Die Auswirkungen der neuen Bestimmung zur Krankenversicherungspflicht können gegenwärtig mangels dieser Daten überhaupt nicht festgestellt werden.
Bewerten kann ich jedoch sehr gut, dass mir die Abgeordnete Tack gerade in der Fragestunde eine Aussage unterstellt hat, die ich nicht gemacht habe, die aber schon ihr Kollege Klier in der besagten Versammlung erfolglos versucht hat, mir unterzuschieben. - Danke.
Frau Ministerin, ich kann verstehen, wenn Sie sagen, dass die 5 000 Menschen nicht erfasst werden können. Dennoch muss ich als Arzt sagen: Ich erlebe es tagtäglich in meiner Praxis, dass viele Patienten ohne Versicherung kommen. Ich versuche dann, mich mit ihnen zusammen an die Krankenkassen zu wenden, damit die Menschen eine Versicherung erhalten.
Deswegen lautet meine Frage an Sie: Gibt es Ihrerseits mithilfe der Kassenärztlichen Vereinigung nicht doch die Möglichkeit, diese Patienten, wenn auch nicht auf einmal, sondern nach und nach im Laufe der Zeit, zu erfassen und ihnen eine Versicherung zukommen zu lassen?
Das gibt es wirklich nicht. Wir können sie hier nicht irgendwie erfassen. Die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei, dass wir so etwas tun konnten. Deshalb geht es nicht. Es geht nur auf freiwilliger Basis, auf der Basis von Aufklärung. Wir machen das mit den Landeskrankenkassen in Abständen immer wieder und weisen auf diese Versicherungspflicht hin.
Vor allen Dingen im Bereich der Selbstständigen trifft es zu, dass viele ohne Krankenversicherungsschutz leben. Wir kennen die Regelung, die ersatzweise eintritt, nach der man, wie Sie es in Ihrer Frage formuliert haben, die Krankenhilfe in Anspruch nehmen kann und die Leistung in dem Umfang, wie die gesetzliche Krankenversicherung sie bezahlen würde, erstattet bekommt, wenn man nicht dazu in der Lage ist, sie selbst zu finanzieren.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2195 (Schulentwick- lungsplan des Landkreises Oberhavel), die die Abgeordnete Große stellt. Bitte sehr.
Der Schulentwicklungsplan des Landkreises Oberhavel, beschlossen am 10.10.2007 durch den Kreistag Oberhavel, sieht den sechszügigen Ausbau der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder vor. Diese Schule in Kreisträgerschaft ist seit langer Zeit deutlich übernachgefragt.
Am 09.02. wurde dem Bildungsausschuss des Kreistages Oberhavel durch den zuständigen Dezernenten mitgeteilt, dass die Schulentwicklungsplanung vom 10.10.2007 noch nicht durch das Land genehmigt wurde. Aus diesem Grund könne der dringend notwendige und schon mit Planungsleistungen und einem Planungsauftrag sowie in der Investitionsplanung des Landkreises Oberhavel verankerte Ausbau der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule nicht stattfinden.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet Sie die Dauer dieses Genehmigungsverfahrens einschließlich der Folgen für den Schulträger?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, Sie haben Recht. Obwohl der Antrag des Kreises für die Schulentwicklungsplanung schon Mitte November 2007 im MBJS eingegangen ist, ist die Planung bis heute nicht genehmigt. Das klingt so nach Beamten mit Ärmelschonern, ist aber nicht so. Ich will begründen, warum das so lange gedauert hat.
In der Vorbereitung der Genehmigung werden nämlich nicht nur Beamte bemüht, einmal einen Blick auf das Werk zu werfen, sondern es finden viele Gespräche in dem betroffenen Kreis statt. So war es auch im Landkreis Oberhavel. Es geht da um ausgewählte Einzelprobleme, die abgeklärt werden müssen, unter anderem um den Ausbau der Regine-HildebrandtSchule, aber auch um andere Standorte. Man kann sie nicht isoliert voneinander betrachten. Deshalb nimmt es auch Zeit in Anspruch.
Es ging unter anderem um zwei wichtige Standorte im Zusammenhang mit Birkenwerder, nämlich die Oberschulen in Borgsdorf und in Mühlenbeck. Es sind auch im laufenden Verfahren schon Entscheidungen getroffen worden. Zum Beispiel ist die Umwandlung der Oberschule in Mühlenbeck in eine Gesamtschule genehmigt worden. Der Antrag des Schulträgers zur Schließung der Oberschule Borgsdorf, der Beschluss, ist von uns nicht genehmigt worden, weil sich herausgestellt hat, dass die Kapazitäten dieser Schule so lange benötigt werden, bis die Regine-Hildebrandt-Schule ausgebaut ist.
Da ist also schon einiges passiert. Im Mittelpunkt des Ganzen steht die besagte Regine-Hildebrandt-Schule, für mich eine der interessantesten und sicherlich auch der erfolgreichsten Schulen im Land Brandenburg - ein integratives, kooperatives Schulmodell, ganz außergewöhnlich mit bisher vier Zügen Integrationsklassen und einem Zug Kooperationsklassen und interessanterweise die mit Abstand am stärksten angewählte Gesamtschule im ganzen Land, also noch erfolgreicher, als die großen Gesamtschulen in Potsdam. Das ist eine tolle Aussage zu einer Schule.
Der Landkreis Oberhavel hat diese Übernachfrage natürlich erkannt und beschlossen, dass die Kapazitäten ausgeweitet werden sollen. Es gab bei uns, bevor noch die Schulentwicklungsplanung eingereicht wurde, schon einen Antrag zur Kapazitätsausweitung, und zwar der Integrationsklassen von vier auf fünf. Dafür sollte aber der Bereich Kooperation geschlossen werden. Dieser Antrag war nicht genehmigungsfähig, denn das Modell der Schule beinhaltet beides. Deshalb ist auch Landesgeld beispielsweise in die Sanierung und den Ausbau der Schule geflossen.
Jetzt sieht die Schulentwicklungsplanung fünf bis sechs Integrations- und Regelklassen vor. Das wird nur möglich sein, wenn die Schule ausgebaut wird. Übrigens auch die Umwandlung in Mühlenbeck ist mit einer baulichen Erweiterung verbunden.
Der Kreis war jetzt gefordert, beim Bauen Prioritäten zu setzen. Er hat sich entschieden, jedenfalls nach meiner Kenntnis,
zunächst den Ausbau in Mühlenbeck vorzunehmen. Das ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Das sind Entscheidungen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regional getroffen werden und die wir nicht zu beanstanden haben. Das heißt: Die Problemlage dort ist relativ schwierig. Ich weiß, dass es einige Unruhe im Umfeld gibt. Ich kann hier - das kann Sie hoffentlich beruhigen - sagen: Wir werden sehr zeitnah eine Entscheidung treffen, was die Genehmigung der Planung angeht. Mehr kann ich dazu leider heute hier noch nicht versprechen. - Danke schön.
Nur eine kurze Nachfrage: Ist aus Ihrer Sicht die Möglichkeit gegeben, obwohl der Schulentwicklungsplan noch nicht genehmigt ist, aber eine Entscheidung demnächst kommen wird, diese Investitionen dennoch vorzunehmen?
Es ist sicherlich eine Rechtsfrage, die ich hier zu beantworten mich hüten werde, weil ich kein Jurist bin und mich nicht auf Glatteis begeben werde. Es ist so, dass zunächst Beschlüsse gefasst werden müssen, also auch eine Genehmigung erfolgen muss, bevor Geld in Investitionen fließt. Ich werde mich hier wir beide werden uns einmal darüber unterhalten - jedenfalls jetzt öffentlich nicht erklären. Ich bitte um Verständnis. - Danke.
Die Frage 2196 wird schriftlich beantwortet. Die Frage 2197 (Haltepunkt Raddusch) stellt der Abgeordnete Schippel.
Der Haltepunkt des künftig hoffentlich anerkannten Erholungsortes Raddusch auf der Strecke des RE 2 hat sowohl für die Einwohner als auch für Wirtschaft und Tourismus eine besondere Bedeutung. Nunmehr wurde die Strecke des RE 2 für den neuen Verkehrsvertrag ausgeschrieben.
Ich frage die Landesregierung: Ist der Haltepunkt Raddusch Bestandteil der laufenden Ausschreibung der Strecke des RE 2 und seine verkehrliche Bedienung somit weiterhin gesichert?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schippel, die Antwort lautet: Ja.
Präziser geht es nicht. - Wir kommen zur Frage 2198 (Kosten für Fehleinsätze des Rettungsdienstes), die die Abgeordnete Wöllert stellt.
Nach einem Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ vom Februar 2009 werden im Landkreis Oder-Spree Bürgern bzw.
deren Hinterbliebenen die Kosten für Einsätze des Rettungsdienstes in Rechnung gestellt, wenn der Patient vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes verstorben ist. Ein Vertreter des Landkreises wird mit den Worten zitiert: „Wir müssen versuchen, das Geld zu bekommen, sonst muss es der Landkreis selbst aufbringen.“
Ich frage die Landesregierung: Welche gesetzeskonforme Möglichkeit hat der Träger des Rettungsdienstes - in diesem Falle der Landkreis -, eine Belastung der Angehörigen mit den genannten Kosten zu vermeiden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wöllert, in diesem Punkt haben wir das Rettungsdienstgesetz zugunsten der Patientinnen und Patienten geändert. Es gilt, zwei Fälle zu unterscheiden - das ist in der Presse nicht ganz klar herübergekommen -, die beide im Ergebnis dazu führen, dass die Hinterbliebenen solche Kosten eben nicht zu tragen haben.
Im ersten Fall werden die Kosten von der Krankenversicherung der Verstorbenen übernommen. Wurde der Rettungsdienst tätig und hat medizinische Leistungen erbracht, zum Beispiel eine leider erfolglose Reanimation durchgeführt, muss die Krankenversicherung der Patienten dafür einstehen. Die aktuelle Rechtsprechung hat diese Auffassung ebenfalls bestätigt. Danach haben die Krankenkassen die Kosten des Rettungseinsatzes zu übernehmen, auch wenn der Tod der versicherten Person beim Absetzen des Notrufs bereits eingetreten ist, und zwar dann, wenn dies für einen Laien nicht offenkundig war. Die Gebührenregelung des Landkreises Oder-Spree ist in diesem Punkt nicht zu beanstanden.
In wenigen Einzelfällen soll es hier zu Problemen gekommen sein, weil der Todeszeitpunkt einer trotz Reanimation verstorbenen Person auf dem später von einem anderen Arzt ausgestellten Totenschein vor dem tatsächlich durchgeführten Rettungsdiensteinsatz datiert war. Der Landkreis hat den Gebührenbescheid korrekt erstellt, denn der Einsatz ist bei einer lebenden Person durchgeführt worden. Die Krankenkasse stellte die Diskrepanz fest und entschied, ohne näher nachzuprüfen, zu ihren Gunsten, indem sie nur den Fakt der Sterbeurkunde zur Grundlage nahm und feststellte, dass zum Zeitpunkt des Rettungsdiensteinsatzes kein Versicherungsverhältnis mehr bestanden hat. Diese Entscheidung ist falsch und muss korrigiert werden. Der Landkreis kann es nicht klären, da er in keinem vertraglichen Verhältnis zur Krankenkasse steht. Der Landkreis kann die Hinterbliebenen allenfalls unterstützen, indem er ihnen die notwendigen Belege als Beweismittel übergibt. Ich glaube, das dürfte keine Schwierigkeiten darstellen. Soweit mir bekannt ist, wird das getan.
Den Krankenkassen - das war der Presse ebenfalls zu entnehmen - ist dieses Problem bekannt. Sie vertreten keine abweichende Position. Wenn eine Versicherte oder ein Versicherter trotz Reanimationsmaßnahmen durch den Rettungsdienst verstirbt, werden die Kosten für den Einsatz von den Krankenkassen erstattet.
Ist im zweiten Fall die Person tatsächlich bereits tot, besteht kein Krankenversicherungsschutz mehr. Es hat eine Fehlfahrt vorgelegen. Die Kosten für diesen Einsatz gehen nicht zulasten der Hinterbliebenen, sondern zulasten des Systems. Die Träger des Rettungsdienstes haben die Kosten in ihre Kosten- und Leistungsrechnung einzustellen und auch auf diesem Wege auszugleichen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung durch den Rettungsdienst eine große Leistung unserer Gesellschaft ist, die letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern, egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert, zugute kommt. Deshalb ist es auch wichtig, diesen Versicherungsschutz rund um die Uhr zu haben und das Versorgungssystem allen potenziellen Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Wichtig ist, dass die Bürger bei ihrer Entscheidung, den Notruf zu wählen, nicht eingeschränkt werden und sich etwa Gedanken darüber machen müssen, ob die Kosten möglicherweise auf ihren Schultern hängen bleiben. Das geht nicht. Deshalb darf es nicht so sein, dass ein Bürger Angst vor Gebührenbescheiden für den Einsatz eines Rettungsdienstes bei verstorbenen Angehörigen haben muss.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Darauf zielt meine Nachfrage. Ich bin von Rettungsassistenten darauf angesprochen worden, dass es gleichfalls ein Problem gebe bei Patientinnen oder Patienten, die den Notruf in Anspruch nehmen, dann aber nicht in ein Krankenhaus transportiert werden müssen, weil sie zum Beispiel einen starken Zuckerschock hatten und diejenigen, die den Rettungsdienst gerufen haben, dies nicht erkannt haben und dachten, der Mensch sei in Lebensgefahr.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2199 (Kürzung des Budgets für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser), die die Abgeordnete Schulz stellt.
Das Cottbuser Jobcenter hat die Kürzung der Mittel für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser kritisiert. Statt der beantragten 17 Millionen Euro würden nur ca. 13 Millionen Euro bewilligt. Bei dieser Mittelkürzung sei es unumgänglich, Trainingsmaßnahmen und 1-Euro-Jobs zu kürzen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die finanzielle Ausstattung und somit den Handlungsspielraum der Jobcenter im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auf der Grundlage der Eingliederungsmittelverordnung 2009 ergibt sich für die Brandenburger Grundsicherungseinrichtungen ein Anteil an den durch den Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln zur Eingliederung in Arbeit für den SGB-II-Bereich von rund 323,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind rund 30,4 Millionen Euro für Neubewilligungen von Beschäftigungszuschüssen nach § 16e SGB II. Im Vergleich zur Höhe der Eingliederungsmittel im Jahr 2008 stehen in Brandenburger Grundsicherungseinrichtungen damit rund 30,7 Millionen Euro bzw. 8,7 % weniger Mittel für die Eingliederung zur Verfügung.
Diese Mittelreduzierung betrifft die Grundsicherungseinrichtungen in unserem Land in unterschiedlichem Maße. Die Spannbreite der Minderung beträgt zwischen 2,6 % in Ostprignitz-Ruppin und 12,8 % im Landkreis Dahme-Spreewald. Trotz dieser Reduzierung ist nach Einschätzung der Landesregierung aktuell die Gewährung von Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht gefährdet. Maßgeblich für diese Einschätzung ist zunächst die Feststellung, dass die im Jahr 2008 zugewiesenen Eingliederungsmittel im Landesdurchschnitt nur zu 88,45 % ausgeschöpft wurden - also noch Luft war - und in regional unterschiedlicher Ausprägung somit nicht vollständig benötigt wurden.
Als zweiter Fakt ist zu berücksichtigen, dass im Dezember 2008 im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Reduzierung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen um 7,9 % erreicht werden konnte. Also auch darin kann ein Grund liegen. Dem angesichts der Konjunkturprognose für das Jahr 2009 zu erwartenden Anstieg der Zahl der Hilfebedürftigen wurde durch den Bund bereits Rechnung getragen, indem er im Rahmen des Konjunkturpakets II für die Jahre 2009 und 2010 im Bundeshaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgesehen hat.
Wir erwarten in Kürze die Verteilung bzw. die Einzelheiten zur Verteilung. Jede ARGE ist verpflichtet, die verfügbaren Eingliederungsmittel entsprechend den Bedarfen der von ihr betreuten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu planen und optimal einzusetzen. Eine Verpflichtung, bei bestimmten Instrumenten vorrangig den Rotstift anzusetzen und Kürzungen vorzunehmen, besteht nach wie vor nicht. Ich gehe davon aus, dass wir dann aktiv werden, wenn wir sehen, dass das Geld in den Grundsicherungsämtern nicht ausreicht.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2200 (Verkehrsservice- Stützpunkte), die die Abgeordnete Kircheis stellt.