Vielen Dank, Kollege Bernig. - Bevor ich dem Kollegen Bischoff das Wort erteile, darf ich in unserer Runde ganz herzlich Jugendliche aus der Bildungseinrichtung in Buckow begrüßen, allen voran ihre jugendliche Mentorin und Anleiterin Helga Luther, Trägerin unter anderem des Brandenburgischen Rote Adlerordens. Herzlich willkommen!
Herr amtierender Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich ausdrücklich dem Gruß an Helga Luther an und komme jetzt zum Thema, nämlich dem, das auf der Tagesordnung steht.
Ich bin schon ein bisschen überrascht gewesen, dass der Kollege Bernig, der auch in der GdP sehr stark engagiert ist, einen Punkt, der am heutigen Tag, am 1. Juli 2009, in Kraft getreten ist, nicht einmal ansatzweise in seine Kritik aufgenommen hat. Da er diese Oppositionsrolle nicht übernommen hat, werde ich das jetzt einmal tun, denn auch die SPD-Fraktion übt daran Kritik.
Mit dem heutigen Tag sind eine ganze Reihe von Verbesserungen für Menschen in der Bundesrepublik eingetreten. Ich denke da nur an die Rentenerhöhung, an die Aufstockung der Hartz-IVBeträge etc.
Zum 1. Juli 2009 ist aber auch folgender Punkt umgesetzt worden: Zum 1. Juli 2009 wurden im Polizeidienst knapp 480 Polizistinnen und Polizisten befördert. Für die SPD-Fraktion will
ich einen Punkt zuspitzen. Im mittleren Dienst der Polizei sind 97 % der Beschäftigten. Davon wurden heute 5 % befördert. Dem höheren Dienst gehören 2,4 % der Polizistinnen und Polizisten an. Davon wurden heute nicht 5, sondern 15 % befördert.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wir als SPD-Fraktion hätten heute gern in einem Entschließungsantrag darauf aufmerksam gemacht, dass diese Beförderungspraxis mit der Überschrift „Mehr Indianer und weniger Häuptlinge“ im Polizeibereich in Wahrheit und Klarheit umgesetzt wird. Diese Kritik haben Sie nicht gebracht, deswegen habe ich es einmal übernommen und Ihre Rolle als Opposition mitgespielt.
Herr Kollege Bernig - ich meine das ganz ernst -, wir hätten gern einen Entschließungsantrag eingebracht. Der ist mit dem Koalitionspartner nicht zu machen gewesen, das bedauern wir. Ich sage es aber hier, das ist mein gutes Recht als Abgeordneter dieses Parlaments.
Wir führen heute eine Diskussion über eine enorme Besoldungserhöhung, die den Beschäftigten, den Polizistinnen und Polizisten mehr Geld bringt, aber nicht nur denen. Es ist mir sehr wichtig, das heute im Parlament zu unterstreichen. Manchmal hat man den Eindruck, in der Debatte gehe es nur um die Polizeibeamtinnen und -beamten. Nein, es geht auch um die Lehrerinnen und Lehrer, um die Richterinnen und Richter und um die Beamten in den Justizvollzugsanstalten. Es geht übrigens auch um die Feuerwehrleute, die hier in Potsdam bei der kommunalen Feuerwehr hauptamtlich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen bekommen rückwirkend zum 1. März 3 % mehr Gehalt. Am 1. März nächsten Jahres wird noch eine zusätzliche Aufstockung um 1,2 % erfolgen. Das ist ein Ergebnis, das mit den Gewerkschaften für den tariflichen Bereich, also für die Angestellten, bereits erzielt wurde. Es wird - Herr Kollege Bernig, da muss ich Ihnen auch widersprechen, ich sage es einmal ganz klar und eindeutig, das kann man, glaube ich, am besten verstehen - in der Nettowirkung 1 : 1 übertragen.
Sie wecken permanent den Eindruck, wir würden den Beamtinnen und Beamten zusätzlich in die Tasche greifen. Das ist falsch. Sie müssen klar sagen: In der Nettowirkung 1 : 1. Dafür stehen wir auch.
Die Auszahlung wird rückwirkend erfolgen, das ist völlig klar, denn das Tarifergebnis gilt seit dem 1. März. Empfänger sind 31 000 Beamtinnen und Beamte. Ich denke, es ist schon eine anständige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die rückwirkend zum 1. März 3 % und zum 1. März nächsten Jahres 1,2 % mehr bekommen.
Ich will darauf noch einmal eingehen und eine Zahl nennen, die mein Kollege Homeyer noch einmal sehr eindrücklich unterstreichen wird. Der Landeshaushalt hat für das nächste Jahr einen Steuereinbruch von 610 Millionen Euro. Diese Summe muss verkraftet werden. Dennoch ist niemand auf die Idee gekommen, an der Übernahme dieses Tarifergebnisses für unsere über 30 000 Beamtinnen und Beamten in irgendeiner Form zu zweifeln. Nein, wir übernehmen dieses Ergebnis 1 : 1, trotz eines Steuerrückgangs von 610 Millionen Euro. Die Erhöhung wird im laufenden Haushalt über 40 Millionen Euro ausmachen und im nächsten Haushalt dann folgend - sozusagen bis in alle Ewigkeit, davon gehe ich aus - 65 Millionen Euro
jährlich zusätzliche Personalkosten verursachen. Wir übernehmen dies und wissen, dass von den Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg ein ausgezeichneter Job gemacht und eine harte Arbeit geleistet wird. Das ist eine Anerkennung; die haben sie verdient. Sie haben uns auch in schwierigen Haushaltslagen geholfen. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir in der jetzigen Situation dieses Tarifergebnis 1 : 1, und zwar in der Nettowirkung, übernehmen sollten. - Herzlichen Dank.
In der 1. Lesung hatte ich meine Ausführungen mit dem Satz „Beamte haben mehr verdient.“ begonnen und Sie, Herr Finanzminister Speer, aufgefordert, die finanziellen Zugeständnisse an die Beamten zu erhöhen. Die DVU-Fraktion vertritt die klare Auffassung, dass eine Benachteiligung der Beamten gegenüber den übrigen öffentlich Bediensteten schlichtweg nicht hinnehmbar ist.
Mit dieser Meinung hinsichtlich der Ungleichbehandlung befinden wir uns in bester Gesellschaft mit sämtlichen Gewerkschaftsorganisationen des öffentlichen Dienstes, von ver.di über den Deutschen Beamtenbund bis hin zum Deutschen Richterbund. Aber die Meinung des Finanzministers ist bekannt. Wenn es um mehr Geld aus seinem Ressort geht, dann hat er taube Ohren. Wir von der DVU-Fraktion jedoch sagen unmissverständlich: Berechtigte Forderungen von Arbeitnehmern haben ungeachtet des rechtlichen Status ihres Beschäftigungsverhältnisses immer unsere Unterstützung. Das gilt gleichermaßen für Beamte wie für Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Die halbierte Erhöhung des Sockelbetrages für Beamte, also 20 statt 40 Euro, ist prinzipiell eine Missachtung des in Deutschland geltenden Gleichheitsgrundsatzes. Gegen eine zeit- und inhaltsgleiche Anwendung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes auch auf die Beamtenverhältnisse gibt es keinen vernünftigen Grund und auch keine nachvollziehbaren Argumentationen.
In den meisten Bundesländern wurde diese realistische tarifpolitische Tatsache erkannt, und dort wurde der Sockelbetrag ab dem 1. März 2009 ähnlich dem Tarifvertrag der übrigen öffentlich Bediensteten um 40 Euro erhöht. Das heißt, auf die Einkommen der Beamten findet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes die entsprechende Anwendung, nur eben im Land Brandenburg nicht.
Da auch im heute vorliegenden überarbeiteten Gesetzentwurf in Artikel 1 § 1 Ziffer 1 die Erhöhung der Grundgehaltssätze nur um jeweils 20 Euro festgeschrieben ist, wird unsere DVUFraktion diesem Entwurf die Zustimmung verweigern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Inhalt des Gesetzentwurfs ist Ihnen hinlänglich bekannt. Es geht darum, den Tarifabschluss auf die Brandenburger Beamten zu übertragen, die damit einen kräftigen Einkommenszuschlag erhalten. Das Land nimmt für 2010 und 2009 insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich in die Hand - 100 Millionen Euro! -, um unsere Beamten angemessen an der allgemeinen Lohnentwicklung zu beteiligen. Ich bin der Meinung, dass das wahrlich keine Peanuts sind, auch wenn die Linke erneut diesen Eindruck zu erwecken versucht. Gerade in einer Zeit, in der die Preissteigerung bei null oder darunter liegt, führt der geplante Gehaltssprung zu einem spürbaren Zuwachs an Kaufkraft, von der die Beamten im mittleren, im gehobenen und im höheren Dienst gleichermaßen profitieren.
Herr Bernig, dass Sie ständig versuchen, im Parlament und auch im Ausschuss Nebelkerzen abzufeuern und den eigentlichen Kern dessen, was wir heute beschließen werden, verschleiern, nämlich dass unsere Beamten im Jahr 2009 und 2010 netto mehr in der Tasche haben werden, und zwar in einem Umfang von rund 100 Millionen Euro, das muss man an dieser Stelle einmal klar und deutlich sagen.
Ich habe es bereits in der 1. Lesung gesagt, und ich wiederhole es hier: Wir stehen ohne Wenn und Aber zu diesen Einkommenserhöhungen. Sie sind die Anerkennung für die gute Arbeit und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Wenn aber die Opposition fordert, auf das hohe Niveau noch etwas draufzuschlagen, dann fehlt es einfach an Augenmaß und Verständnis für die Situation, in der wir uns zurzeit befinden. Spätestens die Steuerschätzung im Mai hat uns vor Augen geführt, dass dem Haushalt des Landes sehr harte Jahre bevorstehen. Allein in den Jahren 2009 und 2010 sind Steuereinbrüche von 1 Milliarde Euro zu verkraften. Die heute vorgeschlagene Besoldungsanpassung schöpft deshalb den vertretbaren Rahmen voll aus. Ein weiteres Draufsatteln kann man mit gutem Gewissen nicht vertreten. Das gilt auch für die Frage des Sockelbetrages. Ich denke, Herr Bernig, in den Ausschussberatungen ist völlig klar geworden, dass angesichts eines Sockelbetrags in Höhe von 20 Euro keine Benachteiligung der Beamten vorliegt. Wenn sich einige Länder dennoch für einen Betrag von 40 Euro entschieden haben, meine ich, müssen diese Länder das auch finanzpolitisch vertreten. Wenn ich auf die Finanzdaten von Brandenburg schaue, 18 Milliarden Euro Schulden, 900 Millionen Euro Zinsausgaben im Jahr, weniger Steuern, sinkende Zuschüsse in den nächsten Jahren, meine ich, ist ein solcher weiterer Zuschlag einfach nicht angemessen und auch nicht zu vertreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Beamten in der letzten Plenarsitzung hier im Landtag zugesagt, dass wir in den Ausschüssen zügig beraten und noch vor der Sommerpause das Gesetz beschließen werden. Diese Zusage haben wir gehalten. Die Beamten werden rückwirkend zum 1. März deutlich
mehr Geld auf dem Konto haben. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit eine Entscheidung im Sinne aller Beschäftigten zu treffen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bernig, ich möchte mich einmal mit einem Argument zur Leistungszulage bei den Beamten auseinandersetzen, das Sie permanent bringen. Sie sagen, diese Leistungszulage hätten die Beamten selbst erwirtschaftet.
Da muss man vielleicht einmal einen Kurs in Volkswirtschaftslehre nehmen, damit klar wird, wer die Gehälter im öffentlichen Dienst erwirtschaftet. Es sind nicht die Beamten. In Brandenburg gilt wie in allen anderen Ländern, dass wir nur das Geld ausgeben können, was in diesem Land auch eingenommen wird. Wir nehmen eigentlich viel zu wenig ein, um das zahlen zu können, was wir jetzt schon zahlen. Wir zahlen wesentlich mehr, als wir eigentlich zahlen könnten, wenn wir das einmal scharf rechneten. Wir zahlen das trotzdem, weil wir Hilfe aus dem Westen bekommen. Zweitens machen wir es verbunden mit einem kräftigen Griff in die Schuldenkiste über Jahre. Drittens machen wir es mit einer gewissen Hypothek auf die Zukunft. Alles, was wir heute hier beschließen, bedeutet eine große Verantwortung, eine Hypothek auf die Zukunft. Es ist nicht klar, ob wir überhaupt in der Lage sind, das zu leisten. Wir hoffen es und arbeiten daran. Daran arbeiten müssen im Übrigen alle. Ich glaube, auch die Beamten wissen das.
Deswegen sind die Forderungen, die von der Opposition hier links und rechts und von den Gewerkschaften gestellt werden, zwar erwartet; aber es trifft nicht die ganze Breite der Einstellungen dazu, die ich in allen Gesprächen und in Begegnungen, die ich mit Polizisten oder anderen Beamten in diesem Lande hatte, vernommen habe. Die wünschen sich, dass wir den Gesetzentwurf heute beschließen und dass die Besoldungserhöhung rückwirkend erfolgt, die sie nach meinem Eindruck für gerecht erachten. Sicherlich gibt es Wünsche, aber in Anbetracht der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in diesem Lande, in ganz Deutschland, in Europa und weltweit ist das, was wir diesem Parlament vorgelegt haben und was im zuständigen Ausschuss so beraten worden ist und von ihm zur Annahme empfohlen wird, das Machbare.
Ich bitte Sie, das auch in Ihren Gesprächen so zu diskutieren. Wenn Sie meinen, wir könnten da noch eine Schippe drauflegen und uns an anderen orientieren, die da aber vielleicht das Falsche machen, dann muss es nicht richtiger werden, weil es eben andere machen; vielmehr müssen wir in Brandenburg Verantwortung für unsere Zukunft zeigen und die finanziellen Spielräume, die wir für Bildung, für Forschung, für Innovation in Zukunft haben wollen, selbst erwirtschaften.
Deswegen entspricht das, was wir vorgelegt haben, einer großen Verantwortung. Ich wiederhole mich da, weil es mir wichtig ist, das darzustellen. Wir werden das schwer erarbeiten müssen, auch die Leistungen, die daraus resultieren; denn wir tragen Verantwortung nicht bloß für die Besoldung der im Dienst Stehenden, sondern das wirkt ja auch weiter. Wir haben die Pensionszahlungen ausgerechnet, die wir in den nächsten Jahren werden leisten müssen. In 15 Jahren werden uns diese, nach heutigen Preisen gerechnet, mit einem Betrag von 1 Milliarde Euro jährlich belasten. All dies muss berücksichtigt werden. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Danke.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften 2009. Dazu liegt Ihnen in der Drucksache 4/7752 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Ich stelle zunächst diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist gegen den Antrag? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 4/7696, Neudruck. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Einige Stimmenthaltungen auf der linken und der rechten Seite des Hauses.
Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg und zur Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes