich die Berichterstatter für die einzelnen Bereiche fest. Es ist üblich - dies sage ich allen, die im Haushaltskontrollausschuss nicht genau Bescheid wissen; es ist sicherlich die Mehrheit -, dass für die einzelnen Bereiche des Berichts Berichterstatter aus den Reihen der Mitglieder des Ausschusses festgelegt werden.

Am 30.11.2004 wurde der Terminplan der Beratung beschlossen. Ich möchte nicht verhehlen, dass es einigen Ausschussmit

gliedern - besonders vonseiten der PDS-Fraktion - schwer fiel, unserer Empfehlung zu folgen. Dafür hatte ich volles Verständnis; denn die Zeit war knapp, wir mussten die Beschlussempfehlung vor Eintritt in die Haushaltsberatung fertig stellen. Ich bedanke mich daher dafür, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses diesem Terminplan unterordneten, was dazu beitrug, dass wir zu einem ordentlichen Ergebnis kamen.

Am 12., 13. und 14. Januar dieses Jahres nahm der Ausschuss die Berichte der Berichterstatter entgegen. Die Beratungen des Ausschusses waren von großem Einvernehmen geprägt. Das wird jetzt etwas verwundern; denn da der Landesrechnungshof Beanstandungen hatte, könnte es - werden Sie meinen - nicht in einem friedvollen „Eiapopeia“ abgelaufen, sondern herzhaft zur Sache gegangen sein. Dazu ist Folgendes zu bemerken: Eine solche „herzhafte“ Auseinandersetzung hatte bereits stattgefunden. Wir stellten unter der Moderation der Berichterstatter all das, was zuvor von Fachressorts und Landesrechnungshof besprochen worden war, noch einmal auf den Prüfstand, wobei es vonseiten der Berichterstatter Modifikationen gab.

Grundtenor all dieser Beratungen war, dass die Beanstandungen des Landesrechnungshofs durch die Fachressorts im Großen und Ganzen akzeptiert wurden und Veränderungen - das ist wichtig - in der Behandlung der betreffenden Dinge bereits in die Fachressorts eingeflossen sind und nicht etwa noch irgendwann in Zukunft - umgesetzt werden müssen. Die Beanstandungen führten also zu Veränderungen, die in unseren Beratungen eine Rolle spielten.

Zum Schluss meiner kurzen Rede möchte ich auf zwei Beanstandungen des Landesrechnungshofs eingehen und schildern, wie wir damit umgegangen sind. Unter anderem im Bereich des Landesvermögens beanstandete der Landesrechnungshof, dass der Vermögensnachweis durch das Ministerium der Finanzen unbefriedigend erfolgt war. Dem hatte ich als Berichterstatter nicht viel entgegenzusetzen. Jedoch müssen wir anerkennen, dass das Finanzministerium auf diesen Vorwurf hin bereits Verbesserungen eingeleitet hat, sodass wir in Zukunft davon ausgehen können, dass sich die Beanstandungen immer weiter verringern werden und wir irgendwann an den Punkt kommen, an dem wir sagen können: Das ist kein Gegenstand der Beanstandungen durch den Landesrechnungshof mehr.

Herr Abgeordneter Klein, für eine kurze Rede haben Sie Ihre Redezeit bereits um eine halbe Minute überzogen.

Das hätte ich nicht gedacht, Herr Präsident.

(Heiterkeit bei der SPD)

Das ist das Problem der freien Rede, die ich hier versuche.

An dieser Stelle ende ich und sage nur noch Folgendes: Allen Mitgliedern des Ausschusses vielen Dank für die konstruktive Arbeit. - Es müssen nicht noch einmal drei solche Tage sein, aber auf die nächste Ausschusssitzung freue ich mich. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wir freuen uns auf den nächsten Bericht und setzen die Debatte mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Mächtig von der PDS-Fraktion fort. Bitte schön.

Herr Präsident! Werte Kollegen! Es war interessant, den Ausführungen meines Vorredners Herrn Klein zu lauschen, weil ich diese Intentionen teile, wenngleich meine Bewertung zum Teil anders ist.

Für mich war die Entstehung dieses Berichts interessant; deshalb sei mir zunächst eine Vorbemerkung gestattet. Erschwerend - Herr Klein sagte es - für diesen Prozess war, dass die Erarbeitung der vorliegenden Beschlussempfehlungen durch die Vertreter von SPD- und CDU-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss im Rahmen eines eng gestrickten Zeitplans von sechs Kalenderwochen gewollt war, de facto aber - wegen der sitzungsfreien Zeit - in nur zweieinhalb Wochen zu erledigen war, was aus unserer Sicht kaum eine solide Qualität inhaltlicher Auseinandersetzungen bedeuten konnte.

Es ist aber nicht nur der Zeitfrage geschuldet, dass man uns bezüglich der Beratungen im mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss mit einem Verfahren konfrontierte, welches meine Kollegen, die bereits in der letzten Wahlperiode im Landtag waren, bestätigen dies - eine Einmaligkeit darstellte, indem man der Vorlage des Berichterstatters der PDS-Fraktion eine von den Koalitionsfraktionen übernommene Gegenvorlage der Präsidentin des Rechnungshofes entgegensetzte. Es wurde nicht dem parlamentarischen Prinzip gefolgt, einem Vorschlag einen Änderungsvorschlag entgegenzusetzen oder entsprechende Anträge zu stellen, sondern stattdessen wurde der Vorschlag an sich abgelehnt und dann ein von einem anderen erarbeiteter Vorschlag übernommen und zur Abstimmung gestellt. Interessant für mich war dabei, dass der Landesrechnungshof uns gleich auch noch empfahl, wie wir seine Bewertung zu bewerten hätten.

Umso konstruktiver empfanden meine Kolleginnen und ich, dass wir im Haushaltsausschuss wieder zu der praktizierten und notwendigen Verfahrensweise fanden und am Ende nach dem Vorschlag der Einbringer gearbeitet wurde, sodass wir nach Beratung unseres Vorschlags sogar Einstimmigkeit im Ausschuss erzielen konnten.

Nach unseren Erfahrungen - Herr Klein, ich habe den Eindruck, hier decken sich unsere Auffassungen - gilt es, einige Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit des Haushaltskontrollausschusses zu ziehen.

Erstens sollten wir uns darüber verständigen, was die Zielstellung der Haushaltsprüfung generell sein soll und wie das entsprechende Verfahren geführt werden muss.

Zweitens sollten wir gemeinsam akzeptieren, dass Regierungskoalition und Opposition mitunter unterschiedliche Sichten auf Haushaltsdurchführung und Bewertung der Hinweise des Landesrechnungshofs haben.

Drittens bitte ich Sie, den Zeitplan künftig so zu gestalten, dass

eine zeitnahe Prüfung und qualifizierte Arbeit aller möglich ist, ohne andere Arbeiten vernachlässigen zu müssen.

(Beifall bei der PDS - Klein [SPD]: Das ist aber zu viel Kritik!)

- Dies waren nur drei Kritikpunkte; es gibt durchaus mehr.

Nun zu den vorliegenden Papieren: An der Beschlussempfehlung zum Jahresbericht 2004 des Landesrechnungshofs haben wir mitgearbeitet. Die PDS-Fraktion wird ihr diesmal ihre Zustimmung geben. Meine Fraktionskollegen und ich waren für folgende Punkte des Jahresberichts verantwortlich: für Punkt 11 - allgemeine Haushaltslage; allerdings ohne den Teil Personalausgaben - sowie für die Punkte 14, 15, 17, 18, 20, 24 und 25, Sie können das im Bericht nachlesen.

Aus Zeitgründen gehe ich nur auf das Endergebnis ein, welches nach mehrmaligen, teilweise kontrovers geführten Diskussionen erzielt wurde und in der Beschlussempfehlung nachzulesen ist.

Erstens: Der Ausschuss für Haushaltskontrolle macht die Landesregierung darauf aufmerksam, dass die zunehmende Schulden- und Zinslast eine erhebliche und ständig wachsende Haushaltsbelastung darstellt.

Zweitens fordern wir die Landesregierung auf, über Risiken, die aus Sondervermögen, Landesbeteiligungen oder Bürgschaften entstehen, aktuell und nicht erst wenn es zu spät ist wie bei der LEG geschehen -, zu reagieren.

Drittens: Der Ausschuss unterstützt die Auffassung des Landesrechnungshofs, die von ihm aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten bei der Steuerverwaltung zu nutzen, um die vorhandenen originären Steuerpotenziale ausschöpfen zu können.

Viertens: Schon bei den Beratungen zum Haushaltsplan 2005/ 2006 und zur mittelfristigen Finanzplanung sollten konkrete Überlegungen angestellt werden, wie das Ziel der schrittweisen Senkung der Nettokreditaufnahme erreicht werden kann. Zwar hielten die Vertreter der PDS-Fraktion hier eine schärfere Formulierung für notwendig, aber die Aufforderung an die Landesregierung, ein konkretes Handlungskonzept zur Erreichung des Ziels der Koalitionsvereinbarung zu erarbeiten, die Nettokreditaufnahme in jährlichen Scheiben von 175 Millionen Euro zurückzufahren, war nicht mehrheitsfähig.

Zudem mussten wir akzeptieren, dass sich die Verpflichtung, den Kommunen alle Mehrkosten zu erstatten, die durch die vom Bund avisierten 190 Millionen Euro nicht kompensiert werden können, nicht aus dem Jahresbericht ableiten lässt. Wir haben diesen Punkt deshalb gestrichen. Sie können gewiss sein, dass wir das Ziel im Auge behalten.

Wiederholt mussten wir beim Lesen von Prüfberichten feststellen, dass in den Berichten des Landesrechnungshofs immer wieder Versäumnisse zutage treten. Insbesondere wurden Mängel bei der baufachlichen Prüfung, Verstöße gegen die Zuwendungsbedingungen, eine großzügige Handhabung von freihändiger Vergabe festgestellt.

Sie werden dann zwar in dem so genannten Ausräumungsverfahren relativiert, die Frage aber bleibt, ob wirklich genügend

getan wird, um solche Mängel schrittweise und immer mehr abzustellen. Diese Frage sollten sich die Ministerien aus unserer Sicht öfter stellen.

Der Entlastung des Präsidenten des Landtags, der Präsidentin des Landesrechnungshofes und des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts wird meine Fraktion ihre Zustimmung geben. Wir werden dem Punkt 1 der vorliegenden Beschlussempfehlung, den im Haushaltskontrollausschuss festgestellten Sachverhalten, zustimmen.

Dem Punkt 2, der Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsführung, kann und will die PDS-Fraktion nicht zustimmen, dies im Übrigen nicht nur, weil sie die Haushaltserarbeitung im Jahr 2001 schon für eine Schieflage auf sozial-, bildungs-, und kommunalpolitischem Gebiet hielt, sondern auch für unzureichend hinsichtlich regionalpolitischer Orientierung und arbeitsmarktpolitischer Orientierung.

Frau Abgeordnete, Sie überziehen die Redezeit wie der Finanzminister seinen Kreditrahmen.

Wenn mir das gelänge, würden wir morgen noch hier sitzen.