Protokoll der Sitzung vom 01.04.2009

Das alles haben wir nicht vergessen; denn wir haben den Prozess in Brüssel, im Bundestag und im Landtag Brandenburg kritisch begleitet. Wir wurden dafür nicht nur von der CDU-Fraktion, sondern auch von den Sozialdemokraten hart gescholten. Als der erste Antrag meiner Fraktion zu diesem Thema im Jahr 2005 hier zur Diskussion stand - er trug den Titel „Sozial statt marktradikal - Diese EU-Richtlinie muss verhindert werden!“ - hieß es, die PDS habe in ihrem Antrag nur fundamentale Positionen aneinandergereiht. Der damalige Europaausschussvorsitzende erklärte:

„Nach der Liberalisierung der Produkt- und Kapitalströme brauchen wir auch eine Liberalisierung des europaweiten freien Handels mit Dienstleistungen. Ohne dies werden wir den Lissabon-Prozess nicht zum Erfolg führen.“

Als die Diskussionen im Europäischen Parlament ihren Höhepunkt erreichten, griff die sozialdemokratische Berichterstatterin Frau Gebhardt viele Argumente der damaligen PDS auf. Das Herkunftslandprinzip war damals die zentrale Frage. Der Begriff wurde aus der Richtlinie gestrichen, die Bedenken aber blieben, und zwar nicht nur bei den Linken.

Knapp zwei Monate vor der Wahl stehen nun in Brandenburg und anderen Bundesländern die Umsetzungsgesetze zur Diskussion. Da sollte diese Vorgeschichte nicht in Vergessenheit geraten, zumal wir jetzt aus berufenem Munde Folgendes hören, dass seit den 90er Jahren der marktliberale Geist in die EU-Kommission und die nationalen Regierungen gezogen sei. - Zitat:

„Deregulierung lautet seitdem die Devise. Statt sozialer Stabilität als Zielsetzung bestimmen Deregulierungsstrategien und Profitmehrung die Gestaltung des Binnenmarktes. Die Konservativen und die Marktliberalen in Europa behaupten, dass Sozial- und Umweltstandards Wachstum hemmen, weniger Lohn, längere Arbeitszeit und keine Mitbestimmung es fördern.“

Es waren eben nicht nur die Konservativen und Marktliberalen - wie Martin Schulz, der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, in der jüngsten Nummer der Brandenburger „Perspektive 21“ behauptet -, die die neoliberale, die öffentliche Daseinsvorsorge gefährdende Dienstleistungsrichtlinie auf den Weg gebracht haben.

(laute Unterhaltung einiger Abgeordneter)

Meine Damen und Herren, wenn Sie eine Ausschusssitzung veranstalten wollen, suchen Sie sich bitte einen anderen Raum.

Es war auch die SPD-Fraktion im Europäischen Parlament, mit tatkräftiger Unterstützung ihrer Parteifreunde im Bundestag wie auch hier im Brandenburger Landtag; ganz zu schweigen davon, dass wir ab 1998 - als die neoliberale Politik in Europa nach der Auffassung von Martin Schulz begann - über sieben Jahre lang eine rot-grüne Bundesregierung sowie zwei Kommissare in der EU-Kommission hatten, die ein SPD- bzw. grünes Parteibuch ihr Eigen nannten. Man sollte bei der Wahrheit bleiben. Die Wählerinnen und Wähler haben ein gutes Gedächtnis, werte Kollegen. Ich habe den Hergang deshalb noch einmal aufgegriffen, weil ich davon ausgehe, dass auch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise nicht wie eine Naturkatastrophe über uns gekommen ist, sondern eben auch politische Wurzeln hat.

Wenn die Sozialdemokraten 2006 ihre Entscheidung zur Dienstleistungsrichtlinie an einem sozialen Europa ausgerichtet hätten, wie sie heute vorgeben, dann hätte es diese Dienstleistungsrichtlinie nicht gegeben. Das ist die Wahrheit, und das muss man in aller Deutlichkeit sagen können. Was haben Sie uns damals alles vorgeworfen: wilde Spekulationen und Panik

mache. Das war noch das Geringste, was mir Kollege Bochow - er ist leider heute nicht hier - damals zum Vorwurf gemacht hat. Er berief sich darauf, dass er nicht in die Zukunft schauen könne. Das kann ich auch nicht. Aber diese Zukunft, von der er damals sprach, ist heute die Gegenwart: Wir haben eine weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise. Und die hat ihre Ursachen nicht nur bei einigen wild gewordenen Bankern, die alles Maß vergaßen, nur um noch mehr Profit zu erlangen. Diese Krise hat ihre Ursachen auch in dem Unvermögen der Politik, im Interesse der Allgemeinheit, der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung, das Kapital in seine Schranken zu weisen.

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie - deshalb sage ich das alles - sehe ich als Teil dieses gescheiterten Systems an, wohl wissend, dass jetzt umgesetzt werden muss, was beschlossen worden ist. Solange der Europäische Rat, die Europäische Kommission und die Mehrheit im Europäischen Parlament der Auffassung ist, zur Lissabon-Strategie gäbe es auch in diesen Zeiten keine Alternative - das haben wir ja gerade wieder vom Brüsseler Ratsgipfel vernommen -, besteht für meine Fraktion, für meine Partei kein Grund zur Entwarnung in Sachen Dienstleistungsrichtlinie. Wir haben im Jahr 2007 - nach Beschlussfassung dieser Richtlinie - unsere Maßstäbe formuliert, anhand derer wir den vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur hier und heute, sondern auch in der vorgesehenen Anhörung prüfen wollen.

Worum geht es uns? Uns geht es um die Auswirkungen auf die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge. Herr Minister, Sie sprachen davon. Wir wollen auch überprüfen, welche Auswirkungen das ganz allgemein auf die Kommunen hat. Wir wollen natürlich auch wissen, welche Auswirkungen das alles auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die im Moment - weiß Gott - ganz andere Probleme zu stemmen haben, hat. Was kommt da auf jeden Einzelnen zu? Wir wollen natürlich auch ganz konkrete Aussagen zu den Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards haben.

Nun erzählen Sie uns bitte nicht, diese Fragen seien schon abschließend geklärt. Dies ist in meinen Augen ein Märchen, allerdings eines aus der Kategorie Gruselmärchen. Der zwischen den beiden großen Fraktionen des Europäischen Parlaments ausgehandelte Kompromiss enthält noch eine Vielzahl schwammiger Formulierungen - darauf sind Sie eingegangen, Herr Minister, da beziehe ich mich wieder auf Sie -, die der schöpferischen Auslegung natürlich Tür und Tor öffnen. Das wissen Sie sehr genau. Ich bin der Meinung, dass diese Dienstleistungsstube von der Landesregierung noch etwas aufgeräumt werden sollte. Die Opposition wird helfend zur Seite stehen. Bei der Anhörung finden wir vielleicht noch mehr Helfer. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Abgeordnete Fischer spricht für die SPD Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Stobrawa, das war ein Blick zurück, ein Blick in die Vergangenheit mit dem einen oder anderen Fragezeichen. Sie haben natürlich Recht - das stellt, wie ich

glaube, hier im Raum auch keiner in Abrede -: Bei einem Novum wie der EU-Dienstleistungsrichtlinie - ich glaube nicht, dass der Wirtschaftsminister bzw. die Landesregierung durch den Namen des Gesetzes „Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners“ etwas verheimlichen wollen; ich glaube, es ist allen klar, dass es hier um die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie geht - weiß man nie genau, was dabei herauskommt. Das ist immer so, wenn man neue Wege geht. Das ist sozusagen systemimmanent und deswegen auch kein Fehler oder Teufelswerk.

Der Minister hat die Eckdaten genannt und die Historie beleuchtet. Ich möchte einen Blick in die Zukunft werfen. Niederlassungsfreiheit von Dienstunternehmen ist das eine. Ein polnischer Friseur kann sich problemlos in Frankfurt (Oder) niederlassen, ohne eine Tippel-Tappel-Tour über zehn Genehmigungs- und Anlaufstellen unternehmen zu müssen. Da scheint es mir ein bisschen weit hergeholt, in diesem Zusammenhang den Bogen zur aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise zu spannen.

Ich habe eine Bitte an die Landesregierung. Wir haben über das Thema wiederholt diskutiert. Ich halte es für absolut richtig, dass der Einheitliche Ansprechpartner eine schlanke Einrichtung mit wenig Personal werden soll. Wir sparen Kosten. Wir haben niedrige Gebühren. Es würde uns helfen, wenn wir die Stelle des Einheitlichen Ansprechpartners bei der ZAB ansiedelten - das wäre zumindest der Wunsch der Koalitionsfraktionen, wie wir es in einem entsprechenden Antrag eingebracht haben -, die ja auch für Wirtschaftsinnovations- und Außenwirtschaftsförderung zuständig ist. Es ist schon gesagt worden, dass der Service nicht nur für Unternehmen und Dienstleister aus der Europäischen Union, sondern auch für inländische Unternehmen besteht. Es macht Sinn, eine schlanke Struktur zu schaffen, denn wir können nicht abschätzen, wie was in einem Jahr, in zwei, drei oder fünf Jahren angenommen wird.

Stichwort: Wirtschaftsförderung. Wir haben in der Vergangenheit heftig um die Frage der Ansiedlung gerungen: beim Land, bei den Landkreisen, bei den Kommunen, bei den Kammern. Alle haben erst einmal laut „Hier!“ geschrien. Wenn wir im Rahmen der Evaluation bis zum Jahr 2012 feststellen, dass diese schlanke Institution auf Landesebene das zentrale Instrument der Wirtschaftsansiedlung ist, können wir immer noch entscheiden, es den Kreisen wieder in die Hand zu geben.

Der zweite Punkt: Man muss in die Zukunft denken. Es gibt Bundesländer, die das verstärkt tun. Herr Minister Speer, Sie haben gewisse Möglichkeiten, die elektronischen Abwicklungen - das steht letztendlich dahinter - auszudehnen und den Bürgern zugutekommen zu lassen. Man kann die elektronischen Verfahren auf viele Felder richten, zum Beispiel auf den Bereich Steuern; darüber würde ich mich als Bürgerin freuen. Die Dienstleistungsrichtlinie hat unheimlich viel Potenzial im Hinblick auf die Zukunft. Ich möchte die Hoffnung ausdrücken, dass der Einheitliche Ansprechpartner nicht nur der märkischen Wirtschaft zugutekommt, sondern vielleicht doch, Frau Kollegin, ein gesamteuropäisches Erfolgsmodell unter dem Motto „kontinental denken, lokal handeln“ werden wird. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Der Abgeordnete Nonninger spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun liegt er uns also vor, der Gesetzentwurf zur Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg. Sicherlich wird nun alles besser, leichter und schneller funktionieren, und die Wirtschaft der Region wird aufblühen. Das wird den Bürgern zumindest erzählt. Um es hier und heute zu wiederholen: Die DVU-Fraktion war immer klar und deutlich hinsichtlich ihrer Ablehnung sowohl der ursprünglichen als auch der vorliegenden Kompromissvariante der Dienstleistungsrichtlinie. Die DVU hat sich stets gegen eine grenzenlose Liberalisierung ausgesprochen. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst und sagen, dass es kein vorprogrammiertes Sozialdumping zulasten Deutschlands geben darf. Die Kollegin Richstein hat in der Diskussion zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im letzten Jahr gesagt: „Wir reden immer von der Angst davor, dass ausländische Dienstleister zu uns kommen“, um im nächsten Satz die viel zitierten Chancen zu beschwören, welche sich unseren Firmen, im Ausland ihre Dienstleistung anzubieten, eröffnen. Aber ganz so einfach ist es eben nicht.

(Frau Richstein [CDU]: Aber es ist richtig!)

Sie vergessen, dass der Entwicklungsstand der einzelnen Länder nach wie vor sehr unterschiedlich ist, insbesondere hinsichtlich des Lohnniveaus und der Arbeitskosten für die Unternehmen. Die Angst der Menschen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen ist da; die können Sie nicht vom Tisch reden. Die gleiche Angst besteht vor einem Ende der Sonderregelung hinsichtlich der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Mittlerweile hat sich innerhalb der EU ohnehin ein politischer Klimawandel ohnegleichen vollzogen. Das können Sie schon an den Überschriften der etablierten Presse ablesen: „EU gewährt Aufschub beim Defizitabbau“, „EU befürchtet Wettlauf der Subventionen“, „Wirtschaftskrise erreicht neue Dimension“, „Es brodelt in der Europäischen Union“, „Brüssel befürchtet soziale Unruhen“, „Ratlosigkeit schlägt in Radikalität um“ usw. usf. Das ist die wahre Stimmungslage, meine Damen und Herren.

Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die Grundlagen geschaffen werden, wie es die europäische Dienstleistungsrichtlinie vorschreibt, alle zur Unternehmensgründung relevanten Verfahren und Genehmigungen über eine Anlaufstelle abzuwickeln. Die Verordnung des sogenannten Einheitlichen Ansprechpartners ist in vielen Bundesländern noch nicht entschieden. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Warum eigentlich nicht?

Brandenburg hat sich für eine Landeslösung entschieden, weil man sie für einfach und flexibel sowie mit einem zeitlich vertretbaren Aufwand realisierbar hält. Die Zuständigkeit soll beim Wirtschaftsministerium bzw. einer nachgerichteten Einrichtung liegen. Die vollumfängliche Aufsicht, sowohl die Fach- als auch Dienstaufsicht, verbleibt beim Land. Die Landesregierung geht davon aus, dass die angedachte Lösung wohl nicht die letzte ist. Geht man doch schon jetzt von einem Nachsteuern bzw. Nachjustieren aus. Unklar bleibt auch, woher man die genannten Fallzahlen von 3 000 je Jahr bzw. durchschnitt

lich 15 pro Tag nimmt. Das Positivste am vorgelegten Gesetzentwurf ist wohl der Beschluss, dass das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner auch Inländern zur Verfügung steht und die Umsetzung damit in dieser Hinsicht über die Anforderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinausgeht.

In Anbetracht der Kürze der Zeit kann ich keine weitere Wertung vornehmen. Jedenfalls sind wir gespannt auf die fachspezifischen Stellungnahmen. Ich bedauere, dass der Europaausschuss nicht zu Stellungnahmen herangezogen wird. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Die Abgeordnete Richstein spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich einige Reden anhört, verwundert es eigentlich nicht, dass wir in Brandenburg bei der Europawahl 2004 nur eine Wahlbeteiligung von 26 % hatten. Wenn ich mir anhöre, wie negativ hier über Europa gesprochen wird und welche Horrorszenarien an die Wand gemalt werden, würde ich mir als Bürger auch überlegen, ob ich solch ein Gremium, das in Brüssel seinen Sitz hat und von den Landespolitikern schlechtgeredet wird, überhaupt wählen soll.

Die Europawahl am 7. Juni 2009 steht vor der Tür. Wir diskutieren auch im Europaausschuss darüber, wie man das Image Europas verbessern kann. Mit solchen Reden, Frau Stobrawa, gelingt es leider nicht.

(Zuruf der Abgeordneten Stobrawa [DIE LINKE])

Sie haben Recht, der Gesetzentwurf hat einen unscheinbaren Namen, aber ich habe auch bei anderen Gesetzentwürfe nie an der Überschrift ablesen können, dass sie der Umsetzung europäischen Rechts dienen. Es ist in der Tat ein Gesetz mit rein technischem Inhalt, allerdings - das gebe ich zu - mit einem brisanten Hintergrund. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Dienstleistung im Binnenmarkt ist aus der Bolkestein-Richtlinie aus dem Jahr 2004 hervorgegangen. Seitdem ist einige Zeit vergangen. Es hat mich traurig gestimmt, dass wir einen minutenlangen Vortrag über die Bolkestein-Richtlinie zu hören bekommen haben statt eines Beitrags über den aktuellen Entwurf, über die aktuelle Richtlinie und die Umsetzung. Die Bolkestein-Richtlinie - mehrfach geändert und in vielen Bereichen entschärft - wurde im Dezember 2006 beschlossen und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden. Das ist ein ambitioniertes Unterfangen, insbesondere für uns Brandenburger, denn wir müssen es vor der Sommerpause geschafft haben, da das Gesetz ansonsten der Diskontinuität unterfällt.

Es ist erwähnt worden, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie ist. Es ist vorgesehen, Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Raum der Welt zu entwickeln. Es wird schwer - auch ich sehe die Ziele nicht hundertprozentig erfüllt -, aber es ist zumindest ein weiterer Schritt hin zu einem großen funktionierenden Binnenmarkt.

Die Dienstleistungsrichtlinie soll grenzüberschreitende Dienstleistungen ermöglichen; sie stellt damit auch hohe Anforderungen an die administrative Umsetzung im Land. So wird an Legislative und Exekutive die Erwartung gestellt, eine Hochleistungsverwaltung bereitzuhalten, damit Anfragen von Dienstleistungserbringern von jeder Stelle auf elektronischem Wege möglich sind. Das ist positiv. Wir sehen, dass die Landesregierung ambitioniert daran geht, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen; das zeigen die Frist der Genehmigungsverfahren und die Genehmigungsfiktion, die von uns bereits im Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards gefordert wurde.

Wir sollen einen Einheitlichen Ansprechpartner schaffen. Was ist seine Aufgabe? Er soll zum einen Verfahrensmittler für Dienstleistungserbringer sein, das heißt, er soll eine verbindliche Beratung zu allen Aspekten der Tätigkeitsaufnahme und -ausübung anbieten, das Verfahren gegenüber den zuständigen Stellen koordinieren und bestimmte Änderungsmitteilungen entgegennehmen. Zum anderen soll er Informationsstelle für die Dienstleistungsempfänger sein. Das beinhaltet hauptsächlich eine verbindliche Beratung zu allen Aspekten der Tätigkeitsaufnahme und -ausübung im Inland und unter Umständen auch im Ausland.

Dazu ist es notwendig, ein Artikelgesetz zu schaffen. Wir ändern immerhin elf Gesetze und eine Verordnung. Die Änderung der Verordnung erledigen wir als „Dienstleistung“ für die Landesregierung; sie hätte es auch selbst vornehmen können. Ich finde sehr interessant, was wir alles ändern, zum Beispiel das Brandenburgische Wassergesetz, die Bauordnung und das Schulgesetz.

Ich musste zum Beispiel erst einmal bei Wikipedia nachschauen, was ein Markscheider ist, weil mir das gänzlich unbekannt war. Gleichwohl ist es interessant, sich mit dem Thema wenig zu beschäftigen. Auch in Brandenburg gibt es also so etwas wie einen Markscheider. Das Ziel, unbedingt 50 % aller Rechtsvorschriften abzuschaffen, werden wir wohl nie erreichen, wenn es auch um solche exotischen Dinge geht.

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, der mir sehr wichtig ist und der hier auch schon mehrfach erwähnt worden ist. Aufgrund der Diskussionen in der Wirtschaftsministerkonferenz hat sich die Landesregierung entschlossen, das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg auch für Inländer zu öffnen. Dies geht eindeutig über die Anforderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinaus; es trägt aber maßgeblich zur Verfahrensvereinfachung für potenzielle Investoren in Brandenburg bei und verhindert eine Benachteiligung unserer Dienstleister.

Es ist neu, dass man durchaus in der Lage ist, auch einmal über Landesgrenzen hinaus zu schauen und die Genehmigung anderer Länder anzuerkennen. Das wird im weiteren Verfahren vielleicht auch noch zu einer Diskussion in den Ausschüssen führen.

Wie ich anfangs meiner Ausführungen schon erwähnt habe, führen wir eine Frist für die Genehmigungsverfahren und die damit verbundene Genehmigungsfiktion ein, bieten dadurch natürlich Planungssicherheit für unsere Dienstleistungserbringer und verkürzen damit hoffentlich auch die Genehmigungsdauer.

Wir haben über die EU-Dienstleistungsrichtlinie viel diskutiert. Den Kompromiss, der auf dem Tisch liegt, müssen wir

akzeptieren und so gut wie möglich umsetzen. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft schauen, statt immer die Historie zu bemühen. Letztendlich wollen wir doch ein positives, geeintes Europa, in dem Handel getrieben werden kann und Dienstleistungen erbracht werden können.

Ich hoffe, dass wir in den Ausschüssen angeregt und umfassend diskutieren werden, wobei wir allerdings ein bisschen auf die Zeit achten müssen; wir müssen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. Der Wirtschaftsausschuss hat schon eine Anhörung in Aussicht genommen, und ich hoffe, dass die dabei gefundenen Ergebnisse auch noch in den Entwurf werden eingearbeitet werden können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur 1. Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs liegen Ihnen zwei Überweisungsanträge vor, über die ich jetzt nacheinander abstimmen lasse.

Das Präsidium empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf in der Drucksache 4/7370 an den Ausschuss für Wirtschaft zu überweisen. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke sehr. Damit ist wie vorgeschlagen überwiesen.