Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Mit der zukünftigen Planung haben wir nichts anderes gemeint als Folgendes: Betrachten wir den technischen Fortschritt, den wir haben. Eine derzeitige Enercon-Maschine mit 150 m Na

benhöhe oder insgesamt 200 m Höhe und einem getriebelosen Maschinengehäuse erzeugt andere Emissionen als die alte Tacke-Maschine mit 600 kW, die 1994 aufgestellt worden ist. Ich sage: Da reichen die 1 000 m nicht. Unser Präsident war ja sogar noch kreativer, als er in die Vordiskussion eingebracht hat: Nehmen wir die Nabenhöhe mal zehn und nehmen das als flexible Größe statt eines solchen Mindestabstands.

Ich will etwas aus der heutigen Presse zitieren: Volksinitiative ist indiskutabel. Sie will 1 500 m. - Die Volksinitiative ist also abgelehnt. Wir wollen das in dem Punkt auch so klar und deutlich zugeben. Es gibt genug freie Flächen im Land, sagt ein Betroffener aus Neu Zauche im Spreewald, aber die Windkraftlobby will in gut erschlossenen Regionen bauen, um Kosten zu sparen.

Ich muss ganz ehrlich sagen, das ist auch ein Fakt für einen Unternehmer, sich irgendwo anzusiedeln. Da muss die Gesellschaft eingreifen und sagen, ob das für das Unternehmen Günstigste auch günstig ist für die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner.

(Schulze [SPD]: Nur weil der Mann aus Neu Zauche das sagt, muss es noch lange nicht stimmen!)

- Lass mich doch ausreden, ich bin noch nicht fertig! - Sein Haus steht 1 000 m vom Windpark entfernt. Die Belastung, sagt er weiter, ist immens, bei Südwind vibriert es, da kann man kaum schlafen. Der hat seinen Mindestabstand von 1 000 m. Ist das Problem damit geklärt? - Nein. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht.

Eine zweite Bemerkung fällt mir jetzt gerade ein. Das andere steht ja geschrieben. - Zur Grundkompetenz eines Abgeordneten gehört das Lesen. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit haben wir unseren Standpunkt in diesem Entschließungsantrag bereits festgelegt. Wir haben heute früh über etwas diskutiert, wo ich uns gemeinsam warnen möchte, weil es auch um die Akzeptanz für erneuerbare Energien geht, die wir wollen. Ich glaube, es war Herr Dombrowski, der den scheinbaren Zusammenhang zwischen Strompreiserhöhungen und erneuerbaren Energien angedeutet hat. Bevor wir eine solche These in die Öffentlichkeit setzen, sollten wir genau hingucken, wie sich der Strompreis derzeit zusammensetzt. Es gibt genug Berechnungen, populärwissenschaftlich dargestellt, sodass es jeder verstehen kann. Der Anteil der Umlage durch das EEG liegt beim derzeitigen Strompreis bei ungefähr 3 %. Er macht nicht in der Hauptsache die hohen Strompreise aus. Die Probleme, aufgrund deren die hohen Strompreise entstehen, liegen ganz woanders. Sie liegen bei den gestiegenen Strompreisen im fossilen Bereich, und sie liegen auch darin, dass zum Beispiel kostenlos zugeteilte Emissionen durch die großen Energiekonzerne als Opportunitätskosten bereits eingepreist sind. Das muss man sich genau anschauen. Weil wir gemeinsam die Akzeptanz wollen, bitte ich, dass wir so etwas nicht als Argument gegen erneuerbare Energien einsetzen.

Ich bitte Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Abgeordnete Gregor-Ness spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich gibt es nicht mehr viel zu sagen. Ich kann verstehen, dass Herr Thiel und die Linke auf unseren Antrag reagieren musste. Uns war es wichtig, die Handlungsoptionen, die überhaupt möglich sind, voll auszuschöpfen. Deshalb muss man auch noch einmal für dieses Hohe Haus ganz klar bis zum Juli dargelegt haben, an welchen Schaltstellen das möglich ist. Wir müssen zwischen Bundesgesetz, Regionalplanungsgesetz und örtlicher Kompetenz abwägen und die jeweiligen konkreten Schritte dort tun, wo sie richtig und notwendig sind.

Wir wissen, dass wir uns in einem ganz breiten Themenfeld bewegen. Es geht um neu auszuweisende Gebiete. Es geht um die bestehenden Gebiete. Es geht um Repowering. Wir haben zurzeit ein riesengroßes Problem zu bewältigen. Wir wissen, wir müssen die Windpläne fortschreiben. Wir wissen, wir haben - bei uns in der Region zum Beispiel - überhaupt keinen existenten Windeignungsgebieteplan. Genau in diese Lücke hinein passieren jetzt nämlich die Sachen, die wehtun. Durch die Privilegierung ist es zurzeit möglich, auch unabhängig von Windeignungsgebieten neue Anlagen zu errichten. Diese unterliegen dann eben nicht der von uns allen politisch gewollten Konzentration von Windanlagen auf möglichst wenige Gebiete im Land. Um das auszuhebeln, bedarf es der Vernunft von allen Seiten; denn jeder Windplan, der beklagt wird und der nicht zügig und ordentlich im Verfahren abgearbeitet wird und wieder in Kraft tritt, bewirkt im Gegenteil, dass wir diese Verspargelung überall in der Region haben. Deshalb müssen wir verantwortungsbewusst und so schnell wie möglich wieder zu verbindlichen Windplänen kommen. Das muss das Signal sein, das aus diesem Haus hinausgeht. Wir müssen auffordern: Arbeitet in den Regionalen Planungsgemeinschaften daran; denn nur das sichert Bürgerinnen und Bürgern ihre Schutzbedürfnisse!

Das größte Problem, das wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen - das haben wir nicht nur hier bei diesem Thema, wir haben es generell -, ist die völlige Entfremdung von uns allen von den eigentlichen Grundlagen des Wirtschaftens und des Lebens. Das haben die Landwirte zu beklagen, die sozusagen nur noch als Störfaktor im Dorf wahrgenommen werden. Jeder, der neu hinzuzieht, will natürlich keine neuen Stallungen im Ort haben, möchte nicht durch Tiere und entsprechende Gerüche belästigt werden. Die Nächsten wollen keine Industrieanlagen mehr errichtet haben, wieder andere keine Windkraftanlagen. So lässt sich die Kette unendlich fortsetzen. Das Dramatischste, was passiert, ist, dass wir alle Kinder wollen, aber den Kinderspielplatz oder die Kita im Wohngebiet schon infrage stellen, weil sie Lärm verursachen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wenn wir in einer Gesellschaft so weit gekommen sind, dann können wir uns alle bemühen, wie wir wollen, dann schaffen wir es nie, einen Konsens zu finden. Da gibt es unendlich viel zu tun. Es fängt mit der Kleinigkeit Wind an und endet bei ganz anderen ethischen und moralischen Fragen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Der Abgeordnete Schulze setzt die Debatte für die DVU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass die Windkraftanlagen heute schon Bestandteil der modernsten Methoden der Energieerzeugung sind. An dieser Stelle möchte ich jedoch nochmals - ich weiß nicht, zum wievielten Male - wiederholen: Unsere DVU-Fraktion tritt vehement nach wie vor für einen gesunden Energiemix aus klassisch erzeugten und erneuerbaren Energien ein. Nur auf diese Weise können die großen energiepolitischen Ziele des Landes Brandenburg bis zum Jahre 2020 und darüber hinaus erreicht werden.

Der Anteil der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg soll bis zum Jahre 2020 auf 20 % gesteigert werden, wobei die Windenergie mit 45 % des angestrebten Ausbauziels den größten Beitrag zu leisten hätte. So weit, so gut. Aber hier erhitzen sich die Gemüter. Es geht nämlich um nichts anderes als um die notwendigen Erweiterungen der sogenannten Windparks. Bürgerinitiativen, aktiv im gesamten Flächenland Brandenburg, fordern Mindestabstände der Anlagen zu den Gemeinden und untereinander. Fälschlicherweise werden diese Initiativen immer wieder in den Medien als Windanlagengegner bezeichnet. Von den Bürgern wurde, auch in Gesprächen mit mir als umweltpolitischem Sprecher unserer Fraktion, immer wieder betont, man sei nicht gegen Windkraftanlagen, sondern trete nur für eine vernünftige Abstandsregelung ein, um unzumutbare Belästigungen oder Beeinträchtigungen und Zerstörungseffekte der Natur zu vermeiden.

Genau auf diesen Umstand, meine Damen und Herren, zielt offensichtlich der vorliegende Antrag ab. Nur gibt es bei diesem gesamten Problem ein großes Fragezeichen: Welche Abstände sind nun angemessen? Sind es 1 000 m oder 1 500 m zu einer Wohnbebauung? Sind es 10 km Abstand der Windgebiete untereinander? Sind sie zu viel, zu wenig oder ausreichend?

Unsere DVU-Fraktion ist der klaren Auffassung, dass man ein Votum von fast 27 000 Bürgern grundsätzlich nicht überhören kann und darf. Eine erfolgreiche Energiepolitik - und dabei speziell auf die Windenergie bezogen - ist in Brandenburg nur zu betreiben, wenn unter der breiten Schicht der Bevölkerung auch die entsprechende Akzeptanz vorhanden ist. Daran sollte sich die Politik orientieren.

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren, da die Landesregierung zu diesem Thema heute bereits erschöpfend referiert hat, verzichtet sie jetzt auf die Redezeit, und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/7568. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/7582. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/7565

Dazu spricht der Abgeordnete Görke für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion hat die Ankündigung des Kollegen Baaske wohlwollend aufgenommen, dass die Sozialdemokraten nun bereit sind, für ein Vergabegesetz mit Mindestlohnelementen in Brandenburg den Weg frei zu machen, denn seit über einem Jahrzehnt brauchen wir ein solches Gesetz hier in Brandenburg, um der Ausweitung von Lohndumping wirksam zu begegnen. Zumindest wäre das ein Baustein dazu. Ich freue mich also über diesen Erkenntnisgewinn beim Kollegen Baaske.

Natürlich gehört Klappern zum politischen Geschäft, auch in Vorwahlzeiten. Ihre Ankündigung, gleich nach Beginn der neuen Legislaturperiode entsprechend loszulegen, ist ein bisschen zu hinterfragen; denn bei einer nüchternen Betrachtung werden Sie, Herr Kollege Baaske, eingestehen müssen, dass es mit Ihrem jetzigen Koalitionspartner fast unmöglich sein wird, Mindestlohnstandards in Brandenburg durchzusetzen. Die märkische CDU hat in den letzten Jahren ja gezeigt, wozu sie in dieser Frage bereit war. Auch wenn ich mir die Pressemitteilung der CDU vom 12. Mai vor Augen führe, glaube ich, dass dieses Ziel, zumindest in dieser Farbenkonstellation, in weite Ferne rückt. Ich möchte aus dieser Pressemitteilung, die wohl Herr Karney verfasst hat, zitieren:

„Ein Mindestlohngebot, wie es die SPD bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fordert, wäre daher kontraproduktiv und realitätsfern.“

Ich dagegen glaube, der Einzige, der hier realitätsfern ist, ist derjenige, der den Weg hier nicht frei macht.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Lassen Sie mich jetzt auf unseren Antrag direkt eingehen. Auf dem Weg zu dem genannten Ziel müssen also nicht nur politische, sondern, wie wir glauben, auch rechtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden. Genau hier setzt der Antrag an.

Wie Sie wissen, ist mit dem sogenannten Rüffert-Urteil durch den Europäischen Gerichtshof festgelegt worden, unter welchen konkreten Bedingungen es nicht rechtskonform ist, die Vergabe öffentlicher Aufträge von tariflich vorgeschriebenen Mindestentgelten abhängig zu machen. Genau deshalb verstehen Sie unseren Antrag bitte als eine Art Vorarbeit für ein gemeinsames Vorhaben eines Vergabegesetzes für Brandenburg, das heißt, zu prüfen, unter welchen Konditionen ein solches Gesetz den europarechtlichen Anforderungen entspricht. Wir sollten die rechtlich komplizierte Materie also mit einer entsprechenden Vorarbeit angehen.

Welche möglichen Ansatzpunkte gibt es für eine solche Regelung im Vergabegesetz? - Ausgehend von den Vergabegrundsätzen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferverträge und Dienstleistungsaufträge können öffentliche Auftraggeber zusätzliche Bedingungen für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags vorschlagen. Die Richtlinie lässt bei der Ausführung von Beschaffungsaufträgen die Forderung der Beachtung sozialer Aspekte und der Einhaltung bestimmter Sozialstandards zu.

Der Gesetzgeber - also wir - kann also landesrechtlich Vergabebedingungen schaffen, durch die die Erfüllung bestimmter sozialer und ökologischer Ziele unterstützt wird. Aus unserer Sicht gehören dazu die Verpflichtung zur Einhaltung und Förderung der sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen und zur Zahlung menschenwürdiger Löhne bei öffentlich zu beschaffenden Gütern oder die Positivbewertung von Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen und die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern.

Deshalb bitte ich Sie, trotz aller unterschiedlicher Sichtweisen an der Vorarbeit mitzuwirken, den Weg frei zu machen, die Landesregierung zu beauftragen, bis zum Juli eine entsprechende Prüfung vorzunehmen, damit wir gleich nach der nächsten Wahl ein Vergabegesetz mit Mindestlohnelementen auf den Weg bringen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Debatte wird mit dem Beitrag der Abgeordneten Fischer für die SPD-Fraktion fortgesetzt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Herr Kollege Görke, zum Thema Wahlkampfgeklapper. Im Pressespiegel befindet sich ein entsprechender Leserbrief: Das Vergabegesetz ist zwingend notwendig. - Wenn man das liest, dann könnte man fragen, was denn in den letzten zehn Jahren aus der brandenburgischen Wirtschaft geworden ist, wenn ein solches Gesetz zwingend notwendig ist. Das Wahlkampfgeklapper veranstalten also Sie.

Lassen Sie uns diesen Antrag nun einmal inhaltlich betrachten. Sie wollen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Natürlich gibt es dazu etwas vonseiten der EU, Gerichtsurteile usw. Wir müssen aber auch einmal überlegen, ob wir so etwas überhaupt brauchen, ob entsprechende Kriterien nicht schon irgendwo anders festgeschrieben sind. Ein Blick ins Gesetz hilft ja oftmals bei der Rechtsfindung. Hier ist es der Artikel 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, für Transparenz, Gleichbehandlung, Vorrang des Mittelstandes bei der Losbildung. Siehe da, wir sind alle überrascht: Die Ermöglichung sozialer und umweltbezogener Aspekte ist hier bereits festgeschrieben. Das haben wir also schon.

(Beifall bei der CDU)

Insofern ist das ein bisschen redundant. Es wird beim Groß

flughafen BBI darauf geachtet und praktiziert. Ob wir das noch einmal regeln müssen, weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. Damit, ein bisschen mehr Umweltschutz und ein bisschen mehr Sozialstandards gegen sehr viel mehr Bürokratie zu fordern, habe ich meine Probleme. Wenn eine kommunale Vergabestelle in Zukunft beim Kauf von Radiergummis erst einmal recherchieren muss, ob die eingesetzten Rohstoffe fair gehandelt worden sind, ist das Maß ein bisschen überzogen.

Ich möchte etwas zum Thema Tariftreue sagen. Da müssen wir ganz ehrlich sein, weil wir wissen: Auch Tariflöhne können bei weitem unter Mindestlöhnen liegen. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Beim Thema Mindestlöhne bin ich natürlich bei Ihnen. Unser Eckpunktepapier über Mindestlöhne ist nicht, wie Sie das so betont haben, völlig neu. Das fordern wir schon seit längerem. Das sagen wir nicht erst seit gestern. Das hat überhaupt nichts mit Wahlkampfgeklapper zu tun. Wir hatten in dem Eckpunktepapier vorgeschlagen, nach britischem Vorbild eine Kommission zu bilden, die das empfehlen soll, und zwar möglichst schnell, auch für öffentliche Aufgaben. Aber wie gesagt: Wir haben einen Koalitionspartner. Dazu gehört, auch wenn das in einigen Punkten schmerzt und vielleicht gegen die eigene Parteilinie geht, sich daran zu halten, Herr Görke. Wir sind dabei, den Mindestlohn zu fordern. Das tun wir, wie gesagt, nicht erst seit gestern,

(Zuruf: Seit vorgestern!)

sondern schon ein bisschen länger. Nach dem September sehen wir einmal weiter. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die Abgeordnete Hesselbarth spricht für die DVU-Fraktion.