Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Abgeordneter Heinze setzt die Debatte für die Linksfraktion fort.

Meine Damen und Herren! Als vor wenigen Monaten meine Fraktionsvorsitzende einen Energiedialog für das Land anmahnte und das Angebot machte, vorurteilsfrei über eine zukunftsfähige Energiepolitik hier und mit den Brandenburgern zu reden, hielt sich das Interesse in diesem Hohen Hause demonstrativ in Grenzen. Hatte die Landesregierung doch einige Monate zuvor eine Energiestrategie 2020 verkündet, eine Volksinitiative gegen neue Tagebaue war abgelehnt worden, und mit der CO2-Abscheidung bei der Braunkohleverstromung der CCS-Technologie wähnte und wähnt man sich heute noch auf der Seite des energetischen Fortschritts. Wozu also noch viel reden?

Nun hat die Fraktion der CDU festgestellt, dass sich die ambitionierte politische Zielstellung der Energiestrategie 2020 ohne die betroffenen Bürger nicht verwirklichen lässt, und hält es für angebracht, im Land darüber zu diskutieren, beginnend mit der heutigen Aktuellen Stunde und bezogen auf das konkrete Thema Windkraft. 26 800 Unterschriften einer Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen in einem Wahljahr sind nunmehr ein offensichtlich überzeugender Impuls, den notwendigen Dialog aufzunehmen. Das ist nicht falsch. Die Konflikte sind da.

Gehen wir davon aus, dass die Anzahl der Teilnehmer an der Volksinitiative reicht, werden wir uns hier mit dem Anliegen in seiner ganzen Vielschichtigkeit und Konkretheit noch gründlich befassen müssen. Verwunderlich ist: Im Vorgriff auf die Ergebnisse der Befassung der Volksinitiative liegt nun ein Antrag der Fraktionen der Regierungskoalition vor, der quasi im Schnellverfahren als Befreiungsschlag alle Probleme lösen soll. In sechs Wochen wird die Landesregierung über all das informieren, was den Betroffenen vor Ort und den Verantwortlichen seit einem Jahr auf den Nägeln brennt.

Vor einem Jahr wurden die von der Landesregierung entwickelte Energiestrategie 2020 - sie ist unstreitig, da gebe ich Herrn Dombrowski völlig Recht - und der Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz nach Kabinettsbeschluss verkündet. Mit den Trägern der Umsetzung gerade des heiklen Themas Windkraft mit der Verdopplung der Anlagenleistung und einem Flächenzuwachs um mindestens 50 % - also den Kommunen, den Regionalen Planungsgemeinschaften in ihrer Verantwortung für die Einordnung raumbedeutsamer Vorhaben und Windparks, die in ihrer Raumwirkung höchstens noch von einem zu erschließenden Tagebau zu übertreffen sind - sind die Zielstellungen im Vorfeld weder sachlich abgeschätzt worden, noch gab es seitens der Regierung mit dieser Ebene einen Dialog

bzw. Kommunikation bezüglich der Konflikte. Auch nach dem Mai 2008 währte die Schweigepause der Landesregierung gegenüber den Planungsgemeinschaften, obwohl es unter Punkt 5 des Handlungskonzeptes heißt:

„Es werden Ausweisungen neuer Windeignungsgebiete, die räumliche Konzentration von Energieerzeugungsanlagen außerhalb bewohnter Gebiete zu größeren Clustern mit verbindlichen Mindestabständen zu Wohnsiedlungen, zum Beispiel von Windenergiefeldern 1 000 m, und eine multiple Flächennutzung notwendig.“

Obwohl die Regionalplanung damit unmittelbar vor Aufgaben stand, die nur schwer zu lösen sind - ich erinnere an den quälenden Prozess der Aufstellung der Regionalpläne bzw. der Teilpläne Windenergienutzung -, obwohl das Handlungskonzept Einzelmaßnahmen bestimmte, die für die Aufgabenstellung die Rahmenbedingungen erheblich veränderten, unter anderem durch die Überarbeitung fachplanerischer Restriktionskriterien oder den Ausweis von Konzentrationsflächen in festgelegten Eignungsgebieten, blieben die erforderlichen Handlungsschritte in der notwendigen Breite aus. Nach einem Dreivierteljahr nunmehr seit März - ist, wie ich hier feststellen kann, ein Arbeitsprozess angelaufen, der helfen könnte, Probleme des weiteren Ausbaus der Windenergienutzung zu lösen.

Der Druck von allen Seiten ist groß, das wissen wir: Druck der Betroffenen, der Gemeinden in sehr unterschiedlicher Weise, aber auch der Investoren und natürlich der Druck auf das allgemeine Ziel, etwas für die Klimarettung zu tun. Wir haben gestern darüber gesprochen. Die Erfahrungen in der Bundesrepublik, auch unsere eigenen, zeigen, dass das kaum konfliktfrei zu bewältigen ist.

Drei Grundsätze sollten dafür als unverzichtbar gelten. Erstens: Unabhängig von der Masse der die Planung tangierenden Genehmigungs- und Rechtsvorschriften - ich glaube, die werden oft ausgeblendet, wenn wir über Windkraft reden - ist die Verantwortung für die Festlegung der Windeignungsgebiete im Rahmen der Regionalpläne Angelegenheit der kommunalen Ebene. Diese braucht Entscheidungsspielräume in einem klaren Handlungsrahmen.

Zweitens: Es muss im Hinblick auf die Fortschreibung der Regionalpläne und Genehmigungsverfahren ein höheres Maß an Rechtssicherheit und auch ein höheres Maß an Verfahrenssicherheit erreicht werden.

Drittens: Der notwendige Dialog mit allen Akteuren ist zu führen. Es geht um wirklichen Dialog und nicht um das einseitige Verkünden von festen, starren Thesen. Es geht um Transparenz der Verfahren und um Mitwirkungsmöglichkeiten. Es ist doch eine alte Erfahrung, dass der Dialog erfolgreich sein kann und zu Akzeptanz führen wird, wenn die Verantwortungsebenen klar sind und Rechtssicherheit herrscht. Deshalb müssen die zuständigen Ressorts der Landesregierung - ich weiß, dass sie begonnen haben - in der Breite ihrer Verantwortung unterstützend aktiv werden, nicht aber nach dem Motto: Rein in die Wälder und raus aus den Wäldern.

Die Erfahrungen bei der Aufstellung der Regionalpläne zeigen, dass die eingeschränkten Möglichkeiten der Rechtsfolgeabschätzung oder Verfahrensfehler fatale Folgen haben können. Deshalb halte ich die Festlegung eines Mindestabstands - so, wie es angedacht ist - nicht für zielführend.

Natürlich ist ein Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung von Restriktionskriterien über konkrete Schritte der Kommunikation vor Ort, über innovative Beispiele für kommunales Agieren mit wirtschaftlich vorteilhaften Effekten nicht falsch. Die Bandbreite dessen, was entschieden und wo gehandelt werden muss, ist größer. Deshalb auch unser Entschließungsantrag.

Die Klärung rechtlicher Aspekte, unter anderem der Umgang mit Genehmigungsanträgen bis zur Rechtskraft der fortzuschreibenden Regionalpläne, könnten dagegen weiterhelfen wie auch Rechtssicherheit im Umgang mit dem Repowering von genehmigten Anlagen in Eignungsgebieten.

Notwendig sind Arbeitshilfen, möglicherweise auch ein für Brandenburg gültiger Kriterienkatalog - anderenorts gibt es so etwas -, der das Schutzgut Mensch an die Spitze stellt. Zu prüfen ist, ob die Leistungsfähigkeit - die materielle, die personelle wie auch die finanzielle - der regionalen Planungsstellen ausreicht, um rasch den notwendigen Vorlauf bei der Ausweisung zusätzlicher Eignungsgebiete zu erlangen. Eine Voraussetzung ist aber, dass der Regionalplanung insgesamt - das betrifft alle Ebenen, nicht nur die hier - mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Ambitionierte Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energien, aber auch die unübersehbaren Ergebnisse des technischen Fortschritts werfen die Frage auf, ob die brandenburgischen Rechtsvorschriften, die unmittelbar Windenergieanlagen betreffen - sie datieren aus den Jahren 2001, 2002, 2003 - überarbeitet werden müssen. Zweifel hegt auch die Praxis an der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, also am grundlegenden Immissionsschutzrecht, das uns - wie auch die Bauordnung - die Grenzen setzt.

Wollen wir weiter über Windenergieentwicklung sprechen, müssen wir uns auch dem Thema zuwenden, wie wir die im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Kulturlandschaften konfliktarm weiterentwickeln wollen und wie wir die konträren Entwicklungen des ländlichen Raums hinsichtlich der Wirtschaftszweige Tourismus, Erholung oder Energiewirtschaft möglichst konfliktarm in Übereinstimmung bringen können.

Das heißt: Wir haben ausgesprochen viele Themen zu unserem heutigen Tagesordnungspunkt im Dialog fortzuführen. Eine einseitige Festlegung nur einer Maßnahme reicht nicht aus, um das Problem zu lösen. So werden wir die Aufgabe, die wir uns in Sachen Klimaentwicklung gestellt haben, nicht lösen. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Abgeordnete Gregor-Ness spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wenn eine Aktuelle Stunde ihren Titel verdient hat, dann ist es diese; denn vor gut 14 Tagen hat die Volksinitiative gegen die massenhafte Bebauung Brandenburgs mit Windkraftanlagen dem Präsidenten immerhin 26 800 Unterschriften übergeben. Diese Leistung ist durchaus zu würdigen, weil die Volksinitiative dieses Quorum ohne jegliche Unterstützung, weder von Parteien noch von Umweltverbänden, geschafft hat.

Was können wir Etablierten daraus ableiten? Welche Fragen müssen wir uns stellen? Welche Fragen müssen wir uns auch gefallen lassen? Haben wir den Abwägungsprozess um unsere Energiestrategie genügend kommuniziert? Oder haben in der Vergangenheit die verantwortlichen Regionalräte vor Ort eventuell ihre Entscheidungsprozesse zu den Windeignungsgebieten nicht transparent genug gestaltet und zu wenig offengelegt? Sind eigentlich die Erfahrungen der Vergangenheit und die Möglichkeiten der Beeinflussung in der Regionalplanung genügend bekannt? Sind die Verfahren transparent, sind die Abwägungsprozesse nachvollziehbar? Oder steht eine ganz simple Frage dahinter? Ist es einfach das persönliche Nichtakzeptieren-wollen von Mehrheitsentscheidungen? Auch diese Frage muss erlaubt sein.

Ich bin an dieser Stelle schon bei grundsätzlichen Fragen des Demokratieverständnises und der Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen. Wie immer im Leben ist es so, dass wir nicht an den großen Dingen scheitern, sondern an den kleinen. Die großen Dinge und das Ganze, die Energiestrategie und die Klimaschutzziele, sind völlig unstrittig. Wenn wir danach fragen würden, bekämen wir genauso viele Unterschriften oder sogar noch mehr. Aber entscheidend sind die Kleinigkeiten im Umgang mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich nicht verstanden, nicht wahrgenommen und nicht mitgenommen fühlen. Hierbei stehen wir alle persönlich in der Pflicht, hier im Landtag, die Regionalräte vor Ort, die Regionalen Planungsgemeinschaften und auch Bürgermeister, die ihre Interessen sowie die ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger vertreten müssen.

In Zukunft wird sich diese Interessenlage wahrscheinlich dramatisch ändern. Auch das muss jedem klar sein. Mit der Neuregelung der Verteilung des Steuereinkommens aus Windkraftanlagen könnten sich die Kommunen auch plötzlich die Frage stellen: Warum soll die Kommune nicht an Windkraftanlagen partizipieren? - Jegliche Festschreibung von zwangsweisen Mindestabständen kann zum Scheitern führen. Das muss allen bewusst sein. In der Zukunft kann auch die Befürwortung von Windkraftanlagen häufiger auf der Tagesordnung stehen.

Als umweltpolitische Sprecherin möchte ich natürlich ein Plädoyer für die Weiterführung unserer ehrgeizigen Klimaschutzziele halten und auch ein Plädoyer für die Senkung von Emissionen sowie für den Schutz von Menschen und Natur vor Immissionen. Selbstverständlich halte ich aber auch ein Plädoyer für die Windkraft und die Förderung erneuerbarer Energien.

Ich möchte auf das Stichwort Immissionen eingehen. Natürlich gibt es durch Windkraftanlagen verursachte Immissionen. Dazu gehören neben Lärm auch Schattenwurf und die Wahrnehmung in der Landschaft. Es ist klar, dass die SPD für einen ausreichenden Schutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger eintritt; denn sie müssen in der Nähe von Windkraftanlagen leben. Es kann nicht sein, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass wir der Natur gesetzlich verbrieft Tabuzonen einräumen und um jeden Adlerhorst einen Schutzradius legen, gleichzeitig aber Menschen offensichtlich nicht so verbindlich schützen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Nur deshalb und nicht aus kleinkariertem politischen Kalkül haben wir bereits jetzt einen Antrag eingereicht, der noch ein

mal ganz klar definieren soll, welche Möglichkeiten wir haben, was wir regeln können und in welchem Maße welche Schutzgüter gegeneinander abzuwägen sind. Wir sind für einen Mindestabstand von 1 000 m zu Windkraftanlagen; denn nur so können wir die notwendige Akzeptanz für die weitere Nutzung von Wind im Land wiederherstellen.

Ich stehe hier als Befürworterin von Windkraftanlagen und habe bereits die Produktion eines Flügels miterlebt bzw. selbst mitgewirkt. Daraus kann man eine völlig neue Sichtweise auf Windenergie ableiten. Wir sollten uns gemeinsam auf ein Gedankenexperiment einlassen. Versuchen wir einmal, die Ästhetik des Windes zu definieren. Noch vor knapp 100 Jahren haben Windmühlen zum ganz normalen Landschaftsbild in Nordeuropa gehört. Schauen Sie sich alte Gemälde aus den Niederlanden an! Sie werden unzählige Windmühlen finden. Sie sehen sehr schön aus und werden überhaupt nicht als störend empfunden. Könnten Sie sich Potsdam-Sanssouci ohne seine Windmühle vorstellen? - Für mich ist das unvorstellbar.

Die damaligen Windmühlen sahen viel gedrungener und kräftiger aus als unsere kleinen Windmühlen, die wir heutzutage in der Landschaft finden. Wenn wir darüber und über Wind neu nachdenken, werden wir begreifen, dass Wind als Element in der Natur immer vorhanden ist. Warum sollten wir dieses Element nicht nutzen? Die Frage lautet: Wie nutzen wir es? Ist es zum Beispiel hinnehmbar, dass wir von Verspargelung reden, dass wir Windkraftanlagen in der Landschaft nur noch als störend empfinden? Oder könnte man Landschaft neu gestalten? Könnte man Höhenzüge nicht auch betonen, indem man Windräder obendrauf setzt, anstatt sie hinter dem nächsten Hügel zu verstecken, um sie nicht wahrnehmen zu müssen?

Wie Sie wissen, komme ich aus der Lausitz. Dort denken wir immer über neue Landschaften nach und wollen diese gestalten, und zwar nach unseren neuesten Maßstäben. Wir haben uns über die Anlage von Energiegärten Gedanken gemacht. Wir haben uns auch über die Neugestaltung von Windparks Gedanken gemacht, um sie ästhetisch besser einzufügen und sie auch als Element in der Landschaft wahrzunehmen. Ich glaube, von dieser Seite hat das noch niemand gesehen. Wir sehen immer nur das Feindbild Windenergieanlage als landschaftszerstörendes Element. Warum nähern wir uns dem Wind nicht einmal anders? Nur so können wir vorankommen.

Wer von Ihnen bestreitet, dass jeder andere Eingriff in die Natur viel dramatischer ist? Ist eine Inanspruchnahme von 1 % unserer Landesfläche, die zurzeit mit Windenergieanlagen bebaut ist, wirklich eine Massenbebauung? Ist das wirklich die Verspargelung der Landschaft? Diese Fragen beantworten Sie sich am besten am Wochenende in aller Ruhe. Vielleicht kommen wir dann gemeinsam zu einer neuen Diskussionskultur.

Ich will, dass wir uns im Dialog mit den Menschen auf die notwendigen 550 ha verständigen, die wir brauchen, um unsere Energiestrategie umzusetzen und unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Wo weisen wir diese Gebiete aus? Pauschale Abstandsregelungen werden uns nicht helfen. Der Mindestabstand muss gelten, um die Siedlungen in unserer schönen Landschaft Brandenburgs genügend zu schützen; völlig klar. Aber auch die anderen Fragen müssen offen gestellt und neu diskutiert werden. Dazu gehört auch der Wald als eine Möglichkeit. In der Lausitz sehe ich da überhaupt kein Problem. Unsere Kiefernwälder könnten vielleicht sogar gewinnen. In

der Schorfheide würde ich ein Windrad natürlich ablehnen. Das kann man wirklich niemandem zumuten.

(Vereinzelt Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

An dieser Stelle darf es aber vernünftigerweise keine Tabus geben. Lassen Sie uns darüber erneut diskutieren und die Volksinitiative mitnehmen. Dann versuchen wir zu vernünftigen Kompromissen, zu vertretbaren Möglichkeiten der Ausweisung von Windeignungsgebieten zu kommen. Ich glaube, dass das machbar ist. Wir alle haben die Verpflichtung, diese Diskussion zu führen, dabei natürlich die Bedenken ernst zu nehmen, aber auch Entscheidungen so zu kommunizieren, dass sie nachvollziehbar sind und nach Möglichkeit eine breite Akzeptanz finden.

In diesem Sinne: Glück auf! Lassen Sie uns keinen Wind mehr machen, sondern den Wind vernünftig und optimal im Einklang mit Mensch und Natur nutzen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Der Abgeordnete Norbert Schulze wird für die DVU-Fraktion sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Wirtschaft und unsere Bürger brauchen eine sichere, stabile und vor allem auch eine bezahlbare Energie. Unsere Fraktion begrüßt es und erachtet es auch als dringend erforderlich, sich hier heute und immer wieder mit diesem Thema zu beschäftigen. Wenn die Bürger in diesem Land etwas brauchen, dann ist es Sicherheit. Dazu gehört auch eine energiestrategische Sicherheit. Das sollten sich auch die Parteien der Regierungskoalition auf die Fahne schreiben und endlich langfristig Politik mit dem Bürger und für den Bürger betreiben.

Nun ist auch die CDU-Fraktion aufmerksam geworden und spürt den aufkommenden Wind der Bevölkerung hinsichtlich der Windkraftanlagen sowie ständig steigender Stromkosten. Wir freuen uns, dass auch Sie zu der Erkenntnis gelangt sind, dass man auch in der Energiepolitik Probleme nicht ohne die betroffenen Bürger lösen kann. Nach dem Konzept der Landesregierung soll der Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 bei einem angenommenen jährlichen Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,5 % um 1 % pro Jahr sinken. Den Anteil der erneuerbaren Energie will man von 6,2 % auf 20 % steigern. Dazu - so hat man es beschlossen - sollen die Flächen für Windkrafträder von derzeit 270 auf mindestens 550 km2 mehr als verdoppelt werden.

Da, meine Damen und Herren, beginnt das eigentliche Problem mit den Windkraftanlagen. Obwohl wir am heutigen Nachmittag noch über einen Antrag zur Windkraftnutzung debattieren, möchte ich bereits jetzt vorwegnehmen, dass sich in dieser Hinsicht ein nicht zu übersehender Widerstand in der Bevölkerung breitmacht. Es geht unter anderem um die Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu einer Wohnbebauung sowie um die Abstände dieser Anlagen zueinander - verbunden mit der Forderung, Zerstörungseffekte der Natur zu verhindern. Etwa 27 000 Unterschriften der entsprechenden Bürgerinitiative sprechen für sich. Wir von der DVU-Fraktion meinen, dass man ein derartiges Votum der Bürger sehr ernst nehmen muss.

Des Weiteren will man den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 - um 40 % reduzieren.

Wie schon einleitend gesagt: Wir von der DVU-Fraktion - darüber müsste wohl Einigkeit bestehen - stehen für eine sichere, umweltgerechte und vor allem wettbewerbsfähige Energieversorgung von Wirtschaft und privaten Haushalten, welche vor allem bezahlbar sein muss. Ein weiterer Anstieg der Stromkosten insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbaus der erneuerbaren Energien - vernichtet weitere Arbeitsplätze und schadet der Volkswirtschaft. Wir stehen für einen Energiemix aus konventionellen und regenerativen Energieträgern.

Wir sagen es nicht erst seit heute: Im Rahmen eines Energiemix sind wir für eine starke Nutzung von natürlichen Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne, Erdwärme oder Biogas, aber das ist sehr wichtig - in einem abzusteckenden ökonomischen Rahmen, umweltverträglich und nicht gegen weite Teile der Bevölkerung gerichtet. Das bedeutet, die erneuerbaren Energien müssen weiterhin gefördert, aber vor allem technologisch weiterentwickelt werden. Wir halten es daher für erforderlich weniger durch direkte Subventionierung -, verstärkt durch Bereitstellung der entsprechenden Mittel für Forschung und Entwicklung den erneuerbaren Energien einen notwendigen technologischen Schub zu verleihen. Auch erneuerbare Energien müssen sich auf Dauer im Wettbewerb der unterschiedlichen Energieträger bewähren.

Auf jeden Fall müssen die Interessen der Brandenburger Bürger und Unternehmen auch in der Energiepolitik Vorrang haben. Dabei sollte gegebenenfalls auch ein Nachjustieren der Energiestrategie kein Tabu darstellen.

(Beifall bei der DVU)

Minister Junghanns erhält für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist hochaktuell, weil es im Land Brandenburg landauf, landab strittig diskutiert wird. Mit der Energiestrategie haben wir die energiewirtschaftlichen Ziele - sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung für Brandenburg, aber auch in Deutschland und Europa sichern zu helfen - für das Jahr 2020 gesetzt. Das gilt für heute und erst recht für das Jahr 2020. Wir haben einen Pfad gelegt. Wir wollen einen Mix aus fossilen und erneuerbaren Energien. Wir wollen weniger Energie verbrauchen, und zwar auch auf dem Weg in ein neues Wachstum. Zudem wollen wir die CO2Emissionen senken. Windenergie hat dafür heute und wird auch künftig - ich betone das noch einmal - sowohl für die Energieversorgung an sich als auch für die Erreichung unserer Klimaschutzziele eine große Bedeutung haben.