Aber natürlich muss das Thema auch an den Schulen eine höhere Aufmerksamkeit erfahren. Wenn man etwas festgestellt hat, darf man sich nicht davor scheuen, dies mit der Polizei zu besprechen, um den Sachverhalt abzustellen und dann anschließend präventiv tätig zu werden.
Es ist völlig klar, dass Lehrkräfte, die täglich mit Kindern und Jugendlichen umgehen, einen vertrauensvollen Zugang zu ihnen haben und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Das gehört alles in diesen Bereich.
Es geht auch um die Frage, wie wir nachhaltige Projekte in Zusammenarbeit zwischen Schulamt, Schule und Trägern, die sich mit Suchtprävention befassen - zum Beispiel die Zentralstelle für Suchtprävention in Brandenburg -, weiter voranbringen können.
Dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden müssen, ist - so glaube ich - klar.
Bis November 2004 konnten 5 845 Delikte aufgeklärt werden. Das ist eine hohe Aufklärungsquote. Aber es gibt eine Dunkelziffer, die wir nicht genau kennen. Wir wissen, dass im Jahr 2004 sieben Rauschgifttote festgestellt wurden; 2003 ebenfalls. Insgesamt hat Brandenburg von 1992 bis heute 53 Rauschgifttote zu verzeichnen.
- Hören Sie doch auf damit! Das ist die Einstiegsdroge. Ich werde gleich noch einmal auf Ihr „Gartenbauprojekt“ zu sprechen kommen.
Im Land Brandenburg wurden bis Ende November 2004 zum Beispiel 67 kg Cannabiskraut, 19 kg Cannabisharz, 18 kg Kokain und 12 kg Amphetamine sichergestellt. Wir haben deutliche Steigerungsraten in allen Bereichen zu beklagen. Die Ermittlungserfolge hängen damit zusammen, dass Zoll und Polizei intensiver zusammenarbeiten. Der illegale Anbau von Cannabispflanzen mittels vollautomatisch geregelter Aufzuchtanlagen gewinnt in Brandenburg regional zusehends an Bedeutung.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie dies unterstützen, wollen dies zulassen, damit sich diese Sache dann ausbreitet. Das wird mit uns nicht zu machen sein. Das sage ich in aller Klarheit.
Nach einer Studie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen vom Juli 2004 haben mehr als neun Millionen Menschen in Deutschland Erfahrung mit Cannabis. Das Einstiegsalter liegt bei 16,5 Jahren. Drogengefährdung und -abhängigkeit sind nicht zwangsläufig Ergebnis einer Ursache, sondern es sind viele Facetten, die zusammenkommen. Es geht um die Persönlichkeit des Konsumenten, es geht um die Art der Droge, die gesellschaftlichen Faktoren und das Umfeld.
Durch Nennung einiger Ursachen möchte ich die ständige Herausforderung an die Politik insgesamt beschreiben. Das MASGF, das MBJS und das Innenministerium sind dabei gefordert. Nur gemeinsam können wir dem Missbrauch von Suchtmitteln vorbeugen. Suchtkranken Menschen muss wirkungsvoll geholfen und die Rauschgiftkriminalität muss bekämpft werden. Dies ist eine ständige Herausforderung aller, die hier in der Regierung in diesem Bereich Verantwortung haben.
Es geht also um eine Kombination von Prävention, Repression, Therapie und - wenn ich das so sagen darf - Überlebenshilfe. Den Menschen, die in diesen Strudel geraten sind, muss die Chance gegeben werden, wieder herauszukommen. Die Polizei hat den Auftrag, die vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze umzusetzen.
Dann möchte ich in Erinnerung rufen, was das Bundesverfassungsgericht 1994 zur Strafbarkeit weicher Drogen Folgendes ausgesagt hat:
„Der Umgang mit Drogen, insbesondere das Sich-Berauschen, kann aufgrund seiner vielfältigen sozialen Ausund Wechselwirkungen nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gerechnet werden. Der Umgang mit Drogen ist nur in den Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG zulässig. Ein Recht auf Rausch gibt es nicht.“
Die im ersten Abschnitt gezogene Drogenbilanz im Land Brandenburg belegt, dass zu den verheerenden Auswirkungen der Sucht der physische und psychische Zerfall, die allmähliche Selbstzerstörung des Menschen und gesellschaftliche Ausgrenzungen, Frühinvalidität und Tod gehören können.
Durch erhöhte Kontrollen im Jahr 2004 haben wir in den ersten zehn Monaten 710 Verkehrsteilnehmer herausgefiltert, die nach Drogengenuss am Steuer saßen. Das ist eine Zunahme um 78,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
- Alkohol auch, ja. Wir kontrollieren auch auf Alkoholgenuss. Aber, Frau Tack, das wissen Sie doch alles. Sie beklagen sich doch zum Teil darüber, dass wir so viel kontrollieren. Wir kontrollieren in allen Bereichen - auch auf Drogenkonsum.
Der alarmierenden Entwicklung im Bereich der Rauschgiftkriminalität muss daher mit allen Möglichkeiten, die wir gemeinsam in der Landesregierung haben, entgegengetreten werden. Wir haben dazu ein Handlungskonzept der Polizei zur Prävention und Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Land Brandenburg erarbeitet, das wir gemeinsam mit den Präsidien umsetzen. Ich bedanke mich dafür, dass Sie hier auch auf das Konzept „Gratwanderung“ hingewiesen haben. Damit hat die Polizei - so glaube ich - etwas wirklich sehr Gutes gemacht.
Wir kontrollieren an Orten, wo mit Drogen gehandelt wird, in Diskotheken zum Beispiel. Dieser ganze Bereich ist polizeilich - wenn ich es so sagen darf - ganz gut unter Kontrolle.
Wir haben daher die Präventionsarbeit an den Schulen ebenfalls verstärkt und haben dort insgesamt 1 147 Drogenpräventionsveranstaltungen durchgeführt. Es ist eine große gemeinsame Anstrengung der Polizei und der Schule. Die Jugendschutzausstellung „Gratwanderung“ ist schon angesprochen worden. Im letzten Halbjahr haben rund 7 200 Personen diese Veranstaltungen besucht.
Wir wollen weiterhin Konzepte und Maßnahmen entwickeln, die das Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Verantwortungsträger intensivieren und den Austausch zwischen Gruppen fördern. Es ist häufig erschreckend zu hören, wenn Jugendliche bestätigen, wie leicht illegale Drogen zu bekommen sind. Diese Sicherheitslücke müssen wir schließen. Es gibt auch noch zu viele verantwortliche ältere Mitbürger, die die Augen vor der Realität verschließen. Dieses Problems müssen wir uns gemeinsam annehmen.
Es gibt aber auch Beispiele für die Lösung entsprechender Probleme. Durch die Zeitungen war die Stephan-Schule in Berlin als Ort intensiven Drogenmissbrauchs bekannt geworden. Der Schulleiter und das Kollegium insgesamt sind dagegen vorgegangen, sodass diese Schule jetzt, mit Stand vom 14. Januar 2005, eine Vorzeigeschule geworden ist. Wenn wir entsprechende Entwicklungen erkennen, können wir ihnen also entgegenwirken. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, sie rechtzeitig zu erkennen.
Dazu brauchen wir eine Kultur des Hinsehens. Da sind wir alle gefragt. Nicht nur die Lehrer und die Polizei, sondern auch die Mitglieder von Sportvereinen und der Feuerwehr können dazu einen Beitrag leisten.
Die Anzahl der so genannten auffälligen Erstkonsumenten harter Drogen hat mit 35 % einen deutlichen Zuwachs erfahren. Wir verzeichnen hier eine Entwicklung, von der ich sagen muss: Sie ist nicht zu akzeptieren.
sierung ist vor dem Hintergrund dessen, was ich dargestellt habe, für uns nicht akzeptabel. Ich bitte Sie wirklich zu überlegen, ob Sie die Forderung, die Sie hier aufgestellt haben - die genaue Formulierung wird im Protokoll stehen -, aufrechterhalten wollen. Sollte dem so sein, werden wir uns über diese Frage politisch in aller Härte auseinander setzen müssen; denn ich glaube, dass Sie einen Irrweg beschreiten. Erklären Sie Ihre Forderung einmal den Eltern, die Ihnen die Frage stellen: Wie helfen Sie meinem Kind, da herauszukommen?
- Ich gehöre nicht nur zu den Eltern, sondern bin sogar Großvater. Ich kenne das alles; mir brauchen Sie nichts zu erzählen!
Letzter Punkt: Würde der Cannabisanbau, wie von Ihnen vorgeschlagen, legalisiert, käme es zu einer unglaublichen Ausbreitung mit allen Konsequenzen. Dann hätten wir ein noch größeres Problem.
Die Polizei in Brandenburg wird weiterhin konsequent gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des Cannabiskonsums muss mit der unsinnigen und gefährlichen Debatte über die Haschischlegalisierung Schluss sein. Wir halten uns an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und setzen sie um. Sie ist die Grundlage für unser Handeln.
Wir haben ein Problem, das wir gemeinsam lösen müssen. Wir sind es unseren Kindern und der heranwachsenden Jugend schuldig, ihnen zu helfen. Es geht nicht darum, in Panik zu verfallen. Wir wollen aber unsere Arbeit in allen Bereichen intensivieren und stellen sie unter das Motto: „Wehret den Anfängen!“ Helfen Sie mit, damit wir das Ziel gemeinsam erreichen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich warne davor, die Dinge populistisch zu betrachten, und möchte Ihnen, Herr Minister, hinsichtlich der Frage nach der Legalisierung von Drogen einige Pro-Argumente entgegensetzen, damit Sie die Sache etwas entspannter sehen.
Ich bin für den konstruktiven Streit im Detail. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass durch den Einsatz des Strafrechts keine Reduzierung, sondern sowohl in Deutschland als auch in Europa insgesamt eine Zunahme der Zahl der Drogenkonsumenten und der Drogentoten zu verzeichnen ist. Das sind Tatsachen!
Das Strafrecht entfaltet hier nicht die gewünschte Präventionswirkung. Das Verbot ist ein Stück weit ein Anreiz, Täter zu werden.
Sie sagten vorhin, es gebe kein „Recht auf Rausch“. Herr Krause hätte in diesem Zusammenhang die Ausdehnung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen gefordert. In diesem Fall teile ich Ihr Argument. Es gibt natürlich kein Recht auf Rausch. Ich verweise aber darauf, dass - nicht nur in Brandenburg - schätzungsweise 50 % aller Unfalltoten im Straßenverkehr im Zusammenhang mit der Droge Alkohol stehen. Zu Cannabis gibt es keine Zahlen, die eine entsprechende Aussage rechtfertigen würden.
Wir brauchen eine entspannte Betrachtungsweise, wenn wir uns dem Thema nähern. Niemand sollte seine Thesen zur Drogenkriminalität als allein selig machend ansehen. Wir können es uns auch nicht so einfach machen, anzunehmen, allein durch Entkriminalisierung aller Drogen werde das Problem gelöst. Vielen Dank!