Ihrer Meinung nach könnte noch mehr getan werden. Darauf entgegne ich jedoch, dass dies dann nur zulasten dessen möglich wäre, was wir einbehalten, um Hochschulen und Forschungen zu betreiben. Das sind lediglich 16 %, die uns zur Verfügung stehen. Sie können zwar eine Rechnung aufmachen, um dies in sich zu vermehren, jedoch wird Ihnen dies nicht gelingen; denn bereits Adam Riese hat bewiesen, dass das nicht möglich ist.
All das, was Sie angesprochen haben - unter anderem die Wasserinitiative Nord -, würde den Anteil, den das Land direkt zuweist, erhöhen und den Anteil, den wir behalten, vermindern und somit das, was für Wissenschaft und Forschung vorhanden ist, bzw. das, was wir den Kommunen zur eigenen Verteilung direkt zur Verfügung stellen, schmälern. Das wollen Sie nicht; denn ich habe Ihre Pressemitteilung neben dem Nachtragshaushalt so verstanden, dass Sie möglichst alles direkt in die Verfügungsgewalt der Kommunen geben wollen.
Die Planungsleistungen, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, sind in den Konjunkturmitteln enthalten. Diese können daraus finanziert werden. Es braucht somit keinen zusätzlichen Planungsfonds oder was auch immer Sie sich diesbezüglich vorstellen.
Zum Thema „Ausstattung der Kitas mit Personal“ hat der Kollege Homeyer bereits alles gesagt. Dem kann ich mich nur anschließen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens: Wir haben uns nicht in Widersprüche verstrickt. Die Aufteilung 70 : 30 bezieht sich lediglich auf die Gesamtsumme, und die 52 % bei Ihnen beziehen sich direkt auf die Summe des Bundes. Dass alles irgendwie bei den Kommunen ankommt, ist selbstverständlich; denn wir bauen nicht zwischen Himmel und Erde, sondern die Investitionsvorhaben werden vor Ort umgesetzt.
Zweitens: Ja, wir sprechen von dem Bereich der 60,2 Millionen Euro, die das Land für zentrale Projekte von überörtlicher Bedeutung bei sich behalten möchte. Selbstverständlich hätte man darüber debattieren können, sollen und müssen, ob die Kriterien zur Auswahl dieser Projekte tatsächlich diejenigen sind, die landespolitisch für die zentralen Projekte gelten.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wissen wir, dass Sie einen Nachtragshaushalt ablehnen. Ich möchte Sie dennoch auf einen Punkt aufmerksam machen. Aus meiner Sicht zumindest ist es nicht mehr nur Pragmatismus, wenn man erst eine Situation herbeiführt, mit der herbeigeführten Situation begründet, weshalb eine parlamentarische Mitsprache nicht mehr möglich ist, und letztlich dann doch als Parlamentarier in der Mithaftung bzw. in der Verantwortung steht - wir auch -, wenn dieses Konjunkturpaket umgesetzt wird. Daran wollte ich Sie erinnern. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7256 vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit knapper Mehrheit ist gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Unverzügliche Neubemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und der Regelsätze nach dem SGB XII für Kinder
Außerdem liegt Ihnen in der Drucksache 4/7285 ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Wöllert erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion legt Ihnen heute einen Antrag vor, der die Landesregierung dazu auffordert, in den Bundesrat einen Antrag zur
Anhebung der Regelleistungen für Kinder nach dem SGB II sowie der Regelsätze nach dem SGB XII einzubringen.
Leider ist es mittlerweile eine gesicherte Erkenntnis, dass das Armutsrisiko für Kinder in Deutschland schneller als das Armutsrisiko für Erwachsene gestiegen ist. Diese Erkenntnis können wir auch dem vor etwa sechs oder acht Wochen vorgelegten Lebenslagenbericht der Landesregierung entnehmen.
Seit 2007 ist die Rede davon, dass der Regelsatz für Kinder nicht dem Bedarf entspricht bzw. nicht dem Bedarf entsprechen kann. Inzwischen gibt es das Urteil des Bundessozialgerichts, das zumindest festgestellt hat - dies ist schon sehr heftig -, dass dieser Regelsatz willkürlich festgelegt wurde. Das ist für eine Gesetzesvorgabe einer Bundesregierung eine schallende Ohrfeige. Es geht nun darum, diese willkürliche Vorgabe so schnell wie möglich dem Bedarf der Kinder anzupassen.
Das ist das, was ausschlaggebend ist. Es geht darum, das Wohl des Kindes - wie es die UN-Konvention über die Rechte des Kindes aussagt - in den Mittelpunkt zu stellen und zum Maßstab in unserem Lande zu machen. Das hat uns UNICEF bei verschiedenen Studien - ob es die Kindergesundheit oder anderes betraf - ins Poesiealbum geschrieben. Genau diesen Maßstab haben wir nicht. Es wird zu oft vom Kind als Teil der Familie oder als kleiner Erwachsener ausgegangen. Mit dieser Praxis muss jetzt Schluss gemacht werden. Das Kind als eigenständige Person steht im Mittelpunkt.
Natürlich beginnt Armutsbekämpfung nicht bei Hartz IV. Das ist uns völlig bewusst. Es wäre sehr viel besser, wenn die Eltern Arbeit und existenzsichernde Löhne hätten, die solche sozialen Begleitungen nicht notwendig machen würden.
Uns muss es jedoch sehr nachdenklich stimmen, wenn Tafeln und Suppenküchen Konjunktur haben, die keine Merkmale eines Sozialstaates, sondern eher eines Wohlfahrtsstaates sind. Der Unterschied zum Sozialstaat liegt vor allem darin, dass ein Anspruch festgelegt wird.
Ich gehe noch einmal auf das zurück, was der Bundesrat selbst im Mai 2008 beschlossen hat. Der Bundesrat geht nämlich wesentlich weiter als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, mit Ihrem Antrag. Der Bundesrat hat gesagt, dass die Regelleistungen unverzüglich anzupassen sind. Es sollte ein Zeitraum bis Ende 2008 vorgesehen werden. Da ist es natürlich nicht ausreichend - es sah so aus, als würde die Ministerin das auch unterstützen -, wenn im Rahmen des Konjunkturpakets jetzt der Regelsatz für eine Altersgruppe angehoben wird. Das reicht nicht aus. Es geht darum, alle Altersgruppen, alle Kinder zu berücksichtigen. Das ist der erste Punkt.
Der Bundesrat hat aber eine zweite Feststellung gemacht, und zwar dass das System, wie der Regelsatz ermittelt wird, nicht
das richtige ist. Er sagte, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei nicht das richtige System, den besonderen Bedarf von Kindern in den verschiedenen Altersgruppen festzulegen. In Ihrem Entschließungsantrag stellen Sie genau wieder auf diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ab. Das lehnen wir ab. Es muss eine eigene Grundlage der Regelbemessung für Kinder entwickelt und herangezogen werden.
Es muss uns doch nachdenklich stimmen, wenn der Paritätische Gesamtverband sagt, er habe bei seinen Proben - zugegebenermaßen auf Grundlage anderer Berechnungsmodelle - für die Null- bis Sechsjährigen einen Regelsatz von 276 Euro festgestellt, für die Sieben- bis Dreizehnjährigen 332 Euro und für die Vierzehn- bis Siebzehnjährigen 358 Euro. Das müssen wir ja nicht 1 : 1 übernehmen. Aber zumindest ist gesichert, dass alle Kinder einen höheren Regelsatz brauchen. Deshalb stellen wir heute unseren Antrag als einen ersten Schritt, um für alle Altersgruppen den Regelsatz ganz schnell um 10 % zu erhöhen. Lassen Sie uns dann gemeinsam alle weiteren Schritte gehen, die notwendig sind. - Danke,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, Frau Wöllert hat mehrmals auf die Entschließung des Bundesrates abgestellt. Ich möchte nur einen Satz aus dieser Entschließung zitieren:
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen.“
Er stellte in seiner Entschließung im Mai vergangenen Jahres gleichzeitig auf Sonderleistungen für Kinder ab, zum Beispiel für die Mittagsverpflegung oder auch für die Kinderbetreuung, und hat auch ausgeführt, dass es möglich sein muss, im Einzelfall eine abweichende Bedarfsbemessung vorzunehmen. Es gab die Vorgabe, dies alles bis Ende 2008 vorzulegen.
Ich sage ganz deutlich, dass auch wir damit nicht ganz zufrieden waren und sind, dass die Bundesregierung mit dieser Entschließung - so jedenfalls war unser Eindruck - etwas halbherzig umgegangen ist. Das ist auch der Grund, warum dann die Sozialminister und auch die Ministerpräsidenten Ende des Jahres, November/Dezember, noch einmal heftig Druck und Dampf gemacht und die Bundesregierung noch einmal aufgefordert haben, in dieser Frage tätig zu werden.
Frau Kollegin, woher nehmen Sie die Zuversicht, dass trotz der Beschlüsse der Sozialministerkonferenz, trotz der Beschlüsse des Bundesrates diese Regierung in dieser Hinsicht noch handeln wird? Ich beziehe mich dabei auf Ihren Entschließungsantrag.
Sie hat ja schon gehandelt. Sie fragen immer zu früh, Herr Görke. Sie hat ja gehandelt, und es sind in der Kürze der Zeit auch einige Dinge auf den Weg gebracht worden, auch in Verbindung mit dem Konjunkturpaket. Das können wir ja nun nicht alles wegwischen und so tun, als wenn es da nichts gäbe.
Nachdem also noch einmal massiv Druck gemacht worden ist, sind dann doch einige Dinge auf den Weg gebracht worden. Ich möchte das uns allen noch einmal in Erinnerung rufen. Dazu möchte ich das Schulbedarfspaket nennen: Jeder Schüler bekommt mit Schuljahresbeginn bis zur 10. Klasse eine finanzielle Leistung für den Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Wir wollten, dass das auch für die Abiturklassen gilt. Das war aber in der Vereinbarung mit den Koalitionspartnern auf Bundesebene nicht möglich. Ich darf auch an den einmaligen Kinderbonus erinnern. Die Sozialdemokraten wollten einen Kinderbonus in Höhe von 200 Euro. In der Verhandlung mit dem Koalitionspartner gab es dann eine Kompromisslösung in Höhe von 100 Euro.
Ich darf auch daran erinnern, dass dem Kinderregelsatz gerade in dieser Frage jetzt eine weitere Altersstufe hinzugefügt worden ist, ein bisschen in Anlehnung an das alte BSHG, dass nämlich für Kinder vom sechsten bis zum 13. Lebensjahr der Regellsatz um 10 % erhöht wird. Das ähnelt ein bisschen Ihrem Antrag. Das soll eine Überbrückung bis 2010/11 sein, weil die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für 2008 bereits erfolgt ist, derzeit ausgewertet wird und dann ab 2010 bzw. 2011 gültig werden soll. Da werden dann die Regelsätze in Gänze neu angepasst.
Weil das so ist, haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt, denn wir möchten, dass Druck im Kessel bleibt. Das Wort „unverzüglich“ ist für uns weiterhin ganz, ganz wichtig. Wir möchten auch, dass die Auswertung dieser Einkommens- und Verbrauchsstichprobe so schnell wie möglich erfolgt. Man muss nicht unbedingt bis 2011 warten. Das kann möglicherweise auch schon 2010 in die Realität umgesetzt und damit der Regelsatz angepasst werden. Deswegen betonen wir in unserem ersten Punkt auch die Unverzüglichkeit.
Zweitens, Frau Wöllert - insofern ist es kein Widerspruch -, stellen wir noch einmal auf einen bedarfsgerechten Regelsatz für Kinder ab. Das ist uns nämlich genauso wichtig wie Ihnen. Darüber haben wir hier in diesem Hause schon mehrmals diskutiert. In der Frage sind wir uns einig und werden es auch bleiben, wie ich denke. Deswegen unser Entschließungsantrag. Wir müssen hier Druck im Kessel behalten, und der Regelsatz muss sich am Kinderbedarf orientieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundessozialgericht monierte, dass die Regelleistung für Kinder um 40 % gegenüber der Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt wurde, ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde. Dieser Regelsatz wurde also nach Aussage der linken Genossen willkürlich erhöht. Bloß frage ich mich allen Ernstes, Frau Wöllert: Ihre Partei fordert jetzt auch ganz willkürlich eine Erhöhung um 10 %. Das ist eine Willkür. Woher wissen Sie, dass 10 % ausreichend sind? Haben Sie irgendwelche Bedarfe ermitteln können? Das haben Sie uns hier nicht gesagt.